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Amtliche Bekanntmachungen - Thale

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30.03.2013 | THALEKuriEr 04 / 2013 | Amtlich<br />

AuFstellung des BeBAuungsplAnes nr. 29<br />

„Am lindenBerg“ der stAdt thAle<br />

öFFentliche Auslegung des entWurFes gem. § 3 ABs. 2 BAugB<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Thale</strong> hat in seiner Sitzung am 06.12.2012 die<br />

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Am Lindenberg“ der Stadt<br />

<strong>Thale</strong> beschlossen.<br />

Für die Erschließung von vorrausichtlich vier Einfamilienhaus-Bauplätzen<br />

soll Bauplanungsrecht geschaffen werden. Mit der Planung<br />

wird der Bereich des ehemaligen Parkplatzes für die Wohnnutzung<br />

an exponierter Stelle zur Verfügung gestellt.<br />

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 „Am<br />

Lindenberg“ der Stadt <strong>Thale</strong> befindet sich an der Einmündung vom<br />

Musestieg in den Stecklenberger Waldrand und ist aus der Übersicht<br />

zu entnehmen. Dieser soll die Flurstücke 297 und 4/278 sowie teilweise<br />

298, 94/3 und 4/228 der Flur 4 der Gemarkung <strong>Thale</strong> umfassen.<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29<br />

„Am Lindenberg“ in <strong>Thale</strong><br />

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen sowie Arten<br />

umweltbezogener Informationen liegen bereits vor:<br />

Umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf<br />

LK Harz (v. 18.01.2013), Umweltamt, Abt. Untere Naturschutzbehörde,<br />

Umweltamt, Abt. Untere Bodenschutzbehörde, Landesverwaltungsamt<br />

(v. 16.01.2013), Obere Naturschutzbehörde, jeweils zu<br />

funktionellen und gestalterischen Hinweisen.<br />

Die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 11.12.2012 im<br />

Rathaus der Stadt <strong>Thale</strong> statt.<br />

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht<br />

wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt vom<br />

Stellungnahmen und Hinweise zum Entwurf können bis einschließlich<br />

07.05.2013 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.<br />

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der<br />

Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.<br />

Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig,<br />

soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom<br />

Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet<br />

geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden<br />

können.<br />

Auskunft erteilt Frau Franke von der Stadtverwaltung <strong>Thale</strong> (Telefon<br />

03947 / 470 - 314).<br />

<strong>Thale</strong>, 13.03.2013<br />

08.04.2013 bis einschließlich 07.05.2013<br />

während der Dienststunden der Stadtverwaltung in der Zeit Montag,<br />

Mittwoch und Donnerstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Dienstag von<br />

9.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr im Amt<br />

Bauen und Ordnung, Raum 324 Öffentliche Auslegungen der Stadt<br />

<strong>Thale</strong>, Rathausplatz 1, 06502 <strong>Thale</strong>.<br />

Balcerowski<br />

Bürgermeister

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