DZAG Vertragswerk inkl. Maklervertrag (pdf, 2,5 MB) - Deutsche ...
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<strong>Vertragswerk</strong><br />
Stand: November 2013<br />
Hinweise zum <strong>Vertragswerk</strong><br />
Mit diesem Dokument erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen für den<br />
Abschluss eines <strong>Maklervertrag</strong>s mit der <strong>Deutsche</strong>n Zweitmarkt AG. Bitte<br />
lesen Sie sich alle Unterlagen sorgfältig durch und berücksichtigen Sie<br />
folgende Hinweise:<br />
• Füllen Sie alle Angaben vollständig aus und achten Sie auf gute<br />
Leserlichkeit<br />
• Lassen Sie uns eine Vollmacht des Anteilseigners zukommen, wenn<br />
Sie diesen Auftrag für ihn einreichen<br />
• Unterzeichnen Sie alle Unterlagen vollständig mit Angabe von Ort<br />
und Datum<br />
• Besonderer Hinweis zur „Identifizierung des Auftraggebers gemäß<br />
§4“ (S. 16): Die Angabe des wirtschaftlich Berechtigten ist zwingend.<br />
Bei der Identitätsprüfung können Sie sich zwischen der Variante auf<br />
Seite 16 unten oder dem Post-Ident-Verfahren (S. 17) entscheiden.<br />
Bitte prüfen Sie abschließend noch einmal Ihre Angaben auf Vollständigkeit<br />
– insbesondere Ihre Unterschrift auf den Seiten 3, 7, 9 und 16 – und<br />
senden Sie das gesamte <strong>Vertragswerk</strong> an uns zurück. Da wir Ihre Unterlagen<br />
zur Legitimation und zur Prüfung des wirtschaftlich Berechtigten<br />
aufgrund gesetzlicher Anforderungen im Original benötigen, bitten wir<br />
Sie, Makleraufträge ausschließlich per Post an uns zu senden:<br />
<strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG<br />
Katharinenstraße 4<br />
20457 Hamburg<br />
Sollten Sie hierzu oder weitergehende Fragen haben, stehen wir Ihnen<br />
unter der Telefonnummer 040 / 30 70 26 00 sehr gern zur Verfügung.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Ihre <strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
<strong>Maklervertrag</strong> 02<br />
Daten des Auftraggebers 02<br />
Maklerauftrag 02<br />
Unterschrift zum Maklerauftrag 03<br />
Empfangsbestätigung 03<br />
Widerrufsbelehrung 03<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen 04<br />
Wichtige Hinweise zu Fernabsatzverträgen (§ 312c BGB) 05<br />
Anlage Portfoliokauf/-Verkauf 07<br />
Informationen über Kenntnisse und Erfahrung des Auftraggebers 08<br />
Ausführungsgrundsätze 10<br />
Kauf- und Übertragungsvertrag (Muster) 11<br />
Allgemeine Vertragsbedingungen 12<br />
Treuhandbestimmungen 13<br />
Handelsplattform – AGBs 14<br />
Identifizierung des Auftraggebers gemäSS § 4 GwG 16<br />
Postident-Formular 17
MAKLERVERTRAG (DIREKTGESCHÄFT/PLATTFORMHANDEL)<br />
(STAND: NOVE<strong>MB</strong>ER 2013)<br />
Vermittler/Berater:<br />
Händler:<br />
Der/die Unterzeichnende (nachfolgend für Käufer/Verkäufer einheitlich „Auftraggeber“, soweit nicht anders angegeben)<br />
¨ Herr ¨ Frau ¨ Eheleute ¨ Firma Name, Vorname bzw. Firma:<br />
bei Firmen Vertretungsberechtigte(r):<br />
Straße, Hausnummer:<br />
Telefon:<br />
Geburtsdatum:<br />
PLZ, Ort:<br />
E-Mail:<br />
Nur als Verkäufer auszufüllen: Kaufpreiszahlung auf Konto Nr.:<br />
BLZ:<br />
IBAN: BIC: Währung des Kontos:<br />
Name der Bank, Ort:<br />
Kontoinhaber:<br />
möchte folgende Beteiligung / folgendes Portfolio (Zutreffendes bitte jeweils ankreuzen)<br />
¨ Einzelbeteiligung ¨ Portfolio bestehend aus ___ Beteiligungen*<br />
¨ verkaufen und übertragen (nachfolgend „Verkäufer“) u n d / o d e r ¨ kaufen und sich übertragen lassen (nachfolgend „Käufer“):<br />
1. Beteiligung / Fondsgesellschaft:<br />
Höhe der zu verkaufenden/kaufenden und übertragenden Beteiligung nominal (bitte Währung angeben):<br />
¨ Komplettverkauf, der gesamte Fondsanteil soll verkauft werden.<br />
¨ Teilverkauf, ein Anteil der gehaltenen Beteiligung soll verkauft werden: in Höhe von (bitte Währung angeben):<br />
(nachfolgend „Beteiligung“)**<br />
Verkaufspreis (Mindestpreis)*** bzw. Kaufpreis für die Beteiligung (bitte Währung angeben):<br />
(in Worten: )<br />
ggf. Rechte Dritter (z.B. Anteilsfinanzierung) (nur vom Verkäufer auszufüllen):<br />
Gewünschte Verkaufs- bzw. Kaufvariante (Direktgeschäft / Plattformhandel)<br />
Der Auftraggeber wählt folgende, im Rahmen des Maklerauftrages (siehe nachstehend) näher erläuterte Verkaufs- bzw. Kaufvariante:<br />
¨ Direktgeschäft (vgl. insb. Ziff. 3. des nachstehenden Maklerauftrages)<br />
¨ Plattformhandel (vgl. insb. Ziff. 2. des nachstehenden Maklerauftrages)<br />
Gewünschte Laufzeit für das Bietverfahren im Plattformhandel (nur vom Verkäufer anzukreuzen):<br />
¨ 7 Werktage ¨ 10 Werktage ¨ 14 Werktage ¨ (andere von den Parteien gewählte Laufzeit)****<br />
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Handelsplattform der <strong>Deutsche</strong>n Zweitmarkt AG.<br />
* Im Falle eines Portfoliokaufs/-verkaufs bitte die weiteren Beteiligungen jeweils in einer Anlage „Portfoliokauf/-verkauf“ benennen.<br />
Es gelten dann die nachstehenden Bedingungen für jede Beteiligung des Portfolios einzeln.<br />
** Im Sinne der Definition der „Beteiligung“ gemäß Buchstabe b. des in der Anlage beigefügten „Kauf- und Übertragungsvertrages (Direktgeschäft/Plattformhandel)“,<br />
wobei der Verkäufer als Auftraggeber mit dem dort genannten Verkäufer und der Käufer als Auftraggeber mit dem dort genannten Käufer identisch ist.<br />
*** Wichtiger Hinweis: Bitte unbedingt die Hinweise zum Mindestpreis in den Angaben unten zum Maklerauftrag beachten.<br />
**** Maximal über die Dauer des Maklerauftrags gem. Ziff. 8 der nachstehend abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum <strong>Maklervertrag</strong> (Direktgeschäft/Plattformhandel)<br />
MAKLERAUFTRAG<br />
1. Der Auftraggeber beauftragt hiermit die <strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG, Katharinenstraße<br />
4, 20457 Hamburg, Handelsregister Amtsgerichts Hamburg HRB 98038<br />
(nachfolgend „<strong>DZAG</strong>“) gemäß der angekreuzten Verkaufs- bzw. Kaufvariante und<br />
gemäß den nachstehenden Bedingungen zum Nachweis von Kaufangeboten bzw.<br />
Verkaufsinteressenten.<br />
2. Plattformhandel: Soweit der Auftraggeber den Plattformhandel gewählt hat, gilt:<br />
a) Die <strong>DZAG</strong> ist beauftragt, dem Auftraggeber Angebote von Kauf- bzw. Verkaufsinteressenten<br />
nachzuweisen, indem sie die Beteiligung des Verkäufers auf der von ihr<br />
im Internet betriebenen Handelsplattform (derzeit https://handel.deutschezweitmarkt.de)<br />
einstellt und zur Abgabe von Kaufangeboten auffordert („Bietverfahren“).<br />
Das Einstellen erfolgt mit dem von ihm für die Beteiligung angegebenen<br />
Verkaufspreis als Mindestpreis.<br />
b) Das erstmalige Einstellen der Beteiligung erfolgt innerhalb von zehn Werktagen<br />
nach Annahme des Auftrages durch die <strong>DZAG</strong>. Hat der Verkäufer nicht ausdrücklich<br />
eine Frist angekreuzt, binnen derer das Angebot zum Kauf der Beteiligung ab<br />
Einstellen auf der Handelsplattform angenommen werden kann (nachfolgend<br />
„Laufzeit des Bietverfahrens“), beträgt diese zehn Werktage. Fällt der Endzeitpunkt<br />
der Laufzeit des Bietverfahrens auf einen gesetzlichen Feiertag am Sitz der <strong>DZAG</strong><br />
oder auf einen Samstag oder einen Sonntag, so läuft die Laufzeit des Bietverfahrens<br />
abweichend davon am nachfolgenden Werktag am Sitz der <strong>DZAG</strong> ab. Die<br />
<strong>DZAG</strong> ist ermächtigt, die Uhrzeit des Beginns der Laufzeit des Bietverfahrens sowie<br />
dessen Ablaufens frei zu bestimmen.<br />
c) Der Verkäufer erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, das höchste bei Ablauf<br />
der Laufzeit des Bietverfahrens abgegebenen Kaufangebot anzunehmen, vorausgesetzt,<br />
dieses erreicht mindestens den Mindestpreis.<br />
d) Für den Fall, dass nach dem erstmaligen Einstellen der Beteiligung bei Ablauf der<br />
Laufzeit des Bietverfahrens keine Übereinstimmung zwischen Kaufpreiserwartung<br />
des Verkäufers und Kaufpreisangebot des Käufers entsprechend lit c) zu verzeichnen<br />
ist, ist die <strong>DZAG</strong> berechtigt, nicht aber verpflichtet, nach Ablauf der Laufzeit<br />
dieses ersten Bietverfahrens weitere Bietverfahren entsprechend den vorstehenden<br />
Bedingungen bis maximal sechs Monate nach ihrer Annahme dieses Maklerauftrages<br />
durchzuführen.<br />
e) Kommt es im Rahmen eines Bietverfahrens zu einer Übereinstimmung zwischen<br />
Kaufpreiserwartung des Verkäufers und Kaufpreisangebot des Käufers entsprechend<br />
lit c), teilt die <strong>DZAG</strong> dem Verkäufer und dem Käufer der jeweiligen Beteiligung<br />
das Ende des Bietverfahrens, den jeweiligen Vertragspartner sowie die Höhe des<br />
Gebots mit und übersendet den Parteien den entsprechend konkretisierten Kaufvertrag.<br />
Die Parteien haben sodann die Möglichkeit, ihre Annahme jeweils durch Unterschrift und<br />
Rücksendung zu erklären. Sofern die unterschriebene Version nicht jeweils innerhalb von<br />
15 Werktagen nach Versand an die jeweilige Partei bei der <strong>DZAG</strong> eingeht, geht die <strong>DZAG</strong><br />
davon aus, dass ein Vertragsschluss nicht zustande gekommen ist. In diesem Fall ist die<br />
Partei, die keine Rücksendung vorgenommen hat, verpflichtet, der <strong>DZAG</strong> den gemäß Ziffer<br />
3.9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen <strong>Maklervertrag</strong> fälligen Schadensersatz zu<br />
leisten. Der Anspruch auf Maklerprovision bleibt unberührt.<br />
3. Direktgeschäft: Soweit sich der Auftraggeber dafür entschieden hat, die Beteiligung im<br />
Wege des Direktgeschäfts zu verkaufen und zu übertragen (Verkäufer) bzw. zu kaufen und<br />
sich übertragen zu lassen (Käufer), gilt das Nachstehende:<br />
Die <strong>DZAG</strong> ist beauftragt, (i) dem Verkäufer Angebote von Kaufinteressenten nachzuweisen,<br />
indem sie Angebote von Kaufinteressenten einholt, bzw. (ii) dem Käufer Verkaufsinteressenten<br />
nachweist, ohne dass ein konkretes Angebot vorliegt. Der Verkäufer erklärt<br />
bereits hiermit die Annahme des Angebots eines von der <strong>DZAG</strong> ausgesuchten Kaufinteressenten<br />
bzw. Käufers, das dem vom Verkäufer angegebenen Mindestpreis entspricht,<br />
sobald die <strong>DZAG</strong> dem Kaufinteressenten bzw. Käufer gegenüber die Annahme des Verkäufers<br />
schriftlich erklärt. Die <strong>DZAG</strong> ist berechtigt und bevollmächtigt, aber nicht verpflichtet,<br />
statt der Erklärung der Annahme gegenüber einem den Mindestpreis anbietenden<br />
Käufer weitere Angebote, die über dem vom Verkäufer angegebenen Mindestpreis liegen,<br />
einzuholen. Entscheidet sich die <strong>DZAG</strong> hierzu, gilt die Annahme des Verkäufers gegenüber<br />
dem Käufer als erklärt, den die <strong>DZAG</strong> als Höchstbietenden identifiziert und dem gegenüber<br />
sie die Annahme schriftlich erklärt.<br />
Hinsichtlich abgegebener Angebote ist die <strong>DZAG</strong> bevollmächtigt, im Rahmen der Bedingungen<br />
dieses Vertrages bzw. eines entsprechenden <strong>Maklervertrag</strong>es zwischen der <strong>DZAG</strong><br />
und dem Verkäufer als Empfangsbevollmächtigte für den Verkäufer zu handeln. Die <strong>DZAG</strong><br />
ist beauftragt und bevollmächtigt, alle für den Abschluss und die Durchführung des Kaufvertrags<br />
und des damit verbundenen Treuhandvertrags erforderlichen Erklärungen und<br />
Handlungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers abzugeben bzw. vor- und<br />
entgegenzunehmen, auch wenn die Dauer der Abwicklung des Kaufvertrages zeitlich über<br />
die Laufzeit des Maklerauftrages gemäß Ziff. 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
<strong>Maklervertrag</strong> (Direktgeschäft/ Plattformhandel) hinausgeht. Die Bevollmächtigung erfolgt<br />
jeweils unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB.<br />
2
MAKLERVERTRAG (DIREKTGESCHÄFT/PLATTFORMHANDEL)<br />
(STAND: NOVE<strong>MB</strong>ER 2013)<br />
4. Dem Verkauf bzw. Kauf und der Übertragung sind sowohl beim Plattformhandel<br />
als auch beim Direktgeschäft das Muster „Kauf- und Übertragungsvertrag (Direktgeschäft/Plattformhandel)“<br />
<strong>inkl</strong>. der Allgemeinen Vertragsbedingungen zum Kauf- und<br />
Übertragungsvertrag in Verbindung mit den vom Verkäufer in diesem (bzw. dem<br />
entsprechenden) <strong>Maklervertrag</strong> gemachten Angaben zu Grunde zu legen. Sofern für<br />
eine Beteiligung verbindlich ein Kaufvertrag von Dritter Seite (z.B. Treuhänder,<br />
Beteiligungsgesellschaft) vorgegeben wird, findet dieser Verwendung, ohne dass<br />
die <strong>DZAG</strong> insoweit eine inhaltliche Prüfung vornimmt oder für den Inhalt, insbesondere<br />
die Ausgewogenheit der Vertragsbedingungen, eine Haftung übernimmt.<br />
5. Ergänzend zu den vorstehenden Regelungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
<strong>Maklervertrag</strong> (Direktgeschäft/Plattformhandel). Diese und die Anlagen<br />
„<strong>Maklervertrag</strong> (Direktgeschäft/Plattformhandel): Portfoliokauf/-verkauf’“, „<strong>Maklervertrag</strong><br />
(Direktgeschäft/Plattformhandel): Wichtige Hinweise“, „Kauf- und Übertragungsvertrag<br />
(Direktgeschäft/Plattformhandel)“ <strong>inkl</strong>. der „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ sowie<br />
der „Treuhandbestimmungen“ und „Handelsplattform: Allgemeine Geschäftsbedingungen“<br />
sind Bestandteil dieses <strong>Maklervertrag</strong>es. Wird dieser <strong>Maklervertrag</strong> über die<br />
Handelsplattform der <strong>DZAG</strong> geschlossen, werden die vorgenannten Unterlagen dem<br />
Auftraggeber im Rahmen seiner Registrierung elektronisch zur Verfügung gestellt.<br />
Ferner stehen sie jederzeit auf der Handelsplattform der <strong>DZAG</strong> (derzeit<br />
https://handel.deutsche-zweitmarkt.de) ausdruck- sowie digital speicherbar zum<br />
Download bereit. Bei Vertragsschluss außerhalb der Plattform sind sie diesem <strong>Maklervertrag</strong><br />
beigefügt.<br />
6. EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG: Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden,<br />
dass seine gegenüber der <strong>DZAG</strong> bekanntgegebenen persönlichen Daten einschließlich<br />
späterer Änderungen oder sonstige weitere persönliche Angaben über eine EDV-Anlage<br />
gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet und<br />
genutzt werden. Die Verarbeitung und Nutzung erfolgt durch die <strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG,<br />
Katharinenstraße 4, 20457 Hamburg, als verantwortliche Stelle im Sinne des BDSG zur<br />
Abwicklung des der <strong>DZAG</strong> erteilten Auftrages. Zum Abschluss eines Kaufvertrages werden<br />
dem jeweiligen Vertragspartner der Name und die Anschrift des anderen Vertragspartners<br />
sowie Daten über die Beteiligung zur Abwicklung des Kaufvertrages mitgeteilt. Vorher<br />
werden Kaufinteressenten bzw. Käufern lediglich Daten über die Beteiligung zugänglich<br />
gemacht; weder Verkaufsinteressenten bzw. Verkäufern noch Kaufinteressenten bzw.<br />
Käufern werden insoweit (sonstige) persönliche Daten des jeweils anderen mitgeteilt. Zur<br />
Einholung einer etwa erforderlichen Zustimmung zur Übertragung der Beteiligung werden<br />
Name und Anschrift des Verkäufers auch den für die Verwaltung der Beteiligung zuständigen<br />
Personen (z.B. Treuhänder) übermittelt. Ferner werden die Daten im Rahmen der<br />
Auflösung von Sicherungsrechten an etwaige Sicherheitengläubiger, zur Abwicklung des<br />
Auftrags an etwaige Vermittler des Verkäufers sowie gegebenenfalls an Unternehmen der<br />
<strong>DZAG</strong>, die beim An- und Verkauf von über die <strong>DZAG</strong> gehandelten Zweitmarktbeteiligungen<br />
beraten, übermittelt.<br />
Mit seiner nachstehenden Unterschrift erteilt der Auftraggeber den vorstehenden Maklerauftrag und bestätigt, dass er vor Unterzeichnung<br />
• ausreichend Gelegenheit hatte, diesen Auftrag nebst Anlage 1 – Informationen über Kenntnisse und Erfahrungen des Auftraggebers – sowie in der unten aufgeführten<br />
Empfangsbestätigung genannten Unterlagen, insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Handelsplattform der <strong>Deutsche</strong>n Zweitmarkt AG<br />
zur Kenntnis zu nehmen,<br />
• sie für ihn mühelos lesbar waren und<br />
• er deren Inhalt für die Zwecke dieses <strong>Maklervertrag</strong>es als verbindlich anerkennt.<br />
Ort, Datum:<br />
1. Unterschrift Auftraggeber:<br />
Vorstehender Auftrag wird durch die <strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG angenommen:<br />
Ort, Datum:<br />
Unterschrift <strong>DZAG</strong>:<br />
EMPFANGSBESTÄTIGUNG<br />
Mit seiner nachstehenden Unterschrift bestätigt der Auftraggeber den Erhalt folgender Unterlagen:<br />
