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DZAG Vertragswerk inkl. Maklervertrag (pdf, 2,5 MB) - Deutsche ...

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<strong>Vertragswerk</strong><br />

Stand: November 2013<br />

Hinweise zum <strong>Vertragswerk</strong><br />

Mit diesem Dokument erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen für den<br />

Abschluss eines <strong>Maklervertrag</strong>s mit der <strong>Deutsche</strong>n Zweitmarkt AG. Bitte<br />

lesen Sie sich alle Unterlagen sorgfältig durch und berücksichtigen Sie<br />

folgende Hinweise:<br />

• Füllen Sie alle Angaben vollständig aus und achten Sie auf gute<br />

Leserlichkeit<br />

• Lassen Sie uns eine Vollmacht des Anteilseigners zukommen, wenn<br />

Sie diesen Auftrag für ihn einreichen<br />

• Unterzeichnen Sie alle Unterlagen vollständig mit Angabe von Ort<br />

und Datum<br />

• Besonderer Hinweis zur „Identifizierung des Auftraggebers gemäß<br />

§4“ (S. 16): Die Angabe des wirtschaftlich Berechtigten ist zwingend.<br />

Bei der Identitätsprüfung können Sie sich zwischen der Variante auf<br />

Seite 16 unten oder dem Post-Ident-Verfahren (S. 17) entscheiden.<br />

Bitte prüfen Sie abschließend noch einmal Ihre Angaben auf Vollständigkeit<br />

– insbesondere Ihre Unterschrift auf den Seiten 3, 7, 9 und 16 – und<br />

senden Sie das gesamte <strong>Vertragswerk</strong> an uns zurück. Da wir Ihre Unterlagen<br />

zur Legitimation und zur Prüfung des wirtschaftlich Berechtigten<br />

aufgrund gesetzlicher Anforderungen im Original benötigen, bitten wir<br />

Sie, Makleraufträge ausschließlich per Post an uns zu senden:<br />

<strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG<br />

Katharinenstraße 4<br />

20457 Hamburg<br />

Sollten Sie hierzu oder weitergehende Fragen haben, stehen wir Ihnen<br />

unter der Telefonnummer 040 / 30 70 26 00 sehr gern zur Verfügung.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ihre <strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

<strong>Maklervertrag</strong> 02<br />

Daten des Auftraggebers 02<br />

Maklerauftrag 02<br />

Unterschrift zum Maklerauftrag 03<br />

Empfangsbestätigung 03<br />

Widerrufsbelehrung 03<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen 04<br />

Wichtige Hinweise zu Fernabsatzverträgen (§ 312c BGB) 05<br />

Anlage Portfoliokauf/-Verkauf 07<br />

Informationen über Kenntnisse und Erfahrung des Auftraggebers 08<br />

Ausführungsgrundsätze 10<br />

Kauf- und Übertragungsvertrag (Muster) 11<br />

Allgemeine Vertragsbedingungen 12<br />

Treuhandbestimmungen 13<br />

Handelsplattform – AGBs 14<br />

Identifizierung des Auftraggebers gemäSS § 4 GwG 16<br />

Postident-Formular 17


MAKLERVERTRAG (DIREKTGESCHÄFT/PLATTFORMHANDEL)<br />

(STAND: NOVE<strong>MB</strong>ER 2013)<br />

Vermittler/Berater:<br />

Händler:<br />

Der/die Unterzeichnende (nachfolgend für Käufer/Verkäufer einheitlich „Auftraggeber“, soweit nicht anders angegeben)<br />

¨ Herr ¨ Frau ¨ Eheleute ¨ Firma Name, Vorname bzw. Firma:<br />

bei Firmen Vertretungsberechtigte(r):<br />

Straße, Hausnummer:<br />

Telefon:<br />

Geburtsdatum:<br />

PLZ, Ort:<br />

E-Mail:<br />

Nur als Verkäufer auszufüllen: Kaufpreiszahlung auf Konto Nr.:<br />

BLZ:<br />

IBAN: BIC: Währung des Kontos:<br />

Name der Bank, Ort:<br />

Kontoinhaber:<br />

möchte folgende Beteiligung / folgendes Portfolio (Zutreffendes bitte jeweils ankreuzen)<br />

¨ Einzelbeteiligung ¨ Portfolio bestehend aus ___ Beteiligungen*<br />

¨ verkaufen und übertragen (nachfolgend „Verkäufer“) u n d / o d e r ¨ kaufen und sich übertragen lassen (nachfolgend „Käufer“):<br />

1. Beteiligung / Fondsgesellschaft:<br />

Höhe der zu verkaufenden/kaufenden und übertragenden Beteiligung nominal (bitte Währung angeben):<br />

¨ Komplettverkauf, der gesamte Fondsanteil soll verkauft werden.<br />

¨ Teilverkauf, ein Anteil der gehaltenen Beteiligung soll verkauft werden: in Höhe von (bitte Währung angeben):<br />

(nachfolgend „Beteiligung“)**<br />

Verkaufspreis (Mindestpreis)*** bzw. Kaufpreis für die Beteiligung (bitte Währung angeben):<br />

(in Worten: )<br />

ggf. Rechte Dritter (z.B. Anteilsfinanzierung) (nur vom Verkäufer auszufüllen):<br />

Gewünschte Verkaufs- bzw. Kaufvariante (Direktgeschäft / Plattformhandel)<br />

Der Auftraggeber wählt folgende, im Rahmen des Maklerauftrages (siehe nachstehend) näher erläuterte Verkaufs- bzw. Kaufvariante:<br />

¨ Direktgeschäft (vgl. insb. Ziff. 3. des nachstehenden Maklerauftrages)<br />

¨ Plattformhandel (vgl. insb. Ziff. 2. des nachstehenden Maklerauftrages)<br />

Gewünschte Laufzeit für das Bietverfahren im Plattformhandel (nur vom Verkäufer anzukreuzen):<br />

¨ 7 Werktage ¨ 10 Werktage ¨ 14 Werktage ¨ (andere von den Parteien gewählte Laufzeit)****<br />

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Handelsplattform der <strong>Deutsche</strong>n Zweitmarkt AG.<br />

* Im Falle eines Portfoliokaufs/-verkaufs bitte die weiteren Beteiligungen jeweils in einer Anlage „Portfoliokauf/-verkauf“ benennen.<br />

Es gelten dann die nachstehenden Bedingungen für jede Beteiligung des Portfolios einzeln.<br />

** Im Sinne der Definition der „Beteiligung“ gemäß Buchstabe b. des in der Anlage beigefügten „Kauf- und Übertragungsvertrages (Direktgeschäft/Plattformhandel)“,<br />

wobei der Verkäufer als Auftraggeber mit dem dort genannten Verkäufer und der Käufer als Auftraggeber mit dem dort genannten Käufer identisch ist.<br />

*** Wichtiger Hinweis: Bitte unbedingt die Hinweise zum Mindestpreis in den Angaben unten zum Maklerauftrag beachten.<br />

**** Maximal über die Dauer des Maklerauftrags gem. Ziff. 8 der nachstehend abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum <strong>Maklervertrag</strong> (Direktgeschäft/Plattformhandel)<br />

MAKLERAUFTRAG<br />

1. Der Auftraggeber beauftragt hiermit die <strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG, Katharinenstraße<br />

4, 20457 Hamburg, Handelsregister Amtsgerichts Hamburg HRB 98038<br />

(nachfolgend „<strong>DZAG</strong>“) gemäß der angekreuzten Verkaufs- bzw. Kaufvariante und<br />

gemäß den nachstehenden Bedingungen zum Nachweis von Kaufangeboten bzw.<br />

Verkaufsinteressenten.<br />

2. Plattformhandel: Soweit der Auftraggeber den Plattformhandel gewählt hat, gilt:<br />

a) Die <strong>DZAG</strong> ist beauftragt, dem Auftraggeber Angebote von Kauf- bzw. Verkaufsinteressenten<br />

nachzuweisen, indem sie die Beteiligung des Verkäufers auf der von ihr<br />

im Internet betriebenen Handelsplattform (derzeit https://handel.deutschezweitmarkt.de)<br />

einstellt und zur Abgabe von Kaufangeboten auffordert („Bietverfahren“).<br />

Das Einstellen erfolgt mit dem von ihm für die Beteiligung angegebenen<br />

Verkaufspreis als Mindestpreis.<br />

b) Das erstmalige Einstellen der Beteiligung erfolgt innerhalb von zehn Werktagen<br />

nach Annahme des Auftrages durch die <strong>DZAG</strong>. Hat der Verkäufer nicht ausdrücklich<br />

eine Frist angekreuzt, binnen derer das Angebot zum Kauf der Beteiligung ab<br />

Einstellen auf der Handelsplattform angenommen werden kann (nachfolgend<br />

„Laufzeit des Bietverfahrens“), beträgt diese zehn Werktage. Fällt der Endzeitpunkt<br />

der Laufzeit des Bietverfahrens auf einen gesetzlichen Feiertag am Sitz der <strong>DZAG</strong><br />

oder auf einen Samstag oder einen Sonntag, so läuft die Laufzeit des Bietverfahrens<br />

abweichend davon am nachfolgenden Werktag am Sitz der <strong>DZAG</strong> ab. Die<br />

<strong>DZAG</strong> ist ermächtigt, die Uhrzeit des Beginns der Laufzeit des Bietverfahrens sowie<br />

dessen Ablaufens frei zu bestimmen.<br />

c) Der Verkäufer erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, das höchste bei Ablauf<br />

der Laufzeit des Bietverfahrens abgegebenen Kaufangebot anzunehmen, vorausgesetzt,<br />

dieses erreicht mindestens den Mindestpreis.<br />

d) Für den Fall, dass nach dem erstmaligen Einstellen der Beteiligung bei Ablauf der<br />

Laufzeit des Bietverfahrens keine Übereinstimmung zwischen Kaufpreiserwartung<br />

des Verkäufers und Kaufpreisangebot des Käufers entsprechend lit c) zu verzeichnen<br />

ist, ist die <strong>DZAG</strong> berechtigt, nicht aber verpflichtet, nach Ablauf der Laufzeit<br />

dieses ersten Bietverfahrens weitere Bietverfahren entsprechend den vorstehenden<br />

Bedingungen bis maximal sechs Monate nach ihrer Annahme dieses Maklerauftrages<br />

durchzuführen.<br />

e) Kommt es im Rahmen eines Bietverfahrens zu einer Übereinstimmung zwischen<br />

Kaufpreiserwartung des Verkäufers und Kaufpreisangebot des Käufers entsprechend<br />

lit c), teilt die <strong>DZAG</strong> dem Verkäufer und dem Käufer der jeweiligen Beteiligung<br />

das Ende des Bietverfahrens, den jeweiligen Vertragspartner sowie die Höhe des<br />

Gebots mit und übersendet den Parteien den entsprechend konkretisierten Kaufvertrag.<br />

Die Parteien haben sodann die Möglichkeit, ihre Annahme jeweils durch Unterschrift und<br />

Rücksendung zu erklären. Sofern die unterschriebene Version nicht jeweils innerhalb von<br />

15 Werktagen nach Versand an die jeweilige Partei bei der <strong>DZAG</strong> eingeht, geht die <strong>DZAG</strong><br />

davon aus, dass ein Vertragsschluss nicht zustande gekommen ist. In diesem Fall ist die<br />

Partei, die keine Rücksendung vorgenommen hat, verpflichtet, der <strong>DZAG</strong> den gemäß Ziffer<br />

3.9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen <strong>Maklervertrag</strong> fälligen Schadensersatz zu<br />

leisten. Der Anspruch auf Maklerprovision bleibt unberührt.<br />

3. Direktgeschäft: Soweit sich der Auftraggeber dafür entschieden hat, die Beteiligung im<br />

Wege des Direktgeschäfts zu verkaufen und zu übertragen (Verkäufer) bzw. zu kaufen und<br />

sich übertragen zu lassen (Käufer), gilt das Nachstehende:<br />

Die <strong>DZAG</strong> ist beauftragt, (i) dem Verkäufer Angebote von Kaufinteressenten nachzuweisen,<br />

indem sie Angebote von Kaufinteressenten einholt, bzw. (ii) dem Käufer Verkaufsinteressenten<br />

nachweist, ohne dass ein konkretes Angebot vorliegt. Der Verkäufer erklärt<br />

bereits hiermit die Annahme des Angebots eines von der <strong>DZAG</strong> ausgesuchten Kaufinteressenten<br />

bzw. Käufers, das dem vom Verkäufer angegebenen Mindestpreis entspricht,<br />

sobald die <strong>DZAG</strong> dem Kaufinteressenten bzw. Käufer gegenüber die Annahme des Verkäufers<br />

schriftlich erklärt. Die <strong>DZAG</strong> ist berechtigt und bevollmächtigt, aber nicht verpflichtet,<br />

statt der Erklärung der Annahme gegenüber einem den Mindestpreis anbietenden<br />

Käufer weitere Angebote, die über dem vom Verkäufer angegebenen Mindestpreis liegen,<br />

einzuholen. Entscheidet sich die <strong>DZAG</strong> hierzu, gilt die Annahme des Verkäufers gegenüber<br />

dem Käufer als erklärt, den die <strong>DZAG</strong> als Höchstbietenden identifiziert und dem gegenüber<br />

sie die Annahme schriftlich erklärt.<br />

Hinsichtlich abgegebener Angebote ist die <strong>DZAG</strong> bevollmächtigt, im Rahmen der Bedingungen<br />

dieses Vertrages bzw. eines entsprechenden <strong>Maklervertrag</strong>es zwischen der <strong>DZAG</strong><br />

und dem Verkäufer als Empfangsbevollmächtigte für den Verkäufer zu handeln. Die <strong>DZAG</strong><br />

ist beauftragt und bevollmächtigt, alle für den Abschluss und die Durchführung des Kaufvertrags<br />

und des damit verbundenen Treuhandvertrags erforderlichen Erklärungen und<br />

Handlungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers abzugeben bzw. vor- und<br />

entgegenzunehmen, auch wenn die Dauer der Abwicklung des Kaufvertrages zeitlich über<br />

die Laufzeit des Maklerauftrages gemäß Ziff. 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

<strong>Maklervertrag</strong> (Direktgeschäft/ Plattformhandel) hinausgeht. Die Bevollmächtigung erfolgt<br />

jeweils unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB.<br />

2


MAKLERVERTRAG (DIREKTGESCHÄFT/PLATTFORMHANDEL)<br />

(STAND: NOVE<strong>MB</strong>ER 2013)<br />

4. Dem Verkauf bzw. Kauf und der Übertragung sind sowohl beim Plattformhandel<br />

als auch beim Direktgeschäft das Muster „Kauf- und Übertragungsvertrag (Direktgeschäft/Plattformhandel)“<br />

<strong>inkl</strong>. der Allgemeinen Vertragsbedingungen zum Kauf- und<br />

Übertragungsvertrag in Verbindung mit den vom Verkäufer in diesem (bzw. dem<br />

entsprechenden) <strong>Maklervertrag</strong> gemachten Angaben zu Grunde zu legen. Sofern für<br />

eine Beteiligung verbindlich ein Kaufvertrag von Dritter Seite (z.B. Treuhänder,<br />

Beteiligungsgesellschaft) vorgegeben wird, findet dieser Verwendung, ohne dass<br />

die <strong>DZAG</strong> insoweit eine inhaltliche Prüfung vornimmt oder für den Inhalt, insbesondere<br />

die Ausgewogenheit der Vertragsbedingungen, eine Haftung übernimmt.<br />

5. Ergänzend zu den vorstehenden Regelungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

<strong>Maklervertrag</strong> (Direktgeschäft/Plattformhandel). Diese und die Anlagen<br />

„<strong>Maklervertrag</strong> (Direktgeschäft/Plattformhandel): Portfoliokauf/-verkauf’“, „<strong>Maklervertrag</strong><br />

(Direktgeschäft/Plattformhandel): Wichtige Hinweise“, „Kauf- und Übertragungsvertrag<br />

(Direktgeschäft/Plattformhandel)“ <strong>inkl</strong>. der „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ sowie<br />

der „Treuhandbestimmungen“ und „Handelsplattform: Allgemeine Geschäftsbedingungen“<br />

sind Bestandteil dieses <strong>Maklervertrag</strong>es. Wird dieser <strong>Maklervertrag</strong> über die<br />

Handelsplattform der <strong>DZAG</strong> geschlossen, werden die vorgenannten Unterlagen dem<br />

Auftraggeber im Rahmen seiner Registrierung elektronisch zur Verfügung gestellt.<br />

Ferner stehen sie jederzeit auf der Handelsplattform der <strong>DZAG</strong> (derzeit<br />

https://handel.deutsche-zweitmarkt.de) ausdruck- sowie digital speicherbar zum<br />

Download bereit. Bei Vertragsschluss außerhalb der Plattform sind sie diesem <strong>Maklervertrag</strong><br />

beigefügt.<br />

6. EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG: Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden,<br />

dass seine gegenüber der <strong>DZAG</strong> bekanntgegebenen persönlichen Daten einschließlich<br />

späterer Änderungen oder sonstige weitere persönliche Angaben über eine EDV-Anlage<br />

gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet und<br />

genutzt werden. Die Verarbeitung und Nutzung erfolgt durch die <strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG,<br />

Katharinenstraße 4, 20457 Hamburg, als verantwortliche Stelle im Sinne des BDSG zur<br />

Abwicklung des der <strong>DZAG</strong> erteilten Auftrages. Zum Abschluss eines Kaufvertrages werden<br />

dem jeweiligen Vertragspartner der Name und die Anschrift des anderen Vertragspartners<br />

sowie Daten über die Beteiligung zur Abwicklung des Kaufvertrages mitgeteilt. Vorher<br />

werden Kaufinteressenten bzw. Käufern lediglich Daten über die Beteiligung zugänglich<br />

gemacht; weder Verkaufsinteressenten bzw. Verkäufern noch Kaufinteressenten bzw.<br />

Käufern werden insoweit (sonstige) persönliche Daten des jeweils anderen mitgeteilt. Zur<br />

Einholung einer etwa erforderlichen Zustimmung zur Übertragung der Beteiligung werden<br />

Name und Anschrift des Verkäufers auch den für die Verwaltung der Beteiligung zuständigen<br />

Personen (z.B. Treuhänder) übermittelt. Ferner werden die Daten im Rahmen der<br />

Auflösung von Sicherungsrechten an etwaige Sicherheitengläubiger, zur Abwicklung des<br />

Auftrags an etwaige Vermittler des Verkäufers sowie gegebenenfalls an Unternehmen der<br />

<strong>DZAG</strong>, die beim An- und Verkauf von über die <strong>DZAG</strong> gehandelten Zweitmarktbeteiligungen<br />

beraten, übermittelt.<br />

Mit seiner nachstehenden Unterschrift erteilt der Auftraggeber den vorstehenden Maklerauftrag und bestätigt, dass er vor Unterzeichnung<br />

