Leitfaden für Alleinerziehende - Burgenland.at
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Vollendung des 24. Lebensmon<strong>at</strong>s des Kindes (ein Elternteil kann<br />
maximal 20 Mon<strong>at</strong>e Kinderbetreuungsgeld beziehen; ein Wechsel<br />
zwischen den Elternteilen beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes<br />
ist höchstens zweimal möglich, somit können sich maximal<br />
drei Blöcke ergeben; Mindestdauer eines Blocks: zwei Mon<strong>at</strong>e)<br />
Variante 15 plus 3<br />
Bezugshöhe<br />
26,60 Euro pro Tag (ca. 800 Euro pro Mon<strong>at</strong>). Der mon<strong>at</strong>liche<br />
Betrag kann – je nachdem, ob der Mon<strong>at</strong> 31, 30 oder 28 Tage h<strong>at</strong> –<br />
etwas variieren.<br />
Bezugsdauer<br />
• Bei Inanspruchnahme durch einen Elternteil:<br />
bis zur Vollendung des 15. Lebensmon<strong>at</strong>s des Kindes<br />
• Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile:<br />
Verlängerung der Bezugsdauer um jenen Zeitraum, den der<br />
andere Elternteil t<strong>at</strong>sächlich bezogen h<strong>at</strong>, maximal aber bis zur<br />
Vollendung des 18. Lebensmon<strong>at</strong>s des Kindes (ein Elternteil kann<br />
maximal 15 Mon<strong>at</strong>e Kinderbetreuungsgeld beziehen; ein Wechsel<br />
zwischen den Elternteilen beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes<br />
ist höchstens zweimal möglich, somit können sich maximal<br />
drei Blöcke ergeben; Mindestdauer eines Blocks: zwei Mon<strong>at</strong>e)<br />
NEU: Variante 12 plus 2<br />
Bezugshöhe<br />
33 Euro pro Tag (ca. 1.000 Euro pro Mon<strong>at</strong>) Der mon<strong>at</strong>liche Betrag<br />
kann – je nachdem, ob der Mon<strong>at</strong> 31, 30 oder 28 Tage h<strong>at</strong> – etwas<br />
variieren.<br />
Bezugsdauer<br />
• Bei Inanspruchnahme durch einen Elternteil:<br />
bis zur Vollendung des 12. Lebensmon<strong>at</strong>s des Kindes<br />
• Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile:<br />
Verlängerung der Bezugsdauer um jenen Zeitraum, den der<br />
andere Elternteil t<strong>at</strong>sächlich bezogen h<strong>at</strong>, maximal aber bis zur<br />
Vollendung des 14. Lebensmon<strong>at</strong>s des Kindes (ein Elternteil kann<br />
maximal 12 Mon<strong>at</strong>e Kinderbetreuungsgeld beziehen; ein Wechsel<br />
zwischen den Elternteilen beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes<br />
ist höchstens zweimal möglich, somit können sich maximal<br />
drei Blöcke ergeben; Mindestdauer eines Blocks: zwei Mon<strong>at</strong>e)<br />
NEU: Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld<br />
Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld steht in folgender<br />
Variante zur Verfügung:<br />
Variante 12 plus 2<br />
Bezugshöhe<br />
• 80 Prozent der Letzteinkünfte,<br />
maximal 66 Euro pro Tag (ca. 2.000 Euro pro Mon<strong>at</strong>)<br />
• Für Bezieherinnen von Wochengeld (Unselbstständige, Selbstständige,<br />
Landwirtinnen, Vertragsbedienstete, freie Dienstnehmerinnen,<br />
geringfügig Beschäftigte mit Selbstversicherung):<br />
80 Prozent des Wochengeldes<br />
Hinweis: Mit einer von der Krankenkasse durchzuführenden<br />
zusätzlichen Berechnung anhand der Einkünfte des Jahres vor der<br />
Geburt des Kindes, in dem die Mutter kein Kinderbetreuungsgeld<br />
bezogen h<strong>at</strong>, kann sich der Tagesbetrag erhöhen, nicht jedoch<br />
reduzieren (Günstigkeitsrechnung).<br />
• Für unselbstständig erwerbstätige Väter:<br />
80 Prozent eines fiktiv berechneten Wochengeldes (inklusive<br />
Günstigkeitsrechnung)<br />
Nähere Inform<strong>at</strong>ionen zur Berechnung des einkommensabhängigen<br />
Kinderbetreuungsgeldes (vor allem auch <strong>für</strong> Eltern, die nicht<br />
in die angeführten Gruppen fallen) finden sich auf den Seiten des<br />
Bundesministeriums <strong>für</strong> Wirtschaft, Familie und Jugend.<br />
Bezugsdauer<br />
• Bei Inanspruchnahme durch einen Elternteil:<br />
bis zur Vollendung des 12. Lebensmon<strong>at</strong>s des Kindes<br />
• Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile:<br />
Verlängerung der Bezugsdauer um jenen Zeitraum, den der<br />
andere Elternteil t<strong>at</strong>sächlich bezogen h<strong>at</strong>, maximal aber bis zur<br />
Vollendung des 14. Lebensmon<strong>at</strong>s des Kindes (ein Elternteil<br />
kann maximal zwölf Mon<strong>at</strong>e Kinderbetreuungsgeld beziehen; ein<br />
Wechsel zwischen den Elternteilen ist maximal zweimal möglich;<br />
Mindestdauer eines Blocks: zwei Mon<strong>at</strong>e)<br />
➜ Inform<strong>at</strong>ionen und Antragstellung bei der zuständigen<br />
Krankenkasse<br />
kinderbetreuung 27