29.12.2013 Aufrufe

Nr. 8 - 20.09.2013 - Bistum Regensburg

Nr. 8 - 20.09.2013 - Bistum Regensburg

Nr. 8 - 20.09.2013 - Bistum Regensburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Amtsblatt <strong>Nr</strong>. 8 vom 20. September 2013 101<br />

Urlaubsvergütung oder Krankenbezüge)<br />

hat; dies gilt auch, wenn nur wegen der<br />

Höhe der Barleistungen des Sozialversicherungsträgers<br />

Krankengeldzuschuss<br />

nicht bezahlt wird. Die Zahlung wird auch<br />

geleistet, wenn der Mitarbeiter wegen Beschäftigungsverboten<br />

nach § 3 Abs. 2 und<br />

§ 6 Abs. 1 MuSchG in dem Fälligkeitsmonat<br />

keine Bezüge erhalten hat.<br />

Dieser Beschluss tritt zum 01. Juli 2013 in Kraft.<br />

<strong>Regensburg</strong>, den 09.09.2013<br />

Bischof von <strong>Regensburg</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!