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Programm zur Foerderung der Energieeinsparung 01.pdf - Gröbenzell

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2.1.2.Flachdächer<br />

bei einer Wärmedurchgangszahl U ≤ 0,20 500 €<br />

2.1.3.Dachböden<br />

bei einer Wärmedurchgangszahl U ≤ 0,25<br />

2.1.4.Kellerdecken<br />

bei einer Wärmedurchgangszahl U ≤ 0,35<br />

25% <strong>der</strong> nachgewiesenen Aufwendungen,<br />

maximal 400 €.<br />

25% <strong>der</strong> nachgewiesenen Aufwendungen,<br />

maximal 400 €.<br />

2.2. Außenwände<br />

Die Wärmedämmung von Außenwänden wird geför<strong>der</strong>t, wenn sie mindestens die<br />

Hälfte <strong>der</strong> Gebäudewandfläche umfasst und die gedämmten Wände einen U-Wert von<br />

≤ 0,28 erreichen. Eine För<strong>der</strong>ung wird nur gewährt, wenn gleichzeitig die Fenster einen<br />

U w -Wert von ≤ 1,7 aufweisen.<br />

För<strong>der</strong>höhe<br />

15 € pro m² gedämmte Außenwand<br />

2.3. Fenster und Fenstertüren<br />

För<strong>der</strong>höhe<br />

Einbau von Fenstern und Fenstertüren mit<br />

Wärmeschutzverglasung (U g ≤ 1,1)<br />

Einbau von Wärmeschutzverglasung (U g ≤ 1,1)<br />

in zu erhaltende Fensterrahmen<br />

50 € pro Stück.<br />

20 € pro Stück.<br />

Mit dem Antrag sind Ansichtsskizzen <strong>der</strong> auszutauschenden Fenster und Außentüren<br />

vorzulegen.<br />

Der Austausch von Fenstern und Fenstertüren in nicht beheizten Räumen wird nicht<br />

geför<strong>der</strong>t. Bei Verwendung von PVC-Profilen wird <strong>der</strong> Einbau von Wärmeschutzfenstern<br />

ebenfalls nicht geför<strong>der</strong>t.<br />

3. Thermische Solaranlagen<br />

Geför<strong>der</strong>t wird <strong>der</strong> Einbau thermischer Solaranlagen <strong>zur</strong> Warmwasserbereitung (nicht<br />

<strong>zur</strong> Schwimmbadbeheizung) und <strong>zur</strong> Heizungsunterstützung, sofern keine Mittel aus<br />

entsprechenden staatlichen För<strong>der</strong>programmen <strong>zur</strong> Verfügung stehen. Der Antragsteller<br />

muss die Nichtbewilligung <strong>der</strong> staatlichen För<strong>der</strong>ung nachweisen. Zum För<strong>der</strong>antrag<br />

ist eine Berechnung des Wärmeertrags und des solaren Deckungsanteils am<br />

Nutzenergiebedarf <strong>der</strong> Warmwasserbereitung bzw. am jährlichen Heizenergiebedarf<br />

vorzulegen. Voraussetzungen und Höhe <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung richten sich nach den jeweils<br />

geltenden Bedingungen des Marktanreizprogramms des Bundes.<br />

(För<strong>der</strong>höhe: Stand 17.6.2005)<br />

Warmwasserbereitung<br />

Anlagen <strong>zur</strong> Heizungsunterstützung<br />

105 €/m² Kollektorfläche<br />

135 €/m² Kollektorfläche<br />

Bei Anlagen <strong>zur</strong> Heizungsunterstützung gewährt die Gemeinde <strong>Gröbenzell</strong> für die Beschaffung<br />

und den Einbau des Heizungspufferspeichers einen Zuschuß von 250 €.<br />

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