• Basisinformationen über Vermögensanlagen in geschlossene Fonds<br />
• Grundsätze über die Ausführung von Makleraufträgen und den Umgang mit Interessenkonflikten<br />
• Kopie dieses von ihm unterzeichneten <strong>Maklervertrag</strong>es (Direktgeschäft/Plattformhandel)<br />
• <strong>Maklervertrag</strong> (Direktgeschäft/Plattformhandel): Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
• <strong>Maklervertrag</strong> Anlage „Portfoliokauf/-verkauf“<br />
• <strong>Maklervertrag</strong> (Direktgeschäft/Plattformhandel): Wichtige Hinweise<br />
• Kauf- und Übertragungsvertrag (Direktgeschäft/Plattformhandel) <strong>inkl</strong>. „Allgemeine Vertragsbedingungen“ und „Treuhandbestimmungen“<br />
• Handelsplattform: Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
Ort, Datum:<br />
2. Unterschrift Auftraggeber:<br />
Bei Vertragsschluss über die Handelsplattform der <strong>DZAG</strong> werden sämtliche Unterschriften des Auftraggebers, einschließlich der Bestätigung des Erhalts der vorgenannten Unterlagen, bei<br />
der Registrierung durch das Anklicken einer entsprechenden Bestätigung auf der Handelsplattform der <strong>DZAG</strong> (derzeit https://handel.deutsche-zweitmarkt.de) oder durch Zurücksendung<br />
einer Bestätigungs-E-Mail/-Nachricht ersetzt.<br />
Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und für die der Beitritt ein Haustürgeschäft im Sinne des § 312 BGB oder einen Fernabsatzvertrag im Sinne<br />
des § 312b BGB, der unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Telefon, Post, E-Mail etc.) ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien<br />
oder deren Vertreter abgeschlossen wird, darstellt, steht ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB i.V.m. § 312 BGB bzw. gemäß § 355 BGB i.V.m. § 312d BGB zu. Für diese Fälle sieht<br />
das Gesetz folgende Widerrufsbelehrung vor:<br />
WIDERRUFSBELEHRUNG<br />
Widerrufsrecht<br />
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.<br />
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in<br />
Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.<br />
Der Widerruf ist zu richten an:<br />
<strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG, Katharinenstraße 4, 20457 Hamburg,<br />
Fax 040/30 70 26 099, E-Mail: info@deutsche-zweitmarkt.de<br />
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.<br />
Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie<br />
uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.<br />
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren<br />
Empfang.<br />
Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht<br />
ausgeübt haben.<br />
- Ende der Widerrufsbelehrung -<br />
3
MAKLERVERTRAG (DIREKTGESCHÄFT / PLATTFORMHANDEL) (STAND: NOVE<strong>MB</strong>ER 2013)<br />
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines<br />
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Auftraggeber (nachfolgend einheitlich<br />
„AG“), die entweder als Verkaufsinteressent (nachfolgend auch „Verkäufer“) oder als<br />
Kaufinteressent (nachfolgend auch „Käufer“) mit der <strong>Deutsche</strong>n Zweitmarkt AG („<strong>DZAG</strong>“)<br />
zum Nachweis der Gelegenheit des Verkaufs bzw. Kaufs einer Beteiligung an einem<br />
geschlossenen Fonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG oder einer GbR („Fonds“) in<br />
vertragliche Beziehungen getreten sind. Angebot und Annahme des <strong>Maklervertrag</strong>es<br />
(Direktgeschäft/Plattformhandel) können in Textform erfolgen. Im Falle des Auftrags für<br />
mehrere Beteiligungen (sog. Portfoliokauf bzw. -verkauf) gelten der Auftrag und die darin<br />
erteilte Vollmacht für jede der genannten Beteiligungen als gesondert erteilt. Der Erfolg oder<br />
Misserfolg hinsichtlich einer Beteiligung berührt nicht die Gültigkeit der Aufträge und Vollmachten<br />
hinsichtlich der anderen Beteiligungen. Der Provisionsanspruch entsteht für jede<br />
einzelne Beteiligung gesondert.<br />
2. Leistungen der <strong>DZAG</strong><br />
Hinsichtlich der Handelsplattform gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der<br />
Handelsplattform der <strong>Deutsche</strong>n Zweitmarkt AG, insb. § 3 (Gegenstand und Umfang des<br />
Nutzungsverhältnisses).<br />
2.1 Die <strong>DZAG</strong> ist nicht Käufer oder Verkäufer der Beteiligung und wird nicht Vertragspartei<br />
des Kauf- und Übertragungsvertrages („Kaufvertrag“). Die <strong>DZAG</strong> ist als Doppelmakler<br />
sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer der Beteiligung tätig. Der AG erteilt<br />
seine ausdrückliche Zustimmung zu dieser Doppeltätigkeit und den sich daraus ergebenen<br />
Konsequenzen.<br />
2.2 Nach Abschluss des Kaufvertrags wird die <strong>DZAG</strong> den AG dabei unterstützen, etwaige<br />
erforderliche Erklärungen Dritter einzuholen und Handlungen vorzunehmen, die zur<br />
Durchführung des Kaufvertrags notwendig und zweckmäßig sind, insbesondere betreffend<br />
etwaige Zustimmungen zur Übertragung, Verzichtserklärungen bzgl. Vorkaufsrechten<br />
und die, ggf. notwendige Ablösung von Sicherungsrechten.<br />
2.3 Eine Rechts- oder Steuerberatung ist mit der Tätigkeit der <strong>DZAG</strong> in keinem Fall,<br />
insbesondere nicht mit der zur Verfügung Stellung des Musters des Kaufvertrages<br />
verbunden. Jedem Auftraggeber wird die Einholung entsprechenden fachlichen Rates<br />
vor Abschluss eines Kaufvertrages empfohlen. Die <strong>DZAG</strong> führt keine Verhandlungen im<br />
Hinblick auf den Abschluss des Kaufvertrages.<br />
3. Rechte und Pflichten des Auftraggebers<br />
3.1 Der Verkäufer ist verpflichtet, der <strong>DZAG</strong> bei Abschluss des Maklerauftrages unaufgefordert<br />
alle für den Verkauf der Beteiligung erforderlichen Informationen und Unterlagen<br />
hinsichtlich etwaiger Rechte Dritter oder sonstiger Verfügungsbeschränkungen sowie auf<br />
Anforderung unverzüglich weitere die Beteiligungsgesellschaft betreffende Unterlagen<br />
(insbesondere Verkaufsprospekt, Informationsmemorandum, aktueller Gesellschaftsvertrag,<br />
Geschäftsberichte, Informationsschreiben) zur Verfügung zu stellen.<br />
3.2 Der Verkäufer bevollmächtigt die <strong>DZAG</strong> hiermit, von der Geschäftsführung des<br />
Fonds und/oder von dem Treuhänder der Beteiligung alle zum Verkauf erforderlichen<br />
Informationen, insb. persönliche Daten des Verkäufers, Unterlagen und Erklärungen<br />
anzufordern. Der Verkäufer befreit die Geschäftsführung des Fonds sowie den Treuhänder<br />
von etwaigen Verschwiegenheitsverpflichtungen bzgl. der persönlichen Daten des<br />
Verkäufer sowie der Beteiligung.<br />
3.3 Der AG ist verpflichtet, der <strong>DZAG</strong> jede Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich<br />
schriftlich mitzuteilen.<br />
3.4 Der AG verpflichtet sich, die ihm von der <strong>DZAG</strong> mitgeteilten Informationen über den<br />
ihm nachgewiesenen Vertragspartner nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der<br />
<strong>DZAG</strong> an Dritte weiterzugeben, sofern er hierzu nicht aufgrund zwingender gesetzlicher<br />
Bestimmungen verpflichtet ist.<br />
3.5 Der Verkäufer wird für die Dauer des Auftrages keine Dienste eines anderen Maklers in<br />
Bezug auf die Beteiligung, hinsichtlich derer er die <strong>DZAG</strong> beauftragt hat, in Anspruch nehmen<br />
und jede diesbezüglich ihm bekannt gewordene Maklertätigkeit Dritter untersagen.<br />
3.6 Der Verkäufer wird während der Laufzeit des Auftrags nicht anderweitig über die<br />
Beteiligung verfügen und die Beteiligung von Rechten Dritter freihalten.<br />
3.7 Dem Verkäufer ist es untersagt, unmittelbar von einem Kaufinteressenten an ihn<br />
herangetragene Angebote zum Abschluss von Kaufverträgen über solche Beteiligungen<br />
anzunehmen, für die die <strong>DZAG</strong> dem Verkäufer bereits die Gelegenheit zum Abschluss<br />
eines Kaufvertrages nachgewiesen hat. Der Verkäufer ist verpflichtet, den jeweiligen<br />
Kaufinteressenten hierauf hinzuweisen und diesen an die <strong>DZAG</strong> zu verweisen.<br />
3.8 Der AG wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt und die Durchführung des Kaufvertrags<br />
abhängig sein kann von für die Beteiligung maßgeblichen Bestimmungen, insbesondere<br />
dem Gesellschaftsvertrag des Fonds, dem Treuhand- und/oder Verwaltungsvertrag<br />
des Fonds bzw. dem Treuhand- und/oder Verwaltungsvertrag des Verkäufers mit<br />
seinem Treuhänder. Der AG wird weiterhin darauf hingewiesen, dass dem Käufer oder<br />
Verkäufer der Beteiligung ein gesetzliches Widerrufsrecht bzgl. des Kaufvertrags zustehen<br />
kann. Wird ein solches Widerrufsrecht ausgeübt, ist der Kaufvertrag rück abzuwickeln.<br />
3.9 Scheitert der Kauf bzw. Verkauf der Beteiligung aus Gründen, die eine der Parteien<br />
des Kaufvertrages zu vertreten hat, ist diese Partei verpflichtet, der <strong>DZAG</strong> einen pauschalen<br />
Schadensersatz in Höhe von EUR 500 zu leisten. Der Nachweis eines höheren<br />
Schadens bleibt der <strong>DZAG</strong> vorbehalten. Der AG hat das Recht jederzeit nachzuweisen,<br />
dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden eingetreten ist.<br />
4. Zahlungsabwicklung, Treuhandabrede<br />
4.1 Die Zahlung des Kaufpreises sowie der vom Käufer geschuldeten Makler- und<br />
Vermittlungsprovisionen („Zahlungsbetrag“) erfolgt auf Grundlage der dem Kaufvertrag<br />
beigefügten Treuhandbestimmungen über die Treuhandkonten der GGV Grützmacher<br />
Gravert Viegener Partnerschaft, Hamburg, (nachfolgend „Treuhänderin“) mit der grundsätzlich<br />
unwiderruflichen Weisung durch Käufer und Verkäufer, den Kaufpreis abzüglich<br />
etwaiger ausdrücklich benannter Abzugsposten an den Verkäufer auszukehren, wenn<br />
nach Überzeugung der Treuhänderin alle Voraussetzungen für die Übertragung des<br />
Anteils nach Ziff. 5 des Kaufvertrags vorliegen oder eintreten werden.<br />
4.2 Verkäufer und Käufer beauftragen die <strong>DZAG</strong>, der Treuhänderin alle Informationen<br />
zur Verfügung zu stellen, derer sie für die Abwicklung der Kaufpreiszahlung und etwaiger<br />
weiterer, im Zusammenhang mit dem Maklerauftrag erforderlicher Zahlungen bedarf. Die<br />
Treuhänderin ist berechtigt, sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben vollumfänglich auf die<br />
ihr von der <strong>DZAG</strong> mitgeteilten Informationen zu stützen und diese, ohne sie einer eigenen<br />
Prüfung zu unterziehen, als richtig und vollständig anzunehmen.<br />
4.3 Die <strong>DZAG</strong> ist berechtigt, die persönlichen Daten des AG sowie die Bedingungen<br />
eines ggf. geschlossenen Kaufvertrags der GGV Grützmacher Gravert Viegener Partnerschaft<br />
sowie der das Treuhandkonto führenden Bank im Rahmen der gesetzlichen<br />
Bestimmungen (u.a. Geldwäschegesetz) mitzuteilen.<br />
5. Provision<br />
5.1 Für den Nachweis von Interessenten am Kauf der Beteiligung schuldet der Verkäufer<br />
der <strong>DZAG</strong> eine Maklerprovision in Höhe von 3% des im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises,<br />
mindestens jedoch EUR 400. Die Provision ist mit Abschluss des jeweiligen<br />
Kaufvertrages verdient und binnen zehn Werktagen nach Abschluss des Kaufvertrages<br />
fällig. Der Anspruch auf die Provision entfällt nicht dadurch, dass der Verkäufer oder<br />
Käufer gemäß Ziff. 6. der Allgemeinen Bedingungen des Kaufvertrages von dem Kaufvertrag<br />
zurücktritt oder der Kaufvertrag aus anderem Grund nachträglich entfällt. Eine<br />
nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt die Höhe des Provisionsanspruches<br />
nicht.<br />
5.2 Die <strong>DZAG</strong> wird dem AG eine Rechnung über die Maklerprovision unmittelbar nach<br />
Abschluss des Kaufvertrages schriftlich übersenden.<br />
5.3 Die <strong>DZAG</strong> erhält von dem Käufer ebenfalls eine Maklerprovision in Höhe von 3% des<br />
vereinbarten Kaufpreises. Der Käufer hat ggf. weitere Vermittlerprovisionen von bis zu<br />
max. je 3% des vereinbarten Kaufpreises für einen von ihm selbst und/oder vom Verkäufer<br />
neben der <strong>DZAG</strong> eingeschalteten Vermittler zu entrichten.<br />
5.4 Der Gesamt-Maklerprovisionsanspruch der <strong>DZAG</strong> beträgt im Übrigen grundsätzlich<br />
6%.<br />
5.5 Sämtliche in Ziff. 5 aufgeführten Provisionen verstehen sich bei zum Vorsteuerabzug<br />
berechtigten Personen bzw. Gesellschaften jeweils zzgl. der gesetzlich geltenden<br />
Umsatzsteuer.<br />
6. Aufwendungsersatz<br />
Der AG schuldet der <strong>DZAG</strong> Aufwendungsersatz nur insoweit, als ihr außerhalb der Nachweistätigkeit<br />
nachweisbare Kosten im Zusammenhang mit dem <strong>Maklervertrag</strong> bzw. dem<br />
zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossenen Kaufvertrag entstanden sind,<br />
z.B. durch Pfandfreigaben, Umschreibungsgebühren, Steuern etc. oder wenn der AG die<br />
Durchführung des Auftrages verhindert oder seine Pflichten aus dem Alleinauftrag gemäß<br />
Ziff. 3.5 dieser AGB verletzt hat.<br />
7. Haftung<br />
7.1 Die <strong>DZAG</strong> übernimmt keine Haftung oder Garantie dafür, dass dem Verkäufer ein<br />
Käufer bzw. dem Käufer ein Verkäufer nachgewiesen wird oder ein Kaufvertrag über die<br />
Beteiligung zustande kommt oder ein abgeschlossener Kaufvertrag tatsächlich durchgeführt<br />
wird oder dafür, dass der (Muster-) Kaufvertrag den Interessen der einen oder<br />
anderen Vertragspartei entspricht. Ferner haftet die <strong>DZAG</strong> nicht dafür, dass ein vom<br />
Verkäufer gewünschter Mindestverkaufspreis für die Beteiligung erzielt wird. Auch haftet<br />
die <strong>DZAG</strong> nicht für die Vertragstreue des AG oder die Bonität des Käufers der Beteiligung.<br />
7.2 Die <strong>DZAG</strong> haftet weder für etwaige Mängel der Beteiligung noch für die Erreichung<br />
der vom AG mit diesem Auftrag oder der Vollmacht verfolgten wirtschaftlichen und<br />
steuerlichen Ziele oder Zwecke. Die <strong>DZAG</strong> ist nicht verpflichtet, Unterlagen und Informationen<br />
betreffend die Beteiligung oder Angaben des Käufers oder Verkäufers zu seiner<br />
Person zu prüfen. Sofern sie im Einzelfall eine Prüfung vornimmt, übernimmt keine<br />
Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit.<br />
7.3 Die <strong>DZAG</strong> übernimmt keine Haftung für die richtige, vollständige oder rechtzeitige<br />
Erfüllung evtl. bestehender Informations- und Aufklärungspflichten des Verkäufers oder<br />
des Käufers einer Beteiligung. Sofern sich die <strong>DZAG</strong> dennoch im Einzelfall freiwillig<br />
bereit erklärt, entsprechende Angaben zu übermitteln, übernimmt die <strong>DZAG</strong> im Zusammenhang<br />
hiermit keinerlei Haftung.<br />
7.4 Unabhängig von den Bestimmungen in Ziff. 7.1 bis Ziff. 7.3 dieser AGB haftet die<br />
<strong>DZAG</strong> – auch für ein vor dem Abschluss dieses Vertrages liegendes Verhalten – nur,<br />
soweit ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe<br />
Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder<br />
Gesundheit des AG oder vertragswesentlicher Pflichten der <strong>DZAG</strong>. Diese Haftungsbeschränkung<br />
wirkt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der<br />
<strong>DZAG</strong>. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung, außer im Fall der Verletzung von<br />
Leben, Körper oder Gesundheit oder der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten im in<br />
Satz 2 definierten Sinne, auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.<br />
8. Dauer und Kündigung des Auftrags<br />
Der Auftrag zum Nachweis von Kaufinteressenten wird für einen Zeitraum von sechs<br />
Monaten erteilt. Der Vertrag ist sowohl durch den Auftraggeber als auch durch die <strong>Deutsche</strong><br />
Zweitmarkt AG jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen in Textform kündbar.<br />
8.1 Die Laufzeit beginnt mit der Annahme des Auftrags durch die <strong>DZAG</strong>. Das Recht zur<br />
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.<br />
8.2 Wird innerhalb der Laufzeit des Auftrages ein Kaufvertrag über die Beteiligung<br />
geschlossen, bleibt die der <strong>DZAG</strong> erteilte Vollmacht über das Ende der Laufzeit bis zum<br />
Eintritt der in Ziff. 5 des Kaufvertrages genannten aufschiebenden Bedingungen für die<br />
Übertragung der Beteiligung und der Ausführung der in Ziff. 4 dieser AGB vorgesehenen<br />
Zahlungen bestehen.<br />
9. Schlussbestimmungen<br />
9.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus und im Zusammenhang mit diesem <strong>Maklervertrag</strong><br />
und Gerichtsstand ist, soweit dies wirksam vereinbart werden kann, der Sitz der<br />
