Leitfaden für Alleinerziehende - Burgenland.at
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Scheidungen ohne Schuldausspruch<br />
Die Scheidung ohne Schuldausspruch spielt in der Praxis eine<br />
geringe Rolle. Bei Zerrüttungsscheidungen h<strong>at</strong> nur die/der Beklagte<br />
einen Unterhaltsanspruch nach Billigkeit, bei der/dem die Verhältnisse<br />
der geschiedenen G<strong>at</strong>tinnen/G<strong>at</strong>ten, der unterhaltspflichtigen<br />
Verwandten und allfällige weitere Unterhaltspflichten gegenüber<br />
minderjährigen Kindern und gegenüber neuen Ehepartnerinnen/<br />
Ehepartnern zu berücksichtigen sind.<br />
Das Ehegesetz besagt außerdem, dass einer geschiedenen Eheg<strong>at</strong>tin/<br />
einem geschiedenen Eheg<strong>at</strong>ten unabhängig vom Verschulden an der<br />
Scheidung Unterhalt nach deren/dessen Lebensbedarf zu gewähren<br />
ist, so lange ihr/ihm aufgrund der Pflege und Erziehung eines<br />
gemeinsamen Kindes nicht zugemutet werden kann, sich selbst zu<br />
erhalten.<br />
Ebenso ist einer Eheg<strong>at</strong>tin/einem Eheg<strong>at</strong>ten, die/der sich der<br />
Haushaltsführung sowie gegebenenfalls der Pflege und Erziehung<br />
eines gemeinsamen Kindes oder der Betreuung eines Angehörigen<br />
gewidmet h<strong>at</strong> und somit keine eigenen Erwerbsmöglichkeiten h<strong>at</strong>te<br />
und zukünftig h<strong>at</strong> (z.B. durch mangelnde berufliche Ausbildung, Alter,<br />
Gesundheit, Dauer der Ehe), Unterhalt nach deren/dessen Lebensbedarf<br />
zu gewähren.<br />
Achtung:<br />
Der Unterhaltsanspruch vermindert sich oder besteht nicht, wenn<br />
die Gewährung des Unterhalts unbillig wäre (z.B. durch schwerwiegende<br />
Eheverfehlungen, schuldhaft herbeigeführte Bedürftigkeit).<br />
Unterhaltsansprüche nach Auflösung einer<br />
Lebensgemeinschaft<br />
Grundsätzlich h<strong>at</strong> die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte keinen<br />
Unterhaltsanspruch durch die Partnerin/den Partner. Daher ist eine<br />
vertragliche Vereinbarung <strong>für</strong> die Leistung von Unterhaltszahlungen<br />
sinnvoll. Nur dadurch ist gewährleistet, dass die Lebensgefährtin/der<br />
Lebensgefährte, die/der keiner Berufstätigkeit nachgeht, im Trennungsfall<br />
nicht finanziell benachteiligt ist.<br />
lebensgemeinschaft 9