Rundbrief Mecklenburg-Vorpommern - BUND Landesverband
Rundbrief Mecklenburg-Vorpommern - BUND Landesverband
Rundbrief Mecklenburg-Vorpommern - BUND Landesverband
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<strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong><br />
Übersichtsvortrag befasst sich mit den Nährstoffeinträgen<br />
aus der Landwirtschaft in die Ostsee<br />
und ein sehr aufschlussreicher Beitrag mit dem<br />
unsinnigen Ausbau der Agrarenergie.<br />
50 Seiten, Unkostenpreis 3 Euro plus Porto, zu bestellen<br />
über Dr. B. Roloff 0385 52133913 oder<br />
bund.mv@bund.net<br />
Neue Broschüre zum Alleenschutz<br />
Die Erneuerung der historischen und unter Denkmalschutz<br />
stehenden Baumreihen und Alleen des<br />
geschmückten Landgutes Basedow im Landkreis<br />
Demmin ist hauptsächlich dem ehrenamtlichen<br />
Engagement der Alleenfreunde in Gessin zu verdanken.<br />
In der Broschüre wird der Werdegang<br />
von der Idee bis zur erfolgreichen Pflege und<br />
Lückenbepflanzung der geschützten Alleen in<br />
diesem Park nach den historischen Plänen des<br />
Landschaftsarchitekten Peter Josef Lenné dokumentiert<br />
und soll auf diesem Weg einer breiten<br />
Öffentlichkeit als Anregung und Information für<br />
weitere Projekte dieser Art dienen.<br />
Bestellung über Katharina Brückmann 0385<br />
52133914, oder bund-mv@bund.net<br />
Gericht verhängt Stopp für neue Mastanlage<br />
Die Intensiv-Hähnchenmastanlage für 131.500<br />
Broiler je Durchgang in Kuppentin bei Plau am<br />
See muß ihren Betrieb vorläufig wieder einstellen.<br />
Sie war trotz Widerspruchsverfahren des<br />
<strong>BUND</strong> und Protesten der Anwohner in Betrieb<br />
genommenen worden. So urteilte das Greifswalder<br />
Oberverwaltungsgericht am 6. November 2012 im<br />
dem durch den <strong>BUND</strong> geführten Rechtsstreit. Das<br />
Unterlassen der gesetzlich vorgeschriebenen Verträglichkeitsprüfung<br />
muß nachgeholt werden.<br />
Seit 2009, dem beginn der Planung, hat der <strong>BUND</strong><br />
darauf hingewiesen, dass durch den Ausbau der<br />
Anlage von 29.500 auf 131.500 Broilerplätze<br />
negative Auswirkungen auf ein umgebendes europäisches<br />
Naturschutzgebiet sowie eine Vielzahl<br />
anderer negativer Wirkungen für die Anwohner<br />
entstehen. So kann es zum Ausstoß von mehr<br />
als sechs Tonnen Ammoniak kommen. Dies führt<br />
zu Schäden im Schutzgebiet der Alten Elde bei<br />
Kuppentin. Die Genehmigungsbehörde setzte sich<br />
über die Einwände hinweg und genehmigte die<br />
Anlage im Mai 2011. Insbesondere das Beharren<br />
der Behörde und der Anlagenbetreiber darauf,<br />
dass die bestehende Anlage keine Vorbelastung<br />
darstellt, wurde vom Gericht als falsch beurteilt.<br />
6 <strong>Rundbrief</strong> <strong>BUND</strong>magazin 1-13<br />
Urteil mit Folgen<br />
Das Urteil hat Folgen für eine Vielzahl anderer<br />
Planungen für Intensivtierhaltungsanlagen,<br />
weil in mehreren Fällen die Überprüfung von<br />
Wirkungen auf die umgebenden geschützten<br />
Naturräume unterlassen wurden. Insbesondere die<br />
nur in 1000 Meter Entfernung geplante weitere<br />
Hähnchenmastanlage für 300.000 Mastplätze je<br />
Durchgang in Gallin muss neu überprüft werden,<br />
weil auch hier von keiner Vorbelastung ausgegangen<br />
wurde. Ebenso muss die in Wattmannshagen<br />
geplante Hähnchenmastanlage für 200.000 Tier<br />
je Durchgang überprüft werden. Der <strong>BUND</strong> legte<br />
im November Klage beim Verwaltungsgericht<br />
Schwerin ein, weil auch hier die Prüfung nach<br />
der EU-Fauna Flora Habitatrichtlinie unterlassen<br />
wurde. Die wichtigsten Aussagen des OVG-Urteils<br />
sind zu finden unter http://www.bund-mecklenburg-vorpommern.de/presse<br />
(Marginalspalte)<br />
Existenzgefahr für wen?<br />
Anlagenbetreiber von Intensivtierhaltungsanlagen<br />
bauen und produzieren auf eigenes Risiko,<br />
sobald es Widerspruch oder Klage gegen eine<br />
Genehmigung gibt, weil die Umweltverträglichkeit<br />
nicht nachgewiesen ist. In den Genehmigungsbescheiden<br />
für die Hähnchenmastanlagen Kuppentin<br />
und Wattmannshagen kann man nachlesen,<br />
dass die Anlagenbetreiber den Sofortvollzug der<br />
Genehmigung selber beantragt haben. Damit soll<br />
die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und<br />
Klage außer Kraft gesetzt werden. Der Bau und<br />
Betrieb der Anlage erfolgt dann aber auf eigenes<br />
Risiko. Das ist den Investoren auch klar, denn<br />
die Anträge werden durch beauftragte Anwälte<br />
gestellt. Mit einer gerichtlichen Betriebsuntersagung<br />
wie im Fall der Broilerfabrik Kuppentin<br />
muss der Betreiber rechnen. Der Bauernverband<br />
<strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> forderte jedoch den<br />
Weiterbetrieb trotz der gerichtlich festgestellten<br />
Gesetzeswidrigkeit und wirft dem <strong>BUND</strong> Fahrlässigkeit<br />
vor, weil so die Existenz von Landwirten<br />
gefährdet sei.<br />
Im Fall der Hähnchenmastanlage Kuppentin hat<br />
die Behörde den Antrag des Anlagenbetreibers<br />
auf Vollzug der Baugenehmigung nach dem<br />
Widerspruch des <strong>BUND</strong> genehmigt und der<br />
Anlagenbetreiber hat während des laufenden<br />
Klageverfahrens auch den Betrieb der Anlage<br />
aufgenommen und Küken eingestallt.<br />
Damit gefährdet er mit der Großanlage eher die<br />
Existenz der benachbarten Anwohner und des<br />
Gemeingutes Natur und Umwelt. Selbst im Genehmigungsbescheid<br />
ist zu lesen, dass es erhebliche