<strong>DZAG</strong>. Dieser <strong>Maklervertrag</strong> einschließlich AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Vorschriften des<br />
deutschen Internationalen Privatrechts, soweit sie zur Anwendung einer anderen<br />
Rechtsordnung führen würden.<br />
9.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des<br />
zwischen dem AG und der <strong>DZAG</strong> geschlossenen <strong>Maklervertrag</strong>es, einschließlich dieser<br />
AGB, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung<br />
des Schriftformerfordernisses selbst.<br />
9.3 Sollten einzelne Bestimmungen des <strong>Maklervertrag</strong>es einschließlich dieser AGB ganz<br />
oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der<br />
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung werden die Parteien<br />
durch eine solche ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in<br />
rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle<br />
Regelungslücken.<br />
<strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG, Katharinenstraße 4, 20457 Hamburg<br />
info@deutsche-zweitmarkt.de www.deutsche-zweitmarkt.de<br />
Amtsgericht Hamburg, HRB 98038 | St.-Nr.: 48/756/01240<br />
Vorstand: Jan-Peter Schmidt, Torsten Filenius<br />
Aufsichtsratsvorsitzender: Matthias J. Brinckman<br />
Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,<br />
Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt, ID: 126273<br />
4
MAKLERVERTRAG (DIREKTGESCHÄFT/PLATTFORMHANDEL) (STAND: NOVE<strong>MB</strong>ER 2013)<br />
WICHTIGE HINWEISE NACH § 312C BGB IN VERBINDUNG MIT ARTIKEL 246 § 2 IN VERBINDUNG MIT § 1 ABS. 1 UND<br />
2 EGBGB SOWIE NACH § 31 ABSATZ 3 WPHG<br />
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,<br />
bevor Sie im Fernabsatz (per Internet, Telefon, E-Mail, Fax oder Briefverkehr) mit uns Verträge abschließen, möchten wir Ihnen gemäß den gesetzlichen<br />
Bestimmungen (§ 312c BGB i.V.m. Artikel 246 EGBGB) einige allgemeine Informationen zur <strong>Deutsche</strong>n Zweitmarkt AG, zur angebotenen<br />
Dienstleistung und zum Vertragsschluss im Fernabsatz geben.<br />
Gleichzeitig stellen wir Ihnen die gemäß § 31 Abs. 3 WpHG erforderlichen Informationen zur Verfügung.<br />
1. Identität, ladungsfähige Anschrift, Vertretungsberechtigte und<br />
Hauptgeschäftstätigkeit<br />
Der <strong>Maklervertrag</strong>, der die Allgemeinen Geschäftsbedingungen <strong>Maklervertrag</strong> umfasst,<br />
wird geschlossen mit der <strong>Deutsche</strong>n Zweitmarkt AG (nachfolgend „<strong>DZAG</strong>“), Katharinenstraße<br />
4, 20457 Hamburg, Handelsregister Amtsgericht Hamburg HRB 98038, Umsatzsteueridentifikationsnummer<br />
DE 246101604, Vorstand Jan-Peter Schmidt und Torsten<br />
Filenius, Vorsitzender des Aufsichtsrats Matthias J. Brinckman. Hauptgeschäftstätigkeit<br />
der <strong>DZAG</strong> ist die Vermittlung von Anteilen an geschlossenen Fonds als Nachweismakler.<br />
2. Kommunikationsmittel<br />
Telefonisch, schriftlich, per Fax sowie über E-Mail:<br />
Postanschrift: <strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG, Katharinenstraße 4, 20457 Hamburg<br />
Telefon: 040/30 70 26 00<br />
Fax: 040/30 70 26 099<br />
E-Mail: info@deutsche-zweitmarkt.de<br />
Für die Erteilung von Aufträgen kann der Kunde die Zugangsmedien Online-Dienste<br />
(Internet), Fax und Telefon nutzen. Sofern die <strong>DZAG</strong> bei der Auftragserteilung über<br />
eines der genannten Kommunikationsmittel nicht erreichbar ist, ist der Kunde verpflichtet,<br />
auf ein anderes dieser Kommunikationsmittel auszuweichen.<br />
3. Kundenkategorie<br />
Bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen behandelt<br />
die <strong>DZAG</strong> grundsätzlich alle Auftraggeber als Privatkunden im Sinne des § 31a<br />
WpHG, es sei denn, mit dem Auftraggeber wurde etwas gesondert hierzu vereinbart.<br />
4. Informationen über Finanzinstrumente<br />
Informationen über Finanzinstrumente stellt die <strong>DZAG</strong> ihren Auftraggebern grundsätzlich<br />
mit der „Basisinformation über Vermögensanlagen in geschlossene Fonds“ zur Verfügung.<br />
Weitere Hinweise, insbesondere zu Risiken und Bedingungen des jeweiligen<br />
Finanzinstruments, finden sich in dem Prospekt des Anbieters der entsprechenden<br />
Finanzinstrumente.<br />
5. Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten<br />
Die Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten kann der Kunde der ihm zur<br />
Verfügung gestellten »Kundeninformation über den Umgang mit Interessenkonflikten«<br />
entnehmen, die zugleich jederzeit im Internet unter www.deutsche-zweitmarkt.de<br />
eingesehen bzw. über die genannten Kommunikationswege angefordert werden kann.<br />
6. Hinweis zum Bestehen einer freiwilligen Einlagensicherung<br />
Die <strong>DZAG</strong> ist der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen<br />
(EdW), 10865 Berlin angeschlossen. Der Umfang der durch die Entschädigungseinrichtung<br />
geschützten Verbindlichkeiten ist über die Entschädigungseinrichtung zu erfahren:<br />
Telefon: 030/203 699-5626<br />
Fax: 030/203 699-5630<br />
E-Mail: mail@e-d-w.de<br />
Internet: www.e-d-w.de<br />
Ein Entschädigungsanspruch besteht nur, soweit Gelder auf die Währung eines EU-<br />
Mitgliedstaates oder auf Euro lauten.<br />
7. Verwahrung von Finanzinstrumenten<br />
Eine Verwahrung von Finanzinstrumenten durch die <strong>DZAG</strong> erfolgt nicht.<br />
8. Zustandekommen des Vertrages, Laufzeit<br />
Der <strong>Maklervertrag</strong> kommt durch Annahme des Angebots des Auftraggebers durch die<br />
<strong>DZAG</strong> zustande. Sowohl das Angebot des Auftraggebers als auch die Annahmeerklärung<br />
kann schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen. Die Laufzeit des <strong>Maklervertrag</strong>es ist<br />
für den Verkäufer auf sechs Monate befristet, kündbar jederzeit mit einer Frist von zwei<br />
Wochen in Textform, und beginnt mit der Annahme des Angebots des Auftraggebers<br />
durch die <strong>DZAG</strong>; sofern während der Laufzeit des <strong>Maklervertrag</strong>es ein Kaufvertrag über<br />
die Beteiligung des Verkäufers abgeschlossen wird, bleiben allerdings die der <strong>DZAG</strong> im<br />
Rahmen des <strong>Maklervertrag</strong>es durch den Auftraggeber erteilte Vollmacht sowie die<br />
Treuhandabrede über das Ende der Laufzeit des <strong>Maklervertrag</strong>es hinaus bis zur vollständigen<br />
Abwicklung des Kaufvertrages bestehen. Die Dienstleistung der <strong>DZAG</strong><br />
besteht unter anderem darin, dass sie nach Maßgabe des <strong>Maklervertrag</strong>es für den<br />
Verkäufer Angebote von Kaufinteressenten oder für den Käufer Verkaufsinteressenten<br />
für den Kauf- bzw. Verkauf von Beteiligungen an geschlossenen Fonds – nach Wahl des<br />
jeweiligen Auftraggebers im Wege des Direktgeschäfts oder des Plattformhandels –<br />
nachweist. Die Berechtigung zur Nutzung der Handelsplattform der <strong>DZAG</strong> für Geschäftsabschlüsse<br />
im Plattformhandel besteht nach Registrierung auf unbestimmte Zeit. Die<br />
<strong>DZAG</strong> hat das Recht, den <strong>Maklervertrag</strong> mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende<br />
zu kündigen. Die der Nutzung zugrunde liegenden und als Anlage zum <strong>Maklervertrag</strong><br />
bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Handelsplattform<br />
der <strong>DZAG</strong> können von der <strong>DZAG</strong> jederzeit geändert werden und werden neuer<br />
Vertragsinhalt, wenn der Auftraggeber dem nicht innerhalb von sechs Wochen nach<br />
Übersendung widerspricht.<br />
8.1 Wesentliche Leistungsmerkmale hinsichtlich Plattformhandel<br />
Im Rahmen des Plattformhandels wird die <strong>DZAG</strong> die Beteiligung des Verkäufers auf der<br />
von ihr im Internet betriebenen Handelsplattform (derzeit https://handel.deutschezweitmarkt.de)<br />
für einen vom Verkäufer zu wählenden Zeitraum (nachfolgend „Laufzeit<br />
des Bietverfahrens“) einstellen und zur Abgabe von Kaufangeboten auffordern („Bietverfahren“).<br />
Das Einstellen der Beteiligung erfolgt mit dem von dem Verkäufer angegebenen Mindestpreis.<br />
Der Verkäufer erklärt bereits im Voraus die grundsätzliche Bereitschaft zur<br />
Annahme des höchsten bei Ablauf der Laufzeit des Bietverfahrens abgegebenen<br />
Kaufangebots, vorausgesetzt, dieses erreicht mindestens den Mindestpreis.<br />
8.2 Wesentliche Leistungsmerkmale hinsichtlich Direktgeschäft<br />
Im Rahmen des Direktgeschäfts wird die <strong>DZAG</strong> von dem Auftraggeber beauftragt, (i)<br />
dem Verkäufer Angebote von Kaufinteressenten nachzuweisen, indem sie Angebote<br />
einholt, bzw. (ii) dem Käufer Verkaufsinteressenten nachzuweisen. Der Verkäufer erklärt<br />
bereits im Voraus die grundsätzliche Bereitschaft zur Annahme des von der <strong>DZAG</strong><br />
ausgesuchten Angebots, das dem Mindestpreis entspricht, sobald die <strong>DZAG</strong> dem<br />
Käufer gegenüber die Annahme des Verkäufers schriftlich erklärt. Die <strong>DZAG</strong> ist insoweit<br />
berechtigt, aber nicht verpflichtet, statt der Erklärung der Annahme gegenüber einem<br />
den Mindestpreis anbietenden Käufer weitere Angebote, die über dem vom Verkäufer<br />
angegebenen Mindestpreis liegen, einzuholen. Entscheidet sich die <strong>DZAG</strong> hierzu, gilt<br />
die Annahme des Verkäufers gegenüber demjenigen Käufer, den die <strong>DZAG</strong> als Höchstbietenden<br />
identifiziert und dem gegenüber die <strong>DZAG</strong> die Annahme schriftlich mitteilt.<br />
9. Leistungsvorbehalte<br />
Die <strong>DZAG</strong> übernimmt keine Haftung dafür, dass dem Auftraggeber ein Käufer bzw. ein<br />
Verkäufer nachgewiesen wird, ein Kaufvertrag bzgl. der Beteiligung zustande kommt<br />
oder ein abgeschlossener Kaufvertrag tatsächlich durchgeführt wird. Im Rahmen des<br />
Direktgeschäftes ist die <strong>DZAG</strong> auf Grundlage der ihr erteilten Vollmacht berechtigt,<br />
sämtliche für den Verkauf der Beteiligungen und für die Durchführung eines geschlossenen<br />
Kaufvertrages erforderlichen Erklärungen abzugeben und/oder entgegenzunehmen.<br />
Die <strong>DZAG</strong> tritt selbst nicht als Käufer oder Verkäufer der Beteiligungen auf und<br />
wird nicht Vertragspartei des zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abzuschließenden<br />
Kaufvertrags. Für den Fall, dass nach dem erstmaligen Einstellen des Angebots bei<br />
Ablauf der Laufzeit des Bietverfahrens keine Vermittlung zustande gekommen ist, ist die<br />
<strong>DZAG</strong> berechtigt, nicht aber verpflichtet, weitere Bietverfahren entsprechend den<br />
vorstehenden Bedingungen bis maximal sechs Monate nach ihrer Annahme des Maklerauftrages<br />
durchzuführen. Die <strong>DZAG</strong> ist berechtigt, den Betrieb der <strong>DZAG</strong>-Website<br />
bzw. der <strong>DZAG</strong>-Handelsplattform, über die das Plattformverfahren abgewickelt wird,<br />
jederzeit einzuschränken oder einzustellen. Sie kann den Betrieb der Handelsplattform<br />
vorübergehend beschränken, wenn dies unter anderem zur Sicherheit und Integrität des<br />
Servers oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist. Endet die<br />
Laufzeit des Bietverfahrens während einer solchen Unterbrechung, wird sie um die<br />
Dauer der Unterbrechung derart verlängert, dass der Handel zur nächstmöglichen Zeit<br />
am nächsten Werktag ausläuft. Bei einem unvorhergesehenen Systemausfall verlängert<br />
sich die Laufzeit des Bietverfahrens nur um die Zeit des Systemausfalls, wenn andernfalls<br />
das Ende der Laufzeit in die Zeit des Systemausfalls fallen würde. Sollte der<br />
Auftraggeber auf seinem Computer keine Cookies akzeptieren, ist die Teilnahme am<br />
Plattformhandel nicht möglich. Bei Anhaltspunkten für Verstöße insbesondere gegen die<br />
AGBs der Handelsplattform behält sich die <strong>DZAG</strong> nach ihrem Ermessen entsprechende<br />
Maßnahmen vor (unter anderem Löschen von Geboten oder eingestellten Beteiligungen<br />
sowie Ausschluss von der Nutzung der Handelsplattform).<br />
10. Zahlung, Lieferung und Erfüllung<br />
Erfüllung tritt ein, wenn die <strong>DZAG</strong> dem Auftraggeber ein Kaufangebot/einen Kaufinteressenten<br />
bzw. einen Verkaufsinteressenten nachgewiesen hat. Bei erfolgreichem Nachweis<br />
können Verkäufer und Käufer einen Kaufvertrag nach dem auf der Website verfügbaren<br />
und den Parteien vor Abschluss des <strong>Maklervertrag</strong>es zur Verfügung gestellten<br />
Muster schließen, es sei denn, dass ein verbindlich von einem Dritten (zB Treuhänder,<br />
Fondsgesellschaft) vorgegebener Vertragstext zu verwenden ist. Danach ist der Kaufpreis<br />
zuzüglich der vom Käufer zu zahlenden, nachstehend unter Ziff. 12 näher beschriebenen<br />
Makler- und Vermittlerprovision binnen zehn Bankarbeitstagen nach<br />
Abschluss des Kauf- und Übertragungsvertrages fällig und von dem Käufer auf das<br />
entsprechende Treuhandkonto zu zahlen. Ab dem Stichtag, der von den Parteien des<br />
Kaufvertrages vereinbart werden kann, werden sich die Parteien im Innenverhältnis so<br />
stellen, wie sie stehen würden, wäre die dingliche Wirkung der Übertragung der Beteiligung<br />
zu diesem Tag eingetreten. Die tatsächliche dingliche Wirkung der Übertragung<br />
der Beteiligung tritt ein, sobald sämtliche in dem Kaufvertrag genannten aufschiebenden<br />
Bedingungen eingetreten sind. Nach Abschluss des Kaufvertrags wird die <strong>DZAG</strong> den<br />
Auftraggeber dabei unterstützen, etwaige erforderliche Erklärungen Dritter einzuholen,<br />
die nach Auffassung der <strong>DZAG</strong> zur Durchführung des Kaufvertrags notwendig und<br />
zweckmäßig sind. Die <strong>DZAG</strong> übernimmt keine Haftung im Hinblick auf die Erteilung der<br />
für die Durchführung des Kaufvertrags notwendigen Erklärungen und/oder Handlungen.<br />
11. Haftungs- oder steuerliche Risiken<br />
Es ist nicht auszuschließen, dass der Kauf bzw. Verkauf der Beteiligung zu Haftungsrisiken<br />
oder steuerlichen Belastungen des Auftraggebers führt. Die <strong>DZAG</strong> übernimmt<br />
diesbezüglich keinerlei Haftung. Die <strong>DZAG</strong> haftet auch im Übrigen nur, soweit ihr, ihren<br />
gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur<br />
Last fällt. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des<br />
Auftraggebers oder vertragswesentlicher Pflichten der <strong>DZAG</strong>. Diese Haftungsbeschrän-<br />
5
MAKLERVERTRAG (DIREKTGESCHÄFT/PLATTFORMHANDEL) (STAND: NOVE<strong>MB</strong>ER 2013)<br />
WICHTIGE HINWEISE NACH § 312C BGB IN VERBINDUNG MIT ARTIKEL 246 § 2 IN VERBINDUNG MIT § 1 ABS. 1 UND<br />
2 EGBGB SOWIE NACH § 31 ABSATZ 3 WPHG<br />
kung wirkt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der <strong>DZAG</strong>.<br />
Die Einholung rechtlicher und steuerlicher Beratung wird ausdrücklich empfohlen. Die<br />
<strong>DZAG</strong> übernimmt keine Rechts- oder Steuerberatung.<br />
Wegen der weiteren mit der Veräußerung bzw. dem Erwerb verbundenen Risiken wird<br />
auf die von der <strong>DZAG</strong> kostenlos zur Verfügung gestellte „Basisinformation über Vermögensanlagen<br />
in geschlossene Fonds“ verwiesen.<br />
12. Makler- und Vermittlerprovisionen<br />
Die <strong>DZAG</strong> wird sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer als Nachweismakler<br />
tätig. Sie erhält bei dem Zustandekommen des Kaufvertrages für die nachgenannten<br />
Geschäftsvorfälle folgende Provisionen: Direktgeschäft: Vom Verkäufer eine Maklerprovision<br />
in Höhe von 3% (mindestens aber 400 EUR) sowie vom Käufer eine Maklerprovision<br />
in Höhe von 3% jeweils des im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises, im Einzelfall<br />
wird sie mit den Parteien abweichende Provisionen einzeln vereinbaren; Plattformhandel:<br />
Vom Verkäufer und vom Käufer jeweils eine Maklerprovision in Höhe von 3% des im<br />
Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises (vom Verkäufer mindestens aber EUR 400). Der<br />
Käufer hat unabhängig von der Art des Geschäftsvorfalls ggf. weitere Vermittlerprovisionen<br />
von bis zu max. je 3% des im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises für einen von<br />
ihm selbst und/oder vom Verkäufer neben der <strong>DZAG</strong> eingeschalteten Vermittler zu<br />
entrichten. Die vorstehenden Provisionen sind mit Abschluss des Kaufvertrages verdient<br />
und binnen zehn Werktagen nach Abschluss des Kaufvertrages fällig. Der Gesamt-<br />
Maklerprovisionsanspruch der <strong>DZAG</strong> beträgt grundsätzlich 6% jeweils des vereinbarten<br />
Kaufpreises. Sämtliche vorstehenden Provisionen verstehen sich bei zum Vorsteuerabzug<br />
