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Rundschreiben über die anwendbaren Anforderungen für ... - Favv

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Föderalagentur <strong>für</strong> <strong>die</strong> Sicherheit der Nahrungsmittelkette<br />

<strong>Rundschreiben</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>anwendbaren</strong> <strong>Anforderungen</strong> <strong>für</strong><br />

Lebensmittelbanken und karitative Einrichtungen<br />

Referenz PCCB/S3/1092228 Datum 02.08.2013<br />

Aktuelle Version 1 Anwendungsdatum Veröffentlichungsdatum<br />

Schlüsselbegriffe Lebensmittelbanken, karitative Einrichtungen, Aufbewahrungsdauer,<br />

Rückverfolgbarkeit, Etikettierung, Gefriergut<br />

Verfasst von<br />

De Praeter Caroline, attaché<br />

Gutgeheißen durch<br />

Diricks Herman, Generaldirektor<br />

1. Ziel<br />

Das vorliegende <strong>Rundschreiben</strong> liefert Richtlinien, was <strong>die</strong> Interpretation von Verfallsdaten, der<br />

Rückverfolgbarkeit, der Etikettierung und der Tiefkühlung von Lebensmitteln betrifft. Diese Richtlinien<br />

sind insbesondere <strong>für</strong> Lebensmittelbanken und karitative Einrichtungen bestimmt. Diese Initiative<br />

entspricht einer sozialen und nachhaltigen Politik in Sachen Lebensmittelsicherheit im Hinblick auf <strong>die</strong><br />

Erlangung des größtmöglichen Verbraucherschutzes und eines Abbaus der<br />

Lebensmittelverschwendung.<br />

Dieses <strong>Rundschreiben</strong> ersetzt <strong>die</strong> <strong>Rundschreiben</strong> PCCB/S3/CDP/965131 und PCCB/S3/JIM/879248.<br />

2. Anwendungsbereich<br />

Dieses Dokument ist anwendbar auf alle Lebensmittel, <strong>die</strong> von den Lebensmittelbanken und<br />

karitativen Einrichtungen verteilt werden.<br />

3. Referenzen<br />

3.1. Gesetzgebung<br />

Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur<br />

Festlegung der allgemeinen Grundsätze und <strong>Anforderungen</strong> des Lebensmittelrechts, zur Errichtung<br />

der Europäischen Behörde <strong>für</strong> Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur<br />

Lebensmittelsicherheit<br />

Gesetz vom 24.01.1977 <strong>über</strong> den Schutz der Gesundheit der Verbraucher im Bereich der<br />

Lebensmittel und anderer Waren<br />

Arrêté royal du 3 janvier 1975 relatif aux denrées et substances alimentaires considérées comme<br />

déclarées nuisibles.<br />

1


Königlicher Erlass vom 13. September 1999 <strong>über</strong> <strong>die</strong> Etikettierung von vorverpackten Lebensmitteln<br />

Königlicher Erlass vom 14. November 2003 <strong>über</strong> <strong>die</strong> Eigenkontrolle, <strong>die</strong> Meldepflicht und <strong>die</strong><br />

Rückverfolgbarkeit in der Nahrungsmittelkette<br />

Ministerieller Erlass vom 22. März 2013 <strong>über</strong> <strong>die</strong> Lockerungen der Modalitäten der Anwendung der<br />

Eigenkontrolle und der Rückverfolgbarkeit in bestimmten Betrieben des Lebensmittelsektors<br />

3.2 Andere<br />

<strong>Rundschreiben</strong> <strong>über</strong> Verfallsdaten (Ref PCCB/S3/802859)<br />

4. Definitionen und Abkürzungen<br />

Lebensmittelbanken: karitative Einrichtungen, <strong>die</strong> Lebensmittel einsammeln, um sie an andere<br />

karitative Einrichtungen zu verteilen<br />

Karitative Einrichtungen: Einrichtungen ohne gewinnbringende Absicht mit philanthropischem<br />

Charakter, <strong>die</strong> benachteiligten Personen im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe und der<br />

