Rundschreiben über die anwendbaren Anforderungen für ... - Favv
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Föderalagentur <strong>für</strong> <strong>die</strong> Sicherheit der Nahrungsmittelkette<br />
<strong>Rundschreiben</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>anwendbaren</strong> <strong>Anforderungen</strong> <strong>für</strong><br />
Lebensmittelbanken und karitative Einrichtungen<br />
Referenz PCCB/S3/1092228 Datum 02.08.2013<br />
Aktuelle Version 1 Anwendungsdatum Veröffentlichungsdatum<br />
Schlüsselbegriffe Lebensmittelbanken, karitative Einrichtungen, Aufbewahrungsdauer,<br />
Rückverfolgbarkeit, Etikettierung, Gefriergut<br />
Verfasst von<br />
De Praeter Caroline, attaché<br />
Gutgeheißen durch<br />
Diricks Herman, Generaldirektor<br />
1. Ziel<br />
Das vorliegende <strong>Rundschreiben</strong> liefert Richtlinien, was <strong>die</strong> Interpretation von Verfallsdaten, der<br />
Rückverfolgbarkeit, der Etikettierung und der Tiefkühlung von Lebensmitteln betrifft. Diese Richtlinien<br />
sind insbesondere <strong>für</strong> Lebensmittelbanken und karitative Einrichtungen bestimmt. Diese Initiative<br />
entspricht einer sozialen und nachhaltigen Politik in Sachen Lebensmittelsicherheit im Hinblick auf <strong>die</strong><br />
Erlangung des größtmöglichen Verbraucherschutzes und eines Abbaus der<br />
Lebensmittelverschwendung.<br />
Dieses <strong>Rundschreiben</strong> ersetzt <strong>die</strong> <strong>Rundschreiben</strong> PCCB/S3/CDP/965131 und PCCB/S3/JIM/879248.<br />
2. Anwendungsbereich<br />
Dieses Dokument ist anwendbar auf alle Lebensmittel, <strong>die</strong> von den Lebensmittelbanken und<br />
karitativen Einrichtungen verteilt werden.<br />
3. Referenzen<br />
3.1. Gesetzgebung<br />
Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur<br />
Festlegung der allgemeinen Grundsätze und <strong>Anforderungen</strong> des Lebensmittelrechts, zur Errichtung<br />
der Europäischen Behörde <strong>für</strong> Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur<br />
Lebensmittelsicherheit<br />
Gesetz vom 24.01.1977 <strong>über</strong> den Schutz der Gesundheit der Verbraucher im Bereich der<br />
Lebensmittel und anderer Waren<br />
Arrêté royal du 3 janvier 1975 relatif aux denrées et substances alimentaires considérées comme<br />
déclarées nuisibles.<br />
1
Königlicher Erlass vom 13. September 1999 <strong>über</strong> <strong>die</strong> Etikettierung von vorverpackten Lebensmitteln<br />
Königlicher Erlass vom 14. November 2003 <strong>über</strong> <strong>die</strong> Eigenkontrolle, <strong>die</strong> Meldepflicht und <strong>die</strong><br />
Rückverfolgbarkeit in der Nahrungsmittelkette<br />
Ministerieller Erlass vom 22. März 2013 <strong>über</strong> <strong>die</strong> Lockerungen der Modalitäten der Anwendung der<br />
Eigenkontrolle und der Rückverfolgbarkeit in bestimmten Betrieben des Lebensmittelsektors<br />
3.2 Andere<br />
<strong>Rundschreiben</strong> <strong>über</strong> Verfallsdaten (Ref PCCB/S3/802859)<br />
4. Definitionen und Abkürzungen<br />
Lebensmittelbanken: karitative Einrichtungen, <strong>die</strong> Lebensmittel einsammeln, um sie an andere<br />
karitative Einrichtungen zu verteilen<br />
