TOXICHEM + KRIMTECH - GTFCh
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T + K (2003) 70 (3): 139-206<br />
Bd. 70 Nr. 3 – Dezember 2003<br />
<strong>TOXICHEM</strong> + <strong>KRIMTECH</strong><br />
Mitteilungsblatt der<br />
Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie<br />
www.gtfch.org<br />
Das Mitteilungsblatt erscheint dreimal jährlich. Alle Mitglieder der <strong>GTFCh</strong> erhalten die Zeitschrift im Rahmen<br />
ihres Mitgliedsbeitrages.<br />
SCHRIFTLEITUNG und SATZ:<br />
Prof. Dr. Fritz Pragst<br />
Institut für Rechtsmedizin<br />
Humboldt-Universität zu Berlin<br />
Hannoversche Straße 6<br />
D-10115 Berlin<br />
Tel. 030-450-525031 Fax 030-450-525904<br />
E-Mail: fritz.pragst@charite.de<br />
VERTRIEB:<br />
Geschäftsstelle der <strong>GTFCh</strong><br />
Karl Schmidt<br />
Landgrabenstraße 74<br />
D-61118 Bad Vilbel<br />
Tel. 06101-500780 Fax 06101-500781<br />
E-Mail: ka.schmidt@em.uni-frankfurt.de<br />
Bankverbindung der <strong>GTFCh</strong>: Deutsche Apotheker- und Ärztebank Saarbrücken (BLZ 59090626) Kontonummer 000 4344 324<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
T. Daldrup: Grüße des Präsidenten zum Jahreswechsel ............................................................................. 140<br />
Seite<br />
H. Desel: <strong>GTFCh</strong>-Website mit verbessertem Informationsangebot .............................................................................. 141<br />
R. Aderjan: Beurteilungskriterien der Kraftfahreignung aus toxikologischer Sicht ................................... 143<br />
M. Schläpfer, M. Bovens: Nachweis und quantitative Bestimmung von Psilocin- und Psilocybin in<br />
halluzinogenen Pilzen .................................................................................................................. 158<br />
F. Dussy, C. Hamberg, Th. Briellmann: Quantitative Bestimmung von Benzodiazepinen<br />
mittels LC-MS ............................................................................................................................. 164<br />
L. v. Meyer: Screeningmethode auf Blausäure und GHB ......................................................................... 172<br />
R. Giebelmann: Forensisch-toxikologische Bildbetrachtung – Teil I ........................................................ 174<br />
R. Giebelmann: Jahreszahlen zur Toxikologie 2004 .................................................................................. 177<br />
Postgradualstudium Toxikologie und Umweltschutz an der Universität Leipzig - im Herbst 2004<br />
beginnt die neunte Matrikel ......................................................................................................... 179<br />
W.-R. Bork: Bericht aus dem Arbeitskreis „Analytik der Suchtstoffe“ ...................................................... 180<br />
T. Stimpfl: Sitzung des Arbeitskreises Extraktion der <strong>GTFCh</strong> vom 03.10.2003 in Zürich ....................... 181<br />
F. Pragst, Buchbesprechung: R. Laing, J. A. Siegel - Hallucinogens – A Forensic Drug Handbook ........ 182<br />
F. Pragst: Berichte von Tagungen – Zürich – Heraklion – Melbourne ....................................................... 184<br />
P. X. Iten: Wie organisiere ich einen Kongress? ........................................................................................ 192<br />
Tagungskalender ......................................................................................................................................... 194<br />
Weiterbildungsveranstaltung der <strong>GTFCh</strong>, Kirkel (bei Homburg/Saar), 01.-03. April 2004:<br />
Programm und Anmeldeformular ................................................................................................ 195<br />
Analytika 2004: Symposium Analytical Pitfalls and Trends in Clinical and Forensic Toxicology,<br />
12. Mai 2004 in München ........................................................................................................... 197<br />
2004 MATT-/SoHT Annual Conference, 23.-25. Mai 2004 in Chicago ………………………………. 198<br />
Workshop der <strong>GTFCh</strong> am 7./8. Oktober 2004 in Hamburg: 1. Ankündigung ........................................... 199<br />
Inhalt der CAT-Proceedings August 2003 .................................................................................................. 199<br />
M. Erkens, R.-D. Maier: In Memoriam Dr. med. Klaus Wehr ................................................................... 200<br />
C. Brehmer: In Memoriam Prof. Sabin Goenechea .................................................................................... 201<br />
Personalia : Ehrungen, runde Geburtstage im Jahre 2004, neue Mitglieder ............................................... 203
T + K (2003) 70 (3): 140<br />
Grüße des Präsidenten zum Jahreswechsel<br />
Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
am 04. Dezember 1978, das<br />
heißt vor 25 Jahren, fand die Gründungsversammlung<br />
der <strong>GTFCh</strong> in<br />
Frankfurt am Main statt. Dieses<br />
Jubiläum war Anlass, die letzte<br />
Vorstandssitzung am 05.12.2003<br />
in Frankfurt abzuhalten, um den<br />
Blick zurück, aber insbesondere<br />
auch nach vorne zu richten und<br />
über die Zukunft der <strong>GTFCh</strong> nachzudenken.<br />
Hauptthemen waren<br />
Aufgaben der Arbeitskreise, Fortbildung<br />
(Kirkel und der Workshop<br />
in Hamburg 2004), das internationale<br />
Symposium in Kooperation<br />
mit der TIAFT in München anlässlich<br />
der Analytica im Mai 2004<br />
und natürlich das Symposium in Mosbach 2005. Diskutiert wurde auch die Bedeutung des<br />
Nachweises spezifischer Sachkunde z. B. im Bereich der forensischen Chemie.<br />
Die Zukunft vernünftig planen geht nicht, wenn man nicht auf Erfahrungen bauen kann, und<br />
von daher war es für alle Teilnehmer eine große Freude, dass James Bäumler, der erste<br />
Präsident der <strong>GTFCh</strong>, mit seinem großen Erfahrungsschatz in einem Festvertrag über die<br />
Entwicklung der forensischen Toxikologie und Chemie in der zweiten Hälfte des letzten<br />
Jahrhunderts berichtet hat. Gespickt mit humorvollen und nachdenklich stimmenden<br />
Anekdoten hat er über die Schwierigkeiten bei der Befunderhebung ebenso gesprochen, wie<br />
über die Gründung der Fachgesellschaft und die noch bescheidenen ersten Symposien in<br />
Mosbach. Nach dieser Vorstandssitzung zum 25. Jubiläum der <strong>GTFCh</strong> bin ich zuversichtlich,<br />
dass unsere noch junge Fachgesellschaft eine lange und spannende Zukunft vor sich hat.<br />
Wichtig wird aber sein, dass die Aktiven innerhalb der <strong>GTFCh</strong> nicht dem Fehler verfallen,<br />
sich - bewusst oder unbewusst - auf einen Elfenbeinturm zurückziehen zu wollen, sondern<br />
offen gegenüber neuen Entwicklungen in der Gesellschaft bleiben und hierbei geschickt auf<br />
den bestehenden Erfahrungsschatz zurückgreifen.<br />
Ich danke allen denjenigen, die vor 25 Jahren die Idee realisierten, eine neue Fachgesellschaft<br />
zu gründen und insbesondere auch denjenigen, die heute und in Zukunft durch ihr Wirken<br />
dazu beitragen, daß die <strong>GTFCh</strong> hohes internationales Ansehen erfährt.<br />
Für das kommende Jahr wünsche ich allen Mitgliedern Gesundheit, Glück, Schaffenskraft<br />
und Optimismus bei der Bewältigung gemeinsamer und individueller Aufgaben.<br />
Ihr<br />
Die drei Präsidenten der <strong>GTFCh</strong> J, Bäumler, M. Möller und<br />
T. Daldrup bei der 25-Jahrfeier der <strong>GTFCh</strong><br />
Thomas Daldrup
T + K (2003) 70 (3): 141<br />
<strong>GTFCh</strong>-Website mit verbessertem Informationsangebot<br />
Herbert Desel<br />
Giftinformationszentrum-Nord, Universität Göttingen – Bereich Humanmedizin, D-37001 Göttingen<br />
(hdesel med.uni-goettingen.de)<br />
Seit nunmehr 5 Jahren präsentiert sich die <strong>GTFCh</strong> im Internet unter der Suchadresse (URL)<br />
“http://www.gtfch.org”. Das Angebot wurde im Verlauf der letzten Jahre kontinuierlich<br />
erweitert und bietet heute eine Vielzahl von fachspezifischen Informationen. Die Website<br />
wurde Anfang 2003 auf einen neuen, leistungsfähigen Serverrechner übertragen und wird<br />
seitdem intensiv genutzt: mehr als 55.000 Einzelseitenabrufe wurden in der Zeit zwischen<br />
27.01. und 03.12.2003 gezählt.<br />
Öffentlich zugänglicher Bereich<br />
Die Informationen richten sich an Außenstehende und Mitglieder, die sich über die Aktivitäten<br />
der Gesellschaft informieren wollen. Präsentiert werden Texte zu Statuten und Fachtiteln,<br />
zum Vorstand und zur Geschäftsstelle. Darüber hinaus stehen alle <strong>GTFCh</strong>-Richtlinien<br />
zu analytischen Fragestellungen an prominenter Stelle zur Ansicht und zum Ausdruck bereit.<br />
Am beliebtesten auf der <strong>GTFCh</strong>-Website ist der Zugriff auf die Toxichem-Krimtech-Hefte:<br />
Alle Inhaltsverzeichnisse sind einsehbar und mit Hilfe der Browser-Suchfunktion nach Stichworten<br />
recherchierbar. Ab Band 66 sind zudem sehr viele Artikel im Volltext zugänglich: Ein<br />
Aufruf im Netz und Ausdruck auf dem Drucker gelingt damit oft schneller als ein Heraussuchen<br />
eines alten Heftes und Kopieren der Seiten. Mehr als 90 % aller Seitenaufrufe aus dem<br />
<strong>GTFCh</strong>-Angebot richten sich auf’s Toxichem!<br />
Ein Link-Verzeichnis von Institutionen mit Aufgaben im toxikologischen Bereich (Uni-<br />
Institute, Behörden, Giftinformationszentren, klinisch-toxikologische Labore) in Deutschland,<br />
Österreich und der Schweiz wird ebenfalls häufig aufgerufen und rundet das öffentlichzugängliche<br />
Angebot ab; gesucht wird allerdings noch ein Autor für den Aufbau und laufende<br />
Pflege einer Liste rechtsmedizinischer Institutionen.<br />
<strong>GTFCh</strong>-Intranet<br />
Ausschließlich an Mitglieder der <strong>GTFCh</strong> richtet sich das Angebot im zugangsgeschützten<br />
Bereich, dem <strong>GTFCh</strong>-Intranet: hier wird zunächst ein komplettes, z.Zt. halbjährlich aktualisiertes<br />
Mitgliederverzeichnis zugänglich gemacht. Eine Recherche ist nach Namen und<br />
Namensteilen sowie nach Ortsangaben möglich. Eine Prüfung der Eintragungen zur eigenen<br />
Person sollte jedes Mitglied bei passender Gelegenheit vornehmen, Fehler und Ergänzungen,<br />
z.B. die aktuelle E-Mail-Adresse, können sofort an die Geschäftsstelle gemeldet werden.<br />
Weiterhin finden sich in diesem Bereich die aktuelle Version (2002) der beliebten Uges-Referenzwertliste,<br />
eine ausführliche Ergebnisliste des Arbeitskreises “Extraktion” (Extraktion mit<br />
1-Chlorbutan aus biologischem Material) und eine Liste Suchtstoff-bezogener Internet-Links<br />
– diese allerdings ohne Qualitätsgewähr.<br />
Zudem findet sich seit wenigen Monaten eine Substanz-orientierte Datenbank zur Recherche<br />
bereit, in der pharmakokinetische Informationen aus verschiedenen Quellen zusammengefasst<br />
wurden (im Rahmen der Aktivitäten des <strong>GTFCh</strong>-Arbeitskreises ”Klinische Toxikologie”).<br />
Diese Datenbank enthält bisher 14.400 Datensätze. Weitere Quellen, z.B. laborinterne<br />
Sammlungen, möglichst mit Primärquellenangaben, werden gesucht und können einfach<br />
ergänzt werden.
T + K (2003) 70 (3): 142<br />
Z.Zt. noch im Aufbau befindet sich eine weitere Datenbank des Arbeitskreises “Klinische<br />
Toxikologie”: Das Laborparameterverzeichnis “Wer misst was?”. Eine solche Datenbank war<br />
1996 von damaligen Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin<br />
(BgVV), Berlin, erstellt und 1998 einmalig aktualisiert worden. Sie diente (und dient<br />
mangels Alternative) noch heute den Giftinformationszentren zum Verweis auf Messmöglichkeiten,<br />
primär in toxikologischen Notfallsituationen. Die hier aufgebaute Datenbank soll<br />
zukünftig diese BgVV-Datenbank in aktuellerer Form ersetzen können. Innerhalb der <strong>GTFCh</strong><br />
könnte diese Datenbank benutzt werden, um Laborerfahrungen mit exotischen Parametern<br />
auszutauschen. Jeder, der - meist ja mit erheblichem Aufwand - Methoden für selten<br />
nachgefragte Parameter im eigenen Labor aufgebaut hat, ist aufgefordert, diese dem<br />
Autor zur Integration in die Datenbank mitzuteilen, auch wenn der Nachweis oder die<br />
Bestimmung nur nach Absprache im Regeldienst, aber nicht im Notfalldienst angeboten werden<br />
kann.<br />
Zum Zugriff auf das <strong>GTFCh</strong>-Intranet ist ein jährlich erneuertes Passwort erforderlich, das per<br />
Email vom Schatzmeister angefordert werden kann (nach Zahlung des Jahresbeitrages).<br />
Weitere Angebote für Mitglieder von <strong>GTFCh</strong>-Gremien<br />
Zur Unterstützung und Erleichterung der Kommunikation in Vorstand und in zwei Arbeitkreisen<br />
wurden zudem mailing lists auf dem <strong>GTFCh</strong>-Webserver eingerichtet. Diese E-Mail-Listen<br />
werden zum Austausch von Einladungen, Protokollen und zur internen Diskussion intensiv<br />
genutzt.<br />
Neben dem allen Mitgliedern zugänglichen Intranet besteht noch ein spezielles Angebot (zumeist<br />
von unfertigen Arbeitsergebnissen) für Mitglieder des Arbeitskreises “Klinische Toxikologie”.<br />
Zukunftspläne<br />
Grundsätzlich hängt die Weiterentwicklung des Web-Angebots der <strong>GTFCh</strong> neben den verfügbaren<br />
Ressourcen wesentlich von der Entwicklung des Interesses der Besucher ab: Nur für<br />
Angebote, die regelmäßig abgerufen werden, erscheint eine Investition von Arbeitszeit und<br />
Finanzmitteln sinnvoll. Für das nächste Jahr sind bisher geplant:<br />
- Neustrukturierung des optischen Gesamterscheinungsbildes der Website, mit verbesserter<br />
Sortierung des Inhaltsverzeichnisses<br />
- Neuaufbau des englischsprachigen Teils der Website, mit Präsentation (möglichst vieler)<br />
offzieller Texte (Statuten, Richtlinien) in englischsprachiger Übersetzung<br />
- Integration des gesamten Angebotes in ein content management system (CMS),wodurch<br />
eine einfachere, auf mehrere Personen verteilte Pflege des Webangebotes möglich ist (z.B.<br />
durch die Sprecher der Arbeitskreise)<br />
Beiträge und Anregungen von Mitgliedern sind natürlich jederzeit herzlich willkommen!
T + K (2003) 70 (3): 143<br />
Beurteilungskriterien der Kraftfahreignung aus toxikologischer Sicht *<br />
Rolf Aderjan<br />
Institut für Rechtsmedizin und Verkehrsmedizin, Universitätsklinikum Heidelberg, Voßstrasse 2,<br />
69115 Heidelberg<br />
Abstract<br />
Im Gegensatz zur explorativ angelegten und weitgehend operationalisierten psychologischen oder medizinischen<br />
Diagnostik fehlen in den Beurteilungskriterien, auf Alkohol wie auf psychoaktive Stoffe und illegale Drogen<br />
bezogen, durch Expertenwissen unterlegte Kriterien zum Stellenwert laborchemischer oder toxikologischer<br />
Untersuchungenin folgenden Fällen: Beim Anlass zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), in<br />
der zutreffenden Bewertung chemisch-toxikologischer Befunde als Bestandteil der Verkehrsvorgeschichte, bei<br />
der effektiven Überprüfung von Abstinenz oder Konsumverzicht, die beide zur Sicherung bzw. Verifizierung<br />
oder Falsifizierung diagnostischer Hypothesen in einer Vielzahl von Indikatoren angesprochen sind, und bei der<br />
differenzierten toxikologischen Bewertung von Suchtstoff-positiven Befunden.<br />
Hinsichtlich der Effizienz von Beurteilungskriterien ist aus toxikologischer Sicht vorzuschlagen: die Intensivierung<br />
der Abstinenzkontrolle mit Präzisierung individuell geeigneter Kontrollintervalle, die aufforderungsnahe<br />
Abnahme von Kontrollproben zur Sicherung ihres Aussagewertes und Vermeidung von Probenverfälschungen<br />
oder Vorbereitungen dazu, die Ausführung der chemisch-toxikologischen Untersuchung unter Berücksichtigung<br />
von Kreuztoleranzen und unter Einbeziehung von Substanzen, die (auch bei Alkohol) Entzug oder Verlangen<br />
kompensieren bzw. reduzieren können, und einzelfallorientierte Kriterien zur Auswahl des am besten geeigneten<br />
Untersuchungsmaterials (z.B. Urin, Blut, oder Haare).<br />
Zur Qualitätssicherung labordiagnostischer Untersuchungen erscheinen weiteren Grundbedingungen regelungsbedürftig.<br />
Die methodische Eignung und der Mindestumfang einer chemisch-toxikologischen oder labordiagnostischen<br />
Untersuchung müssen definiert und anlassbezogen konkretisiert sein. Die chemisch-toxikologische<br />
Untersuchung muss von Anfang an den Anforderungen des Tatzeitbeweises genügen und nicht erst bei<br />
Zweifeln. Immunoassays (IA) sind unmittelbar zusammen mit beweissicherer Bestätigungsanalytik einzusetzen,<br />
wofür keine IA verfügbar sind, wird diese ausschließlich verwendet. Die Untersuchung muss die diagnostischen<br />
Möglichkeiten zur Vermeidung oder Erkennung möglicher Probenverfälschungen ausschöpfen. Für die Untersuchungsstelle<br />
muss eine konkrete zu beantwortende Fragestellung der Untersuchung formuliert werden, die sachkundig<br />
beantwortet werden muss.<br />
Mit der Einarbeitung dieser Vorschläge in die Kriterien zur Urteilsbildung bei der Fahreignungsbegutachtung<br />
können der Verwertbarkeit der Angaben und der objektiven Beobachtung von Veränderungsprozessen nach<br />
Auffälligkeit durch Drogen oder Alkohol im Straßenverkehr wichtige und sichere Diagnoseinstrumente zur Seite<br />
gestellt werden. Selbstverständlich kann man sich auf toxikologische Befundung nur stützen, wenn die mit der<br />
Untersuchung beauftragte Stelle geeignete Fachqualifikation, vorzugsweise die Leitung durch einen forensischen<br />
Toxikologen (<strong>GTFCh</strong>) nachweisen kann. Darüber hinaus müssen Eignung und Frequenz von toxikologischchemischen<br />
oder labordiagnostischen externen Qualitätskontrollen festgelegt und die Teilnahme geeignet überprüft<br />
werden.<br />
1. Einleitung<br />
Wesentliche verfassungsrechtliche Kritik an den rechtlichen Instrumenten der Fahrerlaubnisverordnung<br />
(FeV) und ihre ordnungsrechtliche Begründung zur vorbeugenden Gefahrenabwehr<br />
als Grundlage des Fahrerlaubnisrechtes [1-4] richtet sich gegen die gemäß § 14 I Nr. 1<br />
FeV obligatorisch vorgesehene ärztliche Untersuchung und Begutachtung von Fahrerlaubnisinhabern<br />
oder –bewerbern wegen der Einnahme eines Betäubungsmittels und die ungleiche<br />
Behandlung des Konsums von Alkohol und Drogen, die mit Art 3 GG nicht zu vereinen sei,<br />
weil ärztliche Begutachtungen selbst bei dem weit verbreiteten Cannabiskonsum ohne Missbrauch<br />
und Abhängigkeit angeordnet würden. Dem entgegengehalten seien die Anordnungen<br />
* Eingeladener Vortrag zum Themenbereich III - Gutachterwesen - Fahreignung - auf der 32. Jahrestagung der<br />
Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin - Magdeburg, 20. - 23. März 2003, in: Kongressbericht 2003 der<br />
Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin, Berichte der BASt Heft M 152 -, Wirtschaftsverlag, Verlag für<br />
neue Wissenschaft, Bremerhaven, S. 189 - 200
T + K (2003) 70 (3): 144<br />
der einzelnen Begutachtungen von der gesetzlichen Rechtsgrundlage her im Grunde gedeckt<br />
und verletzten weder das Persönlichkeitsrecht noch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.<br />
Allerdings verlangten neuere wissenschaftliche Erkenntnisse eine weitere verordnungsrechtliche<br />
Präzisierung der strengen Eingriffsgrundlagen. Bei deren Überprüfung solle vom gegenwärtigen<br />
Stand der rechtsmedizinischen und verkehrspsychologischen Forschung ausgegangen<br />
werden [5].<br />
Eine zweite Kritiklinie rügt die Umsetzung des Rechtes über die Begutachtungsleitlinien für<br />
Kraftfahreignung (BLK) vom Februar 2000 [6]. Es werden die auf europarechtliche Vorgaben<br />
[7] zurückgehende Unübersichtlichkeit und Überperfektion des neuen Fahrerlaubnisrechtes<br />
beklagt und die Sachbearbeiter der unteren Fahrerlaubnis- und der Landesbehörden bedauert,<br />
welche das komplizierte Recht zu bewältigen haben. Unter anderem zeige dies eine Analyse<br />
der Kapitel Alkohol, Betäubungsmittel und Arzneimittel [8] der Begutachtungsleitlinien.<br />
Nicht einmal für die Gutachter, so GEHRMANN, hätten sie in vollem Umfang Klarheit hinsichtlich<br />
der medizinischen und psychologischen Grundlagen bringen können. Folglich<br />
begrüsst er, wiederum konstruktiv-kritisch, den Kommentar zu den Begutachtungsleitlinien<br />
zur Kraftfahreignung vom Januar 2002 [9] und bezeichnete ihn für rechtsanwendende Behörden,<br />
Rechtsanwälte und Fachgerichte wie für Gutachter als dringend geboten. Unter<br />
anderem wird gefordert:<br />
- transparente Qualitätssicherung bei den nicht akkreditierten medizinischen, wie bei den<br />
akkreditierten medizinisch-psychologischen Gutachtern, die Präzisierung von schwierigen<br />
Fragen der bedingten Kraftfahreignung,<br />
und im Zusammenhang damit<br />
- die Harmonisierung der Handhabung von Auflagen bei bedingter Kraftfahreignung bei<br />
Abstinenz von Alkohol ebenso wie bei Abstinenz von Drogen<br />
