Amtliche Bekanntmachungen - Thale
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Amtlich | THALEKurier 04 / 2013 | 30.03.2013 10<br />
<strong>Amtliche</strong> Bekanntmachung der Genehmigung<br />
der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Altenbrak gem. § 6 Abs. 5 BauGB<br />
Die von dem Stadtrat der Stadt <strong>Thale</strong> in seiner Sitzung am 07.02.2013<br />
beschlossene 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Altenbrak<br />
wurde durch den Landkreis Harz / D. IV / Bauordnungsamt am<br />
27.02.2013 mit Aktenzeichen 00419-2013-100 gemäß § 6 Abs. 1<br />
BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September<br />
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli<br />
2011 (BGBl. I S. 1509) genehmigt. Die Erteilung wird hiermit gemäß<br />
§ 6 Abs. 5 BauGB bekannt gemacht.<br />
Der räumliche Geltungsbereich ist der nachstehenden veröffentlichten<br />
Übersicht zu entnehmen.<br />
Übersichtsplan zur Lage des von der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
Altenbrak betroffenen Bereichs in <strong>Thale</strong>, OT<br />
Altenbrak, o.M.<br />
Umgrenzung des Bereiches, für den durch die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Altenbrak<br />
eine neue Darstellung der Art der Nutzung erfolgt, in <strong>Thale</strong>, OT Altenbrak, o.M.<br />
Die genehmigte 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Altenbrak<br />
wird während der Dienststunden der Stadtverwaltung in der Zeit<br />
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 9 Uhr bis 16 Uhr, Dienstag<br />
von 9 Uhr bis 18 Uhr und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr im Amt Bauen<br />
und Ordnung der Stadt <strong>Thale</strong>, Rathausplatz 1, 06502 <strong>Thale</strong> zu jedermanns<br />
Einsicht bereitgehalten.<br />
Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden unbeachtlich<br />
• eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche<br />
Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />
• eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche<br />
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans<br />
und des Flächennutzungsplans und<br />
• nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit<br />
Bekanntmachung dieser genehmigten 2. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
Altenbrak schriftlich gegenüber der Stadt <strong>Thale</strong><br />
unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts<br />
geltend gemacht worden sind.<br />
Gemäß § 215 BauGB wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung<br />
der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen<br />
hingewiesen.<br />
<strong>Thale</strong>, 07.03.2013<br />
Balcerowski<br />
Bürgermeister
11<br />
30.03.2013 | THALEKurier 04 / 2013 | Amtlich<br />
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 25 „Windenhütte“<br />
im Ortsteil Altenbrak der Stadt <strong>Thale</strong><br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Thale</strong> hat in seiner Sitzung am 07.02.2013<br />
gem. § 10 Abs.1 BauGB die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 25<br />
„Windenhütte“ im Ortsteil Altenbrak der Stadt <strong>Thale</strong> beschlossen. Er<br />
besteht aus Planzeichnung und Textteil. Der Begründung einschließlich<br />
Umweltbericht ist eine zusammenfassende Erklärung beigefügt.<br />
Der räumliche Geltungsbereich ist der Übersicht zu entnehmen.<br />
Übersichtsplan des Bebauungsplanes Nr. 25 „Windenhütte“ in<br />
<strong>Thale</strong>, OT Altenbrak, o.M.<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 „Windenhütte“ in <strong>Thale</strong>, OT Altenbrak, o.M.<br />
Der Bebauungsplan wird während der Dienststunden der Stadtverwaltung<br />
in der Zeit Montag, Mittwoch und Donnerstag von 9 Uhr<br />
bis 16 Uhr, Dienstag von 9 Uhr bis 18 Uhr und Freitag von 9 Uhr bis<br />
12 Uhr im Amt Bauen und Ordnung der Stadt <strong>Thale</strong>, Rathausplatz 1,<br />
06502 <strong>Thale</strong> zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.<br />
Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden unbeachtlich<br />
• eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung<br />
der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />
• eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche<br />
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans<br />
und des Flächennutzungsplans und<br />
• nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit<br />
Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Stadt<br />
<strong>Thale</strong> unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts<br />
geltend gemacht worden sind.<br />
Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 BauGB sowie des §<br />
44 Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger<br />
Entschädigungsansprüche für Vermögensnachteile nach den §§ 39<br />
bis 42 BauGB sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen<br />
wird hingewiesen. Die Fälligkeit des Anspruches<br />
auf Entschädigung kann dadurch herbeigeführt werden,<br />
in dem der Entschädigungsberechtigte die Leistung der Entschädigung<br />
schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.<br />
Ist eine Satzung gemäß § 6 Abs. 4 unter Verletzung von Verfahrensoder<br />
Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund<br />
dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen,<br />
so ist diese Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb<br />
eines Jahres seit der Bekanntmachung der Satzung gegenüber<br />
der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der<br />
Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist.<br />
Gemäß § 215 BauGB wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung<br />
der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen<br />
hingewiesen.<br />
Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.<br />
<strong>Thale</strong>, 07.03.2013<br />
Balcerowski<br />
Bürgermeister<br />
Weiterhin wird auf die Rechtsfolgen nach § 6 Abs. 4 der Gemeindeordnung<br />
für das Land Sachsen-Anhalt (GO-LSA) hingewiesen:
Amtlich | THALEKurier 04 / 2013 | 30.03.2013 12<br />
<strong>Amtliche</strong> Bekanntmachung der Genehmigung<br />
der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Neinstedt gem. § 6 Abs. 5 BauGB<br />
Die von dem Stadtrat der Stadt <strong>Thale</strong> in seiner Sitzung am 07.02.2013<br />
beschlossene 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Neinstedt<br />
wurde durch den Landkreis Harz / D. IV / Bauordnungsamt am<br />
27.02.2013 mit Aktenzeichen 00403-2013-100 gemäß § 6 Abs. 1<br />
BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September<br />
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli<br />
2011 (BGBl. I S. 1509) genehmigt. Die Erteilung wird hiermit gemäß<br />
§ 6 Abs. 5 BauGB bekannt gemacht.<br />
Der räumliche Geltungsbereich ist der nachstehenden veröffentlichten<br />
Übersicht zu entnehmen.<br />
Umgrenzung des Bereiches für den durch die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Neinstedt der<br />
Stadt <strong>Thale</strong> eine neue Art der Nutzung erfolgt, o.M.<br />
Die genehmigte 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Neinstedt<br />
wird während der Dienststunden der Stadtverwaltung in der Zeit<br />
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 9 Uhr bis 16 Uhr, Dienstag<br />
von 9 Uhr bis 18 Uhr und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr im Amt Bauen<br />
und Ordnung der Stadt <strong>Thale</strong>, Rathausplatz 1, 06502 <strong>Thale</strong> zu jedermanns<br />
Einsicht bereitgehalten.<br />
Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden unbeachtlich<br />
• eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung<br />
der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />
• eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche<br />
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans<br />
und des Flächennutzungsplans und<br />
• nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit<br />
Bekanntmachung dieser genehmigten 4. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
Neinstedt schriftlich gegenüber der Stadt <strong>Thale</strong><br />
unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts<br />
geltend gemacht worden sind.<br />
Gemäß § 215 BauGB wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung<br />
der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen<br />
hingewiesen.<br />
<strong>Thale</strong>, 05.03.2013<br />
Balcerowski<br />
Bürgermeister
13<br />
30.03.2013 | THALEKurier 04 / 2013 | Amtlich<br />
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 28 „Solarpark Neinstedt“<br />
des Ortsteils Neinstedt der Stadt <strong>Thale</strong><br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Thale</strong> hat in seiner Sitzung am 07.02.2013 gem.<br />
§ 10 Abs.1 BauGB die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 28 „Solarpark<br />
Neinstedt“ im Ortsteil Neinstedt der Stadt <strong>Thale</strong> beschlossen. Er<br />
besteht aus Planzeichnung und Textteil. Der Begründung einschließlich<br />
Umweltbericht ist eine zusammenfassende Erklärung beigefügt.<br />
Der räumliche Geltungsbereich ist der Übersicht zu entnehmen.<br />
Lage des Bebauungsplanes Nr. 28 „Solarpark Neinstedt“ im<br />
Ortsteil Neinstedt der Stadt <strong>Thale</strong>, o.M.<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 28 „Solarpark Neinstedt“ im Ortsteil Neinstedt der Stadt<br />
<strong>Thale</strong><br />
Der Bebauungsplan wird während der Dienststunden der Stadtverwaltung<br />
in der Zeit Montag, Mittwoch und Donnerstag von 9 Uhr<br />
bis 16 Uhr, Dienstag von 9 Uhr bis 18 Uhr und Freitag von 9 Uhr bis<br />
12 Uhr im Amt Bauen und Ordnung der Stadt <strong>Thale</strong>, Rathausplatz 1,<br />
06502 <strong>Thale</strong> zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.<br />
Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden unbeachtlich<br />
• eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung<br />
der dort be-zeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />
• eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche<br />
Verletzung der Vor-schriften über das Verhältnis des Bebauungsplans<br />
und des Flächennutzungsplans und<br />
• nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung<br />
dieser Satzung schriftlich gegen-über der Stadt<br />
<strong>Thale</strong> unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts<br />
geltend gemacht worden sind.<br />
Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 BauGB sowie des §<br />
44 Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger<br />
Entschädigungsansprüche für Vermögens-nachteile nach den §§ 39<br />
bis 42 BauGB sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen<br />
wird hingewiesen. Die Fälligkeit des Anspruches<br />
auf Entschädigung kann dadurch herbeigeführt werden,<br />
in dem der Entschädigungsberechtigte die Leistung der Entschädigung<br />
schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.<br />
Weiterhin wird auf die Rechtsfolgen nach § 6 Abs. 4 der Gemeindeordnung<br />
für das Land Sach-sen-Anhalt (GO-LSA) hingewiesen:<br />
Ist eine Satzung gemäß § 6 Abs. 4 unter Verletzung von Verfahrensoder<br />
Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund<br />
dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen,<br />
so ist diese Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb<br />
eines Jah-res seit der Bekanntmachung der Satzung gegenüber<br />
der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der<br />
Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist.<br />
Gemäß § 215 BauGB wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung<br />
der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen<br />
hingewiesen.<br />
Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.<br />
<strong>Thale</strong>, 05.03.2013<br />
Balcerowski<br />
Bürgermeister
Amtlich | THALEKurier 04 / 2013 | 30.03.2013 14<br />
Erneute öffentliche Bekanntmachung<br />
der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 4 Wohngebiet „Alte Ziegelei“<br />
- Klarstellung -<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Neinstedt hat mit Beschluss vom<br />
22.05.2008 den Bebauungsplan Nr. 4 Wohngebiet „Alte Ziegelei“<br />
