Amtliche Bekanntmachungen - Thale
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30.03.2013 | THALEKuriEr 04 / 2013 | Amtlich<br />
AuFstellung des BeBAuungsplAnes nr. 29<br />
„Am lindenBerg“ der stAdt thAle<br />
öFFentliche Auslegung des entWurFes gem. § 3 ABs. 2 BAugB<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Thale</strong> hat in seiner Sitzung am 06.12.2012 die<br />
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Am Lindenberg“ der Stadt<br />
<strong>Thale</strong> beschlossen.<br />
Für die Erschließung von vorrausichtlich vier Einfamilienhaus-Bauplätzen<br />
soll Bauplanungsrecht geschaffen werden. Mit der Planung<br />
wird der Bereich des ehemaligen Parkplatzes für die Wohnnutzung<br />
an exponierter Stelle zur Verfügung gestellt.<br />
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 „Am<br />
Lindenberg“ der Stadt <strong>Thale</strong> befindet sich an der Einmündung vom<br />
Musestieg in den Stecklenberger Waldrand und ist aus der Übersicht<br />
zu entnehmen. Dieser soll die Flurstücke 297 und 4/278 sowie teilweise<br />
298, 94/3 und 4/228 der Flur 4 der Gemarkung <strong>Thale</strong> umfassen.<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29<br />
„Am Lindenberg“ in <strong>Thale</strong><br />
Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen sowie Arten<br />
umweltbezogener Informationen liegen bereits vor:<br />
Umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf<br />
LK Harz (v. 18.01.2013), Umweltamt, Abt. Untere Naturschutzbehörde,<br />
Umweltamt, Abt. Untere Bodenschutzbehörde, Landesverwaltungsamt<br />
(v. 16.01.2013), Obere Naturschutzbehörde, jeweils zu<br />
funktionellen und gestalterischen Hinweisen.<br />
Die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 11.12.2012 im<br />
Rathaus der Stadt <strong>Thale</strong> statt.<br />
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht<br />
wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt vom<br />
Stellungnahmen und Hinweise zum Entwurf können bis einschließlich<br />
07.05.2013 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.<br />
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der<br />
Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.<br />
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig,<br />
soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom<br />
Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet<br />
geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden<br />
können.<br />
Auskunft erteilt Frau Franke von der Stadtverwaltung <strong>Thale</strong> (Telefon<br />
03947 / 470 - 314).<br />
<strong>Thale</strong>, 13.03.2013<br />
08.04.2013 bis einschließlich 07.05.2013<br />
während der Dienststunden der Stadtverwaltung in der Zeit Montag,<br />
Mittwoch und Donnerstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Dienstag von<br />
9.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr im Amt<br />
Bauen und Ordnung, Raum 324 Öffentliche Auslegungen der Stadt<br />
<strong>Thale</strong>, Rathausplatz 1, 06502 <strong>Thale</strong>.<br />
Balcerowski<br />
Bürgermeister