- die Autoren mögen die Aussagen des Kommentars zur Alkoholabhängigkeit anhand<br />
wissenschaftlicher Veröffentlichungen zu Alkoholkonsummarkern laufend überprüfen<br />
- die Abstinenzkontrolle solle bei Alkohol- wie bei Drogenkonsumenten gleich behandelt<br />
und stärker betont werden.<br />
Wie eine dritte Säule sind nun die in diesem Rundtischgespräch zu diskutierenden „Beurteilungskriterien“<br />
des Verbandes der TÜV [10,11] fortentwickelte Entscheidungshilfen von Gutachtern<br />
für Gutachter. Sie wiederum versuchen die Lücke der BLK zum prognostischen Umgang<br />
mit dem Drogenkonsum zu füllen [12]. Ihre Präsentation kann auch als eine Antwort auf<br />
die Forderung von Transparenz in der medizinisch-psychologischen Fahreignungsdiagnostik<br />
verstanden werden. Der hierüber einzuleitende diagnostische Prozess setzt auf die Verifizierung<br />
oder Falsifizierung diagnostischer Hypothesen, denen Beurteilungskriterien zugeordnet<br />
sind. Die Erfüllung oder Nichterfüllung dieser Kriterien ist, im Sinne einer Entlastungsdiagnostik<br />
bzw. des aktiven Nachweises der Eignung, über Indikatoren zu erarbeiten. Neben dem<br />
Ausschluss aktueller Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit wird speziell der Verwertbarkeit<br />
der Angaben und der Bewertung der Veränderungsprozesse Bedeutung zugemessen. Zum<br />
Konsumverhalten werden vier Gruppen unterschieden: Die Drogenabhängigkeit (1), die fortgeschrittene<br />
Drogenproblematik (2), die Drogengefährdung (3) und der gelegentliche Konsum<br />
(4). Es geht um Gebrauch, Entgiftung, Entwöhnung, überwundene Abhängigkeit oder Stabilität<br />
der Abstinenz von Stoffen, Drogenverzicht zur wirksamen Überprüfung der verwendeten<br />
Begriffe. Folglich ist die analytische Kontrolle konsumierter Suchtstoffe eine unverzichtbare<br />
Leitdiagnostik für die Fragen, auf die in ärztlichen Gutachten oder bei der medizinisch-psychologischen<br />
Untersuchung (MPU) zum Vollzug der FEV nachvollziehbare Antworten gegeben<br />
werden sollen. Nur mit Hilfe zutreffender Basisfakten, den richtigen Analysenbefunden
T + K (2003) 70 (3): 145<br />
in bezug auf die jeweils am besten geeigneten Analysensubstrate und ihrer eingehende, wissenschaftlich<br />
einwandfreie Bewertung, kann ein Proband tatsächlich beurteilt werden.<br />
In den Beurteilungskriterien sind die auf die Exploration des Klienten begründete psychologische-,<br />
wie die medizinische Diagnostik, weitgehend operationalisiert. Die erwähnte Anwendung<br />
und Bewertung der Labordiagnostik für Alkohol, psychoaktive Stoffe oder illegale Drogen<br />
steht dazu im Gegensatz und kann für die Beurteilungskriterien auf drei Ebenen durch<br />
Empfehlungen ergänzt werden:<br />
- zum Anlass zur MPU, in der zutreffenden Bewertung chemisch-toxikologischer Befunde<br />
als Bestandteil der Verkehrsvorgeschichte,<br />
- zur effektiven Überprüfung von Abstinenz oder Konsumverzicht, (die beide zur Sicherung<br />
bzw. Verifizierung oder Falsifizierung diagnostischer Hypothesen in einer Vielzahl von<br />
Indikatoren angesprochen sind),<br />
- zur differenzierten Bewertung von chemisch-toxikologischen Befunden bei Suchtstoffkontrollen.<br />
Es liegt nahe, dass auch nach ihrer Kommentierung an den BLK verbliebene Kritik auf die<br />
„Beurteilungskriterien“ übertragen werden könnte, wenn nicht genaueres zu Art, Eignung,<br />
Umfang, Bewertung und Qualität laborchemischer oder toxikologischer Analysen festgelegt<br />
wird.<br />
2. Bewertung chemisch-toxikologischer Befunde als Bestandteil der<br />
Verkehrsvorgeschichte<br />
Nach der FeV und ihren §§ 11,13 (Alkohol) und 14 (Drogen) obliegt es der Fahrerlaubnisbehörde<br />
als Entscheidungsträger über Eignungszweifel zum Führen von Kraftfahrzeugen zu<br />
urteilen und sie klären zu lassen. Die Grundlagen für die Entscheidung liefern Gutachten,<br />
entweder ein fachärztliches - oder in besonderen Fällen die medizinisch-psychologische<br />
Untersuchung (MPU).<br />
Liegt es bei Bedenken aufgrund des Bekanntwerdens entsprechender Tatsachen gem. §11 II<br />
S.3 FeV noch im Ermessen der Behörde, vom Probanden die Vorlage eines Gutachtens eines<br />
Facharztes zu verlangen, so ist sie bei Eignungszweifeln wegen Drogenkonsums gem. §14 I<br />
S.1 FeV verpflichtet, ein Gutachten und in besonderen Fällen die MPU zu verlangen. Hierbei<br />
ist die Verkehrsvorgeschichte von Bedeutung. Angesichts der dreigegliederten Reihung von<br />
(1) Ordnungswidrigkeiten über (2) Strafen hin zu (3) führerscheinrechtlichen Maßnahmen ist<br />
die Klärung der Ausgangslage wichtig. Für Alkohol wie für Drogen bleiben Informationen,<br />
die eingangs durch Analysen aus der Blutprobe bezogen wurden, nicht auf die Massnahmen<br />
der Sanktion beschränkt. Sie sind der Ausgangspunkt für die dritte Stufe. In Bezug auf den<br />
Konsum von Cannabis, soll dies beleuchtet werden.<br />
Liegt die Problematik für die Behörde in der korrekten Anordnung der MPU, so kann sie für<br />
den Gutachter darin liegen, die Anordnungsgrundlagen zu prüfen. Wie lässt sich gelegentlicher<br />
Konsum verifizieren und woraus ist zu schließen, dass Konsum und Fahren nicht<br />
getrennt wurden. In Bezug auf Sonderregelung für Cannabis und Entscheidung zwischen<br />
einmaligem/gelegentlichem und regelmäßigem Konsum wurden für Nordrheinwestfalen<br />
Beurteilungskriterien des Cannabiskonsums und Maßnahmen erlassen, die von den Strassenverkehrsbehörden<br />
zu ergreifen sind (Tabelle 1) [13].<br />
Es wird angenommen, die Konsumfrequenz von 1996 befragten [14] und die Konzentration<br />
des langlebigen Karbonsäure-Stoffwechselproduktes von Tetrahydrocannabinol, THC-<br />
COOH, bei im Strassenverkehr aufgefallenen Cannabiskonsumenten zeige eine ähnliche Häufigkeitsverteilung<br />
[15]. 11,5 % der Befragten gaben einen Konsum an ≥ 200 Tagen im Jahr
T + K (2003) 70 (3): 146<br />
Tabelle 1: Beurteilung des Cannabiskonsums und Maßnahmen für die Fahrerlaubnisbehörden in<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
Serum<br />
THCCOOH<br />
innerhalb von 8<br />
Tagen<br />
Konsumbeurteilung<br />
Zusätzliche<br />
Auffälligkeiten<br />
Maßnahmen<br />
< 0,005 mg/L<br />
Einmalig oder<br />
Verdacht: gelegentlich<br />
keine<br />
keine<br />
< 0.005 mg/L<br />
THC positiv<br />
Gelegentlich<br />
mindestens 2 mal<br />
Kontrollverlust wegen aktuellen<br />
Konsums<br />
MPU<br />
≥ 0,005 mg/L<br />
< 0,075 mg/L<br />
G eleg entlich od er<br />
Verdacht: regelmäßig<br />
keine<br />
Persönliches Gespräch mit<br />
Nachuntersuchung d.<br />
Blutes nach kurzfristiger<br />
Einbestellung<br />
≥ 0,005 mg/L<br />
< 0,075 mg/L<br />
G eleg entlich od er<br />
Verdacht: regelmäßig<br />
THC positiv, m ehrfach verkehrsauffällig<br />
Nichttrennen von Konsum und F ahren,<br />
Gebrauch v. Alkohol o. anderen Drogen<br />
Störung d. Persönlichkeit, Kontrollverlust<br />
MPU<br />
≥ 0,075 mg/L<br />
regelmäßig<br />
unerheblich<br />
FE-Entzug mit<br />
Ausnahmen gem.<br />
Ziffer 3.9.1 der BLK<br />
an. Dem standen gegenüber Konzentrationen > 0,100 THC-COOH mg/L in 15,65 % und von<br />
über 0,150 in 5,2% der Fälle. Die in Tabelle 1 genannten Zahlen beruhen auf davon abgeleiteten<br />
eliminations-kinetischen Überlegungen. Die MPU wird nach Ermessen angeordnet,<br />
wenn gelegentlich Cannabis konsumiert wird, aber weitere Tatsachen die Zweifel begründen.<br />
Hierzu zählen, dass Konsum und Fahren nicht getrennt wurden, gemeinsamer Konsum von<br />
Alkohol- und anderen Drogen zu befürchten ist, Kontrollverlust oder Persönlichkeitsveränderungen<br />
eingetreten sind. Insbesondere der Neuerteilung der Fahrerlaubnis gilt die Klärung der<br />
Frage, ob Betroffene weiterhin Drogen nehmen oder noch abhängig sind. Setzt dies im einem<br />
Fall voraus, dass jemand abhängig gewesen ist, so musste andernfalls eine für die Verkehrsicherheit<br />
besonders bedeutsame Form von Drogenkonsum vorgelegen haben.<br />
Stellt man die Analogiebetrachtung heute für Nordbaden an, so ergibt sich das in Abb. 1<br />
ersichtliche Bild.<br />
0,6000<br />
0,5000<br />
0,4000<br />
0,3000<br />
mg/L<br />
11 %<br />
10-19 Tage<br />
21 %<br />
20-30 Tage<br />
0,2000<br />
0,1000<br />
28% :<br />
1 Tag<br />
33%<br />
2-5 Tage<br />
7 %<br />
6-9 Tage<br />
0,0000<br />
0 500 1000 1500 2000<br />
Anzahl<br />
Abb. 1. Steigende Konzentration des kumulierenden Metaboliten<br />
THCCOOH in Relation zur Cannabis-Konsumfrequenz (n. KRAUS und<br />
AUGUSTIN 2000) Kreise: entsprechende THC-Werte
T + K (2003) 70 (3): 147<br />
Laut Umfrage [16] konsumierten im Jahr 2000 mehr Erwachsene Cannabis, bis zu 61 % der<br />
Befragten an 1 bis 5 Tagen pro Monat. Dies wurde als „gelegentlich“ eingestuft. 11% gaben<br />
einen Konsum an 10 oder mehr und 21% an 20 bis 30 Tagen an. 61% nur gelegentlich<br />
Konsumierender führen auf einen Wert von ~ 0,040 THCCOOH mg/L, eine Konsumfrequenz<br />
von 10 oder mehr Tagen pro Monat auf ~ 0,050 mg/L und von 20 Tagen oder mehr Tagen auf<br />
~ 0,070 mg/L. Es flossen hierbei viele Ergebnisse von Schwerpunktkontrollen der Polizei<br />
zum Vollzug des § 24a II StVG ein. Was das Trennen von Konsum und Fahren Konsum<br />
anlangt, so zeigt eine andere Listung, die jeweils aufsteigend sortierten Konzentrationen von<br />
THC und der THCCOOH, ein differenziertes Bild (Abb. 2).<br />
0,6000<br />
0,6000<br />
0,5000<br />
THCCOOH<br />
0,5000<br />
THC<br />
THCCOOH [mg/L]<br />
0,4000<br />
0,3000<br />
0,2000<br />
THC = 0 bzw.<br />
unsicher<br />
THC > 0,001<br />
THC > 0,002<br />
0,4000<br />
0,3000<br />
0,2000<br />
THC [mg/L]<br />
0,1000<br />
0,1000<br />
0,0000<br />
0,00% 10,00% 20,00% 30,00% 40,00% 50,00% 60,00% 70,00% 80,00% 90,00% 100,00%<br />
Prozent Fälle<br />
Abb. 2. Aufsteigende Sortierung der Konzentration von THC (linke y-Achse, untere Kurve) und, je THC-Wert,<br />
der dazugehörigen Konzentrationen des Metaboliten THCCOOH (rechte y-Achse). Ohne eindeutige individuelle<br />
Zuordnung sprechen THCCOOH-Werte oberhalb der gestrichelten Linie (0,070 mg/L THCCOOH) für<br />
regelmäßigen Konsum. Erläuterung siehe Text.<br />
Die Zahl der Fälle, in denen trotz möglicher Verdachtsmomente, z.B. bei Besitz der Droge<br />
oder nach Urintests, im Blut kein Konsum nachzuweisen war, liegt bei 10 %. In etwa 15%<br />
war THC nicht mehr sicher nachzuweisen. In diesen Fällen betrug die Konzentration des<br />
THCCOOH nicht mehr als 0,056 mg/L. Mit dem Anteil der relativ hohen Werte ist hierbei<br />
wahrscheinlich ein nicht nur gelegentlicher, aber auch nicht aktuell zur Fahrt erfolgter Konsum<br />
erfasst worden. In diesen Fällen ist eine hohe Konsumfrequenz unwahrscheinlich. Ab<br />
sicher nachweisbaren THC-Konzentrationen von 0,001 mg/L, in etwa 74 % der Fälle, wurde<br />
nach §24 a II StVG Konsum und Fahren nicht genügend getrennt.<br />
Mit steigender Konzentration sind zunehmend mehr THCCOOH-Werte von 0,070 mg/L oder<br />
höher zu verzeichnen. Obwohl so hohe Werte im Einzelfall auch dem aktuellen Konsum in<br />
relativ hoher Dosis zuzuordnen sein können [17], sprechen sie auf jeder Konzentrationsstufe<br />
für THC für regelmäßigen Konsum mit hoher Frequenz. Unabhängig von der durchaus diskussionswürdigen<br />
fahrerlaubnisrechtlichen Bewertung des Konsums geht aus dieser Betrachtung<br />
als Fazit hervor:<br />
- Bisherige Annahmen, welche die Verdachtsmomente für einen regelmäßigen Konsum von<br />
Cannabis bei Analysen zum Strassenverkehr erst bei Werten über 0,100 mg THCCOOH /<br />
L Serum begründet sehen, sind eher zu günstig.<br />
- Die Werte im Erlass für Nordrhein/Westfalen sind schlüssig.<br />
0,0000
T + K (2003) 70 (3): 148<br />
- Es gibt kein einfaches Schema für die isolierte Bewertung einer Drogenblutanalyse aus der<br />
Verkehrsvorgeschichte<br />
3. Effektive Überprüfung von Abstinenz zur Sicherung bzw. Verifizierung<br />
diagnostischer Hypothesen.<br />
Bei Alkohol- und Verkehrsauffälligkeit nennen die Hypothesen 1 und 2, bei Drogenmissbrauch<br />
die Hypothesen 1 bis 3 Beurteilungskriterien zur angemessenen Problembewältigung.<br />
Zentrale Begriffe sind hier Konsumverzicht und Abstinenz. Innerhalb der Indikatoren zu den<br />
Kriterien finden sich darüber hinaus auch Begriffe wie Abstinenzentschluss, Abstinenzbewährung,<br />
Rückfall oder Abstinenzstabilität. Grundlage der Überprüfung der Situation des Betroffenen<br />
ist hierbei die Abstinenzkontrolle. Nachdem ihre genauere Behandlung zum Kommentar<br />
zu den BLK angemahnt wird, können auch die Beurteilungskriterien diese Präzisierung<br />
benötigen.<br />
Insbesondere falls die Abstinenz und ihre Kontrolle als Auflage für eine bedingte Eignung<br />
entsprechend der Kritik [18,19] zukünftig auf Alkohol ausgedehnt wird, kann diese<br />
Maßnahme nur sinnerfüllt sein, wenn sie auch effizient ist. Maßgebend sind hierfür<br />
1. die Reaktionszeit und<br />
2. die Kontrollfrequenz.<br />
Blicken wir hierzu in eine Nachbardisziplin, die Dopingkontrollen deutscher Spitzensportler:<br />
Im Jahre 2002 wurden bei 7556 Urinkontrollen mit 39 weniger als 0,5% positive gefunden<br />
[20]. 4111 der Kontrollen fanden außerhalb des Wettkampfs statt. Diese waren relativ<br />
weniger positiv, nur unter 0,2 %, in 8 Fällen. Vielfach wurde dabei Cannabis detektiert. Ohne<br />
diese Zahlen zu werten, ist an diesen Kontrollen mustergültig, dass sie außerhalb von<br />
Wettkämpfen zu 99,4 % innerhalb 6 Stunden nach Aufforderung erfolgten. Angesichts<br />
bekannter Marktaktivitäten für Dopingmittel erscheint dagegen die Kontrollfrequenz mit 1<br />
pro Person und Jahr eindeutig als Schwachpunkt, damit die Abstinenzüberprüfung ihrer<br />
Bezeichnung gerecht wird.<br />
4. Die aufforderungsnahe Abnahme von Kontrollproben zur Sicherung ihres<br />
Aussagewertes<br />
Trivial, aber für eine Abstinenzkontrolle entscheidend ist es, dass nur diejenige Kontrollprobe<br />
den vorangegangen Konsum erkennen lässt, die zu einem genügend nahen Zeitpunkt<br />
abgenommen wurde. Die Ausscheidungsdauer von Stoffen ist allerdings sehr verschieden.<br />
Ankündigung und Durchführung der Abstinenzkontrolle müssen deshalb den primär zu<br />
prüfenden Suchtstoffen Rechnung tragen. Jegliche Verschiebung der Abgabe einer<br />
angekündigten Kontrolle ist, auch bei noch so triftiger Begründung, dem Kontrollziel<br />
abträglich. Ich möchte dies am Beispiel des Alkoholstoffwechselnebenproduktes<br />
Ethylglucuronid (EtG, Abbildung 3) erläutern.<br />
Es ist ein zur Abstinenzkontrolle besonders geeigneter ethanolspezifischem Marker [21]. EtG<br />
wird im Menschen aus der aufgenommen Alkoholdosis durch die enzymatisch nicht<br />
begünstigte Konjugation des Ethanols mit Glucuronsäure zu weniger als 0,5 % gebildet.<br />
Dabei können gut nachweisbare Gesamtmengen von bis zu einigen 100 mg täglich entstehen.<br />
Sie werden insbesondere auch nach dem vollständigen Alkoholabbau noch einige Zeit im<br />
Urin ausgeschieden (Abbildung 4). Die Ausscheidungsdauer ist individuell dosisabhängig und
T + K (2003) 70 (3): 149<br />
kann bei exzessivem Alkoholkonsum und Rückfällen 3,5 ± 1,5 Tage, im Einzelfall sogar bis<br />
zu 6 Tagen andauern [22]. Abbildung 1<br />
Ethylglucuronid<br />
(Ethyl-ß-D-glucopyranosiduronsäure)<br />
O H<br />
O H<br />
HOOC<br />
OH<br />
O<br />
OCH2 CH 3<br />
Chemische Eigenschaften<br />
• sehr polar<br />
• sehr gut wasserlöslich<br />
• Molgewicht: 222 g/mol<br />
• farbloses Pulver<br />
• Schmelzpunkt / Zersetzung: 150°C<br />
• leicht löslich in Methanol und<br />
Gemischen von Wasser und Methanol<br />
Andere wichtige Eigenschaften<br />
• Ethanol-spezifische Bildung<br />
• auch nach geringer einmaliger Alkoholaufnahme<br />
• zu < 0,5% der Ethanoldosis<br />
• keine endogene Bildung<br />
• Lagerungsstabil<br />
Abb. 3: Eigenschaften von<br />
Ethylglucuronid als<br />
Alkoholkonsummarker<br />
Patienten<br />
Ausscheidungsdauer:<br />
3,5 ± 1,5 Tage<br />
0 1 2 3 4 5 6 7<br />
Zeit, d<br />
EG, mg/L<br />
10<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0<br />
0 20 32 46 65 76 81 95 100 106 123 128 142<br />
Stunden nach Aufnahme in die Entgiftungsstation<br />
Verlaufskontrolle bei<br />
einem Patienten.<br />
Der letzte Alkoholkonsum<br />
fand einen Tag vor der<br />
stationären Aufnahme<br />
statt.<br />
(M. Goll et al., 2001, JAT 26: 262 - 266<br />
und M. Goll, Dissertation, Heidelberg, 2002)<br />
Abb. 4. Nachweisdauer von Ethylglucuronid im alkoholfrei gewordenen Urin bei stationär aufgenommen Alkoholkranken.<br />
Oberer Teil: Die verschiedenen Querbalken kennzeichnen unterschiedliche Sammelbedingungen<br />
Vorteilig ist, dass mit dieser Messgröße die Lücke zwischen den anderen, weniger<br />
ansprechempfindlichen Serummarkern geschlossen werden kann. Bei dieser Art der<br />
Abstinenzkontrolle ist außerdem mit einem Motivationsschub bei den Probanden zu rechen.<br />
Um einen Konsumverzicht zu kontrollieren, ist je nach Proband und seinem Konsum eine<br />
Reaktionszeit nach Aufforderung von weniger als 1 bis 2 Tagen, möglichst morgens,
T + K (2003) 70 (3): 150<br />
anzustreben. Selbst für den einmaligen Konsum von Cannabis mit einer Ausscheidungsdauer<br />
von 2 bis 3 Tagen sind für Urinproben weniger strenge Reaktionszeiten zulässig. Als Fazit<br />
ergibt sich:<br />
- Stoff- und Probenbezogen bedarfsgerechte Reaktionszeiten müssen empfohlen werden.<br />
Durch organisatorische Vorgaben ist dafür zu sorgen, dass sie zuverlässig eingehalten<br />
werden.<br />
5. Die Intensivierung der Abstinenzkontrolle mit Präzisierung individuell geeigneter<br />
Kontrollintervalle.<br />
Wird akzeptiert, dass die Kontrollfrequenz für die Effizienz ebenso wichtig ist wie die Reaktionszeit, so wäre<br />
von einer sporadisch-tastenden, eher zufallsgetragen Abstinenzkontrolle auf eine mehr systematische Abstinenzkontrolle<br />
überzugehen. Es ist sehr fraglich, ob zum Beleg des Drogenverzichtes drei Urinkontrollen ausreichen<br />
[23. ]Je nach Vorgeschichte können individuell geeignete und häufigere Kontrollintervalle definiert werden,<br />
innerhalb derer Betroffene mit einer Überprüfung rechnen müssen. Kontrollen des primär fraglichen Suchtstoffs<br />
sollten entsprechend einem Kontrollplan intensiviert werden. Andere, nicht zum Kontrollumfang passende Stoffe<br />
sollten zum Ausgleich weniger häufig geprüft werden. Daraus ergibt sich folgendes Fazit:<br />
- Empfehlungen für einen individuell geeigneten Abstinenzkontrollplan sind zu erarbeiten.<br />
6. Ausführung der chemisch-toxikologischen Untersuchung unter Berücksichtigung von<br />
Kreuztoleranzen<br />
Beispiel 1:<br />
Ein zuvor einmal als Heroinkonsument Aufgefallener wird als Radfahrer nach § 315c StGB angeklagt, er sei<br />
sichtlich unter Drogeneinfluss stehend fahruntüchtig an einem Unfall beteiligt gewesen. In der Gerichtsverhandlung<br />
stellt sich heraus, dass er unverschuldet in den Unfall verwickelt wurde. Sein Anwalt begehrte<br />
einen Freispruch auch vom Strafvorwurf nach § 316 StGB. Zur Unterstützung seines Antrags legte er ein vom<br />
TÜV veranlasstes und kürzlich erfolgreich absolviertes umfassendes immunologisches „Drogenscreening“ vor.<br />
Bei der Begutachtung der Fahrtüchtigkeit zeigt es sich, dass er am Tattag zwar keine Opiate der Morphinreihe,<br />
statt dessen aber das synthetische Opiat Pethidin aufgenommen hatte, das nicht mehr genügend strukturverwandt<br />
ist um, um immunologisch detektiert zu werden. Es war bei einer Analyse mit forensisch beweisenden Methoden<br />
in wirksamer Konzentration in Blut und Urin gefunden worden. Das Gericht stellte das Verfahren zwar unter<br />
Auflagen vorläufig ein, wollte aber den Befund unverzüglich der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde melden.<br />
Eine Abstinenzkontrolle kann demnach analytisch nur zuverlässig sein, wenn auch Stoffe mit<br />
Kreuztoleranz in bezug auf den Abhängigkeitstyp und bekannte Ersatzstoffe berücksichtigt<br />
und erfasst werden. Fazit:<br />
- Zur analytischen Abstinenzkontrolle sollen Empfehlungen für Untersuchungsziele<br />
erarbeitet werden, welche typische Suchtmittelersatzstoffe mit Kreuztoleranz und andere<br />
typische Ausweichstoffe oder Medikamente umfassen. Dies gilt auch bei Alkohol und für<br />
Substanzen, die den Entzug oder das Verlangen kompensieren bzw. reduzieren können.<br />
7. Mindestumfang, methodische Eignung der chemisch-toxikologischen Untersuchung<br />
und Anforderungen des Tatzeitbeweises<br />
Die Formulierung von Untersuchungszielen legt es nahe, für die chemisch-toxikologische<br />
Untersuchung zu Fahreignungsdiagnostik einen Mindestumfang für das infragekommende<br />
Probenmaterial zu definieren. Dieser sollte nicht allein in der regelmäßigen oder<br />
undifferenzierten Anwendung gängiger Immuntests bestehen. Ausführungen zur fehlenden<br />
Beweiskraft immunologischer Verfahren, sollen hier nicht wiederholt werden. Erwähnenswert<br />
erscheint mir dennoch zweierlei:<br />
- Zur Anwendung von Immuntests fehlen einheitliche, für Deutschland gültige<br />
Entscheidungsgrenzen für die Testbewertung als positiv.
