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Amtliche Bekanntmachungen - Thale

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Amtlich | THALEKuriEr 04 / 2013 | 30.03.2013 16<br />

AuFstellung des vOrhABenBezOgenen BeBAuungsplAnes nr. 35<br />

„An der BOdeBreite“ der stAdt thAle<br />

öFFentliche Auslegung des entWurFes gem. § 3 ABs. 2 BAugB<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Thale</strong> hat in seiner Sitzung am 07.02.2013 die<br />

Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 35 „An<br />

der Bodebreite“ der Stadt <strong>Thale</strong> beschlossen.<br />

Für den Bau einer Gewerbeeinheit in <strong>Thale</strong> soll Bauplanungsrecht<br />

geschaffen werden. Mit der Planung wird das Gelände des ehemaligen<br />

Heizhauses des Möbelwerks an der Gartenstraße erschlossen.<br />

Der räumliche Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

Nr. 35 in <strong>Thale</strong> befindet sich direkt an der Bode westlich<br />

der Gartenstraße und ist aus der Übersicht zu entnehmen. Dieser soll<br />

die Flurstücke 160/26 sowie teilweise 160/23 und 410/161 der Flur 3<br />

der Gemarkung <strong>Thale</strong> umfassen.<br />

Geltungsbereich des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes Nr. 35 „An der Bodebreite“<br />

der Stadt <strong>Thale</strong><br />

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen sowie Arten<br />

umweltbezogener Informationen liegen bereits vor:<br />

Umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf<br />

LK Harz (v. 08.03.2013), Umweltamt, Abt. Untere Immissionsschutzbehörde,<br />

Umweltamt, Abt. Untere Naturschutzbehörde, Umweltamt,<br />

Abt. Untere Abfallbehörde, Umweltamt, Abt. Untere Bodenschutzbehörde,<br />

Landesverwaltungsamt (v. 16.01.2013), Obere Naturschutzbehörde,<br />

jeweils zu funktionellen und gestalterischen Hinweisen.<br />

Die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 07.01.2013 im<br />

Rathaus der Stadt <strong>Thale</strong> statt.<br />

Stellungnahmen und Hinweise zum Entwurf können bis einschließlich<br />

07.05.2013 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.<br />

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der<br />

Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.<br />

Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig,<br />

soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom<br />

Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet<br />

geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden<br />

können.<br />

Auskunft erteilt Frau Franke von der Stadtverwaltung <strong>Thale</strong> (Telefon<br />

03947 / 470 - 314).<br />

<strong>Thale</strong>, 12.03.2013<br />

Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung<br />

und Umweltbericht wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich<br />

ausgelegt vom<br />

08.04.2013 bis einschließlich 07.05.2013<br />

während der Dienststunden der Stadtverwaltung in der Zeit Montag,<br />

Mittwoch und Donnerstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Dienstag von<br />

9.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr im Amt<br />

Bauen und Ordnung, Raum 324 Öffentliche Auslegungen der Stadt<br />

<strong>Thale</strong>, Rathausplatz 1, 06502 <strong>Thale</strong>.<br />

Balcerowski<br />

Bürgermeister

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