THALEKuriEr 07 / 2013
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Amtlich | THALEKurier <strong>07</strong> / <strong>2013</strong> | 29.06.<strong>2013</strong> 12<br />
Einleitung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
Friedrichsbrunn der Stadt Thale<br />
öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />
Der Stadtrat der Stadt Thale hat am 6.12.2012 die Einleitung der 1.<br />
Änderung des Flächennutzungsplanes Friedrichsbrunn der Stadt<br />
Thale beschlossen.<br />
Beabsichtigtes Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />
für den Bebauungsplan Nr. 32 „Brockenblick Friedrichsbrunn“<br />
des Ortsteils Friedrichsbrunn der Stadt Thale. Mit diesem<br />
soll die Errichtung eines Gebäudes vorbereitet werden.<br />
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Friedrichsbrunn betrifft<br />
einen Bereich in der Ortslage zwischen Hauptstraße und Bocksberg<br />
etwa in Höhe der Gaststätte Brockenblick. Dieser soll das Flurstück<br />
17/9 der Flur 4 der Gemarkung Friedrichsbrunn umfassen und ist aus<br />
den Übersichten zu entnehmen.<br />
Lage der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Friedrichsbrunn der Stadt Thale,<br />
o.M.<br />
Bereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Friedrichsbrunn der Stadt<br />
Thale, o.M.<br />
Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen sowie Arten<br />
umweltbezogener Informationen liegen bereits vor:<br />
Umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf<br />
Landesverwaltungsamt (v. 10.05.<strong>2013</strong>), Obere Naturschutzbehörde,<br />
jeweils zu funktionellen und gestalterischen Hinweisen.<br />
Die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am <strong>07</strong>.01.<strong>2013</strong> im<br />
Rathaus der Stadt Thale statt.<br />
Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung<br />
und Umweltbericht wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich<br />
ausgelegt vom<br />
Stellungnahmen und Hinweise zum Entwurf können bis einschließlich<br />
<strong>07</strong>.08.<strong>2013</strong> schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.<br />
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der<br />
Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.<br />
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig,<br />
soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom<br />
Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet<br />
geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden<br />
können.<br />
Auskunft erteilt Herr Dr.Blosfeld (Telefon 03947 / 470 - 312).<br />
Thale, <strong>07</strong>.06.<strong>2013</strong><br />
08.<strong>07</strong>.2012 bis einschließlich <strong>07</strong>.08.<strong>2013</strong><br />
während der Dienststunden der Stadtverwaltung in der Zeit Montag,<br />
Mittwoch und Donnerstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Dienstag von<br />
9.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr im Amt<br />
Bauen und Ordnung, Raum 324 Öffentliche Auslegungen der Stadt<br />
Thale, Rathausplatz 1, 06502 Thale.<br />
Balcerowski<br />
Bürgermeister