T + K (2003) 70 (3): 151<br />
- Auch ein chromatographisches Verfahren kann als Bestätigungsuntersuchung untauglich<br />
sein, wenn die Analysenführung die Stoffidentifizierung nicht gewährleistet.<br />
Nicht selten werden von Labors die preiswerten Immuntechniken selektiert. Bei Sachfragen,<br />
die spezielle Fachkunde oder Bestätigungsuntersuchungen erfordern wird dann auf die Kompetenz<br />
dritter verweisen. Können nun weder die Untersuchungen anfordernde, noch die ausführende<br />
Stelle und am allerwenigsten Betroffene selbst, die Bedeutung eines positiven für<br />
ihn ungünstigen Ergebnisse einschätzen, so kann massive Kritik am Verfahren vorprogrammiert<br />
sein.<br />
Beispiel 2:<br />
Ein Immunlabor führte für ein Gutachten zur Vorlage bei der Verkehrsbehörde ein Drogenscreening in der<br />
Urinprobe bei einem durch Cannabiskonsum aufgefallenen Verkehrsteilnehmer durch. Im Rahmen der Palette<br />
wurde der Opiat-Test positiv. Das Immunlabor hatte eine Vereinbarung mit einem weitern Labor getroffen, das<br />
erforderlichenfalls sogleich Bestätigungsuntersuchungen durchführt. Der beanstandete Befund an die<br />
anfordernde Untersuchungsstelle lautete: Immuntest für Opiat: positiv, Bestätigungsuntersuchung mit GC/MS:<br />
Nachweis von Morphin<br />
Folge: Der Betroffene musste sich nun vehement gegen den Vorwurf wehren, er konsumiere Heroin. Erst nach<br />
eingehender fachlicher Beratung und einer quantitativen Nachuntersuchung der Probe erfuhr er Entlastung. Sie<br />
erbrachte den Nachweis von Codein und Morphin in Spuren unter jeweils unter 0,1 mg/L, die mit der Aufnahme<br />
von Mohnsamenhaltigem Gebäck zu erklären waren. Der Betroffene hatte über die Zusammenhänge keine<br />
Information.<br />
Ein beauftragtes Labor muss über entsprechend weiter reichende analytische Instrumente und<br />
Methoden, vor allem aber über Kompetenz im Umgang mit ihnen und im Hinblick auf die<br />
nachzuweisenden Stoffe verfügen. Dies gilt besonders für eine intensive Abstinenzkontrolle.<br />
Beispiel 3:<br />
Ehemals bestand Alkoholabhängigkeit - bei einem Betroffenen, der stabil alkoholabstinent geworden sein<br />
soll, ist außer unauffälligen Serum Alkohol-Markern und Ethylglucuronid-freiem Urin, z.B. auch nachzuweisen,<br />
dass er auch ohne Distraneurin oder Acamprosat, Chloralhydrat, Barbiturate, Benzodiazepine oder Antidepressiva<br />
auskommt.<br />
Die Prüfung auf diese Stoffe bedeutet eine kombinierte Analyse von Blut/ Serum auf geeignete<br />
Alkoholmarker und von Urin unter sachkundiger Anwendung von Gaschromatographie<br />
und/oder Hochleistungsflüssigkeitschromatographie mit geeigneten Detektoren, am besten<br />
mit Massenspektrometrie. Der erfahrene Umgang mit diesen Methoden ist sicher gewährleistet,<br />
wenn sie von einem Experten ausgeführt werden, der den Fachtitel des „Forensischen<br />
Toxikologen“ erworben hat. Häufig werden nun Einwände gegen hohe Kosten bei Anwendung<br />
dieser Methoden vorgebracht. Dem ist einerseits entgegenzuhalten: Rechtssicherheit bei<br />
toxikologischen Analysen hat ihren Preis. Andererseits gibt es bei qualitätsorientierten Analysen<br />
wichtige Voraussetzungen für die Kostenminimierung: Diese sind Mischkalkulation für<br />
einfache und aufwendige Methoden, die Anforderung in größerer Serie und Planungssicherheit.<br />
Fazit:<br />
- Empfehlungen für die gezielte Steuerung des erforderlichen toxikologischen Untersuchungsumfangs,<br />
im Einzelfall auch die Beschränkung auf den primären Kontrollzweck<br />
werden benötigt<br />
- Die qualitätsorientierte Bereinigung des Marktes für geeignete Angebote und die Nachfrage<br />
regulieren den Preis.<br />
8. Sachkundige Antwort auf konkret zu beantwortende Fragestellungen<br />
Die voranstehenden Überlegungen legen es nahe, konkrete Fragen an die zu beauftragende<br />
toxikologische Untersuchungsstelle zu richten, damit diese ihre Analysenplanung daran ausrichtet.<br />
Es sind diejenigen Routinen zu durchbrechen, in denen von toxikologisch- oder labor-
T + K (2003) 70 (3): 152<br />
chemisch Unerfahrenen „polytoxikologische Drogenscreenings“ an wiederum Unerfahrene in<br />
forensisch-toxikologischen und in rechtsfachlichen Fragen des Suchtstoffmissbrauchs in Auftrag<br />
gegeben werden. Ergänzend gilt es, durch die weitgehende Überschneidung des Kenntnisstandes<br />
der am Begutachtungsprozess Beteiligten zu vermeiden, dass die jeweiligen Kontrollziele<br />
verfehlt werden können. Nur so ist es zu erreichen, dass auf konkret gestellte Fragen<br />
eine sachkundige Antwort erwartet und auch gegeben werden kann. Dies berührt Fragen, die<br />
im nächsten Abschnitt zu behandeln sind.<br />
9. Einzelfallorientierte Kriterien zur Auswahl des am besten geeigneten<br />
Untersuchungsmaterials (z.B. Urin, Blut, oder Haare)<br />
Sachkunde, welche Stoffe in welchem Untersuchungsmaterial am besten und wie nachzuweisen<br />
sind, hat regelmäßig erworben, wer sich in Forschung und Lehre damit auseinandersetzt.<br />
Einigkeit darüber besteht unter Wissenschaftlern oder einzelnen Labors bekanntermaßen<br />
ebenso wenig, wie es in den Bundesländern für die Verkehrbehörden einheitlich vereinbart<br />
oder geregelt ist, mit welchem Probenmaterial und wie Abstinenzkontrollen am effizientesten<br />
durchzuführen sind. Die Eignung der Probenmaterialien ist sehr unterschiedlich.<br />
10. Haarproben<br />
Die potentiellen Möglichkeiten als Träger einer Spur des Drogenkonsums lassen die Haare für<br />
viele als ein überzeugendes analytisches Substrat erscheinen. Aufgrund der Verlängerung des<br />
wachsenden Haars um durchschnittlich etwa 1,1 cm pro Monat wird meist davon ausgegangen,<br />
dass ein regelmäßiger Drogenkonsum über einen längeren Zeitraum nachgewiesen werden<br />
kann. Als ein Festkörper gleicht allerdings kaum ein Haar dem anderen. Der Drogeneinbau<br />
in Haare ist nicht nur individuell, sondern auch je Einzelhaar verschieden. Die Konsumfrequenz,<br />
ab welcher die laboreigene Nachweisgrenze überschritten wird, ist nicht genau<br />
bekannt. Eine Probe ist vor der Aufarbeitung vom toxikologischen Gutachter zu prüfen, um<br />
mögliche Fehlbedingungen zu erkennen, wie bspw. die kosmetisch oder durch Umwelteinflüsse<br />
veränderte Haarstruktur oder veränderte bzw. mangelnde Pigmente, in die sich Drogenstoffe<br />
bevorzugt einlagern. So kann die toxikologische Haaranalyse von Vorteil sein, wenn im<br />
Einzelfall zu überprüfen ist, ob jemand noch immer regelmäßig bestimmte Drogen konsumiert.<br />
Allerdings ist sie methodisch nicht in allen Labors ausgereift. Dies zeigen unsere Ringversuche,<br />
in denen einerseits gespikte, andererseits authentische Proben verglichen wurden. Ein<br />
tragfähiger Methodenvergleich war bisher nicht möglich. Worin liegen die Probleme?:<br />
- Haare sind als Festsubstanz nicht homogen.<br />
- Authentisches Haar als Referenzmaterial mit bekannter Konzentration gibt es nicht.<br />
- Die Hydrolyse der Haarmatrix als Aufarbeitungsverfahren gibt bei manchen Analyten von<br />
der Ultraschallbehandlung stark abweichende Ergebnisse.<br />
- Der Laborvergleich bei authentischen Haarproben ist nicht zufriedenstellend. (Letzteres<br />
zeigt der 3. Ringversuch 2002, den wir mit einer authentischen Probe eines regelmäßigen<br />
Cannabiskonsumenten durchführten (Abb. 5).<br />
Die Ergebnissen von 22 Teilnehmern scheinen nicht normalverteilt zu sein und die<br />
Mittelwertsbildung wird problematisch. Nur 6 von 17 Ergebnissen wurden als Nichtausreißer<br />
angenommen. Diese Werte lagen innerhalb eines für das Mittel von 0,25 mg/Gramm Haar<br />
akzeptablen Präzisionsbereichs von ± 2 Standardabweichungen. Als ein sicherer Beleg für<br />
einen Drogenverzicht kann die Haarprobe demnach nicht dienen, denn mit der Konzentration<br />
sinkt auch die Nachweisbarkeit. Die Ergebnisse machen klar, dass die methodische<br />
Entwicklung der Haaranalyse nicht abgeschlossen ist. Deshalb muss, wer sich für die
T + K (2003) 70 (3): 153<br />
Haaranalyse als Mittel zur Konsumüberprüfung entscheidet, die Leistungsdaten des Labors<br />
kennen.<br />
THC<br />
1,2<br />
0,9<br />
0,6<br />
0,3<br />
0,0<br />
4<br />
2<br />
*<br />
All participants<br />
Reported values 22<br />
Accepted values 17<br />
Sam ple<br />
B<br />
Spiked value ---<br />
Mean 0,25<br />
Median 0,20<br />
SD 0,17<br />
CV 0,68<br />
SD RV<br />
0,05<br />
Lower limit 0,15<br />
Upper limit 0,35<br />
0<br />
-2<br />
-4<br />
Explanations<br />
nt = not tested<br />
np = not present<br />
MV = mean value<br />
SD = standard deviation<br />
SD RV = SD of the accepted range<br />
VC = variation coefficient<br />
Methods<br />
Ultrasonic<br />
Hydrolysis<br />
Other<br />
O utlier<br />
*<br />
All concentrations given as ng/mg.<br />
Abb. 2: THC-Ergebnisse des 3 Haare-Ringversuchs 2002. GC-MS Analyse einer fein-gemahlenen authentischen<br />
Probe eines regelmäßigen Cannabis-Konsumenten mit verschieden Aufarbeitungen. Oben: Die eingezeichneten<br />
Linien kennzeichnen den Mittelwert, sowie die angestrebte obere und untere Präzisionsgrenze von 2 Standardabweichungen<br />
(SD). Unten: Ergebnisse in Form des z-Score (Abweichung als Anzahl SD). Weitere<br />
Erläuterungen siehe Text.<br />
Fazit:<br />
- Bevor die Haaranalyse uneingeschränkt empfohlen werden kann, müssen bewährte<br />
Untersuchungsverfahren in Richtlinien definiert, in Ringversuchen bewährt und ihr Einsatz<br />
zur Drogenkontrolle bei der Fahreignungsprüfung mit zuständigen Fachgesellschaften<br />
abgestimmt werden.<br />
11. Urinproben<br />
Der Vorteil von Urinproben liegt für die Analyse in der Sammlung und relativen Anreicherung<br />
vorwiegend wasserlöslicher Metabolite durch die Nieren. Exkrete sind daher im Urin<br />
länger nachweisbar als im Blut. Ihre aktuelle Konzentration hängt vom Wasserhaushalt des<br />
Körpers ab. Bei allen Stoffen ist die Nachweisdauer individuell verschieden. Sie hängt von<br />
der Dosis, dem Abbau und den im Körper verbliebenen Resten ab. Entscheidender Nachteil<br />
der Urinprobe sind Täuschungsversuche. Es bestehen trotz Sichtkontrolle vielfältige Möglichkeiten,<br />
sie vor oder während der Abgabe zu verfälschen oder zu entwerten (siehe weiter<br />
unten)<br />
12. Blutproben<br />
Die Abnahme einer Blutprobe ist fälschungssicher. Insbesondere hat dieser Vorteil zu der<br />
Entwicklung in Nordrheinwestfalen geführt, bei der die Blutprobe zur Überprüfung des Konsumverhaltens<br />
bei Cannabis herangezogen wurde. Die gegenüber Urin kürzere Nachweisdauer<br />
ist im Falle des Cannabis unschädlich. Das gilt im Prinzip für den Nachweis aller<br />
Stoffe mit längerer Eliminationszeit, beispielsweise der vielen verschiedenen Benzodiazepine.<br />
Eine überlange immunologischen Anzeigedauer ohne die Möglichkeit zur Identifizierung
T + K (2003) 70 (3): 154<br />
verschiedenster metabolischer Spuren und damit der Muttersubstanzen in Urin wird vermieden.<br />
Fazit:<br />
- Blut kann für Analyte mit längerer Nachweis- bzw. für Alkoholmarker mit entsprechender<br />
Rückbildungsdauer empfohlen werden.<br />
- Entscheidender Nachteil der Urinprobe sind die vielfältigen Versuche und Möglichkeiten<br />
die Probe trotz Sichtkontrolle vor oder während der Abgabe zu entwerten oder zu verfälschen.<br />
- Es fehlen Bundesländer-übergreifende Empfehlungen für die problembezogene Probennahme<br />
und Analyse.<br />
13. Diagnostische Möglichkeiten zur Erkennung möglicher Probenverfälschungen<br />
Anlass zum Verfälschen Proben besteht für diejenigen, die ein Suchtstoff-positives Resultat<br />
erwarten oder befürchten und so Einfluss zu nehmen versuchen, damit mit der vom Probanden<br />
abzugebenden Probe ein falsch-negatives Resultat erhalten wird. Als Täuschungsversuche<br />
kommen in Betracht<br />
- Hinauszögern der Einbestellung und der Zeit von der Einbestellung bis zur Abgabe<br />
- Verfälschung der Probe<br />
- Vertauschung der Probe<br />
Die Probenverfälschung wird mit externen (in vitro) oder internen (in vivo) Mitteln versucht.<br />
Extern angewendet wurden Essig, Seife, Zitronensaft, reaktive Chemikalien, wie Bleichmittel,<br />
Nitrite, Glutaraldehyd und auch Puder. Intern wird versucht, die Urinprobe mittels Diuretika,<br />
Tees, Getränken o. Wasser zu verdünnen. Zugleich sollen Kräuterkapseln, Vitamin B-Komplex<br />
oder auch Kreatinzusätze die Farbe und Kreatinin als Verdünnungsmarker neutralisieren.<br />
Die Wasserausscheidung wird erhöht und über die beschleunigte Blasenfüllung wird zugleich<br />
die Sekretion der Ausscheidungsprodukte in den Nierentubuli zeitlich auf ein Minimum<br />
reduziert. Inneralb von 30 Minuten kommt es zu einem Anstieg der Urinproduktion auf über 8<br />
Milliliter pro Minute und parallel dazu zu einem Abfall der Dichte. Eine Überprüfung des<br />
Urins auf Verfälschung muss deshalb regulärer Bestandteil einer angekündigten Urinanalyse<br />
sein. Die dazu gehörigen Messgrößen sind in Tab. 2 zusammengefasst.<br />
Tabelle 2: Messgrößen zur Prüfung auf Probenverfälschung<br />
“Präanalyt“ Normalbereiche Verfälschungsversuch<br />
Kreatinin<br />
80 - 170 mg/dl (F)<br />
100 - 190 mg/dl (M)<br />
Verfälschung möglich < 90-100 mg/dl<br />
Verfälschung < 30 mg/dl<br />
Wasser < 10 mg/dl<br />
Spez. Gewicht 1.003 – 1.030 < 1.003 und Kreatinin < 20 mg/dl<br />
pH - Wert 4.6 – 8.0 < 4.0 pH oder > 9.0<br />
Nitrite (farblos)<br />
d. Bakterien<br />
bis ca. 125 µg/ml<br />
> 500 µg/ml<br />
Chromate (gelb) - > 100 µg/ml<br />
Zum Tausch der Probe wird das Ablassen eines „geklärten“ Urins versucht, nicht nur durch<br />
technische Hilfsmittel wie etwa einen im Internet angepriesenen „Urinator“, sondern auch
T + K (2003) 70 (3): 155<br />
nach Aufnahme von synthetischem oder Fremdurin in die Blase. Gegen diese Art der<br />
Verfälschung gibt es nur die enterale Markierung als Gegenmaßnahme [24]. Dabei werden<br />
bestimmte Muster von Polyethylenglykol - Oligomeren als Markersubstanzen oral zugeführt.<br />
Sie sind für die Patienten unschädlich, werden aus dem Darmlumen gut resorbiert, über die<br />
Nieren relativ rasch im Urin ausgeschieden und im Labor zusammen mit den Drogen<br />
bestimmt.<br />
14. Differenzierte Bewertung von toxikologischer Befunde<br />
Zur Fahreignungsbegutachtung, wie generell, kann eine differenzierte Bewertung toxikologischer<br />
Befunde auch nur abgeben, wer profunde Kenntnis des Einsatzes, der Leitungsfähigkeit<br />
und insbesondere der Grenzen analytischer Methoden hat. Deren Anwendung in der Praxis<br />
muss einer regelmäßigen externen Qualitätskontrolle standhalten. Die notwendigen Kenntnisse<br />
erstrecken sich über das Gebiet der Pharmakokinetik und des Stoffwechsels von Arznei-<br />
, Sucht- und illegalen Drogenstoffen beim Menschen, hin bis einerseits zur Epidemiologie des<br />
Drogenkonsums und andererseits zum Fahrerlaubnis- und Straßenverkehrsrecht. Die Fachqualifikation<br />
die mit dem begutachteten Erwerb des Titel eines „Forensischen Toxikologen<br />
<strong>GTFCh</strong> nachgewiesen werden kann, genügt diesen Anforderungen bestens. Fazit:<br />
- Eine differenzierte Bewertung toxikologischer Befunde kann nur abgeben, wer eingehende<br />
Kenntnisse auf diesem Gebiet erworben hat und nachweisen kann. Die Gewähr dafür<br />
bietet der Erwerb des Fachtitels eines „Forensischer Toxikologe <strong>GTFCh</strong>“<br />
15. Qualitätssicherung toxikologischer Untersuchungen<br />
Aus diesen Gründen ist es für Labors, die chemisch-toxikologische Diagnostik zur Fahreignungsbegutachtung<br />
leisten, unabdingbar, sich einer regelmäßigen und geeigneten externen<br />
Qualitätskontrolle zu unterziehen. Außerdem kommt die Labor-Akkreditierung nach der<br />
Norm ISO 17025 bei einer Stelle in Betracht, die geeignete Nachweise zur Analysenqualität<br />
und Fachkompetenz einbezieht. Dies ist vorzugsweise bei der Akkreditierung bei der Deutschen<br />
Akkreditierungsstelle Chemie (DACH) im Sektor „Forensische Medizin, Toxikologie<br />
und Biologie“ gegeben, die von den einschlägigen Fachgesellschaften betreut wird.<br />
16. Eignung von toxikologisch-chemischen oder labordiagnostischen externen und<br />
internen Qualitätskontrollen<br />
Seit 1995 werden von der <strong>GTFCh</strong> Ringversuche für forensische Zwecke durchgeführt, mit<br />
deren wissenschaftlicher Leitung ich beauftragt wurde. Zwei Arten von Ringversuchen<br />
werden durchgeführt. Sie beziehen sich auf<br />
- Präzision und Richtigkeit einzelner Messgrößen in Blut oder Urin (Analyte der Anlage zu<br />
§ 24a II StVG oder Alkoholmarker)<br />
- Entdeckung und Nachweis von körperfremden Stoffen in Blut, Urin oder Haaren (Arzneistoffe,<br />
Suchtstoffe und Gifte)<br />
Wichtigstes Ziel ist der sichere Nachweis. Es kommt nicht unbedingt auf die Anwendung von<br />
Immuntest an, denn es gilt auch Stoffe nachzuweisen, die so nicht zu detektieren sind. Die<br />
höheren Qualitätsansprüche führen zu einem begrenzten Teilnehmerkreis. Im Jahre 2001<br />
hatten wir Gelegenheit, in einem europäischen Ringversuch einen Laborvergleich für<br />
Drogenuntersuchungen im Urin zu organisieren. Hierbei ergaben sich die in Tabelle 4<br />
gelisteten Zahlen.<br />
Von 42 teilnehmenden Labors erstatteten 39 ( = 93%) Bericht. Alle hatten Immuntests neben<br />
der Bestätigungsanalyse ausgeführt. Von etwa 270 regelmäßig an Drogenringversuchen
T + K (2003) 70 (3): 156<br />
teilnehmenden Labors einer anderen Ringversuchsinstanz waren 74 Teilnehmer gemeldet<br />
worden, davon erstatteten 61 Bericht ( = 84%). 40 Labors wendeten nur Immuntests an; 21<br />
gaben eine Bestätigungsanalyse an. Bezogen auf den Euroringversuch sind dies 22,5 % und<br />
auf alle 270 nur 7,7%. Im gesamteuropäischen Vergleich hatten 55% der Teilnehmer mit<br />
Bestätigungsanalyse und 45 % nur mit Immuntests teilgenommen.<br />
Tabelle. 3. Ergebnisse des 2. Euroringversuchs (2000). Erläuterungen siehe Text.<br />
Vortest (VT)<br />
Bestätigungsanalyse<br />
koordiniert durch<br />
Berichte<br />
Meldungen<br />
kein VT<br />
nur VT<br />
alle<br />
cut-offs<br />
alle<br />
sector / cut-off applied<br />
Antwortquote<br />
Antwor<br />
andere wpt klin. mix<br />
Antwort forens. klin. wpt<br />
tquote<br />
quote<br />
Czech Republic 12 1,00 12 0 1 0,08 12 8 2 0 2 11 0,92 4 2 2<br />
England UKNEAS 147 0,72 204 4 62 0,43 143 76 18 16 33 85 0,58 13 21 15<br />
France SFTA, IML , Lille 54 0,93 58 0 11 0,20 54 33 6 3 12 43 0,80 16 8 3<br />
Germany DGKC *) 61 0,82 74 0 40 0,66 61 40 4 4 13 21 0,34 6 4 2<br />
Germany <strong>GTFCh</strong> **) 39 0,93 42 0 0 0,00 39 35 1 2 1 39 1,00 23 2 3<br />
Italy , CBFT, Padua 19 0,95 20 0 2 0,11 19 15 1 1 2 17 0,89 10 2 2<br />
The Netherlands, KKGT 50 0,82 61 0 39 0,78 50 24 5 13 8 11 0,22 2 1 3<br />
Norway, NIFT, Oslo 15 0,83 18 0 12 0,80 15 10 0 0 5 3 0,20 3 0 0<br />
Poland 6 0,75 8 0 2 0,33 6 5 0 0 1 4 0,67 3 0 0<br />
Spain, IMIM, Barcelona 46 0,87 53 0 34 0,74 46 27 7 1 11 12 0,26 4 3 4<br />
insgesamt 449 0,82 550 4 203 0,45 445 273 44 40 88 246 0,55 84 43 34<br />
Sieht man einmal von der Erfolgsquote ab, so belegen diese Zahlen: Es gibt (1) eine hohe<br />
Anzahl von Labors, die nur einige Immuntests als Drogenkontrolle durchführen, einen<br />
internationalen Leistungsvergleich der Drogenkontrolle mit Bestätigungsanalytik nicht<br />
mitmachten bzw. ihm nicht gewachsen sind und (2) Ringversuchsanbieter, welche die<br />
erfolgreiche Teilnahme an Ringversuchen zur Drogenkontrolle im Urin bereits auf dieser<br />
Leistungsebene zertifizieren. Nach aktuellen Beschlüssen der Bundesärztekammer sind<br />
derzeit für die medizinischen/klinisch-chemischen Labors 4 Ringversuche pro Jahr zu<br />
absolvieren. Angesichts des Aufwandes bei toxikologischen Analysen halten wir als<br />
Fachgesellschaft für das chemisch-toxikologische Labor eine Frequenz von drei pro Jahr für<br />
notwendig und ausreichend. Fazit:<br />
- Für toxikologische Untersuchungen zur Fahrerlaubnisverordnung bedarf es der Festlegung<br />
geeigneter, d. h. forensischer Standards zur analytischen Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle<br />
Literatur<br />
[1] KREUZER A (1993) Drogen und Sicherheit des Strassenverkehrs - Tatsächliche Verbreitung des<br />
drogenbeeinflussten Fah-rers und polizeiliches Verdachtsbild. In: 31. Deutscher Verkehrsgerichtsstag.<br />
Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft, S. 61 - 76<br />
[2] KREUZER A (2000) Verfassungs-, straf- und verwaltungsrechtliche Behandlung des Drogenfahrens. Einigkeiten<br />
und Diskre-panzen. In: Drogen im Strassenverkehr, Krüger H.-P (Hrsg.), Lambertus-Verlag, Freiburg<br />
im Br., S. 145 -154<br />
[3] SCHÖCH H. Kriminologische Aspekte der Drogenfahrt - Zur Kriminologie der Drogenfahrt. In: Drogen im<br />
Strassenverkehr. Krüger H.-P (Hrsg.), Lambertus-Verlag, Freiburg im Br.,, S. 129 - 144
T + K (2003) 70 (3): 157<br />
[4] KÖGEL M (2000). Die neue deutsche Fahrerlaubnisverordnung von 1999 und ihre Ausuferungen bei Cannabiskonsum.<br />
In: Drogen im Strassenverkehr, Krüger H.-P (Hrsg.), Lambertus-Verlag, Freiburg im Br., S.<br />
136 - 144<br />
[5] GEHRMANN L (2002). Die Eignungsbeurteilung von Drogen konsumierenden Kraftfahrern nach dem<br />
neuen fahrerlaubnis-recht – zur Frage der Verfassungsmäßigkeit von §14 FeV. NZV 2002, Nr. 5, 201.<br />
[6] Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung des Gemeinsamen Beirates für Verkehrsmedizin beim<br />
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen und beim Bundesministerium für Gesundheit ,<br />
6. Auflage 2000, Schriftenreihe des Bundes-anstalt für Straßenwesen, 115<br />
[7] Richtlinie 91/439/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 29.7.1991 über den Führerschein,<br />
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 237 vom 24.08.1991<br />
[8] GEHRMANN L (2002). Die Eignungsbeurteilung von Drogen konsumierenden Kraftfahrern nach dem<br />
neuen fahrerlaubnis-recht – zur Frage der Verfassungsmäßigkeit von §14 FeV. NZV 2002<br />
[9] GEHRMANN L (2002). Neuere Erkenntnisse über die medizinische und psychologische Begutachtung von<br />
Kraftfahrern – zur Kommentierung der Begutachtungsleitlinien, Januar 2002, von Schuster/Schneider,<br />
Eisenmenger, Stefan NZV 2002, Nr. 11, 488<br />
[10] HOFFMANN-BORN H (2003). Beurteilungskriterien in der Fahreignungsdiagnostik aus medizinischer<br />
Sicht.. März 2003)<br />
[11] BRENNER-HARTMANN J, 2003: Urteilsbildung bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung –<br />
die Beurteilungskriterien des VdTÜV. Rundtischgespräch zu den Beurteilungskriterien - Urteilsbildung bei<br />
der medizinisch-psychologischen Untersuchung, Stand vom 12. April 2002 - vorgestellt auf dem 32. Kongress<br />
der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin, Magdeburg, 20.- 22. März 2003)<br />
[12] BRENNER-HARTMANN J (2000). Die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung aus (medizinisch-)<br />
psychologischer Sicht. In: Drogen im Strassenverkehr, Krüger H.-P (Hrsg.), Lambertus-Verlag, Freiburg /<br />
Br., S. 257 – 266<br />
[13] Beurteilungskriterien des Cannabiskonsums und Maßnahmen, die von den Führerscheinbehörden zu treffen<br />
sind, gemäß Erlass des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr, Nordrhein-<br />
Westfalen, vom 10.06.1999, Az. 632-21-03/2.1, Zitat nach [15]<br />
[14] HERBST K, KRAUS L UND SCHERER, K (1996). Repräsentativerhebung zum Gebrauch psychoaktiver<br />
Substanzen bei Erwachsenen in Deutschland. Schriftliche Erhebung 1995. Bundesministerium für Gesundheit,<br />
Bonn.<br />
[15] DALDRUP T, KÄFERSTEIN H, KÖHLER H, MAIER R-D, MUSSHOFF F (2000). Entscheidung zwischen<br />
einmaligen gelegentlichem und regelmäßigen Cannabiskonsum Blutalkohol 2000, 39 -47<br />
[16] KRAUS L, AUGUSTIN R, (2001). Repräsentativerhebung zum Gebrauchs psychoaktiver Substanzen bei<br />
erwachsenen in Deutschland 2000 Institut für Therapieforschung, München, - Zitat nach TOSSMANN P,<br />
(2002). Entwicklung des Cannabiskonsums in Deutschland, Konsummuster und Risiken, Impulsreferat 1.3.<br />
In: Zum Umgang mit Can-nabis - Dokumentation zur Fachkonferenz im Dreiländereck am 25.03.2002,<br />
Schloss Beugen (Rheinfelden) - Geschäftstelle der Drogenbeauftragten beim Bundesministerium für<br />
Gesundheit und soziale Sicherung, 10117 Berlin<br />
[17] HUESTIS MA, HENNINGFIELD JE, CONE EJ (1992). Blood Cannabinoids - I. Absorption of THC and<br />
formation of 11-OHTHC and THCCOOH during and after smoking. J. Anal. Toxicol.16 228 – 235<br />
[18] BODE/WINKLER, Fahrerlaubnis [Fn. 11] §3 Rn 47 S. 80, § 7 Rn 289 S. 319 zur bedingten charakterlichen<br />
Eignung, Zitat nach L. Gehrmann NZV 2002, (11) 248<br />
[19] BOUSKA, Fahrerlaubnisrecht [Fn. 11] §2 StVG, RN 21, Zitat nach L. Gehrmann NZV 2002 (11) 248<br />
[20] Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 26.02.2003, Nr. 48 S. 29<br />
[21] SCHMIDT G, ADERJAN R, KELLER T, WU, M (1995). Ethylglucuronid: an unusual ethanol metabolite<br />
in humans. Synthesis, analytical data, and determination in serum and urine. J. Anal. Toxicol. 19: 91 – 94<br />
[22] GOLL M (2002). Das Ausscheidungsfenster und Ausscheidungsverhalten von Ethylglucuronid in Humanurin,<br />
Dissertation, Medizinische Fakultät der Universität Heidelberg<br />
[23] BRENNER- HARTMANN J (1998). Fahreignungsbeurteilung bei Cannabismissbrauch. In: G. Berghaus,<br />
H.-P Krüger (Hrsg.) Cannabis in Straßenverkehr, Fischer Verlag, Stuttgart, S. 251 – 270<br />
[24] HUPPERTZ B, KELLER H, et al. (2002) Probenverfälschung in der Drogenanalytik. Vortrag auf dem<br />
Microgenics - Expertenworkshop „Drogenanalytik“, 17./18.10 2002, Bad Griesbach
T + K (2003) 70 (3): 158<br />
Nachweis und quantitative Bestimmung von Psilocin- und Psilocybin in<br />
halluzinogenen Pilzen<br />
Markus Schläpfer und Michael Bovens<br />
Wissenschaftlicher Dienst, Stadtpolizei Zürich, Zeughausstrasse 11, CH-8004 Zürich<br />
1. Einleitung<br />
Die Tryptamine Psilocybin und Psilocin sind die hauptsächlichen, psychoaktiven Komponenten,<br />
die in halluzinogenen Pilzarten der Gattungen Psilocybe, Stropharia, Conocybe und<br />
Panaeolus enthalten sein können. Die Effekte nach Einnahme (t 0 ca. 30 min) ähneln jenen<br />
eines kürzeren LSD-Tripps (ca. 6 h) mit diversen Wahrnehmungs-veränderungen. Eine psychedelische<br />
Wirkung tritt ab ca. 10 mg Gesamtpsilocin (Psilocin + Psilocybin) ein. Die Wirkung<br />
von 15 mg Gesamtpsilocin wird als vergleichbar mit einem durchschnittlichen LSD Trip<br />
von 250 mg beschrieben [1].<br />
OH<br />
N<br />
O<br />
PO 3 H 2<br />
N<br />
N<br />
H<br />
N<br />
H<br />
Psilocin: C 12 H 16 N 2 O Psilocybin: C 12 H 17 N 2 PO 4<br />
Molmasse: 204.27 Molmasse: 284.25<br />
Aus diesen Gründen wurden die Hauptwirkstoffe Psilocin und Psilocybin in die restriktivste<br />
Klasse der Betäubungsmittel (verbotene Stoffe) eingegliedert. Seit dem 31.12.2001 wurden<br />
aufgrund des massiv zunehmenden Pilzhandels (Magic Mushrooms) auch die eingangs<br />
erwähnten Pilzgattungen selbst, im Anhang der schweizerischen Betäubungsmittelverordung<br />
spezifisch gelistet. Der Gesetzesartikel betrifft nicht nur den reifen Fruchtkörper, sondern alle<br />
Erscheinungsformen des Pilzes, also auch Myzel und Sporen [2].<br />
2. Schwerer Fall (CH) / Nicht geringe Menge (DE) [2]<br />
In der Schweiz wurde der "schwere Fall" gemäss einem Bundesgerichtsurteil auf die Menge<br />
der entsprechenden Substanz festgelegt, die eine naheliegende und ernstliche Gefahr für die<br />
körperliche oder seelische Gesundheit für mindestens zwanzig Personen hervorrufen kann. Im<br />
Fall von Psilocin ergeben – in Analogie zum "schweren Fall" von LSD - 200 Konsumeinheiten<br />
zu jeweils 10 mg Psilocin den vorgeschlagenen, mengenmässig "schweren Fall" von 2 g<br />
Gesamt-Psilocin.<br />
In Deutschland wurde von der <strong>GTFCh</strong> im Juni 1999 eine nach deutschem BtmG "nicht<br />
geringe Menge" für Psilocin/Psilocybin von 1.2 g vorgeschlagen. Dies entspricht gemäss obiger<br />
Ausführung ca. 80 - 120 Kunsumeinheiten.<br />
3. Lebenszyklus von Pilzen<br />
Pilzsporen keimen unter optimalen klimatischen Bedingungen und bilden ein Primärmyzel<br />
(Pilzfadengeflecht), das aus einkernigen (monokaryotischen) Zellen besteht. Mycelien von
T + K (2003) 70 (3): 159<br />
verschiedenen Sporen fusionieren zum Sekundärmycel, wobei Zellen mit jeweils zwei Zellkernen<br />
(dikaryotisch) entstehen. Dieses Sekundärmycel ist komplett und somit fähig zu praktisch<br />
unbeschränktem, selbständigem Wachstum. Das Mycel produziert Enzyme, die Kohlenhydrate,<br />
Fette und Eiweisse verdauen können. Die entstehenden Produkte werden aufgenommen.<br />
Dies ist das Brutstadium, während dem Energie gespeichert wird. Die Bildung des<br />
sichtbaren Pilzfruchtkörpers beginnt mit dem "Nadelkopf"-Stadium. Kleine Knötchen markieren<br />
die Stellen, an denen die Fruchtkörper entstehen werden. Der Pilz bildet Stiel und Hut aus<br />
und entwickelt Lamellen. Auf den Lamellenflächen findet in den Basidien die Kernverschmelzung<br />
(Karyogamie) statt und durch anschliessende Teilung (Meiose) entstehen vier<br />
haploide Zellkerne. Diese werden von der Basidie abgeschnürt und als Sporen freigesetzt um<br />
den Zyklus von vorn zu beginnen. [3, 4]<br />
Abb. 1. Der Lebenszyklus von Pilzen<br />
4. Color-Test (Vortest)<br />
Eine Spatelspitze des getrockneten und fein zerhackten Pulvers wird auf eine Tüpfelplatte<br />
gegeben und mit Ehrlich's Reagenz (1 g 4-Dimethylaminobenzaldehyd in 10 ml Methanol<br />
und 10 ml Phosphorsäure) versetzt.<br />
Psilocin und Psilocybin führen nach 5-10 Minuten (Reaktion kann durch Erwärmen der Platte<br />
beschleunigt werden) zu einer rosa bis violetten Färbung.<br />
5. Dünnschichtchromatographie (Vortest)<br />
100 mg des getrockneten und fein zerhackten Pilzmaterials wird mit 1 ml Methanol extrahiert<br />
(90 min bei 40°C unter gelegentlichem Schütteln oder über Nacht bei RT). Die Probelösung<br />
wird durch eine 0.45 µm Membrane filtriert. Als Referenzlösungen werden je 0.5 mg Psilocin<br />
und Psilocybin in 1 ml Methanol gelöst. Die Referenz-lösungen sind im Kühlschrank (+ 5°C)<br />
bis zu 4 Wochen haltbar.
