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Arbeitsmedizinische Vorsorge

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Unternehmer<br />

<strong>Arbeitsmedizinische</strong> <strong>Vorsorge</strong><br />

Welche Ziele sollten Sie erreichen?<br />

Arbeitsbedingte Gesundheitsstörungen und Berufs krank heiten der<br />

Beschäf tigten werden frühzeitig erkannt und verhütet.<br />

Beschäftigte, die gefährdende Tätigkeiten ausführen, bleiben gesund.<br />

Welche Anforderungen müssen Sie erfüllen?<br />

• <strong>Arbeitsmedizinische</strong> <strong>Vorsorge</strong>untersuchungen gehören zu den Maßnahmen,<br />

die aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet werden.<br />

• Je nach Gefährdung müssen Sie Ihren Beschäf tigten <strong>Vorsorge</strong>untersuchungen<br />

und/oder Impfungen anbieten, beziehungsweise diese Maßnahmen<br />

veranlassen.<br />

• Lassen Sie sich dazu von Ihrem Betriebsarzt beraten.<br />

• Nur Ärzte mit der Bezeichnung Betriebs-/Arbeitsmedizin können mit<br />

der Durchführung von arbeitsmedizinischen <strong>Vorsorge</strong>untersuchungen<br />

beauftragt werden. Sie führen die <strong>Vorsorge</strong>untersuchungen nach vorgegebenen<br />

Standards durch (G-Grundsätze).<br />

Welche <strong>Arbeitsmedizinische</strong>n <strong>Vorsorge</strong>untersuchungen sind in Beratungsund<br />

Betreuungsstellen oder Hilfsdiensten erforderlich?<br />

Entsprechend dem Zeitpunkt unterscheidet man zwischen Erstuntersuchung, Nach untersuchungen<br />

und nachgehenden Untersuchungen. Für Jugendliche sind Erst- und Nachuntersuchungen gesetzlich<br />

verpflichtend vorgeschrieben (siehe Jugendarbeitschutzgesetz (JArbSchG)).<br />

Erstuntersuchung<br />

Sie wird durchgeführt bevor der Beschäftigte erstmals eine Tätigkeit in einem mit einer Gefährdung<br />

oder Belastung verbundenen Arbeitsbereich aufnimmt. Mit der Erstuntersuchung soll festgestellt<br />

werden, ob die gesundheitlichen Voraus setzungen für die Arbeitsaufnahme gegeben sind.<br />

© BGW | 7 | Stand: 03/2011<br />

Nachuntersuchungen<br />

Sie finden in regelmäßigen Abständen statt, um zu prüfen, ob sich die Gefähr dung oder der Gesundheitszustand<br />

verändert hat. Sofern die Wiederholungs fristen gesetzlich nicht vorgeschrieben sind,<br />

legen Sie als Arbeitgeber die Termine aufgrund Ihrer Gefährdungsbeurteilung fest.<br />

In der Regel erfolgt die erste Nachuntersuchung nach einem Jahr. Weitere Nach untersuchungen erfolgen<br />

innerhalb von 36 Monaten, abhängig vom Gefähr dungs potenzial. Bei besonderen Vorkommnissen,<br />

wie etwa Stich ver letzungen, müssen vorzeitige Nachuntersuchungen veranlasst werden – dieses<br />

ist auch im Notfallplan festzulegen. Der Umfang dieser Untersuchungen sollte im Einzelfall mit dem<br />

Betriebsarzt geklärt werden.<br />

Sichere Seiten: <strong>Arbeitsmedizinische</strong> <strong>Vorsorge</strong><br />

1


Unternehmer<br />

Nachgehende Untersuchungen<br />

Sie finden nach Beendigung bestimmter Tätigkeiten statt, bei denen nach länge rer Latenzzeit Gesundheitsstörungen<br />

auftreten können.<br />

Außerdem unterscheidet man zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunsch unter suchungen:<br />

Pflichtuntersuchungen<br />

Pflichtuntersuchungen sind vom Arbeitgeber zu veranlassen und Voraus setzun gen für die Ausübung<br />

der Tätigkeit.<br />

Es gehört zu den Pflichten der Beschäftigten, an den <strong>Vorsorge</strong>untersuchungen teilzunehmen. Ohne<br />

die Bescheinigung über die Durchführung einer verpflichtenden <strong>Vorsorge</strong>untersuchung dürfen<br />

Beschäftigte keine gefährdenden Tätig keiten ausüben.<br />

Angebotsuntersuchungen<br />

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf arbeitsmedizinische Angebots unter suchun gen. Die Teilnahme<br />

ist freiwillig und die ärztliche Bescheinigung nicht Voraus set zung für die Tätigkeit. Angebotsuntersuchungen,<br />

wie zum Beispiel G37 „Bildschirmarbeit“, ergeben sich aus der Gefährdungs beur tei lung.<br />

Wunschuntersuchungen<br />

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht sich auf Wunsch, je nach den Gefahren für seine Sicherheit und<br />

Gesundheit bei der Arbeit, arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen, es sei denn, auf Grund der<br />

Gefährdungsbeurteilung und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden<br />

zu rechnen.<br />

Untersuchungen aus besonderem Anlass<br />

Anlass für diese Untersuchungen können beispielsweise Hautirritationen oder allergische Reaktionen<br />

im Rahmen der beruflichen Tätigkeit sein. Anlass kann auch die Wiedereingliederung eines Beschäftigten<br />

nach längerer Krankheit oder häufigen Kurzerkrankungen sein.<br />

Gilt die ärztliche Schweigepflicht?<br />

Als Arbeitgeber erfahren Sie, ob Ihr Mitarbeiter oder Ihre Mitarbeiterin einsatz fähig ist. Es gilt die<br />