als Satzung beschlossen. Der Beschluss wurde am 23.05.2008 durch<br />
Aushang ortsüblich bekannt gemacht. Der räumliche Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplanes Nr. 4 Wohngebiet „Alte Ziegelei“ ist der<br />
nachstehenden Übersicht zu entnehmen.<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 4 Wohngebiet „Alte Ziegelei“, o.M.<br />
Es wurde festgestellt, dass die im Bebauungsplan Nr. 4 Wohngebiet<br />
„Alte Ziegelei“ getroffene örtliche Bauvorschrift im Sinne des § 85<br />
BauO LSA unbegründet ist.<br />
Montag bis Freitag<br />
Montag, Mittwoch, Donnerstag<br />
Dienstag<br />
09.00 - 12.00 Uhr,<br />
13.00 - 16.00 Uhr und<br />
13.00 - 18.00 Uhr<br />
Klarstellend wird deshalb festgestellt, dass die örtliche Bauvorschrift<br />
in dem Bebauungsplan Nr. 4 Wohngebiet „Alte Ziegelei“ nichtig ist.<br />
Die Festsetzungen der örtlichen Bauvorschrift sind somit nicht anzuwenden.<br />
Aus diesem Grund wird der Bebauungsplan Nr. 4 Wohngebiet „Alte<br />
Ziegelei“ nach redaktioneller Änderung ohne örtliche Bauvorschrift<br />
durch die Stadt <strong>Thale</strong> als Rechtsnachfolgerin der Gemeinde<br />
Neinstedt rückwirkend zum 23.05.2008 bekannt gemacht. Mit dieser<br />
Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 4 Wohngebiet „Alte<br />
Ziegelei“ damit zum 23.05.2008 in Kraft.<br />
Der Bebauungsplan wird während der Dienststunden der Stadtverwaltung<br />
in der Zeit<br />
im Amt Bauen und Ordnung der Stadt <strong>Thale</strong>, Rathausplatz 1, 06502<br />
<strong>Thale</strong> zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.<br />
<strong>Thale</strong>, 07.03.2013<br />
Balcerowski<br />
Bürgermeister
15<br />
30.03.2013 | THALEKuriEr 04 / 2013 | Amtlich<br />
AuFstellung des BeBAuungsplAnes nr. 29<br />
„Am lindenBerg“ der stAdt thAle<br />
öFFentliche Auslegung des entWurFes gem. § 3 ABs. 2 BAugB<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Thale</strong> hat in seiner Sitzung am 06.12.2012 die<br />
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Am Lindenberg“ der Stadt<br />
<strong>Thale</strong> beschlossen.<br />
Für die Erschließung von vorrausichtlich vier Einfamilienhaus-Bauplätzen<br />
soll Bauplanungsrecht geschaffen werden. Mit der Planung<br />
wird der Bereich des ehemaligen Parkplatzes für die Wohnnutzung<br />
an exponierter Stelle zur Verfügung gestellt.<br />
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 „Am<br />
Lindenberg“ der Stadt <strong>Thale</strong> befindet sich an der Einmündung vom<br />
Musestieg in den Stecklenberger Waldrand und ist aus der Übersicht<br />
zu entnehmen. Dieser soll die Flurstücke 297 und 4/278 sowie teilweise<br />
298, 94/3 und 4/228 der Flur 4 der Gemarkung <strong>Thale</strong> umfassen.<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29<br />
„Am Lindenberg“ in <strong>Thale</strong><br />
Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen sowie Arten<br />
umweltbezogener Informationen liegen bereits vor:<br />
Umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf<br />
LK Harz (v. 18.01.2013), Umweltamt, Abt. Untere Naturschutzbehörde,<br />
Umweltamt, Abt. Untere Bodenschutzbehörde, Landesverwaltungsamt<br />
(v. 16.01.2013), Obere Naturschutzbehörde, jeweils zu<br />
funktionellen und gestalterischen Hinweisen.<br />
Die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 11.12.2012 im<br />
Rathaus der Stadt <strong>Thale</strong> statt.<br />
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht<br />
wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt vom<br />
Stellungnahmen und Hinweise zum Entwurf können bis einschließlich<br />
07.05.2013 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.<br />
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der<br />
Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.<br />
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig,<br />
soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom<br />
Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet<br />
geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden<br />
