Leihvertrag Fromm-politisch-unbequem - Evangelisch-Lutherische ...
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EVANGELISCH-LUTHERISCHE KIRCHE IN BAYERN<br />
GLEICHSTELLUNGSSTELLE<br />
Frauengleichstellungsstelle der ELKB (fgs)<br />
Landeskirchenamt, Postfach 200751, 80007 München<br />
<strong>Leihvertrag</strong> der Wanderausstellung<br />
<strong>Evangelisch</strong>e Frauen des 20. Jahrhunderts in Bayern<br />
Zwischen der<br />
<strong>Evangelisch</strong>-<strong>Lutherische</strong>n Kirche in Bayern<br />
vertreten durch die<br />
Frauengleichstellungsstelle der ELKB (fgs)<br />
Landeskirchenamt<br />
Postfach 20 07 51<br />
80007 München<br />
Büroanschrift: Meiserstr. 11-13, 80333 München<br />
Tel.: 089/55 95-422<br />
Fax: 089/55 95-560<br />
E-Mail: fgs@elkb.de<br />
und Dekanatsbezirk / Institution . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Az.: FR 5/09-4-<br />
wird vereinbart:<br />
Ansprechpartner/in: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Straße: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
PLZ/Ort: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Tel.: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Email: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
1.) Die Frauengleichstellungsstelle der ELKB (fgs) leiht die Wanderausstellung<br />
„fromm – <strong>politisch</strong> – <strong>unbequem</strong>“ gegen Entgelt aus.<br />
Meiserstr. 11-13<br />
80333 München<br />
Telefon 089/55 95-0<br />
Zentrale LKA<br />
Sekretariat<br />
Tel. 089/55 95-422<br />
Friederike Schulze Höing<br />
Karin von Walter<br />
Fax 089/55 95-560<br />
www.bayern-evangelisch.de/web/engagiert_leben_mannufrau_gleichstellung.php<br />
Frauengleichstellungsbeauftragte<br />
Tel. 089/55 95-522 Dr. Johanna Beyer<br />
E-Mail: fgs@elkb.de<br />
E-Mail: efi@elkb.de<br />
Landeskirchenkasse München<br />
Stichwort:<br />
Frauengleichstellungsstelle ELKB<br />
Ev. Kreditgenossenschaft eG<br />
Konto 10 10 107, BLZ 520 604 10<br />
IBAN DE57 5206 0410 0001 0101 07
Frauengleichstellungsstelle Seite 2<br />
2.) Als verbindlicher Ausleihtermin (vorher bitte telefonisch oder per Email absprechen) für die Ausstellung<br />
„<strong>Fromm</strong> - Politisch - Unbequem – <strong>Evangelisch</strong>e Frauen des 20. Jahrhunderts in Bayern“ ist vereinbart<br />
vom . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bis zum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
(einschließlich Auf- und Abbauzeit)<br />
3.) Örtlichkeit der Ausstellung: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
4.) Die Ausleihgebühr beträgt 45,-- Euro für die erste Woche<br />
und 15,-- Euro für jede weitere Woche, unabhängig davon, ob diese insgesamt in Anspruch genommen wird.<br />
Dem Entleiher/der Entleiherin wird eine Rechnung (Leihgebühr) zugestellt. Die Bezahlung erfolgt innerhalb von<br />
14 Tagen nach Erhalt der Rechnung.<br />
Die Ausleihfrist wird ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Ausstellung (Tag der Abholung) bis zum Versandtag (Tag<br />
der Abholung bzw. der Absendung an die fgs) berechnet. Verlängerungen sind nach Absprache möglich, soweit<br />
keine Zusagen an andere Vertragspartner bzw. –partnerinnen vorliegen.<br />
Für eigenmächtige Verlängerungen durch nicht fristgerechte Rückgabe der Displaysysteme in den Transporttaschen<br />
(als Viererpack im Karton) werden pro Tag 15,00 € berechnet, sofern durch Absagen nachfolgender Aussteller<br />
keine höheren Kosten entstehen. Bei entsprechendem Nachweis wären diese höheren Kosten ebenfalls zu<br />
erstatten.<br />
5.) Der Umfang der Ausstellung umfasst:<br />
21 Displaysysteme „Expand Banner Stand“,<br />
Format 800 mm x 2100 mm Fotopapier matt mit Stoplight–Folie rückseitig.<br />
Alle Displays haben eine elegante silber-matte Aluminiumabschlussstange an der oberen und unteren Schmalseite.<br />