berechtigten Personen bzw. Gesellschaften zzgl. der gesetzlichen geltenden<br />
Umsatzsteuer. Der Anspruch der <strong>DZAG</strong> auf die Provision entfällt nicht dadurch, dass der<br />
Auftraggeber von dem Kaufvertrag zurücktritt oder der Kaufvertrag aus anderem Grund<br />
nachträglich entfällt. Eine nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt die Höhe<br />
des Provisionsanspruches nicht.<br />
13. Aufwendungsersatz sowie weitere Steuern, Kosten und Gebühren<br />
Der Auftraggeber hat der <strong>DZAG</strong> Aufwendungen nur insoweit zu erstatten, als außerhalb<br />
der Nachweistätigkeit nachweisbare Kosten im Zusammenhang mit dem <strong>Maklervertrag</strong><br />
oder dem Kaufvertrag entstanden sind, z.B. durch Pfandfreigaben, Umschreibungsgebühren,<br />
Steuern etc. oder wenn der Auftraggeber die Durchführung des Auftrages verhindert<br />
oder seine Pflichten aus dem Alleinauftrag gemäß Ziffer 3.5 des <strong>Maklervertrag</strong>es verletzt<br />
hat, insofern er Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist. Eigene Kosten für Telefon, Internet,<br />
Porti etc. hat der Auftraggeber selbst zu tragen. Liefer- oder Versandkosten werden<br />
nicht in Rechnung gestellt. Im Übrigen können (Notar-) Gebühren für Handelsregistereintragungen<br />
anfallen.<br />
Bitte beachten Sie, dass Kapitalerträge steuerpflichtig sind.<br />
14. Informationen zur Anlageberatung<br />
14.1 Wesentliche Leistungsmerkmale<br />
Eine Anlageberatung erfolgt bei der <strong>DZAG</strong> nur auf Grundlage entsprechender gesonderter<br />
schriftlicher Vereinbarung. Sie erfolgt ausschließlich zu Vermögensanlagen in<br />
geschlossenen Fonds und umfasst folgende Leistungen: Strategiegespräche, Risikoanalyse.<br />
14.2 Risiken<br />
Die Anlageberatung erfolgt ausschließlich transaktionsbezogen. Eine darüber hinausgehende<br />
Beobachtung der erworbenen Finanzinstrumente erfolgt nicht. Finanzinstrumente<br />
sind mit speziellen Risiken behaftet. Diese können Sie insbesondere den Vermögensanlage<br />
Verkaufsprospekten der jeweiligen Anbieter entnehmen.<br />
Eine Garantie für Kurserfolge oder den Eintritt bestimmter Ereignisse gibt die <strong>DZAG</strong><br />
nicht.<br />
14.3 Nutzungsbedingungen<br />
Für die Nutzung der Anlageberatung ist der schriftliche Abschluss eines separaten<br />
Anlageberatungsvertrages notwendig.<br />
Des Weiteren benötigt die <strong>DZAG</strong> den Kommunikationsbogen sowie den Anlegerprofilbogen,<br />
um sowohl die präferierten Kontaktwege sowie das persönliche Chance-Risiko-<br />
Profil des Auftraggebers zu ermitteln. Der Anlegerprofilbogen wird zusammen mit dem<br />
Anlageberater im Erstgespräch ausgefüllt, um die persönlichen Anlageziele des Auftraggebers<br />
zu ermitteln.<br />
14.4 Hinweis auf weitere Kosten und zu zahlende Steuern<br />
Eine über die in Ziffer 12.-13. genannten Vergütungen und Kosten hinausgehende<br />
separate Beratungsvergütung fällt in individuell mit dem Auftraggeber vereinbarter Höhe<br />
an. Es fallen bis auf die üblichen Kosten für die telefonische Kommunikation keine<br />
weiteren Kosten an.<br />
14.5 Leistungsvorbehalt<br />
Die Beratung umfasst ausschließlich den Handel mit Beteiligungen an geschlossenen<br />
Fonds und nicht den Handel von sonstigen Finanzinstrumenten wie offenen Fonds,<br />
Wertpapieren, Optionsscheinen, Optionen und Futures. Auch erfolgt keine Beratung in<br />
steuerlichen Fragen, Versicherungsfragen oder zu Themen außerhalb der Vermögensanlage.<br />
15. Widerrufsrecht<br />
Zugunsten des Auftraggebers bestehen ggf. die im <strong>Maklervertrag</strong> genannten gesetzlichen<br />
Widerrufsrechte. Die Einzelheiten sind in der Widerrufsbelehrung erläutert, die dem<br />
<strong>Maklervertrag</strong> beigefügt ist. Im Übrigen besteht die Möglichkeit der außerordentlichen<br />
Kündigung. Eine ordentliche Kündigung ist während der Vertragslaufzeit für den Verkäufer<br />
mit einer Frist von zwei Wochen in Textform möglich. Scheitert der Kauf bzw. Verkauf<br />
der Beteiligung aus Gründen die der Auftraggeber zu vertreten hat, ist dieser verpflichtet,<br />
der <strong>DZAG</strong> Schadenersatz in Höhe einer Pauschale von EUR 500 zu leisten, sofern<br />
die <strong>DZAG</strong> nicht den Eintritt eines höheren Schadens nachweist. Der Auftraggeber hat<br />
das Recht jederzeit nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden<br />
eingetreten ist.<br />
16. Ausführungsplatz, Währung, Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sprache<br />
Handels und Ausführungsplatz ist Hamburg, Deutschland.<br />
Die Vertragsabschlüsse erfolgen in Euro, sofern nicht eine andere Währung ausdrücklich<br />
vereinbart ist (z.B. bei einer auf US-Dollar lautenden Beteiligung).<br />
Der <strong>Maklervertrag</strong>, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Handelsplattform sowie<br />
der durch die Nachweistätigkeit der <strong>DZAG</strong> zu schließende Kaufvertrag unterliegen<br />
ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und derjenigen<br />
Regelungen des internationalen Privatrechts, die zur Anwendung des Rechts eines<br />
anderen Staates führen würden. Als Gerichtsstand für den <strong>Maklervertrag</strong> ist, soweit eine<br />
solche Vereinbarung wirksam möglich ist, Hamburg vereinbart. <strong>Maklervertrag</strong>, Kaufvertrag<br />
sowie sämtliche weiteren Vertragsbedingungen und sonstigen Informationen sind in<br />
deutscher Sprache verfasst. Die Kommunikation zwischen den Parteien und der <strong>DZAG</strong><br />
erfolgt in deutscher Sprache.<br />
17. Staatliche Aufsicht<br />
Die Dienstleistung der <strong>DZAG</strong> gegenüber dem Auftraggeber zum Nachweis von Kaufbzw.<br />
Verkaufsinteressenten für die angebotenen geschlossenen Fondsbeteiligungen<br />
über den Zweitmarkt unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,<br />
Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt, ID: 126273.<br />
18. Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren<br />
Die Möglichkeit eines Zugangs des Auftraggebers zu einem außergerichtlichen Beschwerde-<br />
und Rechtsbehelfsverfahren ist vertraglich nicht vorgesehen. Bei Streitigkeiten<br />
aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend<br />
Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen können die Beteiligten unbeschadet<br />
ihres Rechts, die Gerichte anzurufen, eine Schlichtungsstelle anrufen, die bei der<br />
<strong>Deutsche</strong>n Bundesbank eingerichtet ist (Adresse: <strong>Deutsche</strong> Bundesbank, Schlichtungsstelle,<br />
Taunusanlage 5, 60329 Frankfurt/Main, Telefon: 069/2388-1906 oder -1907 oder<br />
-1908, Fax: 069/2388-1919, E-Mail: schlichtung@bundesbank.de). Die Beschwerde ist<br />
schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum<br />
Verständnis der Beschwerde erforderlichen Unterlagen zu erheben. Der Beschwerdeführer<br />
hat zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle<br />
und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch<br />
keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Beschwerdegegner abgeschlossen hat.<br />
Der Beschwerdeführer kann sich im Verfahren vertreten lassen. Das Verfahren bestimmt<br />
sich nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung.<br />
19. Gültigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen<br />
Die vorstehenden Informationen behalten ihre Gültigkeit, bis die <strong>DZAG</strong> sie aktualisiert.<br />
6
MAKLERVERTRAG (DIREKTGESCHÄFT/PLATTFORMHANDEL) (STAND NOVE<strong>MB</strong>ER 2013)<br />
ANLAGE „PORTFOLIOKAUF/-VERKAUF“<br />
(Bitte ausfüllen, wenn Sie den <strong>Maklervertrag</strong> für mehr als die auf Seite 1 des <strong>Maklervertrag</strong>es bezeichnete Beteiligung abschließen wollen (sog. Portfoliokauf/-verkauf).)<br />
Name/Vorname oder Firma des Auftraggebers:<br />
Ergänzend zur auf Seite 1 des <strong>Maklervertrag</strong>s bezeichneten 1. Beteiligung sind nachstehend weitere Beteiligungen aufgelistet, auf die sich der <strong>Maklervertrag</strong><br />
bezieht. Pro Beteiligung ist ein separates Blatt dieser Anlage „Portfoliokauf/-verkauf“ auszufüllen.<br />
Beteiligung / Fondsgesellschaft:<br />
Höhe der zu verkaufenden/kaufenden und übertragenden Beteiligung nominal (bitte Währung angeben):<br />
(nachfolgend „Beteiligung“)**<br />
¨ Komplettverkauf, der gesamte Fondsanteil soll verkauft werden.<br />
¨ Teilverkauf, ein Anteil der gehaltenen Beteiligung soll verkauft werden: in Höhe von (bitte Währung angeben):<br />
Verkaufspreis (Mindestpreis)*** bzw. Kaufpreis für die Beteiligung (bitte Währung angeben):<br />
(in Worten: )<br />
ggf. Rechte Dritter (z.B. Anteilsfinanzierung) (nur vom Verkäufer auszufüllen):<br />
Weitere Beteiligungen können im Rahmen eines Portfolioverkaufes durch Ausfüllen einer weiteren Anlage „Portfoliokauf/Verkauf“ in beliebiger Anzahl<br />
hinzugefügt werden. Der Maklerauftrag/die Verkaufsvollmacht gilt für jede der Beteiligungen gesondert. Falls sich für eine der Beteiligungen kein<br />
Käufer/Verkäufer zu den vertragsgemäßen Konditionen finden lässt, berührt dies nicht die Gültigkeit des Maklerauftrags/der Verkaufsvollmacht hinsichtlich<br />
der übrigen Beteiligungen.<br />
Sonstige Bemerkungen:<br />
Ort, Datum:<br />
Unterschrift Auftraggeber:<br />
7
ANLAGE 1 ZUM MAKLERAUFTRAG (STAND: NOVE<strong>MB</strong>ER 2013)<br />
INFORMATIONEN ÜBER KENNTNISSE UND ERFAHRUNGEN DES AUFTRAGGEBERS<br />
Auftraggeber: Auftrags-Nr.: Händler:<br />
Gemäß § 31 Abs. 5 WpHG sind wir verpflichtet, jeweils vor Annahme eines Auftrages zur Vermittlung des Erwerbs oder des Verkaufs einer<br />
Beteiligung an einem geschlossenen Fonds die Angemessenheit des betreffenden Geschäftes zu überprüfen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, die<br />
nachfolgenden Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Die Beantwortung steht Ihnen jedoch grundsätzlich frei.<br />
Falls Sie keine, unrichtige oder unvollständige Angaben zu Ihren Kenntnissen und Erfahrungen machen, ist eine Beurteilung der Angemessenheit<br />
des Geschäftes nicht möglich. Wir sind nicht in der Lage zu prüfen, ob Sie über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die<br />
Risiken des gewünschten Geschäftes angemessen beurteilen zu können. In diesem Fall dürfen wir das gewünschte Geschäft nur unter der<br />
Voraussetzung ausführen, dass Sie uns trotz fehlender Angemessenheitsprüfung ausdrücklich zur Ausführung des Auftrages beauftragen.<br />
Ihr Einverständnis mit dieser Regelung quittieren Sie bitte mit der nachfolgenden Unterschrift.<br />
1. Wie viele Vermögensanlagen in Form der Beteiligung an geschlossenen Fonds haben Sie bisher gezeichnet?<br />
□ Bis zu 2<br />
Beteiligungen<br />
□ Zwischen 3 und 5<br />
Beteiligungen<br />
□ Mehr als 5<br />
Beteiligungen<br />
□<br />
Keine<br />
Angabe<br />
2. Welche Art von Vermögensanlagen in Form der Beteiligung an geschlossenen Fonds haben Sie bisher gezeichnet?<br />
□ Schiffsfonds □ Immobilienfonds □ sonstige □ Keine Angabe<br />
3. Haben Sie bereits Beteiligungen an geschlossenen Fonds auf dem Zweitmarkt erworben?<br />
□ Ja □ Nein □ Keine Angabe<br />
4. Welche Art von Beteiligungen an geschlossenen Fonds haben Sie auf dem Zweitmarkt erworben?<br />
□ Schiffsfonds □ Immobilienfonds □ sonstige □ Keine Angabe<br />
5. Wie lange liegt die letzte Zeichnung einer Vermögensanlage in Form der Beteiligung an geschlossenen Fonds<br />
zurück?<br />
□ Weniger als 2<br />
Jahre<br />
□<br />
Zwischen 2 und<br />
5 Jahren<br />
□<br />
Zwischen 6 und<br />
10 Jahren<br />
□ Mehr als 10<br />
Jahre<br />
□<br />
Keine<br />
Angabe<br />
6. Wie lange liegt der letzte Erwerb einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds auf dem Zweitmarkt zurück?<br />
□<br />
Weniger<br />
als 2 Jahre<br />
□ Zwischen 2 und 5<br />
Jahre<br />
□<br />
Mehr als<br />
5 Jahre<br />
□<br />
Keine<br />
Angabe<br />
8
ANLAGE 1 ZUM MAKLERAUFTRAG (STAND: NOVE<strong>MB</strong>ER 2013)<br />
INFORMATIONEN ÜBER KENNTNISSE UND ERFAHRUNGEN DES AUFTRAGGEBERS<br />
Auftraggeber: Auftrags-Nr.: Händler:<br />
7. Verfügen Sie aufgrund Ihrer Ausbildung oder Ihres Berufes über tiefer gehende Kenntnisse im Bereich der<br />
Vermögensanlage in Beteiligungen an geschlossenen Fonds?<br />
□ Ja, seit 1 bis 5<br />
Jahren<br />
□ Ja, seit 6 bis 10<br />
Jahren<br />
□<br />
Ja, seit mehr als<br />
10 Jahren<br />
□<br />
Nein<br />
□<br />
Keine<br />
Angabe<br />
8. Nur für Käufer:<br />
Sind Sie über das Totalverlustrisiko bei Vermögensanlagen in Beteiligungen an geschlossenen Fonds informiert<br />
und bereit, dieses Risiko zu tragen?<br />
□ Ja □ Nein □ Keine Angabe<br />
9. Nur für Käufer:<br />
Sind Sie über die Möglichkeit, dass bei Vermögensanlagen in Beteiligungen an geschlossenen Fonds bereits<br />
erhaltene Auszahlungen unter bestimmten Umständen auch von dem Erwerber einer Beteiligung, der diese nicht<br />
erhalten hat, zurückgefordert werden können informiert und bereit, dieses Risiko zu tragen?<br />
□ Ja □ Nein □ Keine Angabe<br />
10. Nur für Verkäufer:<br />
Sind Sie über die Möglichkeit, dass bei Vermögensanlagen in Beteiligungen an geschlossenen Fonds bereits<br />
erhaltene Auszahlungen unter bestimmten Umständen auch dann von dem Zeichner zurückgefordert werden<br />
können, wenn dieser seine Beteiligung bereits veräußert hat, informiert und bereit, dieses Risiko zu tragen?<br />
□ Ja □ Nein □ Keine Angabe<br />
Ich bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehend von mir gemachten Angaben.<br />
Die <strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG ist ungeachtet der vorstehenden Angaben berechtigt, auch dann Aufträge von mir anzunehmen<br />
und durchzuführen, wenn eine Beurteilung der Angemessenheit aufgrund der vorstehend von mir gemachten Angaben nicht<br />
oder nur unzureichend möglich ist.<br />
Ort Datum Unterschrift<br />
<strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG, Katharinenstraße 4, 20457 Hamburg, info@deutsche-zweitmarkt.de | www.deutsche-zweitmarkt.de<br />
Amtsgericht Hamburg, HRB 98038 | St.-Nr.: 48/756/01240<br />
Vorstand: Jan-Peter Schmidt, Torsten Filenius | Aufsichtsratsvorsitzender: Matthias J. Brinckman<br />
Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt, ID: 126273<br />
9
AUSFÜHRUNGSGRUNDSÄTZE<br />
GRUNDSÄTZE DER DEUTSCHEN ZWEITMARKT AG ÜBER DIE AUSFÜHRUNG VON AUFTRÄGEN UND<br />
DIE VERMEIDUNG VON INTERESSENKONFLIKTEN (STAND: NOVE<strong>MB</strong>ER 2013)<br />
A. Grundsätze über die Ausführung von Aufträgen<br />
Bei der durch die <strong>DZAG</strong> vorgenommenen Anlage- und Abschlussvermittlung werden die<br />
Anlageentscheidungen allein durch den Kunden getroffen. Die <strong>DZAG</strong> stellt dem Kunden<br />
die Finanzinstrumente lediglich vor und informiert ggf. über ihre Ausgestaltung.<br />
Der Kunde wird als Privatanleger tätig und weist die <strong>DZAG</strong> an, Veräußerer oder Erwerber<br />
für die Finanzinstrumente, die Gegenstand der jeweiligen Vermittlung sind, zu<br />
vermitteln. Ein anderweitiger Erwerb oder Veräußerung ist nicht möglich. Das Institut ist<br />
daher nicht verpflichtet, den Vermittlungsauftrag entsprechend seinen Grundsätzen zur<br />
bestmöglichen Ausführung weiterzuleiten.<br />
Die <strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG ist als Makler für geschlossene Fonds am Zweitmarkt tätig.<br />
Die Kunden der <strong>Deutsche</strong>n Zweitmarkt AG sind sowohl Käufer als auch Verkäufer. Die<br />
Bedingungen des Handels und alle damit verbundenen Kosten sind transparent und<br />
umfassend in dem jeweils aktuellen <strong>Maklervertrag</strong> dargelegt und über die Website der<br />
<strong>Deutsche</strong>n Zweitmarkt AG (www.deutsche-zweitmarkt.de) abrufbar. Der <strong>Maklervertrag</strong><br />
enthält Bedingungen, die Änderungen unterliegen können, ohne dass ein separater<br />
Hinweis dazu vor erneutem Abschluss eines <strong>Maklervertrag</strong>es erfolgt.<br />
Sofern die <strong>DZAG</strong> ihrem Kunden Informationen über die jeweils gehandelte Beteiligung<br />
erteilt, kann für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen<br />
werden. Jegliche diesbezügliche Haftung wird daher ausgeschlossen, soweit<br />
dies gesetzlich möglich ist.<br />
B. Finanzdienstleistungen der <strong>DZAG</strong><br />
Grundlage der vorliegenden Einordnung möglicher Interessenkonflikte sind die nachfolgenden<br />
Finanzdienstleistungen, die durch die <strong>DZAG</strong> erbracht werden:<br />
1. Anlagevermittlung (§1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG)<br />
2. Abschlussvermittlung (§1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG)<br />
3. Anlageberatung (§1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG)<br />
