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Rundbrief Mecklenburg-Vorpommern - BUND Landesverband

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<strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong><br />

Übersichtsvortrag befasst sich mit den Nährstoffeinträgen<br />

aus der Landwirtschaft in die Ostsee<br />

und ein sehr aufschlussreicher Beitrag mit dem<br />

unsinnigen Ausbau der Agrarenergie.<br />

50 Seiten, Unkostenpreis 3 Euro plus Porto, zu bestellen<br />

über Dr. B. Roloff 0385 52133913 oder<br />

bund.mv@bund.net<br />

Neue Broschüre zum Alleenschutz<br />

Die Erneuerung der historischen und unter Denkmalschutz<br />

stehenden Baumreihen und Alleen des<br />

geschmückten Landgutes Basedow im Landkreis<br />

Demmin ist hauptsächlich dem ehrenamtlichen<br />

Engagement der Alleenfreunde in Gessin zu verdanken.<br />

In der Broschüre wird der Werdegang<br />

von der Idee bis zur erfolgreichen Pflege und<br />

Lückenbepflanzung der geschützten Alleen in<br />

diesem Park nach den historischen Plänen des<br />

Landschaftsarchitekten Peter Josef Lenné dokumentiert<br />

und soll auf diesem Weg einer breiten<br />

Öffentlichkeit als Anregung und Information für<br />

weitere Projekte dieser Art dienen.<br />

Bestellung über Katharina Brückmann 0385<br />

52133914, oder bund-mv@bund.net<br />

Gericht verhängt Stopp für neue Mastanlage<br />

Die Intensiv-Hähnchenmastanlage für 131.500<br />

Broiler je Durchgang in Kuppentin bei Plau am<br />

See muß ihren Betrieb vorläufig wieder einstellen.<br />

Sie war trotz Widerspruchsverfahren des<br />

<strong>BUND</strong> und Protesten der Anwohner in Betrieb<br />

genommenen worden. So urteilte das Greifswalder<br />

Oberverwaltungsgericht am 6. November 2012 im<br />

dem durch den <strong>BUND</strong> geführten Rechtsstreit. Das<br />

Unterlassen der gesetzlich vorgeschriebenen Verträglichkeitsprüfung<br />

muß nachgeholt werden.<br />

Seit 2009, dem beginn der Planung, hat der <strong>BUND</strong><br />

darauf hingewiesen, dass durch den Ausbau der<br />

Anlage von 29.500 auf 131.500 Broilerplätze<br />

negative Auswirkungen auf ein umgebendes europäisches<br />

Naturschutzgebiet sowie eine Vielzahl<br />

anderer negativer Wirkungen für die Anwohner<br />

entstehen. So kann es zum Ausstoß von mehr<br />

als sechs Tonnen Ammoniak kommen. Dies führt<br />

zu Schäden im Schutzgebiet der Alten Elde bei<br />

Kuppentin. Die Genehmigungsbehörde setzte sich<br />

über die Einwände hinweg und genehmigte die<br />

Anlage im Mai 2011. Insbesondere das Beharren<br />

der Behörde und der Anlagenbetreiber darauf,<br />

dass die bestehende Anlage keine Vorbelastung<br />

darstellt, wurde vom Gericht als falsch beurteilt.<br />

6 <strong>Rundbrief</strong> <strong>BUND</strong>magazin 1-13<br />

Urteil mit Folgen<br />

Das Urteil hat Folgen für eine Vielzahl anderer<br />

Planungen für Intensivtierhaltungsanlagen,<br />

weil in mehreren Fällen die Überprüfung von<br />

Wirkungen auf die umgebenden geschützten<br />

Naturräume unterlassen wurden. Insbesondere die<br />

nur in 1000 Meter Entfernung geplante weitere<br />

Hähnchenmastanlage für 300.000 Mastplätze je<br />

Durchgang in Gallin muss neu überprüft werden,<br />

weil auch hier von keiner Vorbelastung ausgegangen<br />

wurde. Ebenso muss die in Wattmannshagen<br />

geplante Hähnchenmastanlage für 200.000 Tier<br />

je Durchgang überprüft werden. Der <strong>BUND</strong> legte<br />

im November Klage beim Verwaltungsgericht<br />

Schwerin ein, weil auch hier die Prüfung nach<br />

der EU-Fauna Flora Habitatrichtlinie unterlassen<br />

wurde. Die wichtigsten Aussagen des OVG-Urteils<br />

sind zu finden unter http://www.bund-mecklenburg-vorpommern.de/presse<br />

(Marginalspalte)<br />

Existenzgefahr für wen?<br />

Anlagenbetreiber von Intensivtierhaltungsanlagen<br />

bauen und produzieren auf eigenes Risiko,<br />

sobald es Widerspruch oder Klage gegen eine<br />

Genehmigung gibt, weil die Umweltverträglichkeit<br />

nicht nachgewiesen ist. In den Genehmigungsbescheiden<br />

für die Hähnchenmastanlagen Kuppentin<br />

und Wattmannshagen kann man nachlesen,<br />

dass die Anlagenbetreiber den Sofortvollzug der<br />

Genehmigung selber beantragt haben. Damit soll<br />

die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und<br />

Klage außer Kraft gesetzt werden. Der Bau und<br />

Betrieb der Anlage erfolgt dann aber auf eigenes<br />

Risiko. Das ist den Investoren auch klar, denn<br />

die Anträge werden durch beauftragte Anwälte<br />

gestellt. Mit einer gerichtlichen Betriebsuntersagung<br />

wie im Fall der Broilerfabrik Kuppentin<br />

muss der Betreiber rechnen. Der Bauernverband<br />

<strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> forderte jedoch den<br />

Weiterbetrieb trotz der gerichtlich festgestellten<br />

Gesetzeswidrigkeit und wirft dem <strong>BUND</strong> Fahrlässigkeit<br />

vor, weil so die Existenz von Landwirten<br />

gefährdet sei.<br />

Im Fall der Hähnchenmastanlage Kuppentin hat<br />

die Behörde den Antrag des Anlagenbetreibers<br />

auf Vollzug der Baugenehmigung nach dem<br />

Widerspruch des <strong>BUND</strong> genehmigt und der<br />

Anlagenbetreiber hat während des laufenden<br />

Klageverfahrens auch den Betrieb der Anlage<br />

aufgenommen und Küken eingestallt.<br />

Damit gefährdet er mit der Großanlage eher die<br />

Existenz der benachbarten Anwohner und des<br />

Gemeingutes Natur und Umwelt. Selbst im Genehmigungsbescheid<br />

ist zu lesen, dass es erhebliche

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