Karitative Einrichtungen: Einrichtungen ohne gewinnbringende Absicht mit philanthropischem<br />
Charakter, <strong>die</strong> benachteiligten Personen im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe und der<br />
Armutsbekämpfung Lebensmittel zur Verfügung stellen.<br />
[zur Information: <strong>die</strong> karitativen Einrichtungen sind ebenfalls soziale Restaurants, soziale<br />
Lebensmittelgeschäfte,...]<br />
Verbrauchsdatum: das Verbrauchsdatum (verbrauchen bis) bezieht sich auf <strong>die</strong> Produktsicherheit und<br />
ist auf sehr verderblichen Lebensmitteln angebracht. Nach <strong>die</strong>sem Datum dürfen <strong>die</strong>se Produkte<br />
weder verteilt noch verzehrt werden aufgrund möglicher Risiken <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gesundheit der Verbraucher.<br />
Mindesthaltbarkeitsdatum: das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD = mindestens haltbar bis) bezieht sich<br />
vor allem auf <strong>die</strong> Qualität des Produktes, es wird auf <strong>die</strong> aus mikrobiologischer Sicht weniger<br />
empfindlichen Produkte angebracht und <strong>die</strong> folglich nicht so schnell ein Risiko <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
Verbrauchergesundheit darstellen. Bis zu <strong>die</strong>sem Datum garantiert der Hersteller ein sicheres Produkt<br />
und ein Qualitätsprodukt. Nach Ablauf <strong>die</strong>ses Datums ist <strong>die</strong> Qualität des Produktes nicht mehr<br />
garantiert, aber das bedeutet nicht automatisch, dass es eine Gefahr <strong>für</strong> <strong>die</strong> Volksgesundheit darstellt.<br />
5. Verteilung von Lebensmitteln durch Lebensmittelbanken und karitative<br />
Einrichtungen<br />
a) Richtlinien <strong>für</strong> <strong>die</strong> Interpretation der Verfallsdaten<br />
Die Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum erreicht oder <strong>über</strong>schritten wurde, können in<br />
gewissen Fällen noch an den Verbraucher ohne das geringste Risiko <strong>für</strong> <strong>die</strong> Volksgesundheit geliefert<br />
werden. Eine nicht erschöpfende Liste von Lebensmitteln, <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> Lebensmittelbanken und<br />
karitativen Einrichtungen verwendet werden können, ist hier unten angegeben, um als Richtlinie in der<br />
Beurteilung der Aufbewahrung von Lebensmitteln zu <strong>die</strong>nen, sobald ihr Mindesthaltbarkeitsdatum<br />
erreicht oder <strong>über</strong>schritten wurde. In <strong>die</strong>ser Liste werden <strong>die</strong> Lebensmittel in vier Kategorien aufgeteilt,<br />
von Lebensmitteln mit sehr langer Aufbewahrungsdauer bis zu denen mit kurzer<br />
Aufbewahrungsdauer. In der letzten Spalte ist eine Schätzung der Aufbewahrungsdauer angegeben,<br />
während der das Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch durch <strong>die</strong><br />
2
Lebensmittelbanken und karitativen Einrichtungen verteilt werden kann. Diese Dauer ist jedoch rein<br />
informatorisch, eine Beurteilung von Fall zu Fall ist immer notwendig. Falls Gründe zu der Annahme<br />
bestehen, dass ein Lebensmittel <strong>für</strong> den Verzehr ungeeignet geworden ist, darf es keinstenfalls verteilt<br />
werden. Dar<strong>über</strong> hinaus müssen wohl gemerkt <strong>die</strong> Einhaltung der Kühlkette und der<br />