• ausreichend Gelegenheit hatte, diesen Auftrag nebst Anlage 1 – Informationen über Kenntnisse und Erfahrungen des Auftraggebers – sowie in der unten aufgeführten<br />

Empfangsbestätigung genannten Unterlagen, insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Handelsplattform der <strong>Deutsche</strong>n Zweitmarkt AG<br />

zur Kenntnis zu nehmen,<br />

• sie für ihn mühelos lesbar waren und<br />

• er deren Inhalt für die Zwecke dieses <strong>Maklervertrag</strong>es als verbindlich anerkennt.<br />

Ort, Datum:<br />

1. Unterschrift Auftraggeber:<br />

Vorstehender Auftrag wird durch die <strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG angenommen:<br />

Ort, Datum:<br />

Unterschrift <strong>DZAG</strong>:<br />

EMPFANGSBESTÄTIGUNG<br />

Mit seiner nachstehenden Unterschrift bestätigt der Auftraggeber den Erhalt folgender Unterlagen:<br />

• Basisinformationen über Vermögensanlagen in geschlossene Fonds<br />

• Grundsätze über die Ausführung von Makleraufträgen und den Umgang mit Interessenkonflikten<br />

• Kopie dieses von ihm unterzeichneten <strong>Maklervertrag</strong>es (Direktgeschäft/Plattformhandel)<br />

• <strong>Maklervertrag</strong> (Direktgeschäft/Plattformhandel): Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

• <strong>Maklervertrag</strong> Anlage „Portfoliokauf/-verkauf“<br />

• <strong>Maklervertrag</strong> (Direktgeschäft/Plattformhandel): Wichtige Hinweise<br />

• Kauf- und Übertragungsvertrag (Direktgeschäft/Plattformhandel) <strong>inkl</strong>. „Allgemeine Vertragsbedingungen“ und „Treuhandbestimmungen“<br />

• Handelsplattform: Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

Ort, Datum:<br />

2. Unterschrift Auftraggeber:<br />

Bei Vertragsschluss über die Handelsplattform der <strong>DZAG</strong> werden sämtliche Unterschriften des Auftraggebers, einschließlich der Bestätigung des Erhalts der vorgenannten Unterlagen, bei<br />

der Registrierung durch das Anklicken einer entsprechenden Bestätigung auf der Handelsplattform der <strong>DZAG</strong> (derzeit https://handel.deutsche-zweitmarkt.de) oder durch Zurücksendung<br />

einer Bestätigungs-E-Mail/-Nachricht ersetzt.<br />

Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und für die der Beitritt ein Haustürgeschäft im Sinne des § 312 BGB oder einen Fernabsatzvertrag im Sinne<br />

des § 312b BGB, der unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Telefon, Post, E-Mail etc.) ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien<br />

oder deren Vertreter abgeschlossen wird, darstellt, steht ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB i.V.m. § 312 BGB bzw. gemäß § 355 BGB i.V.m. § 312d BGB zu. Für diese Fälle sieht<br />

das Gesetz folgende Widerrufsbelehrung vor:<br />

WIDERRUFSBELEHRUNG<br />

Widerrufsrecht<br />

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.<br />

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in<br />

Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.<br />

Der Widerruf ist zu richten an:<br />

<strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG, Katharinenstraße 4, 20457 Hamburg,<br />

Fax 040/30 70 26 099, E-Mail: info@deutsche-zweitmarkt.de<br />

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.<br />

Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie<br />

uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.<br />

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren<br />

Empfang.<br />

Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht<br />

ausgeübt haben.<br />

- Ende der Widerrufsbelehrung -<br />

3


MAKLERVERTRAG (DIREKTGESCHÄFT / PLATTFORMHANDEL) (STAND: NOVE<strong>MB</strong>ER 2013)<br />

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines<br />

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Auftraggeber (nachfolgend einheitlich<br />

„AG“), die entweder als Verkaufsinteressent (nachfolgend auch „Verkäufer“) oder als<br />

Kaufinteressent (nachfolgend auch „Käufer“) mit der <strong>Deutsche</strong>n Zweitmarkt AG („<strong>DZAG</strong>“)<br />

zum Nachweis der Gelegenheit des Verkaufs bzw. Kaufs einer Beteiligung an einem<br />

geschlossenen Fonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG oder einer GbR („Fonds“) in<br />

vertragliche Beziehungen getreten sind. Angebot und Annahme des <strong>Maklervertrag</strong>es<br />

(Direktgeschäft/Plattformhandel) können in Textform erfolgen. Im Falle des Auftrags für<br />

mehrere Beteiligungen (sog. Portfoliokauf bzw. -verkauf) gelten der Auftrag und die darin<br />

erteilte Vollmacht für jede der genannten Beteiligungen als gesondert erteilt. Der Erfolg oder<br />

Misserfolg hinsichtlich einer Beteiligung berührt nicht die Gültigkeit der Aufträge und Vollmachten<br />

hinsichtlich der anderen Beteiligungen. Der Provisionsanspruch entsteht für jede<br />

einzelne Beteiligung gesondert.<br />

2. Leistungen der <strong>DZAG</strong><br />

Hinsichtlich der Handelsplattform gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der<br />

Handelsplattform der <strong>Deutsche</strong>n Zweitmarkt AG, insb. § 3 (Gegenstand und Umfang des<br />

Nutzungsverhältnisses).<br />

2.1 Die <strong>DZAG</strong> ist nicht Käufer oder Verkäufer der Beteiligung und wird nicht Vertragspartei<br />

des Kauf- und Übertragungsvertrages („Kaufvertrag“). Die <strong>DZAG</strong> ist als Doppelmakler<br />

sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer der Beteiligung tätig. Der AG erteilt<br />

seine ausdrückliche Zustimmung zu dieser Doppeltätigkeit und den sich daraus ergebenen<br />

Konsequenzen.<br />

2.2 Nach Abschluss des Kaufvertrags wird die <strong>DZAG</strong> den AG dabei unterstützen, etwaige<br />

erforderliche Erklärungen Dritter einzuholen und Handlungen vorzunehmen, die zur<br />

Durchführung des Kaufvertrags notwendig und zweckmäßig sind, insbesondere betreffend<br />

etwaige Zustimmungen zur Übertragung, Verzichtserklärungen bzgl. Vorkaufsrechten<br />

und die, ggf. notwendige Ablösung von Sicherungsrechten.<br />

2.3 Eine Rechts- oder Steuerberatung ist mit der Tätigkeit der <strong>DZAG</strong> in keinem Fall,<br />

insbesondere nicht mit der zur Verfügung Stellung des Musters des Kaufvertrages<br />

verbunden. Jedem Auftraggeber wird die Einholung entsprechenden fachlichen Rates<br />

vor Abschluss eines Kaufvertrages empfohlen. Die <strong>DZAG</strong> führt keine Verhandlungen im<br />

Hinblick auf den Abschluss des Kaufvertrages.<br />

3. Rechte und Pflichten des Auftraggebers<br />

3.1 Der Verkäufer ist verpflichtet, der <strong>DZAG</strong> bei Abschluss des Maklerauftrages unaufgefordert<br />

alle für den Verkauf der Beteiligung erforderlichen Informationen und Unterlagen<br />

hinsichtlich etwaiger Rechte Dritter oder sonstiger Verfügungsbeschränkungen sowie auf<br />

Anforderung unverzüglich weitere die Beteiligungsgesellschaft betreffende Unterlagen<br />

(insbesondere Verkaufsprospekt, Informationsmemorandum, aktueller Gesellschaftsvertrag,<br />

Geschäftsberichte, Informationsschreiben) zur Verfügung zu stellen.<br />

3.2 Der Verkäufer bevollmächtigt die <strong>DZAG</strong> hiermit, von der Geschäftsführung des<br />

Fonds und/oder von dem Treuhänder der Beteiligung alle zum Verkauf erforderlichen<br />

Informationen, insb. persönliche Daten des Verkäufers, Unterlagen und Erklärungen<br />

anzufordern. Der Verkäufer befreit die Geschäftsführung des Fonds sowie den Treuhänder<br />

von etwaigen Verschwiegenheitsverpflichtungen bzgl. der persönlichen Daten des<br />

Verkäufer sowie der Beteiligung.<br />

3.3 Der AG ist verpflichtet, der <strong>DZAG</strong> jede Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich<br />

schriftlich mitzuteilen.<br />

3.4 Der AG verpflichtet sich, die ihm von der <strong>DZAG</strong> mitgeteilten Informationen über den<br />

ihm nachgewiesenen Vertragspartner nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der<br />

<strong>DZAG</strong> an Dritte weiterzugeben, sofern er hierzu nicht aufgrund zwingender gesetzlicher<br />

Bestimmungen verpflichtet ist.<br />

3.5 Der Verkäufer wird für die Dauer des Auftrages keine Dienste eines anderen Maklers in<br />

Bezug auf die Beteiligung, hinsichtlich derer er die <strong>DZAG</strong> beauftragt hat, in Anspruch nehmen<br />

und jede diesbezüglich ihm bekannt gewordene Maklertätigkeit Dritter untersagen.<br />

3.6 Der Verkäufer wird während der Laufzeit des Auftrags nicht anderweitig über die<br />

Beteiligung verfügen und die Beteiligung von Rechten Dritter freihalten.<br />

3.7 Dem Verkäufer ist es untersagt, unmittelbar von einem Kaufinteressenten an ihn<br />

herangetragene Angebote zum Abschluss von Kaufverträgen über solche Beteiligungen<br />

anzunehmen, für die die <strong>DZAG</strong> dem Verkäufer bereits die Gelegenheit zum Abschluss<br />

eines Kaufvertrages nachgewiesen hat. Der Verkäufer ist verpflichtet, den jeweiligen<br />

Kaufinteressenten hierauf hinzuweisen und diesen an die <strong>DZAG</strong> zu verweisen.<br />

3.8 Der AG wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt und die Durchführung des Kaufvertrags<br />

abhängig sein kann von für die Beteiligung maßgeblichen Bestimmungen, insbesondere<br />

dem Gesellschaftsvertrag des Fonds, dem Treuhand- und/oder Verwaltungsvertrag<br />

des Fonds bzw. dem Treuhand- und/oder Verwaltungsvertrag des Verkäufers mit<br />

seinem Treuhänder. Der AG wird weiterhin darauf hingewiesen, dass dem Käufer oder<br />

Verkäufer der Beteiligung ein gesetzliches Widerrufsrecht bzgl. des Kaufvertrags zustehen<br />

kann. Wird ein solches Widerrufsrecht ausgeübt, ist der Kaufvertrag rück abzuwickeln.<br />

3.9 Scheitert der Kauf bzw. Verkauf der Beteiligung aus Gründen, die eine der Parteien<br />

des Kaufvertrages zu vertreten hat, ist diese Partei verpflichtet, der <strong>DZAG</strong> einen pauschalen<br />

Schadensersatz in Höhe von EUR 500 zu leisten. Der Nachweis eines höheren<br />

Schadens bleibt der <strong>DZAG</strong> vorbehalten. Der AG hat das Recht jederzeit nachzuweisen,<br />

dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden eingetreten ist.<br />

4. Zahlungsabwicklung, Treuhandabrede<br />

4.1 Die Zahlung des Kaufpreises sowie der vom Käufer geschuldeten Makler- und<br />

Vermittlungsprovisionen („Zahlungsbetrag“) erfolgt auf Grundlage der dem Kaufvertrag<br />

beigefügten Treuhandbestimmungen über die Treuhandkonten der GGV Grützmacher<br />

Gravert Viegener Partnerschaft, Hamburg, (nachfolgend „Treuhänderin“) mit der grundsätzlich<br />

unwiderruflichen Weisung durch Käufer und Verkäufer, den Kaufpreis abzüglich<br />

etwaiger ausdrücklich benannter Abzugsposten an den Verkäufer auszukehren, wenn<br />

nach Überzeugung der Treuhänderin alle Voraussetzungen für die Übertragung des<br />

Anteils nach Ziff. 5 des Kaufvertrags vorliegen oder eintreten werden.<br />

4.2 Verkäufer und Käufer beauftragen die <strong>DZAG</strong>, der Treuhänderin alle Informationen<br />

zur Verfügung zu stellen, derer sie für die Abwicklung der Kaufpreiszahlung und etwaiger<br />

weiterer, im Zusammenhang mit dem Maklerauftrag erforderlicher Zahlungen bedarf. Die<br />

Treuhänderin ist berechtigt, sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben vollumfänglich auf die<br />

ihr von der <strong>DZAG</strong> mitgeteilten Informationen zu stützen und diese, ohne sie einer eigenen<br />

Prüfung zu unterziehen, als richtig und vollständig anzunehmen.<br />

4.3 Die <strong>DZAG</strong> ist berechtigt, die persönlichen Daten des AG sowie die Bedingungen<br />

eines ggf. geschlossenen Kaufvertrags der GGV Grützmacher Gravert Viegener Partnerschaft<br />

sowie der das Treuhandkonto führenden Bank im Rahmen der gesetzlichen<br />

Bestimmungen (u.a. Geldwäschegesetz) mitzuteilen.<br />

5. Provision<br />

5.1 Für den Nachweis von Interessenten am Kauf der Beteiligung schuldet der Verkäufer<br />

der <strong>DZAG</strong> eine Maklerprovision in Höhe von 3% des im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises,<br />

mindestens jedoch EUR 400. Die Provision ist mit Abschluss des jeweiligen<br />

Kaufvertrages verdient und binnen zehn Werktagen nach Abschluss des Kaufvertrages<br />

fällig. Der Anspruch auf die Provision entfällt nicht dadurch, dass der Verkäufer oder<br />

Käufer gemäß Ziff. 6. der Allgemeinen Bedingungen des Kaufvertrages von dem Kaufvertrag<br />

zurücktritt oder der Kaufvertrag aus anderem Grund nachträglich entfällt. Eine<br />

nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt die Höhe des Provisionsanspruches<br />

nicht.<br />

5.2 Die <strong>DZAG</strong> wird dem AG eine Rechnung über die Maklerprovision unmittelbar nach<br />

Abschluss des Kaufvertrages schriftlich übersenden.<br />

5.3 Die <strong>DZAG</strong> erhält von dem Käufer ebenfalls eine Maklerprovision in Höhe von 3% des<br />

vereinbarten Kaufpreises. Der Käufer hat ggf. weitere Vermittlerprovisionen von bis zu<br />

max. je 3% des vereinbarten Kaufpreises für einen von ihm selbst und/oder vom Verkäufer<br />

neben der <strong>DZAG</strong> eingeschalteten Vermittler zu entrichten.<br />

5.4 Der Gesamt-Maklerprovisionsanspruch der <strong>DZAG</strong> beträgt im Übrigen grundsätzlich<br />

6%.<br />

5.5 Sämtliche in Ziff. 5 aufgeführten Provisionen verstehen sich bei zum Vorsteuerabzug<br />

berechtigten Personen bzw. Gesellschaften jeweils zzgl. der gesetzlich geltenden<br />

Umsatzsteuer.<br />

6. Aufwendungsersatz<br />

Der AG schuldet der <strong>DZAG</strong> Aufwendungsersatz nur insoweit, als ihr außerhalb der Nachweistätigkeit<br />

nachweisbare Kosten im Zusammenhang mit dem <strong>Maklervertrag</strong> bzw. dem<br />

zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossenen Kaufvertrag entstanden sind,<br />

z.B. durch Pfandfreigaben, Umschreibungsgebühren, Steuern etc. oder wenn der AG die<br />

Durchführung des Auftrages verhindert oder seine Pflichten aus dem Alleinauftrag gemäß<br />

Ziff. 3.5 dieser AGB verletzt hat.<br />

7. Haftung<br />

7.1 Die <strong>DZAG</strong> übernimmt keine Haftung oder Garantie dafür, dass dem Verkäufer ein<br />

Käufer bzw. dem Käufer ein Verkäufer nachgewiesen wird oder ein Kaufvertrag über die<br />

Beteiligung zustande kommt oder ein abgeschlossener Kaufvertrag tatsächlich durchgeführt<br />

wird oder dafür, dass der (Muster-) Kaufvertrag den Interessen der einen oder<br />

anderen Vertragspartei entspricht. Ferner haftet die <strong>DZAG</strong> nicht dafür, dass ein vom<br />

Verkäufer gewünschter Mindestverkaufspreis für die Beteiligung erzielt wird. Auch haftet<br />

die <strong>DZAG</strong> nicht für die Vertragstreue des AG oder die Bonität des Käufers der Beteiligung.<br />

7.2 Die <strong>DZAG</strong> haftet weder für etwaige Mängel der Beteiligung noch für die Erreichung<br />

der vom AG mit diesem Auftrag oder der Vollmacht verfolgten wirtschaftlichen und<br />

steuerlichen Ziele oder Zwecke. Die <strong>DZAG</strong> ist nicht verpflichtet, Unterlagen und Informationen<br />

betreffend die Beteiligung oder Angaben des Käufers oder Verkäufers zu seiner<br />

Person zu prüfen. Sofern sie im Einzelfall eine Prüfung vornimmt, übernimmt keine<br />

Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit.<br />

7.3 Die <strong>DZAG</strong> übernimmt keine Haftung für die richtige, vollständige oder rechtzeitige<br />

Erfüllung evtl. bestehender Informations- und Aufklärungspflichten des Verkäufers oder<br />

des Käufers einer Beteiligung. Sofern sich die <strong>DZAG</strong> dennoch im Einzelfall freiwillig<br />

bereit erklärt, entsprechende Angaben zu übermitteln, übernimmt die <strong>DZAG</strong> im Zusammenhang<br />

hiermit keinerlei Haftung.<br />

7.4 Unabhängig von den Bestimmungen in Ziff. 7.1 bis Ziff. 7.3 dieser AGB haftet die<br />

<strong>DZAG</strong> – auch für ein vor dem Abschluss dieses Vertrages liegendes Verhalten – nur,<br />

soweit ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe<br />

Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder<br />

Gesundheit des AG oder vertragswesentlicher Pflichten der <strong>DZAG</strong>. Diese Haftungsbeschränkung<br />

wirkt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der<br />

<strong>DZAG</strong>. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung, außer im Fall der Verletzung von<br />

Leben, Körper oder Gesundheit oder der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten im in<br />

Satz 2 definierten Sinne, auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.<br />

8. Dauer und Kündigung des Auftrags<br />

Der Auftrag zum Nachweis von Kaufinteressenten wird für einen Zeitraum von sechs<br />

Monaten erteilt. Der Vertrag ist sowohl durch den Auftraggeber als auch durch die <strong>Deutsche</strong><br />

Zweitmarkt AG jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen in Textform kündbar.<br />

8.1 Die Laufzeit beginnt mit der Annahme des Auftrags durch die <strong>DZAG</strong>. Das Recht zur<br />

Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.<br />

8.2 Wird innerhalb der Laufzeit des Auftrages ein Kaufvertrag über die Beteiligung<br />

geschlossen, bleibt die der <strong>DZAG</strong> erteilte Vollmacht über das Ende der Laufzeit bis zum<br />