Wertpapiernebendienstleistungen (gemäß § 2 Abs. 3a WpHG) werden nicht erbracht.<br />
C. Grundsätze über den Umgang mit Interessenkonflikten<br />
Interessenkonflikte lassen sich bei Finanzdienstleistungsunternehmen wie der <strong>Deutsche</strong>n<br />
Zweitmarkt AG („<strong>DZAG</strong>“), die sowohl für Käufer- als auch Verkäuferseite Vermittlungsdienstleistungen<br />
erbringen, nicht vollständig ausschließen. Nach den Vorgaben des<br />
Wertpapierhandelsgesetzes („WpHG“) müssen daher Grundsätze über die Identifizierung<br />
und den Umgang mit Interessenkonflikten aufgestellt und den Kunden zur Verfügung<br />
gestellt werden.<br />
Zunächst werden mögliche Interessenkonflikte identifiziert und sodann dargestellt,<br />
welche organisatorischen Maßnahmen zur Erkennung und Vermeidung von Interessenkonflikten<br />
die <strong>DZAG</strong> getroffen hat. Kann ein Interessenkonflikt nicht vermieden werden,<br />
müssen definierte Maßnahmen ergriffen werden, die diesen Interessenkonflikt lösen.<br />
Trotz aller Maßnahmen ist es jedoch nicht immer möglich, Interessenkonflikte zu vermeiden<br />
oder zu lösen. In diesem Fall ist die <strong>DZAG</strong> als Finanzdienstleistungsinstitut zur<br />
Offenlegung der jeweiligen Interessenkonflikte den Kunden gegenüber verpflichtet.<br />
Kunden im Sinne dieser Grundsätze sind Endkunden, das heißt Käufer und Verkäufer.<br />
D. Identifizierung von Interessenkonflikten<br />
Diese Grundsätze betreffen Interessenkonflikte, die zu einem erheblichen Schadensrisiko<br />
für das Interesse eines Kunden oder der <strong>DZAG</strong> führen können. Interessenkonflikte<br />
können insbesondere dann entstehen, wenn eine Partei eigene persönliche, finanzielle<br />
Vorteile oder andere Interessen hat, die die unparteiische und objektive Ausübung ihrer<br />
Pflichten beeinträchtigen können. Diese eigenen persönlichen Interessen umfassen<br />
jeden möglichen Vorteil für sich selbst, die Familie, sonstige Verwandte oder den Freundes-<br />
und Bekanntenkreis. Interessenkonflikte können sich ferner im Rahmen der Vermittlungstätigkeit<br />
(im aufsichtsrechtlichen Sinne) zwischen der <strong>DZAG</strong> oder ihren Mitarbeitern<br />
einerseits und den Kunden der <strong>DZAG</strong> andererseits ergeben. Insbesondere folgende<br />
Interessenkonflikte treten dabei auf:<br />
1. eigene Umsatzinteressen der <strong>DZAG</strong> und/oder ihrer Mitarbeiter an der Vermittlung von<br />
Vermögensanlagen<br />
• durch erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern der <strong>DZAG</strong><br />
• bei Gewähr von Zuwendungen an die Mitarbeiter der <strong>DZAG</strong><br />
• bei sonstigen Anreizen für die Mitarbeiter der <strong>DZAG</strong>,<br />
• bei Erhalt oder Gewähr von Zuwendungen im Sinne des § 31 d Abs. 2 WpHG (z.B.<br />
Abschluss- und Vertriebsprovisionen, Gebühren und sonstige Geldwerte Vorteile) von<br />
Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen<br />
(siehe dazu E. 3.)<br />
2. Zuteilung bei der Vermittlung von volumenbegrenzten Produkten an Kunden<br />
• bei finanziellen und sonstigen Anreizen an Mitarbeiter der <strong>DZAG</strong>, die dazu führen,<br />
dass Mitarbeiter die Interessen des einen Kunden vor die Interessen anderer Kunden<br />
stellen.<br />
3. Erlangung von sog. Insiderwissen, d.h. Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind,<br />
durch Mitarbeiter der <strong>DZAG</strong> (siehe dazu E. 4.)<br />
Grundsätzlich gilt, dass die <strong>DZAG</strong> ein wirtschaftliches Interesse hat, ein möglichst hohes<br />
Volumen an geschlossenen Fonds am Zweitmarkt zu handeln und damit gleichzeitig<br />
möglichst hohe Provisionserlöse zu generieren. Im Folgenden wird daher dargestellt,<br />
inwiefern dies zu Interessenkonflikten führen kann.<br />
E. Interessenkonflikte nach Geschäftsbereichen<br />
1. Verhältnis <strong>DZAG</strong> / Vermittler<br />
Der Makler- bzw. Abwicklungsprozess sieht zunächst keine Einbindung von Vermittlern<br />
durch die <strong>DZAG</strong> vor. Die <strong>DZAG</strong> selbst schließt keine Vereinbarungen mit Vermittlern.<br />
Aus diesem Grund kann die Kommunikation mit einem Vermittler nicht von der <strong>DZAG</strong><br />
beeinflusst werden noch erlangt sie in jedem Fall Kenntnis darüber. Seitens der <strong>DZAG</strong><br />
wurden keine Interessenkonflikte identifiziert.<br />
2. Verhältnis <strong>DZAG</strong> / Kunde<br />
Im Verhältnis der <strong>DZAG</strong> zum Kunden kann es im Einzelfall zu Interessenkonflikten<br />
kommen. Der Handel von geschlossenen Fonds auf dem Zweitmarkt erfolgt entsprechend<br />
der beschriebenen Bestimmungen im <strong>Maklervertrag</strong> und den Bedingungen für die<br />
Nutzung der Handelsplattform. Interessenkonflikte werden dadurch zunächst regelmäßig<br />
weitgehend ausgeschlossen.<br />
Die Mitarbeiter erlangen direkt Kenntnis über eingehende Kundenaufträge. Die Informationen<br />
haben jedoch in der Regel keinen kursbeeinflussenden Charakter. Konfliktsituationen<br />
in Bezug auf die Abwicklung der Orders oder auch das Bevorzugen von Kundeninteressen<br />
gegenüber anderen Kunden/-gruppen werden durch die Handelsbedingungen<br />
wesentlich reduziert. Die <strong>DZAG</strong> tätigt keine Eigengeschäfte im Sinne des WpHG.<br />
Grundsätzlich unterliegen die Kursentwicklungen auf dem Zweitmarkt keiner Dynamik,<br />
die der an einer Wertpapierbörse vergleichbar ist. Dem verbleibenden Risiko, dass<br />
Mitarbeiter Kenntnisse über Kundenaufträge entgegen der Kundeninteressen nutzen,<br />
wird mit dem Ausschluss des eigenen Handels der relevanten Mitarbeiter auf dem<br />
Zweitmarkt und entsprechenden Arbeitsanweisungen begegnet.<br />
Es wird auf den aktuell gültigen <strong>Maklervertrag</strong> und die Nutzungsbedingungen der Handelsplattform<br />
verwiesen. Dort finden sich detailliert die entsprechenden Informationen<br />
über die Auftragsabwicklung.<br />
3. Zuwendungen und (Rück-) Vergütungen<br />
Die <strong>DZAG</strong> erhält gemäß aktuellem <strong>Maklervertrag</strong> sowohl von Käufer als auch Verkäufer<br />
eine Vergütung für die Abwicklung des Handels von geschlossenen Fondsbeteiligungen<br />
auf dem Zweitmarkt. Ferner erhält ggf. nach entsprechender Sondervereinbarung ein<br />
etwa durch den Käufer oder den Verkäufer eingeschalteter Vermittler eine Vergütung für<br />
die Vermittlung des Handelsgeschäftes. Diese wird in dem aktuellen <strong>Maklervertrag</strong><br />
definiert und gegenüber den Parteien im Rahmen des Abschlusses des Kaufvertrages<br />
offengelegt. Darüber hinaus erhält und gewährt die <strong>DZAG</strong> keine Zuwendungen im Sinne<br />
des WpHG.<br />
4. Interessenkonflikte aufgrund von Insiderwissen der Mitarbeiter der <strong>DZAG</strong><br />
Interessenkonflikte können ebenfalls auftreten, wenn Mitarbeiter Kenntnis über bisher<br />
nicht öffentlich bekanntgegebene wesentliche Informationen erlangen. Die <strong>DZAG</strong> unterhält<br />
insbesondere auf Grundlage der ihr beim Verkauf von Beteiligungen erteilten Auskunftsvollmachten<br />
Verbindungen sowohl zum Fondsmanagement als auch zu den<br />
Treuhandgesellschaften verschiedener gehandelter geschlossener Fonds. Mitarbeiter<br />
können somit sogenannte Insiderinformationen erhalten. Die Gesellschaft begegnet<br />
diesem Interessenkonflikt mit strengen Handelsrestriktionen für die Mitarbeiter auf dem<br />
Zweitmarkt. Die Übertragung von geschlossenen Fonds erfolgt im Vergleich zu Aktien<br />
sehr transparent und der Compliance-Beauftragte wird stichprobenartig die Einhaltung<br />
der internen Vorgaben zum Handel von geschlossenen Fonds auf dem Zweitmarkt<br />
prüfen.<br />
F. Vorkehrungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten<br />
1. Allgemeines<br />
Um bestmöglich zu vermeiden, dass sachfremde Interessen z. B. die Ausführung von<br />
Kundenaufträgen beeinflussen, haben sich die <strong>DZAG</strong> und ihre Mitarbeiter zur Einhaltung<br />
hoher ethischer Standards verpflichtet. Diese beinhalten jederzeit regelgemäßes Handeln,<br />
Redlichkeit, Professionalität sowie die Einhaltung von Marktstandards und die<br />
Beachtung von Marktregeln, unter stetiger Beachtung der Anlegerinteressen.<br />
Bei der <strong>DZAG</strong> besteht unter der direkten Verantwortung der Geschäftsführung eine<br />
unabhängige „Compliance-Stelle“. Dieser Abteilung obliegt im Besonderen die fortlaufende<br />
Identifikation, Vermeidung und das Management (Regelung) von Interessenkonflikten.<br />
Sollte es zu einem Interessenkonflikt kommen, muss dieser umgehend bearbeitet<br />
und gelöst werden.<br />
2. Vorkehrungen im Einzelnen<br />
Im Einzelnen ergreift die <strong>DZAG</strong> insbesondere folgende Maßnahmen:<br />
• Einzelne Abteilungen und die Compliance-Stelle, die unter anderem für die Identifizierung<br />
und den Umgang mit Interessenkonflikten zuständig ist, operieren mit der angemessenen<br />
Unabhängigkeit voneinander.<br />
• Relevante Mitarbeiter der <strong>DZAG</strong> unterliegen den Leitsätzen für Mitarbeitergeschäfte<br />
(„Mitarbeiter-Leitsätze“), die unter anderem den Umgang mit Insiderwissen zum Regelungsgegenstand<br />
haben.<br />
• Es gelten effektive Vorgehensweisen zur Kontrolle von Informationsflüssen in Bereichen,<br />
in denen ansonsten das Risiko eines Interessenkonflikts den Interessen eines<br />
Kunden schaden könnte.<br />
• Es wird eine Sperrliste (sog. Restricted List) geführt, um möglichen Interessenkonflikten<br />
zu begegnen durch Geschäfts- oder Beratungsverbote oder ein Verbot der Veröffentlichung<br />
von Finanzanalysen.<br />
• Geschäfte von Mitarbeitern, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessenkonflikte<br />
auftreten können, werden bei begründetem Verdacht gegenüber der Compliance-<br />
Stelle offengelegt (Überwachung der Einhaltung der Mitarbeiterleitsätze).<br />
• Es gibt interne Richtlinien (Compliance-Handbuch, Mitarbeiterleitsätze, etc.), die unter<br />
anderem festlegen, dass Zuwendungen für Mitarbeiter, die Interessenkonflikte auslösen<br />
könnten, gegenüber Compliance offengelegt werden müssen.<br />
• Sofern notwendig, werden relevante Personen aufgefordert, ihre Arbeit in einem<br />
speziellen Bereich oder ihre Teilnahme am Management zu beenden, wenn wesentliche,<br />
potenzielle Interessenkonflikte identifiziert werden.<br />
• Es wurden organisatorische Vorkehrungen zur Wahrung des Kundeninteresses<br />
geschaffen, z. B. Genehmigungsverfahren für neue Produkte oder Investmentprozesse<br />
sowie angemessene interne Kontrollverfahren.<br />
• Es werden Schulungen für unsere Mitarbeiter zum Thema Compliance durchgeführt.<br />
<strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG, Katharinenstraße 4, 20457 Hamburg,<br />
info@deutsche-zweitmarkt.de, www.deutsche-zweitmarkt.de<br />
Amtsgericht Hamburg, HRB 98038 | St.-Nr.: 48/756/01240,<br />
Vorstand: Jan-Peter Schmidt, Torsten Filenius<br />
Aufsichtsratsvorsitzender: Matthias J. Brinckman<br />
Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),<br />
Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt; ID: 126273<br />
10
KAUF- UND ÜBERTRAGUNGSVERTRAG (DIREKTGESCHÄFT/PLATTFORMHANDEL)<br />
(STAND: NOVE<strong>MB</strong>ER 2013)<br />
zwischen<br />
Name, Vorname bzw. Firma:<br />
bei Firmen Vertretungsberechtigte(r):<br />
Geburtsdatum:<br />
nachstehend<br />
Straße, Nr.:<br />
PLZ, Ort:<br />
„Verkäufer“<br />
und<br />
Name, Vorname bzw. Firma:<br />
bei Firmen Vertretungsberechtigte(r):<br />
Straße, Nr.:<br />
Geburtsdatum:<br />
PLZ, Ort:<br />
a. Der Verkäufer hält an der nachfolgend bezeichneten Kommanditgesellschaft (Firma, Sitz, Amtsgericht, HRA-Nr.):<br />
(Bitte Zutreffendes ankreuzen): ¨ unmittelbar als Kommanditist ¨ mittelbar als Treugeber über einen Treuhänder<br />
- Verkäufer und Käufer zusammen die „Parteien“ -<br />
(nachstehend „Fondsgesellschaft“)<br />
einen Kommanditanteil im Nominalbetrag (Pflichteinlage) von (bitte Währung angeben):<br />
b. Der Verkäufer verkauft und überträgt mit diesem Kauf- und Übertragungsvertrag (nachstehend „Vertrag“) an den dies annehmenden Käufer seinen Kommanditanteil in<br />
folgender<br />
Höhe (bitte Währung angeben): = % des Nominalbetrages des Kommanditanteils, nach<br />
vorstehend a., und zwar (i), sofern der Verkäufer im Handelsregister eingetragener Kommanditist der Fondsgesellschaft ist, seinen Kommanditanteil im vorbezeichneten<br />
Umfang im Wege der Sonderrechtsnachfolge einschließlich eines etwaigen auf diesen Umfang bezogenen Treuhandvertrages mit einem Treuhänder über eine Verwaltungstreuhand<br />
(unechte Treuhand) (nachstehend „Direktbeteiligung“) oder (ii), sofern der Verkäufer mittelbar als Treugeber über einen Treuhänder den Kommanditanteil<br />
an der Fondsgesellschaft hält, den auf den Kommanditanteil im vorbezeichneten Umfang bezogenen, mit dem Treuhänder geschlossenen Treuhandvertrag über eine<br />
Vollrechtstreuhand (echte Treuhand) sowie sämtliche etwaigen im Innenverhältnis nach dem Gesellschaftsvertrag damit verbundenen gesellschaftsrechtlichen Positionen<br />
(nachstehend „Treugeberbeteiligung“) (nachstehend (i) und (ii) einheitlich „Beteiligung“), jeweils einschließlich aller (anteilig) für den Verkäufer geführter Konten,<br />
<strong>inkl</strong>usive festem Kapitalkonto, etwaige gesamthänderisch gebundene Konten sowie Konten zur Erfassung aufgelaufener Verluste; aber ohne Konten, die im Verhältnis<br />
zur Beteiligungsgesellschaft Forderungen und Verbindlichkeiten begründen, soweit sie sich auf die Beteiligung beziehen.<br />
c. Wenn die Parteien nachstehend keinen individuellen Stichtag für die wirtschaftliche Wirkung des Kaufs bzw. Verkaufs und der Übertragung („Stichtag“) festlegen, ist<br />
der Stichtag der Tag des Abschlusses dieses Vertrages (Datum der letzten Unterschrift unter diesem Vertrag). Die Parteien können diesen jedoch individuell wählen.<br />
Der individuelle Stichtag ist der:<br />
d. An der Beteiligung bestehen folgende Rechte Dritter (genaue Bezeichnung des Gläubigers und des betreffenden Rechts):<br />
e. Der Kaufpreis für die nach diesem Vertrag verkaufte Beteiligung beträgt (bitte Währung angeben):<br />
(in Worten:<br />
) (nachstehend „Kaufpreis“).<br />
f. Die Parteien erklären, dass ihnen die Gelegenheit zum Abschluss dieses Vertrages von der <strong>Deutsche</strong>n Zweitmarkt AG (nachstehend „<strong>DZAG</strong>“) nachgewiesen wurde.<br />
Der Käufer verpflichtet sich daher, der <strong>DZAG</strong> (i) eine Maklerprovision in der vereinbarten Höhe von 3% (im Plattformhandel, im Direktgeschäft abweichende Individualvereinbarungen<br />
möglich) des vereinbarten Kaufpreis sowie (ii) Vermittlerprovisionen für einen ggf. von ihm selbst und/oder vom Verkäufer neben der <strong>DZAG</strong> eingeschalteten<br />
Vermittler in der vereinbarten Höhe (bis max. je 3% des vereinbarten Kaufpreises) zu zahlen (echter Vertrag zugunsten Dritter). Der Verkäufer verpflichtet sich, der<br />
<strong>DZAG</strong> eine Maklerprovision in der vereinbarten Höhe von 3% (mindestens aber EUR 400) des vereinbarten Kaufpreises zu schulden (echter Vertrag zugunsten Dritter).<br />
Der Gesamt-Maklerprovisionsanspruch der <strong>DZAG</strong> beträgt im Übrigen im Plattformhandel und grundsätzlich im Direktgeschäft 6%. Sämtliche vorstehenden Provisionen<br />
verstehen sich bei zum Vorsteuerabzug berechtigten Personen bzw. Gesellschaften zzgl. der gesetzlichen geltenden Umsatzsteuer. Die <strong>DZAG</strong> erwirbt dadurch jeweils<br />
einen von ihr bis zur Maximalhöhe festsetzbaren eigenen Anspruch gegen den Käufer bzw. Verkäufer. Die Provision ist jeweils mit Unterzeichnung des Kaufvertrages<br />
verdient und binnen zehn Werktagen nach Abschluss des Kaufvertrages fällig. Nachträgliche Kaufpreisminderungen bleiben für Zwecke der Provisionsberechnung<br />
jeweils außer Betracht. Der Anspruch auf die Provision entfällt nicht dadurch, dass der Käufer oder Verkäufer gemäß Ziff. 6. Allgemeinen Vertragsbedingungen zum<br />
Kauf- und Übertragungsvertrag von diesem Vertrag zurücktritt oder dieser Vertrag aus einem anderen Grund nachträglich entfällt.<br />
g. Der Käufer bestätigt gegenüber dem Verkäufer, dass (i) er bei Abschluss dieses Vertrages im eigenen Namen und für eigene Rechnung handelt und (ii) ihm der<br />
Gesellschaftsvertrag und der Treuhandvertrag mit dem für die Fondsgesellschaft vorgesehenen Treuhänder bekannt sind.<br />
h. Die nachstehend abgedruckten Allgemeinen Vertragsbedingungen sind Bestandteil dieses Kauf- und Übertragungsvertrages.<br />
nachstehend<br />
Muster<br />
„Käufer“<br />
Ort, Datum:<br />
Unterschrift Verkäufer:<br />
Ort, Datum:<br />
Unterschrift Käufer:<br />