In diese sind die Verankerungen für den Metall-Fuß und die Spannstange eingearbeitet.<br />
Geliefert werden die Displaysysteme in Tragetaschen. Die auseinander ziehbaren Spannstangen sind im vorderen<br />
Sonderfach untergebracht. Die Displays selbst sind aufgerollt und an der Schmalseite sind die Metallabschlüsse<br />
jeweils durch Noppenfolie zu schützen. Dadurch wird der direkte Kontakt von Fotofolie und Metall verhindert.<br />
Die so gerollten Displays sind im Köcher in die Transporttasche zu stecken. Der Metallfuß ist gereinigt und in<br />
einer Plastiktüte verpackt neben dem Köcher im Hauptfach der Transporttasche unterzubringen.<br />
6.) Transport:<br />
Die Ausstellung besteht aus 21 Displaysystemen Sie lässt sich leicht aufstellen und ist gut zu transportieren.<br />
Dem Entleiher/der Entleiherin obliegt es, für den Transport der Ausstellung vom vorhergehenden Ausstellungsort<br />
bzw. der fgs zum vereinbarten Leihort zu sorgen. Der Transport ist durch die fgs versichert, die Versicherungskosten<br />
sind in den Ausleihgebühren enthalten.<br />
Hinsichtlich der Transporte müssen Fahrzeuge genutzt werden, die sich für die Aufnahme und Beförderung der<br />
Exponate eignen. Die sachgerechte Verpackung obliegt dem Entleiher/der Entleiherin.<br />
Die Ausstellung ist in einem technisch und optisch einwandfreien Zustand zurückzugeben bzw. weiterzugeben.<br />
Diese Übergabe ist zu protokollieren (Anlage: Übergabeprotokoll). Transportbeschädigungen sind zu dokumentieren<br />
und unverzüglich bei der fgs anzuzeigen.<br />
7.) Auf- und Abbau der Leihausstellung:<br />
Der Auf- und Abbau der Leihausstellung erfolgt durch den Entleiher bzw. die Entleiherin. Sie hat die Aufstellanleitung<br />
zur Kenntnis genommen und stellt sicher, dass die Aufsteller und Aufstellerinnen die Anweisung kennen<br />
und nach ihr arbeiten. (Anlage 2)<br />
Die Köcher und die Transporttaschen sind mit dem jeweiligen Namen der auf dem Display gezeigten Person versehen.<br />
Diese Zuordnung ist beim Abbau zu beachten.<br />
Die Übergabe an den folgenden Vertragspartner bzw. -partnerin erfolgt am letzten Ausleihtag. Wenn es keinen<br />
Anschlusstermin gibt, wird die Ausstellung an die fgs gesandt. Die Modalitäten dafür werden separat vereinbart.
Frauengleichstellungsstelle Seite 3<br />
8.) Haftung:<br />
Der Entleiher bzw. die Entleiherin verpflichtet sich, die Ausstellungsteile sorgfältig zu behandeln, die Displays nur<br />
in geschlossenen Räumen aufzustellen und für den vereinbarten Zweck zu nutzen. Er bzw. sie sorgt für eine angemessene<br />
Beaufsichtigung und angemessene Sicherheitsvorkehrungen.<br />
Die Wanderausstellung ist über die fgs versichert und mit der Ausleihgebühr sind die Versicherungskosten abgegolten.<br />
Der Entleiher/die Entleiherin erkennt die Haftungsbedingungen an. Zu diesen gehören insbesondere folgende<br />
Regelungen:<br />
Während der Öffnungszeiten sind die versicherten Gegenstände ständig zu beaufsichtigen. Außerhalb der Öffnungszeiten<br />
sind die Räume, in denen sich die versicherten Gegenstände befinden, ordnungsgemäß verschlossen<br />
zu halten.<br />
9.) Versicherte Schäden und Gefahren:<br />
Der Versicherer ersetzt die Schäden aus Verlust oder Beschädigung; grundsätzlich sind alle Gefahren, die ursächlich<br />
für das Schadenausmaß sind, abgedeckt (Allgefahren-Deckung).<br />
Das überwiegende Schadenpotential liegt im Bereich der "einfachen Sachbeschädigung, verursacht durch Besucher<br />
der Ausstellung". Diese Schäden werden durch die Ausstellungs-Versicherung ersetzt.<br />
Eventuelle Schäden an der Ausstellung sind unverzüglich der Frauengleichstellungsstelle schriftlich anzuzeigen<br />
unter Nennung der Schadensursachen.<br />
Schäden durch mut- oder böswillige Beschädigung sind darüber hinaus der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen<br />
und der Meldung an die fgs ist ein Protokoll über die Anzeige beizulegen.<br />