Aufbewahrungsdauer sowie eine unversehrte Verpackung gewährleistet werden.<br />
Die mit einem Verbrauchsdatum versehenen Produkte dürfen keinstenfalls noch nach <strong>die</strong>sem Datum<br />
angenommen oder verteilt werden, da es sich um sehr verderbliche Lebensmittel handelt, <strong>die</strong> nach<br />
Ablauf <strong>die</strong>ses Datums ein Risiko <strong>für</strong> <strong>die</strong> Volksgesundheit darstellen können. Die Produkte, deren<br />
Verbrauchsdatum <strong>über</strong>schritten wurde, werden gemäß des Königlichen Erlasses vom 3. Januar 1975<br />
als schädlich erklärt.<br />
Nähere Angaben zu <strong>die</strong>sen zwei Arten Verfallsdaten befinden sich im <strong>Rundschreiben</strong> vom 23.12.2011<br />
<strong>über</strong> Verfallsdaten, mit Referenz PCCB/S3/802859<br />
(http://www.favv-afsca.fgov.be/denreesalimentaires/_documents/2011_12_23_Circulaire_dates_peremption_23-<br />
12-2011.pdf).<br />
b) Richtlinien <strong>über</strong> <strong>die</strong> Rückverfolgbarkeit<br />
Die Rückverfolgbarkeit ist unerlässlich, um schnell <strong>die</strong> notwendigen Aktionen im Falle einer Krise zu<br />
treffen. Die gesetzliche Regelung führt genauere Bestimmungen <strong>über</strong> <strong>die</strong>ses Thema auf. Dies<br />
benötigt wohlgemerkt <strong>die</strong> notwendigen Anstrengungen seitens der Unternehmen.<br />
Um einen Rückgang der Belieferung von Lebensmittelbanken und karitativen Einrichtungen aufgrund<br />
von administrativen Beschränkungen zu vermeiden, wurde beschlossen, eine gelockerte Art der<br />
Rückverfolgbarkeit anzuwenden, ohne jedoch <strong>die</strong> Lebensmittelsicherheit in Gefahr zu bringen. Da wir<br />
uns hier am Ende der Nahrungsmittelkette befinden und es sich um vollständig identifizierte/etikettierte<br />
<strong>für</strong> den Verbraucher bestimmte Lebensmittel handelt, können <strong>die</strong> Produkte wenn notwendig schnell<br />
vom Markt genommen werden.<br />
Im Falle von Belieferungen karitativer Einrichtungen und von Lebensmittelbanken, kann <strong>die</strong> Liste der<br />
belieferten karitativen Einrichtungen und Lebensmittelbanken als Register der ausgehenden Produkte<br />
verwendet werden.<br />
Was <strong>die</strong> karitativen Einrichtungen und Lebensmittelbanken an und <strong>für</strong> sich betrifft, kann <strong>die</strong> Liste der<br />
Betriebe, aus denen <strong>die</strong> Produkte stammen, als Register der eingehenden Produkte verwendet<br />
werden.<br />
c) Richtlinien <strong>über</strong> <strong>die</strong> Etikettierung<br />
Jeder Mensch hat das Recht auf vollständige Auskünfte, was <strong>die</strong> von ihm verzehrten Lebensmittel<br />
betrifft. Die Auslassung gewisser Vermerke z.B. <strong>über</strong> Allergene kann eine reale Gefahr <strong>für</strong><br />
empfindliche Verbraucher darstellen.<br />
Alle vorverpackten <strong>für</strong> den Endverbraucher bestimmten Lebensmittel müssen <strong>die</strong> im Artikel 2 des<br />
Königlichen Erlasses vom 13.09.1999 genannten Angaben aufführen (siehe Broschüre ,,Einige<br />
Angaben auf dem Etikett'' (http://www.favvafsca.fgov.be/denreesalimentaires/etiquetage/_documents/2012-05_Bulletin-AFSCA-48_p5_Quelles-<br />