Ort, Datum:<br />
Zugestimmt durch:<br />
(Zustimmungsberechtigte(r) nach Gesellschafts- und/oder Treuhandvertrag der Fondsgesellschaft)<br />
11
KAUF- UND ÜBERTRAGUNGSVERTRAG (DIREKTGESCHÄFT/PLATTFORMHANDEL)<br />
ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN (STAND NOVE<strong>MB</strong>ER 2013)<br />
1. Definitionen<br />
Auszahlungen: Auf die verkaufte Beteiligung entfallende Zahlungen der Fondsgesellschaft,<br />
unabhängig davon, ob sie bereits im Rechenwerk der Fondsgesellschaft berücksichtigt<br />
sind, seien es solche aus Gewinn oder solche aus Liquidität.<br />
Gesellschaftsvertrag: Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft in seiner jeweils<br />
aktuellen Fassung.<br />
Pflichteinlage: Der Betrag, zu dessen Leistung sich der Verkäufer oder sein Rechtsvorgänger<br />
gegenüber der Fondsgesellschaft und/oder dem Treuhänder verpflichtet hat<br />
(ohne Agio).<br />
Treuhandvertrag: Der bei der Fondsgesellschaft für den Verkäufer gültige Treuhandvertrag<br />
mit dem Treuhänder über das treuhänderische Halten und Verwalten des Kommanditanteils<br />
(echte Treuhand) oder über eine Verwaltungstreuhand (unechte Treuhand).<br />
Treuhänder: Der im Treuhandvertrag und im Gesellschaftsvertrag für eine Vielzahl von<br />
der Fondsgesellschaft beitretenden Anlegern bestimmte Treuhänder, gleich ob echter<br />
Treuhänder oder Verwaltungstreuhänder und unabhängig von seiner Bezeichnung.<br />
2. Fälligkeit und Zahlung des Kaufpreises<br />
Der Kaufpreis ist zuzüglich der vom Käufer nach Seite 1 unter f. zu zahlenden Maklerund<br />
Vermittlerprovision binnen zehn Werktagen nach Abschluss dieses Vertrages fällig<br />
und zahlbar auf das entsprechende Treuhandkonto (nachfolgend einheitlich „Treuhandkonto“).<br />
Die Abwicklung der Zahlung erfolgt entsprechend der Treuhandbestimmungen<br />
(Anlage) durch die GGV Grützmacher Gravert Viegener Partnerschaft, Rechtsanwälte,<br />
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Hamburg.<br />
3. Wirtschaftlicher Stichtag, Abgrenzung, Kommanditistenhaftung<br />
3.1 Ab dem Stichtag (gemäß Seite 1 unter c.) werden sich die Parteien im Innenverhältnis<br />
so stellen, wie sie stehen würden, als wäre die dingliche Wirkung der Übertragung<br />
(Ziff. 5) zum Stichtag eingetreten.<br />
3.2 Insbesondere, ohne Einschränkung des allgemeinen Grundsatzes nach vorstehendem<br />
Absatz, soll gelten:<br />
3.2.1 Der Verkäufer tritt an den dies annehmenden Käufer sämtliche Rechte auf Auszahlungen<br />
ab, die die Fondsgesellschaft nach dem Stichtag vornimmt, unabhängig vom<br />
Zeitpunkt etwaiger diesbezüglicher Beschlussfassungen der Fondsgesellschaft und<br />
unabhängig davon, ob etwaige zugrunde liegende Gewinne auf den Zeitraum vor oder<br />
nach dem Stichtag entfallen. Ziff. 5 gilt insofern nicht. Etwaige nach dem Stichtag noch<br />
an den Verkäufer erfolgende Auszahlungen sind vom Verkäufer unverzüglich der <strong>DZAG</strong><br />
anzuzeigen, damit diese den Abzug nach Ziff. 2.2 der Treuhandbestimmungen vornehmen<br />
kann. Ist ein Abzug wegen bereits erfolgter Auskehrung des Kaufpreises nicht mehr<br />
möglich, hat der Verkäufer die nach dem Stichtag an ihn erfolgte Auszahlung dem<br />
Käufer unverzüglich herauszugeben.<br />
3.2.2 Die Parteien sind verpflichtet, im Innenverhältnis Lasten aus der Kommanditistenhaftung<br />
nach Maßgabe dieser Stichtagsabgrenzung zu tragen. Für Umstände, die die<br />
Kommanditistenhaftung vor dem Stichtag begründen, steht der Verkäufer ein, für Umstände,<br />
die die Kommanditistenhaftung gem. §171 ff HGB ab dem Stichtag begründen,<br />
steht der Käufer ein. Die Parteien stellen sich insoweit wechselseitig frei. Bis zur Herausgabe<br />
einer nach dem Stichtag erhaltenen Auszahlung (Ziff. 3.2.1) stellt der Verkäufer<br />
den Käufer auf dessen erstes Anfordern von einer durch die Auszahlung ausgelösten<br />
etwaigen Haftung frei.<br />
3.2.3 Generell gelten für Umstände, die zur Verpflichtung eines Kommanditisten zu<br />
Leistungen in das Vermögen der Fondsgesellschaft führen, die Sätze 2 bis 4 der vorstehenden<br />
Ziff. 3.2.2 entsprechend.<br />
4. Garantien<br />
4.1 Der Verkäufer garantiert dem Käufer im Wege eines selbständigen Garantieversprechens,<br />
dass die nachfolgenden Angaben zum Stichtag und zum Übertragungszeitpunkt<br />
zutreffend sind:<br />
4.1.1 Der Verkäufer ist der alleinige rechtliche und wirtschaftliche Inhaber der<br />
Beteiligung, die wirksam begründet und, vorbehaltlich Ziff. 4.1.2, frei von jeglichen<br />
Belastungen und frei von Rechten Dritter ist.<br />
4.1.2 Mit Ausnahme der auf Seite 1 unter d. ausdrücklich erwähnten Rechte, der in<br />
Ziff. 5.1 genannten Zustimmungsrechte sowie der in Ziff. 5.2 genannten Vorkaufsrechte<br />
hat der Verkäufer das Recht, über die Beteiligung frei zu verfügen, ohne dass er hierzu<br />
die Zustimmung eines Dritten benötigt und ohne dass eine solche Verfügung die Rechte<br />
eines Dritten verletzen würde.<br />
4.1.3 Die auf die Beteiligung entfallende Pflichteinlage zzgl. Agio ist – vorbehaltlich der<br />
Leistung zeitlich nachfolgender Auszahlungen – in der gemäß dem <strong>Vertragswerk</strong> der<br />
Fondsgesellschaft (Beitrittserklärung, Gesellschaftsvertrag, Treuhandvertrag) fälligen<br />
Höhe vollständig geleistet worden.<br />
4.2 Im Übrigen sind Ansprüche des Käufers aus und im Zusammenhang mit der Beschaffenheit<br />
der Beteiligung, insbesondere etwaige Ansprüche aus kaufrechtlichen<br />
Gewährleistungsvorschriften (§§ 433 ff. BGB), aus positiver Vertragsverletzung (§ 280<br />
BGB) und culpa in contrahendo (§ 311 BGB) – ausgenommen Störung der Geschäftsgrundlage<br />
(§ 313 BGB) – ausgeschlossen, soweit nicht dem Verkäufer Vorsatz, Arglist<br />
oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.<br />
5. Aufschiebende Bedingungen<br />
Die dingliche Wirksamkeit der Übertragung der Beteiligung ist aufschiebend bedingt auf<br />
den Zeitpunkt der zuletzt – der im Folgenden genannten – eintretenden aufschiebenden<br />
Bedingung („Übertragungszeitpunkt“):<br />
5.1 Erklärungen der Zustimmung durch etwaige Zustimmungsberechtigte nach dem<br />
Gesellschaftsvertrag oder dem Treuhandvertrag;<br />
5.2 Nichtausübung etwaiger Vorkaufsrechte Dritter nach dem Gesellschaftsvertrag oder<br />
nach dem Treuhandvertrag innerhalb der für ihre Ausübung vertraglich oder gesetzlich<br />
vorgesehenen Fristen;<br />
5.3 Zahlung des Kaufpreises nebst vom Käufer zu entrichtender Makler- und Vermittlerprovisionen<br />
auf das entsprechende Treuhandkonto;<br />
5.4 Abgabe der nach GwG erforderlichen Erklärungen bzw. Unterlagen gegenüber bzw.<br />
bei dem Treuhänder;<br />
5.5 Nur im Fall einer Direktbeteiligung: Eintragung des Käufers als Kommanditist im<br />
Handelsregister der Fondsgesellschaft im Wege der Sonderrechtsnachfolge nach<br />
vorheriger Beibringung einer notariell beglaubigten Handelsregistervollmacht gemäß<br />
Ziff. 7.2;<br />
5.6 Eintritt eines – hinsichtlich einer Direktbeteiligung abweichend von Ziff. 5.5 – gegebenenfalls<br />
gemäß dem Gesellschaftsvertrag und/oder Treuhandvertrag vorgeschriebenen<br />
nach dem Stichtag liegenden nächsten Übertragungszeitpunktes (z.B. zum Ende<br />
des laufenden Kalenderjahres), soweit die Bedingungen nach Ziff. 5.1 bis 5.4 eingetreten<br />
sind.<br />
6. Rücktritt<br />
6.1 Sollte die aufschiebende Bedingung nach Ziff. 5.1 nicht binnen drei Monaten nach<br />
dem Abschluss dieses Vertrages eingetreten sein, ist der Käufer zum Rücktritt von<br />
diesem Vertrage berechtigt. Dies gilt nicht, sofern der Nichteintritt der Bedingung von<br />
dem Käufer zu vertreten ist. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber der insoweit<br />
empfangsbevollmächtigten <strong>DZAG</strong> zu erklären.<br />
6.2 Der Verkäufer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer den Kaufpreis nebst vom<br />
Käufer zu entrichtender Makler- und Vermittlerprovisionen nicht binnen eines Monats<br />
nach Fälligkeit auf das Treuhandkonto gemäß Ziff. 1 der Treuhandbestimmungen<br />
gezahlt hat. Ziff. 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.<br />
6.3 Nur Direktgeschäft: Der Verkäufer ist berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach<br />
dem Abschluss dieses Vertrages zurückzutreten, wenn ihm ein verbindliches Angebot<br />
eines Dritten unterbreitet wird, die Beteiligung zu einem den vereinbarten Kaufpreis um<br />
mindestens 5% übersteigenden Kaufpreis und im Übrigen zu den Bedingungen dieses<br />
Vertrages erwerben zu wollen. Die zweiwöchige Frist beginnt mit der Benachrichtigung<br />
des Verkäufers durch die <strong>DZAG</strong> in schriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail), dass der<br />
Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Die Rücktrittserklärung des Verkäufers muss innerhalb<br />
der zweiwöchigen Frist der <strong>DZAG</strong> als Empfangsbevollmächtigte des Käufers<br />
zugehen. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich unter Vorlage des schriftlichen Angebots<br />
des Dritten zu erfolgen. Die Rücktrittserklärung wird nur wirksam, wenn nicht der Käufer<br />
innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rücktrittserklärung gegenüber der insoweit<br />
empfangsbevollmächtigten <strong>DZAG</strong> erklärt, den Kaufpreis um den Differenzbetrag<br />
zwischen dem vereinbarten und dem gebotenen höheren Kaufpreis zu erhöhen und den<br />
Differenzbetrag auf das entsprechende Treuhandkonto gezahlt hat.<br />
7. Mitwirkung, Vollmachten, Sicherungsabtretung<br />
7.1 Der Verkäufer und der Käufer verpflichten sich, alle zur Förderung und Durchführung<br />
dieses Vertrages erforderlichen Handlungen zu ergreifen und Erklärungen abzugeben.<br />
7.2 Im Fall, dass Gegenstand dieses Vertrages der Verkauf und die Übertragung einer<br />
Direktbeteiligung ist, verpflichtet sich der Käufer, eine Handelsregistervollmacht mit den<br />
nach dem Gesellschaftsvertrag oder nach Angabe der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
notwendigen Inhalten in notariell beglaubigter Form zu erteilen.<br />
7.3 Die Parteien bevollmächtigten hiermit die <strong>DZAG</strong> alle Maßnahmen zu treffen und<br />
Erklärungen abzugeben und anzunehmen, die zum Abschluss und zur Durchführung<br />
dieses Vertrages notwendig oder zweckmäßig sind. Dies gilt insbesondere, aber nicht<br />
ausschließlich, für die Erlangung von Zustimmungen, für die Abgabe von Erklärungen im<br />
Zusammenhang mit Vorkaufsrechten Dritter und die etwaig notwendige Ablösung von<br />
Sicherungsrechten Dritter.<br />
7.4 Der Verkäufer bevollmächtigt den Käufer, auf die Beteiligung entfallende Verwaltungsrechte,<br />
insbesondere Stimm- und Weisungsrechte, ab dem Stichtag auszuüben,<br />
soweit dies nach dem Gesellschaftsvertrag und dem Treuhandvertrag zulässig ist. Im<br />
Übrigen verpflichtet sich der Verkäufer gegenüber dem Käufer, auf die Beteiligung<br />
entfallende Verwaltungsrechte ab dem Stichtag nur nach Weisung des Käufers auszuüben.<br />
7.5 Aufgrund der voraussichtlich vor dem Übertragungszeitpunkt erfolgenden Auszahlung<br />
des Kaufpreises vom Treuhandkonto an den Verkäufer tritt der Verkäufer hiermit<br />
seine Beteiligung auf den Stichtag an den diese Abtretung annehmenden Käufer zur<br />
Sicherheit ab. Die Abtretung dient der Sicherung aller Ansprüche, die dem Käufer aus<br />
oder im Zusammenhang mit diesem Kaufvertrag zustehen oder zustehen werden. Die<br />
Sicherungsabtretung ist auflösend bedingt auf den Übertragungszeitpunkt oder einen<br />
früheren Zeitpunkt, in dem gesicherte Ansprüche des Käufers nicht mehr bestehen. Der<br />
Käufer ist berechtigt, die Sicherungsabtretung Dritten gegenüber offen zu legen, soweit<br />
dies erforderlich oder dienlich ist.<br />
8. Kosten<br />
8.1 Der Verkäufer trägt die gegen ihn nach dem Gesellschaftsvertrag oder dem Treuhandvertrag<br />
für die Übertragung der Beteiligung bestehenden Vergütungsansprüche der<br />
Fondsgesellschaft, der persönlich haftenden Gesellschafterin oder des Treuhänders.<br />
8.2 Sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Übertragung der Beteiligung trägt<br />
– vorbehaltlich Ziff. 8.3 – der Käufer, einschließlich der Kosten erforderlicher Handelsregisteranmeldungen<br />
und -eintragungen, soweit diese nicht über die Vergütung nach<br />
Ziff. 8.1 abgegolten sind.<br />
8.3 Im Übrigen tragen Verkäufer und Käufer ihre eigenen Kosten aus und im Zusammenhang<br />
mit der Vorbereitung, dem Zustandekommen und der Durchführung dieses<br />
Vertrages jeweils selbst.<br />
9. Schlussbestimmungen<br />
9.1 Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag können nur mit vorheriger<br />
schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei abgetreten werden.<br />
9.2 Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit<br />
der Schriftform und der ausdrücklichen Bezugnahme auf diesen Vertrag. Dies gilt auch<br />
für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses selbst.<br />
9.3 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss<br />
des UN-Kaufrechts und der Vorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts,<br />
die zur Anwendung einer anderen Rechtsordnung führen würden.<br />
9.4 Sollten Regelungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder<br />
undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen<br />
dadurch nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren<br />
Regelung gilt eine solche als vereinbart, die unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nach<br />
Ort, Zeit, Maß und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was von den Parteien<br />
nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren<br />
Bestimmung gewollt war. Gleiches gilt für etwaige Lücken in diesem Vertrag.<br />
9.5 Sofern in diesem Vertrag von den Parteien abgegebene Erklärungen in Bezug auf<br />
die <strong>DZAG</strong> der Annahme der <strong>DZAG</strong> bedürfen, verzichten die Parteien auf den Zugang der<br />
Annahmeerklärung als Voraussetzung für die Wirksamkeit der Annahme.<br />
12
TREUHANDBESTIMMUNGEN<br />
(STAND: NOVE<strong>MB</strong>ER 2013)<br />
Die Abwicklung der Kaufpreiszahlung gemäß Ziffer 2 des zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossenen Kaufvertrages erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Treuhandbestimmungen<br />
durch die GGV Grützmacher Gravert Viegener Partnerschaft, Herrengraben 3, 20459 Hamburg. Käufer und Verkäufer schließen, jeder für sich, mit der Treuhänderin<br />
jeweils durch Unterzeichnung des Kaufvertrages einen Treuhandvertrag mit dem nachfolgenden Inhalt. Die Treuhandvereinbarung wird bis zum Stichtag gemäß Buchstabe<br />
c. des Kaufvertrages bzw. bis zu einem gegebenenfalls späteren Wirksamwerden der Sicherungsabtretung nach Ziff. 7.5 des Kaufvertrages hinsichtlich des Zahlungsbetrages treuhänderisch<br />
zugunsten des Käufers, danach entsprechend treuhänderisch zugunsten des Verkäufers geschlossen.<br />
1. Treuhandzahlung / Konten<br />
1.1 Der Kaufpreis sowie die durch den Käufer zu zahlende Makler- und Vermittlerprovision<br />
(nachfolgend gemeinsam zur Vereinfachung der „Kaufpreis“) sind binnen zehn<br />
Werktagen nach Abschluss des Kaufvertrages fällig und nach Zahlungsaufforderung<br />
durch die <strong>DZAG</strong> zahlbar auf das von ihr in der Zahlungsaufforderung benannte Treuhandkonto<br />
(nachfolgend einheitlich „Treuhandkonto“) der Treuhänderin.<br />
1.2 Die Einzahlung auf das Treuhandkonto erfolgt zunächst im Hinblick auf die Verpflichtung<br />
des Käufers zur Leistung der geschuldeten Provisionen gem. Ziff. 5 der Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen des <strong>Maklervertrag</strong>es, danach hinsichtlich des vereinbarten<br />
Kaufpreises <strong>inkl</strong>usive von Beträgen zur Ablösung etwaiger Rechte Dritter und zuletzt auf<br />
etwaigen Aufwendungsersatz.<br />
1.3 Die Treuhänderin ist berechtigt, die jeweils von ihr zur Abwicklung von über die<br />
<strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG vermittelten Verträgen entgegengenommenen Gelder auf<br />
einem einheitlichen Treuhandkonto zu verwalten. Die Parteien werden ausdrücklich<br />
darauf hingewiesen, dass diese gemeinsame Verwahrung zu einer Erhöhung der mit der<br />
Treuhandverwahrung verbundenen Risiken führt.<br />
1.4 Guthaben auf dem jeweiligen Treuhandkonto werden verzinst; die Zinsen stehen der<br />
Treuhänderin zu.<br />
4.3 Übermittlungen personenbezogener Daten an staatliche Einrichtungen und Behörden<br />
erfolgen nur im Rahmen zwingender nationaler Rechtsvorschriften oder wenn die<br />
Weitergabe im Fall von Angriffen auf unsere Netzinfrastruktur zur Rechts- oder Strafverfolgung<br />
erforderlich ist.<br />