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.<br />
Mit der Unterschrift erkennt der Entleiher/die Entleiherin die vorgenannten Bedingungen an.<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Ort, Datum Unterschrift (Verleiherin)<br />
Ort, Datum Unterschrift (Entleiher/Entleiherin)<br />
In zweifacher Ausfertigung an die Frauengleichstellungsstelle senden. Gültig wird dieser Vertrag erst durch die<br />
Rücksendung der gegengezeichneten Erstschrift an Sie! Zusatzwünsche s.u. auf Beiblatt anmelden.<br />
Ausstellungskatalog:<br />
Weitere Informationen<br />
Das Buch "<strong>Fromm</strong>, <strong>politisch</strong>, <strong>unbequem</strong>“ versteht sich auch als Ausstellungskatalog, da es alle Bilder und Texte<br />
der Ausstellung enthält. Es ermöglicht den Besuchern auf diese Weise, ein Stück der Ausstellung zum weiteren<br />
Betrachten mit nach Hause zu nehmen.<br />
Gerne liefern wir Ihnen in Kommission die von Ihnen benötigte Anzahl der Materialien. Benutzen Sie zum Bestellen<br />
bitte den Zusatzvertrag zur Ausstellung.<br />
Textlesung oder Bilderklärungen:<br />
Werden zur Ausstellung die Anwesenheit eines Autors oder einer Autorin gewünscht, so sind diese Wünsche mit<br />
Datum unter dem Punkt "Sonstiges" aufzuführen. Die fgs leitet diesen Wunsch weiter und bittet die Autorin/den<br />
Autor direkten Kontakt aufzunehmen. Die Kosten werden im Vorfeld mit dieser/diesem direkt vereinbart.<br />
Ergänzungen der Wanderausstellung:<br />
Die Ausstellung kann ergänzt werden um die Biografie einer Frau, die vor Ort gelebt hat und in Vergessenheit<br />
geraten ist. Soll eine solche Frauenbiografie erarbeitet werden und Bestandteil der Ausstellung werden, dann ist<br />
Kontakt mit der fgs aufzunehmen.
Frauengleichstellungsstelle Seite 4<br />
Übergabeprotokoll<br />
Anlage 1<br />
Nr. Person /Display Anmerkungen<br />
01 Magda Dietzfelbinger (1883-1972)<br />
02 Elisabeth Braun (1887-1941)<br />
03 Marie Meinzolt (1889-1962)<br />
04 Lotte Kornhuber (1898-1995)<br />
05 Klementine Lipffert (1889-1966)<br />
06 Christel Schmid (1892-1970)<br />
07 Maria Weigle (1893-1979)<br />
08 Elisabeth Nägelsbach (1894-1984)<br />
09 Antonie Nopitsch (1901-1975)<br />
10 Ursula von Mangoldt (1904-1987)<br />
11 Käthe Truhel (1906-1992)<br />
12 Ingeborg Geisendörfer (1907-2006)<br />
13 Helene Burger (1907-1986)<br />
14 Käthe Rohleder (1910-1955)<br />
15 Liselotte Nold (1912-1978)<br />
16 Else Müller (1915-1987)<br />
17 Irene Welmann (1915-2002)<br />
18 Lore Gollwitzer (1916-2003)<br />
19 Maria-Christine Zeiske (1917-1993)<br />
20 <strong>Fromm</strong> – <strong>politisch</strong> – <strong>unbequem</strong><br />
Display der Veranstalterin<br />
21 Anni Schunk (1917-2006)<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Ort / Datum Unterschrift Abgebende/r Unterschrift Annehmende/r
Frauengleichstellungsstelle Seite 5<br />
Belehrung zum sachgemäßen Umgang mit den Rolldisplays<br />
Anlage 2<br />
In der Regel sind zur Aufstellung eines Displays zwei Personen erforderlich. Um Beschädigungen an den Displays<br />
vorzubeugen, muss mit Handschuhen gearbeitet werden, falls eine der Personen farbige Fingernägel oder eine<br />
Wunde an der Hand hat.<br />
Hiermit bestätigen wir, über den sachgemäßen und vorsichtigen Umgang mit dem Rolldisplays belehrt worden<br />
zu sein. Dies umfasst u. a:<br />
(1) Anleitung zum Aufbau (siehe Foto)<br />
(2) Hinweise im <strong>Leihvertrag</strong>, u. a., sachgemäßer und vorsichtiger Umgang mit den Rolldisplays<br />
• vorsichtiges Herausziehen und Einlassen der Rolldisplays in den Köcher (nicht fallen lassen!)<br />
• Sichtflächen nicht knicken<br />
• Transport nur mit eingerollten Tafeln im Köcher und Transporttasche<br />
• Aufhängung (Mittelstab) nicht biegen<br />
• Schutz vor Beschädigung durch Dritte<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Datum<br />
Unterschrift