T + K (2003) 70 (3): 160<br />
Je 5 µl der Referenzlösungen bzw. 2 x 5 µl der Probelösung werden mit einer Kapillare auf<br />
eine HPTLC 10x10cm Kieselgel 60 F 254 Platte aufgetragen und trocknen gelassen.<br />
Als Laufmittel wird eine Lösung aus 20 ml n-Butanol, 10 ml Essigsäure und 10 ml Wasser<br />
verwendet. (Dieses Laufmittel muss frisch hergestellt werden.) Die Trennung im vorkonditionierten<br />
DC-Tank mit deiner Laufstrecke von 8 cm dauert ca. 2 h. Der Nachweis der Komponenten<br />
erfolgt entweder mit UV 254 nm oder mit Sprühreagenz (Ehrlich's Reagenz s. oben).<br />
Psilocybin Pilzextrakt Psilocybin/Psilocin Pilzextrakt Psilocin<br />
Abb. 2: DC-Vortests auf Psilocybin/Psilocin. Die Rf-Werte<br />
betragen für Psilocin 0.46 (violette Färbung) und Psilocybin<br />
0.23 (rosa Färbung:<br />
6. Ionen Mobilitäts Spektrometrie (IMS)<br />
IMS wird häufig mit TOF-MS verglichen, man kann sich darunter aber auch eine Elektrophorese<br />
in der Gasphase vorstellen. Eine Probe wird ionisiert und die Ionen werden unter<br />
Normaldruck in eine Driftröhre gelenkt. In dieser Driftröhre bewegen sich die Ionen im elektrischen<br />
Feld in Richtung Detektor. Die Ionen bewegen sich mit unterschiedlicher Geschwindigkeit<br />
durch einen Gegenstrom eines Driftgases (trockene Luft). Die Geschwindigkeit hängt<br />
von ihrer Masse, der Grösse und der Ladung ab. Kleine Ionen haben eine hohe Mobilität und<br />
erreichen den Detektor vor grösseren Ionen mit geringerer Mobilität. [9]<br />
6.1 Qualitative Analyse von Psilocin mit IMS<br />
Für die qualitative Analyse von Psilocin kann getrocknetes und fein zerkleinertes Pilzmaterial<br />
direkt verwendet werden. Spuren des getrockneten Pilzmaterials werden auf eine Teflonmembrane<br />
gebracht und ohne Aufarbeitung ins Spektrometer gebracht. Psilocybin wird im<br />
Spektrometer umgesetzt und ebenfalls als Psilocin erfasst.
T + K (2003) 70 (3): 161<br />
Abb. 3. Analyse von Psilocin mit IMS. Gerät: Barringer Ionscan 400. Filter:<br />
Teflon-Disks. Drift time: Cal: 9.00 ms, Psilocin: 11.59 ms. Reduzierte Ionen<br />
Mobilität: K 0 Psilocin: 1.4463, Limit of detection (LOD): 20 ng für Psilocybin, 1<br />
ng für Psilocin<br />
7. Grundlagen der Micellaren elektrokinetischen Kapillarchromatographie<br />
Micellare elektrokinetische Kapillarchromatographie (MEKC) ist ein Modus der elektrokinetischen<br />
Chromatographie in welcher dem Puffer grenzflächenaktive Stoffe in Konzentrationen<br />
zugesetzt werden, welche Micellen bilden.<br />
MEKC ist eine besondere Form der Kapillarelektrophorese, weil mit ihr sowohl neutrale, als<br />
auch geladene Analyten untersucht werden können. Micellen haben eine dreidimensionale<br />
Struktur mit dem hydrophoben Teil des grenzflächenaktiven Stoffes im Innern und dem geladenen<br />
Teil auf der Aussenseite. Die Trennung von Neutralteilen beruht auf der hydrophoben<br />
Interaktion des Analyten mit den Micellen. Je stärker die Interaktion, desto länger migriert der<br />
Analyt mit der Micelle. Die Selektivität der MEKC kann durch die Art der grenzflächenaktiven<br />
Substanz und durch Zugabe von Modifiern in den Puffer kontrolliert werden.<br />
Das Trennprinzip der MEKC beruht auf einer unterschiedlichen Verteilung der Analyten zwischen<br />
den Micellen und dem Laufmittel. [5]<br />
7.1 Quantitative MEKC-Analytik von Psilocin und Psilocybin<br />
Psilocybin wird im Körper rasch zu Psilocin dephosphoryliert. So wird die psychotrope<br />
halluzinogene Wirkung eigentlich dem Psilocin zugeschrieben. Rechtlich relevant soll aus<br />
diesem Grund der Gesamtpsilocingehalt – Summe aus Psilocin und Psilocybin – sein (analog<br />
zum Gesamt THC-Gehalt von ∆ 9 -THC-Carbonsäure und freier Base).<br />
Die im folgenden vorgestellte Analysenmethode erfasst Psilocin und Psilocybin getrennt.
T + K (2003) 70 (3): 162<br />
7.2 Geräte und Chemikalien<br />
CE-Gerät:<br />
Beckmann MDQ mit Säule: fused silica 45 cm, unbelegt<br />
Spritzenfilter:<br />
0.2 µm PET<br />
ISTD-Lösung:<br />
1 mg Coffein / ml Methanol<br />
Puffer: 9 mmol NaHPO 4<br />
4.5 mmol Na 2 B 4 O 7 x 10 H 2 O<br />
40 mmol SDS<br />
Methanol 7%<br />
Acetonitril 3.5%, mit NaOH auf pH 8.5 einstellen<br />
Referenzmaterial: Hausstandards<br />
7.3 Extraktion des Pilzmaterials<br />
Feuchtes Pilzmaterial wird bei 40°C getrocknet. Das trockene Pilzmaterial wird pulverisiert.<br />
60 mg Pilzpulver wird in ein 2 ml Schraubdeckelvial eingewogen und mit 1 ml ISTD-Lösung<br />
versetzt. Diese Proben werden während 90 min. bei 40°C unter gelegentlichem Schütteln<br />
extrahiert. 100 µl dieses Extrakts werden mit 100 µl Puffer und 800 µl Wasser versetzt. Diese<br />
Lösung wird durch eine 0.2 µl Membrane filtriert und so für die Analyse verwendet.<br />
7.4 Methodenparameter für die MEKC-Analyse<br />
Die Fused silica Kapillare wird mit NaOH (0.1N), H 2 O und Puffer konditioniert. Vor jeder<br />
Analyse wird die Kapillare gut mit Puffer gespült.<br />
Trennspannung: 22 kV<br />
Trennzeit: 10 min<br />
Detektion: 217 nm<br />
Injektion: 3 s mit 0.5 psi; gefolgt von 1 s mit 0.1 psi Wasser<br />
7.5 Nachweis- und Quantifizierungsgrenze<br />
Range<br />
LOQ<br />
LOD<br />
Recovery<br />
Psilocin<br />
0.1 – 2 %<br />
0.10 %<br />
0.03 %<br />
> 90 %<br />
Psilocybin<br />
0.03 – 2 %<br />
0.03 %<br />
0.01 %<br />
> 90 %<br />
Ein typisches Kapillarchromatigramm ist in Abb. 4 dargestellt.
T + K (2003) 70 (3): 163<br />
0.008<br />
0.007<br />
0.006<br />
P D A - 2 1 7 n m<br />
C u b e n s i s - 3<br />
Migration Tim e<br />
Nam e<br />
2.254 Coffein<br />
0.005<br />
AU<br />
0.004<br />
0.003<br />
0.002<br />
0.001<br />
2.408<br />
2.521<br />
2.700<br />
2.913 Psilocybin<br />
4.333<br />
4.563<br />
8.071 Psilocin<br />
0.000<br />
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />
Minutes<br />
Abb. 4. Bestimmung von Psilocin und Psilocybin mit micellarer elektrokinetischer Kapillarchromatographie<br />
8. Literatur<br />
[1] Turner, D.M. "Der Psychedelische Reiseführer", Nachtschattenverlag 1997<br />
[2] Bovens, Michael; Hansjakob, Thomas. Rechtliche Neuregelung von halluzinogenen Pilzen, Kriminalistik,<br />
7/2002, 471-477<br />
[3] Homepage of the Biology Department, Dalhousie University, Halifax, Nova Scotia, Canada;<br />
http://biotype.biology.dal.ca/~museum/wildMush/mushroom.html<br />
[4] http://www.zauberpilz.com<br />
[5] Homepage of National Center for Biomedical Engeneering Science, National Univer-sity of Ireland,<br />
Galway; http://www.nuigalway.ie/ncbes/capillary_electrophoresis.htm<br />
[6] Stamets, Paul. 1999 "Psilocybinpilze der Welt". AT Verlag<br />
[7] Gartz, Jochen. 1999 "Narrenschwämme". Nachtschatten Verlag<br />
[8] Schläpfer, Markus; Bovens, Michael. Tagungsband GTFCH-Workshop 2003, 60-65<br />
[9] Cottingham, Katie. Analytical Chemistry 75/19. October 1, 2003. 435A-439A<br />
[10] Trachsel, Daniel; Richard, Nicolas. 2000 "Psychedelische Chemie". Nachtschatten Verlag
T + K (2003) 70 (3): 164<br />
Quantitative Bestimmung von Benzodiazepinen mittels LC-MS<br />
F. Dussy, C. Hamberg und Th. Briellmann<br />
Institut für Rechtsmedizin, Pestalozzistrasse 22, CH-4004 Basel<br />
1. Einleitung<br />
Es gibt verschiedene Substanzen mit ungenügender Flüchtigkeit für eine direkte Identifizierung<br />
mittels GC-MS, der „goldenen analytischen Standardmethode“. Diese Verbindungen<br />
müssen derivatisiert oder hydrolysiert werden, um mittels GC-MS analysierbar zu werden.<br />
Die LC-MS ist eine alternative Analysenmethode für eine eindeutige Identifikation solcher<br />
Verbindungen ohne Derivatisierung oder Hydrolyse. Zu diesen Verbindungen gehören neben<br />
vielen anderen auch die Benzodiazepine und ihre Metaboliten.<br />
Die Gruppe der Benzodiazepine umfasst mehr als 30 Substanzen, von welchen mehrere aktive<br />
oder auch inaktive Metaboliten bilden. Einige der bekanntesten Vertreter sind Diazepam (Valium),<br />
Flunitrazepam (Rohypnol) und Midazolam (Dormicum). Die therapeutischen Blutspiegel<br />
reichen über 4 Zehnerpotenzen von 0.5 µg/L für Flunitrazepam bis zu 3 mg/L für Chlordiazepoxid.<br />
Im IRM Basel ist es üblich, in FUD-Fällen (Fahren unter Drogen), bei Delikten von und an<br />
Lebenden sowie bei aussergewöhnlichen Todesfällen mit toxikologischer Fragestellung ein<br />
immunochemisches Screening im Urin auf Betäubungsmittel und einige psychoaktive Medikamente<br />
durchzuführen. In den Fällen mit positivem Resultat auf Benzodiazepine erfolgt eine<br />
direkte Quantifizierung im Blut.<br />
Vorgestellt wird eine Methode für die Identifizierung und Quantifizierung von Benzodiazepinen<br />
basierend auf einer flüssig-flüssig Extraktion (LLE) mit Butylchlorid gefolgt von einer<br />
HPLC-Analyse mit serieller PDA- und MS-Detektion. Wegen Gradienten-bedingter mangelnder<br />
Spektrenqualität und Softwareproblemen erfolgt die Auswertung der PDA-Spektren<br />
auf einem zweiten HPLC-PDA System. Die PDA-Detektion stellt sicher, dass auch Verbindungen<br />
mit niedriger Ionisations-Affinität erfasst und mit der UV-Spektren-Bibliothek „UV<br />
Spectra of Toxic Compounds“ 1) identifiziert werden können.<br />
Die Ionisierung in einer APCI-Ionenquelle (Atmospheric Pressure Chemical Ionisation) hat<br />
sich für die meisten Benzodiazepine als die geeignete erwiesen.<br />
2. Probenvorbereitung und Chromatographie<br />
Probenvorbereitung LLE:<br />
• 1 mL Probe (Vollblut/Serum)<br />
• 200 ng Brotizolam als IS zugeben<br />
• 3 mL Butylchlorid zur Extraktion unter Vortexen zugeben<br />
• Phasen durch Zentrifugieren trennen<br />
• 20 µL Ethylenglycol in einem Reagenzglas vorlegen<br />
• organische Phase zugeben<br />
• unter N2 bei Raumtemperatur einengen<br />
• 40 µL Acetonitril zugeben<br />
• 10 µL im LC-MS analysieren<br />
1)<br />
UV Spectra of Toxic Compounds, F. Pragst, M. Herzler, S. Herre, B.-T.Erxleben, M. Rothe,<br />
Institute of Legal Medecine - Humboldt-University Berlin
T + K (2003) 70 (3): 165<br />
• 10 µL im HPLC-PDA analysieren<br />
Brotizolam hat sich als interner Standard bewährt. Es ist selbst ein Benzodiazepin und verhält<br />
es sich bei der Extraktion ähnlich wie die anderen Benzodiazepine. Wesentlich ist, dass es (in<br />
der Schweiz) nur sehr selten als Medikament (Lendormin ® ) eingesetzt worden ist. Seit 2003<br />
ist es nicht mehr auf dem Schweizer Markt erhältlich.<br />
Der Arbeitskreis Extraktion der <strong>GTFCh</strong> hat gezeigt, dass bei Benzodiazepinen mit Butylchlorid<br />
Extraktionsausbeuten zwischen 85 und 100 % möglich sind.<br />
Stehen statt Blut- oder Serumproben nur Gewebeproben zur Verfügung oder handelt es sich<br />
um eine Blutprobe mit starker Matrixbelastung, erfolgt die Extraktion mittels SPE mit einer<br />
Bond-Elut Certify (Varian, 300 mg, 3 mL) Kartusche.<br />
Probenvorbereitung SPE<br />
• 1 mL bzw. 1 g biologisches Material<br />
• 200 ng Brotizolam (IS) zugeben<br />
• 9 mL 0.1 M Phosphatpuffer pH=6.0 zugeben<br />
Säulenvorbereitung<br />
• 2 mL MeOH<br />
• 2 mL 0.1 M Phosphatpuffer pH=6.0<br />
Probenaufgabe<br />
Spülen/Waschen<br />
• 2 mL dest. H2O<br />
• 2 mL 20 % MeOH<br />
• 3 mL 0.1 M Phosphatpuffer pH=1.0<br />
• 2 mL MeOH<br />
• 2 mL Chloroform<br />
• 15 Min. trockensaugen<br />
Elution<br />
• 2 mL Chloroform / Isopropanol (70:30 v/v) mit 2 % Ammoniak (frisch hergestellt)<br />
(in ein Reagenzglas mit 20 µL Ethylenglycol)<br />
Die chromatographische Trennung erfolgt auf einem HPLC-System der Firma Thermo Finnigan<br />
mit quaternärer Pumpe. Folgende Parameter sind für die Trennung massgebend:<br />
Säule:<br />
Restek Allure C18 (mit Filter und Vorsäule)<br />
150 x 3.2 mm, 5 µm<br />
Gradient: flow 0.45 mL/min<br />
t(min) NH 4 Oac (AA) 5mM, pH 4.75 Acetonitril Methanol<br />
(AN) (MeOH)<br />
0 90 5 5<br />
7 50 25 25<br />
27 10 45 45<br />
30 10 45 45<br />
31 90 5 5<br />
Spülmittel des Autosamplers: Acetonitril
T + K (2003) 70 (3): 166<br />
Die Verwendung eines organischen Lösungsmittels zur Spülung des Autosamplers ist von<br />
grosser Wichtigkeit, um Verschleppungen vorzubeugen.<br />
Der Gradient vermag die Benzodiazepine in einem Zeitfenster von 9 bis 20 Minuten zu eluieren<br />
und die meisten zu trennen. Er ist ein Kompromiss zwischen schneller Elution und Trennung<br />
der einzelnen Benzodiazepine.<br />
3. Gegenüberstellung: Electro Spray Ionisation (ESI) vs. Atmospheric Pressure<br />
Chemical Ionisation (APCI)<br />
Für die massenspektrometrische Analyse der Benzodiazepine hat sich die APCI der ESI als<br />
überlegen erwiesen. Der Effekt der Ionisierungs-Supression, der bei der ESI bei gleichzeitiger<br />
Elution mehrerer Substanzen zu einem „blinden System“ führen kann, wird bei der APCI<br />
nicht beobachtet. Die Optimierung der MS-Parameter auf Diazepam im „Positiv Ionen<br />
Modus“ über einen Massenbereich von 75 bis 500 amu ist für „alle“ Benzodiazepine geeignet.<br />
100<br />
50<br />
Alprazolam<br />
Triazolam<br />
Brotizolam<br />
Temazepam<br />
Nordazepam<br />
Midazolam<br />
Diazepam<br />
Camazepam<br />
ESI<br />
100<br />
50<br />
Flurazepam<br />
Bromazepam<br />
Zolpidem<br />
Clobenzorex<br />
Nitrazepam<br />
Oxazepam<br />
Flunitrazepam<br />
APCI<br />
15 20<br />
Time (min)<br />
Abb. 1. Standardlösung, je 30 ng der Substanz<br />
Der Einsatz der APCI öffnet uns auch die Möglichkeit, mit einem einzigen Internen Standard<br />
zu arbeiten und auf deuterierte Standards verzichten zu können. Dies wiederum ist wichtig für<br />
die Analyse des Extraktes mit dem PDA-Detektor und hilft die Kosten der Analysen gering zu<br />
halten.<br />
4. Eindeutige Identifikation mittels Daten abhängigem“ MS-MS<br />
Die API (Atmospheric Pressure Ionisation) der LC-MS ist generell eine milde Ionisationsmethode.<br />
Dies hat zur Folge, dass im Regelfall nur das protonierte Molekülion ohne Fragmentbildung<br />
beobachtet wird. Für eine eindeutige Identifikation muss nun dieses Molekülion<br />
zur Fragmentierung angeregt werden. Bei Ionenfallen- und Triplestage Quadrupol-Geräten<br />
erfolgt dies sinnigerweise mittels MS-MS.<br />
Bei der softwaregesteuerten Daten-abhängigen MS-MS Funktion wird auf jedem detektierten<br />
m/z-Verhältnis oberhalb einer definierten Intensität ein MS-MS Experiment durchgeführt.<br />
Das so erhaltene MS-MS Spektrum kann dann mit Spektren aus einer MS-MS Datenbank<br />
verglichen werden und so zu einer eindeutigen Identifikation führen.
T + K (2003) 70 (3): 167<br />
18.55<br />
18.52<br />
100<br />
285.3<br />
18.50 18.57<br />
Chromatogramm mit<br />
dependent scan<br />
90<br />
80<br />
70<br />
Massenspektrum<br />
von Diazepam<br />
MS: TIC<br />
60<br />
18.59<br />
50<br />
18.48<br />
40<br />
30<br />
287.3<br />
18.62<br />
20<br />
18.45<br />
18.64<br />
18.43 18.67<br />
18.69<br />
10<br />
0<br />
9<br />
8<br />
7<br />
6<br />
5<br />
88.1 112.9 154.2<br />
193.3<br />
228.4 284.6<br />
295.7<br />
MS-MS<br />
Massenspektrum<br />
von Diazepam<br />
257.3<br />
285.3<br />
18.72<br />
18.40 18.74<br />
4<br />
18.37<br />
18.77<br />
18.80<br />
3<br />
154.2<br />
222.5<br />
18.35<br />
18.88<br />
2<br />
1<br />
182.1<br />
221.6 242.2<br />
258.5<br />
18.0 18.2 18.4 18.6 18.8 19.0 19.2 19.4<br />
Time (min)<br />
0<br />
105.2 118.3<br />
180.3 297.5<br />
100 150 200 250 300<br />
m/z<br />
Abb. 2. Peak des Diazepams mit alternierender MS- und MS-MS-Messung<br />
Die Programmierung von 2 Scan Events, Full Scan und Daten-abhängiges MS-MS, dient<br />
einer Identifikation von Analyten, ohne sich schon vor der Analyse auf einzelne<br />
Benzodiazepine festzulegen. Zusätzlich können weitere im Extrakt vorhandene Substanzen<br />
erkannt und gegebenenfalls identifiziert werden. Als Beispiele hierzu lassen sich<br />
Methaqualon, Zolpidem, Amitriptylin neben vielen anderen aufführen. Nicht erfasst werden<br />
Substanzen, welche sich mit dieser Methode nicht extrahieren lassen wie z.B.<br />
Benzoylecgonin, Morphin oder Salicylsäure sowie tiefdosierte bzw. thermolabile Wirkstoffe<br />
wie Buprenorphin oder LSD.<br />
4. Weitband-Aktivierung<br />
Von grosser Wichtigkeit für die Identifikation ist die Möglichkeit der „Weitband-<br />
Aktivierung“. Bei dieser Art von MS-MS wird nicht nur das eine isolierte Ion energetisch<br />
zum Zerfall angeregt sondern ein Bereich, der von diesem Ion noch 20 amu zu geringeren<br />
Massen abweicht. Dies ist immer dann von Interesse, wenn der gesuchte Analyt leicht Wasser<br />
oder Ammoniak abspalten kann und somit keine wesentlichen strukturellen Informationen<br />
preisgibt. Bei der „Weitband-Aktivierung“ wird dieses primäre Spaltprodukt ebenfalls erfasst<br />
und zu weiterem Zerfall angeregt. Es ergibt sich daraus ein pseudo MS 3 Experiment.