4.4 Die Treuhänderin ist berechtigt, die persönlichen Daten der Parteien sowie die<br />
Grundlagen dieses Treuhandvertrages und des zu Grunde liegenden Kaufvertrages der<br />
das Treuhandkonto führenden Bank im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (u.a.<br />
Geldwäschegesetz) mitzuteilen. Eine Weitergabe zu anderen Zwecken an Dritte findet<br />
nicht statt.<br />
4.5 Die Treuhänderin setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein,<br />
um die durch sie verwalteten personenbezogenen Daten gegen zufällige oder vorsätzliche<br />
Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen<br />
zu schützen. Die Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen<br />
Entwicklung fortlaufend verbessert.<br />
4.6 Den Parteien steht ein Auskunftsrecht bezüglich der über sie gespeicherten personenbezogenen<br />
Daten und ferner ein Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung<br />
und Löschung zu. Dieses ist gegenüber der Treuhänderin unter der angegebene Anschrift<br />
geltend zu machen<br />
2. Treuhandauftrag<br />
2.1 Die Parteien weisen die Treuhänderin an, den Kaufpreis an den Verkäufer zu<br />
zahlen, wenn nach ihrer Überzeugung alle Voraussetzungen für die Übertragung der<br />
Beteiligung nach Ziff. 5 des Kaufvertrages vorliegen.<br />
2.2 Folgende Abzüge hat die Treuhänderin auf Anweisung der <strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG<br />
von dem Kaufpreis zu tätigen und an den jeweiligen, ihr von der <strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt<br />
AG mitgeteilten Berechtigten auszukehren:<br />
• für die Ablösung von Rechten Dritter gemäß lit. d) des Kaufvertrages erforderliche<br />
Beträge – sofern und soweit Rechte Dritter an der Beteiligung bestehen, die vor der<br />
Übertragung der Beteiligung abgelöst werden müssen (z.B. Pfandrechte), weisen die<br />
Parteien die Treuhänderin hiermit unwiderruflich an, sämtliche für die Ablösung dieser<br />
Rechte notwendigen Zahlungen jeweils in ihrem Namen und Auftrag aus dem Kaufpreis<br />
zu leisten und jeweils Erklärungen für sie abzugeben und entgegenzunehmen.<br />
• ein etwa gegenüber der <strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG durch den Verkäufer geschuldeter<br />
Aufwendungsersatz<br />
• vom Verkäufer ggf. zu zahlende Provision<br />
• von der Fondsgesellschaft oder von ihr beauftragten Dritten in Rechnung gestellte<br />
Kosten für die Übertragung<br />
• etwa nach dem Stichtag an den Verkäufer erfolgte Auszahlungen der Fondsgesellschaft<br />
2.3 Widerruft eine der Parteien den Kaufvertrag aufgrund eines ihnen etwa zustehenden<br />
Widerrufsrechtes wirksam oder tritt aufgrund des ihnen in Ziff. 6 des Kaufvertrags jeweils<br />
eingeräumten Rücktrittrechts von dem Kaufvertrag zurück oder widerruft eine von ihnen<br />
den der <strong>DZAG</strong> erteilten Maklerauftrag (<strong>inkl</strong>. Vollmacht), weisen beide Parteien gemeinsam<br />
die Treuhänderin hiermit bereits jetzt unwiderruflich an, den bereits auf das Treuhandkonto<br />
eingezahlten Kaufpreis, im Fall des Rücktritts nach Ziff. 6.3 des Kaufvertrages<br />
oder eines Widerrufs zzgl. Makler-/Vermittlerprovision, an den Käufer auszukehren.<br />
2.4 Die vorstehenden Anweisungen an die Treuhänderin erfolgen jeweils unwiderruflich.<br />
Weitere Ansprüche der Parteien gegen die Treuhänderin bestehen nicht.<br />
5. Haftung<br />
5.1 Der Treuhänderin obliegt ausschließlich die formelle Prüfung des Vorliegens der<br />
Auszahlungsvoraussetzungen auf Grundlage der Angaben der <strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt<br />
AG. Die Treuhänderin übernimmt keine Haftung für das dem Treuhandvertrag zu<br />
Grunde liegende Geschäft, insbesondere nicht für den Bestand oder den Wert der<br />
veräußerten Beteiligung, ihre Mängelfreiheit oder für etwa durch eine der Parteien im<br />
Rahmen des Kaufvertrages abgegebene Zusicherungen oder Garantien.<br />
5.2 Die Treuhänderin haftet weder für die tatsächliche Durchführung des Kaufvertrages<br />
noch für die Vertragstreue einer der Parteien oder ihre Bonität. Sie ist außerhalb der<br />
Zahlungsabwicklung nicht verpflichtet, an der Durchführung des Kaufvertrages mitzuwirken,<br />
insbesondere obliegt es ihr nicht, etwa erforderliche Zustimmungen der Fondsgesellschaft<br />
oder sonstiger Dritter einzuholen oder auf ihre Einholung oder Erteilung<br />
hinzuwirken.<br />
5.3 Die Treuhänderin ist nicht verpflichtet, Unterlagen und Informationen betreffend die<br />
Beteiligung oder Angaben der <strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG, des Käufers oder Verkäufers<br />
der Beteiligung zu seiner Person zu prüfen. Sie übernimmt keine Gewähr für deren<br />
Richtigkeit und Vollständigkeit, selbst wenn sie eine Prüfung vornimmt.<br />
5.4 Die Treuhänderin übernimmt weder die Haftung für die richtige, vollständige oder<br />
rechtzeitige Erfüllung evtl. bestehender Informations-, Belehrungs- und Aufklärungspflichten<br />
der <strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG gegenüber den Parteien noch für solche der<br />
Parteien untereinander.<br />
5.5 Die Treuhänderin haftet, unabhängig von den übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung<br />
– auch für ein vor dem Abschluss dieses Vertrages liegendes Verhalten – nur,<br />
soweit ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe<br />
Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder<br />
Gesundheit des AG oder vertragswesentlicher Pflichten der Treuhänderin (dies sind<br />
solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags<br />
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig<br />
vertrauen darf). Diese Haftungsbeschränkung wirkt auch zugunsten der gesetzlichen<br />
Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Treuhänderin. Gegenüber Unternehmern ist die<br />
Haftung, außer im Fall der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder der<br />
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten im in Satz 2 definierten Sinne, auf den typischerweise<br />
vorhersehbaren Schaden begrenzt.<br />
3. Informationen / Prüfungspflichten<br />
3.1 Die Treuhänderin ist berechtigt, sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben vollumfänglich<br />
auf die ihr von der <strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG mitgeteilten Informationen zu stützen und<br />
diese, ohne sie einer eigenen Prüfung zu unterziehen, als richtig und vollständig anzunehmen.<br />
3.2 Sie ist nicht verpflichtet, eigenständig weitere evtl. bestehende Voraussetzungen für<br />
die Übertragung der Beteiligung zu prüfen, bevor sie den Kaufpreis an den Verkäufer<br />
auszahlt.<br />
4. Erfassung vom Daten / Weitergabe von Informationen<br />
4.1 Die durch die Parteien und die <strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG an die Treuhänderin<br />
übermittelten Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Treuhandverhältnisses<br />
einschließlich der Geldwäsche-Identifikation verwendet. Über diese Zwecke hinaus<br />
werden personenbezogene Daten nicht verarbeitet.<br />
4.2 Jegliche Nutzung personenbezogener Daten erfolgt nur zu den genannten Zwecken<br />
und in dem zur Erreichung dieser Zwecke erforderlichen Umfang.<br />
6. Schlussbestimmungen<br />
6.1 Sofern in diesem Vertrag von den Parteien abgegebene Erklärungen in Bezug auf<br />
die Treuhänderin GGV Grützmacher Gravert Viegener Partnerschaft der Annahme<br />
bedürfen, verzichten die Parteien auf den Zugang der Annahmeerklärung als Voraussetzung<br />
für die Wirksamkeit der Annahme.<br />
6.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus und im Zusammenhang<br />
mit dieser Treuhandvereinbarung ist, soweit dies wirksam vereinbart werden kann,<br />
Hamburg. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland<br />
unter Ausschluss etwa einschlägiger Regelungen des Internationalen Privatrechts,<br />
soweit sie zur Anwendung einer anderen Rechtsordnung führen würden.<br />
6.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser<br />
Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die<br />
Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.<br />
6.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam<br />
sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht<br />
berührt. Die unwirksame Bestimmung werden die Parteien durch eine solche ersetzen,<br />
die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise<br />
wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.<br />
13
HANDELSPLATTFORM<br />
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (STAND: NOVE<strong>MB</strong>ER 2013)<br />
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") für die<br />
Nutzung der Handelsplattform der <strong>Deutsche</strong>n Zweitmarkt AG (nachfolgend "<strong>DZAG</strong>")<br />
betreffen ausschließlich die Nutzung der Websites https://handel.deutschezweitmarkt.de<br />
und http://www.deutsche-zweitmarkt.de sowie aller zu diesen Domains<br />
gehörenden Subdomains (nachfolgend insgesamt "Handelsplattform").<br />
Die AGB finden auch dann Anwendung, wenn Sie die Handelsplattform oder Bereiche<br />
davon von anderen Websites aus nutzen, die den Zugang zur Handelsplattform vollständig<br />
oder ausschnittsweise ermöglichen.<br />
1. Handelsplattform<br />
1.1 Auf der Handelsplattform können nach Maßgabe von § 2 dieser AGB registrierte<br />
Nutzer (nachfolgend "Nutzer") Beteiligungen an geschlossenen Fonds (nachfolgend<br />
"Beteiligung") verkaufen und kaufen.<br />
1.2 Die <strong>DZAG</strong> bietet selbst keine Beteiligungen an und wird selbst nicht Vertragspartner<br />
der ausschließlich zwischen den Nutzern geschlossenen Verträge.<br />
2. Registrierung<br />
2.1 Die Nutzung der Funktionen der Handelsplattform zum Verkauf oder Kauf von<br />
Beteiligungen setzt die Registrierung als Nutzer voraus. Ein Anspruch auf Registrierung<br />
besteht nicht. Die Registrierung ist kostenlos.<br />
2.2 Die Registrierung ist nur juristischen Personen, Personenhandelsgesellschaften und<br />
volljährigen, unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt.<br />
2.3 Die von der <strong>DZAG</strong> bei der Registrierung abgefragten Daten sind vollständig und<br />
korrekt anzugeben. Die Anmeldung einer juristischen Person oder Personenhandelsgesellschaft<br />
darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen<br />
werden, die namentlich genannt werden muss. Die Registrierung ist für unbestimmte Zeit<br />
gültig. Tritt nach der Registrierung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist der<br />
Nutzer verpflichtet, die Änderung unverzüglich der <strong>DZAG</strong> per E-Mail mitzuteilen.<br />
2.4 Bei der Registrierung wählt der Nutzer einen Benutzernamen und ein Passwort. Der<br />
Benutzername darf nicht aus einer E-Mail- oder Internetadresse bestehen, nicht Rechte<br />
Dritter verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Der Nutzer muss sein<br />
Passwort geheim halten. Die <strong>DZAG</strong> wird das Passwort nicht an Dritte weitergeben. Die<br />
<strong>DZAG</strong> wird einen Nutzer nicht per E-Mail oder Telefon nach seinem Passwort fragen. Zur<br />
Abfrage des Passworts auf Login-Seiten oder in Webformularen nutzt die <strong>DZAG</strong> ausschließlich<br />
die hier zu findenden URLs.<br />
2.5 Eine Kündigung der Registrierung ist für beide Seiten jederzeit, ohne Einhaltung<br />
einer Frist und ohne Angabe von Gründen möglich. Die <strong>DZAG</strong> wird bei einer von ihr<br />
ausgesprochenen Kündigung auf die berechtigten Belange des Nutzers Rücksicht<br />
nehmen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />
3. Gegenstand und Umfang des Nutzungsverhältnisses<br />
3.1 Die <strong>DZAG</strong> stellt ihren Nutzern die in der Präambel und in § 1 beschriebene Handelsplattform<br />
zur Verfügung. Die Nutzung der Plattform und der Umfang, in dem einzelne<br />
Funktionen und Services genutzt werden können, kann von der <strong>DZAG</strong> an bestimmte<br />
Voraussetzungen geknüpft werden, wie z.B. Prüfung der Anmeldedaten und der Bonität<br />
des Nutzers.<br />
3.2 Die <strong>DZAG</strong> ist berechtigt, den Betrieb der Handelsplattform jederzeit ganz oder<br />
teilweise einzuschränken oder einzustellen. Der Anspruch des Nutzers auf Nutzung der<br />
Handelsplattform und ihrer Funktionen besteht im Übrigen nur im Rahmen der von der<br />
<strong>DZAG</strong> eingesetzten Technik. Die <strong>DZAG</strong> beschränkt ihre Leistungen bzw. den Betrieb der<br />
Handelsplattform vorübergehend, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die<br />
Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen<br />
erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der<br />
Leistungen bzw. dem Betrieb der Handelsplattform dient (Unterbrechung). Endet die<br />
Laufzeit des Bietverfahrens während einer solchen Unterbrechung, wird die Laufzeit um<br />
die Dauer der Unterbrechung derart verlängert, dass der Handel zur nächstmöglichen<br />
Zeit am nächsten Werktag ausläuft.<br />
3.3 Sofern ein unvorhergesehener Systemausfall die Abgabe von Geboten oder andere<br />
Funktionalitäten der Handelsplattform behindert, werden entsprechende Informationen<br />
über die System-Mitteilungen veröffentlicht. Die Laufzeit des Bietverfahrens verlängert<br />
sich nur dann um die Zeit des Systemausfalls, wenn ansonsten das Ende der Laufzeit<br />
des Bietverfahrens in die Zeit des Systemausfalls fallen würde.<br />
4. Allgemeine Grundsätze<br />
4.1 Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Nutzung der Handelsplattform sowie der Dienstleistungen<br />
der <strong>DZAG</strong> die geltenden Gesetze, diese AGB und einen mit der <strong>DZAG</strong> ggf.<br />
geschlossenen <strong>Maklervertrag</strong> zu beachten. Insbesondere dürfen die für den Nutzer<br />
eingestellten Inhalte nicht gegen geltendes Recht oder diese AGB verstoßen.<br />
4.2 Die <strong>DZAG</strong> ist berechtigt, die für den Nutzer eingestellten Inhalte und Daten zu<br />
prüfen. Die <strong>DZAG</strong> ist insbesondere berechtigt, ohne Angabe von Gründen das Einstellen<br />
einer Beteiligung oder eines Gebots zu verweigern.<br />
4.3 Es ist Nutzern untersagt, die durch die Nutzung der Handelsplattform erhaltenen<br />
Adressen, Kontaktdaten und E-Mail-Adressen für andere Zwecke als die vertragliche und<br />
vorvertragliche Kommunikation zu nutzen.<br />
4.4 Die <strong>DZAG</strong> übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihr<br />
auf der Handelsplattform zu einzelnen Beteiligungen bereitgestellten Informationen. Die<br />
<strong>DZAG</strong> behält sich das Recht vor, die Ordnung auf ihrer Handelsplattform zu ändern.<br />
Sollte der Nutzer auf seinem Computer keine Cookies akzeptieren, ist der Handel von<br />
Beteiligungen nicht möglich.<br />
5. <strong>Maklervertrag</strong>, Kauf- und Übertragungsvertrag<br />
Die Nutzung der Funktionen der Handelsplattform zum Verkauf oder Kauf von Beteiligungen<br />
setzt den Abschluss eines separaten <strong>Maklervertrag</strong>es mit der <strong>DZAG</strong> voraus,<br />
dessen Inhalt Sie auf der Handelsplattform im Downloadbereich einsehen können.<br />
Diesem (jeweiligen) <strong>Maklervertrag</strong> und dem beigefügten bzw. ebenfalls im Downloadbereich<br />
verfügbaren Muster des Kauf- und Übertragungsvertrages sind die Einzelheiten<br />
des konkreten Bietverfahrens sowie insbesondere die Regelungen zum Vertragsschluss<br />
über diese Handelsplattform zu entnehmen.<br />
6. Grundsätze für das Bietverfahren<br />
6.1 Solange eine Beteiligung auf der Handelsplattform eingestellt ist, darf ein Nutzer den<br />
Bietern (Kaufinteressenten), die auf diese Beteiligung geboten haben, andere Beteiligungen<br />
nur unter Nutzung dieser Handelsplattform anbieten. Dies gilt auch über die<br />
Laufzeit des eigentlichen Bietverfahrens der eingestellten Beteiligung hinaus.<br />
6.2 Nutzer dürfen den Verlauf des Bietverfahrens nicht durch die Abgabe von Geboten<br />
unter Verwendung eines weiteren Benutzernamens oder durch die Einschaltung eines<br />
Dritten manipulieren. Insbesondere ist es dem Verkäufer während der Laufzeit des<br />
Bietverfahrens untersagt, selbst oder durch Dritte Gebote auf die von ihm eingestellten<br />
Beteiligungen abzugeben. Dieselbe Beteiligung darf nicht gleichzeitig in parallel laufenden<br />
Bietverfahren angeboten werden.<br />
6.3 Die Abgabe von Geboten mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse (z.B.<br />
sog. "Sniper"-Programmen) ist verboten.<br />
6.4 Die <strong>DZAG</strong> stellt den Nutzern einen sog. Bietagenten zur Verfügung. Bei diesem<br />
Verfahren gibt der bietende Nutzer (Kaufinteressent) sein Maximalgebot ein. Der Bietagent<br />