Eintritt der in Ziff. 5 des Kaufvertrages genannten aufschiebenden Bedingungen für die<br />

Übertragung der Beteiligung und der Ausführung der in Ziff. 4 dieser AGB vorgesehenen<br />

Zahlungen bestehen.<br />

9. Schlussbestimmungen<br />

9.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus und im Zusammenhang mit diesem <strong>Maklervertrag</strong><br />

und Gerichtsstand ist, soweit dies wirksam vereinbart werden kann, der Sitz der<br />

<strong>DZAG</strong>. Dieser <strong>Maklervertrag</strong> einschließlich AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Vorschriften des<br />

deutschen Internationalen Privatrechts, soweit sie zur Anwendung einer anderen<br />

Rechtsordnung führen würden.<br />

9.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des<br />

zwischen dem AG und der <strong>DZAG</strong> geschlossenen <strong>Maklervertrag</strong>es, einschließlich dieser<br />

AGB, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung<br />

des Schriftformerfordernisses selbst.<br />

9.3 Sollten einzelne Bestimmungen des <strong>Maklervertrag</strong>es einschließlich dieser AGB ganz<br />

oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der<br />

übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung werden die Parteien<br />

durch eine solche ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in<br />

rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle<br />

Regelungslücken.<br />

<strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG, Katharinenstraße 4, 20457 Hamburg<br />

info@deutsche-zweitmarkt.de www.deutsche-zweitmarkt.de<br />

Amtsgericht Hamburg, HRB 98038 | St.-Nr.: 48/756/01240<br />

Vorstand: Jan-Peter Schmidt, Torsten Filenius<br />

Aufsichtsratsvorsitzender: Matthias J. Brinckman<br />

Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,<br />

Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt, ID: 126273<br />

4


MAKLERVERTRAG (DIREKTGESCHÄFT/PLATTFORMHANDEL) (STAND: NOVE<strong>MB</strong>ER 2013)<br />

WICHTIGE HINWEISE NACH § 312C BGB IN VERBINDUNG MIT ARTIKEL 246 § 2 IN VERBINDUNG MIT § 1 ABS. 1 UND<br />

2 EGBGB SOWIE NACH § 31 ABSATZ 3 WPHG<br />

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,<br />

bevor Sie im Fernabsatz (per Internet, Telefon, E-Mail, Fax oder Briefverkehr) mit uns Verträge abschließen, möchten wir Ihnen gemäß den gesetzlichen<br />

Bestimmungen (§ 312c BGB i.V.m. Artikel 246 EGBGB) einige allgemeine Informationen zur <strong>Deutsche</strong>n Zweitmarkt AG, zur angebotenen<br />

Dienstleistung und zum Vertragsschluss im Fernabsatz geben.<br />

Gleichzeitig stellen wir Ihnen die gemäß § 31 Abs. 3 WpHG erforderlichen Informationen zur Verfügung.<br />

1. Identität, ladungsfähige Anschrift, Vertretungsberechtigte und<br />

Hauptgeschäftstätigkeit<br />

Der <strong>Maklervertrag</strong>, der die Allgemeinen Geschäftsbedingungen <strong>Maklervertrag</strong> umfasst,<br />

wird geschlossen mit der <strong>Deutsche</strong>n Zweitmarkt AG (nachfolgend „<strong>DZAG</strong>“), Katharinenstraße<br />

4, 20457 Hamburg, Handelsregister Amtsgericht Hamburg HRB 98038, Umsatzsteueridentifikationsnummer<br />

DE 246101604, Vorstand Jan-Peter Schmidt und Torsten<br />

Filenius, Vorsitzender des Aufsichtsrats Matthias J. Brinckman. Hauptgeschäftstätigkeit<br />

der <strong>DZAG</strong> ist die Vermittlung von Anteilen an geschlossenen Fonds als Nachweismakler.<br />

2. Kommunikationsmittel<br />

Telefonisch, schriftlich, per Fax sowie über E-Mail:<br />

Postanschrift: <strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG, Katharinenstraße 4, 20457 Hamburg<br />

Telefon: 040/30 70 26 00<br />

Fax: 040/30 70 26 099<br />

E-Mail: info@deutsche-zweitmarkt.de<br />

Für die Erteilung von Aufträgen kann der Kunde die Zugangsmedien Online-Dienste<br />

(Internet), Fax und Telefon nutzen. Sofern die <strong>DZAG</strong> bei der Auftragserteilung über<br />

eines der genannten Kommunikationsmittel nicht erreichbar ist, ist der Kunde verpflichtet,<br />

auf ein anderes dieser Kommunikationsmittel auszuweichen.<br />

3. Kundenkategorie<br />

Bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen behandelt<br />

die <strong>DZAG</strong> grundsätzlich alle Auftraggeber als Privatkunden im Sinne des § 31a<br />

WpHG, es sei denn, mit dem Auftraggeber wurde etwas gesondert hierzu vereinbart.<br />

4. Informationen über Finanzinstrumente<br />

Informationen über Finanzinstrumente stellt die <strong>DZAG</strong> ihren Auftraggebern grundsätzlich<br />

mit der „Basisinformation über Vermögensanlagen in geschlossene Fonds“ zur Verfügung.<br />

Weitere Hinweise, insbesondere zu Risiken und Bedingungen des jeweiligen<br />

Finanzinstruments, finden sich in dem Prospekt des Anbieters der entsprechenden<br />

Finanzinstrumente.<br />

5. Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten<br />

Die Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten kann der Kunde der ihm zur<br />

Verfügung gestellten »Kundeninformation über den Umgang mit Interessenkonflikten«<br />

entnehmen, die zugleich jederzeit im Internet unter www.deutsche-zweitmarkt.de<br />

eingesehen bzw. über die genannten Kommunikationswege angefordert werden kann.<br />

6. Hinweis zum Bestehen einer freiwilligen Einlagensicherung<br />

Die <strong>DZAG</strong> ist der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen<br />

(EdW), 10865 Berlin angeschlossen. Der Umfang der durch die Entschädigungseinrichtung<br />

geschützten Verbindlichkeiten ist über die Entschädigungseinrichtung zu erfahren:<br />

Telefon: 030/203 699-5626<br />

Fax: 030/203 699-5630<br />

E-Mail: mail@e-d-w.de<br />

Internet: www.e-d-w.de<br />

Ein Entschädigungsanspruch besteht nur, soweit Gelder auf die Währung eines EU-<br />

Mitgliedstaates oder auf Euro lauten.<br />

7. Verwahrung von Finanzinstrumenten<br />

Eine Verwahrung von Finanzinstrumenten durch die <strong>DZAG</strong> erfolgt nicht.<br />

8. Zustandekommen des Vertrages, Laufzeit<br />

Der <strong>Maklervertrag</strong> kommt durch Annahme des Angebots des Auftraggebers durch die<br />

<strong>DZAG</strong> zustande. Sowohl das Angebot des Auftraggebers als auch die Annahmeerklärung<br />

kann schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen. Die Laufzeit des <strong>Maklervertrag</strong>es ist<br />

für den Verkäufer auf sechs Monate befristet, kündbar jederzeit mit einer Frist von zwei<br />

Wochen in Textform, und beginnt mit der Annahme des Angebots des Auftraggebers<br />

durch die <strong>DZAG</strong>; sofern während der Laufzeit des <strong>Maklervertrag</strong>es ein Kaufvertrag über<br />

die Beteiligung des Verkäufers abgeschlossen wird, bleiben allerdings die der <strong>DZAG</strong> im<br />

Rahmen des <strong>Maklervertrag</strong>es durch den Auftraggeber erteilte Vollmacht sowie die<br />

Treuhandabrede über das Ende der Laufzeit des <strong>Maklervertrag</strong>es hinaus bis zur vollständigen<br />

Abwicklung des Kaufvertrages bestehen. Die Dienstleistung der <strong>DZAG</strong><br />

besteht unter anderem darin, dass sie nach Maßgabe des <strong>Maklervertrag</strong>es für den<br />

Verkäufer Angebote von Kaufinteressenten oder für den Käufer Verkaufsinteressenten<br />

für den Kauf- bzw. Verkauf von Beteiligungen an geschlossenen Fonds – nach Wahl des<br />

jeweiligen Auftraggebers im Wege des Direktgeschäfts oder des Plattformhandels –<br />

nachweist. Die Berechtigung zur Nutzung der Handelsplattform der <strong>DZAG</strong> für Geschäftsabschlüsse<br />

im Plattformhandel besteht nach Registrierung auf unbestimmte Zeit. Die<br />

<strong>DZAG</strong> hat das Recht, den <strong>Maklervertrag</strong> mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende<br />

zu kündigen. Die der Nutzung zugrunde liegenden und als Anlage zum <strong>Maklervertrag</strong><br />

bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Handelsplattform<br />

der <strong>DZAG</strong> können von der <strong>DZAG</strong> jederzeit geändert werden und werden neuer<br />

Vertragsinhalt, wenn der Auftraggeber dem nicht innerhalb von sechs Wochen nach<br />

Übersendung widerspricht.<br />

8.1 Wesentliche Leistungsmerkmale hinsichtlich Plattformhandel<br />

Im Rahmen des Plattformhandels wird die <strong>DZAG</strong> die Beteiligung des Verkäufers auf der<br />

von ihr im Internet betriebenen Handelsplattform (derzeit https://handel.deutschezweitmarkt.de)<br />

für einen vom Verkäufer zu wählenden Zeitraum (nachfolgend „Laufzeit<br />

des Bietverfahrens“) einstellen und zur Abgabe von Kaufangeboten auffordern („Bietverfahren“).<br />

Das Einstellen der Beteiligung erfolgt mit dem von dem Verkäufer angegebenen Mindestpreis.<br />

Der Verkäufer erklärt bereits im Voraus die grundsätzliche Bereitschaft zur<br />

Annahme des höchsten bei Ablauf der Laufzeit des Bietverfahrens abgegebenen<br />

Kaufangebots, vorausgesetzt, dieses erreicht mindestens den Mindestpreis.<br />

8.2 Wesentliche Leistungsmerkmale hinsichtlich Direktgeschäft<br />

Im Rahmen des Direktgeschäfts wird die <strong>DZAG</strong> von dem Auftraggeber beauftragt, (i)<br />

dem Verkäufer Angebote von Kaufinteressenten nachzuweisen, indem sie Angebote<br />

einholt, bzw. (ii) dem Käufer Verkaufsinteressenten nachzuweisen. Der Verkäufer erklärt<br />

bereits im Voraus die grundsätzliche Bereitschaft zur Annahme des von der <strong>DZAG</strong><br />

ausgesuchten Angebots, das dem Mindestpreis entspricht, sobald die <strong>DZAG</strong> dem<br />

Käufer gegenüber die Annahme des Verkäufers schriftlich erklärt. Die <strong>DZAG</strong> ist insoweit<br />

berechtigt, aber nicht verpflichtet, statt der Erklärung der Annahme gegenüber einem<br />

den Mindestpreis anbietenden Käufer weitere Angebote, die über dem vom Verkäufer<br />

angegebenen Mindestpreis liegen, einzuholen. Entscheidet sich die <strong>DZAG</strong> hierzu, gilt<br />

die Annahme des Verkäufers gegenüber demjenigen Käufer, den die <strong>DZAG</strong> als Höchstbietenden<br />

identifiziert und dem gegenüber die <strong>DZAG</strong> die Annahme schriftlich mitteilt.<br />

9. Leistungsvorbehalte<br />

Die <strong>DZAG</strong> übernimmt keine Haftung dafür, dass dem Auftraggeber ein Käufer bzw. ein<br />

Verkäufer nachgewiesen wird, ein Kaufvertrag bzgl. der Beteiligung zustande kommt<br />

oder ein abgeschlossener Kaufvertrag tatsächlich durchgeführt wird. Im Rahmen des<br />

Direktgeschäftes ist die <strong>DZAG</strong> auf Grundlage der ihr erteilten Vollmacht berechtigt,<br />

sämtliche für den Verkauf der Beteiligungen und für die Durchführung eines geschlossenen<br />

Kaufvertrages erforderlichen Erklärungen abzugeben und/oder entgegenzunehmen.<br />

Die <strong>DZAG</strong> tritt selbst nicht als Käufer oder Verkäufer der Beteiligungen auf und<br />

wird nicht Vertragspartei des zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abzuschließenden<br />

Kaufvertrags. Für den Fall, dass nach dem erstmaligen Einstellen des Angebots bei<br />

Ablauf der Laufzeit des Bietverfahrens keine Vermittlung zustande gekommen ist, ist die<br />

<strong>DZAG</strong> berechtigt, nicht aber verpflichtet, weitere Bietverfahren entsprechend den<br />

vorstehenden Bedingungen bis maximal sechs Monate nach ihrer Annahme des Maklerauftrages<br />

durchzuführen. Die <strong>DZAG</strong> ist berechtigt, den Betrieb der <strong>DZAG</strong>-Website<br />

bzw. der <strong>DZAG</strong>-Handelsplattform, über die das Plattformverfahren abgewickelt wird,<br />

jederzeit einzuschränken oder einzustellen. Sie kann den Betrieb der Handelsplattform<br />

vorübergehend beschränken, wenn dies unter anderem zur Sicherheit und Integrität des<br />

Servers oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist. Endet die<br />

Laufzeit des Bietverfahrens während einer solchen Unterbrechung, wird sie um die<br />

Dauer der Unterbrechung derart verlängert, dass der Handel zur nächstmöglichen Zeit<br />

am nächsten Werktag ausläuft. Bei einem unvorhergesehenen Systemausfall verlängert<br />

sich die Laufzeit des Bietverfahrens nur um die Zeit des Systemausfalls, wenn andernfalls<br />

das Ende der Laufzeit in die Zeit des Systemausfalls fallen würde. Sollte der<br />

Auftraggeber auf seinem Computer keine Cookies akzeptieren, ist die Teilnahme am<br />

Plattformhandel nicht möglich. Bei Anhaltspunkten für Verstöße insbesondere gegen die<br />

AGBs der Handelsplattform behält sich die <strong>DZAG</strong> nach ihrem Ermessen entsprechende<br />

Maßnahmen vor (unter anderem Löschen von Geboten oder eingestellten Beteiligungen<br />

sowie Ausschluss von der Nutzung der Handelsplattform).<br />

10. Zahlung, Lieferung und Erfüllung<br />

Erfüllung tritt ein, wenn die <strong>DZAG</strong> dem Auftraggeber ein Kaufangebot/einen Kaufinteressenten<br />

bzw. einen Verkaufsinteressenten nachgewiesen hat. Bei erfolgreichem Nachweis<br />

können Verkäufer und Käufer einen Kaufvertrag nach dem auf der Website verfügbaren<br />

und den Parteien vor Abschluss des <strong>Maklervertrag</strong>es zur Verfügung gestellten<br />

Muster schließen, es sei denn, dass ein verbindlich von einem Dritten (zB Treuhänder,<br />

Fondsgesellschaft) vorgegebener Vertragstext zu verwenden ist. Danach ist der Kaufpreis<br />

zuzüglich der vom Käufer zu zahlenden, nachstehend unter Ziff. 12 näher beschriebenen<br />

Makler- und Vermittlerprovision binnen zehn Bankarbeitstagen nach<br />

Abschluss des Kauf- und Übertragungsvertrages fällig und von dem Käufer auf das<br />

entsprechende Treuhandkonto zu zahlen. Ab dem Stichtag, der von den Parteien des<br />

Kaufvertrages vereinbart werden kann, werden sich die Parteien im Innenverhältnis so<br />

stellen, wie sie stehen würden, wäre die dingliche Wirkung der Übertragung der Beteiligung<br />

zu diesem Tag eingetreten. Die tatsächliche dingliche Wirkung der Übertragung<br />

der Beteiligung tritt ein, sobald sämtliche in dem Kaufvertrag genannten aufschiebenden<br />

Bedingungen eingetreten sind. Nach Abschluss des Kaufvertrags wird die <strong>DZAG</strong> den<br />

Auftraggeber dabei unterstützen, etwaige erforderliche Erklärungen Dritter einzuholen,<br />

die nach Auffassung der <strong>DZAG</strong> zur Durchführung des Kaufvertrags notwendig und<br />

zweckmäßig sind. Die <strong>DZAG</strong> übernimmt keine Haftung im Hinblick auf die Erteilung der<br />

für die Durchführung des Kaufvertrags notwendigen Erklärungen und/oder Handlungen.<br />

11. Haftungs- oder steuerliche Risiken<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass der Kauf bzw. Verkauf der Beteiligung zu Haftungsrisiken<br />

oder steuerlichen Belastungen des Auftraggebers führt. Die <strong>DZAG</strong> übernimmt<br />

diesbezüglich keinerlei Haftung. Die <strong>DZAG</strong> haftet auch im Übrigen nur, soweit ihr, ihren<br />

gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur<br />

Last fällt. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des<br />

Auftraggebers oder vertragswesentlicher Pflichten der <strong>DZAG</strong>. Diese Haftungsbeschrän-<br />

5


MAKLERVERTRAG (DIREKTGESCHÄFT/PLATTFORMHANDEL) (STAND: NOVE<strong>MB</strong>ER 2013)<br />

WICHTIGE HINWEISE NACH § 312C BGB IN VERBINDUNG MIT ARTIKEL 246 § 2 IN VERBINDUNG MIT § 1 ABS. 1 UND<br />

2 EGBGB SOWIE NACH § 31 ABSATZ 3 WPHG<br />

kung wirkt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der <strong>DZAG</strong>.<br />

Die Einholung rechtlicher und steuerlicher Beratung wird ausdrücklich empfohlen. Die<br />

<strong>DZAG</strong> übernimmt keine Rechts- oder Steuerberatung.<br />

Wegen der weiteren mit der Veräußerung bzw. dem Erwerb verbundenen Risiken wird<br />

auf die von der <strong>DZAG</strong> kostenlos zur Verfügung gestellte „Basisinformation über Vermögensanlagen<br />

in geschlossene Fonds“ verwiesen.<br />

12. Makler- und Vermittlerprovisionen<br />

Die <strong>DZAG</strong> wird sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer als Nachweismakler<br />

tätig. Sie erhält bei dem Zustandekommen des Kaufvertrages für die nachgenannten<br />

Geschäftsvorfälle folgende Provisionen: Direktgeschäft: Vom Verkäufer eine Maklerprovision<br />

in Höhe von 3% (mindestens aber 400 EUR) sowie vom Käufer eine Maklerprovision<br />

in Höhe von 3% jeweils des im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises, im Einzelfall<br />

wird sie mit den Parteien abweichende Provisionen einzeln vereinbaren; Plattformhandel:<br />

Vom Verkäufer und vom Käufer jeweils eine Maklerprovision in Höhe von 3% des im<br />

Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises (vom Verkäufer mindestens aber EUR 400). Der<br />