T + K (2003) 70 (3): 168<br />
Wideband Excitation<br />
= Activation<br />
= Isolation<br />
-H 2 O<br />
20 amu<br />
Standard<br />
dMS/MS Full Scan<br />
S<br />
-H 2 O<br />
Pseud- Broadband<br />
MS/MS Full Scan<br />
“ Pseud MS 3 ”<br />
270 290 310 330<br />
m/z<br />
Abb. 3. Prinzip der Weitband-Aktivierung<br />
Für die Benzodiazepine selbst ist diese Weitband-Aktivierung nicht interessant, hingegen für<br />
einige ihrer Metaboliten sowie für die Identifikation weiterer im gleichen Extrakt befindliche<br />
Substanzen.<br />
5. Suche in MS-Datenbanken<br />
Anders als bei der GC-MS, wo die Spektren weitgehend unabhängig vom Gerät sind, können<br />
sich die LC-MS-MS Spektren unterschiedlicher Geräte stark voneinander unterscheiden. Es<br />
überrascht deshalb auch nicht, dass viele mit einem LC-MS aufgezeichnete Spektren nicht in<br />
einer GC-MS-Datenbank gefunden werden können. Für die Quantifizierung der Benzodiazepine<br />
spielt das keine Rolle. Hingegen gilt es, dies bei weiteren im Extrakt gefundener Substanzen<br />
zu berücksichtigen.<br />
In Abb. 4 wird die Gegenüberstellung von MS-MS-Spektren am Beispiel von Midazolam,<br />
einmal in einem GC-Trap aufgenommen sowie mit einem LC-Trap gezeigt.<br />
6. Serielle Detektion mit PDA- und MS-Detektor<br />
Clobazam, der Wirkstoff von Urbanyl ® (in Deutschland Frisium ® ) ist ein Benzodiazepin,<br />
welches sich bei therapeutischer Dosierung mit der hier vorgestellten Methode nicht im MS<br />
detektieren lässt. Von den anderen Benzodiazepinen unterscheidet es sich durch die Stellung<br />
der Stickstoffatome im 7-Ring. Durch die serielle Schaltung des PDA-Detektors kann diese<br />
Verbindung aber ebenfalls erfasst werden. Ein Beispiel zeigt Abb. 5. Da wir in unserer<br />
Sammlung keine Fälle mit Clobazam haben (Ausnahme: Ringversuche der <strong>GTFCh</strong>), wird die<br />
serielle Detektion an einem Beispiel mit Coffein und Midazolam vorgestellt: Während im<br />
gezeigten Chromatogramm mit dem PDA Coffein und eine unbekannte Verbindung (rt 12.08)<br />
detektiert werden, kann Midazolam aufgrund der geringen Konzentration nicht mehr erfasst<br />
werden. Durch Legen der Massenspur wird Midazolam im MS noch deutlich nachgewiesen.<br />
Coffein lässt sich selbst durch Legen der Massenspur nicht detektieren.
T + K (2003) 70 (3): 169<br />
100<br />
310.1<br />
GC-MS-MS<br />
50<br />
325.1<br />
290.2<br />
100 200 m/z<br />
300<br />
326.1<br />
340<br />
100 291.4<br />
LC-MS-MS<br />
326.3<br />
50<br />
244.2<br />
100 200 300 340<br />
m/z<br />
Abb. 4. Vergleich des GC-MS-MS- und<br />
des LC-MS-MS-Spektrums von<br />
Midazolam<br />
Analytische Grenzwerte<br />
Die Bestimmungsgrenzwerte (BG, LOQ) liegen für alle geprüften Benzodiazepine und ihre<br />
Metaboliten unterhalb ihrer unteren therapeutischen Konzentration. Für spezifische Fragestellungen<br />
auf einzelne Benzodiazepine kann die Methode mit wenig Aufwand angepasst<br />
werden: Das Daten-abhängige MS-MS Experiment wird im entsprechenden Elutionszeitfenster<br />
durch ein gezwungenes MS-MS auf die entsprechende Masse ersetzt. Somit können<br />
die Bestimmungsgrenze und die Nachweisgrenze unter 1 ng/mL verschoben werden. In<br />
Tabelle 1 sind die mit BEN ® ermittelten Bestimmungsgrenzwerte der Standardmethode den<br />
unteren therapeutischen Serumkonzentrationen gegenübergestellt.<br />
Tab.1. Bestimmungsgrenzwerte und minimale therapeutische Konzentrationen einiger Benzodiazepinen<br />
Substanz<br />
BG [µg/L] min. therap. 2)2)<br />
[µg/L]<br />
Flunitrazepam 3 5<br />
7-Amino-Flunitrazepam 2<br />
Desmethyl-Flunitrazepam 3<br />
Flurazepam 2 20<br />
Desalkyl-Flurazepam 2<br />
Bromazepam 6 50<br />
Lorazepam 3 20<br />
Diazepam 2 200<br />
Nordazepam 2 20<br />
Oxazepam 2 200<br />
Midazolam 2 40<br />
α-Hydroxy-Midazolam 3<br />
2) M. Schulz, A. Schmoldt, Therapeutic and toxic blood lconcentrations of more than 800 drugs and other<br />
xenobiotics, Pharmazie 58 (2003) 447-474
T + K (2003) 70 (3): 170<br />
PDA: Total scan<br />
PDA: total scan<br />
Coffein<br />
6.03<br />
7-Amino-Flunitrazepam 60 µg/L<br />
9.78<br />
Hydroxymethaqualon<br />
12.08<br />
unbekannt<br />
13.08<br />
14.18<br />
Methaqualon<br />
Flunitrazepam<br />
IS 200 µg/L & Methadon<br />
16.70<br />
Nordazepam 560 µg/L<br />
Diazepam 360 µg/L<br />
18.50<br />
9.17 15.63<br />
20.15<br />
Temazepam<br />
MS: TIC<br />
- trace<br />
14.22<br />
16.74<br />
18.55<br />
17.54<br />
15.64<br />
9.20<br />
13.09 20.16<br />
MS: m/z Trace 326 at m/z + 342<br />
326 +<br />
342<br />
a-Hydroxy-<br />
Midazolam 15 µg/L<br />
15.27<br />
Midazolam 10 µg/L<br />
4 6 8 10 12 14 16 18 20<br />
Time (min)<br />
Abb. 5. Beispiel für die serielle Detektion mit PDA- und MS-Detektor<br />
Von der Kontrollkarte zur Messunsicherheit<br />
Die Kontrollkarten können für die Beurteilung Qualität der Resultate der aktuellen Serie als<br />
auch für die Abschätzung der Messunsicherheit u herangezogen werden. Dabei hat sich<br />
gezeigt, dass die Resultate der MS-Detektion denjenigen der PDA-Detektion in etwa<br />
gleichwertig sind (siehe Kontrollkarten am Beispiel Oxazepam in Abb. 6).<br />
Die vorgestellte Abschätzung der Messunsicherheit setzt voraus, dass die Streuung der<br />
ermittelten Mittelwerte über den Konzentrationsmessbereich unabhängig vom jeweiligen<br />
Benzodiazepin ist. Nach unserer Erfahrung ist diese Annahme zulässig.<br />
Als erster Schritt für die Abschätzung der Messunsicherheit wurden die aus den<br />
Kontrollkarten entnommenen Variationskoeffizienten V k gegen den Mittelwert der ermittelten<br />
Konzentration x des entsprechenden Benzodiazepins aufgetragen (Abb. 6). Die V k wurden mit<br />
einer Funktion vom Typ V k = a * x b angepasst. Aus den aus dieser Funktion abgeleiteten V k<br />
lassen sich nun die zugehörigen Standardabweichungen s berechnen (s = V k / 100 * x).<br />
Schliesslich lässt sich die Messunsicherheit u 95% aus diesen s-Werten gemäss u 95% = 2 * s<br />
abschätzen.
T + K (2003) 70 (3): 171<br />
Oxazepam MS<br />
80<br />
70<br />
60<br />
50<br />
40<br />
30<br />
20<br />
10<br />
0<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37<br />
x+2 s<br />
x-2 s<br />
Oxazepam PDA<br />
80<br />
70<br />
60<br />
50<br />
40<br />
30<br />
20<br />
10<br />
0<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37<br />
x+2 s<br />
x-2 s<br />
Abb. 6. Kontrollkarten für die Detektion von Oxazepam mittels MS und PDA<br />
u [µg/L]<br />
40<br />
35<br />
30<br />
25<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
linke Skala<br />
0 50 100 150 200 250 300<br />
Konzentration [µg/L]<br />
rechte Skala<br />
Abb. 7. Messunsicherheit u in Abhängigkeit von der Benzodiazepinkonzentration<br />
80<br />
70<br />
60<br />
50<br />
40<br />
30<br />
20<br />
10<br />
0<br />
u [%]
T + K (2003) 70 (3): 172<br />
Diese abgeschätzten Messunsicherheiten lassen sich sinnvoll in Klassen zusammenfassen.<br />
Wie schon Horwitz 3) erkannte, ist die Genauigkeit einer Konzentrationsbestimmung abhängig<br />
von der Konzentration des Analyten: Je tiefer die Konzentration, desto ungenauer die<br />
Messung.<br />
Konzentration<br />
[µg/L]<br />
u 95%<br />
[%]<br />
LOQ - 10 50<br />
>10 - 20 40<br />
>20 - 40 30<br />
>40 - 70 25<br />
>70 - 180 20<br />
> 180 - 500 15<br />
Mit der vorgestellten Methode lassen sich Benzodiazepine quantitativ erfassen. An den Ringversuchen<br />
der <strong>GTFCh</strong> wie auch der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM)<br />
der letzten Jahre hat das IRM Basel mit dieser Methode erfolgreich teilgenommen.<br />
3)<br />
Evaluation of analytical methods used for regulation of foods and drugs, W. Horwitz, Anal. Chem. 54 (1),<br />
1982, 67A-76A<br />
Screeningmethode auf Blausäure und GHB<br />
Ludwig von Meyer<br />
Institut für Rechtsmedizin der Universität München, Frauenlobstr. 7a, 80733 München<br />
1. Allgemeines<br />
Es hat sich gezeigt, dass mit der am Institut für Rechtsmedizin München verwendeten Routinemethode<br />
zur Begleitstoffbestimmung auch Arznei- und Giftstoffe erfasst werden können.<br />
Das Prinzip des Verfahrens, das allgemein für flüchtige Substanzen anwendbar ist, besteht in<br />
der Erwärmung des Probenmaterials in einem geschlossenen System und der Analyse des<br />
Dampfes über der Probe (Headspace oder Dampfraum). Zur Dampfdruckerhöhung wird wasserfreies<br />
Natriumsulfat zugegeben. Durch den Aussalzeffekt resultieren je nach flüchtiger<br />
Substanz deutlich größere Signal- bzw. Peakhöhen.<br />
Die Konzentration der gesuchten Substanz im Dampfraum ist proportional der Konzentration<br />
in der Lösung (Probe), entsprechend dem Henry-Daltonschen Gesetz und im idealen Fall nur<br />
von der Systemtemperatur abhängig (Machata 1967).<br />
Die Zufuhr der Gasprobe erfolgt mit automatischer Dosierung. Die chromatographische<br />
Trennung wird mit Kapillarsäulen durchgeführt. Als Detektor kommt wegen ausreichender<br />
Empfindlichkeit der Flammenionisationsdetektor (FID) in Frage.<br />
Der Dampfdruck der flüchtigen Substanzen ist matrixabhängig. Zur Verminderung des<br />
Matrixeinflusses wird im Probengefäß mit Perchlorsäure/Perchlorat-Lösung gefällt.<br />
Diese Säure führt u.a. auch zur Freisetzung flüchtiger Säuren wie Blausäure aus cyanidhaltigen<br />
Lösungen und zur Bildung von Gammahydroxybutyrolacton aus Gammahydroxybutyrat.
T + K (2003) 70 (3): 173<br />
2. Reagentien<br />
- Natriumsulfat, wasserfrei, pro analysi (VWR International / Best.-Nr. 1.06649, 1000)<br />
- Perchlorsäure/Perchlorat-Lösung (VWR International / Best.-Nr. 1.09431, 0500)<br />
- tert - Butanol pro analysi (CH 3 ) 3 /COH (VWR International / Best.-Nr. 109629.)<br />
3. Geräte<br />
- Headspace Sampler Perkin Elmer HS 101 mit Gas-Chromatograph 8420<br />
- (Capillary Gas Chromatograph)<br />
- Säule: Rtx 1701 60 m, 0,53 mm ID, 3,0 µm df (Restek Europa GmbH / Cat.# 12088 /<br />
- Column-# 24602)<br />
- desaktivierte FS Kapillarsäule als liner (Perkin Elmer Best.-Nr. 698521 / 5 m / 0,32 mm<br />
ID)<br />
4. Gase<br />
- Trägergas: Helium<br />
- Wasserstoff<br />
- Luft<br />
5. Hilfsmittel<br />
- 20 ml Probengefäße (Perkin Elmer)<br />
- Verschlusskappen+Teflon-beschichtete Butylgummischeiben (Perkin-Elmer Part # for set<br />
of 1000 B 010-4240)<br />
6. Methode<br />
Es wird ein Temperaturprogramm verwendet.<br />
Oven temp 40 ° C 135 ° C 200 ° C<br />
Isotime 5.0 0.5 10.0 min<br />
Ramprate 10.0 30.0 ° C / min<br />
Inj.temp 130 ° C Fid Sense High<br />
Det.temp 200 ° C Det. Zero off<br />
Die Dosierung erfolgt wegen des geringen Durchmessers der Megaboresäule als<br />
Hochdruckdosierung:<br />
Pressure 70 kPa<br />
Equilib Time 0,5 min<br />
7. Untersuchung<br />
0,5 g Natriumsulfat, wasserfrei<br />
0,250 ml Probe (Plasma, Serum, Urin)<br />
0,500 ml Perchlorsäure/Perchlorat-Lösung<br />
0,100 ml tert. Butanol (Standard)<br />
in ein 20 ml Probengefäß geben<br />
8. Bewertung<br />
Blausäure zeigte unter den angegebenen Bedingungen eine Retentionszeit von 3,7 min und<br />
GHB eine von 20 min bei einer Retentionszeit des internen Standards von 7,3 min. Die<br />
Nachweisgrenze für Blausäure beträgt ca. 10 mg/l, für GHB ca. 25 mg/l.
T + K (2003) 70 (3): 174<br />
Forensisch-toxikologische Bildbetrachtung – Teil I<br />
Rolf Giebelmann<br />
Institut für Rechtsmedizin im Klinikum der Ernst-Moritz-ArndtUniversität Greifswald, Kuhstraße 30,<br />
D-17489 Greifswald<br />
„Der Dichter träumt nicht mehr in blauen Buchten. Er sieht aus Höfen helle Schwärme reiten.<br />
Sein Fuß bedeckt die Leichen der Verruchten. Sein Haupt erhebt sich, Völker zu begleiten."<br />
(Aus: Der politische Dichter, Walter Hasenclever, 1890-1940)<br />
Tief erschüttert vom Selbstmord seines Jugendfreundes Walter Rheiner (1895-1925) malte<br />
Conrad Felixmüller (1897-1977) 1925 im „Tod des Dichters W. Rheiner" den unglücklichen<br />
mit der Cocainspritze in der Linken (Abb.1).<br />
Dieses Ölbild war 1975/76 in einer<br />
Dresdner-Berliner Personalausstellung<br />
des Künstlers zu sehen als<br />
Leihgabe aus Privatbesitz (Dr.<br />
Wolfgang Kruse). Es wird über das<br />
tragische Schicksal des verzweifelten<br />
Lyrikers hinaus als Abgesang des<br />
Expressionismus interpretiert. Die<br />
Gestalt des hochbegabten, aber unverstandenen<br />
und dadurch vereinsamten<br />
Dichters schwebt in rauschhafter<br />
Todessehnsucht über der<br />
nächtlichen Großstadt, deren Zwiespalt<br />
zwischen Ekstase und Elend,<br />
Traum und Wirklichkeit er vielfach in<br />
Verse gekleidet hatte, in einem<br />
Gardinenschleier scheinbar letzten<br />
Halt suchend. Von gleichgesinnten<br />
wie Gottfried Benn (1886-1956), Johannes<br />
R. Becher (1891-1958) und<br />
Zeitgenossen wie der Schauspielerin<br />
Elisabeth Bergner (1897-1986) wissen<br />
wir von der Cocainismuswelle<br />
jener Jahre. Felixmüller hatte Werke<br />
seines Freundes Rheiner illustriert, so<br />
die Novelle „Kokain" mit der bekannten<br />
Federzeichnung des Drogenabhängigen<br />
beim Spritzen (1918).<br />
Abb. 1. C. Felixmüller: Tod des Dichters<br />
W. Rheiner, 1925<br />
Seiner Novelle setzte Rheiner (Abb. 2) das Sonett „Der Tod der Armen" von Pierre-Charles<br />
Baudelaire (1821- 1867) voran (deutsch von Siegmar Löffler):<br />
„Der Morphinist Walter Rheiner beschreibt mit faszinierender Direktheit das Welt- und<br />
Icherleben eines Kokainsüchtigen", so sieht es 1979 Thomas Rietzschel. Auszüge der Novelle<br />
sollen ein Bild hierfür geben:
T + K (2003) 70 (3): 175<br />
„Im Cafe, auf der Toilette, gab er sich drei Injektionen hintereinander ... Nun fühlte er sich<br />
frei und leicht, spielerisch, ein junger Gott! ...<br />
Ein Wink von ihm, und er würde, Ikarus, dem göttlichen Jüngling gleich, lächelnd an die<br />
Decke schweben, singend über dem Baldachin des Vorgartens gleiten und auf zu den<br />
knisternden Sternen kreisen . ... Dann betete er, murmelnd: Gib, lieber Herr von Gott, du<br />
selige Exzellenz, gib, dass ich bei der nächsten Injektion lautlos verrecke!... "<br />
„Er hatte nichts, daran er sich erfreuen konnte ... Das Gift nur, das sein Schicksal war, lagerte<br />
wie ein riesiges Tier über der ganzen Stadt, über den Horizonten und über seinem Dasein: -<br />
unentrinnbar, Charybdis, die ihn schlürfte. Ausgefetzt würde er sich hinstehlen sein Leben<br />
lang, von Morgen bis Abend, der ihm einst den Wahnsinn bringen würde."<br />
„Es ist der Tod, der Trost gibt, ach, und Leben schenkt,<br />
Es ist das einzige Ziel des Daseins, das wir sehen,<br />
Er ist die Hoffnung, die mit ihrem Rausch uns tränkt<br />
Wie Wein, und Mut macht, bis zum Abend durchzustehen.<br />
Er ist das Licht, das, tief am Horizont versenkt,<br />
Herflimmert durch den Frost, durch Sturm und Flockenwehen,<br />
Er ist der Gasthof, den das Buch mit Lob bedenkt,<br />
in dem man essen kann, ausruhn und schlafen gehen.<br />
Er ist ein Engel, der mit seiner Zauberhand<br />
In Schlaf entrückt und ins verzückte Traumesland<br />
Und weich ein Bett macht für die armen, nackten Leute.<br />
Er ist der Götter Ruhm, er ist das Schatzverlies,<br />
Er ist des Armen Korn, die Heimat einst und heute,<br />
Er ist das Tor zum niegekannten Paradies."<br />
Ein Jahr zuvor war Benns Gedicht „Kokain" erschienen:<br />
„Den Ich-Zerfall, den süßen, tief ersehnten, den gibst du<br />
mir: schon ist die Kehle rau, schon ist der fremde Klang an<br />
unerwähnten Gebilden meines Ichs am Unterbau . ..."<br />
Abb. 2. C. Felixmüller: Der Dichter<br />
Walter Rheiner, Lithographie 1918,<br />
Altenburg, Lindenau-Museum<br />
Conrad Felix Müller wurde am 21. Mai 1897 als Sohn eines Fabrikschmiedes geboren. Schon<br />
mit 14 Jahren nahm er Zeichenunterricht in der Dresdner Kunstgewerbeschule, danach in<br />
einer privaten Malschule und in der Kunstakademie bei Carl Bantzer (1857-1941) schließlich<br />
als Meisterschüler. 1913 fertigte Felixmüller, wie er sich später nannte, zehn Holzschnitte zu<br />
Arnold Schönbergs (1874-1951) Melodram „Lieder des Pierrot Lunaire" aus dem Jahr 1912,<br />
des führenden Tonschöpfers im Expressionismus. Über „Sogenannte Intellektuelle" und deren<br />
Konversation spottete Hanns Dieter Hüsch (geb. 1925): "Und spüren Sie bei Arnold<br />
Schönberg Nicht auch eine Spur Kokain, ..."<br />
Zu den „Hebräischen Balladen" (1913) der Else Lasker-Schüler (1876-1945), die auf dem<br />
Ölberg beerdigt ist, damals verheiratet mit Herwarth Walden (1878-1932), ebenfalls zu seinem<br />
späteren Bekanntenkreis gehörend, schuf Felixmüller 1914 acht Holzschnitte. Else<br />
Lasker-Schülers „Gebet" (Meinem teuren Halbbruder, dem blauen Reiter) beginnt:<br />
„Ich suche allerlanden eine Stadt,<br />
Die einen Engel vor der Pforte hat.<br />
Ich trage seinen großen Flügel<br />
Gebrochen schwer am Schulterblatt<br />
Und in der Stirne seinen Stern als Siegel."<br />
1932 bekam sie den Kleistpreis. Ein Jahr darauf wurde ihr als „frivoler und morbider Kaffeehausliteratin"<br />
die Publikation ihrer Gedichte verboten.
T + K (2003) 70 (3): 176<br />
1914 hat Felixmüller (Abb. 3) seine ersten Ausstellungen. Danach lebt er als freischaffender<br />
Künstler in Dresden. Er knüpft Bekanntschaften u.a. mit dem Dichter Theodor Däubler<br />
(1876-1934), dem Publizisten Franz Mehring (1846-1819) und dem Malerkollegen Karl<br />
Schmidt-Rottluff (1884-1976). 1918 wird Londa von Berg seine Ehefrau. Für die<br />
Inszenierung Paul Kornfelds (1889-1942) Drama „Verführung" desselben Jahres in Hamburg<br />
entwirft Felixmüller das Bühnenbild. Kornfeld starb im Konzentrationslager Lodz.<br />
Felixmüller gründete mit seinem Schwager Peter August Böckstiegel (1889-1951), mit Otto<br />
Dix (1891-1969) u.a. die "Dresdner Sezession Gruppe 1919". Im selben Jahr war er unter der<br />
Inszenierung Berthold Viertels (1885-1953) maßgeblich an der Uraufführung Friedrich Wolfs<br />
(1888-1953) Drama „Das bist Du" im Dresdner Schauspielhaus beteiligt. Wolf urteilte über<br />
Felixmüller so: „Während er die Bühnenbilder zu 'Das bist Du' entwarf, brachte er zwischendurch<br />
einige Porträtskizzen von dem Regisseur, dem<br />
Beleuchtungsdirektor und dem Autor des Stückes für<br />
die Zeitschrift 'DerZwinger' aufs Papier. Und<br />
obschon er damals in seiner 'Sünde Maienpracht' als<br />
wilder Expressionist stand und mein Porträt von den<br />
biederen Dresdnern als 'Tulpe im Blumentopf' angesprochen<br />
wurde, waren doch alle drei Porträts höchst<br />
charakteristisch und trotz aller Exzentrik 'ähnlich' . ...<br />
Für den Autor, den Regisseur Berthold Viertel und<br />
Felixmüller war diese Arbeit selbst ein Erlebnis, eine<br />
Quelle schöpferischen Glücks, wie man es in solchem<br />
Dreiklang bei einer Bühnenarbeit selten findet."<br />
1921 freundete sich Felixmüller mit dem Schriftsteller<br />
Carl Sternheim (1878-1942) an, der sich zwei<br />
Jahre später folgendermaßen über den Künstler äußerte:<br />
„... Aber da steht seit kurzem dort einer auf der<br />
Bildfläche, von dem es mich zu deuchten anfängt, er<br />
könnte ein charakteristisches Werk, wahrscheinlich<br />
wie van Gogh ein entstelltes Leben in den Büchern<br />
seiner Kritiker über ihn haben: Felixmüller . ...<br />
Sowohl der Lithograph wie der spätere Maler war zu<br />
keinem bürgerlichen Kompromiß zu haben . ...<br />
Abb. 3. C.Felixmüller: Selbstbildnis mit<br />
Pfeife, Zeichnung 1920, Berlin, Kupferstichkabinett<br />
und Sammlung der Zeichnungen<br />
Er sagte und sagt immer lauter in seinen prangenden Porträts und Landschaften . ... Wem's um<br />
die Wahrhaftigkeit geht, der sehe es an und begreife!" Neben Sternheim 1925 hielt<br />
Felixmüller einige Künstlerkollegen im Holzschnitt fest: im selben Jahr Lovis Corinth<br />
(1858-1925), 1926 Max Liebermann (1847-1935), 1927 Christian Rohlfs (1849-1938). 1931<br />
wurde Felixmüller der Sächsische Staatspreis für Malerei verliehen. 1933 beginnt seine Diffamierung.<br />
Die Ausstellung „Entartete Kunst" in Dresden bringt vierzig seiner Werke. Seine<br />
daraus entstehende soziale Situation kennzeichnet nichts deutlicher als die Tatsache, dass er<br />
1939 die Rückseite seines Gemäldes „Tod des Dichters W. Rheiner" für das Ölbild<br />
„Kunstfreunde III" verwendete. Im letzten Kriegsjahr wird er noch zum Militärdienst<br />
eingezogen, 1945 aus sowjetischer Gefangenschaft entlassen. 1949 erhält er eine Professur<br />
mit Lehrauftrag an der Pädagogischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle, die er bis<br />
zur altersbedingten Emeritierung wahrnimmt.