überbietet das jeweils gültige Höchstgebot in dem kleinsten möglichen Schritt.<br />
Sobald ein anderer Nutzer dieses neue Höchstgebot überbietet, erhöht der Bietagent<br />
wiederum in dem kleinsten möglichen Schritt, maximal jedoch bis zum vom Nutzer<br />
eingegebenen Maximalgebot.<br />
7. Sperrung, Löschung von eingestellten Beteiligungen und Geboten<br />
7.1 Wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Nutzer gesetzliche Vorschriften,<br />
Rechte Dritter, einen mit der <strong>DZAG</strong> geschlossenen <strong>Maklervertrag</strong> oder diese AGB<br />
verletzt oder wenn die <strong>DZAG</strong> ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, kann die <strong>DZAG</strong><br />
nach ihrem Ermessen folgende Maßnahmen ergreifen: (i) Löschen von eingestellten<br />
Beteiligungen oder Geboten oder sonstigen Inhalten, die bei der <strong>DZAG</strong> eingestellt<br />
worden sind, (ii) Beschränkung der Nutzung der Handelsplattform, (iii) vorläufige Sperrung<br />
und (iv) endgültige Sperrung von Nutzern. Bei der Wahl der Maßnahme wird die<br />
<strong>DZAG</strong> sich bemühen, die berechtigten Interessen der betroffenen Nutzer zu berücksichtigen,<br />
insbesondere darauf zu achten, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese den<br />
Verstoß nicht verschuldet haben.<br />
7.2 Die <strong>DZAG</strong> kann einen Nutzer aus wichtigem Grund endgültig von der Nutzung der<br />
Handelsplattform insbesondere dann ausschließen, wenn er (i) falsche Kontaktdaten<br />
angibt oder (ii) andere Nutzer oder die <strong>DZAG</strong> schädigt, insbesondere Leistungen der<br />
<strong>DZAG</strong> missbraucht. Wurde ein Nutzer endgültig gesperrt, darf dieser die Handelsplattform<br />
nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden.<br />
8. Systemintegrität und Störung der Handelsplattform<br />
8.1 Der Nutzer ist nicht berechtigt, Mechanismen, Software oder sonstige Scripts in<br />
Verbindung mit der Nutzung der Handelsplattform zu verwenden, die die Funktion der<br />
Handelsplattform beeinflussen könnten. Der Nutzer darf keine Maßnahmen ergreifen, die<br />
eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Infrastruktur der Handelsplattform zur<br />
Folge haben könnten. Es ist dem Nutzer nicht gestattet, von der <strong>DZAG</strong> generierte Inhalte<br />
zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren oder in sonstiger Weise störend in<br />
die Handelsplattform einzugreifen.<br />
8.2 Die auf der Handelsplattform abgelegten Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung<br />
der Rechteinhaber weder kopiert oder verbreitet noch in sonstiger Weise genutzt oder<br />
vervielfältigt werden. Dies gilt auch für ein Kopieren im Wege von "Robot/<br />
Crawler"-Suchmaschinentechnologien oder durch sonstige automatische Mechanismen.<br />
Das Layout der Handelsplattform und diese AGB dürfen nur mit vorheriger schriftlicher<br />
Zustimmung der <strong>DZAG</strong> vervielfältigt und/oder auf anderen Websites genutzt werden.<br />
9. Haftungsbeschränkung<br />
9.1 Der Handel über das Internet birgt Risiken, die in der Natur des Mediums liegen. Da<br />
die Identifizierung von Nutzern im Internet schwierig ist, kann die <strong>DZAG</strong> nicht zusichern,<br />
dass jeder Nutzer die Person ist, für die er sich ausgibt. Trotz unterschiedlicher Sicherheitsmaßnahmen<br />
ist es möglich, dass ein Nutzer falsche Adressdaten gegenüber der<br />
<strong>DZAG</strong> angegeben hat. Jeder Nutzer hat sich deshalb selbst von der Identität seines<br />
Vertragspartners zu überzeugen.<br />
9.2 Unabhängig von den übrigen Bestimmungen dieses Paragraphen haftet die <strong>DZAG</strong><br />
für Schäden, außer im Fall der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder der<br />
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur, wenn und soweit der <strong>DZAG</strong>, ihren gesetzlichen<br />
Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.<br />
Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße<br />
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung<br />
der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt<br />
auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der <strong>DZAG</strong>.<br />
14
HANDELSPLATTFORM<br />
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (STAND: NOVE<strong>MB</strong>ER 2013)<br />
9.3 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung, außer im Fall der Verletzung von Leben,<br />
Körper oder Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auf den<br />
typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.<br />
9.4 Die <strong>DZAG</strong> übernimmt keine Haftung für die richtige, vollständige oder rechtzeitige<br />
Erfüllung evtl. bestehender Informations- und Aufklärungspflichten des Verkäufers oder<br />
des Käufers einer Beteiligung. Sofern sich die <strong>DZAG</strong> dennoch im Einzelfall freiwillig<br />
bereit erklärt, entsprechende Angaben zu übermitteln, übernimmt die <strong>DZAG</strong> im Zusammenhang<br />
hiermit keinerlei Haftung.<br />
9.5 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Fall der<br />
Übernahme ausdrücklicher Garantien durch die <strong>DZAG</strong> und im Fall zwingender gesetzlicher<br />
Regelungen.<br />
10. Freistellung<br />
Der Nutzer stellt die <strong>DZAG</strong> von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder<br />
sonstige Personen gegenüber der <strong>DZAG</strong> geltend machen, sei es wegen Verletzung ihrer<br />
Rechte durch auf Veranlassung des Nutzers in die Handelsplattform eingestellte Gebote,<br />
Beteiligungen oder sonstige Inhalte, sei es wegen dessen sonstiger Nutzung der Handelsplattform.<br />
Der Nutzer übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung<br />
der <strong>DZAG</strong> einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt<br />
nicht, soweit die Rechtsverletzung von dem Nutzer nicht zu vertreten ist.<br />
11. Sonstiges<br />
11.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus und im Zusammenhang mit dem Nutzungsverhältnis<br />
und Gerichtsstand ist, soweit dies wirksam vereinbart werden kann, der<br />
Sitz der <strong>DZAG</strong>. Das Nutzungsverhältnis einschließlich dieser AGB unterliegt dem Recht<br />
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und derjenigen<br />
Regelungen des internationalen Privatrechts, die zur Anwendung des Rechts eines<br />
anderen Staates führen würden.<br />
11.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der<br />
Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst. Die<br />
<strong>DZAG</strong> behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern.<br />
Die geänderten AGB werden dem Nutzer elektronisch (per E-Mail) mitgeteilt sowie beim<br />
Registrieren auf der Handelsplattform angezeigt und ihm dort ausdruck- bzw. digital<br />
speicherbar zum Download bereitgestellt. Sie gelten vom Nutzer als genehmigt, wenn er<br />
nicht schriftlich, per Fax oder auf elektronischem Wege innerhalb von sechs Wochen<br />
nach Übersendung widerspricht. Hierauf wird die <strong>DZAG</strong> bei Bekanntgabe hinweisen.<br />
11.3 Sofern eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird,<br />
bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt<br />
als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in<br />
rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle<br />
Regelungslücken.<br />
DATENSCHUTZERKLÄRUNG<br />
Einwilligung in die Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datennutzung<br />
In der nachfolgenden Datenschutzerklärung unterrichtet Sie die <strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG,<br />
Katharinenstraße 4, 20457 Hamburg (nachfolgend "<strong>DZAG</strong>") darüber, welche Daten bei der<br />
Nutzung der über die Websites https://handel.deutsche-zweitmarkt.de und<br />
http://www.deutsche-zweitmarkt.de sowie aller zu dieser Domain gehörenden Subdomains<br />
(„Handelsplattform“) zur Verfügung gestellten Onlinehandelsplattform erhoben, gespeichert,<br />
ausgewertet und an Dritte übermittelt werden, in welchem Umfang dies geschieht und zu<br />
welchem Zweck. Im Rahmen Ihrer Registrierung als Nutzer der Handelsplattform müssen Sie<br />
sich mit der hier dargestellten Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten<br />
einverstanden erklären. Sie können die Handelsplattform auch ohne Registrierung besuchen.<br />
Für den Besuch bestimmter Teilbereiche der Handelsplattform sowie für die Nutzung der<br />
Funktionen der Handelsplattform zum Verkauf oder Kauf von Beteiligungen ist jedoch eine<br />
Registrierung erforderlich.<br />
Allgemeine Daten<br />
Bei jedem Besuch der Handelsplattform werden Ihre IP-Adresse, Browser-Typ, Zugriffsdatum<br />
und -zeit, sowie weitere allgemeine Daten (wie z.B. besuchte Seiten, Anzahl der<br />
Besuche, Besuchsdauer) erfasst, gespeichert und statistisch ausgewertet, um die Akzeptanz<br />
der Handelsplattform zu kontrollieren und somit laufend verbessern zu können. Die Daten<br />
dienen zudem der Systemsicherheit, zur Verhinderung von Missbrauch und ggf. zu Beweiszwecken.<br />
Nutzerprofile<br />
Bei registrierten Nutzern wird aus diesen Daten ein Nutzerprofil erstellt, das es der <strong>DZAG</strong><br />
ermöglicht die Nutzung für Sie komfortabler zu machen und die Inanspruchnahme der Onlinehandelsplattform<br />
nutzerbezogen zu gestalten. Außerdem wird dieses Nutzerprofil verwendet,<br />
damit Ihnen die <strong>DZAG</strong> auf Ihre Interessen zugeschnittene, weitere Angebote zukommen lassen<br />
kann.<br />
In dem Nutzerprofil werden die von Ihnen bei verschiedenen Transaktionen/Besuchen der<br />
Handelsplattform zulässigerweise erhobenen und gespeicherten Daten miteinander verknüpft.<br />
Das Nutzerprofil wird unter Ihrem Benutzernamen geführt. Registrierungs- und Nutzungsdaten<br />
werden automatisch ausgewertet mit dem Ziel, dass sich hieraus ergebende Nutzerprofil mit<br />
unseren Produkt- und Dienstleistungsangeboten abzugleichen. Sollten Sie die Erstellung eines<br />
solchen Nutzerprofils unter Ihrem Benutzernamen nicht wünschen, können Sie dem für zukünftige<br />
Nutzungen widersprechen. Bitte verwenden Sie hierfür die untenstehenden Kontaktdaten.<br />
Übermittlung von Daten an Dritte<br />
Im Falle einer erfolgreichen Transaktion übermittelt die <strong>DZAG</strong> Ihrem Vertragspartner (Käufer<br />
bzw. Verkäufer) Ihren Namen, Ihre Anschrift sowie Ihre E-Mail-Adresse zur weiteren Abwicklung<br />
des geschlossenen Vertrags.<br />
Im Zuge der Abwicklung des Anteilskaufs bzw. -verkaufs werden zur Einholung einer etwaig<br />
erforderlichen Zustimmung des für die Verwaltung der Beteiligung zuständigen Treuhänders an<br />
diesen Ihr Name, Ihre Anschrift sowie Daten zu der verkauften Beteiligung übermittelt.<br />
Cookies<br />
Auf der Handelsplattform werden Cookies verwendet. Cookies sind kleine Textinformationen,<br />
die hier als Zugangsschutz für den nicht allgemein zugänglichen Bereich eingesetzt werden<br />
und dazu auf Ihrem Computer gespeichert werden. In dem Cookie wird der Schlüssel zur<br />
jeweiligen Session gespeichert. Ob Sie Cookies akzeptieren, hängt unter anderem von Ihren<br />
Browser-Einstellungen ab. Sollten Sie keine Cookies akzeptieren, sind bestimmte Funktionen<br />
der Handelsplattform, insbesondere die Möglichkeit des Kaufs und Verkaufs von Beteiligungen,<br />
nicht möglich.<br />
Missbrauch der Plattform<br />
Soweit im Einzelfall erforderlich und bei Vorliegen zu dokumentierender tatsächlicher Anhaltspunkte<br />
erhebt, verarbeitet und nutzt die <strong>DZAG</strong> weitere Daten, die zum Aufdecken oder Unterbinden<br />
von einem Nutzer in rechtswidriger oder vertragswidriger Art und Weise in Anspruch<br />
genommener Leistungen dienen.<br />
Kontakt<br />
Bei Fragen zu dieser Datenschutzerklärung, zu der von Ihnen erteilten Einwilligung, für einen<br />
jederzeit möglichen Widerruf Ihrer Einwilligung oder für sonstige den Datenschutz betreffenden<br />
Erklärungen können Sie sich wenden an:<br />
<strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG - Vorstand - Jan-Peter Schmidt, Torsten Filenius<br />
Katharinenstraße 4, 20457 Hamburg, E-Mail: info@deutsche-zweitmarkt.de<br />
Datenschutzbeauftragter nach §4 f BDSG: Stefan Finck, Hamburg<br />
E-Mail: datenschutz@deutsche-zweitmarkt.de<br />
Nutzerregistrierung<br />
Bei der Registrierung müssen Sie folgende Daten angeben, die anschließend zur Begründung,<br />
Durchführung und Abwicklung des Nutzungsverhältnisses von der <strong>DZAG</strong> gespeichert werden:<br />
Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer für Rückfragen. Weitere Angaben sind<br />
freiwillig; sollten Sie freiwillig weitere Angaben machen, werden diese ebenfalls gespeichert.<br />
Außerdem wählen Sie bei der Registrierung einen Benutzernamen (Pseudonym) und ein<br />
Passwort, mit deren Hilfe Sie den nicht allgemein zugänglichen Bereich besuchen und Beteiligungen<br />
kaufen oder verkaufen können.<br />
Die von Ihnen im Falle des Einstellens einer Beteiligung zum Verkauf zusätzlich gemachten<br />
Angaben werden den Nutzern der Plattform öffentlich zugänglich gemacht. Gebote können<br />
jedoch nur von registrierten Nutzern abgegeben werden.<br />
<strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG, Katharinenstraße 4, 20457 Hamburg<br />
info@deutsche-zweitmarkt.de, www.deutsche-zweitmarkt.de<br />
Amtsgericht Hamburg, HRB 98038 | St.-Nr.: 48/756/01240<br />
Vorstand: Jan-Peter Schmidt, Torsten Filenius<br />
Aufsichtsratsvorsitzender: Matthias J. Brinckman<br />
Aufsichtsbehörde:<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,<br />
Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt, ID: 126273<br />
Sollten Sie eine Beteiligung verkaufen wollen, müssen Sie darüber hinaus nach Abschluss des<br />
Kauf- und Übertragungsvertrags eine Bankverbindung angeben, auf die nach vollständiger<br />
Übertragung der veräußerten Beteiligung der Kaufpreis zu überweisen ist.<br />
15
IDENTIFIZIERUNG DES AUFTRAGGEBERS GEMÄß § 4 GWG*<br />
(STAND NOVE<strong>MB</strong>ER 2013)<br />
(* Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten, Geldwäschegesetz)<br />
<strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG<br />
als Vermittlerin<br />
GGV Grützmacher Gravert Viegener Partnerschaft Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater<br />
als Treuhänderin<br />
Erklärung zum wirtschaftlich Berechtigten:<br />
□ Ich handele auf eigene Rechnung.*<br />
□ Ich handele für Rechnung von *<br />
(Name und Meldeadresse des wirtschaftlich Berechtigten)<br />
* Der wirtschaftliche Berechtigte ist wie der Handelnde persönlich zu identifizieren.<br />
Bei juristischen Personen sind ein aktueller Handelsregisterauszug und, sofern Gesellschafter mit 25 % und mehr an der juristischen Person beteiligt sind,<br />
auch eine aktuelle Gesellschafterliste beizufügen. Auch diese Gesellschafter sind jeweils persönlich zu identifizieren.<br />
Ort/Datum Name des Identifizierten Unterschrift des Identifizierten<br />
(in Druckbuchstaben)<br />
Identitätsprüfung:<br />
□ Identitätsprüfung bei anwesendem Auftraggeber<br />
Ich bestätige, dass der Auftraggeber für die Identifizierung anwesend war und ich die Angaben des Auftraggebers anhand des Originals eines<br />
gültigen amtlichen Ausweises überprüft habe. Eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite) ist beigefügt.<br />
Personalausweis-Nr.:<br />
Reisepass-Nr.:<br />
Ausstellende Behörde:<br />
Ich habe die Legitimation in meiner Eigenschaft als<br />
□ Finanzdienstleistungsinstitut mit einer Erlaubnis gem. § 32 Abs. I KWG,<br />
□ Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter,<br />
□ Notar durchgeführt.<br />
Ort/Datum Name des Legitimierenden Unterschrift des Legitimierenden<br />
(in Druckbuchstaben)<br />
oder<br />
□ Identitätsprüfung bei nicht anwesendem Auftraggeber<br />
Legitimation durch PostIdent-Verfahren<br />
16
Achtung MaV!<br />
Formular und diesen Coupon im<br />
Postsache-Fensterbriefumschlag<br />
oder im Kundenrückumschlag an<br />
angegebene Anschrift schicken!<br />
<strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG<br />
Katharinenstr. 4<br />
20457 Hamburg<br />
MaV: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter-Hotline<br />
Wichtig! Bitte nehmen sie diesen Coupon und lassen Sie sich bei<br />
einer Postfiliale mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass<br />
identifizieren.<br />
Abrechnungsnummer<br />
6 1 1 1 5 7 4 4 7 4 3 7 0 1<br />
Referenznummer<br />
Achtung MaV!<br />
• Barcode einscannen<br />
• POSTIDENT BASIC ® -Formular nutzen<br />
• Formular an Absender<br />
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