3
mentions-sur-letiquette_fr.pdf) ), in der Sprache des Sprachgebiets, in der sie verteilt werden (Gesetz<br />
vom 24.01.1977).<br />
Falls <strong>die</strong> Lebensmittelbanken oder karitativen Einrichtungen vorverpackte Lebensmittel ohne <strong>die</strong><br />
notwendige Etikettierung erhalten, muss ein Etikett angebracht werden bevor <strong>die</strong> Produkte an den<br />
Verbraucher verteilt werden.<br />
d) Richtlinien <strong>über</strong> <strong>die</strong> Kühlung<br />
Die Kühlung von vorverpackten Produkten (z.B. Wurstware, ein ganzes frisches Hähnchen,...) durch<br />
Lebensmittelbanken oder karitative Einrichtungen ist erlaubt, unter der Bedingung, dass:<br />
<strong>die</strong> Kühlung spätestens ein Tag vor dem Verbrauchsdatum stattfindet,<br />
das Datum des Einfrierens auf der Verpackung hinzugefügt wird,<br />
<strong>die</strong> Angabe ,,sofortiger Verzehr nach Auftauen'' auf der Verpackung hinzugefügt wird.<br />
Selbstredend muss das Einfrieren in geeigneten Anlagen mit einem ausreichenden<br />
Fassungsvermögen stattfinden und <strong>die</strong> Kühlkette muss ständig eingehalten werden, sowohl während<br />
der Lagerung als auch während der Verteilung.<br />
4
6. Anlagen<br />
Nicht erschöpfende Liste von Lebensmitteln, <strong>die</strong> von Lebensmittelbanken<br />
und karitativen Einrichtungen verwendet werden können, um als Richtlinie<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> Beurteilung der Aufbewahrung von Lebensmitteln zu <strong>die</strong>nen, sobald ihr<br />
Mindesthaltbarkeitsdatum erreicht oder <strong>über</strong>schritten wurde.<br />
Die Aufbewahrungsbedingungen (hauptsächlich <strong>die</strong> Temperatur), wie auf dem Etikett angegeben, müssen immer<br />
eingehalten werden, insbesondere <strong>für</strong> gekühlte oder tiefgekühlte Produkte<br />
Produkt Beschreibung Eigenschaften einer<br />
beschädigten Ware<br />
Sehr lange Haltbarkeitsdauer<br />
Richtlinien in Sachen<br />
Aufbewahrung<br />
Salz, Zucker, Mehl<br />
trockene Nudeln<br />
Couscous, Grieß<br />
Kaffee, Tee<br />
Reis<br />
Instant-Pulver (fettarm)<br />
Makkaroni, Spagetti,...<br />
Kaffee, Gewürzmischung,<br />
Pudding<br />
Keine Fäulnis, wenn trocken<br />
aufbewahrt.<br />
Schimmelgeschmack möglich<br />
nach einem sehr langen<br />
Zeitraum.<br />
Ebenfalls auf ein Hartwerden,<br />
das Aufsaugen von<br />
Feuchtigkeit, <strong>die</strong> Anwesenheit<br />
von Insekten, Motten, ranzig<br />
werden, Schimmel,...achten<br />
Bis zu einem Jahr (oder<br />
mehr) nach dem MHD unter<br />
der Bedingung, dass das<br />
Produkt noch seine<br />
charakteristischen Qualitäten<br />
besitzt und dass das Produkt<br />
und seine Verpackung keine<br />
Mängel aufweist.<br />
Wasser,<br />
Erfrischungsgetränke und<br />
UHT Getränke (z.B. Milch,<br />
Fruchtsäfte)<br />
Verschlechterung des<br />
Geschmacks,<br />
Farbveränderung (cf.<br />
enzymatische Bräunung)<br />
Konserven (Metalldose/Glas)<br />
Gemüse, Obst, Suppen,<br />
Fleisch, Fisch,<br />
Kondensmilch, Marmelade,...<br />
Oxi<strong>die</strong>rung der Dose/Deckels.<br />
Gasbildung (zerbeulte Dose),<br />
Farb- oder<br />
Geruchsveränderung.<br />
Sirup, Melasse, Honig<br />
Verzuckerung.<br />
Süßigkeiten (hart)<br />