T + K (2003) 70 (3): 177<br />
„So verhasst wie die belarvten, überstählten Mienen des blutjungen Meisters euch erscheinen,<br />
ist kein Ding; nicht die Syphilitiker und Säufer in Kantinen. Eingesponnen in des Uhrwerks<br />
engen Ring: O was nützen Gifte ausgelaugt aus Fetzen einer Jugend, die unfruchtbar<br />
verging!"<br />
(Aus: Sortiermädchen, 1911, Paul Zech, 1881-1946)<br />
Literatur<br />
Pinthus, K. (Hrsg.): Menschheitsdämmerung,<br />
Verlag Philipp Reclam jun., Leipzig 1968<br />
Rietzschel, Th. (Hrsg.): Sekunde durch Hirn, ebda. 1982<br />
Kupfer, A.: Göttliche Gifte, Aufbau Taschenbuch Verlag, Berlin 2002<br />
Jahreszahlen zur Toxikologie 2004<br />
Rolf Giebelmann<br />
Institut für Rechtsmedizin im Klinikum der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, Kuhstraße 30,<br />
D-17489 Greifswald<br />
Vor 2375 Jahren starb Demokritos (Demokrit) aus Abdera (geb. 460 v.u.Z.). Er schuf als<br />
weitgereister Philosoph und Enzyklopädist Griechenlands die Lehre vom Aufbau der Welt<br />
aus Atomen. Auf ihn geht eine Rezeptur aus Schierling und Lupine zur Rodung von Wäldern<br />
zurück.<br />
Vor 1975 Jahren starb Livia Drusilla (geb. 58 v.u.Z.). Durch die Ehe mit Octavianus wurde<br />
sie als Iulia Augusta erste römische Kaiserin. Tacitus sah in ihr eine Intrigantin und<br />
Anstifterin zu Giftmorden für ihre ehrgeizigen Pläne wie die Thronfolge für ihren Sohn<br />
Tiberius.<br />
Vor 1875 Jahren kam Gaius Publius Plinius Secundus d. Ä. auf einem Hilfseinsatz beim<br />
Ausbruch des Vesuvs in Misenum ums Leben (geb. 23 oder 24 u.Z.). Erhalten blieb seine<br />
Enzyklopädie „Naturalis historia" mit acht Bänden über pflanzliche und fünf über tierische<br />
Heilmittel. Den Eisenhut nannte er „vegetabilisches Arsenik".<br />
Vor 1875 Jahren wurde Claudius Galenos (Galen) in Pergamon geboren. Sein<br />
Therapieprinzip als Arzt in Rom war „Contraria contrariis". Für ihn überwog beispielsweise<br />
im Wein die Wärme, im Opium die Kälte. Die Vielfalt der Arneimittelzubereitungen geht auf<br />
ihn zurück.<br />
Vor 1200 Jahren starb Alkuin (Alchvine) als bedeutender Gelehrter angelsächsischer<br />
Herkunft (geb. um 730). Am Hofe Karls des Großen leitete er die Karolingische Renaissance<br />
ein. Für dessen Gründung von Klosterbrauereien zeigte Alkuin jedoch kein Verständnis. Er<br />
lehnte den Biergenuss ab mit der Behauptung: „Der Tod ist in dem Pott."<br />
Vor 825 Jahren starb die Äbtissin Hildegard von Bingen (geb. 1098). Mit ihrem Werk<br />
„Causae et curae" wurde sie zur ersten deutschen Heilkundigen mit schriftlichem Nachlass.<br />
Ihre Meinung war auch: „Cerevisiam bibat." „Man trinke Bier."<br />
Vor 475 Jahren wurde der spanische Mönch Bernadino de Sahagun geboren (gest. 1590).<br />
Er berichtete über Rauschpilze der Indianer.
T + K (2003) 70 (3): 178<br />
Vor 450 Jahren starb Hieronymus Bock, der sich auch Tragus nannte (geb. um 1498). Er<br />
gab 1539 ein „Kreütterbuch" heraus, in dem er auch auf die Schädlingsbekämpfung einging.<br />
Den Enzianlikör lobte er als ausgezeichnetes Heilmittel.<br />
Vor 400 Jahren wurde Friedrich von Logau geboren. Er starb 1655. Als Jurist kämpfte er<br />
mit Versen gegen Krieg, Intoleranz, soziales Unrecht und Untugenden. Sein Epigramm „Auf<br />
Udum" richtet sich gegen den Alkoholmissbrauch:<br />
„Als Udus morgens ging herfür,<br />
Stand dieser Spruch an seiner Tür:<br />
Es steht dies Haus in Gottes Hand.<br />
Versoffen ists und nicht abgebrannt."<br />
Vor 400 Jahren wurde Johann Rudolf Glauber geboren (gest. 1670). Er stellte sein „Sal<br />
mirabile", das spätere Glaubersalz, als Abführmittel aus Kochsalz und Schwefelsäure sowie<br />
als Desinfektionsmittel (über)mangansaures Kali her.<br />
Vor 325 Jahren starb der Breslauer Modedichter Christian Hofmann von<br />
Hofmannswaldau (geb. 1617). Er verfasste z.B. die „Grabschrift eines Alchymisten":<br />
„Ich war ein Alchymist. Ich dachte Tag und Stunden<br />
Auf eine neue Kunst, des Todes frei zu sein.<br />
Dies was ich stets gesucht, das hab ich nicht gefunden,<br />
Und was ich nicht gesucht, das stellt sich selber ein."<br />
Vor 275 Jahren war Picander (Christian Friedrich Henrici, 1700-1764) der Meinung:<br />
„Der Caffe bleibt mein Element,<br />
Und Lomber mein Vergnügen,<br />
Wer dieses Beydes böse nennt,<br />
Muß wie ein Schelme lügen."<br />
Seine Cantata „Über den Caffe" überdauerte durch Bachs Vertonung.<br />
Vor 275 Jahren wurde Gotthold Ephraim Lessing geboren (gest. 1781). In seinem<br />
Bühnenstück „Nathan der Weise" sagt die Titelgestalt zur angenommenen Tochter Recha:<br />
„Es ist Arznei, nicht Gift, was ich dir reiche",<br />
als Gleichnis für die heilsame Ernüchterung durch die Wahrheit. Lessings Schlussverse der<br />
„Antwort eines trunkenen Dichters" sind:<br />
"Zu viel kann man wohl trinken,<br />
Doch nie trinkt man genug."<br />
Vor 225 Jahren wurde Jöns Jakob Berzelius geboren (gest. 1848). Als bedeutendster<br />
Chemiker seiner Zeit untersuchte er auch Opiumalkaloide. So trennte er 1827 Morphin und<br />
Narkotin mittels Ether.<br />
Vor 225 Jahren wurde Johann Salomo Christoph Schweigger geboren (gest. 1857). Als<br />
Professor der Mathematik und Physik in Erlangen mit den Arbeitsgebieten Katalyse,<br />
Galvanismus und Stöchiometrie gab er das „Journal für Chemie und Physik" heraus, in dem<br />
auch Friedrich Wilhelm Adam Sertürner publizierte.<br />
Vor 200 Jahren starb der Theaterdichter und Übersetzer Christian Felix Weisse (geb. 1726),<br />
dessen „Lob des Caffes" beginnt:<br />
„Du edler Baum der glücklichen Levante!<br />
Gesegnet sey der Mann, der deinen seltnen Werth<br />
In jener Bohne, die zu feinem Staub er brannte,<br />
In Wasser aufgelöst, zu trinken uns gelehrt!"
T + K (2003) 70 (3): 179<br />
Vor 200 Jahren starb Joseph Priestley (geb. 1733). Er war als ein freigeistiger Theologe und<br />
Chemiker aus England nach Amerika ausgewandert. Priestley entdeckte das Stickoxydul, das<br />
Lach- oder Lustgas, sowie das Kohlenmonoxid.<br />
Vor 200 Jahren starb Johann Friedrich Gmelin (geb. 1748), der Autor der „Geschichte der<br />
Chemie seit dem Wiederaufleben der Wissenschaften bis an das Ende des 18. Jahrhunderts",<br />
der „Allgemeinen Geschichte der Pflanzengifte" und der „Allgemeinen Geschichte der<br />
giftigen Minerale".<br />
Vor 200 Jahren wurde Karl Ludwig Reimann geboren. Er isolierte 1828 zusammen mit<br />
Christian Wilhelm Posselt das Nicotin aus Tabak, der „Essense de Tabac" des Louis Nicolas<br />
Vauquelin. Reimann starb 1872.<br />
Postgradualstudium Toxikologie und Umweltschutz<br />
an der Universität Leipzig<br />
zum/zur Fachchemiker(in), Fachpharmazeut(in) bzw. Fachnaturwissenschaftler(in) für<br />
Toxikologie UL<br />
An der Universität Leipzig beginnt im Herbst 2004 die neunte Matrikel des Postgradualstudiums<br />
Toxikologie und Umweltschutz, das als Aufbaustudium mit Fernstudiencharakter Akademikern<br />
(Pharmazeuten, Chemikern, Biochemikern, Biologen, Landwirtschaftlern und<br />
Absolventen adäquater Ingenieurfächer) in 5 Semestern ein breites Spektrum toxikologischer<br />
und ökologischer Kenntnisse vermittelt.<br />
Das ministeriell bestätigte Studienprogramm bestand bisher aus 12 einwöchigen Intensivlehrgängen,<br />
zwischen denen zusätzlich Selbststudium mit empfohlener Literatur und ausgehändigten<br />
Lehrmaterialien erfolgt. Darüber hinaus bieten wir erstmals die Möglichkeit eines die<br />
Präsenzkurse ergänzenden virtuellen Studiums an. Dies bietet den Kursteilnehmern die Möglichkeit<br />
im Selbststudium sich anhand von Lernsoftware toxikologischer Inhalte zu erarbeiten.<br />
Das Gesamtprogramm ist berufsbegleitend konzipiert.<br />
Nach den Wochenlehrgängen sind im jeweils folgenden Lehrgang schriftliche Klausuren<br />
abzulegen. Am Ende erhalten die Teilnehmer nach einer Abschlussarbeit und dem mündlichen<br />
Examen vor einer Prüfungskommission ein Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme<br />
und eine Urkunde, die zur Führung des Zusatzes zur vorher erworbenen Berufsbezeichnung<br />
"Fach... für Toxikologie" berechtigt.<br />
Hauptziel ist die Vermittlung einer breiten Grundlage toxikologischen Wissens zur Erleichterung<br />
der interdisziplinären Zusammenarbeit und zur rascheren Einarbeitung in toxikologisch<br />
orientierte Spezialgebiete.<br />
Koordination und Durchführung des Programms:<br />
Prof. Dr. J.G. Hengstler, Prof.Dr. R.K. Müller und Frau DI A.Graefe,<br />
Institut für Rechtsmedizin, PGS Toxikologie der Universität Leipzig,<br />
Johannisallee 28, 04103 Leipzig,<br />
Tel. 0341-97-15-132, -100, Fax. 0341-97-15-119, e-mail :graea@medizin.uni-leipzig.de,<br />
Aktuelle Informationen unter: www.uni-leipzig.de/fernstud/aufbautox.html<br />
Anträge auf Teilnahme sind an diese Adresse oder an den Bereich Wissenschaftliche Weiterbildung<br />
und Fernstudium der Universität Leipzig, Augustusplatz 10/11, 04109 Leipzig,<br />
Tel. 0341-97-30-052, Fax 0341-97-30-059, zu richten.
T + K (2003) 70 (3): 180<br />
Bericht aus dem Arbeitskreis „Analytik der Suchtstoffe“<br />
W.-R. Bork, Berlin, Vorsitzender des Arbeitskreises<br />
Landeskriminalamt Berlin, Institut für Polizeitechnische Untersuchungen, LKA PTU 41, Tempelhofer Damm 12,<br />
D-12101 Berlin<br />
Im Arbeitskreis „Analytik der Suchtstoffe“ sind folgende Mitglieder aus den Landeskriminalämtern,<br />
dem Bundeskriminalamt, einer Zolltechnischen Prüfungs- u. Lehranstalt, einem Institut für Umweltanalytik<br />
und Humantoxikologie und verschiedenen Instituten für Rechtsmedizin aus Deutschland, der<br />
Schweiz, Österreich, Luxemburg und den Niederlanden vertreten: Frau Dr. Below, Dr. Bork, Dr.<br />
Briellmann, Dr. Einhellig, Dr. Erkens, Dr. Fritschi, Frau Dr. Goldhausen, Dr. Hindorf, Prof. Käferstein,<br />
Prof. Kauert, Dr. Kühnle, Frau Dr. Lemm-Ahlers, Dr. Matthes, Prof. Möller, Frau Dr. Rümmler,<br />
Dr. Rösner, Dr. Schneider, Dr. Stobbe, Frau van der Laan, Prof. von Meyer, Prof. Vycudilik, Prof.<br />
Wennig, Dr. Zerell.<br />
Aus der Sitzung vom 26.-27.6.03 in Rijswijk/Niederlande:<br />
Kauert: Todesfall einer 35-jährigen Frau, im Blut 2,2 µg/ml Methadon, 13 µg/ml Ketamin und<br />
Doxepin.<br />
Todesfall eines Pflegepatienten mit Fentanylpflaster, im Blut 0,033 µg/ml Fentanyl<br />
und 2,2 µg/ml Tramadol<br />
Briellmann: Todesfälle mit Methadon mit Konzentrationen von 1,5 – 2,5 µg/ml<br />
Aktive Straßenverkehrsteilnehmer mit 2,5 µg/ml Methadon im Blut.<br />
Bork: Verkehrsunfall § 315c, bei 640 ng/ml Dihydrocodein im Blut.<br />
Van der Laan: Führung durch die akkreditierten Bereiche BtM –Analytik und Toxikologie.<br />
Darstellung des Qualitätsmanagementsystems des „Gerechtelijk Laboratoriums“<br />
Bork/Schneider: Phenacetin bzw. Benzocain in Cocainproben<br />
Brielmann: Trimipramin und Paracetamol in Cocain in Basel<br />
Van der Laan: neues Haschischöl mit bis zu 55 % THC in Amsterdam<br />
Stobbe:<br />
Zahl der Cracksicherstellungen in Hamburg sind höher als die von Cocain HCl<br />
Aus der Sitzung vom 5.12.03 in Frankfurt/M.:<br />
Fritschi: Die „nicht geringe Menge“ von Amfetamin bleibt bei 10 g und von Methamfetamin,<br />
MDA, MDMA und MDE bei 30 g.<br />
Schneider: Designeramfetamine 5-MeO-DIPT, 2-CT-7 und 2-CI sind in Tabletten oder Pulver<br />
aufgetaucht.<br />
Bork: Wirkstoffgehalte an Cocain z. Zt. in Berlin teilweise sehr gering (
T + K (2003) 70 (3): 181<br />
Sitzung des Arbeitskreises Extraktion der <strong>GTFCh</strong> vom 03.10.2003<br />
im Institut für Rechtsmedizin Zürich<br />
T. Stimpfl, Wien, Vorsitzender des Arbeitskreises<br />
Stand und Fortgang der Arbeit zur flüssig/flüssig Extraktion mit 1-Chlorbutan:<br />
Es wird ausgiebig die Frage diskutiert, ob die existierende Datensammlung (siehe Homepage<br />
der <strong>GTFCh</strong>) um Extraktionsergebnisse aus biologischem Material erweitert werden sollte,<br />
und welche Matrix sich hier eignet. Dies wäre in Hinblick auf eine Publikation – möglicherweise<br />
in Forensic Science International - durchaus sinnvoll; zusätzlich sollen die gesamten<br />
Daten auch über die <strong>GTFCh</strong>-Homepage verfügbar sein. In der Zukunft werden 4 Labors<br />
Chlorbutanextraktionen durchführen und als Matrix Serum unter einheitlichen Bedingungen<br />
untersuchen. Als Vergleich wird isotonische Kochsalzlösung herangezogen, die Bestimmung<br />
erfolgt mittels HPLC (3 Labors) und GC/MS (1 Labor). Zur Auswertung wird ein interner<br />
Standard zugesetzt.<br />
Berichte der Teilnehmer am Validierungs-Versuch Cannabinoide über Ergebnisse und<br />
Erfahrungen:<br />
3 Resultate zum Versuch der Validierung der Cannabinoide im Serum liegen vor. Mittels SPE<br />
(C18) konnten Nachweisgrenzen von unter 1ng/mL für THC und OH-THC, sowie unter<br />
2ng/mL für THCA erreicht werden. In allen erfolgreichen Versuchen wurden die Analyte<br />
methyliert. Bei der Silylierung traten Probleme durch Matrixinterferenzen (insbesondere bei<br />
THC) auf.<br />
Diskussion über zukünftige Ziele des Arbeitskreises:<br />
Möglichkeiten und Probleme der automatisierten Probenvorbereitung wurden diskutiert<br />
(ASPEC von Gilson, RapidTrace von Zymark, Prospekt von Spark, Allex von Mettler<br />
Toledo).<br />
Polymerphasen und Mischphasen sollen in bezug auf ihre Leistungsfähigkeit für Organproben<br />
verglichen werden. Die Untersuchungen werden in verschiedenen Labors durchgeführt und<br />
die Ergebnisse sollen anschließend im AK diskutiert werden.<br />
Durchführung von Arbeitstreffen mit praktischen Ansätzen werden allgemein als sinnvoll<br />
angesehen und als zukünftige Ergänzung z.B. auf Workshops der <strong>GTFCh</strong> vorgeschlagen.<br />
Nächster Sitzungs-Termin:<br />
Am 1. April 2004 von 8-12 Uhr im Rahmen der Fortbildungsveranstaltung der <strong>GTFCh</strong> in<br />
Kirkel.
T + K (2003) 70 (3): 182<br />
Buchbesprechung<br />
Hallucinogens – A Forensic Drug Handbook<br />
Richard Laing and Jay A. Siegel, Academic Press, London – San Diego 2003,<br />
gebunden, 53,95 £, ISBN 0-12-433951-4<br />
Fritz Pragst<br />
In dem vorliegenden Buch werden in fünf Kapiteln von neun Autoren wesentliche Aspekte<br />
dieser schillernden Drogengruppe dargestellt.<br />
Barry L. Beyerstein ( Psychologieprofessor an der Simon Fraser Unversity) und Mark F. Kalchik<br />
(Chemiker und Senior Kriminalist im Staatlichen Labor in Fresno) stellen im ersten Kapitel<br />
auf 36 Seiten die Geschichte der psychedelischen Erfahrung dar. Von der zufälligen Entdeckung<br />
der Urmenschen bei der Suche nach neuer Nahrung über die rituelle Nutzung für<br />
magische, religiöse und zeremonielle Zwecke unter schamanischer Kontrolle, deren Unterdrückung<br />
durch die europäischen Eroberer bis hin zu der heutigen Kontroverse von unausrottbar<br />
fortbestehender Anwendung und gesetzlichem Verbot wird die Stellung der Halluzinogene<br />
in der Geschichte der Menschheit beschrieben. Das Kapitel enthält Angaben zur chemischen<br />
und botanischen Klassifizierung der psychoaktiven Pflanzen sowie zur Einteilung<br />
nach beteiligten Neurotransmittern und nach Effekten auf Bewußtsein und Verhalten. In<br />
Unterkapiteln wird speziell auf psychedelische Pflanzen (LSD und Datura), Pilze<br />
(Fliegenpilz, Psilocybe), den Peyote-Kaktus und weitere pflanzliche Halluzinogene, die<br />
Harmin oder Dimethyltryptamin enthalten oder auf Khat und Kava eingegangen. Als<br />
tierisches Halluzinogen wird Bufotenin beschrieben. Synthetische Substanzen spielen hier<br />
keine Rolle.<br />
Vorkommen, Erscheinungsformen und Art des Konsums der Halluzinogene werden auf 29<br />
Seiten im zweiten Kapitel von Terry A. Dal Cason (Senior Forensic Chemist at the Drug<br />
Enforcement Administration of the US Department of Justice) und Edward S. Franzosa<br />
(Senior Forensic Chemist of the Special Testing and Research Laboratory at Dulles, VA) dargestellt.<br />
Ausführlich wird auf Dosis und Zubereitung von LSD in Tabletten, Filterpapier-<br />
Trips, Lösungen, Pulver, Kapseln oder Gelatinematrix eingegangen. Speziell auf Papier ist<br />
LSD Abbaureaktionen durch Licht, Wärme oder Radikale ausgesetzt, was eine Braunfärbung<br />
älterer Trips bewirkt. Unter dem Abschnitt „Indolalkylamine“ wird neben den Psilocybe-<br />
Pilzen auch auf die selten angetroffenen Fälle mit N,N-Dimethyltryptamin und 5-Methoxy-<br />
N,N-diisopropylamin hingewiesen. Eine Beschreibung der Gewinnung und des Gebrauchs der<br />
Peyote-Buttons sowie das Auftreten und die Rolle der synthetischen Verbindungen 2-CB,<br />
STP, DOB und TMA in der Vergangenheit werden im Abschnitt Phenylethylamine behandelt.<br />
PCP, Ketamin und ß-Carboline schließen dieses Kapitel ab.<br />
Der von seinen Büchern „Pihkal“ und „Tihkal“ bekannte frühere Senior Research Chemiker<br />
der Dow Chemical Company und seit 1968 Privatwissenschaftler Alexander T. Shulgin ist<br />
Autor des 70seitigen Kapitels 3 „Basic Pharmacology and Effects“. Hier werden unter strukturellen<br />
Gesichtspunkten die Halluzinogene in neun Gruppen bezüglich der Struktur-Wirkungsbeziehungen,<br />
insbesondere des Einflusses von Substituenten untersucht. Als Wirkungen<br />
werden die „Intoxikation“ (messbar durch das „High-Gefühl“, Veränderungen der optischen<br />
Eindrücke oder Tonempfindungen), die „Introspection“ (in sich gekehrt sein, Dialog mit dem<br />
Unbewussten) und das „Escape“ (sich außerhalb der gewohnten inneren und äußeren Welt<br />
befinden, z. B. auf kosmischem Niveau) bewertet. Als Grundverbindungen werden Mescalin,<br />
Thiomescalin, 2,5-Dimethoxyphenylethylamin, 2,5-Dimethoxy-4-methylthiophenylethylamin,<br />
3,4,5-Trimethoxyamphetamin, 2,5-Dimethoxy-4-methylamphetamin, N,N-Dimethyl-
T + K (2003) 70 (3): 183<br />
tryptamin (DMT), Psilocybin und LSD betrachtet. In Tabellen werden für die einzelnen<br />
Gruppen das von der jeweiligen Leitsubstanz veränderte Substitutentenmuster, die zur Erreichung<br />
des Effekts notwendige Dosis in mg und die Potenz beim Menschen in Mescaline-<br />
Units bei den Phenylethylaminen (M.U.) bzw. DMT-Units („x DMT“) bei den Indolverbindungen<br />
und LSD-Units („x LSD“) bei den LSD-Abkömmlingen aufgeführt. Die Angaben<br />
stammen aus Studien in klinischer Umgebung oder z. T. wahrscheinlich auch aus den zahlreichen<br />
Selbstversuchen des Autors. Von den zahlreichen Phenylethylaminderivaten wurde dem<br />
4-Propyl-2,5-dimethoxyphenylethylamin mit 40 M. U. die höchste Aktivität zugeordnet, während<br />
die mehr bekannten Substanzen DOB und DOM nur 16 bzw. 8 M. U. erhielten. Die<br />
Potenz von LSD wurde von keinem seiner Abkömmlinge übertroffen. Der Autor befasst sich<br />
in einem weiteren Unterabschnitt ausführlich mit der US amerikanischen Drogengesetzgebung.<br />
Sein Literaturverzeichnis umfasst ausschließlich Eigenzitate.<br />
Methoden der Herstellung illegaler Drogen werden von Richard R. Laing („Health Canada“,<br />
Präsident der „Association of Clandestine Laboratory Investigating Chemists“) und John<br />
Hugel (“Drug Analysis Service” in “Health Canada”) auf 49 Seiten behandelt. Ein erheblicher<br />
Umfang wird den verschiedenen gängigen Wegen zur Umwandlung von Lysergsäure<br />
oder Ergotamin in LSD eingeräumt. Ausführlich dargestellt werden weiterhin die Synthesewege<br />
der Indolalkylamine, der Phenylalkylamine, sowie von PCP, Ketamin und Analoga. Ein<br />
Abschnitt bezieht sich auf die Kultivierung von Ergot Fungus und von Psilocybin Fungi.<br />
Einem Abschnitt über die weltweite Verteilung der Halluzinogene ist zu entnehmen, dass 25,5<br />
Millionen Menschen weltweit Halluzinogene konsumieren, wobei allerdings Ecstasy einbezogen<br />
ist. Bei den aufgebrachten illegalen Labors standen im Jahre 2000 die Niederlande mit<br />
23 an der Spitze. LSD wird wahrscheinlich nur durch wenige Gruppen in den USA hergestellt<br />
und von dort weltweit verteilt. Die Wiedergabe eines Interviews mit einem „Clandestine<br />
Chemist“ schließt dieses Kapitel ab. Der in Kanada festgenommene und nach Kalifornien<br />
ausgelieferte Chemiker hatte insgesamt 24 kg Ergotamin (Preis 3-7 US-$/g) nach Kanada<br />
geschmuggelt und jährlich 900 g LSD produziert.<br />
Das letzte Kapitel umfasst die Analyse von Halluzinogen-Substanzproben durch IR-, MS- und<br />
NMR-Spektroskopie. Die Spektren der wesentlichen Halluzinogene sind abgebildet. Angaben<br />
zur Analyse aus menschlichem Material liegen nicht vor.<br />
Insgesamt handelt es sich um ein sehr informatives, interessant geschriebenes und mit detaillierten<br />
Angaben reich ausgestattetes Buch über diese Spezialgruppe illegaler Drogen, das<br />
auch zum Nachschlagen in forensisch-toxikologischen Labors sehr zu empfehlen ist. Vermisst<br />
werden medizinische Angaben zu den neuesten Erkenntnissen über den neurologischen Wirkungsmechanismus<br />
und die Veränderungen im Gehirn unter der Wirkung von Halluzinogenen,<br />
über akut toxische Wirkungen und Nebenwirkungen der Substanzen mit entsprechenden<br />
Kasuistiken, über Halbwertszeiten, Metabolismus und Blutspiegel. Diese Dinge sind aber für<br />
viele der behandelten Substanzen sicher noch unbekannt. Diese Mängel tun insgesamt der<br />
hohen Bewertung dieses Buches jedoch keinen Abbruch.
