Programm zur Foerderung der Energieeinsparung 01.pdf - Gröbenzell
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2.1.2.Flachdächer<br />
bei einer Wärmedurchgangszahl U ≤ 0,20 500 €<br />
2.1.3.Dachböden<br />
bei einer Wärmedurchgangszahl U ≤ 0,25<br />
2.1.4.Kellerdecken<br />
bei einer Wärmedurchgangszahl U ≤ 0,35<br />
25% <strong>der</strong> nachgewiesenen Aufwendungen,<br />
maximal 400 €.<br />
25% <strong>der</strong> nachgewiesenen Aufwendungen,<br />
maximal 400 €.<br />
2.2. Außenwände<br />
Die Wärmedämmung von Außenwänden wird geför<strong>der</strong>t, wenn sie mindestens die<br />
Hälfte <strong>der</strong> Gebäudewandfläche umfasst und die gedämmten Wände einen U-Wert von<br />
≤ 0,28 erreichen. Eine För<strong>der</strong>ung wird nur gewährt, wenn gleichzeitig die Fenster einen<br />
U w -Wert von ≤ 1,7 aufweisen.<br />
För<strong>der</strong>höhe<br />
15 € pro m² gedämmte Außenwand<br />
2.3. Fenster und Fenstertüren<br />
För<strong>der</strong>höhe<br />
Einbau von Fenstern und Fenstertüren mit<br />
Wärmeschutzverglasung (U g ≤ 1,1)<br />
Einbau von Wärmeschutzverglasung (U g ≤ 1,1)<br />
in zu erhaltende Fensterrahmen<br />
50 € pro Stück.<br />
20 € pro Stück.<br />
Mit dem Antrag sind Ansichtsskizzen <strong>der</strong> auszutauschenden Fenster und Außentüren<br />
vorzulegen.<br />
Der Austausch von Fenstern und Fenstertüren in nicht beheizten Räumen wird nicht<br />
geför<strong>der</strong>t. Bei Verwendung von PVC-Profilen wird <strong>der</strong> Einbau von Wärmeschutzfenstern<br />
ebenfalls nicht geför<strong>der</strong>t.<br />
3. Thermische Solaranlagen<br />
Geför<strong>der</strong>t wird <strong>der</strong> Einbau thermischer Solaranlagen <strong>zur</strong> Warmwasserbereitung (nicht<br />
<strong>zur</strong> Schwimmbadbeheizung) und <strong>zur</strong> Heizungsunterstützung, sofern keine Mittel aus<br />
entsprechenden staatlichen För<strong>der</strong>programmen <strong>zur</strong> Verfügung stehen. Der Antragsteller<br />
muss die Nichtbewilligung <strong>der</strong> staatlichen För<strong>der</strong>ung nachweisen. Zum För<strong>der</strong>antrag<br />
ist eine Berechnung des Wärmeertrags und des solaren Deckungsanteils am<br />
Nutzenergiebedarf <strong>der</strong> Warmwasserbereitung bzw. am jährlichen Heizenergiebedarf<br />
vorzulegen. Voraussetzungen und Höhe <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung richten sich nach den jeweils<br />
geltenden Bedingungen des Marktanreizprogramms des Bundes.<br />
(För<strong>der</strong>höhe: Stand 17.6.2005)<br />
Warmwasserbereitung<br />
Anlagen <strong>zur</strong> Heizungsunterstützung<br />
105 €/m² Kollektorfläche<br />
135 €/m² Kollektorfläche<br />
Bei Anlagen <strong>zur</strong> Heizungsunterstützung gewährt die Gemeinde <strong>Gröbenzell</strong> für die Beschaffung<br />
und den Einbau des Heizungspufferspeichers einen Zuschuß von 250 €.<br />
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