Käufer hat unabhängig von der Art des Geschäftsvorfalls ggf. weitere Vermittlerprovisionen<br />

von bis zu max. je 3% des im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises für einen von<br />

ihm selbst und/oder vom Verkäufer neben der <strong>DZAG</strong> eingeschalteten Vermittler zu<br />

entrichten. Die vorstehenden Provisionen sind mit Abschluss des Kaufvertrages verdient<br />

und binnen zehn Werktagen nach Abschluss des Kaufvertrages fällig. Der Gesamt-<br />

Maklerprovisionsanspruch der <strong>DZAG</strong> beträgt grundsätzlich 6% jeweils des vereinbarten<br />

Kaufpreises. Sämtliche vorstehenden Provisionen verstehen sich bei zum Vorsteuerabzug<br />

berechtigten Personen bzw. Gesellschaften zzgl. der gesetzlichen geltenden<br />

Umsatzsteuer. Der Anspruch der <strong>DZAG</strong> auf die Provision entfällt nicht dadurch, dass der<br />

Auftraggeber von dem Kaufvertrag zurücktritt oder der Kaufvertrag aus anderem Grund<br />

nachträglich entfällt. Eine nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt die Höhe<br />

des Provisionsanspruches nicht.<br />

13. Aufwendungsersatz sowie weitere Steuern, Kosten und Gebühren<br />

Der Auftraggeber hat der <strong>DZAG</strong> Aufwendungen nur insoweit zu erstatten, als außerhalb<br />

der Nachweistätigkeit nachweisbare Kosten im Zusammenhang mit dem <strong>Maklervertrag</strong><br />

oder dem Kaufvertrag entstanden sind, z.B. durch Pfandfreigaben, Umschreibungsgebühren,<br />

Steuern etc. oder wenn der Auftraggeber die Durchführung des Auftrages verhindert<br />

oder seine Pflichten aus dem Alleinauftrag gemäß Ziffer 3.5 des <strong>Maklervertrag</strong>es verletzt<br />

hat, insofern er Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist. Eigene Kosten für Telefon, Internet,<br />

Porti etc. hat der Auftraggeber selbst zu tragen. Liefer- oder Versandkosten werden<br />

nicht in Rechnung gestellt. Im Übrigen können (Notar-) Gebühren für Handelsregistereintragungen<br />

anfallen.<br />

Bitte beachten Sie, dass Kapitalerträge steuerpflichtig sind.<br />

14. Informationen zur Anlageberatung<br />

14.1 Wesentliche Leistungsmerkmale<br />

Eine Anlageberatung erfolgt bei der <strong>DZAG</strong> nur auf Grundlage entsprechender gesonderter<br />

schriftlicher Vereinbarung. Sie erfolgt ausschließlich zu Vermögensanlagen in<br />

geschlossenen Fonds und umfasst folgende Leistungen: Strategiegespräche, Risikoanalyse.<br />

14.2 Risiken<br />

Die Anlageberatung erfolgt ausschließlich transaktionsbezogen. Eine darüber hinausgehende<br />

Beobachtung der erworbenen Finanzinstrumente erfolgt nicht. Finanzinstrumente<br />

sind mit speziellen Risiken behaftet. Diese können Sie insbesondere den Vermögensanlage<br />

Verkaufsprospekten der jeweiligen Anbieter entnehmen.<br />

Eine Garantie für Kurserfolge oder den Eintritt bestimmter Ereignisse gibt die <strong>DZAG</strong><br />

nicht.<br />

14.3 Nutzungsbedingungen<br />

Für die Nutzung der Anlageberatung ist der schriftliche Abschluss eines separaten<br />

Anlageberatungsvertrages notwendig.<br />

Des Weiteren benötigt die <strong>DZAG</strong> den Kommunikationsbogen sowie den Anlegerprofilbogen,<br />

um sowohl die präferierten Kontaktwege sowie das persönliche Chance-Risiko-<br />

Profil des Auftraggebers zu ermitteln. Der Anlegerprofilbogen wird zusammen mit dem<br />

Anlageberater im Erstgespräch ausgefüllt, um die persönlichen Anlageziele des Auftraggebers<br />

zu ermitteln.<br />

14.4 Hinweis auf weitere Kosten und zu zahlende Steuern<br />

Eine über die in Ziffer 12.-13. genannten Vergütungen und Kosten hinausgehende<br />

separate Beratungsvergütung fällt in individuell mit dem Auftraggeber vereinbarter Höhe<br />

an. Es fallen bis auf die üblichen Kosten für die telefonische Kommunikation keine<br />

weiteren Kosten an.<br />

14.5 Leistungsvorbehalt<br />

Die Beratung umfasst ausschließlich den Handel mit Beteiligungen an geschlossenen<br />

Fonds und nicht den Handel von sonstigen Finanzinstrumenten wie offenen Fonds,<br />

Wertpapieren, Optionsscheinen, Optionen und Futures. Auch erfolgt keine Beratung in<br />

steuerlichen Fragen, Versicherungsfragen oder zu Themen außerhalb der Vermögensanlage.<br />

15. Widerrufsrecht<br />

Zugunsten des Auftraggebers bestehen ggf. die im <strong>Maklervertrag</strong> genannten gesetzlichen<br />

Widerrufsrechte. Die Einzelheiten sind in der Widerrufsbelehrung erläutert, die dem<br />

<strong>Maklervertrag</strong> beigefügt ist. Im Übrigen besteht die Möglichkeit der außerordentlichen<br />

Kündigung. Eine ordentliche Kündigung ist während der Vertragslaufzeit für den Verkäufer<br />

mit einer Frist von zwei Wochen in Textform möglich. Scheitert der Kauf bzw. Verkauf<br />

der Beteiligung aus Gründen die der Auftraggeber zu vertreten hat, ist dieser verpflichtet,<br />

der <strong>DZAG</strong> Schadenersatz in Höhe einer Pauschale von EUR 500 zu leisten, sofern<br />

die <strong>DZAG</strong> nicht den Eintritt eines höheren Schadens nachweist. Der Auftraggeber hat<br />

das Recht jederzeit nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden<br />

eingetreten ist.<br />

16. Ausführungsplatz, Währung, Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sprache<br />

Handels und Ausführungsplatz ist Hamburg, Deutschland.<br />

Die Vertragsabschlüsse erfolgen in Euro, sofern nicht eine andere Währung ausdrücklich<br />

vereinbart ist (z.B. bei einer auf US-Dollar lautenden Beteiligung).<br />

Der <strong>Maklervertrag</strong>, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Handelsplattform sowie<br />

der durch die Nachweistätigkeit der <strong>DZAG</strong> zu schließende Kaufvertrag unterliegen<br />

ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und derjenigen<br />

Regelungen des internationalen Privatrechts, die zur Anwendung des Rechts eines<br />

anderen Staates führen würden. Als Gerichtsstand für den <strong>Maklervertrag</strong> ist, soweit eine<br />

solche Vereinbarung wirksam möglich ist, Hamburg vereinbart. <strong>Maklervertrag</strong>, Kaufvertrag<br />

sowie sämtliche weiteren Vertragsbedingungen und sonstigen Informationen sind in<br />

deutscher Sprache verfasst. Die Kommunikation zwischen den Parteien und der <strong>DZAG</strong><br />

erfolgt in deutscher Sprache.<br />

17. Staatliche Aufsicht<br />

Die Dienstleistung der <strong>DZAG</strong> gegenüber dem Auftraggeber zum Nachweis von Kaufbzw.<br />

Verkaufsinteressenten für die angebotenen geschlossenen Fondsbeteiligungen<br />

über den Zweitmarkt unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,<br />

Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt, ID: 126273.<br />

18. Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren<br />

Die Möglichkeit eines Zugangs des Auftraggebers zu einem außergerichtlichen Beschwerde-<br />

und Rechtsbehelfsverfahren ist vertraglich nicht vorgesehen. Bei Streitigkeiten<br />

aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend<br />

Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen können die Beteiligten unbeschadet<br />

ihres Rechts, die Gerichte anzurufen, eine Schlichtungsstelle anrufen, die bei der<br />

<strong>Deutsche</strong>n Bundesbank eingerichtet ist (Adresse: <strong>Deutsche</strong> Bundesbank, Schlichtungsstelle,<br />

Taunusanlage 5, 60329 Frankfurt/Main, Telefon: 069/2388-1906 oder -1907 oder<br />

-1908, Fax: 069/2388-1919, E-Mail: schlichtung@bundesbank.de). Die Beschwerde ist<br />

schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum<br />

Verständnis der Beschwerde erforderlichen Unterlagen zu erheben. Der Beschwerdeführer<br />

hat zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle<br />

und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch<br />

keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Beschwerdegegner abgeschlossen hat.<br />

Der Beschwerdeführer kann sich im Verfahren vertreten lassen. Das Verfahren bestimmt<br />

sich nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung.<br />

19. Gültigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen<br />

Die vorstehenden Informationen behalten ihre Gültigkeit, bis die <strong>DZAG</strong> sie aktualisiert.<br />

6


MAKLERVERTRAG (DIREKTGESCHÄFT/PLATTFORMHANDEL) (STAND NOVE<strong>MB</strong>ER 2013)<br />

ANLAGE „PORTFOLIOKAUF/-VERKAUF“<br />

(Bitte ausfüllen, wenn Sie den <strong>Maklervertrag</strong> für mehr als die auf Seite 1 des <strong>Maklervertrag</strong>es bezeichnete Beteiligung abschließen wollen (sog. Portfoliokauf/-verkauf).)<br />

Name/Vorname oder Firma des Auftraggebers:<br />

Ergänzend zur auf Seite 1 des <strong>Maklervertrag</strong>s bezeichneten 1. Beteiligung sind nachstehend weitere Beteiligungen aufgelistet, auf die sich der <strong>Maklervertrag</strong><br />

bezieht. Pro Beteiligung ist ein separates Blatt dieser Anlage „Portfoliokauf/-verkauf“ auszufüllen.<br />

Beteiligung / Fondsgesellschaft:<br />

Höhe der zu verkaufenden/kaufenden und übertragenden Beteiligung nominal (bitte Währung angeben):<br />

(nachfolgend „Beteiligung“)**<br />

¨ Komplettverkauf, der gesamte Fondsanteil soll verkauft werden.<br />

¨ Teilverkauf, ein Anteil der gehaltenen Beteiligung soll verkauft werden: in Höhe von (bitte Währung angeben):<br />

Verkaufspreis (Mindestpreis)*** bzw. Kaufpreis für die Beteiligung (bitte Währung angeben):<br />

(in Worten: )<br />

ggf. Rechte Dritter (z.B. Anteilsfinanzierung) (nur vom Verkäufer auszufüllen):<br />

Weitere Beteiligungen können im Rahmen eines Portfolioverkaufes durch Ausfüllen einer weiteren Anlage „Portfoliokauf/Verkauf“ in beliebiger Anzahl<br />

hinzugefügt werden. Der Maklerauftrag/die Verkaufsvollmacht gilt für jede der Beteiligungen gesondert. Falls sich für eine der Beteiligungen kein<br />

Käufer/Verkäufer zu den vertragsgemäßen Konditionen finden lässt, berührt dies nicht die Gültigkeit des Maklerauftrags/der Verkaufsvollmacht hinsichtlich<br />

der übrigen Beteiligungen.<br />

Sonstige Bemerkungen:<br />

Ort, Datum:<br />

Unterschrift Auftraggeber:<br />

7


ANLAGE 1 ZUM MAKLERAUFTRAG (STAND: NOVE<strong>MB</strong>ER 2013)<br />

INFORMATIONEN ÜBER KENNTNISSE UND ERFAHRUNGEN DES AUFTRAGGEBERS<br />

Auftraggeber: Auftrags-Nr.: Händler:<br />

Gemäß § 31 Abs. 5 WpHG sind wir verpflichtet, jeweils vor Annahme eines Auftrages zur Vermittlung des Erwerbs oder des Verkaufs einer<br />

Beteiligung an einem geschlossenen Fonds die Angemessenheit des betreffenden Geschäftes zu überprüfen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, die<br />

nachfolgenden Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Die Beantwortung steht Ihnen jedoch grundsätzlich frei.<br />

Falls Sie keine, unrichtige oder unvollständige Angaben zu Ihren Kenntnissen und Erfahrungen machen, ist eine Beurteilung der Angemessenheit<br />

des Geschäftes nicht möglich. Wir sind nicht in der Lage zu prüfen, ob Sie über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die<br />

Risiken des gewünschten Geschäftes angemessen beurteilen zu können. In diesem Fall dürfen wir das gewünschte Geschäft nur unter der<br />

Voraussetzung ausführen, dass Sie uns trotz fehlender Angemessenheitsprüfung ausdrücklich zur Ausführung des Auftrages beauftragen.<br />

Ihr Einverständnis mit dieser Regelung quittieren Sie bitte mit der nachfolgenden Unterschrift.<br />

1. Wie viele Vermögensanlagen in Form der Beteiligung an geschlossenen Fonds haben Sie bisher gezeichnet?<br />

□ Bis zu 2<br />

Beteiligungen<br />

□ Zwischen 3 und 5<br />

Beteiligungen<br />

□ Mehr als 5<br />

Beteiligungen<br />

□<br />

Keine<br />

Angabe<br />

2. Welche Art von Vermögensanlagen in Form der Beteiligung an geschlossenen Fonds haben Sie bisher gezeichnet?<br />

□ Schiffsfonds □ Immobilienfonds □ sonstige □ Keine Angabe<br />

3. Haben Sie bereits Beteiligungen an geschlossenen Fonds auf dem Zweitmarkt erworben?<br />

□ Ja □ Nein □ Keine Angabe<br />

4. Welche Art von Beteiligungen an geschlossenen Fonds haben Sie auf dem Zweitmarkt erworben?<br />

□ Schiffsfonds □ Immobilienfonds □ sonstige □ Keine Angabe<br />

5. Wie lange liegt die letzte Zeichnung einer Vermögensanlage in Form der Beteiligung an geschlossenen Fonds<br />

zurück?<br />

□ Weniger als 2<br />

Jahre<br />

□<br />

Zwischen 2 und<br />

5 Jahren<br />

□<br />

Zwischen 6 und<br />

10 Jahren<br />

□ Mehr als 10<br />

Jahre<br />

□<br />

Keine<br />

Angabe<br />

6. Wie lange liegt der letzte Erwerb einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds auf dem Zweitmarkt zurück?<br />

□<br />

Weniger<br />

als 2 Jahre<br />

□ Zwischen 2 und 5<br />

Jahre<br />

□<br />

Mehr als<br />

5 Jahre<br />

□<br />

Keine<br />

Angabe<br />

8


ANLAGE 1 ZUM MAKLERAUFTRAG (STAND: NOVE<strong>MB</strong>ER 2013)<br />

INFORMATIONEN ÜBER KENNTNISSE UND ERFAHRUNGEN DES AUFTRAGGEBERS<br />

Auftraggeber: Auftrags-Nr.: Händler:<br />

7. Verfügen Sie aufgrund Ihrer Ausbildung oder Ihres Berufes über tiefer gehende Kenntnisse im Bereich der<br />

Vermögensanlage in Beteiligungen an geschlossenen Fonds?<br />

□ Ja, seit 1 bis 5<br />

Jahren<br />

□ Ja, seit 6 bis 10<br />

Jahren<br />

□<br />

Ja, seit mehr als<br />

10 Jahren<br />

□<br />

Nein<br />

□<br />

Keine<br />

Angabe<br />

8. Nur für Käufer:<br />

Sind Sie über das Totalverlustrisiko bei Vermögensanlagen in Beteiligungen an geschlossenen Fonds informiert<br />

und bereit, dieses Risiko zu tragen?<br />

□ Ja □ Nein □ Keine Angabe<br />

9. Nur für Käufer:<br />

Sind Sie über die Möglichkeit, dass bei Vermögensanlagen in Beteiligungen an geschlossenen Fonds bereits<br />

erhaltene Auszahlungen unter bestimmten Umständen auch von dem Erwerber einer Beteiligung, der diese nicht<br />

erhalten hat, zurückgefordert werden können informiert und bereit, dieses Risiko zu tragen?<br />

□ Ja □ Nein □ Keine Angabe<br />

10. Nur für Verkäufer:<br />

Sind Sie über die Möglichkeit, dass bei Vermögensanlagen in Beteiligungen an geschlossenen Fonds bereits<br />

erhaltene Auszahlungen unter bestimmten Umständen auch dann von dem Zeichner zurückgefordert werden<br />

können, wenn dieser seine Beteiligung bereits veräußert hat, informiert und bereit, dieses Risiko zu tragen?<br />

□ Ja □ Nein □ Keine Angabe<br />

Ich bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehend von mir gemachten Angaben.<br />

Die <strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG ist ungeachtet der vorstehenden Angaben berechtigt, auch dann Aufträge von mir anzunehmen<br />

und durchzuführen, wenn eine Beurteilung der Angemessenheit aufgrund der vorstehend von mir gemachten Angaben nicht<br />

oder nur unzureichend möglich ist.<br />

Ort Datum Unterschrift<br />

<strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG, Katharinenstraße 4, 20457 Hamburg, info@deutsche-zweitmarkt.de | www.deutsche-zweitmarkt.de<br />

Amtsgericht Hamburg, HRB 98038 | St.-Nr.: 48/756/01240<br />

Vorstand: Jan-Peter Schmidt, Torsten Filenius | Aufsichtsratsvorsitzender: Matthias J. Brinckman<br />

Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt, ID: 126273<br />

9


AUSFÜHRUNGSGRUNDSÄTZE<br />

GRUNDSÄTZE DER DEUTSCHEN ZWEITMARKT AG ÜBER DIE AUSFÜHRUNG VON AUFTRÄGEN UND<br />

DIE VERMEIDUNG VON INTERESSENKONFLIKTEN (STAND: NOVE<strong>MB</strong>ER 2013)<br />

A. Grundsätze über die Ausführung von Aufträgen<br />

Bei der durch die <strong>DZAG</strong> vorgenommenen Anlage- und Abschlussvermittlung werden die<br />

Anlageentscheidungen allein durch den Kunden getroffen. Die <strong>DZAG</strong> stellt dem Kunden<br />

die Finanzinstrumente lediglich vor und informiert ggf. über ihre Ausgestaltung.<br />

Der Kunde wird als Privatanleger tätig und weist die <strong>DZAG</strong> an, Veräußerer oder Erwerber<br />

für die Finanzinstrumente, die Gegenstand der jeweiligen Vermittlung sind, zu<br />

vermitteln. Ein anderweitiger Erwerb oder Veräußerung ist nicht möglich. Das Institut ist<br />

daher nicht verpflichtet, den Vermittlungsauftrag entsprechend seinen Grundsätzen zur<br />

bestmöglichen Ausführung weiterzuleiten.<br />

Die <strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG ist als Makler für geschlossene Fonds am Zweitmarkt tätig.<br />

Die Kunden der <strong>Deutsche</strong>n Zweitmarkt AG sind sowohl Käufer als auch Verkäufer. Die<br />

