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Leitfaden für Alleinerziehende - Burgenland.at

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Vollendung des 24. Lebensmon<strong>at</strong>s des Kindes (ein Elternteil kann<br />

maximal 20 Mon<strong>at</strong>e Kinderbetreuungsgeld beziehen; ein Wechsel<br />

zwischen den Elternteilen beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes<br />

ist höchstens zweimal möglich, somit können sich maximal<br />

drei Blöcke ergeben; Mindestdauer eines Blocks: zwei Mon<strong>at</strong>e)<br />

Variante 15 plus 3<br />

Bezugshöhe<br />

26,60 Euro pro Tag (ca. 800 Euro pro Mon<strong>at</strong>). Der mon<strong>at</strong>liche<br />

Betrag kann – je nachdem, ob der Mon<strong>at</strong> 31, 30 oder 28 Tage h<strong>at</strong> –<br />

etwas variieren.<br />

Bezugsdauer<br />

• Bei Inanspruchnahme durch einen Elternteil:<br />

bis zur Vollendung des 15. Lebensmon<strong>at</strong>s des Kindes<br />

• Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile:<br />

Verlängerung der Bezugsdauer um jenen Zeitraum, den der<br />

andere Elternteil t<strong>at</strong>sächlich bezogen h<strong>at</strong>, maximal aber bis zur<br />

Vollendung des 18. Lebensmon<strong>at</strong>s des Kindes (ein Elternteil kann<br />

maximal 15 Mon<strong>at</strong>e Kinderbetreuungsgeld beziehen; ein Wechsel<br />

zwischen den Elternteilen beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes<br />

ist höchstens zweimal möglich, somit können sich maximal<br />

drei Blöcke ergeben; Mindestdauer eines Blocks: zwei Mon<strong>at</strong>e)<br />

NEU: Variante 12 plus 2<br />

Bezugshöhe<br />

33 Euro pro Tag (ca. 1.000 Euro pro Mon<strong>at</strong>) Der mon<strong>at</strong>liche Betrag<br />

kann – je nachdem, ob der Mon<strong>at</strong> 31, 30 oder 28 Tage h<strong>at</strong> – etwas<br />

variieren.<br />

Bezugsdauer<br />

• Bei Inanspruchnahme durch einen Elternteil:<br />

bis zur Vollendung des 12. Lebensmon<strong>at</strong>s des Kindes<br />

• Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile:<br />

Verlängerung der Bezugsdauer um jenen Zeitraum, den der<br />

andere Elternteil t<strong>at</strong>sächlich bezogen h<strong>at</strong>, maximal aber bis zur<br />

Vollendung des 14. Lebensmon<strong>at</strong>s des Kindes (ein Elternteil kann<br />

maximal 12 Mon<strong>at</strong>e Kinderbetreuungsgeld beziehen; ein Wechsel<br />

zwischen den Elternteilen beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes<br />

ist höchstens zweimal möglich, somit können sich maximal<br />

drei Blöcke ergeben; Mindestdauer eines Blocks: zwei Mon<strong>at</strong>e)<br />

NEU: Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld<br />

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld steht in folgender<br />

Variante zur Verfügung:<br />

Variante 12 plus 2<br />

Bezugshöhe<br />

• 80 Prozent der Letzteinkünfte,<br />

maximal 66 Euro pro Tag (ca. 2.000 Euro pro Mon<strong>at</strong>)<br />

• Für Bezieherinnen von Wochengeld (Unselbstständige, Selbstständige,<br />

Landwirtinnen, Vertragsbedienstete, freie Dienstnehmerinnen,<br />

geringfügig Beschäftigte mit Selbstversicherung):<br />

80 Prozent des Wochengeldes<br />

Hinweis: Mit einer von der Krankenkasse durchzuführenden<br />

zusätzlichen Berechnung anhand der Einkünfte des Jahres vor der<br />

Geburt des Kindes, in dem die Mutter kein Kinderbetreuungsgeld<br />

bezogen h<strong>at</strong>, kann sich der Tagesbetrag erhöhen, nicht jedoch<br />

reduzieren (Günstigkeitsrechnung).<br />

• Für unselbstständig erwerbstätige Väter:<br />

80 Prozent eines fiktiv berechneten Wochengeldes (inklusive<br />

Günstigkeitsrechnung)<br />

Nähere Inform<strong>at</strong>ionen zur Berechnung des einkommensabhängigen<br />

Kinderbetreuungsgeldes (vor allem auch <strong>für</strong> Eltern, die nicht<br />

in die angeführten Gruppen fallen) finden sich auf den Seiten des<br />

Bundesministeriums <strong>für</strong> Wirtschaft, Familie und Jugend.<br />

Bezugsdauer<br />

• Bei Inanspruchnahme durch einen Elternteil:<br />

bis zur Vollendung des 12. Lebensmon<strong>at</strong>s des Kindes<br />

• Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile:<br />

Verlängerung der Bezugsdauer um jenen Zeitraum, den der<br />

andere Elternteil t<strong>at</strong>sächlich bezogen h<strong>at</strong>, maximal aber bis zur<br />

Vollendung des 14. Lebensmon<strong>at</strong>s des Kindes (ein Elternteil<br />

kann maximal zwölf Mon<strong>at</strong>e Kinderbetreuungsgeld beziehen; ein<br />

Wechsel zwischen den Elternteilen ist maximal zweimal möglich;<br />

Mindestdauer eines Blocks: zwei Mon<strong>at</strong>e)<br />

➜ Inform<strong>at</strong>ionen und Antragstellung bei der zuständigen<br />

Krankenkasse<br />

kinderbetreuung 27

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