Rundschau Nr. 36.pdf - Gemeinde Schluchsee
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Nähere Auskünfte erteilt Herr Bürgermeister Jürgen Kaiser,<br />
Telefon: 07656 / 7721; juergen.kaiser@schluchsee.de<br />
Gesamt-Feuerwehr <strong>Schluchsee</strong><br />
Feuerwehrjubiläum der<br />
Freiwilligen Feuerwehr Löffingen,<br />
Teilnahme der Gesamtfeuerwehr <strong>Schluchsee</strong> am großen Fest -<br />
umzug durch die historische Altstadt von Löffingen, anlässlich des<br />
150 jährigen Jubiläum der Freiwilligen Feuerwehr Löffingen am<br />
Sonntag den 8. September 2013 um 14.00 Uhr.<br />
Am großen Festumzug nimmt die Gesamtfeuerwehr <strong>Schluchsee</strong><br />
mit allen Aktiven aller Abteilungen sowie den Kameraden der<br />
Altersmannschaft teil.<br />
Treffpunkt für alle in kompletter Uniform ist um 12.00 Uhr am<br />
Gerätehaus in <strong>Schluchsee</strong>.<br />
Dort werden wir dann Fahrgemeinschaften bilden um dann ge -<br />
mein sam nach Löffingen zum Festumzug zu fahren, die Rückfahrt<br />
kann dadurch dann jeder einzelne zeitlich flexibel gestalten.<br />
Mit kameradschaftlichem Gruß<br />
Holger Kaltenbach 1. Stell. Gesamtkommandant<br />
Rechtsverordnung<br />
über die Benützung des <strong>Schluchsee</strong>s und seines Ufers;<br />
hier: Antrag des Segelverein <strong>Schluchsee</strong> e.V. auf Erteilung der<br />
Erlaubnis zur Durchführung von Segelregatten auf dem Schluch -<br />
see und auf Änderung der Vorfahrtsregelung für Segelboote bei<br />
der Durchführung von Regatten und auf Erteilung einer Befreiung<br />
von der Abstandsvorschrift<br />
1. Gem. § 4 Abs. 2 und § 7 Abs. 3 der Verordnung über die Be -<br />
nützung des <strong>Schluchsee</strong>s und seines Ufers vom 08.07.1997<br />
wird<br />
a) die Erlaubnis zur Durchführung der nachgenannten Regatten<br />
auf dem <strong>Schluchsee</strong> erteilt sowie<br />
b) für die genannten Regatten das Gebot des § 7 Abs. 3 der o.g.<br />
Rechtsverordnung außer Kraft gesetzt. An die Stelle der<br />
Vorfahrtsregelung des § 7 Abs. 3 treten im Regattenbereich die<br />
für Regatten geltenden „Wettfahrtregeln Segeln“.<br />
14.09.2013 Jugendvereinsmeisterschaft<br />
Rentenberatung<br />
Der Versichertenberater der deutschen Rentenversicherung, Edgar<br />
Himmelsbach, hält am 11.9.13 einen Beratungstag bei der AOK<br />
Kundencenter Titisee-Neustadt Wilhelm-Stahl-Str. 16 ab.<br />
Es können auch Kontenklärungen gemacht und Rentenanträge<br />
gestellt werden. Die Beratungen sind kostenfrei.<br />
Terminvereinbarungen unter 07651-921319.<br />
BIZ &Donna<br />
Die 3-Sekunden-Hürde schaffen<br />
Am Donnerstag, 12. September, informiert die Farb- und Typbera -<br />
terin Bettina Frey-Bruzzone über das eigene Erscheinungsbild, wie<br />
es auf andere wirkt und wie man es positiv beeinflussen kann. Die<br />
Veranstaltung beginnt um 14:30 Uhr im Berufsinformationszentrum<br />
(Raum A007) der Agentur für Arbeit Freiburg, Lehener Straße 77.<br />
In den ersten 3 Sekunden entsteht der „Erste Eindruck“, der kaum<br />
noch korrigiert werden kann, unabhängig von der Kompetenz. Das<br />
Erscheinungsbild ist also äußerst wichtig, um diese Hürde selbstbewusst<br />
zu meistern. In typwidrigen Farben wirkt man unglaubwürdig,<br />
disharmonisch, kränklich. In typgerechten Farben verstärkt<br />
man die persönliche Ausstrahlungskraft, wirkt fit, authentisch und<br />
kompetenter. Farben können in bestimmten Berufen Türöffner sein<br />
- oder das Gegenteil davon. Es gibt Tipps für Kleiderschnitte und<br />
Frisuren in Bezug auf ungünstige Körperproportionen, Einkaufs -<br />
tipps für den schmalen Geldbeutel und Tipps für das Bewerbungs -<br />
foto.<br />
Die Veranstaltung ist Teil der von Elsa Moser organisierten<br />
Vortragsreihe BIZ & Donna. Als Beauftragte für Chancengleichheit<br />
am Arbeitsmarkt berät sie in der Agentur für Arbeit Freiburg in übergeordneten<br />
Fragen der Frauenförderung, der Gleichstellung von<br />
Frauen und Männern am Arbeitsmarkt und der Vereinbarkeit von<br />