Armutsbekämpfung Lebensmittel zur Verfügung stellen.<br />

[zur Information: <strong>die</strong> karitativen Einrichtungen sind ebenfalls soziale Restaurants, soziale<br />

Lebensmittelgeschäfte,...]<br />

Verbrauchsdatum: das Verbrauchsdatum (verbrauchen bis) bezieht sich auf <strong>die</strong> Produktsicherheit und<br />

ist auf sehr verderblichen Lebensmitteln angebracht. Nach <strong>die</strong>sem Datum dürfen <strong>die</strong>se Produkte<br />

weder verteilt noch verzehrt werden aufgrund möglicher Risiken <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gesundheit der Verbraucher.<br />

Mindesthaltbarkeitsdatum: das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD = mindestens haltbar bis) bezieht sich<br />

vor allem auf <strong>die</strong> Qualität des Produktes, es wird auf <strong>die</strong> aus mikrobiologischer Sicht weniger<br />

empfindlichen Produkte angebracht und <strong>die</strong> folglich nicht so schnell ein Risiko <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Verbrauchergesundheit darstellen. Bis zu <strong>die</strong>sem Datum garantiert der Hersteller ein sicheres Produkt<br />

und ein Qualitätsprodukt. Nach Ablauf <strong>die</strong>ses Datums ist <strong>die</strong> Qualität des Produktes nicht mehr<br />

garantiert, aber das bedeutet nicht automatisch, dass es eine Gefahr <strong>für</strong> <strong>die</strong> Volksgesundheit darstellt.<br />

5. Verteilung von Lebensmitteln durch Lebensmittelbanken und karitative<br />

Einrichtungen<br />

a) Richtlinien <strong>für</strong> <strong>die</strong> Interpretation der Verfallsdaten<br />

Die Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum erreicht oder <strong>über</strong>schritten wurde, können in<br />

gewissen Fällen noch an den Verbraucher ohne das geringste Risiko <strong>für</strong> <strong>die</strong> Volksgesundheit geliefert<br />

werden. Eine nicht erschöpfende Liste von Lebensmitteln, <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> Lebensmittelbanken und<br />

karitativen Einrichtungen verwendet werden können, ist hier unten angegeben, um als Richtlinie in der<br />

Beurteilung der Aufbewahrung von Lebensmitteln zu <strong>die</strong>nen, sobald ihr Mindesthaltbarkeitsdatum<br />

erreicht oder <strong>über</strong>schritten wurde. In <strong>die</strong>ser Liste werden <strong>die</strong> Lebensmittel in vier Kategorien aufgeteilt,<br />

von Lebensmitteln mit sehr langer Aufbewahrungsdauer bis zu denen mit kurzer<br />

Aufbewahrungsdauer. In der letzten Spalte ist eine Schätzung der Aufbewahrungsdauer angegeben,<br />

während der das Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch durch <strong>die</strong><br />

2


Lebensmittelbanken und karitativen Einrichtungen verteilt werden kann. Diese Dauer ist jedoch rein<br />

informatorisch, eine Beurteilung von Fall zu Fall ist immer notwendig. Falls Gründe zu der Annahme<br />

bestehen, dass ein Lebensmittel <strong>für</strong> den Verzehr ungeeignet geworden ist, darf es keinstenfalls verteilt<br />

werden. Dar<strong>über</strong> hinaus müssen wohl gemerkt <strong>die</strong> Einhaltung der Kühlkette und der<br />

Aufbewahrungsdauer sowie eine unversehrte Verpackung gewährleistet werden.<br />

Die mit einem Verbrauchsdatum versehenen Produkte dürfen keinstenfalls noch nach <strong>die</strong>sem Datum<br />

angenommen oder verteilt werden, da es sich um sehr verderbliche Lebensmittel handelt, <strong>die</strong> nach<br />

Ablauf <strong>die</strong>ses Datums ein Risiko <strong>für</strong> <strong>die</strong> Volksgesundheit darstellen können. Die Produkte, deren<br />

