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Rundschau Nr. 36.pdf - Gemeinde Schluchsee

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Nähere Auskünfte erteilt Herr Bürgermeister Jürgen Kaiser,<br />

Telefon: 07656 / 7721; juergen.kaiser@schluchsee.de<br />

Gesamt-Feuerwehr <strong>Schluchsee</strong><br />

Feuerwehrjubiläum der<br />

Freiwilligen Feuerwehr Löffingen,<br />

Teilnahme der Gesamtfeuerwehr <strong>Schluchsee</strong> am großen Fest -<br />

umzug durch die historische Altstadt von Löffingen, anlässlich des<br />

150 jährigen Jubiläum der Freiwilligen Feuerwehr Löffingen am<br />

Sonntag den 8. September 2013 um 14.00 Uhr.<br />

Am großen Festumzug nimmt die Gesamtfeuerwehr <strong>Schluchsee</strong><br />

mit allen Aktiven aller Abteilungen sowie den Kameraden der<br />

Altersmannschaft teil.<br />

Treffpunkt für alle in kompletter Uniform ist um 12.00 Uhr am<br />

Gerätehaus in <strong>Schluchsee</strong>.<br />

Dort werden wir dann Fahrgemeinschaften bilden um dann ge -<br />

mein sam nach Löffingen zum Festumzug zu fahren, die Rückfahrt<br />

kann dadurch dann jeder einzelne zeitlich flexibel gestalten.<br />

Mit kameradschaftlichem Gruß<br />

Holger Kaltenbach 1. Stell. Gesamtkommandant<br />

Rechtsverordnung<br />

über die Benützung des <strong>Schluchsee</strong>s und seines Ufers;<br />

hier: Antrag des Segelverein <strong>Schluchsee</strong> e.V. auf Erteilung der<br />

Erlaubnis zur Durchführung von Segelregatten auf dem Schluch -<br />

see und auf Änderung der Vorfahrtsregelung für Segelboote bei<br />

der Durchführung von Regatten und auf Erteilung einer Befreiung<br />

von der Abstandsvorschrift<br />

1. Gem. § 4 Abs. 2 und § 7 Abs. 3 der Verordnung über die Be -<br />

nützung des <strong>Schluchsee</strong>s und seines Ufers vom 08.07.1997<br />

wird<br />

a) die Erlaubnis zur Durchführung der nachgenannten Regatten<br />

auf dem <strong>Schluchsee</strong> erteilt sowie<br />

b) für die genannten Regatten das Gebot des § 7 Abs. 3 der o.g.<br />

Rechtsverordnung außer Kraft gesetzt. An die Stelle der<br />

Vorfahrtsregelung des § 7 Abs. 3 treten im Regattenbereich die<br />

für Regatten geltenden „Wettfahrtregeln Segeln“.<br />

14.09.2013 Jugendvereinsmeisterschaft<br />

Rentenberatung<br />

Der Versichertenberater der deutschen Rentenversicherung, Edgar<br />

Himmelsbach, hält am 11.9.13 einen Beratungstag bei der AOK<br />

Kundencenter Titisee-Neustadt Wilhelm-Stahl-Str. 16 ab.<br />

Es können auch Kontenklärungen gemacht und Rentenanträge<br />

gestellt werden. Die Beratungen sind kostenfrei.<br />

Terminvereinbarungen unter 07651-921319.<br />

BIZ &Donna<br />

Die 3-Sekunden-Hürde schaffen<br />

Am Donnerstag, 12. September, informiert die Farb- und Typbera -<br />

terin Bettina Frey-Bruzzone über das eigene Erscheinungsbild, wie<br />

es auf andere wirkt und wie man es positiv beeinflussen kann. Die<br />

Veranstaltung beginnt um 14:30 Uhr im Berufsinformationszentrum<br />

(Raum A007) der Agentur für Arbeit Freiburg, Lehener Straße 77.<br />

In den ersten 3 Sekunden entsteht der „Erste Eindruck“, der kaum<br />

noch korrigiert werden kann, unabhängig von der Kompetenz. Das<br />

Erscheinungsbild ist also äußerst wichtig, um diese Hürde selbstbewusst<br />

zu meistern. In typwidrigen Farben wirkt man unglaubwürdig,<br />

disharmonisch, kränklich. In typgerechten Farben verstärkt<br />

man die persönliche Ausstrahlungskraft, wirkt fit, authentisch und<br />

kompetenter. Farben können in bestimmten Berufen Türöffner sein<br />

- oder das Gegenteil davon. Es gibt Tipps für Kleiderschnitte und<br />

Frisuren in Bezug auf ungünstige Körperproportionen, Einkaufs -<br />

tipps für den schmalen Geldbeutel und Tipps für das Bewerbungs -<br />

foto.<br />

Die Veranstaltung ist Teil der von Elsa Moser organisierten<br />

Vortragsreihe BIZ & Donna. Als Beauftragte für Chancengleichheit<br />

am Arbeitsmarkt berät sie in der Agentur für Arbeit Freiburg in übergeordneten<br />

