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Merkblatt für Sichtbetonbauten - BETONSUISSE

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6.2 Musterflächen<br />

Das Erstellen von Musterflächen ist <strong>für</strong> die Sichtbetonklasse<br />

SBK 2 empfohlen und wird <strong>für</strong> die Sichtbetonklasse<br />

SBK 3 dringend empfohlen. Für die Sichtbetonklasse<br />

SBK S werden nur Musterflächen erstellt, falls dies der<br />

Planer vorgibt. Für die Sichtbetonklasse SBK 1 sind keine<br />

Muster notwendig.<br />

Für erste Versuche eignen sich Handmuster (Betonprismen<br />

oder -platten) zur Bestimmung der gewünschten Farbgebung<br />

und evtl. Betonrezeptur.<br />

Die Herstellung von Musterflächen kann unter den örtlichen<br />

Baustellenbedingungen folgenden Zwecken dienen:<br />

– als Vorbereitung des ausführenden Unternehmers zur Entwicklung<br />

und Absicherung seines technischen Vorgehens<br />

(Festlegung und Optimierung des erforderlichen Aufwandes,<br />

Einweisung und Schulung des Personals)<br />

– der Herstellung von Betonflächen unter gegebenen Bauwerks-<br />

und Baustellenbedingungen,<br />

– der klaren, authentischen Darstellung von Farbe, Textur,<br />

Poren, Fugenbild, Ankerbild etc.,<br />

– der Abstimmung der vertraglichen Oberflächenbeschaffenheit<br />

mit dem Auftraggeber,<br />

– der Prüfung von Alternativen und zur praktischen Darstellung<br />

von Ausführungsdetails.<br />

Abb. 44: Beispiel von Musterelementen mit 4 Musterflächen<br />

Die Musterflächen müssen die Bauteilgeometrien, Betondeckungen,<br />

Bewehrungsgrade und -verteilung, Einbauteile<br />

und die zum Einsatz kommende Betonzusammensetzung<br />

berücksichtigen.<br />

Musterflächen sind durch den Planer im Leistungsverzeichnis<br />

zu berücksichtigen.<br />

6.3 Referenzflächen<br />

Abb. 45: Beispiel einer Referenzfläche, die aus Abb. 44 ausgewählt<br />

und verbindlich vereinbart wurde.<br />

Referenzflächen werden aus den hergestellten Musterflächen<br />

(vgl. Kap. 6.2) vor Ausführungsbeginn ausgewählt. Es<br />

wird empfohlen, Referenzflächen verbindlich zu vereinbaren.<br />

Bei der ausgewählten Referenzfläche sollten die Forderungen<br />

an die Beschaffenheit der Sichtbetonflächen grundsätzlich<br />

erfüllt sein.<br />

Das Heranziehen von Ansichtsflächen an bestehenden Bauwerken<br />

als vertraglich verbindliche Referenzflächen wird<br />

nicht empfohlen, da der jeweilige Gesamteindruck durch<br />

die Grösse, die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Betrachtung,<br />

die Herstellungsbedingungen und den Einfluss der<br />

Alterung bestimmt wird und an den neu zu erstellenden Ansichtsflächen<br />

in der Regel nicht reproduziert werden kann.<br />

Herstellung, Schutz und Vorhalten sowie Rückbau und<br />

Entsorgung von Referenzflächen sind durch den Planer im<br />

Leistungsverzeichnis zu berücksichtigen.<br />

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