Verbrauchsdatum <strong>über</strong>schritten wurde, werden gemäß des Königlichen Erlasses vom 3. Januar 1975<br />

als schädlich erklärt.<br />

Nähere Angaben zu <strong>die</strong>sen zwei Arten Verfallsdaten befinden sich im <strong>Rundschreiben</strong> vom 23.12.2011<br />

<strong>über</strong> Verfallsdaten, mit Referenz PCCB/S3/802859<br />

(http://www.favv-afsca.fgov.be/denreesalimentaires/_documents/2011_12_23_Circulaire_dates_peremption_23-<br />

12-2011.pdf).<br />

b) Richtlinien <strong>über</strong> <strong>die</strong> Rückverfolgbarkeit<br />

Die Rückverfolgbarkeit ist unerlässlich, um schnell <strong>die</strong> notwendigen Aktionen im Falle einer Krise zu<br />

treffen. Die gesetzliche Regelung führt genauere Bestimmungen <strong>über</strong> <strong>die</strong>ses Thema auf. Dies<br />

benötigt wohlgemerkt <strong>die</strong> notwendigen Anstrengungen seitens der Unternehmen.<br />

Um einen Rückgang der Belieferung von Lebensmittelbanken und karitativen Einrichtungen aufgrund<br />

von administrativen Beschränkungen zu vermeiden, wurde beschlossen, eine gelockerte Art der<br />

Rückverfolgbarkeit anzuwenden, ohne jedoch <strong>die</strong> Lebensmittelsicherheit in Gefahr zu bringen. Da wir<br />

uns hier am Ende der Nahrungsmittelkette befinden und es sich um vollständig identifizierte/etikettierte<br />

<strong>für</strong> den Verbraucher bestimmte Lebensmittel handelt, können <strong>die</strong> Produkte wenn notwendig schnell<br />

vom Markt genommen werden.<br />

Im Falle von Belieferungen karitativer Einrichtungen und von Lebensmittelbanken, kann <strong>die</strong> Liste der<br />

belieferten karitativen Einrichtungen und Lebensmittelbanken als Register der ausgehenden Produkte<br />

verwendet werden.<br />

Was <strong>die</strong> karitativen Einrichtungen und Lebensmittelbanken an und <strong>für</strong> sich betrifft, kann <strong>die</strong> Liste der<br />

Betriebe, aus denen <strong>die</strong> Produkte stammen, als Register der eingehenden Produkte verwendet<br />

werden.<br />

c) Richtlinien <strong>über</strong> <strong>die</strong> Etikettierung<br />

Jeder Mensch hat das Recht auf vollständige Auskünfte, was <strong>die</strong> von ihm verzehrten Lebensmittel<br />

betrifft. Die Auslassung gewisser Vermerke z.B. <strong>über</strong> Allergene kann eine reale Gefahr <strong>für</strong><br />

empfindliche Verbraucher darstellen.<br />

Alle vorverpackten <strong>für</strong> den Endverbraucher bestimmten Lebensmittel müssen <strong>die</strong> im Artikel 2 des<br />

Königlichen Erlasses vom 13.09.1999 genannten Angaben aufführen (siehe Broschüre ,,Einige<br />

Angaben auf dem Etikett'' (http://www.favvafsca.fgov.be/denreesalimentaires/etiquetage/_documents/2012-05_Bulletin-AFSCA-48_p5_Quelles-<br />

3


mentions-sur-letiquette_fr.pdf) ), in der Sprache des Sprachgebiets, in der sie verteilt werden (Gesetz<br />

vom 24.01.1977).<br />

Falls <strong>die</strong> Lebensmittelbanken oder karitativen Einrichtungen vorverpackte Lebensmittel ohne <strong>die</strong><br />

notwendige Etikettierung erhalten, muss ein Etikett angebracht werden bevor <strong>die</strong> Produkte an den<br />

Verbraucher verteilt werden.<br />

d) Richtlinien <strong>über</strong> <strong>die</strong> Kühlung<br />

Die Kühlung von vorverpackten Produkten (z.B. Wurstware, ein ganzes frisches Hähnchen,...) durch<br />