Bedingungen des Handels und alle damit verbundenen Kosten sind transparent und<br />

umfassend in dem jeweils aktuellen <strong>Maklervertrag</strong> dargelegt und über die Website der<br />

<strong>Deutsche</strong>n Zweitmarkt AG (www.deutsche-zweitmarkt.de) abrufbar. Der <strong>Maklervertrag</strong><br />

enthält Bedingungen, die Änderungen unterliegen können, ohne dass ein separater<br />

Hinweis dazu vor erneutem Abschluss eines <strong>Maklervertrag</strong>es erfolgt.<br />

Sofern die <strong>DZAG</strong> ihrem Kunden Informationen über die jeweils gehandelte Beteiligung<br />

erteilt, kann für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen<br />

werden. Jegliche diesbezügliche Haftung wird daher ausgeschlossen, soweit<br />

dies gesetzlich möglich ist.<br />

B. Finanzdienstleistungen der <strong>DZAG</strong><br />

Grundlage der vorliegenden Einordnung möglicher Interessenkonflikte sind die nachfolgenden<br />

Finanzdienstleistungen, die durch die <strong>DZAG</strong> erbracht werden:<br />

1. Anlagevermittlung (§1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG)<br />

2. Abschlussvermittlung (§1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG)<br />

3. Anlageberatung (§1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG)<br />

Wertpapiernebendienstleistungen (gemäß § 2 Abs. 3a WpHG) werden nicht erbracht.<br />

C. Grundsätze über den Umgang mit Interessenkonflikten<br />

Interessenkonflikte lassen sich bei Finanzdienstleistungsunternehmen wie der <strong>Deutsche</strong>n<br />

Zweitmarkt AG („<strong>DZAG</strong>“), die sowohl für Käufer- als auch Verkäuferseite Vermittlungsdienstleistungen<br />

erbringen, nicht vollständig ausschließen. Nach den Vorgaben des<br />

Wertpapierhandelsgesetzes („WpHG“) müssen daher Grundsätze über die Identifizierung<br />

und den Umgang mit Interessenkonflikten aufgestellt und den Kunden zur Verfügung<br />

gestellt werden.<br />

Zunächst werden mögliche Interessenkonflikte identifiziert und sodann dargestellt,<br />

welche organisatorischen Maßnahmen zur Erkennung und Vermeidung von Interessenkonflikten<br />

die <strong>DZAG</strong> getroffen hat. Kann ein Interessenkonflikt nicht vermieden werden,<br />

müssen definierte Maßnahmen ergriffen werden, die diesen Interessenkonflikt lösen.<br />

Trotz aller Maßnahmen ist es jedoch nicht immer möglich, Interessenkonflikte zu vermeiden<br />

oder zu lösen. In diesem Fall ist die <strong>DZAG</strong> als Finanzdienstleistungsinstitut zur<br />

Offenlegung der jeweiligen Interessenkonflikte den Kunden gegenüber verpflichtet.<br />

Kunden im Sinne dieser Grundsätze sind Endkunden, das heißt Käufer und Verkäufer.<br />

D. Identifizierung von Interessenkonflikten<br />

Diese Grundsätze betreffen Interessenkonflikte, die zu einem erheblichen Schadensrisiko<br />

für das Interesse eines Kunden oder der <strong>DZAG</strong> führen können. Interessenkonflikte<br />

können insbesondere dann entstehen, wenn eine Partei eigene persönliche, finanzielle<br />

Vorteile oder andere Interessen hat, die die unparteiische und objektive Ausübung ihrer<br />

Pflichten beeinträchtigen können. Diese eigenen persönlichen Interessen umfassen<br />

jeden möglichen Vorteil für sich selbst, die Familie, sonstige Verwandte oder den Freundes-<br />

und Bekanntenkreis. Interessenkonflikte können sich ferner im Rahmen der Vermittlungstätigkeit<br />

(im aufsichtsrechtlichen Sinne) zwischen der <strong>DZAG</strong> oder ihren Mitarbeitern<br />

einerseits und den Kunden der <strong>DZAG</strong> andererseits ergeben. Insbesondere folgende<br />

Interessenkonflikte treten dabei auf:<br />

1. eigene Umsatzinteressen der <strong>DZAG</strong> und/oder ihrer Mitarbeiter an der Vermittlung von<br />

Vermögensanlagen<br />

• durch erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern der <strong>DZAG</strong><br />

• bei Gewähr von Zuwendungen an die Mitarbeiter der <strong>DZAG</strong><br />

• bei sonstigen Anreizen für die Mitarbeiter der <strong>DZAG</strong>,<br />

• bei Erhalt oder Gewähr von Zuwendungen im Sinne des § 31 d Abs. 2 WpHG (z.B.<br />

Abschluss- und Vertriebsprovisionen, Gebühren und sonstige Geldwerte Vorteile) von<br />

Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen<br />

(siehe dazu E. 3.)<br />

2. Zuteilung bei der Vermittlung von volumenbegrenzten Produkten an Kunden<br />

• bei finanziellen und sonstigen Anreizen an Mitarbeiter der <strong>DZAG</strong>, die dazu führen,<br />

dass Mitarbeiter die Interessen des einen Kunden vor die Interessen anderer Kunden<br />

stellen.<br />

3. Erlangung von sog. Insiderwissen, d.h. Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind,<br />

durch Mitarbeiter der <strong>DZAG</strong> (siehe dazu E. 4.)<br />

Grundsätzlich gilt, dass die <strong>DZAG</strong> ein wirtschaftliches Interesse hat, ein möglichst hohes<br />

Volumen an geschlossenen Fonds am Zweitmarkt zu handeln und damit gleichzeitig<br />

möglichst hohe Provisionserlöse zu generieren. Im Folgenden wird daher dargestellt,<br />

inwiefern dies zu Interessenkonflikten führen kann.<br />

E. Interessenkonflikte nach Geschäftsbereichen<br />

1. Verhältnis <strong>DZAG</strong> / Vermittler<br />

Der Makler- bzw. Abwicklungsprozess sieht zunächst keine Einbindung von Vermittlern<br />

durch die <strong>DZAG</strong> vor. Die <strong>DZAG</strong> selbst schließt keine Vereinbarungen mit Vermittlern.<br />

Aus diesem Grund kann die Kommunikation mit einem Vermittler nicht von der <strong>DZAG</strong><br />

beeinflusst werden noch erlangt sie in jedem Fall Kenntnis darüber. Seitens der <strong>DZAG</strong><br />

wurden keine Interessenkonflikte identifiziert.<br />

2. Verhältnis <strong>DZAG</strong> / Kunde<br />

Im Verhältnis der <strong>DZAG</strong> zum Kunden kann es im Einzelfall zu Interessenkonflikten<br />

kommen. Der Handel von geschlossenen Fonds auf dem Zweitmarkt erfolgt entsprechend<br />

der beschriebenen Bestimmungen im <strong>Maklervertrag</strong> und den Bedingungen für die<br />

Nutzung der Handelsplattform. Interessenkonflikte werden dadurch zunächst regelmäßig<br />

weitgehend ausgeschlossen.<br />

Die Mitarbeiter erlangen direkt Kenntnis über eingehende Kundenaufträge. Die Informationen<br />

haben jedoch in der Regel keinen kursbeeinflussenden Charakter. Konfliktsituationen<br />

in Bezug auf die Abwicklung der Orders oder auch das Bevorzugen von Kundeninteressen<br />

gegenüber anderen Kunden/-gruppen werden durch die Handelsbedingungen<br />

wesentlich reduziert. Die <strong>DZAG</strong> tätigt keine Eigengeschäfte im Sinne des WpHG.<br />

Grundsätzlich unterliegen die Kursentwicklungen auf dem Zweitmarkt keiner Dynamik,<br />

die der an einer Wertpapierbörse vergleichbar ist. Dem verbleibenden Risiko, dass<br />

Mitarbeiter Kenntnisse über Kundenaufträge entgegen der Kundeninteressen nutzen,<br />

wird mit dem Ausschluss des eigenen Handels der relevanten Mitarbeiter auf dem<br />

Zweitmarkt und entsprechenden Arbeitsanweisungen begegnet.<br />

Es wird auf den aktuell gültigen <strong>Maklervertrag</strong> und die Nutzungsbedingungen der Handelsplattform<br />

verwiesen. Dort finden sich detailliert die entsprechenden Informationen<br />

über die Auftragsabwicklung.<br />

3. Zuwendungen und (Rück-) Vergütungen<br />

Die <strong>DZAG</strong> erhält gemäß aktuellem <strong>Maklervertrag</strong> sowohl von Käufer als auch Verkäufer<br />

eine Vergütung für die Abwicklung des Handels von geschlossenen Fondsbeteiligungen<br />

auf dem Zweitmarkt. Ferner erhält ggf. nach entsprechender Sondervereinbarung ein<br />

etwa durch den Käufer oder den Verkäufer eingeschalteter Vermittler eine Vergütung für<br />

die Vermittlung des Handelsgeschäftes. Diese wird in dem aktuellen <strong>Maklervertrag</strong><br />

definiert und gegenüber den Parteien im Rahmen des Abschlusses des Kaufvertrages<br />

offengelegt. Darüber hinaus erhält und gewährt die <strong>DZAG</strong> keine Zuwendungen im Sinne<br />

des WpHG.<br />

4. Interessenkonflikte aufgrund von Insiderwissen der Mitarbeiter der <strong>DZAG</strong><br />

Interessenkonflikte können ebenfalls auftreten, wenn Mitarbeiter Kenntnis über bisher<br />

nicht öffentlich bekanntgegebene wesentliche Informationen erlangen. Die <strong>DZAG</strong> unterhält<br />

insbesondere auf Grundlage der ihr beim Verkauf von Beteiligungen erteilten Auskunftsvollmachten<br />

Verbindungen sowohl zum Fondsmanagement als auch zu den<br />

Treuhandgesellschaften verschiedener gehandelter geschlossener Fonds. Mitarbeiter<br />

können somit sogenannte Insiderinformationen erhalten. Die Gesellschaft begegnet<br />

diesem Interessenkonflikt mit strengen Handelsrestriktionen für die Mitarbeiter auf dem<br />

Zweitmarkt. Die Übertragung von geschlossenen Fonds erfolgt im Vergleich zu Aktien<br />

sehr transparent und der Compliance-Beauftragte wird stichprobenartig die Einhaltung<br />

der internen Vorgaben zum Handel von geschlossenen Fonds auf dem Zweitmarkt<br />

prüfen.<br />

F. Vorkehrungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten<br />

1. Allgemeines<br />

Um bestmöglich zu vermeiden, dass sachfremde Interessen z. B. die Ausführung von<br />

Kundenaufträgen beeinflussen, haben sich die <strong>DZAG</strong> und ihre Mitarbeiter zur Einhaltung<br />

hoher ethischer Standards verpflichtet. Diese beinhalten jederzeit regelgemäßes Handeln,<br />

Redlichkeit, Professionalität sowie die Einhaltung von Marktstandards und die<br />

Beachtung von Marktregeln, unter stetiger Beachtung der Anlegerinteressen.<br />

Bei der <strong>DZAG</strong> besteht unter der direkten Verantwortung der Geschäftsführung eine<br />

unabhängige „Compliance-Stelle“. Dieser Abteilung obliegt im Besonderen die fortlaufende<br />

Identifikation, Vermeidung und das Management (Regelung) von Interessenkonflikten.<br />

Sollte es zu einem Interessenkonflikt kommen, muss dieser umgehend bearbeitet<br />

und gelöst werden.<br />

2. Vorkehrungen im Einzelnen<br />

Im Einzelnen ergreift die <strong>DZAG</strong> insbesondere folgende Maßnahmen:<br />

• Einzelne Abteilungen und die Compliance-Stelle, die unter anderem für die Identifizierung<br />

und den Umgang mit Interessenkonflikten zuständig ist, operieren mit der angemessenen<br />

Unabhängigkeit voneinander.<br />

• Relevante Mitarbeiter der <strong>DZAG</strong> unterliegen den Leitsätzen für Mitarbeitergeschäfte<br />

(„Mitarbeiter-Leitsätze“), die unter anderem den Umgang mit Insiderwissen zum Regelungsgegenstand<br />

haben.<br />

• Es gelten effektive Vorgehensweisen zur Kontrolle von Informationsflüssen in Bereichen,<br />

in denen ansonsten das Risiko eines Interessenkonflikts den Interessen eines<br />

Kunden schaden könnte.<br />

• Es wird eine Sperrliste (sog. Restricted List) geführt, um möglichen Interessenkonflikten<br />

zu begegnen durch Geschäfts- oder Beratungsverbote oder ein Verbot der Veröffentlichung<br />

von Finanzanalysen.<br />

• Geschäfte von Mitarbeitern, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessenkonflikte<br />

auftreten können, werden bei begründetem Verdacht gegenüber der Compliance-<br />

Stelle offengelegt (Überwachung der Einhaltung der Mitarbeiterleitsätze).<br />

• Es gibt interne Richtlinien (Compliance-Handbuch, Mitarbeiterleitsätze, etc.), die unter<br />

anderem festlegen, dass Zuwendungen für Mitarbeiter, die Interessenkonflikte auslösen<br />

könnten, gegenüber Compliance offengelegt werden müssen.<br />

• Sofern notwendig, werden relevante Personen aufgefordert, ihre Arbeit in einem<br />

speziellen Bereich oder ihre Teilnahme am Management zu beenden, wenn wesentliche,<br />

potenzielle Interessenkonflikte identifiziert werden.<br />

• Es wurden organisatorische Vorkehrungen zur Wahrung des Kundeninteresses<br />

geschaffen, z. B. Genehmigungsverfahren für neue Produkte oder Investmentprozesse<br />

sowie angemessene interne Kontrollverfahren.<br />

• Es werden Schulungen für unsere Mitarbeiter zum Thema Compliance durchgeführt.<br />

<strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG, Katharinenstraße 4, 20457 Hamburg,<br />

info@deutsche-zweitmarkt.de, www.deutsche-zweitmarkt.de<br />

Amtsgericht Hamburg, HRB 98038 | St.-Nr.: 48/756/01240,<br />

Vorstand: Jan-Peter Schmidt, Torsten Filenius<br />

Aufsichtsratsvorsitzender: Matthias J. Brinckman<br />

Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),<br />

Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt; ID: 126273<br />

10


KAUF- UND ÜBERTRAGUNGSVERTRAG (DIREKTGESCHÄFT/PLATTFORMHANDEL)<br />

(STAND: NOVE<strong>MB</strong>ER 2013)<br />

zwischen<br />

Name, Vorname bzw. Firma:<br />

bei Firmen Vertretungsberechtigte(r):<br />

Geburtsdatum:<br />

nachstehend<br />

Straße, Nr.:<br />

PLZ, Ort:<br />

„Verkäufer“<br />

und<br />

Name, Vorname bzw. Firma:<br />

bei Firmen Vertretungsberechtigte(r):<br />

Straße, Nr.:<br />

Geburtsdatum:<br />

PLZ, Ort:<br />

a. Der Verkäufer hält an der nachfolgend bezeichneten Kommanditgesellschaft (Firma, Sitz, Amtsgericht, HRA-Nr.):<br />

(Bitte Zutreffendes ankreuzen): ¨ unmittelbar als Kommanditist ¨ mittelbar als Treugeber über einen Treuhänder<br />

- Verkäufer und Käufer zusammen die „Parteien“ -<br />

(nachstehend „Fondsgesellschaft“)<br />

einen Kommanditanteil im Nominalbetrag (Pflichteinlage) von (bitte Währung angeben):<br />

b. Der Verkäufer verkauft und überträgt mit diesem Kauf- und Übertragungsvertrag (nachstehend „Vertrag“) an den dies annehmenden Käufer seinen Kommanditanteil in<br />

folgender<br />

Höhe (bitte Währung angeben): = % des Nominalbetrages des Kommanditanteils, nach<br />

vorstehend a., und zwar (i), sofern der Verkäufer im Handelsregister eingetragener Kommanditist der Fondsgesellschaft ist, seinen Kommanditanteil im vorbezeichneten<br />

Umfang im Wege der Sonderrechtsnachfolge einschließlich eines etwaigen auf diesen Umfang bezogenen Treuhandvertrages mit einem Treuhänder über eine Verwaltungstreuhand<br />

(unechte Treuhand) (nachstehend „Direktbeteiligung“) oder (ii), sofern der Verkäufer mittelbar als Treugeber über einen Treuhänder den Kommanditanteil<br />

an der Fondsgesellschaft hält, den auf den Kommanditanteil im vorbezeichneten Umfang bezogenen, mit dem Treuhänder geschlossenen Treuhandvertrag über eine<br />

Vollrechtstreuhand (echte Treuhand) sowie sämtliche etwaigen im Innenverhältnis nach dem Gesellschaftsvertrag damit verbundenen gesellschaftsrechtlichen Positionen<br />

(nachstehend „Treugeberbeteiligung“) (nachstehend (i) und (ii) einheitlich „Beteiligung“), jeweils einschließlich aller (anteilig) für den Verkäufer geführter Konten,<br />

<strong>inkl</strong>usive festem Kapitalkonto, etwaige gesamthänderisch gebundene Konten sowie Konten zur Erfassung aufgelaufener Verluste; aber ohne Konten, die im Verhältnis<br />

zur Beteiligungsgesellschaft Forderungen und Verbindlichkeiten begründen, soweit sie sich auf die Beteiligung beziehen.<br />

c. Wenn die Parteien nachstehend keinen individuellen Stichtag für die wirtschaftliche Wirkung des Kaufs bzw. Verkaufs und der Übertragung („Stichtag“) festlegen, ist<br />

der Stichtag der Tag des Abschlusses dieses Vertrages (Datum der letzten Unterschrift unter diesem Vertrag). Die Parteien können diesen jedoch individuell wählen.<br />

Der individuelle Stichtag ist der:<br />

d. An der Beteiligung bestehen folgende Rechte Dritter (genaue Bezeichnung des Gläubigers und des betreffenden Rechts):<br />

e. Der Kaufpreis für die nach diesem Vertrag verkaufte Beteiligung beträgt (bitte Währung angeben):<br />

(in Worten:<br />

) (nachstehend „Kaufpreis“).<br />

f. Die Parteien erklären, dass ihnen die Gelegenheit zum Abschluss dieses Vertrages von der <strong>Deutsche</strong>n Zweitmarkt AG (nachstehend „<strong>DZAG</strong>“) nachgewiesen wurde.<br />

Der Käufer verpflichtet sich daher, der <strong>DZAG</strong> (i) eine Maklerprovision in der vereinbarten Höhe von 3% (im Plattformhandel, im Direktgeschäft abweichende Individualvereinbarungen<br />

möglich) des vereinbarten Kaufpreis sowie (ii) Vermittlerprovisionen für einen ggf. von ihm selbst und/oder vom Verkäufer neben der <strong>DZAG</strong> eingeschalteten<br />

Vermittler in der vereinbarten Höhe (bis max. je 3% des vereinbarten Kaufpreises) zu zahlen (echter Vertrag zugunsten Dritter). Der Verkäufer verpflichtet sich, der<br />

