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fragebogen zur biologischen sicherheit der geflügelbetriebe

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Untersuchung, die das Überbringen von Proben in ein Labor erfor<strong>der</strong>lich macht, das mit einer<br />

spezifischen Ausrüstung ausgestattet ist, um die Analyse durchzuführen.<br />

4. Sanktionen<br />

Wenn <strong>der</strong> ausgefüllte Fragebogen nicht vor dem 15. Dezember 2013 <strong>zur</strong> zuständigen PKE<br />

<strong>zur</strong>ückgeschickt wird, setzt sich <strong>der</strong> Verantwortliche des betreffenden Betriebes folgenden Sanktionen<br />

aus:<br />

- <strong>der</strong> Transport von lebendem Geflügel, von Bruteiern und von Konsumeiern ab und zum Betrieb<br />

wird verboten;<br />

- <strong>der</strong> Besitzer des Geflügels verliert alle seine Rechte auf Entschädigung, die in Art. 61 des<br />

Königlichen Erlasses vom 5. Mai 2008 <strong>zur</strong> Bekämpfung <strong>der</strong> aviären Influenza genannt sind.<br />

Fragebogen <strong>zur</strong> <strong>biologischen</strong> Sicherheit - Begleitnotiz - 01.10.2013 4

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