Lebensmittelbanken oder karitative Einrichtungen ist erlaubt, unter der Bedingung, dass:<br />

<strong>die</strong> Kühlung spätestens ein Tag vor dem Verbrauchsdatum stattfindet,<br />

das Datum des Einfrierens auf der Verpackung hinzugefügt wird,<br />

<strong>die</strong> Angabe ,,sofortiger Verzehr nach Auftauen'' auf der Verpackung hinzugefügt wird.<br />

Selbstredend muss das Einfrieren in geeigneten Anlagen mit einem ausreichenden<br />

Fassungsvermögen stattfinden und <strong>die</strong> Kühlkette muss ständig eingehalten werden, sowohl während<br />

der Lagerung als auch während der Verteilung.<br />

4


6. Anlagen<br />

Nicht erschöpfende Liste von Lebensmitteln, <strong>die</strong> von Lebensmittelbanken<br />

und karitativen Einrichtungen verwendet werden können, um als Richtlinie<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Beurteilung der Aufbewahrung von Lebensmitteln zu <strong>die</strong>nen, sobald ihr<br />

Mindesthaltbarkeitsdatum erreicht oder <strong>über</strong>schritten wurde.<br />

Die Aufbewahrungsbedingungen (hauptsächlich <strong>die</strong> Temperatur), wie auf dem Etikett angegeben, müssen immer<br />

eingehalten werden, insbesondere <strong>für</strong> gekühlte oder tiefgekühlte Produkte<br />