<strong>DZAG</strong> eine Maklerprovision in der vereinbarten Höhe von 3% (mindestens aber EUR 400) des vereinbarten Kaufpreises zu schulden (echter Vertrag zugunsten Dritter).<br />

Der Gesamt-Maklerprovisionsanspruch der <strong>DZAG</strong> beträgt im Übrigen im Plattformhandel und grundsätzlich im Direktgeschäft 6%. Sämtliche vorstehenden Provisionen<br />

verstehen sich bei zum Vorsteuerabzug berechtigten Personen bzw. Gesellschaften zzgl. der gesetzlichen geltenden Umsatzsteuer. Die <strong>DZAG</strong> erwirbt dadurch jeweils<br />

einen von ihr bis zur Maximalhöhe festsetzbaren eigenen Anspruch gegen den Käufer bzw. Verkäufer. Die Provision ist jeweils mit Unterzeichnung des Kaufvertrages<br />

verdient und binnen zehn Werktagen nach Abschluss des Kaufvertrages fällig. Nachträgliche Kaufpreisminderungen bleiben für Zwecke der Provisionsberechnung<br />

jeweils außer Betracht. Der Anspruch auf die Provision entfällt nicht dadurch, dass der Käufer oder Verkäufer gemäß Ziff. 6. Allgemeinen Vertragsbedingungen zum<br />

Kauf- und Übertragungsvertrag von diesem Vertrag zurücktritt oder dieser Vertrag aus einem anderen Grund nachträglich entfällt.<br />

g. Der Käufer bestätigt gegenüber dem Verkäufer, dass (i) er bei Abschluss dieses Vertrages im eigenen Namen und für eigene Rechnung handelt und (ii) ihm der<br />

Gesellschaftsvertrag und der Treuhandvertrag mit dem für die Fondsgesellschaft vorgesehenen Treuhänder bekannt sind.<br />

h. Die nachstehend abgedruckten Allgemeinen Vertragsbedingungen sind Bestandteil dieses Kauf- und Übertragungsvertrages.<br />

nachstehend<br />

Muster<br />

„Käufer“<br />

Ort, Datum:<br />

Unterschrift Verkäufer:<br />

Ort, Datum:<br />

Unterschrift Käufer:<br />

Ort, Datum:<br />

Zugestimmt durch:<br />

(Zustimmungsberechtigte(r) nach Gesellschafts- und/oder Treuhandvertrag der Fondsgesellschaft)<br />

11


KAUF- UND ÜBERTRAGUNGSVERTRAG (DIREKTGESCHÄFT/PLATTFORMHANDEL)<br />

ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN (STAND NOVE<strong>MB</strong>ER 2013)<br />

1. Definitionen<br />

Auszahlungen: Auf die verkaufte Beteiligung entfallende Zahlungen der Fondsgesellschaft,<br />

unabhängig davon, ob sie bereits im Rechenwerk der Fondsgesellschaft berücksichtigt<br />

sind, seien es solche aus Gewinn oder solche aus Liquidität.<br />

Gesellschaftsvertrag: Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft in seiner jeweils<br />

aktuellen Fassung.<br />

Pflichteinlage: Der Betrag, zu dessen Leistung sich der Verkäufer oder sein Rechtsvorgänger<br />

gegenüber der Fondsgesellschaft und/oder dem Treuhänder verpflichtet hat<br />

(ohne Agio).<br />

Treuhandvertrag: Der bei der Fondsgesellschaft für den Verkäufer gültige Treuhandvertrag<br />

mit dem Treuhänder über das treuhänderische Halten und Verwalten des Kommanditanteils<br />

(echte Treuhand) oder über eine Verwaltungstreuhand (unechte Treuhand).<br />

Treuhänder: Der im Treuhandvertrag und im Gesellschaftsvertrag für eine Vielzahl von<br />

der Fondsgesellschaft beitretenden Anlegern bestimmte Treuhänder, gleich ob echter<br />

Treuhänder oder Verwaltungstreuhänder und unabhängig von seiner Bezeichnung.<br />

2. Fälligkeit und Zahlung des Kaufpreises<br />

Der Kaufpreis ist zuzüglich der vom Käufer nach Seite 1 unter f. zu zahlenden Maklerund<br />

Vermittlerprovision binnen zehn Werktagen nach Abschluss dieses Vertrages fällig<br />

und zahlbar auf das entsprechende Treuhandkonto (nachfolgend einheitlich „Treuhandkonto“).<br />

Die Abwicklung der Zahlung erfolgt entsprechend der Treuhandbestimmungen<br />

(Anlage) durch die GGV Grützmacher Gravert Viegener Partnerschaft, Rechtsanwälte,<br />

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Hamburg.<br />

3. Wirtschaftlicher Stichtag, Abgrenzung, Kommanditistenhaftung<br />

3.1 Ab dem Stichtag (gemäß Seite 1 unter c.) werden sich die Parteien im Innenverhältnis<br />

so stellen, wie sie stehen würden, als wäre die dingliche Wirkung der Übertragung<br />

(Ziff. 5) zum Stichtag eingetreten.<br />

3.2 Insbesondere, ohne Einschränkung des allgemeinen Grundsatzes nach vorstehendem<br />

Absatz, soll gelten:<br />

3.2.1 Der Verkäufer tritt an den dies annehmenden Käufer sämtliche Rechte auf Auszahlungen<br />

ab, die die Fondsgesellschaft nach dem Stichtag vornimmt, unabhängig vom<br />

Zeitpunkt etwaiger diesbezüglicher Beschlussfassungen der Fondsgesellschaft und<br />

unabhängig davon, ob etwaige zugrunde liegende Gewinne auf den Zeitraum vor oder<br />

nach dem Stichtag entfallen. Ziff. 5 gilt insofern nicht. Etwaige nach dem Stichtag noch<br />

an den Verkäufer erfolgende Auszahlungen sind vom Verkäufer unverzüglich der <strong>DZAG</strong><br />

anzuzeigen, damit diese den Abzug nach Ziff. 2.2 der Treuhandbestimmungen vornehmen<br />

kann. Ist ein Abzug wegen bereits erfolgter Auskehrung des Kaufpreises nicht mehr<br />

möglich, hat der Verkäufer die nach dem Stichtag an ihn erfolgte Auszahlung dem<br />

Käufer unverzüglich herauszugeben.<br />

3.2.2 Die Parteien sind verpflichtet, im Innenverhältnis Lasten aus der Kommanditistenhaftung<br />

nach Maßgabe dieser Stichtagsabgrenzung zu tragen. Für Umstände, die die<br />

Kommanditistenhaftung vor dem Stichtag begründen, steht der Verkäufer ein, für Umstände,<br />

die die Kommanditistenhaftung gem. §171 ff HGB ab dem Stichtag begründen,<br />

steht der Käufer ein. Die Parteien stellen sich insoweit wechselseitig frei. Bis zur Herausgabe<br />

einer nach dem Stichtag erhaltenen Auszahlung (Ziff. 3.2.1) stellt der Verkäufer<br />

den Käufer auf dessen erstes Anfordern von einer durch die Auszahlung ausgelösten<br />

etwaigen Haftung frei.<br />

3.2.3 Generell gelten für Umstände, die zur Verpflichtung eines Kommanditisten zu<br />

Leistungen in das Vermögen der Fondsgesellschaft führen, die Sätze 2 bis 4 der vorstehenden<br />

Ziff. 3.2.2 entsprechend.<br />

4. Garantien<br />

4.1 Der Verkäufer garantiert dem Käufer im Wege eines selbständigen Garantieversprechens,<br />

dass die nachfolgenden Angaben zum Stichtag und zum Übertragungszeitpunkt<br />

zutreffend sind:<br />

4.1.1 Der Verkäufer ist der alleinige rechtliche und wirtschaftliche Inhaber der<br />

Beteiligung, die wirksam begründet und, vorbehaltlich Ziff. 4.1.2, frei von jeglichen<br />

Belastungen und frei von Rechten Dritter ist.<br />

4.1.2 Mit Ausnahme der auf Seite 1 unter d. ausdrücklich erwähnten Rechte, der in<br />

Ziff. 5.1 genannten Zustimmungsrechte sowie der in Ziff. 5.2 genannten Vorkaufsrechte<br />

hat der Verkäufer das Recht, über die Beteiligung frei zu verfügen, ohne dass er hierzu<br />

die Zustimmung eines Dritten benötigt und ohne dass eine solche Verfügung die Rechte<br />

eines Dritten verletzen würde.<br />

4.1.3 Die auf die Beteiligung entfallende Pflichteinlage zzgl. Agio ist – vorbehaltlich der<br />

Leistung zeitlich nachfolgender Auszahlungen – in der gemäß dem <strong>Vertragswerk</strong> der<br />

Fondsgesellschaft (Beitrittserklärung, Gesellschaftsvertrag, Treuhandvertrag) fälligen<br />

Höhe vollständig geleistet worden.<br />

4.2 Im Übrigen sind Ansprüche des Käufers aus und im Zusammenhang mit der Beschaffenheit<br />

der Beteiligung, insbesondere etwaige Ansprüche aus kaufrechtlichen<br />

Gewährleistungsvorschriften (§§ 433 ff. BGB), aus positiver Vertragsverletzung (§ 280<br />

BGB) und culpa in contrahendo (§ 311 BGB) – ausgenommen Störung der Geschäftsgrundlage<br />

(§ 313 BGB) – ausgeschlossen, soweit nicht dem Verkäufer Vorsatz, Arglist<br />

oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.<br />

5. Aufschiebende Bedingungen<br />

Die dingliche Wirksamkeit der Übertragung der Beteiligung ist aufschiebend bedingt auf<br />

den Zeitpunkt der zuletzt – der im Folgenden genannten – eintretenden aufschiebenden<br />

Bedingung („Übertragungszeitpunkt“):<br />

5.1 Erklärungen der Zustimmung durch etwaige Zustimmungsberechtigte nach dem<br />

Gesellschaftsvertrag oder dem Treuhandvertrag;<br />

5.2 Nichtausübung etwaiger Vorkaufsrechte Dritter nach dem Gesellschaftsvertrag oder<br />

nach dem Treuhandvertrag innerhalb der für ihre Ausübung vertraglich oder gesetzlich<br />

vorgesehenen Fristen;<br />

5.3 Zahlung des Kaufpreises nebst vom Käufer zu entrichtender Makler- und Vermittlerprovisionen<br />

auf das entsprechende Treuhandkonto;<br />

5.4 Abgabe der nach GwG erforderlichen Erklärungen bzw. Unterlagen gegenüber bzw.<br />

bei dem Treuhänder;<br />

5.5 Nur im Fall einer Direktbeteiligung: Eintragung des Käufers als Kommanditist im<br />

Handelsregister der Fondsgesellschaft im Wege der Sonderrechtsnachfolge nach<br />

vorheriger Beibringung einer notariell beglaubigten Handelsregistervollmacht gemäß<br />

Ziff. 7.2;<br />

5.6 Eintritt eines – hinsichtlich einer Direktbeteiligung abweichend von Ziff. 5.5 – gegebenenfalls<br />

gemäß dem Gesellschaftsvertrag und/oder Treuhandvertrag vorgeschriebenen<br />

nach dem Stichtag liegenden nächsten Übertragungszeitpunktes (z.B. zum Ende<br />

des laufenden Kalenderjahres), soweit die Bedingungen nach Ziff. 5.1 bis 5.4 eingetreten<br />

sind.<br />

6. Rücktritt<br />

6.1 Sollte die aufschiebende Bedingung nach Ziff. 5.1 nicht binnen drei Monaten nach<br />

dem Abschluss dieses Vertrages eingetreten sein, ist der Käufer zum Rücktritt von<br />

diesem Vertrage berechtigt. Dies gilt nicht, sofern der Nichteintritt der Bedingung von<br />

dem Käufer zu vertreten ist. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber der insoweit<br />

empfangsbevollmächtigten <strong>DZAG</strong> zu erklären.<br />

6.2 Der Verkäufer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer den Kaufpreis nebst vom<br />

Käufer zu entrichtender Makler- und Vermittlerprovisionen nicht binnen eines Monats<br />

nach Fälligkeit auf das Treuhandkonto gemäß Ziff. 1 der Treuhandbestimmungen<br />

gezahlt hat. Ziff. 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.<br />

6.3 Nur Direktgeschäft: Der Verkäufer ist berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach<br />

dem Abschluss dieses Vertrages zurückzutreten, wenn ihm ein verbindliches Angebot<br />

eines Dritten unterbreitet wird, die Beteiligung zu einem den vereinbarten Kaufpreis um<br />

mindestens 5% übersteigenden Kaufpreis und im Übrigen zu den Bedingungen dieses<br />

Vertrages erwerben zu wollen. Die zweiwöchige Frist beginnt mit der Benachrichtigung<br />

des Verkäufers durch die <strong>DZAG</strong> in schriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail), dass der<br />

Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Die Rücktrittserklärung des Verkäufers muss innerhalb<br />

der zweiwöchigen Frist der <strong>DZAG</strong> als Empfangsbevollmächtigte des Käufers<br />

zugehen. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich unter Vorlage des schriftlichen Angebots<br />

des Dritten zu erfolgen. Die Rücktrittserklärung wird nur wirksam, wenn nicht der Käufer<br />

innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rücktrittserklärung gegenüber der insoweit<br />

empfangsbevollmächtigten <strong>DZAG</strong> erklärt, den Kaufpreis um den Differenzbetrag<br />

zwischen dem vereinbarten und dem gebotenen höheren Kaufpreis zu erhöhen und den<br />

Differenzbetrag auf das entsprechende Treuhandkonto gezahlt hat.<br />

7. Mitwirkung, Vollmachten, Sicherungsabtretung<br />

7.1 Der Verkäufer und der Käufer verpflichten sich, alle zur Förderung und Durchführung<br />

dieses Vertrages erforderlichen Handlungen zu ergreifen und Erklärungen abzugeben.<br />

7.2 Im Fall, dass Gegenstand dieses Vertrages der Verkauf und die Übertragung einer<br />

Direktbeteiligung ist, verpflichtet sich der Käufer, eine Handelsregistervollmacht mit den<br />

nach dem Gesellschaftsvertrag oder nach Angabe der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

notwendigen Inhalten in notariell beglaubigter Form zu erteilen.<br />

7.3 Die Parteien bevollmächtigten hiermit die <strong>DZAG</strong> alle Maßnahmen zu treffen und<br />

Erklärungen abzugeben und anzunehmen, die zum Abschluss und zur Durchführung<br />

dieses Vertrages notwendig oder zweckmäßig sind. Dies gilt insbesondere, aber nicht<br />

ausschließlich, für die Erlangung von Zustimmungen, für die Abgabe von Erklärungen im<br />

Zusammenhang mit Vorkaufsrechten Dritter und die etwaig notwendige Ablösung von<br />

Sicherungsrechten Dritter.<br />

7.4 Der Verkäufer bevollmächtigt den Käufer, auf die Beteiligung entfallende Verwaltungsrechte,<br />

insbesondere Stimm- und Weisungsrechte, ab dem Stichtag auszuüben,<br />

soweit dies nach dem Gesellschaftsvertrag und dem Treuhandvertrag zulässig ist. Im<br />

Übrigen verpflichtet sich der Verkäufer gegenüber dem Käufer, auf die Beteiligung<br />

entfallende Verwaltungsrechte ab dem Stichtag nur nach Weisung des Käufers auszuüben.<br />

7.5 Aufgrund der voraussichtlich vor dem Übertragungszeitpunkt erfolgenden Auszahlung<br />

des Kaufpreises vom Treuhandkonto an den Verkäufer tritt der Verkäufer hiermit<br />

seine Beteiligung auf den Stichtag an den diese Abtretung annehmenden Käufer zur<br />

Sicherheit ab. Die Abtretung dient der Sicherung aller Ansprüche, die dem Käufer aus<br />

oder im Zusammenhang mit diesem Kaufvertrag zustehen oder zustehen werden. Die<br />

Sicherungsabtretung ist auflösend bedingt auf den Übertragungszeitpunkt oder einen<br />

früheren Zeitpunkt, in dem gesicherte Ansprüche des Käufers nicht mehr bestehen. Der<br />

Käufer ist berechtigt, die Sicherungsabtretung Dritten gegenüber offen zu legen, soweit<br />

dies erforderlich oder dienlich ist.<br />

8. Kosten<br />

8.1 Der Verkäufer trägt die gegen ihn nach dem Gesellschaftsvertrag oder dem Treuhandvertrag<br />

für die Übertragung der Beteiligung bestehenden Vergütungsansprüche der<br />

Fondsgesellschaft, der persönlich haftenden Gesellschafterin oder des Treuhänders.<br />

8.2 Sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Übertragung der Beteiligung trägt<br />

– vorbehaltlich Ziff. 8.3 – der Käufer, einschließlich der Kosten erforderlicher Handelsregisteranmeldungen<br />

und -eintragungen, soweit diese nicht über die Vergütung nach<br />

Ziff. 8.1 abgegolten sind.<br />

8.3 Im Übrigen tragen Verkäufer und Käufer ihre eigenen Kosten aus und im Zusammenhang<br />

mit der Vorbereitung, dem Zustandekommen und der Durchführung dieses<br />

Vertrages jeweils selbst.<br />

9. Schlussbestimmungen<br />

9.1 Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag können nur mit vorheriger<br />

schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei abgetreten werden.<br />

9.2 Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit<br />

der Schriftform und der ausdrücklichen Bezugnahme auf diesen Vertrag. Dies gilt auch<br />

für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses selbst.<br />

9.3 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss<br />

des UN-Kaufrechts und der Vorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts,<br />

die zur Anwendung einer anderen Rechtsordnung führen würden.<br />

9.4 Sollten Regelungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder<br />

undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen<br />

dadurch nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren<br />

Regelung gilt eine solche als vereinbart, die unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nach<br />

Ort, Zeit, Maß und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was von den Parteien<br />

nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren<br />

Bestimmung gewollt war. Gleiches gilt für etwaige Lücken in diesem Vertrag.<br />

9.5 Sofern in diesem Vertrag von den Parteien abgegebene Erklärungen in Bezug auf<br />

die <strong>DZAG</strong> der Annahme der <strong>DZAG</strong> bedürfen, verzichten die Parteien auf den Zugang der<br />