ärztliche Schweigepflicht vollumfänglich.<br />

Dokumentation<br />

Verpflichtende Untersuchungen sind zu dokumentieren:<br />

A<br />

• Der Betriebsarzt erstellt eine Bescheinigung für den Arbeitgeber. Werden dabei „gesundheitliche<br />

Bedenken“ geäußert, sollte der Arbeitgeber sich vom Betriebsarzt beraten lassen.<br />

• Der Arbeitgeber führt eine <strong>Vorsorge</strong>kartei, siehe die Formblätter „Übersicht <strong>Arbeitsmedizinische</strong><br />

<strong>Vorsorge</strong>untersuchungen“ und „Arbeits medizinische <strong>Vorsorge</strong>untersuchungen – <strong>Vorsorge</strong>kartei<br />

“ bei den Arbeitshilfen Nr. 4.<br />

• Die <strong>Vorsorge</strong>kartei ist ebenso wie die Personalunterlagen aufzubewahren.<br />

• Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses händigt der Arbeitgeber den Beschäftigten eine Kopie<br />

der sie betreffenden Daten aus der <strong>Vorsorge</strong> kartei aus.<br />

© BGW | 7 | Stand: 03/2011<br />

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Unternehmer<br />

<strong>Arbeitsmedizinische</strong> <strong>Vorsorge</strong>untersuchungen, die in Beratungs- und Betreuungsstellen<br />

oder Hilfsdiensten relevant sein können:<br />

Exposition Angebotsuntersuchungen Pflichtuntersuchungen<br />

Ungezielte Tätigkeiten mit regelmäßigem<br />

Kontakt zu HBV/HCV<br />

Bei Kontakt mit Kindern:<br />

• Bordetella pertussis<br />

• Corynebacterium diphteriae<br />

• HAV<br />

• Masernvirus<br />

• Mumpsvirus<br />

• Rubivirus<br />

• Varizella-Zoster-Virus<br />

G 42 „Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung“<br />

– Impfberatung und<br />

Impfangebot HBV<br />

G 42 „Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung“<br />

– Impfberatung und<br />

Impfangebot soweit impfpräventabel<br />

Bei regelmäßigem Kontakt zu er krankten<br />

oder krankheitsverdäch tigen<br />

Personen<br />

• Tbc<br />

G 42 „Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung“<br />

Fahrdienste und Rettungsdienste<br />

• Häufige Teilnahme am Straßenverkehr<br />

G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“<br />

Bewegen von Patienten und Lasten<br />

G 46 „Muskel- und Skelett-<br />

Erkrankungen“<br />

Bildschirmarbeit<br />

G 37 „Bildschirmarbeit“<br />

Nachtarbeit (23:00 bis 06:00 Uhr):<br />

Angebot von <strong>Vorsorge</strong>unter suchungen,<br />

wenn mindestens 48 Mal im Jahr mehr<br />

als 3 Stunden pro Nacht gearbeitet wird.<br />

<strong>Vorsorge</strong>untersuchung nach Arbeitszeitgesetz<br />

Mahlzeitendienste/Reinigungsdienste<br />

• Feuchtarbeit<br />

Arbeiten in Feuchtigkeit oder flüssigkeitsdichten<br />

Handschuhen<br />

regelmäßig<br />

> 2 Stunden pro Arbeitstag<br />

G 24 „Hauterkrankungen“<br />

regelmäßig<br />

> 4 Stunden pro Arbeitstag<br />

G 24 „Hauterkrankungen“<br />

© BGW | 7 | Stand: 03/2011<br />

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Unternehmer<br />

Impfangebot<br />

Liegt eine Gefährdung durch Infektionserkrankungen vor, die durch Impfungen verhindert werden<br />

können, muss der Arbeitgeber den Beschäftigten ein Impf angebot machen. Die Impfungen können<br />

von jedem Arzt durchgeführt werden. Eine Impfpflicht besteht für die Beschäftigten nicht.<br />

Wer trägt die Kosten?<br />

Die Kosten für arbeitsmedizinische <strong>Vorsorge</strong>untersuchungen und Impfungen trägt der Arbeitgeber.<br />

Die Mitarbeiter müssen dafür freigestellt werden.<br />

Gut vorgesorgt – Tipps für die Praxis<br />

A<br />

• Klären Sie zusammen mit Ihrem Betriebsarzt, welche arbeitsmedizinischen <strong>Vorsorge</strong>untersuchungen<br />

für Ihr Tätigkeitsspektrum Pflicht sind. Nutzen Sie dazu das Formblatt „Übersicht<br />

<strong>Arbeitsmedizinische</strong> <strong>Vorsorge</strong>unter suchungen“ bei den Arbeitshilfen Nr. 4.<br />

• Motivieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Beratungs- und Impf angebote sowie<br />

<strong>Vorsorge</strong>termine beim Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner wahrzunehmen.<br />

• Denken Sie auch daran Grippeschutzimpfungen anzubieten. Kosten für Grippeschutzimpfungen<br />

werden von der GKV übernommen. Hinweise zur Schutz impfungsrichtlinie des Gemeinsamen<br />

Bundesausschusses (G-BA) finden Sie im Internet auf www.g-ba.de<br />

• Lassen Sie den Tetanusimmunschutz der Beschäftigten vom Betriebsarzt überprüfen.<br />

• Bei Praktikanten sollte schon vor dem Praktikum geklärt werden, wer die Kosten für Pflichtuntersuchungen<br />

und Impfungen übernimmt – der Betrieb, der Ausbildungsträger oder (bei<br />

privat organisierten Praktika) der Praktikant, beziehungsweise dessen Erziehungsberechtigte.<br />

Die Kosten frage wird im Praktikumsvertrag geregelt.<br />

© BGW | 7 | Stand: 03/2011<br />

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