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THALEKuriEr 07 / 2013

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Amtlich | THALEKurier <strong>07</strong> / <strong>2013</strong> | 29.06.<strong>2013</strong> 12<br />

Einleitung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

Friedrichsbrunn der Stadt Thale<br />

öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />

Der Stadtrat der Stadt Thale hat am 6.12.2012 die Einleitung der 1.<br />

Änderung des Flächennutzungsplanes Friedrichsbrunn der Stadt<br />

Thale beschlossen.<br />

Beabsichtigtes Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />

für den Bebauungsplan Nr. 32 „Brockenblick Friedrichsbrunn“<br />

des Ortsteils Friedrichsbrunn der Stadt Thale. Mit diesem<br />

soll die Errichtung eines Gebäudes vorbereitet werden.<br />

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Friedrichsbrunn betrifft<br />

einen Bereich in der Ortslage zwischen Hauptstraße und Bocksberg<br />

etwa in Höhe der Gaststätte Brockenblick. Dieser soll das Flurstück<br />

17/9 der Flur 4 der Gemarkung Friedrichsbrunn umfassen und ist aus<br />

den Übersichten zu entnehmen.<br />

Lage der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Friedrichsbrunn der Stadt Thale,<br />

o.M.<br />

Bereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Friedrichsbrunn der Stadt<br />

Thale, o.M.<br />

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen sowie Arten<br />

umweltbezogener Informationen liegen bereits vor:<br />

Umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf<br />

Landesverwaltungsamt (v. 10.05.<strong>2013</strong>), Obere Naturschutzbehörde,<br />

jeweils zu funktionellen und gestalterischen Hinweisen.<br />

Die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am <strong>07</strong>.01.<strong>2013</strong> im<br />

Rathaus der Stadt Thale statt.<br />

Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung<br />

und Umweltbericht wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich<br />

ausgelegt vom<br />

Stellungnahmen und Hinweise zum Entwurf können bis einschließlich<br />

<strong>07</strong>.08.<strong>2013</strong> schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.<br />

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der<br />

Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.<br />

Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig,<br />

soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom<br />

Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet<br />

geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden<br />

können.<br />

Auskunft erteilt Herr Dr.Blosfeld (Telefon 03947 / 470 - 312).<br />

Thale, <strong>07</strong>.06.<strong>2013</strong><br />

08.<strong>07</strong>.2012 bis einschließlich <strong>07</strong>.08.<strong>2013</strong><br />

während der Dienststunden der Stadtverwaltung in der Zeit Montag,<br />

Mittwoch und Donnerstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Dienstag von<br />

9.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr im Amt<br />

Bauen und Ordnung, Raum 324 Öffentliche Auslegungen der Stadt<br />

Thale, Rathausplatz 1, 06502 Thale.<br />

Balcerowski<br />

Bürgermeister

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