Familie und Beruf.<br />
Die Veranstaltung ist kostenlos. Anmeldung erforderlich bis 9.<br />
September per E-Mail an Freiburg.BCA@arbeitsagentur.de.<br />
Die DRF-Luftrettung braucht Förderer<br />
Mitarbeiter gehen von Tür zu Tür<br />
Jahr für Jahr verunglücken mehrere hunderttausend Menschen<br />
auf deutschen Straßen. Lebensgefahr droht auch bei Herzinfarkt<br />
oder Schlaganfall.<br />
Und jedes Jahr müssen hunderte von Patienten auf schnellstem<br />
Weg aus dem Ausland in eine deutsche Klinik gebracht werden.<br />
An bundesweit 30 Stationen, so auch im Bereich Hochschwarz -<br />
wald zuständig, setzt die DRF-Luftrettung Hubschrauber für die<br />
schnelle Notfallrettung und für den schonenden Transport von<br />
Patienten zwischen Kliniken ein. Die Kosten können allerdings<br />
nicht vollständig durch die gesetzlichen Krankenkassen getragen<br />
werden. Seit dem 29. August 2013 gehen deshalb Außendienst -<br />
mit ar beiter von Tür zu Tür, um über die Arbeit der gemeinnützigen<br />
DRF Luftrettung zu informieren und Förderer zu werben.<br />
Michael Hauth, Irina Wulfert, Peter Enzig, Eduard Peter und Kevin<br />
Zahn sammeln an den Türen kein Geld, tragen Dienstkleidung und<br />
können sich ausweisen.<br />
Weitere Informationen Montag bis Freitag<br />
von 8.00 Uhr bis 20.00Uhr unter Telefon 07831 968641 oder<br />
www.drf-luftrettung.de<br />
Rindermäster<br />
Da sich Baden-Württemberg nun in der Endphase der BHV 1<br />
Sanierung befindet, sind ab sofort Rindermastbestände,<br />
• die nicht nachweislich (BHV1-Freiheitsbescheinigung) ausschließlich<br />
BHV1-freie Tiere zugekauft haben<br />
• oder ausschließlich BHV1-freie Tiere zugekauft haben, jedoch<br />
keine einmalige Blutuntersuchung auf BVH1 gefahrlos möglich<br />
ist,<br />
zu impfen.<br />
Von der generellen Untersuchungspflicht sind nur die geimpften<br />
Masttiere in Stallhaltung ausgenommen. Eine Grundimmunisie -<br />
rung plus eine weitere Impfung genügen, eine Nachimpfung ist<br />
nicht erforderlich.<br />
Die Impfstoffkosten werden von der Tierseuchenkasse übernommen,<br />
die Kosten für die Durchführung der Impfung sind vom Tier -<br />
besitzer zu bezahlen.<br />
Wir bitten alle Rindermäster dieser Auflage selbstständig nachzukommen.<br />
Die Einhaltung wird vom Veterinäramt zukünftig überprüft.<br />
Bei Fragen wenden sie sich an das Veterinäramt Breisgau-Hoch -<br />
schwarz wald, Tel. 0761 21873928 oder 0761 2187 3914,<br />
E-Mail: vetamt@lkbh.de<br />
Fragen u. Antworten zur Rauchwarnmelderpflicht<br />
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 16. Juli 2013 eine<br />
Rauchwarnmelderpflicht beschlossen. Die Warngeräte müssen ab<br />
sofort in Neubauten und bis Ende 2014 in bestehenden Gebäuden<br />
installiert werden. Jährlich sterben rund 600 Menschen in Deutsch -<br />
land bei Bränden, die Mehrzahl von ihnen in Privathaus halten.<br />
95 Prozent fallen dabei nicht den Flammen zum Opfer sondern<br />
einer Rauchvergiftung. Rauchwarnmelder können diese Gefahren<br />
reduzieren. Sie warnen zuverlässig, auch im Schlaf, vor Brand -<br />
rauch und geben ihnen die Möglichkeit sich selbst und andere in<br />
Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu rufen.<br />
Doch wie genau sieht die neue Regelung aus? Wer ist für den Ein -<br />
bau und die Betriebsbereitschaft verantwortlich? Und in welchen<br />
Räumen müssen Rauchwarnmelder installiert werden? Fragen und<br />
Antworten finden Sie hier.<br />
Ab wann gilt die Verpflichtung?<br />
Das Gesetz wurde am 22. Juli 2013 im Gesetzblatt verkündet.<br />
Damit gilt die Verpflichtung, wenn die Baugenehmigung nach diesem<br />
Tag erteilt wurde. Soweit keine Baugenehmigung erteilt wurde,<br />
z.B. bei Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren, gilt die Ver -<br />
pflichtung, wenn das Gebäude bis zu diesem Tag noch nicht be -<br />
zugs fertig war. Alle anderen Gebäude gelten als bestehende<br />
Gebäude.<br />
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