T + K (2003) 70 (3): 184<br />
Berichte von Tagungen<br />
Fritz Pragst, Berlin<br />
Wie in jedem Jahr war auch dieser Spätsommer und Herbst überreich an Tagungen, Kongressen<br />
und Workshops mit toxikologischem oder der Toxikologie verwandtem Inhalt, so dass es<br />
dem mit der Last der täglichen Aufgaben und Probleme befassten Kollegen kaum möglich<br />
war, an allen diesen Veranstaltungen teil zu nehmen oder gar die vielfältigen Inhalte auch nur<br />
annähernd zu verdauen. Andererseits lohnt es sich für den Teilnehmer durchaus, aus der<br />
Gesamtheit der oft durch Redundanz belasteten Beiträge das für ihn selbst wesentliche<br />
herauszufinden und in seine Arbeit einfließen zu lassen. In diesem Sinne soll hier über drei<br />
wertvolle Veranstaltungen berichtet werden.<br />
<strong>GTFCh</strong>-Workshop 2./3. Oktober 2003 in Zürich<br />
Das Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich war Veranstaltungsort des diesjährigen<br />
<strong>GTFCh</strong>-Workshops. Dr. Peter Iten und seine Mannschaft haben durch minutiöse Planung und<br />
präzise Vorbereitung dafür gesorgt, dass es sowohl wissenschaftlich als auch gesellschaftlich<br />
ein voller Erfolg wurde. Wie in den letzten Jahren wurden von den ca. 120 Teilnehmern (mit<br />
Industrievertretern und aktiven Teilnehmern ca. 170 Personen, s. Gruppenbild) sieben thematische<br />
Stationen und die Industrieausstellung absolviert.<br />
In Station 1 (C. Bremer, P. X. Iten) wurden Möglichkeiten der Festphasenextraktion von Blutund<br />
Urinproben an Isolut HCX-Säulen im Vergleich zur Flüssig/Flüssigextraktion mit<br />
anschließender zweidimensionalem DC-Screening und Auswertung durch UV/VIS-Remissionsspektroskopie<br />
demonstriert. Es ergab sich, dass für basische und amphotere Verbindungen<br />
ähnliche Wiederfindungsraten um 80-95 % erreicht wurden. Für die Organaufbereitung wurde<br />
die Extraktion in einem Dialyseschlauch (Spektraphor-Membran, Durchmesser 16 mm) und<br />
mittels „Stomacher“-Extraktionsbeutel mit der Flüssig/flüssig-Extraktion nach Homogenisierung<br />
verglichen. Hier lieferte die Flüssig-Flüssigextraktion die höheren Ausbeuten.<br />
Vorteste sowie DC-, UV- und IR-Methoden zum Prüfen von Pulvern, Tabletten, Spritzeninhalten<br />
und vergifteten Nahrungsmitteln wurden in Station 2 (M. Schmidt, A. Oestreich und P.<br />
X. Iten) demonstriert. Jeder Teilnehmer konnte durch Glüh-, Brenn- und Geruchsprobe am<br />
Bunsenbrenner sowie durch Löseversuche in verschiedenen Solventien und einfache Fällungs-<br />
oder Farbteste seine Erfahrungen aus dem chemischen Grundstudium wieder auffrischen.<br />
Solche Versuche sind vor allem bei anorganischen Substanzen sehr wertvoll, auf die<br />
das toxikologische Routinelabor heute häufig nicht mehr eingerichtet ist.<br />
Maximale Qualitätssicherung durch Automation bei der Blutalkoholanalyse wurde in Station<br />
3 (M. R. Baumgartner, P. X. Iten, L. Ebenhöh) gemeinsam mit der INTEG Labordatensysteme<br />
GmbH demonstriert. Vom Barcode-Scanner über die beiden Waagen bis zu den<br />
Autosamplern der beiden Gaschromatographen ist alles vernetzt und mit EDV-System des<br />
Instituts verbunden. Ein Validierungsmodul führt automatisch mittels der Standard-Proben<br />
eine Kalibration durch, berechnet die Alkoholkonzentration und nimmt eine statistische<br />
Bewertung vor. Manuelle Änderungen werden durch elektronische Unterschrift<br />
dokumentiert. Die Probe wird an der Waage nur automatisch einpipettiert, wenn der<br />
verbundene Barcodeleser sie vorher identifiziert hat.<br />
Die Grundlagen der DNA-Analysen und ein Eiblick in die Arbeitsweise der schweizerischen<br />
DNA-Datenbank wurde in Station 4 (A. Schibli, C. Ilgner, P. Voegli, A. Kratzer) vermittelt.<br />
Ende August 2003 befanden sich in der Eidgenössischen DNA-Datenbank 34.207 Personenprofile.<br />
Aus Datenschutzgründen sind Personendaten und genetisches Material sind von
Abb. 1. Teilnehmer am Workshop der <strong>GTFCh</strong>, 2./3. Oktober 2003 in Zürich<br />
T + K (2003) 70 (3): 185
T + K (2003) 70 (3): 186<br />
Anfang an strikt getrennt und nur in einer EDNA-Koordinationsstelle über die PCN (process<br />
controll number) zusammenführbar.<br />
Die Grundlagen der Festphasenextraktion wurden von R. Kupferschmidt (Sepatis AG) überzeugend<br />
und mit kleinen Handversuchen auch anschaulich in Station 5 demonstriert. Hier<br />
konnte auch der fortgeschrittene Praktiker zahlreiche Tricks für seine Arbeit mitnehmen.<br />
Die quantitative Benzodiazepin-Analyse aus Vollblut und Serum durch LC-MS/MS (F.<br />
Dussy, C. Hamberg und T. Briellmann) sowie die Bestimmung von Psilocin und Psilocybin<br />
mittels Kapillarelektrophorese (M. Schläpfer, M. Bovens) in den Stationen 6 und 7 sind in<br />
diesem Heft auf S. 158 und S. 164 vollständig wiedergegeben. Die Planung einer ganzen<br />
Station für die Industrieausstellung hat sich auch hier bewährt und gab den Teilnehmern Zeit,<br />
Neuentwicklungen für uns auf den Gebieten der Immunoassays, der Extraktionstechniken, der<br />
Chromatographie und der Spektroskopie kennen zu lernen. Das 78seitige gebundene Handout<br />
enthält definierte Vorschriften für alle präsentierten Methoden.<br />
Abb. 2. Workshop der <strong>GTFCh</strong> in Zürich. Die Station 9 fand am Abend des 02.10.03 auf dem Rüetli-Berg statt.<br />
Demonstriert wurde die Anwendung eines modifizierten Alpenhorns zum kombinierten Alkohol- und Drogentest.<br />
Das Messprinzip der Infraschall-Atemalkoholkontrolle beruht auf einer spezifischen und konzentrationsabhängigen<br />
Modulation der Schallwellen durch Ethanol. Die mit dem Atem ausgeschiedene Mundflüssigkeit<br />
(Gemisch aus Speichel und Lungenexsudat) wird im Mundstück aufgefangen und dort durch neuartige Immuno-<br />
Shunts (antikörpermodifizierte Halbleitersensoren mit Schaltereffekt bei Drogenbelastung) auf die üblichen<br />
Drogen geprüft. Durch die eingebaute Kamera wird gleichzeitig die durch den Atemdruck bedingte Rötung des<br />
Gesichts und die Pupillenerweiterung als Maß für die psycho-physiologischen Wirkungen von Alkohol und<br />
Drogen dokumentiert. Das Foto zeigt die Anwendung der Methode im Doppelblindversuch mit Workshopteilnehmern<br />
aus verschiedenen europäischen Ländern. Obwohl Luxemburg (vertreten R. Wennig, links) für den<br />
höchsten Alkoholkonsum in der EG bekannt ist, wurden maximale Werte beim Vertreter Deutschlands (H. H.<br />
Maurer, Mitte) vor Österreich (W. Vycudilik, rechts) gemessen. Das Gerät soll daher am 1. April 2004 in einem<br />
„on-site“-Einsatz im Saarland unter feldmäßigen Bedingungen erprobt werden. Von den Ergebnissen wird es<br />
abhängen, ob die Lübecker Firma Dräger das bislang in handwerklicher Einzelfertigung hergestellte Gerät unter<br />
Bezeichnung DATT-7104ah (Drug and Alcohol Testing Tube 7104 alphorn) in die Serienproduktion<br />
übernehmen wird. In diesem Falle wird das wegen seiner Länge weithin sichtbare Testrohr mit der üblichen<br />
grün-grau-braun-gescheckten Tarnbemalung versehen werden müssen.<br />
Der Ausflug zum Üetliberg mit dem herrlichen Rundblick bei gutem Wetter vom<br />
Aussichtsturm kurz vor Sonnenuntergang und dem gemeinsamen Nachtessen im dortigen<br />
Restaurant Uto Kulm bei Alphornbegleitung war ein besonders schönes Erlebnis. Das<br />
mehrgängige Essen wurde durch eine denkwürdige Tischrede des Gastgebers P. Iten<br />
aufgelockert, in der er in seiner scherzhaft-ironischen Art die Probleme und Freuden bei der<br />
Organisation eines Workshops charakterisierte, und die in vollem Wortlaut in diesem Heft auf
T + K (2003) 70 (3): 187<br />
S. 192-193 abgedruckt ist. Einen internationalen Wettbewerb der Teilnehmerländer im<br />
Alphornblasen gewann Hans H. Maurer, dessen Aufführung einer Melodie schon sehr nahe<br />
kam.<br />
Third European Meeting on Hair Analysis of the Society of Hair Testing<br />
in Heraklion, 6.-8. Oktober 2003<br />
Nachdem die Society of Hair Testing (SoHT) im vorigen Jahr einen praktischen Workshop<br />
organisierte, wurde in diesem Jahr unter der Leitung des Gastgebers Aristides M. Tsatsakis<br />
eine theoretische Veranstaltung durchgeführt. Veranstaltungsort war das direkt am Strand<br />
gelegene Hotel „Kreta Maris“. Es wurden 24 Vorträge gehalten sowie 4 Poster präsentiert,<br />
und es waren 54 Teilnehmer anwesend. Die Beiträge sollen in einem Sonderheft von „Forensic<br />
Science International“ veröffentlicht werden.<br />
Den Auftakt bildete ein Vortrag von P. Kintz über die einmalige Rolle der Haare bei der<br />
Dokumentation von DSFA (drug facilitated sexual assault). Unter Verwendung von<br />
GC-MS-MS und LC-MS-MS ließ sich die einmalige Aufnahme von GHB, Flunitrazepam,<br />
Clonazepam, Lorazepam, Bromazepam oder Zolpidem nachweisen. Es wurden authentische<br />
Fälle mit Zolpidem, Buprenorphin, GHB, Cannabis, MDMA, Clonazepam und Flunitrazepam<br />
vorgestellt. T. Cairns (Culver City, USA) stellte vergleichende Untersuchungen zum Nachweis<br />
von Cocain Metaboliten im Haar und im Urin mittels RIA vor. F. Sporkert und F. Pragst<br />
(Lausanne und Berlin) berichteten über die Anwendung der Haaranalyse zur Kontrolle des<br />
Opioid-Entzuges unter Narkose an der Berliner Charité.<br />
J. Klein (Montreal) bestimmte Nicotin und Cotinin in den Haarproben von Frauen (12 aktive<br />
und 20 passive Raucher sowie 77 Nichtraucher) unmittelbar nach der Entbindung in den den<br />
Trimestern entprechenden Haarsegmenten. Die Bestimmung von Squalen im Haar durch<br />
HPLC und die Anwendung dieser Substanz als natürlicher innerer Standard zur verbesserten<br />
Interpretation von Fettsäureethylesterkonzentrationen im Haar als Alkoholmarker wurde von<br />
V. Auwärter (Berlin) vorgetragen. M. Yegles (Luxembourg) und V. Auwärter (Berlin) führten<br />
an Haarproben von 3 Abstinenzlern, 4 Normaltrinkern, 10 Alkoholikern in der Entzugsbehandlung<br />
und 11 Todesfällen einen Vergleich der Konzentrationen von Ethylglucuronid und<br />
Fettsäureethylestern durch.<br />
M. Tududaki und A. M. Tsatsakis (Heraklion) gaben in zwei Vorträgen einen<br />
Literaturüberblick über die Anwendung der Haaranalyse zur Kontrolle der Belastung durch<br />
Pestizide und Umweltgifte und stellten die Ergebnisse von Versuchen mit Ratten vor, die das<br />
Organophosphatpestizid Diazinon über das Trinkwasser aufgenommen hatten. Als Beitrag zur<br />
Qualitätssicherung wollte G. Kauert (Frankfurt/Main) die Bestätigung einer aus dem Methanol/Ultraschallextrakt<br />
positiven Haarprobe durch eine zweite Analyse aus einem anderen Probenaliquot<br />
unter Aufreinigung die Festphasenextraktion verstanden wissen. In die gleiche<br />
Richtung zielte der Beitrag von C. Staub (Genf) über Grundlagen der Methodenvalidierung<br />
und ihre Anwendung auf die Haaranalyse. H. Sachs (München) stellte einen in der <strong>GTFCh</strong><br />
(Arbeitsgruppe Qualitätssicherung) in Arbeit befindlichen Vorschlag für Richtlinien zur<br />
Haaranalyse vor, der als Basis für eine Konsensusdiskussion (s. u.) dienen sollte. Mit dem<br />
gleichen Ziel wurden die „Guidelines for federal workplace testing programs“ von C. Moore<br />
(Chicago) vorgetragen. Im gleichen Zusammenhang ist auch der erfreulich kritische und erfrischende<br />
Beitrag von P. Hemmersbach (Oslo) über Sinn und Unsinn der Akkreditierung in der<br />
Dopingkontrolle zu sehen.<br />
Von C. Jurado (Sevilla) wurden die Ergebnisse der Ringversuche der SoHT von 2001-2003<br />
vergleichend ausgewertet. Während die qualitativen Ergebnisse sehr gut ausfielen, wurde eine<br />
Streuung der quantitativen Werte vor allem auf die unterschiedlichen Extraktionsprozeduren<br />
der Teilnehmer zurückgeführt. Weniger gut sahen nach Bericht von S. Pichini (Rom) die
T + K (2003) 70 (3): 188<br />
Ergebnisse in einem Ringversuch mit 23 Teilnehmern in Italien aus, von denen in drei Durchgängen<br />
nur 42%, 37 % und 87% befriedigende Resultate lieferten.<br />
Eine informationstheoretische Abhandlung zur Identifizierungskraft (identification power)<br />
wurde von D. A. Kidwell (Washington) vorgetragen. Er zeigte, dass die LC-MS-Spektren in<br />
dieser Hinsicht den GC-MS-Spektren weit unterlegen sind, wobei bei auch die in der Haaranalyse<br />
praktizierte SIM-Methode ihre Grenzen hat. M. Uhl (München) stellte die Frage nach<br />
einer geeigneten Strategie für den Nachweis von Cannabiskonsum. Anhand von statistischer<br />
Auswertung der Ergebnisse und Einzelfallbetrachtungen kommt der Autor zu der bevorzugten<br />
Strategie, den ELISA-Test als Initialtest zu verwenden und positive Ergebnisse durch Prüfung<br />
auf THC-COOH zu betätigen. Von V. Hill (Culver City) wurden in zwei Vorträgen die regulatorischen<br />
Studien zur RIA-Bestimmung von Methamphetamin/MDMA und Cocain in<br />
menschlichem Haar vorgestellt.<br />
R. Stanszeck (Krakow) stellte eine Metode zur Bestimmung von acht underivatisierten<br />
Amphetaminderivaten im Haar durch HPLC-APCI-MS vor, wobei Nachweisgrenzen zwischen<br />
0,05 und 0,20 ng/mg erreicht wurden. Ein Screeningverfahren auf die üblichen illegalen<br />
Drogen und einige Benzodiazepine im Haar wurde von R. Kronstrand (Linköping) auf der<br />
Basis von LC-MS-MS entwickelt. In drei weiteren LC-MS-Arbeiten wurde die Prüfung auf<br />
Opiate und Cocain im Haar durch K. B. Scheidweiler (Baltimore, USA) und auf<br />
Benzodiazepine in Urin und Haaren von M. Chezé (Paris, Nachweisgrenzen 0,5 – 5 pg/mg)<br />
und die Analyse der wichtigsten Opiate im Haar und im Speichel von Wang (Salt Lake City,<br />
cutoff 200 pg/mg) vorgestellt.<br />
Der Versuch, in einer 2 ½ Stunden langen Diskussion einen Consensus für die Akkreditierung<br />
in der Haaranalyse zu erreichen, blieb schon ziemlich früh in der Agenda bei der Frage stecken,<br />
ob außer der üblichen GC-MS-Analyse zwingend als zweite Methode eine immunologische<br />
Untersuchung durchgeführt werden muss. Hier wie auch in anderen Punkten ist sicher<br />
noch viel Arbeit zu leisten, bis Einigkeit zwischen den amerikanischen und europäischen<br />
Ansichten erzielt wird.<br />
Der Gastgeber hat sich viel Mühe gegeben, auch den geselligen Teil der Tagung angenehm zu<br />
gestalten. In Erinnerung bleibt u. a. eine Besuch im historischen Museum in Heraklion. Anhand<br />
von mehr als zweitausend Jahre alten Exponaten wurde mehrfach betont, dass das damals<br />
auf Kreta herrschende Matriarchat der eigentliche Grund für den lange währenden Frieden<br />
und Wohlstand auf der Insel war. Die nächste Veranstaltung der SoHT wird am 23.-25.<br />
Mai 2004 in Chicago wieder mehr praktischen Gesichtpunkten gewidmet sein (s. S. 198).<br />
41 st Meeting of the International Association of Forensic Toxicologists,<br />
16.-20. November 2003 in Melbourne<br />
Die von Olaf Drummer und seinen australischen Kollegen hervorragend organisierte diesjährige<br />
TIAFT-Konferenz fand im Hilton-Hotel Melbournes mit 327 Teilnehmern aus 41 Ländern<br />
statt. Das wissenschaftliche Programm war mit 73 Vorträgen ohne Parallelsitzungen und<br />
mit 120 Postern reichlich gefüllt und forderte eine strenge Zeitdisziplin, auf die die Sitzungsleiter<br />
auch streng achteten. Die Vorträge waren in 10 Sitzungen und einem ergänzenden Symposium<br />
so gut es ging nach inhaltlichen Gesichtspunkten geordnet. Sie wurden ausschließlich<br />
durch PowerPoint-Präsentationen illustriert. Die Poster konnten in zwei Durchgängen jeweils<br />
zwei Tage ausgehängt werden, feste Posterzeiten gab es nicht, so dass es schwierig war, mit<br />
den Autoren in Kontakt zu kommen. Die Beiträge konnten entweder in Sonderbänden von<br />
„Forensic Science International“ oder von „Journal of Chromatography“ oder in einem<br />
Tagungsband zur Publikation eingereicht werden.
T + K (2003) 70 (3): 189<br />
Zwei einleitenden Plenarvorträgen wurde jeweils eine Redezeit von 30 min eingeräumt. M. A.<br />
Huestis (Baltimore, USA) beleuchtete die Bedeutung der Pharmakokinetik für die Interpretation<br />
forensisch toxikologischer Analysenergebnisse. Mit dem Schwerpunkt auf THC und<br />
Methamphetamin wurde gezeigt, wie die Ergebnisse neuerer Studien bei kontrollierter Verabreichung<br />
der Wirkstoffe und die umfassende Berücksichtigung der chemischen und pharmakologischen<br />
Eigenschaften sowie die Einbeziehung alternativer Probenmaterialien zu einer<br />
verbesserten Bewertung herangezogen werden können. A. Polettini (Pavia, Italien) referierte<br />
über die Fortschritte und Perspektive der LC-MS in der forensischen Toxikologie, wobei die<br />
verschiedenen Ionisationstechniken (Elektrospray, APCI, Photoionisation, Sonic Spray) und<br />
der Massentrennung (Quadrupol, Triple-Quadrupol, Ionenfalle, TOF und aus diesen resultierende<br />
Hybrid-Konfigurationen) mit ihren Vor- und Nachteilen behandelt wurden. Er vertrat<br />
die Ansicht, dass der Trend zu steigender Auflösung und Massengenauigkeit eine neue Perspektive<br />
für die „General Unknown Analyse“ eröffnet, indem die genaue Molekularmasse<br />
und damit die Summenformel für die Indentifizierung herangezogen wird.<br />
LC-MS war auch der Schwerpunkt der ersten Sitzung (Emerging Techiques). H. H. Maurer<br />
(Homburg/Saar) wies dabei in seinem „Kaynote“-Beitrag dieser Methode zum gegenwärtigen<br />
Zeitpunkt im Vergleich zur GC-MS eher eine ergänzende und bestätigende Rolle zu. Weitere<br />
Beiträge hierzu befassten sich mit der Verbesserung von LC-MS-Spektrenbibliotheken für die<br />
Systematische Toxikologische Analyse (C. A. Müller, Freiburg), der Vergleichbarkeit von<br />
LC-MS-Spektren, die an verschiedenen Geräten gemessen wurden (M. Gergov, Helsinki,<br />
Finnland), dem Nachweis von 21 Drogen im Speichel (H. Torrance, Glasgow, UK), der<br />
Bestimmung von Fentanyl und Loperamid (S. S. Johansen, Kopenhagen, Dänemark) und dem<br />
Nachweis von Doxacurium in einem Todesfall (M. A. Montgomery, Quantico, USA).<br />
In zwei Sitzungen über alternative Probenmaterialien und einem ergänzenden Symposium<br />
über „Oral Fluids“ ging es fast ausschließlich um Speichel (oder mehr umfassend: um die aus<br />
dem Mund gewinnbare Flüssigkeit, insgesamt 14 von 18 Vorträgen). Die starke Betonung<br />
dieses Probenmaterials zeigt einerseits das starke Interesse in Zusammenhang mit der Nutzung<br />
für den „on-site“-Drogentest, andererseits aber auch das heftige Drängen der verschiedenen<br />
Testanbieter auf diesen wichtigen Markt. Außer einem mehr grundlegenden Übersichtsbeitrag<br />
von A. G. Verstraete (Ghent, Belgien) und einer Darstellung des Prinzips der<br />
„Uplink-Technology“ von R. S. Niedbala (Bethlehem, USA) und S. Steinmeyer (Lübeck)<br />
handelte es sich um die statistische Auswertung von Testreihen mittels der verschiedenen<br />
Immunoassay-Techniken im Vergleich zur Bestätigungsanalytik. P. Kintz (Strasbourg,<br />
Frankreich) zeigte allerdings, dass Speichel keine Vorteile für die Untersuchung von DSFA-<br />
Fällen hat (DSFA = Drug Facilitated Sexual Assault). Eine willkommene Abwechslung waren<br />
die Untersuchungen zum Zeitprofil von Buprenorphin in Muttermilch (P. Marquet, Limoges,<br />
Frankreich), die Anwendung der Haaranalyse in der Untersuchung von DFSA-Fällen mit<br />
Zolpidem (M. Villain, Strasbourg, Frankreich) und die Untersuchung einzelner Haare<br />
Napoleons zur Prüfung auf die vermutete Arsenvergiftung (R. Wennig, Luxembourg).<br />
Letztere Studie ermöglichte mit der Methode „Nano-SIMS 50“ (Kombination der Sekundär-<br />
Ionen-Massenspektrometrie mit der Ionenmikroskopie bei einer Auflösung von 50 nm) die<br />
Messung der Arsenverteilung über den Haarquerschnitt, wobei besonders hohe<br />
Konzentrationen in der Kutikula und der Medulla gemessen wurden. Dieses wird nach<br />
Vergleich mit Haaren, die in Arseniklösungen inkubiert waren und eher eine Gleichverteilung<br />
aufwiesen, als Hinweis darauf gewertet, dass Napoleon das Gift durch Ingestion<br />
aufgenommen hat.<br />
In der Sitzung 4 über post-mortem Toxikologie ging es nach kritischen Worten von R. A.<br />
DeZeeuw (Groningen, Niederlande) über die Unsicherheit der GC-MS-Identifikation z. B. um<br />
die Verteilung von Cocain-Metaboliten in postmortalen Blut- und Urinproben (B. D. Paul,<br />
Rockville, USA), um den Nachweis von Benzodiazepinen in einer einzigen Larve (N. Samyn,
T + K (2003) 70 (3): 190<br />
Brüssel, Belgien) oder um die Instabilität von Pankuronium in Blut- und Leberproben (M.<br />
Kala, Krakow, Polen). In der Sitzung „Klinische Toxikologie und TDM“ bildeten Untersuchungen<br />
zum Cannabis den Schwerpunkt, etwa zum kinetischen Profil von Cannabinoiden in<br />
der Muttermilch (P. Mura, Marseille, Frankreich) oder zum Mechanismus der Verfälschungsreagenzien,<br />
z. B. Pyridinium Chlorochromat, auf THC-Metabolite im Urin (J. S. C.<br />
Tsai Indianapolis, USA).<br />
Um pflanzliche und tierische Gifte handelte es sich in der Sitzung 6. Die hohe Belastung der<br />
südafrikanischen Landbevölkerung durch Mycotoxine (Fumonisin) als Ursache von Oesophaguskrebs<br />
wurde von M. F. Dutton (Doornfontain, Südafrika) analytisch nachgewiesen, und<br />
von N. M. Harding (Johannisburg, Südafrika) wurden die Alkaloide Buphanamin, Buphanesin<br />
und Buphanidrin in zwei Todesfällen mit den Zwiebeln der südafrikanischen Pflanze<br />
„Boophane disticha“ analytisch festgestellt. K. Winkel (Melbourne, Australien) hielt einen<br />
Übersichtsvortrag über Art und Häufigkeit von Schlangenbissen in Australien. Besonders<br />
anschaulich und interessant war ein Vortrag von W. Bernhard (Bern, Schweiz) über die Cannabisproduktion<br />
in der Schweiz, wo man dazu übergegangen ist, Setzlinge von besonders<br />
ertragreichen Pflanzen anzubauen.<br />
In der Sitzung „Allgemeine Toxikologie“ wurde von modernen Trends in der Festphasenextraktion<br />
(N. J. K. Simpson, Mulgrave, Australien) über Fettsäureethylester als Alkoholmarker<br />
im Wischtest (F. Pragst, Berlin), Anwendung der Kapillarelektrophorese zur chiralen Trennung<br />
von Methadon und dessen Metaboliten bis zur Analyse von GHB in postmortalem Blut<br />
(P. Kintz, Strasbourg, Frankreich) und im Urin durch LC-MS-MS (M. Wood, Brüssel, Belgien)<br />
eine sehr heterogene Mischung präsentiert. Die Instabilität der Calciumantagonisten<br />
vom Dihydropyridintyp in der Probenvorbereitung zur Bestimmung mittels LC-MS-MS<br />
wurde von W. Weinmann (Freiburg) näher beleuchtet.<br />
Die Sitzung „Alcohol, Drugs and Driving“ wurde durch einen beeindruckenden Vortrag über<br />
die Effekte von Stimulantien wie Methamphetamin und Cocain von B. K. Logan (Seattle,<br />
USA) eingeleitet. Während bei niedrigen Dosen erhöhte Aufmerksamkeit, Vertreiben der<br />
Müdigkeit und verbesserte Reaktionszeit positiv zu werten sind, treten bei höheren Dosen<br />
Erregung, Rastlosigkeit, und Euphorie gefährlich in den Vordergrund. Bei fortgesetzt hoher<br />
Dosis kann sich ein psychotisches Verhalten manifestieren, das durch Paranoia, Delusionen,<br />
Pseudohalluzinationen und irrationales gewalttätiges Verhalten gekennzeichnet sein kann.<br />
Weitere Beiträge in dieser Sitzung beschäftigten sich mit den Veränderungen der Drogensituation<br />
in Oberösterreich (T. Keller, Salzburg), dem „Cannabis Influence Factor“ CIF (T.<br />
Daldrup, Düsseldorf) oder der Bedeutung des Konsums von Mohnsamen bei den Opiat-Testergebnissen<br />
(M. Möller, Homburg/Saar).<br />
Die Sitzung „Drugs in Sport and Doping Control“ war überwiegend den Rennpferden gewidmet.<br />
Hier wird vielerorts eine völlige Medikamentenfreiheit gefordert. Grenzwerte, Kriterien,<br />
Qualitätssicherung und zukünftige Herausforderungen auf diesem Spezialgebiet wurden von<br />
T. S. M. Wan aus dem „Race Laboratory“ in Honkong vorgestellt. Die Prüfung auf Antidiabetika<br />
in Plasma und Urin von Rennpferden ( E. N. M. Ho, gleiches Laboratorium) und von<br />
quaternären Ammoniumverbindungen wie z. B. Pyridostigmin oder Vecuronium durch LC-<br />
MS im Pferdeurin (K. C. H. Yiu, gleiches Laboratorium) erscheinen dem Außenstehenden<br />
ungewöhnlich, jedoch auch mehr dopingtypische Wirkstoffe wie Stanazolol (A. R. McKinney,<br />
Randwick, Australien) oder die dopaminerge Manipulation mit 3-Methoxythyramin und<br />
3,4-Dihydroxyphenylessigsäure (P. M. Wynne, Flemington, Australien) spielten hier eine<br />
Rolle.<br />
Die letzte Sitzung war Fallpräsentationen und speziellen Themen vorbehalten. Der angekündigte<br />
Beitrag von D. J. Pounder (Dundee, UK) über den Shipman-Fall fiel leider aus. M. P.<br />
Heenan (Porirua, Neu Seeland) berichtete über einen Giftmord mit oralen Antidiabetika. Der
T + K (2003) 70 (3): 191<br />
Täter hatte als Arzt seiner Ehefrau über längere Zeit diese Wirkstoffe verabreicht und das<br />
Krankheitsbild eines pankreatitischen Insulinoms vorgetäuscht, bevor er ihr die tödliche<br />
Mischung von Glibenclamid, Glipizid und Metformin verabreichte. Der Fall wurde mit LC-<br />
MS gelöst und führte zu einer lebenslänglichen Gefängnisstrafe. Weitere Fälle betrafen einen<br />
fraglichen Mord mit Chloroform (R. Flanagan, London, UK), die akute Cocain-Vergiftung<br />
eines Body Packers oder drei Vergiftungsfälle durch Verwechslung von Hyoscinbutylbromid<br />
mit Hyoscinhydrobromid.<br />
Den Abschluss des Vortragsprogramms bildete eine Podiumsdiskussion mit 10 auserlesenen<br />
Toxikologen aus verschiedenen Ländern (Deutschland wurde von R. K. Müller vertreten)<br />
unter der Moderation von Prof. David Ranson (Melbourne) zu einem fiktiven Giftmordfall,<br />
der sich während einer toxikologischen Konferenz ereignet haben sollte und mehrere Kollegen<br />
das Leben gekostet hätte. Der Fall blieb trotz intensiver Bemühungen in der teilweise<br />
kontraproduktiven Diskussion der Podiumsmitglieder stecken und letztlich ungelöst.<br />
Die Konferenz verlief wie immer in aufgeschlossener und kollegialer Atmosphäre. Das Rahmenprogramm<br />
– die Empfangsparty im Hilton-Hotel, ein Ausflug zur „Werribee Mansion“,<br />
dem früheren prachtvollen Landsitz einer Einwandererfamilie, mit Barbecue und Aborigines-<br />
Vorführung, sowie der abschließende Festabend in einem der Ballsäle des riesigen „Crown<br />
Entertainment Center“ gaben genügend Anlass zum persönlichen Erfahrungsaustausch und<br />
zur Festigung der Freundschaften in dieser großen Toxikologenfamilie. Während des Festabends<br />
wurden auch die Ehrungen vorgenommen. Homburg/Saar schnitt hierbei mit dem<br />
Curry-Award für Hans H. Maurer und dem besten wissenschaftlichen Artikel im Young<br />
Scientist Wettbewerb für Frank Peters besonders gut ab (s. S. 203).<br />
Die nächsten TIAFT-Konferenzen werden in Washington (28.08.-03.09.2004), Seoul (29.08.-<br />
02.09.2005) und Ljubljana (2006) stattfinden. R. Flanagan unterbreitete mit London-Greenwich<br />
einen sehr detaillierten Vorschlag für den 27.-31.08.2007, der ungeteilte Zustimmung<br />
fand.