können.<br />
Auskunft erteilt Frau Franke von der Stadtverwaltung <strong>Thale</strong> (Telefon<br />
03947 / 470 - 314).<br />
<strong>Thale</strong>, 13.03.2013<br />
08.04.2013 bis einschließlich 07.05.2013<br />
während der Dienststunden der Stadtverwaltung in der Zeit Montag,<br />
Mittwoch und Donnerstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Dienstag von<br />
9.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr im Amt<br />
Bauen und Ordnung, Raum 324 Öffentliche Auslegungen der Stadt<br />
<strong>Thale</strong>, Rathausplatz 1, 06502 <strong>Thale</strong>.<br />
Balcerowski<br />
Bürgermeister
Amtlich | THALEKuriEr 04 / 2013 | 30.03.2013 16<br />
AuFstellung des vOrhABenBezOgenen BeBAuungsplAnes nr. 35<br />
„An der BOdeBreite“ der stAdt thAle<br />
öFFentliche Auslegung des entWurFes gem. § 3 ABs. 2 BAugB<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Thale</strong> hat in seiner Sitzung am 07.02.2013 die<br />
Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 35 „An<br />
der Bodebreite“ der Stadt <strong>Thale</strong> beschlossen.<br />
Für den Bau einer Gewerbeeinheit in <strong>Thale</strong> soll Bauplanungsrecht<br />
geschaffen werden. Mit der Planung wird das Gelände des ehemaligen<br />
Heizhauses des Möbelwerks an der Gartenstraße erschlossen.<br />
Der räumliche Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
Nr. 35 in <strong>Thale</strong> befindet sich direkt an der Bode westlich<br />
der Gartenstraße und ist aus der Übersicht zu entnehmen. Dieser soll<br />
die Flurstücke 160/26 sowie teilweise 160/23 und 410/161 der Flur 3<br />
der Gemarkung <strong>Thale</strong> umfassen.<br />
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes Nr. 35 „An der Bodebreite“<br />
der Stadt <strong>Thale</strong><br />
Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen sowie Arten<br />
umweltbezogener Informationen liegen bereits vor:<br />
Umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf<br />
LK Harz (v. 08.03.2013), Umweltamt, Abt. Untere Immissionsschutzbehörde,<br />
Umweltamt, Abt. Untere Naturschutzbehörde, Umweltamt,<br />
Abt. Untere Abfallbehörde, Umweltamt, Abt. Untere Bodenschutzbehörde,<br />
Landesverwaltungsamt (v. 16.01.2013), Obere Naturschutzbehörde,<br />
jeweils zu funktionellen und gestalterischen Hinweisen.<br />
Die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 07.01.2013 im<br />
Rathaus der Stadt <strong>Thale</strong> statt.<br />
Stellungnahmen und Hinweise zum Entwurf können bis einschließlich<br />
07.05.2013 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.<br />
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der<br />
Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.<br />
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig,<br />
soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom<br />
Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet<br />
geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden<br />
können.<br />
Auskunft erteilt Frau Franke von der Stadtverwaltung <strong>Thale</strong> (Telefon<br />
03947 / 470 - 314).<br />
<strong>Thale</strong>, 12.03.2013<br />
Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung<br />
und Umweltbericht wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich<br />
ausgelegt vom<br />
08.04.2013 bis einschließlich 07.05.2013<br />
während der Dienststunden der Stadtverwaltung in der Zeit Montag,<br />
Mittwoch und Donnerstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Dienstag von<br />
9.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr im Amt<br />
Bauen und Ordnung, Raum 324 Öffentliche Auslegungen der Stadt<br />
<strong>Thale</strong>, Rathausplatz 1, 06502 <strong>Thale</strong>.<br />
Balcerowski<br />
Bürgermeister
17<br />
30.03.2013 | THALEKurier 04 / 2013 | Amtlich<br />
Stadt <strong>Thale</strong><br />
A m t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g<br />
der Beschlüsse des öffentlichen Teils des Stadtrates der Stadt <strong>Thale</strong><br />
In der Sitzung des Stadtrates der Stadt <strong>Thale</strong> am 14.03.2013 wurden<br />