Fragen der Frauenförderung, der Gleichstellung von<br />

Frauen und Männern am Arbeitsmarkt und der Vereinbarkeit von<br />

Familie und Beruf.<br />

Die Veranstaltung ist kostenlos. Anmeldung erforderlich bis 9.<br />

September per E-Mail an Freiburg.BCA@arbeitsagentur.de.<br />

Die DRF-Luftrettung braucht Förderer<br />

Mitarbeiter gehen von Tür zu Tür<br />

Jahr für Jahr verunglücken mehrere hunderttausend Menschen<br />

auf deutschen Straßen. Lebensgefahr droht auch bei Herzinfarkt<br />

oder Schlaganfall.<br />

Und jedes Jahr müssen hunderte von Patienten auf schnellstem<br />

Weg aus dem Ausland in eine deutsche Klinik gebracht werden.<br />

An bundesweit 30 Stationen, so auch im Bereich Hochschwarz -<br />

wald zuständig, setzt die DRF-Luftrettung Hubschrauber für die<br />

schnelle Notfallrettung und für den schonenden Transport von<br />

Patienten zwischen Kliniken ein. Die Kosten können allerdings<br />

nicht vollständig durch die gesetzlichen Krankenkassen getragen<br />

werden. Seit dem 29. August 2013 gehen deshalb Außendienst -<br />

mit ar beiter von Tür zu Tür, um über die Arbeit der gemeinnützigen<br />

DRF Luftrettung zu informieren und Förderer zu werben.<br />

Michael Hauth, Irina Wulfert, Peter Enzig, Eduard Peter und Kevin<br />

Zahn sammeln an den Türen kein Geld, tragen Dienstkleidung und<br />

können sich ausweisen.<br />

Weitere Informationen Montag bis Freitag<br />

von 8.00 Uhr bis 20.00Uhr unter Telefon 07831 968641 oder<br />

www.drf-luftrettung.de<br />

Rindermäster<br />

Da sich Baden-Württemberg nun in der Endphase der BHV 1<br />

Sanierung befindet, sind ab sofort Rindermastbestände,<br />

• die nicht nachweislich (BHV1-Freiheitsbescheinigung) ausschließlich<br />

BHV1-freie Tiere zugekauft haben<br />

• oder ausschließlich BHV1-freie Tiere zugekauft haben, jedoch<br />

keine einmalige Blutuntersuchung auf BVH1 gefahrlos möglich<br />

ist,<br />

zu impfen.<br />

Von der generellen Untersuchungspflicht sind nur die geimpften<br />

Masttiere in Stallhaltung ausgenommen. Eine Grundimmunisie -<br />

rung plus eine weitere Impfung genügen, eine Nachimpfung ist<br />

nicht erforderlich.<br />

Die Impfstoffkosten werden von der Tierseuchenkasse übernommen,<br />

die Kosten für die Durchführung der Impfung sind vom Tier -<br />

besitzer zu bezahlen.<br />

Wir bitten alle Rindermäster dieser Auflage selbstständig nachzukommen.<br />

Die Einhaltung wird vom Veterinäramt zukünftig überprüft.<br />

Bei Fragen wenden sie sich an das Veterinäramt Breisgau-Hoch -<br />

schwarz wald, Tel. 0761 21873928 oder 0761 2187 3914,<br />

E-Mail: vetamt@lkbh.de<br />

Fragen u. Antworten zur Rauchwarnmelderpflicht<br />

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 16. Juli 2013 eine<br />

Rauchwarnmelderpflicht beschlossen. Die Warngeräte müssen ab<br />

sofort in Neubauten und bis Ende 2014 in bestehenden Gebäuden<br />

installiert werden. Jährlich sterben rund 600 Menschen in Deutsch -<br />

land bei Bränden, die Mehrzahl von ihnen in Privathaus halten.<br />

95 Prozent fallen dabei nicht den Flammen zum Opfer sondern<br />

einer Rauchvergiftung. Rauchwarnmelder können diese Gefahren<br />

reduzieren. Sie warnen zuverlässig, auch im Schlaf, vor Brand -<br />

rauch und geben ihnen die Möglichkeit sich selbst und andere in<br />

Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu rufen.<br />

Doch wie genau sieht die neue Regelung aus? Wer ist für den Ein -<br />

bau und die Betriebsbereitschaft verantwortlich? Und in welchen<br />

Räumen müssen Rauchwarnmelder installiert werden? Fragen und<br />

Antworten finden Sie hier.<br />

Ab wann gilt die Verpflichtung?<br />

Das Gesetz wurde am 22. Juli 2013 im Gesetzblatt verkündet.<br />

Damit gilt die Verpflichtung, wenn die Baugenehmigung nach diesem<br />

Tag erteilt wurde. Soweit keine Baugenehmigung erteilt wurde,<br />

z.B. bei Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren, gilt die Ver -<br />

pflichtung, wenn das Gebäude bis zu diesem Tag noch nicht be -<br />

zugs fertig war. Alle anderen Gebäude gelten als bestehende<br />

Gebäude.<br />

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