tiefgekühlte Produkte<br />
Lutscher, säurehaltige<br />
Bonbons<br />
Austrocknen, Fett wird ranzig<br />
Die Temperatur einhalten (-<br />
18°C oder weniger).<br />
Lange Haltbarkeitsdauer<br />
Trockengebäck<br />
Müsli, Getreideflocken <strong>für</strong>s<br />
Frühstück, Cornflakes<br />
Aufstrich (Erdnussbutter,<br />
Schokostreusel,<br />
Brotaufstriche)<br />
Chips, salziges Gebäck,<br />
Erdnüsse<br />
Öl, Frittierfett<br />
Instant-Pulver (fettreich)<br />
Suppe, Milchpulver<br />
Schimmelgeschmack,<br />
Auftreten von Motten/Insekten,<br />
Geschmacksverlust,<br />
Geschmacksverschlechterung,<br />
Austrocknen, Veränderung der<br />
Textur.<br />
Fett wird ranzig, Geruchs-,<br />
Farbveränderung, Oxi<strong>die</strong>rung,<br />
Schimmel, Auftreten von<br />
Insekten.<br />
Bis zu 2 Monaten (oder<br />
mehr) nach dem MHD unter<br />
der Bedingung, dass das<br />
Produkt noch seine<br />
charakteristischen Qualitäten<br />
besitzt und dass das Produkt<br />
und seine Verpackung keine<br />
Mängel aufweist.<br />
Margarine, Butter<br />
Hartkäse<br />
z.B. Gouda, Emmenthal,<br />
Parmesan<br />
Süßigkeiten (weich)<br />
mit Füllung, Schokolade,<br />
Lakritze<br />
Soßen<br />
z.B. Soßen <strong>für</strong> Fritten,<br />
Mayonnaise, Ketchup,...<br />
Sterilisierte Milch in Flaschen<br />
und Milchprodukte<br />
Geschmacksveränderung oder<br />
Verlust.<br />
5
Begrenzte Haltbarkeitsdauer<br />
Brot, vorgebackenes Brot<br />
Weichkäse<br />
Kuchen, gefülltes Gebäck,<br />
weiches Gebäck<br />
Halb-Konserven (Hering,<br />
Muscheln,...)<br />
Kühlung erforderlich.<br />
Schimmelgeschmack,<br />
Schimmel, Fett wird ranzig,<br />
Insekten vorhanden.<br />
Gährung<br />
das MHD einhalten,<br />
Ausnahmen möglich, aber<br />
eine gute Beurteilung ist<br />
notwendig! Das frische Brot<br />
kann eingefroren werden<br />
und vorzugsweise innerhalb<br />
von 2-3 Wochen verzehrt<br />
werden.<br />
Für tiefgekühlte Produkte,<br />
<strong>die</strong> Temperatur einhalten,<br />
d.h. -18°C oder weniger<br />
Kurze Haltbarkeitsdauer<br />
Frischfleisch, Hähnchen,<br />
Fisch, Wurstwaren<br />
Backwaren<br />
gekühlte Mahlzeiten, Salate<br />
frisch gepresste Fruchtsäfte<br />
Eier<br />
Milchhaltige Desserts<br />
Joghurt<br />
Frisch geschnittenes Obst<br />
und Gemüse<br />
Diese Produkte sind oft mit<br />
einem Verbrauchsdatum<br />
versehen (,,verbrauchen<br />
bis'') und eine Kühlung ist<br />
fast immer erforderlich (bei<br />
unter 7°C). In gewissen<br />
Fällen ist eine Kühlung unter<br />
4°C oder niedriger notwendig<br />
(z.B. Fisch).<br />
Bakterienwachstum (eventuell<br />
Schimmel) und Fäulnis.<br />
NIEMALS annehmen oder<br />
verteilen nach dem<br />
Verbrauchdatum/MHD. Der<br />
Verbraucher muss das<br />
Produkt noch spätestens am<br />
Tag des<br />
Verbrauchdatums/MHD<br />
verzehren. Wichtig ist eine<br />
geschlossene Kühlkette<br />
(Lagerung, Transport,<br />
Verteilung); wenn <strong>die</strong>se nicht<br />
garantiert werden kann, <strong>die</strong><br />
Produkte NICHT verteilen!<br />
7. Überblick der Überarbeitungen<br />
Inventar der Überarbeitungen des <strong>Rundschreiben</strong>s<br />
Version Anwendungsdatum Grund und Tragweite der Überarbeitung<br />
1.0 Veröffentlichungsdatum Originalversion<br />
6