Amtliche Bekanntmachungen - Thale
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Amtlich | THALEKuriEr 04 / 2013 | 30.03.2013 16<br />
AuFstellung des vOrhABenBezOgenen BeBAuungsplAnes nr. 35<br />
„An der BOdeBreite“ der stAdt thAle<br />
öFFentliche Auslegung des entWurFes gem. § 3 ABs. 2 BAugB<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Thale</strong> hat in seiner Sitzung am 07.02.2013 die<br />
Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 35 „An<br />
der Bodebreite“ der Stadt <strong>Thale</strong> beschlossen.<br />
Für den Bau einer Gewerbeeinheit in <strong>Thale</strong> soll Bauplanungsrecht<br />
geschaffen werden. Mit der Planung wird das Gelände des ehemaligen<br />
Heizhauses des Möbelwerks an der Gartenstraße erschlossen.<br />
Der räumliche Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
Nr. 35 in <strong>Thale</strong> befindet sich direkt an der Bode westlich<br />
der Gartenstraße und ist aus der Übersicht zu entnehmen. Dieser soll<br />
die Flurstücke 160/26 sowie teilweise 160/23 und 410/161 der Flur 3<br />
der Gemarkung <strong>Thale</strong> umfassen.<br />
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes Nr. 35 „An der Bodebreite“<br />
der Stadt <strong>Thale</strong><br />
Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen sowie Arten<br />
umweltbezogener Informationen liegen bereits vor:<br />
Umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf<br />
LK Harz (v. 08.03.2013), Umweltamt, Abt. Untere Immissionsschutzbehörde,<br />
Umweltamt, Abt. Untere Naturschutzbehörde, Umweltamt,<br />
Abt. Untere Abfallbehörde, Umweltamt, Abt. Untere Bodenschutzbehörde,<br />
Landesverwaltungsamt (v. 16.01.2013), Obere Naturschutzbehörde,<br />
jeweils zu funktionellen und gestalterischen Hinweisen.<br />
Die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 07.01.2013 im<br />
Rathaus der Stadt <strong>Thale</strong> statt.<br />
Stellungnahmen und Hinweise zum Entwurf können bis einschließlich<br />
07.05.2013 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.<br />
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der<br />
Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.<br />
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig,<br />
soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom<br />
Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet<br />
geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden<br />
können.<br />
Auskunft erteilt Frau Franke von der Stadtverwaltung <strong>Thale</strong> (Telefon<br />
03947 / 470 - 314).<br />
<strong>Thale</strong>, 12.03.2013<br />
Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung<br />
und Umweltbericht wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich<br />
ausgelegt vom<br />
08.04.2013 bis einschließlich 07.05.2013<br />
während der Dienststunden der Stadtverwaltung in der Zeit Montag,<br />
Mittwoch und Donnerstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Dienstag von<br />
9.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr im Amt<br />
Bauen und Ordnung, Raum 324 Öffentliche Auslegungen der Stadt<br />
<strong>Thale</strong>, Rathausplatz 1, 06502 <strong>Thale</strong>.<br />
Balcerowski<br />
Bürgermeister