nachstehend aufgeführte Beschlüsse im öffentlichen Teil gefasst:<br />
• Beschluss Nr. 39/2013<br />
Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung der Stadt <strong>Thale</strong><br />
• Beschluss Nr. 40/2013<br />
Grundsatzbeschluss zur Bob- und Rennschlittenbahn Friedrichsbrunn<br />
• Beschluss Nr. 45/2013<br />
Gründung eines Grundschulzentrums im ländlichen Raum Weddersleben/Neinstedt<br />
• Beschluss Nr. 46/2013<br />
Überleitung der Kindertagesstätte „Schwalbennest“ der Stadt<br />
<strong>Thale</strong>, OT Neinstedt an den freien Träger „Neinstedter Anstalten“<br />
• Beschluss Nr. 47/2013<br />
Abschluss einer Vereinbarung gemäß § 11 Abs. 4 Satz 3 KiFöG zum<br />
Defizitausgleich mit den Neinstedter Anstalten zur Führung der<br />
Kindertagesstätte „Schwalbennest“ ab dem 01.08.2013<br />
• Beschluss Nr. 49/2013<br />
Ernennung des stellvertretenden Wehrleiters der Ortswehr Treseburg<br />
• Beschluss Nr. 64/2013<br />
Rücknahme der Widersprüche der Stadt <strong>Thale</strong> und der ehemaligen<br />
Gemeinde Westerhausen gegen die Bescheide des LSA über<br />
die Festsetzung der Investpauschale und der allgemeinen Zuweisungen<br />
nach dem FAG für das Haushaltsjahr 2010<br />
<strong>Thale</strong>, den 15.03.2013<br />
Balcerowski,<br />
Bürgermeister Stadt <strong>Thale</strong><br />
Stadt <strong>Thale</strong><br />
A m t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g<br />
der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils des Stadtrates der Stadt <strong>Thale</strong><br />
In der Sitzung des Stadtrates der Stadt <strong>Thale</strong> am 14.03.2013 wurden<br />
nachstehend aufgeführte Beschlüsse im nichtöffentlichen Teil gefasst:<br />
• Beschluss Nr. 32/2013<br />
Änderung/Erweiterung des Stadtratsbeschlusses Nr. 178/2012 Verkauf<br />
von Teilflächen zur Größe von ca. 8.135 m² und 400 m² aus dem<br />
Flurstück 242, Flur 1, Gemarkung Stecklenberg (Schlossgarten)<br />
• Beschluss Nr. 43/2013<br />
Kauf einer Teilfläche aus dem Flurstück 163, Flur 3 in der Gemarkung<br />
Friedrichsbrunn im Rahmen des laufenden Flurneuordnungsverfahrens<br />
• Beschluss Nr. 50/2013<br />
Verkauf einer Teilfläche Gemarkung Friedrichsbrunn, Flur 4, Flurstück<br />
143/4<br />
• Beschluss Nr. 54/2013<br />
Verkauf des Flurstückes 59/8 in der Flur 1 der Gemarkung<br />
Neinstedt<br />
• Beschluss Nr. 57/2013<br />
Verkauf des Flurstückes 31/1 in der Flur 3 der Gemarkung<br />
Neinstedt (Alte <strong>Thale</strong>nser Straße 10)<br />
• Beschluss Nr. 59/2013<br />
Bewilligung zur Eintragung einer Grunddienstbarkeit zu Lasten<br />
des Flurstückes 98/5 in der Flur 4 der Gemarkung <strong>Thale</strong> und zu<br />
Gunsten der Flurstücke 98/24, 98/22, 108/0 und 98/18 in der Flur<br />
4 der Gemarkung <strong>Thale</strong><br />
• Beschluss Nr. 60/2013<br />
Bewilligung zur Eintragung von beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten<br />
für den Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung<br />
Ostharz zu Lasten der Flurstücke 79/2, 85 und 131<br />
in der Flur 14 der Gemarkung <strong>Thale</strong> sowie zu Lasten des Flurstückes<br />
63 in der Flur 13 der Gemarkung <strong>Thale</strong><br />
• Beschluss Nr. 61/2013<br />
Bewilligung zur Eintragung von beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten<br />
für die envia Mitteldeutsche Energie AG zu Lasten der<br />
Flurstücke 309 und 324 in der Flur 11 der Gemarkung <strong>Thale</strong><br />
• Beschluss Nr. 62/2013<br />
Bestellung eines Erbbaurechtes für das Flurstück 97/2, Flur 4, Gemarkung<br />
Friedrichsbrunn<br />
• Beschluss Nr. 65/2013<br />
Pachtvertrag zwischen Stadt <strong>Thale</strong> und Bodetal Tourismus GmbH<br />
über ehemaliges Bahnhofsgebäude mit Eingangstreppen in <strong>Thale</strong>,<br />
Bahnhofstraße 1 sowie 12 Parkeinstellflächen<br />
• Beschluss Nr. 76/2013<br />
Vergabe Los 2 – Treppen und Leiteinrichtungen im Naturschutzgebiet<br />
„Teufelsmauer und Bode nordöstlich von <strong>Thale</strong><br />
<strong>Thale</strong>, den 15.03.2013<br />
Balcerowski, Bürgermeister Stadt <strong>Thale</strong>