Leitfaden für Alleinerziehende - Burgenland.at
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Kinderbetreuung<br />
Allein Erziehende mit Betreuungspflichten müssen auch die Kinderbetreuung<br />
rechtzeitig regeln, wenn sie wieder erwerbstätig werden.<br />
Folgende Fragen sollten vorab geklärt werden:<br />
Checkliste zur Erhebung des Kinderbetreuungsbedarfs<br />
• Brauche ich die Kinderbetreuung zu immer gleich bleibenden<br />
Zeiten oder muss sie zeitlich flexibel sein?<br />
• Für welche Altersstufen brauche ich Kinderbetreuung?<br />
• Soll die Kinderbetreuung auch Lernhilfe beinhalten?<br />
• Gibt es Kinderbetreuungsangebote in dem Betrieb, in dem ich<br />
arbeiten werde?<br />
• Gibt es Personen in meiner Umgebung, die die Kinderbetreuung<br />
übernehmen können und/oder soll ich das Angebot der<br />
verschiedenen Kinderbetreuungseinrichtungen nützen?<br />
• Welche Kinderbetreuungsmöglichkeiten gibt es <strong>für</strong> mich im<br />
„Notfall“ (z.B. bei Krankheit, unvorhergesehenen beruflichen<br />
Verpflichtungen)?<br />
• Welche Kosten werden mir durch die Kinderbetreuung<br />
entstehen? Kann ich Kinderbetreuungsbeihilfe beantragen?<br />
Kinderbetreuungseinrichtungen<br />
Das Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen ist vielfältig und<br />
richtet sich nach dem Alter der Kinder sowie der Regelmäßigkeit<br />
und Intensität des Betreuungsbedarfs. Es ist allerdings nicht in allen<br />
Regionen gleich umfangreich.<br />
➜ Inform<strong>at</strong>ionen beim zuständigen Gemeindeamt oder über<br />
die Kinderbetreuungs-Hotline beim Amt der Burgenländischen<br />
Landesregierung (Abt. 6 – Hauptrefer<strong>at</strong> Familie und Konsumentenschutz)oder<br />
im Internet unter www.kinderbetreuung.<strong>at</strong><br />
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