Annahmeerklärung als Voraussetzung für die Wirksamkeit der Annahme.<br />

12


TREUHANDBESTIMMUNGEN<br />

(STAND: NOVE<strong>MB</strong>ER 2013)<br />

Die Abwicklung der Kaufpreiszahlung gemäß Ziffer 2 des zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossenen Kaufvertrages erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Treuhandbestimmungen<br />

durch die GGV Grützmacher Gravert Viegener Partnerschaft, Herrengraben 3, 20459 Hamburg. Käufer und Verkäufer schließen, jeder für sich, mit der Treuhänderin<br />

jeweils durch Unterzeichnung des Kaufvertrages einen Treuhandvertrag mit dem nachfolgenden Inhalt. Die Treuhandvereinbarung wird bis zum Stichtag gemäß Buchstabe<br />

c. des Kaufvertrages bzw. bis zu einem gegebenenfalls späteren Wirksamwerden der Sicherungsabtretung nach Ziff. 7.5 des Kaufvertrages hinsichtlich des Zahlungsbetrages treuhänderisch<br />

zugunsten des Käufers, danach entsprechend treuhänderisch zugunsten des Verkäufers geschlossen.<br />

1. Treuhandzahlung / Konten<br />

1.1 Der Kaufpreis sowie die durch den Käufer zu zahlende Makler- und Vermittlerprovision<br />

(nachfolgend gemeinsam zur Vereinfachung der „Kaufpreis“) sind binnen zehn<br />

Werktagen nach Abschluss des Kaufvertrages fällig und nach Zahlungsaufforderung<br />

durch die <strong>DZAG</strong> zahlbar auf das von ihr in der Zahlungsaufforderung benannte Treuhandkonto<br />

(nachfolgend einheitlich „Treuhandkonto“) der Treuhänderin.<br />

1.2 Die Einzahlung auf das Treuhandkonto erfolgt zunächst im Hinblick auf die Verpflichtung<br />

des Käufers zur Leistung der geschuldeten Provisionen gem. Ziff. 5 der Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen des <strong>Maklervertrag</strong>es, danach hinsichtlich des vereinbarten<br />

Kaufpreises <strong>inkl</strong>usive von Beträgen zur Ablösung etwaiger Rechte Dritter und zuletzt auf<br />

etwaigen Aufwendungsersatz.<br />

1.3 Die Treuhänderin ist berechtigt, die jeweils von ihr zur Abwicklung von über die<br />

<strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG vermittelten Verträgen entgegengenommenen Gelder auf<br />

einem einheitlichen Treuhandkonto zu verwalten. Die Parteien werden ausdrücklich<br />

darauf hingewiesen, dass diese gemeinsame Verwahrung zu einer Erhöhung der mit der<br />

Treuhandverwahrung verbundenen Risiken führt.<br />

1.4 Guthaben auf dem jeweiligen Treuhandkonto werden verzinst; die Zinsen stehen der<br />

Treuhänderin zu.<br />

4.3 Übermittlungen personenbezogener Daten an staatliche Einrichtungen und Behörden<br />

erfolgen nur im Rahmen zwingender nationaler Rechtsvorschriften oder wenn die<br />

Weitergabe im Fall von Angriffen auf unsere Netzinfrastruktur zur Rechts- oder Strafverfolgung<br />

erforderlich ist.<br />

4.4 Die Treuhänderin ist berechtigt, die persönlichen Daten der Parteien sowie die<br />

Grundlagen dieses Treuhandvertrages und des zu Grunde liegenden Kaufvertrages der<br />

das Treuhandkonto führenden Bank im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (u.a.<br />

Geldwäschegesetz) mitzuteilen. Eine Weitergabe zu anderen Zwecken an Dritte findet<br />

nicht statt.<br />

4.5 Die Treuhänderin setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein,<br />

um die durch sie verwalteten personenbezogenen Daten gegen zufällige oder vorsätzliche<br />

Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen<br />

zu schützen. Die Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen<br />

Entwicklung fortlaufend verbessert.<br />

4.6 Den Parteien steht ein Auskunftsrecht bezüglich der über sie gespeicherten personenbezogenen<br />

Daten und ferner ein Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung<br />

und Löschung zu. Dieses ist gegenüber der Treuhänderin unter der angegebene Anschrift<br />

geltend zu machen<br />

2. Treuhandauftrag<br />

2.1 Die Parteien weisen die Treuhänderin an, den Kaufpreis an den Verkäufer zu<br />

zahlen, wenn nach ihrer Überzeugung alle Voraussetzungen für die Übertragung der<br />

Beteiligung nach Ziff. 5 des Kaufvertrages vorliegen.<br />

2.2 Folgende Abzüge hat die Treuhänderin auf Anweisung der <strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG<br />

von dem Kaufpreis zu tätigen und an den jeweiligen, ihr von der <strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt<br />

AG mitgeteilten Berechtigten auszukehren:<br />

• für die Ablösung von Rechten Dritter gemäß lit. d) des Kaufvertrages erforderliche<br />

Beträge – sofern und soweit Rechte Dritter an der Beteiligung bestehen, die vor der<br />

Übertragung der Beteiligung abgelöst werden müssen (z.B. Pfandrechte), weisen die<br />

Parteien die Treuhänderin hiermit unwiderruflich an, sämtliche für die Ablösung dieser<br />

Rechte notwendigen Zahlungen jeweils in ihrem Namen und Auftrag aus dem Kaufpreis<br />

zu leisten und jeweils Erklärungen für sie abzugeben und entgegenzunehmen.<br />

• ein etwa gegenüber der <strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG durch den Verkäufer geschuldeter<br />

Aufwendungsersatz<br />

• vom Verkäufer ggf. zu zahlende Provision<br />

• von der Fondsgesellschaft oder von ihr beauftragten Dritten in Rechnung gestellte<br />

Kosten für die Übertragung<br />

• etwa nach dem Stichtag an den Verkäufer erfolgte Auszahlungen der Fondsgesellschaft<br />

2.3 Widerruft eine der Parteien den Kaufvertrag aufgrund eines ihnen etwa zustehenden<br />

Widerrufsrechtes wirksam oder tritt aufgrund des ihnen in Ziff. 6 des Kaufvertrags jeweils<br />

eingeräumten Rücktrittrechts von dem Kaufvertrag zurück oder widerruft eine von ihnen<br />

den der <strong>DZAG</strong> erteilten Maklerauftrag (<strong>inkl</strong>. Vollmacht), weisen beide Parteien gemeinsam<br />

die Treuhänderin hiermit bereits jetzt unwiderruflich an, den bereits auf das Treuhandkonto<br />

eingezahlten Kaufpreis, im Fall des Rücktritts nach Ziff. 6.3 des Kaufvertrages<br />

oder eines Widerrufs zzgl. Makler-/Vermittlerprovision, an den Käufer auszukehren.<br />

2.4 Die vorstehenden Anweisungen an die Treuhänderin erfolgen jeweils unwiderruflich.<br />

Weitere Ansprüche der Parteien gegen die Treuhänderin bestehen nicht.<br />

5. Haftung<br />

5.1 Der Treuhänderin obliegt ausschließlich die formelle Prüfung des Vorliegens der<br />

Auszahlungsvoraussetzungen auf Grundlage der Angaben der <strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt<br />

AG. Die Treuhänderin übernimmt keine Haftung für das dem Treuhandvertrag zu<br />

Grunde liegende Geschäft, insbesondere nicht für den Bestand oder den Wert der<br />

veräußerten Beteiligung, ihre Mängelfreiheit oder für etwa durch eine der Parteien im<br />

Rahmen des Kaufvertrages abgegebene Zusicherungen oder Garantien.<br />

5.2 Die Treuhänderin haftet weder für die tatsächliche Durchführung des Kaufvertrages<br />

noch für die Vertragstreue einer der Parteien oder ihre Bonität. Sie ist außerhalb der<br />

Zahlungsabwicklung nicht verpflichtet, an der Durchführung des Kaufvertrages mitzuwirken,<br />

insbesondere obliegt es ihr nicht, etwa erforderliche Zustimmungen der Fondsgesellschaft<br />

oder sonstiger Dritter einzuholen oder auf ihre Einholung oder Erteilung<br />

hinzuwirken.<br />

5.3 Die Treuhänderin ist nicht verpflichtet, Unterlagen und Informationen betreffend die<br />

Beteiligung oder Angaben der <strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG, des Käufers oder Verkäufers<br />

der Beteiligung zu seiner Person zu prüfen. Sie übernimmt keine Gewähr für deren<br />

Richtigkeit und Vollständigkeit, selbst wenn sie eine Prüfung vornimmt.<br />

5.4 Die Treuhänderin übernimmt weder die Haftung für die richtige, vollständige oder<br />

rechtzeitige Erfüllung evtl. bestehender Informations-, Belehrungs- und Aufklärungspflichten<br />

der <strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG gegenüber den Parteien noch für solche der<br />

Parteien untereinander.<br />

5.5 Die Treuhänderin haftet, unabhängig von den übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung<br />

– auch für ein vor dem Abschluss dieses Vertrages liegendes Verhalten – nur,<br />

soweit ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe<br />

Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder<br />

Gesundheit des AG oder vertragswesentlicher Pflichten der Treuhänderin (dies sind<br />

solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags<br />

überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig<br />

vertrauen darf). Diese Haftungsbeschränkung wirkt auch zugunsten der gesetzlichen<br />

Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Treuhänderin. Gegenüber Unternehmern ist die<br />

Haftung, außer im Fall der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder der<br />

Verletzung vertragswesentlicher Pflichten im in Satz 2 definierten Sinne, auf den typischerweise<br />

vorhersehbaren Schaden begrenzt.<br />

3. Informationen / Prüfungspflichten<br />

3.1 Die Treuhänderin ist berechtigt, sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben vollumfänglich<br />

auf die ihr von der <strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG mitgeteilten Informationen zu stützen und<br />

diese, ohne sie einer eigenen Prüfung zu unterziehen, als richtig und vollständig anzunehmen.<br />

3.2 Sie ist nicht verpflichtet, eigenständig weitere evtl. bestehende Voraussetzungen für<br />

die Übertragung der Beteiligung zu prüfen, bevor sie den Kaufpreis an den Verkäufer<br />

auszahlt.<br />

4. Erfassung vom Daten / Weitergabe von Informationen<br />

4.1 Die durch die Parteien und die <strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG an die Treuhänderin<br />

übermittelten Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Treuhandverhältnisses<br />

einschließlich der Geldwäsche-Identifikation verwendet. Über diese Zwecke hinaus<br />

werden personenbezogene Daten nicht verarbeitet.<br />

4.2 Jegliche Nutzung personenbezogener Daten erfolgt nur zu den genannten Zwecken<br />

und in dem zur Erreichung dieser Zwecke erforderlichen Umfang.<br />

6. Schlussbestimmungen<br />

6.1 Sofern in diesem Vertrag von den Parteien abgegebene Erklärungen in Bezug auf<br />

die Treuhänderin GGV Grützmacher Gravert Viegener Partnerschaft der Annahme<br />

bedürfen, verzichten die Parteien auf den Zugang der Annahmeerklärung als Voraussetzung<br />

für die Wirksamkeit der Annahme.<br />

6.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus und im Zusammenhang<br />

mit dieser Treuhandvereinbarung ist, soweit dies wirksam vereinbart werden kann,<br />

Hamburg. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland<br />

unter Ausschluss etwa einschlägiger Regelungen des Internationalen Privatrechts,<br />

soweit sie zur Anwendung einer anderen Rechtsordnung führen würden.<br />

6.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser<br />

Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die<br />

Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.<br />

6.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam<br />

sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht<br />

berührt. Die unwirksame Bestimmung werden die Parteien durch eine solche ersetzen,<br />

die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise<br />

wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.<br />

13


HANDELSPLATTFORM<br />

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (STAND: NOVE<strong>MB</strong>ER 2013)<br />

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") für die<br />

Nutzung der Handelsplattform der <strong>Deutsche</strong>n Zweitmarkt AG (nachfolgend "<strong>DZAG</strong>")<br />

betreffen ausschließlich die Nutzung der Websites https://handel.deutschezweitmarkt.de<br />

und http://www.deutsche-zweitmarkt.de sowie aller zu diesen Domains<br />

gehörenden Subdomains (nachfolgend insgesamt "Handelsplattform").<br />

Die AGB finden auch dann Anwendung, wenn Sie die Handelsplattform oder Bereiche<br />

davon von anderen Websites aus nutzen, die den Zugang zur Handelsplattform vollständig<br />

oder ausschnittsweise ermöglichen.<br />

1. Handelsplattform<br />

1.1 Auf der Handelsplattform können nach Maßgabe von § 2 dieser AGB registrierte<br />

Nutzer (nachfolgend "Nutzer") Beteiligungen an geschlossenen Fonds (nachfolgend<br />

"Beteiligung") verkaufen und kaufen.<br />

1.2 Die <strong>DZAG</strong> bietet selbst keine Beteiligungen an und wird selbst nicht Vertragspartner<br />

der ausschließlich zwischen den Nutzern geschlossenen Verträge.<br />

2. Registrierung<br />

2.1 Die Nutzung der Funktionen der Handelsplattform zum Verkauf oder Kauf von<br />

Beteiligungen setzt die Registrierung als Nutzer voraus. Ein Anspruch auf Registrierung<br />

besteht nicht. Die Registrierung ist kostenlos.<br />

2.2 Die Registrierung ist nur juristischen Personen, Personenhandelsgesellschaften und<br />

volljährigen, unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt.<br />

2.3 Die von der <strong>DZAG</strong> bei der Registrierung abgefragten Daten sind vollständig und<br />

korrekt anzugeben. Die Anmeldung einer juristischen Person oder Personenhandelsgesellschaft<br />

darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen<br />

werden, die namentlich genannt werden muss. Die Registrierung ist für unbestimmte Zeit<br />

gültig. Tritt nach der Registrierung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist der<br />

Nutzer verpflichtet, die Änderung unverzüglich der <strong>DZAG</strong> per E-Mail mitzuteilen.<br />

2.4 Bei der Registrierung wählt der Nutzer einen Benutzernamen und ein Passwort. Der<br />

Benutzername darf nicht aus einer E-Mail- oder Internetadresse bestehen, nicht Rechte<br />

Dritter verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Der Nutzer muss sein<br />

Passwort geheim halten. Die <strong>DZAG</strong> wird das Passwort nicht an Dritte weitergeben. Die<br />

<strong>DZAG</strong> wird einen Nutzer nicht per E-Mail oder Telefon nach seinem Passwort fragen. Zur<br />

Abfrage des Passworts auf Login-Seiten oder in Webformularen nutzt die <strong>DZAG</strong> ausschließlich<br />

die hier zu findenden URLs.<br />

2.5 Eine Kündigung der Registrierung ist für beide Seiten jederzeit, ohne Einhaltung<br />

einer Frist und ohne Angabe von Gründen möglich. Die <strong>DZAG</strong> wird bei einer von ihr<br />

ausgesprochenen Kündigung auf die berechtigten Belange des Nutzers Rücksicht<br />

nehmen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />

3. Gegenstand und Umfang des Nutzungsverhältnisses<br />

3.1 Die <strong>DZAG</strong> stellt ihren Nutzern die in der Präambel und in § 1 beschriebene Handelsplattform<br />

zur Verfügung. Die Nutzung der Plattform und der Umfang, in dem einzelne<br />

Funktionen und Services genutzt werden können, kann von der <strong>DZAG</strong> an bestimmte<br />

Voraussetzungen geknüpft werden, wie z.B. Prüfung der Anmeldedaten und der Bonität<br />

des Nutzers.<br />

3.2 Die <strong>DZAG</strong> ist berechtigt, den Betrieb der Handelsplattform jederzeit ganz oder<br />

teilweise einzuschränken oder einzustellen. Der Anspruch des Nutzers auf Nutzung der<br />

Handelsplattform und ihrer Funktionen besteht im Übrigen nur im Rahmen der von der<br />

<strong>DZAG</strong> eingesetzten Technik. Die <strong>DZAG</strong> beschränkt ihre Leistungen bzw. den Betrieb der<br />

Handelsplattform vorübergehend, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die<br />

Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen<br />

erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der<br />

Leistungen bzw. dem Betrieb der Handelsplattform dient (Unterbrechung). Endet die<br />

Laufzeit des Bietverfahrens während einer solchen Unterbrechung, wird die Laufzeit um<br />

die Dauer der Unterbrechung derart verlängert, dass der Handel zur nächstmöglichen<br />

Zeit am nächsten Werktag ausläuft.<br />

3.3 Sofern ein unvorhergesehener Systemausfall die Abgabe von Geboten oder andere<br />

Funktionalitäten der Handelsplattform behindert, werden entsprechende Informationen<br />

über die System-Mitteilungen veröffentlicht. Die Laufzeit des Bietverfahrens verlängert<br />

sich nur dann um die Zeit des Systemausfalls, wenn ansonsten das Ende der Laufzeit<br />

des Bietverfahrens in die Zeit des Systemausfalls fallen würde.<br />

4. Allgemeine Grundsätze<br />

4.1 Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Nutzung der Handelsplattform sowie der Dienstleistungen<br />

der <strong>DZAG</strong> die geltenden Gesetze, diese AGB und einen mit der <strong>DZAG</strong> ggf.<br />

geschlossenen <strong>Maklervertrag</strong> zu beachten. Insbesondere dürfen die für den Nutzer<br />

eingestellten Inhalte nicht gegen geltendes Recht oder diese AGB verstoßen.<br />

4.2 Die <strong>DZAG</strong> ist berechtigt, die für den Nutzer eingestellten Inhalte und Daten zu<br />

prüfen. Die <strong>DZAG</strong> ist insbesondere berechtigt, ohne Angabe von Gründen das Einstellen<br />

einer Beteiligung oder eines Gebots zu verweigern.<br />

4.3 Es ist Nutzern untersagt, die durch die Nutzung der Handelsplattform erhaltenen<br />

Adressen, Kontaktdaten und E-Mail-Adressen für andere Zwecke als die vertragliche und<br />

vorvertragliche Kommunikation zu nutzen.<br />

4.4 Die <strong>DZAG</strong> übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihr<br />

auf der Handelsplattform zu einzelnen Beteiligungen bereitgestellten Informationen. Die<br />

<strong>DZAG</strong> behält sich das Recht vor, die Ordnung auf ihrer Handelsplattform zu ändern.<br />

Sollte der Nutzer auf seinem Computer keine Cookies akzeptieren, ist der Handel von<br />

Beteiligungen nicht möglich.<br />

5. <strong>Maklervertrag</strong>, Kauf- und Übertragungsvertrag<br />

Die Nutzung der Funktionen der Handelsplattform zum Verkauf oder Kauf von Beteiligungen<br />

setzt den Abschluss eines separaten <strong>Maklervertrag</strong>es mit der <strong>DZAG</strong> voraus,<br />

dessen Inhalt Sie auf der Handelsplattform im Downloadbereich einsehen können.<br />

Diesem (jeweiligen) <strong>Maklervertrag</strong> und dem beigefügten bzw. ebenfalls im Downloadbereich<br />

verfügbaren Muster des Kauf- und Übertragungsvertrages sind die Einzelheiten<br />

des konkreten Bietverfahrens sowie insbesondere die Regelungen zum Vertragsschluss<br />