Produkt Beschreibung Eigenschaften einer<br />

beschädigten Ware<br />

Sehr lange Haltbarkeitsdauer<br />

Richtlinien in Sachen<br />

Aufbewahrung<br />

Salz, Zucker, Mehl<br />

trockene Nudeln<br />

Couscous, Grieß<br />

Kaffee, Tee<br />

Reis<br />

Instant-Pulver (fettarm)<br />

Makkaroni, Spagetti,...<br />

Kaffee, Gewürzmischung,<br />

Pudding<br />

Keine Fäulnis, wenn trocken<br />

aufbewahrt.<br />

Schimmelgeschmack möglich<br />

nach einem sehr langen<br />

Zeitraum.<br />

Ebenfalls auf ein Hartwerden,<br />

das Aufsaugen von<br />

Feuchtigkeit, <strong>die</strong> Anwesenheit<br />

von Insekten, Motten, ranzig<br />

werden, Schimmel,...achten<br />

Bis zu einem Jahr (oder<br />

mehr) nach dem MHD unter<br />

der Bedingung, dass das<br />

Produkt noch seine<br />

charakteristischen Qualitäten<br />

besitzt und dass das Produkt<br />

und seine Verpackung keine<br />

Mängel aufweist.<br />

Wasser,<br />

Erfrischungsgetränke und<br />

UHT Getränke (z.B. Milch,<br />

Fruchtsäfte)<br />

Verschlechterung des<br />

Geschmacks,<br />

Farbveränderung (cf.<br />

enzymatische Bräunung)<br />

Konserven (Metalldose/Glas)<br />

Gemüse, Obst, Suppen,<br />

Fleisch, Fisch,<br />

Kondensmilch, Marmelade,...<br />

Oxi<strong>die</strong>rung der Dose/Deckels.<br />

Gasbildung (zerbeulte Dose),<br />

Farb- oder<br />

Geruchsveränderung.<br />

Sirup, Melasse, Honig<br />

Verzuckerung.<br />

Süßigkeiten (hart)<br />

tiefgekühlte Produkte<br />

Lutscher, säurehaltige<br />

Bonbons<br />

Austrocknen, Fett wird ranzig<br />

Die Temperatur einhalten (-<br />

18°C oder weniger).<br />

Lange Haltbarkeitsdauer<br />

Trockengebäck<br />

Müsli, Getreideflocken <strong>für</strong>s<br />

Frühstück, Cornflakes<br />

Aufstrich (Erdnussbutter,<br />

Schokostreusel,<br />

Brotaufstriche)<br />

Chips, salziges Gebäck,<br />

Erdnüsse<br />

Öl, Frittierfett<br />

Instant-Pulver (fettreich)<br />

Suppe, Milchpulver<br />

Schimmelgeschmack,<br />

Auftreten von Motten/Insekten,<br />

Geschmacksverlust,<br />

Geschmacksverschlechterung,<br />

Austrocknen, Veränderung der<br />

Textur.<br />

Fett wird ranzig, Geruchs-,<br />

Farbveränderung, Oxi<strong>die</strong>rung,<br />

Schimmel, Auftreten von<br />

Insekten.<br />

Bis zu 2 Monaten (oder<br />

mehr) nach dem MHD unter<br />

der Bedingung, dass das<br />

Produkt noch seine<br />

charakteristischen Qualitäten<br />

besitzt und dass das Produkt<br />

und seine Verpackung keine<br />

Mängel aufweist.<br />

Margarine, Butter<br />

Hartkäse<br />

z.B. Gouda, Emmenthal,<br />

Parmesan<br />

Süßigkeiten (weich)<br />

mit Füllung, Schokolade,<br />

Lakritze<br />

Soßen<br />

z.B. Soßen <strong>für</strong> Fritten,<br />

Mayonnaise, Ketchup,...<br />

Sterilisierte Milch in Flaschen<br />

und Milchprodukte<br />

Geschmacksveränderung oder<br />

Verlust.<br />

5


Begrenzte Haltbarkeitsdauer<br />

Brot, vorgebackenes Brot<br />

Weichkäse<br />

Kuchen, gefülltes Gebäck,<br />

weiches Gebäck<br />

Halb-Konserven (Hering,<br />

Muscheln,...)<br />

Kühlung erforderlich.<br />

Schimmelgeschmack,<br />

Schimmel, Fett wird ranzig,<br />

Insekten vorhanden.<br />

Gährung<br />

das MHD einhalten,<br />

Ausnahmen möglich, aber<br />

eine gute Beurteilung ist<br />

notwendig! Das frische Brot<br />

kann eingefroren werden<br />

und vorzugsweise innerhalb<br />

von 2-3 Wochen verzehrt<br />

werden.<br />

Für tiefgekühlte Produkte,<br />

<strong>die</strong> Temperatur einhalten,<br />

d.h. -18°C oder weniger<br />

Kurze Haltbarkeitsdauer<br />

Frischfleisch, Hähnchen,<br />

Fisch, Wurstwaren<br />

Backwaren<br />

gekühlte Mahlzeiten, Salate<br />

frisch gepresste Fruchtsäfte<br />

Eier<br />

Milchhaltige Desserts<br />

Joghurt<br />

Frisch geschnittenes Obst<br />

und Gemüse<br />

Diese Produkte sind oft mit<br />

einem Verbrauchsdatum<br />

versehen (,,verbrauchen<br />

bis'') und eine Kühlung ist<br />

fast immer erforderlich (bei<br />

unter 7°C). In gewissen<br />

Fällen ist eine Kühlung unter<br />

4°C oder niedriger notwendig<br />

(z.B. Fisch).<br />

Bakterienwachstum (eventuell<br />

Schimmel) und Fäulnis.<br />

NIEMALS annehmen oder<br />

verteilen nach dem<br />

Verbrauchdatum/MHD. Der<br />

Verbraucher muss das<br />

Produkt noch spätestens am<br />

Tag des<br />

Verbrauchdatums/MHD<br />

verzehren. Wichtig ist eine<br />

geschlossene Kühlkette<br />

(Lagerung, Transport,<br />

Verteilung); wenn <strong>die</strong>se nicht<br />

garantiert werden kann, <strong>die</strong><br />

Produkte NICHT verteilen!<br />

7. Überblick der Überarbeitungen<br />

Inventar der Überarbeitungen des <strong>Rundschreiben</strong>s<br />

Version Anwendungsdatum Grund und Tragweite der Überarbeitung<br />

1.0 Veröffentlichungsdatum Originalversion<br />

6

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