über diese Handelsplattform zu entnehmen.<br />

6. Grundsätze für das Bietverfahren<br />

6.1 Solange eine Beteiligung auf der Handelsplattform eingestellt ist, darf ein Nutzer den<br />

Bietern (Kaufinteressenten), die auf diese Beteiligung geboten haben, andere Beteiligungen<br />

nur unter Nutzung dieser Handelsplattform anbieten. Dies gilt auch über die<br />

Laufzeit des eigentlichen Bietverfahrens der eingestellten Beteiligung hinaus.<br />

6.2 Nutzer dürfen den Verlauf des Bietverfahrens nicht durch die Abgabe von Geboten<br />

unter Verwendung eines weiteren Benutzernamens oder durch die Einschaltung eines<br />

Dritten manipulieren. Insbesondere ist es dem Verkäufer während der Laufzeit des<br />

Bietverfahrens untersagt, selbst oder durch Dritte Gebote auf die von ihm eingestellten<br />

Beteiligungen abzugeben. Dieselbe Beteiligung darf nicht gleichzeitig in parallel laufenden<br />

Bietverfahren angeboten werden.<br />

6.3 Die Abgabe von Geboten mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse (z.B.<br />

sog. "Sniper"-Programmen) ist verboten.<br />

6.4 Die <strong>DZAG</strong> stellt den Nutzern einen sog. Bietagenten zur Verfügung. Bei diesem<br />

Verfahren gibt der bietende Nutzer (Kaufinteressent) sein Maximalgebot ein. Der Bietagent<br />

überbietet das jeweils gültige Höchstgebot in dem kleinsten möglichen Schritt.<br />

Sobald ein anderer Nutzer dieses neue Höchstgebot überbietet, erhöht der Bietagent<br />

wiederum in dem kleinsten möglichen Schritt, maximal jedoch bis zum vom Nutzer<br />

eingegebenen Maximalgebot.<br />

7. Sperrung, Löschung von eingestellten Beteiligungen und Geboten<br />

7.1 Wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Nutzer gesetzliche Vorschriften,<br />

Rechte Dritter, einen mit der <strong>DZAG</strong> geschlossenen <strong>Maklervertrag</strong> oder diese AGB<br />

verletzt oder wenn die <strong>DZAG</strong> ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, kann die <strong>DZAG</strong><br />

nach ihrem Ermessen folgende Maßnahmen ergreifen: (i) Löschen von eingestellten<br />

Beteiligungen oder Geboten oder sonstigen Inhalten, die bei der <strong>DZAG</strong> eingestellt<br />

worden sind, (ii) Beschränkung der Nutzung der Handelsplattform, (iii) vorläufige Sperrung<br />

und (iv) endgültige Sperrung von Nutzern. Bei der Wahl der Maßnahme wird die<br />

<strong>DZAG</strong> sich bemühen, die berechtigten Interessen der betroffenen Nutzer zu berücksichtigen,<br />

insbesondere darauf zu achten, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese den<br />

Verstoß nicht verschuldet haben.<br />

7.2 Die <strong>DZAG</strong> kann einen Nutzer aus wichtigem Grund endgültig von der Nutzung der<br />

Handelsplattform insbesondere dann ausschließen, wenn er (i) falsche Kontaktdaten<br />

angibt oder (ii) andere Nutzer oder die <strong>DZAG</strong> schädigt, insbesondere Leistungen der<br />

<strong>DZAG</strong> missbraucht. Wurde ein Nutzer endgültig gesperrt, darf dieser die Handelsplattform<br />

nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden.<br />

8. Systemintegrität und Störung der Handelsplattform<br />

8.1 Der Nutzer ist nicht berechtigt, Mechanismen, Software oder sonstige Scripts in<br />

Verbindung mit der Nutzung der Handelsplattform zu verwenden, die die Funktion der<br />

Handelsplattform beeinflussen könnten. Der Nutzer darf keine Maßnahmen ergreifen, die<br />

eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Infrastruktur der Handelsplattform zur<br />

Folge haben könnten. Es ist dem Nutzer nicht gestattet, von der <strong>DZAG</strong> generierte Inhalte<br />

zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren oder in sonstiger Weise störend in<br />

die Handelsplattform einzugreifen.<br />

8.2 Die auf der Handelsplattform abgelegten Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung<br />

der Rechteinhaber weder kopiert oder verbreitet noch in sonstiger Weise genutzt oder<br />

vervielfältigt werden. Dies gilt auch für ein Kopieren im Wege von "Robot/<br />

Crawler"-Suchmaschinentechnologien oder durch sonstige automatische Mechanismen.<br />

Das Layout der Handelsplattform und diese AGB dürfen nur mit vorheriger schriftlicher<br />

Zustimmung der <strong>DZAG</strong> vervielfältigt und/oder auf anderen Websites genutzt werden.<br />

9. Haftungsbeschränkung<br />

9.1 Der Handel über das Internet birgt Risiken, die in der Natur des Mediums liegen. Da<br />

die Identifizierung von Nutzern im Internet schwierig ist, kann die <strong>DZAG</strong> nicht zusichern,<br />

dass jeder Nutzer die Person ist, für die er sich ausgibt. Trotz unterschiedlicher Sicherheitsmaßnahmen<br />

ist es möglich, dass ein Nutzer falsche Adressdaten gegenüber der<br />

<strong>DZAG</strong> angegeben hat. Jeder Nutzer hat sich deshalb selbst von der Identität seines<br />

Vertragspartners zu überzeugen.<br />

9.2 Unabhängig von den übrigen Bestimmungen dieses Paragraphen haftet die <strong>DZAG</strong><br />

für Schäden, außer im Fall der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder der<br />

Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur, wenn und soweit der <strong>DZAG</strong>, ihren gesetzlichen<br />

Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.<br />

Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße<br />

Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung<br />

der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt<br />

auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der <strong>DZAG</strong>.<br />

14


HANDELSPLATTFORM<br />

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (STAND: NOVE<strong>MB</strong>ER 2013)<br />

9.3 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung, außer im Fall der Verletzung von Leben,<br />

Körper oder Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auf den<br />

typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.<br />

9.4 Die <strong>DZAG</strong> übernimmt keine Haftung für die richtige, vollständige oder rechtzeitige<br />

Erfüllung evtl. bestehender Informations- und Aufklärungspflichten des Verkäufers oder<br />

des Käufers einer Beteiligung. Sofern sich die <strong>DZAG</strong> dennoch im Einzelfall freiwillig<br />

bereit erklärt, entsprechende Angaben zu übermitteln, übernimmt die <strong>DZAG</strong> im Zusammenhang<br />

hiermit keinerlei Haftung.<br />

9.5 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Fall der<br />

Übernahme ausdrücklicher Garantien durch die <strong>DZAG</strong> und im Fall zwingender gesetzlicher<br />

Regelungen.<br />

10. Freistellung<br />

Der Nutzer stellt die <strong>DZAG</strong> von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder<br />

sonstige Personen gegenüber der <strong>DZAG</strong> geltend machen, sei es wegen Verletzung ihrer<br />

Rechte durch auf Veranlassung des Nutzers in die Handelsplattform eingestellte Gebote,<br />

Beteiligungen oder sonstige Inhalte, sei es wegen dessen sonstiger Nutzung der Handelsplattform.<br />

Der Nutzer übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung<br />

der <strong>DZAG</strong> einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt<br />

nicht, soweit die Rechtsverletzung von dem Nutzer nicht zu vertreten ist.<br />

11. Sonstiges<br />

11.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus und im Zusammenhang mit dem Nutzungsverhältnis<br />

und Gerichtsstand ist, soweit dies wirksam vereinbart werden kann, der<br />

Sitz der <strong>DZAG</strong>. Das Nutzungsverhältnis einschließlich dieser AGB unterliegt dem Recht<br />

der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und derjenigen<br />

Regelungen des internationalen Privatrechts, die zur Anwendung des Rechts eines<br />

anderen Staates führen würden.<br />

11.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der<br />

Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst. Die<br />

<strong>DZAG</strong> behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern.<br />

Die geänderten AGB werden dem Nutzer elektronisch (per E-Mail) mitgeteilt sowie beim<br />

Registrieren auf der Handelsplattform angezeigt und ihm dort ausdruck- bzw. digital<br />

speicherbar zum Download bereitgestellt. Sie gelten vom Nutzer als genehmigt, wenn er<br />

nicht schriftlich, per Fax oder auf elektronischem Wege innerhalb von sechs Wochen<br />

nach Übersendung widerspricht. Hierauf wird die <strong>DZAG</strong> bei Bekanntgabe hinweisen.<br />

11.3 Sofern eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird,<br />

bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt<br />

als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in<br />

rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle<br />

Regelungslücken.<br />

DATENSCHUTZERKLÄRUNG<br />

Einwilligung in die Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datennutzung<br />

In der nachfolgenden Datenschutzerklärung unterrichtet Sie die <strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG,<br />

Katharinenstraße 4, 20457 Hamburg (nachfolgend "<strong>DZAG</strong>") darüber, welche Daten bei der<br />

Nutzung der über die Websites https://handel.deutsche-zweitmarkt.de und<br />

http://www.deutsche-zweitmarkt.de sowie aller zu dieser Domain gehörenden Subdomains<br />

(„Handelsplattform“) zur Verfügung gestellten Onlinehandelsplattform erhoben, gespeichert,<br />

ausgewertet und an Dritte übermittelt werden, in welchem Umfang dies geschieht und zu<br />

welchem Zweck. Im Rahmen Ihrer Registrierung als Nutzer der Handelsplattform müssen Sie<br />

sich mit der hier dargestellten Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten<br />

einverstanden erklären. Sie können die Handelsplattform auch ohne Registrierung besuchen.<br />

Für den Besuch bestimmter Teilbereiche der Handelsplattform sowie für die Nutzung der<br />

Funktionen der Handelsplattform zum Verkauf oder Kauf von Beteiligungen ist jedoch eine<br />

Registrierung erforderlich.<br />

Allgemeine Daten<br />

Bei jedem Besuch der Handelsplattform werden Ihre IP-Adresse, Browser-Typ, Zugriffsdatum<br />

und -zeit, sowie weitere allgemeine Daten (wie z.B. besuchte Seiten, Anzahl der<br />

Besuche, Besuchsdauer) erfasst, gespeichert und statistisch ausgewertet, um die Akzeptanz<br />

der Handelsplattform zu kontrollieren und somit laufend verbessern zu können. Die Daten<br />

dienen zudem der Systemsicherheit, zur Verhinderung von Missbrauch und ggf. zu Beweiszwecken.<br />

Nutzerprofile<br />

Bei registrierten Nutzern wird aus diesen Daten ein Nutzerprofil erstellt, das es der <strong>DZAG</strong><br />

ermöglicht die Nutzung für Sie komfortabler zu machen und die Inanspruchnahme der Onlinehandelsplattform<br />

nutzerbezogen zu gestalten. Außerdem wird dieses Nutzerprofil verwendet,<br />

damit Ihnen die <strong>DZAG</strong> auf Ihre Interessen zugeschnittene, weitere Angebote zukommen lassen<br />

kann.<br />

In dem Nutzerprofil werden die von Ihnen bei verschiedenen Transaktionen/Besuchen der<br />

Handelsplattform zulässigerweise erhobenen und gespeicherten Daten miteinander verknüpft.<br />

Das Nutzerprofil wird unter Ihrem Benutzernamen geführt. Registrierungs- und Nutzungsdaten<br />

werden automatisch ausgewertet mit dem Ziel, dass sich hieraus ergebende Nutzerprofil mit<br />

unseren Produkt- und Dienstleistungsangeboten abzugleichen. Sollten Sie die Erstellung eines<br />

solchen Nutzerprofils unter Ihrem Benutzernamen nicht wünschen, können Sie dem für zukünftige<br />

Nutzungen widersprechen. Bitte verwenden Sie hierfür die untenstehenden Kontaktdaten.<br />

Übermittlung von Daten an Dritte<br />

Im Falle einer erfolgreichen Transaktion übermittelt die <strong>DZAG</strong> Ihrem Vertragspartner (Käufer<br />

bzw. Verkäufer) Ihren Namen, Ihre Anschrift sowie Ihre E-Mail-Adresse zur weiteren Abwicklung<br />

des geschlossenen Vertrags.<br />

Im Zuge der Abwicklung des Anteilskaufs bzw. -verkaufs werden zur Einholung einer etwaig<br />

erforderlichen Zustimmung des für die Verwaltung der Beteiligung zuständigen Treuhänders an<br />

diesen Ihr Name, Ihre Anschrift sowie Daten zu der verkauften Beteiligung übermittelt.<br />

Cookies<br />

Auf der Handelsplattform werden Cookies verwendet. Cookies sind kleine Textinformationen,<br />

die hier als Zugangsschutz für den nicht allgemein zugänglichen Bereich eingesetzt werden<br />

und dazu auf Ihrem Computer gespeichert werden. In dem Cookie wird der Schlüssel zur<br />

jeweiligen Session gespeichert. Ob Sie Cookies akzeptieren, hängt unter anderem von Ihren<br />

Browser-Einstellungen ab. Sollten Sie keine Cookies akzeptieren, sind bestimmte Funktionen<br />

der Handelsplattform, insbesondere die Möglichkeit des Kaufs und Verkaufs von Beteiligungen,<br />

nicht möglich.<br />

Missbrauch der Plattform<br />

Soweit im Einzelfall erforderlich und bei Vorliegen zu dokumentierender tatsächlicher Anhaltspunkte<br />

erhebt, verarbeitet und nutzt die <strong>DZAG</strong> weitere Daten, die zum Aufdecken oder Unterbinden<br />

von einem Nutzer in rechtswidriger oder vertragswidriger Art und Weise in Anspruch<br />

genommener Leistungen dienen.<br />

Kontakt<br />

Bei Fragen zu dieser Datenschutzerklärung, zu der von Ihnen erteilten Einwilligung, für einen<br />

jederzeit möglichen Widerruf Ihrer Einwilligung oder für sonstige den Datenschutz betreffenden<br />

Erklärungen können Sie sich wenden an:<br />

<strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG - Vorstand - Jan-Peter Schmidt, Torsten Filenius<br />

Katharinenstraße 4, 20457 Hamburg, E-Mail: info@deutsche-zweitmarkt.de<br />

Datenschutzbeauftragter nach §4 f BDSG: Stefan Finck, Hamburg<br />

E-Mail: datenschutz@deutsche-zweitmarkt.de<br />

Nutzerregistrierung<br />

Bei der Registrierung müssen Sie folgende Daten angeben, die anschließend zur Begründung,<br />

Durchführung und Abwicklung des Nutzungsverhältnisses von der <strong>DZAG</strong> gespeichert werden:<br />

Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer für Rückfragen. Weitere Angaben sind<br />

freiwillig; sollten Sie freiwillig weitere Angaben machen, werden diese ebenfalls gespeichert.<br />

Außerdem wählen Sie bei der Registrierung einen Benutzernamen (Pseudonym) und ein<br />

Passwort, mit deren Hilfe Sie den nicht allgemein zugänglichen Bereich besuchen und Beteiligungen<br />

kaufen oder verkaufen können.<br />

Die von Ihnen im Falle des Einstellens einer Beteiligung zum Verkauf zusätzlich gemachten<br />

Angaben werden den Nutzern der Plattform öffentlich zugänglich gemacht. Gebote können<br />

jedoch nur von registrierten Nutzern abgegeben werden.<br />

<strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG, Katharinenstraße 4, 20457 Hamburg<br />

info@deutsche-zweitmarkt.de, www.deutsche-zweitmarkt.de<br />

Amtsgericht Hamburg, HRB 98038 | St.-Nr.: 48/756/01240<br />

Vorstand: Jan-Peter Schmidt, Torsten Filenius<br />

Aufsichtsratsvorsitzender: Matthias J. Brinckman<br />

Aufsichtsbehörde:<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,<br />

Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt, ID: 126273<br />

Sollten Sie eine Beteiligung verkaufen wollen, müssen Sie darüber hinaus nach Abschluss des<br />

Kauf- und Übertragungsvertrags eine Bankverbindung angeben, auf die nach vollständiger<br />

Übertragung der veräußerten Beteiligung der Kaufpreis zu überweisen ist.<br />

15


IDENTIFIZIERUNG DES AUFTRAGGEBERS GEMÄß § 4 GWG*<br />

(STAND NOVE<strong>MB</strong>ER 2013)<br />

(* Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten, Geldwäschegesetz)<br />

<strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG<br />

als Vermittlerin<br />

GGV Grützmacher Gravert Viegener Partnerschaft Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater<br />

als Treuhänderin<br />

Erklärung zum wirtschaftlich Berechtigten:<br />

□ Ich handele auf eigene Rechnung.*<br />

□ Ich handele für Rechnung von *<br />

(Name und Meldeadresse des wirtschaftlich Berechtigten)<br />

* Der wirtschaftliche Berechtigte ist wie der Handelnde persönlich zu identifizieren.<br />

Bei juristischen Personen sind ein aktueller Handelsregisterauszug und, sofern Gesellschafter mit 25 % und mehr an der juristischen Person beteiligt sind,<br />

auch eine aktuelle Gesellschafterliste beizufügen. Auch diese Gesellschafter sind jeweils persönlich zu identifizieren.<br />

Ort/Datum Name des Identifizierten Unterschrift des Identifizierten<br />

(in Druckbuchstaben)<br />

Identitätsprüfung:<br />

□ Identitätsprüfung bei anwesendem Auftraggeber<br />

Ich bestätige, dass der Auftraggeber für die Identifizierung anwesend war und ich die Angaben des Auftraggebers anhand des Originals eines<br />

gültigen amtlichen Ausweises überprüft habe. Eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite) ist beigefügt.<br />

Personalausweis-Nr.:<br />

Reisepass-Nr.:<br />

Ausstellende Behörde:<br />

Ich habe die Legitimation in meiner Eigenschaft als<br />

□ Finanzdienstleistungsinstitut mit einer Erlaubnis gem. § 32 Abs. I KWG,<br />

□ Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter,<br />

□ Notar durchgeführt.<br />

Ort/Datum Name des Legitimierenden Unterschrift des Legitimierenden<br />

(in Druckbuchstaben)<br />

oder<br />

□ Identitätsprüfung bei nicht anwesendem Auftraggeber<br />

Legitimation durch PostIdent-Verfahren<br />

16


Achtung MaV!<br />

Formular und diesen Coupon im<br />

Postsache-Fensterbriefumschlag<br />

oder im Kundenrückumschlag an<br />

angegebene Anschrift schicken!<br />

<strong>Deutsche</strong> Zweitmarkt AG<br />

Katharinenstr. 4<br />

20457 Hamburg<br />

MaV: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter-Hotline<br />

Wichtig! Bitte nehmen sie diesen Coupon und lassen Sie sich bei<br />

einer Postfiliale mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass<br />

identifizieren.<br />

Abrechnungsnummer<br />

6 1 1 1 5 7 4 4 7 4 3 7 0 1<br />

Referenznummer<br />

Achtung MaV!<br />

• Barcode einscannen<br />

• POSTIDENT BASIC ® -Formular nutzen<br />

• Formular an Absender<br />

17

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