T + K (2003) 70 (3): 192<br />
Wie organisiere ich einen Kongress?<br />
Peter X. Iten, Zürich<br />
Tischrede anlässlich des Nachtessens des <strong>GTFCh</strong>-Workshops am 2. Oktober 2003<br />
Fürwahr, es ist dies nicht der erste internationale Kongress, den ich organisiere. Also weiß ich,<br />
wie man so etwas macht. Zunächst muss man sich dem Äußeren widmen, das ist wichtig! Also<br />
kaufe ich einen neuen schwarzen Anzug, eine reinseidene neue Krawatte. Neue Schuhe? Nein!<br />
Man schaut den Leuten doch ins Gesicht, nicht auf die Schuhe. Aber darüber wollte ich eigentlich<br />
gar nicht sprechen. In Japan ziehen die Leute beim Nachtessen sogar die Schuhe aus. Wenn das<br />
nur einer überlebt, meinte Hans Sachs beim Nachtessen am TIAFT-Kongress in Fukuoka, im<br />
Land des Lächelns. Nein, man schaut sich ins Gesicht. Die meisten Männer tun das, - wenigstens<br />
wenn sie Männern begegnen. Haben Sie schon den ganzen Inhalt dieses Satzes verstanden? Aber<br />
darüber wollte ich eigentlich gar nicht reden – und wo schauen eigentlich die Frauen hin? Nein<br />
ich wollte über das Anziehen reden. Genau, ein Statussymbol fehlt mir noch, eine große Rosette<br />
auf dem Revers. Maja, unsere Mitarbeiterin, macht Pferdesport, und Pferde kriegen die größten<br />
Rosetten. Ich danke dir Maja.<br />
Und nun beginne ich mit der Organisation. Das wissenschaftliche Programm ist schnell zusammengestellt,<br />
denn das interessiert ja niemanden. Die kommen eh nur wegen der Dienstreise.<br />
Wichtiger scheint mir die Schweizer Folklore. Die müsste am Deutschen Nationalfeiertag gut<br />
ankommen. Denn die Deutschen schauen nicht auf eine Nation zurück, die wie die Schweiz schon<br />
1291 gegründet wurde. Und die Oesterreicher haben ohnehin ein schlechtes Gewissen, die haben<br />
die Schweizer gevogtet, bis Wilhelm Tell sie schmählich aus dem Land verjagt hat. Dank Friedrich<br />
Schiller – einem Deutschen – wurde dieser Sage zur Wahrheit verholfen. Heute wäre das<br />
Aufgabe der "BBC", des "Focus" oder des "SonntagBlicks". Doch nun zu den Franzosen, die<br />
haben es heute nicht einmal gewagt, herzukommen. Ihr Karl der Kühne hatte versucht die<br />
Schweiz einzunehmen. Leider hat er das 1477 bei Nancy mit dem Leben bezahlt. Napoleon war<br />
erfolgreicher. Er hat Ende des 18ten Jahrhunderts die Schweiz für kurze Zeit erobert und uns beigebracht,<br />
dass der Personenkraftwagen Auto, der Bürgersteig Trottoir, der Frisör Coiffeur und die<br />
Fernsprechzelle Telefonkabine heißt. Napoleon ist es also zu verdanken, dass die Deutschen heute<br />
noch meinen, wir Schweizer würden Mundart reden, wenn wir versuchen Hochdeutsch zu<br />
sprechen. Bei Amerikanern und Engländern ist das ähnlich, denn die können so schlecht Englisch,<br />
dass sie uns an internationalen Kongressen, wenn wir Englisch sprechen, überhaupt nicht verstehen.<br />
Aber darüber wollte ich eigentlich gar nicht reden. Nein ich wollte Ihnen sagen, wie man einen<br />
Kongress organisiert. Zunächst zum Budget. Auch hier vertraue ich auf die Schweizer Folklore.<br />
Nicht auf das Matterhorn, das wegen des Permafrosts beinahe zusammengefallen wäre. Nein, auf<br />
den Emmentaler Käse. Man nehme die Löcher aus dem Käse und schon hat man ein Budget mit<br />
schwarzen Zahlen. Wenn da nicht Enno Logemann wäre. Keine Angst, ich komme auf ihn zurück.<br />
Ich fahre nach Waldshut. Das ist, wie fast alles in der Schweiz, bereits in Deutschland. In der<br />
Anflugschneise von Kloten, wie sie hören. Entschuldigung, wie Sie wissen. Aber darüber wollte<br />
ich gar nicht reden. Nein, ich musste das alte Kongress-Konto des IRM Zürich aufheben und bei<br />
einem Nullsaldo auf „<strong>GTFCh</strong>-Workshop-Konto“ umbenennen. Ich nehme die Euros und bringe<br />
sie gehorsam dem Institutsdirektor Bär zurück in die Schweiz. Was für ein Bärendienst, merke<br />
ich, als ich zwei Tage später den Bankauszug erhalte. Natürlich, es war Enno, er hatte seine 80<br />
Euro noch kurz vorher einbezahlt. Und der große Bär – Entschuldigung mein Chef – hat sie eingesackt.<br />
Ich sage Ihnen nicht, warum Enno so schnell einbezahlt hat, aber er wollte ganz sicher<br />
sein, dass ihm niemand mehr seinen Platz in Zürich wegnehmen kann. Und nun sitzt er da, isst<br />
und trinkt, und das Geld hat der Institutsdirektor!
T + K (2003) 70 (3): 193<br />
Aber eigentlich wollte ich Ihnen nur sagen, wie man einen Kongress organisiert. Nur Geduld, ich<br />
komme darauf zurück. Ich kann ja nicht alles auf einmal erzählen. Da schreibe ich also eine<br />
Anweisung, wie die Handouts zu gestalten sind. Wie üblich bei modernen Datenbanken – eine<br />
solche habe ich mit viel Fachwissen erstellt – klappt nicht alles. Eigentlich wollte ich „Liebe<br />
Conny“ auf dem Begleitbrief schreiben, aber der Computer schrieb „Dr. rer. nat. Frau Dr. Brehmer“.<br />
Dann klingelt das Telefon, drei Laborantinnen stehen vor der Tür und die Sekretärin ist<br />
krank, ausgerechnet heute wo ein großes Mailing raus sollte. Einen Monat später steht Conny mit<br />
fragenden Augen in meinem Büro, warum ich ihr eigentlich einen Brief als Sponsor und Industrieaussteller<br />
geschickt habe. Das ist der Grund, warum beim Abgabetermin kein Handout vorlag.<br />
Oder mindestens einer der Gründe.<br />
Dann verschicke ich die Einladungen an die Referenten für das heutige Nachtessen. Schon wieder<br />
stehen zwei Personen in der Tür, diesmal mit der Frage, ob das Nachtessen wirklich am 2. September<br />
stattfinde. Dabei habe ich eben erst bemerkt, dass ich einem Sponsor eine Rechnung über<br />
300 Franken statt 300 Euro geschickt habe. Die Sekretärin ist krank, das Telefon klingelt und ich<br />
nehme es ab, obwohl ich geschworen habe, niemals mehr ein Telefon abzunehmen. Es ist Fritz<br />
Pragst aus Berlin. Aber darüber wollte ich eigentlich gar nichts sagen. Denn das mit den Euros<br />
war ein solches Theater, dass ich heute noch nicht begreife, warum die EU nicht den harten<br />
Schweizer Franken als ihre Währung eingeführt hat. Inzwischen hat der Virus "Sobig F." das E-<br />
Mail-System der Universität lahmgelegt. Wenigstens heisst er nicht Peter X., dieser Wurm. Mein<br />
Drucker druckt nicht mehr und meldet den Fehler „Drucken nicht möglich, es fehlen minus 52.5<br />
MB RAM“. Ich denke, wenn minus Megabytes fehlen, dann hat er ja noch welche, aber er druckt<br />
trotzdem nicht. Ich starte meinen Computer neu, der Drucker druckt, aber der Server stürzt ab.<br />
Andrea startet ihn neu und Fritz Pragst fragt am Telefon, wer der Kontoinhaber des Euro-Kontos<br />
ist. Ich sage ihm, das sei ein gewisser Dr. Peter Iten, aber das dürfe er niemandem sagen, sonst<br />
glauben alle, ich sacke das Geld selber ein. Fritz meint, in Deutschland könne man kein Geld<br />
überweisen, ohne den Kontoinhaber zu nennen. Ich sage nichts, bin verwirrt und überlege, welcher<br />
Deutsche in der Schweiz noch ein Bankkonto eröffnen würde, wenn er seinen Namen nennen<br />
müsste. Aber ich wollte ihnen eigentlich nur erzählen, wie man einen Kongress organisiert. In der<br />
Zwischenzeit ist die Sekretärin wieder gesund und da kommt mir in den Sinn, dass nun 100 deutsche<br />
Kollegen anrufen werden, wer der Kontoinhaber sei. Ich rechne 100 mal 5 Minuten = 500<br />
Minuten = 8,333 Stunden. So viel Zeit haben wir nicht. Ich habe nur einem erzählt, dass ich mich<br />
in der Terminierung um einen ganzen Monat verhauen habe. Der fehlt nun natürlich.<br />
Kaum habe ich mich auf dem Internet mit schlechtem Gewissen dazu bekannt, dass ich der Kontoinhaber<br />
sei, will man im Hotel Uto Kulm – Top of Zurich – wissen, wie viel vegetarische<br />
Menüs bereitgestellt werden sollen. Ich sage, sie sollen einfach genug Gemüse einkaufen, das sei<br />
ja billig, und mich in Ruhe lassen. Ich rechne erneut: 150 E-Mails versenden und 150 Gemüse-<br />
Antworten verarbeiten. Nichts gegen eingefleischte Vegetarier, sie mögen mir meine Aufregung<br />
verzeihen, aber das hätte ich ja gleich mit dem Bekennen als Kontoinhaber erledigen können.<br />
Inzwischen kommt ein Brief zurück. Eine aufgeregte Frau meint sie sei kein Herr, was ich<br />
nachvollziehen kann, und entschuldige mich. Dr. Briellman sende ich einen Kurzbrief folgenden<br />
Inhalts: "Guten Halbtag Thomas, in der Beilage das, was fehlt". Ich freue mich schon heute auf<br />
den, der sich im Tagungsbüro meldet, er habe nichts zu Mittag gegessen und wolle nun sein Geld<br />
zurück. Ich werde ihm sagen, freuen sie sich, dass sie als Teilnehmer hier sind. Und nicht als<br />
Tellerwäscher aufgeboten wurden. Oder wie Conny als Industrieaussteller. Sie hätten sich mit<br />
dem Auf- und Abbau eines Standes herumgequält und erst noch dafür bezahlen müssen. Wundern<br />
sie sich, dass überhaupt jemand in seiner richtigen Funktion hier ist und erst noch in der richtigen<br />
Währung und mit dem richtigen Geschlecht und nicht einen Monat zu früh oder 10 Tage zu spät,<br />
angemeldet oder nicht angemeldet. Freuen sie sich, dass wir Strom haben, und wenn sie abreisen,<br />
ohne das Hotel zu bezahlen, dann schicke ich die Rechnung dem Enno.
T + K (2003) 70 (3): 194<br />
Tagungskalender<br />
Veranstaltung Ort, Zeit Hinweise<br />
16th International Symposium on<br />
Microscale Separations and Analysis<br />
3rd Congress of the Syrian Society of<br />
Legal Medicine<br />
8.-12. Februar 2004 in Salzburg www.hpce2004.at<br />
30. März – 01. April 2004 in<br />
Damaskus/Syrien<br />
Dr. Yasser Safi Ali<br />
Weiterbildungsveranstaltung der<br />
<strong>GTFCh</strong><br />
8th Cross Channel Conference on<br />
Legal Medicine and Forensic<br />
Sciences<br />
34. Treffen der Oberrheinischen<br />
Rechtsmediziner<br />
13. Frühjahrestagung – Region Süd –<br />
der DGRM<br />
11. ADAC-Symposium „Mobilität<br />
und Medizin“<br />
Analytika 2004, Joint Symposium of<br />
<strong>GTFCh</strong> and TIAFT<br />
2004 MATT/SoHT Annual<br />
Conference<br />
XXIV International Congress of the<br />
European Association of Poisons<br />
Centres and Clinical Toxicologists<br />
13. Frühjahrstagung – Regio Nord –<br />
der DGRM<br />
17 th International Conference on<br />
Alcohol, Drugs and Traffic Safety<br />
2004 FBI Laboratory Forensic<br />
Toxicology Symposium & Joint<br />
Meeting of SOFT and TIAFT<br />
83. Jahrestagung der Deutschen<br />
Gesellschaft für Rechtsmedizin<br />
1. – 3. April 2004 in Kirkel Prof. Dr. Wennig<br />
Programm u. Anmeldung S. 195<br />
20. – 24. April 2004 in Brügge,<br />
Belgien<br />
30.April.-01.Mai 2004<br />
in Homburg/Saar<br />
Sekr.: Katia Vyncke<br />
Tel. +32 50 31 02 52<br />
Prof. Wilske<br />
07.-08. Mai 2004 in Salzburg Prof. Tutsch-Bauer<br />
8. Mai 2004 in München Tel. +49 89 76766971<br />
e-mail: gisela.moederle@adac.de<br />
12. Mai 2004 in München Prof. Maurer / Dr. Kintz<br />
www.analytica-word.com<br />
Näheres s. S. 197<br />
23.-25. Mai 2004 in Chicago Dr. Christine Moore<br />
e-mail: cmmuk@yahoo.com<br />
Näheres s. S. 198<br />
1.-4. June 2004 in Strasbourg,<br />
Frankreich<br />
http://www.eapcct.org/congress/<br />
congress.php<br />
04.-05. Juni 2004 in Köln Prof. Rothschild<br />
8.-13.August 2004 in Glasgow, UK<br />
28. August – 3. September 2004 in<br />
Washington, DC<br />
http://www.ICADTS2004.com<br />
www.fbi.gov<br />
www.soft-tox.org<br />
www.tiaft.org<br />
22.-26. September 2004 in Göttingen Prof. Saternus<br />
<strong>GTFCh</strong>-Workshop 2004 07.-08. Oktober 2004 in Hamburg Prof. A. Schmoldt/<br />
Dr. J. Wasilewski, Näheres S. 199<br />
5th Congress of Baltic Medico-legal<br />
Association<br />
06.-09. October 2004 in<br />
St. Peterburg<br />
Prof. Vjatseslav Popov<br />
e-mail: expertfm@mail.ru<br />
Festveranstaltung 100 Jahre DGRM 30. Oktober 2004 in Berlin Prof. Schneider<br />
33. Tagung der Deutschen<br />
Gesellschaft für Verkehrsmedizin<br />
XIV. Mosbacher Symposium der<br />
<strong>GTFCh</strong><br />
43 rd International Meeting of TIAFT 29.August – 2. September 2005<br />
in Soul, Korea<br />
10.-12. März 2005 in Bonn Prof. Madea<br />
14. - 16. April 2005 in Mosbach Prof. Dr. R. Aderjan<br />
Dr. Heesun Chung<br />
www.tiaft.org/tiaft2005<br />
6 th Int. Symposium on Advances in<br />
Legal Medicine (ISALM)<br />
19.-24. September 2005 in Hamburg Prof. Püschel
T + K (2003) 70 (3): 195<br />
Weiterbildungsveranstaltung der <strong>GTFCh</strong>, Kirkel (bei Homburg/Saar),<br />
01.-03. April 2004<br />
(Tagungsleiter: Prof. Dr. R. Wennig, Luxemburg)<br />
Donnerstag, 01.04.2004<br />
11.00 h K. Schmidt, A. Weber Anmeldung<br />
12.00 h Mittagessen<br />
13.30 h Prof. Dr. H.H. Maurer<br />
(Homburg/Saar)<br />
15.30 h Kaffeepause<br />
16.00 h Dr. Th. Krämer<br />
(Homburg/Saar)<br />
Das Endocrinum – Anatomie, Physiologie, Biochemie,<br />
Pathologie, Pharmakologie<br />
Einführung, Hypothalamus, Hypophyse, Schilddrüse<br />
Das Endocrinum – Anatomie, Physiologie, Biochemie,<br />
Pathologie, Pharmakologie<br />
Nebenniere, männliche Sexualorgane/Prostata<br />
18.00 h Abendessen<br />
anschließend Vertiefung der Lehrinhalte beim gemütlichen Beisammensein<br />
Freitag, 02.04.2004<br />
8.00 h Frühstück<br />
9.00 h Prof. Dr. H.H. Maurer<br />
(Homburg/Saar)<br />
Das Endocrinum – Anatomie, Physiologie, Biochemie,<br />
Pathologie, Pharmakologie<br />
weibliche Sexualorgane<br />
10.30 h Kaffeepause<br />
11.00 h Dr. F. Peters(Homburg/Saar) Das Endocrinum – Anatomie, Physiologie, Biochemie,<br />
Pathologie, Pharmakologie<br />
Pankreas<br />
12.30 h Mittagessen<br />
14.30 h Dr. D. Thieme<br />
(Kreischa)<br />
Anabolica in Sport und Bodybuilding<br />
Analytik und Interpretation<br />
16.00 h Kaffeepause<br />
16.30 h J. Beyer(Homburg/Saar) Herbal Drugs<br />
Botanik, Phytochemie, Pharmakologie, Toxikologie<br />
18.00 h Abendessen<br />
anschließend Vertiefung der Lehrinhalte beim gemütlichen Beisammensein<br />
Samstag, 03.04.2004<br />
8.00 h Frühstück<br />
9.00 h Prof. Dr R. Wennig Aktualitätsthema: „Waffen des Terrors“ Biologische<br />
und chemische Waffen, Kurze Übersicht<br />
9.30 h Dr. G. Fritschi<br />
(Wiesbaden)<br />
Illegale Synthesen von Rauschgiften<br />
Ausgangsstoffe, Nebenprodukte, Analytik<br />
10.30 h Kaffeepause<br />
11.00 h Dr. M. Bovens<br />
(Zürich)<br />
12.00 h Abschlussbesprechung mit „Manöverkritik“<br />
12.30 h Mittagessen<br />
13.00 h Abreise<br />
Betäubungsmittel-Vergleichsuntersuchungen: Flop oder<br />
Top? Stichprobenahme, gewusst wie-Neuer Leitfaden der<br />
ENSFI-Working Group<br />
Teilnahmegebühr (unabhängig von Teilnahmedauer !!) inkl. Vollpension: 250 € für Mitglieder (300 €<br />
für Nichtmitglieder) zu überweisen aufs <strong>GTFCh</strong>-Schatzmeisterkonto (nur in Ausnahmefällen bar vor<br />
Ort): Kto.-Nr. 000-4344324, Deutsche Apotheker- und Ärztebank, Saarbrücken (BLZ 590 906 26),<br />
IBAN: DE 15 3006 0601 000 4344324, BIC: DAAEDEDD.
T + K (2003) 70 (3): 196<br />
Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie<br />
Luxemburg, den 22.12.03<br />
Prof.Dr. R. Wennig, CUL, LNS-Toxicologie, 162A Av. Faiencerie, L-1511 Luxembourg<br />
ANMELDEFORMULAR<br />
Weiterbildungsveranstaltung der <strong>GTFCh</strong> in Kirkel/Saar 01.04.- 03.04.2004<br />
Leiter: Prof. Dr R.WENNIG, Luxemburg<br />
NAME ..................................................................................................................<br />
VORNAME .........................................................................................................<br />
INSTITUT ...........................................................................................................<br />
ANSCHRIFT .......................................................................................................<br />
E-MAIL ...............................................................................................................<br />
Anreise am 01.04.2004 ja/nein Mittagessen ja/nein<br />
Abreise am 03.04.2004 ja/nein Mittagessen ja/nein<br />
Die Teilnehmergebühr „all in“ beträgt diesmal 250,00 € (300,00 € für Nichtmitglieder)<br />
unabhängig von Teilnahmedauer!<br />
Bankverbindung: Kto.- Nr. 000-4344 324, Deutsche Apotheker- und Ärztebank, Saarbrücken<br />
(BLZ 590 906 26)<br />
Anmeldeschluss bis 20.März 2004 bei der Geschäftsstelle (siehe Adresse unten)<br />
N.B. Diese Veranstaltung wird von der Bundesapotherkammer als Weiterbildungsseminar für<br />
Apotheker im Rahmen der regulären Weiterbildung anerkannt.<br />
PROF. DR. THOMAS DALDRUP<br />
INSTITUT FÜR RECHTSMEDIZIN<br />
HEINRICH-HEINE-UNIVERSITÄT<br />
MOORENSTRASSE 5<br />
D-40225 DÜSSELDORF<br />
TEL: 0211-8119-382/-170, FAX: -366<br />
E-MAIL:<br />
GESCHÄFTSSTELLE:<br />
KARL SCHMIDT<br />
LANDGRABENSTRASSE 74<br />
D-61118 BAD VILBEL<br />
TEL: 06101-500-780, FAX: 500-781<br />
TAGSÜBER:<br />
TEL: 069-6301-7572/-7563, FAX: -5882 (RM FFM)<br />
E-MAIL: KA.SCHMIDT@EM.UNI-FRANKFURT.DE<br />
SCHATZMEISTER:<br />
PROF. DR. HANS H. MAURER<br />
INSTITUT FÜR PHARMAKOLOGIE<br />
UND TOXIKOLOGIE, ABT. TOXIKOLOGIE<br />
UNIVERSITÄT DES SAARLANDES<br />
D-66421 HOMBURG (SAAR)<br />
TEL: 06841-16-6050/-2425, FAX: -6051<br />
E-MAIL: PTHMAU@MED-RZ.UNI-SB.DE
T + K (2003) 70 (3): 197<br />
Analytica Conference 2004 (www.analytica-word.com)<br />
Symposium<br />
"Analytical Pitfalls and Trends in Clinical and Forensic Toxicology "<br />
Joint Meeting of the<br />
Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie (<strong>GTFCh</strong>)<br />
and The International Association of Forensic Toxicologists (TIAFT)<br />
Munich, May 12 th , 2004<br />
(Chairpersons: Hans H. Maurer, Homburg/Saar, Pascal Kintz, Strasbourg)<br />
14.00 h W. Lambert, Gent Pitfalls in LC-MS(-MS) Analysis<br />
14.30 h F. Pragst, Berlin Pitfalls in Hair Testing<br />
15.00 h A.G. Verstraete Pitfalls in GHB Testing and its<br />
Interpretation<br />
15.30 h Coffee Break<br />
16.00 h P. Marquet, Limoges Buprenorphine Substitution Therapy:<br />
Analytical, Pharmacological and Forensic<br />
Aspects<br />
16.30 h H.H. Maurer, Homburg/Saar New Designer Drugs:<br />
Chemistry, Pharmacology, Metabolism and<br />
Analytics<br />
17.00 h P. Kintz, Strasbourg Drug Facilitated Sexual Assault or<br />
Robbery: Analytical and Forensic Aspects<br />
Plenary Lecture in the morning (9.30 or 10.15 h):<br />
M.A. LeBeau, Quantico, VA:<br />
Application of Analytical Chemistry at the FBI Laboratory
T + K (2003) 70 (3): 198<br />
2004 MATT-/SoHT Annual Conference<br />
Sheraton Chicago NorthWest, Arlington Heights, IL<br />
May 23-25th 2004<br />
Preliminary Topics<br />
- Automation for Hair Analysis<br />
- Birth to Death hair analysis<br />
- new developments for hair, especially cannabinoids<br />
- new equipment LC/MS/MS etc.<br />
Registration Form<br />
The deadline for registration is April 15 th 2004<br />
Name:<br />
Agency:<br />
Address:<br />
Last<br />
First<br />
Telephone Fax E-mail<br />
Basic Meeting Registration - per person<br />
Includes scientific sessions, exhibits,<br />
program book, Lunch on Monday and<br />
Tuesday; Dinner an Monday<br />
MATT/SoHT<br />
MEMBER<br />
$ 160<br />
€ 160<br />
Non-<br />
MEMBER<br />
$ 250<br />
€ 250<br />
TOTAL<br />
ENCLOSED<br />
$ ……………….<br />
€ ……………….<br />
Single Day Registration only $ 85 $ 130 $ ………………<br />
Please circle day: Monday Tuesday € 85 € 130 € ……………….<br />
Method of payment:<br />
MATT Members: Check made payable to MATT- Drawn an USA bank or Money Order. Must be paid<br />
in US dollars<br />
MATT Tax ID# 31-1454533<br />
Total Amount: $ ………………….<br />
MAIL:<br />
Adam Negrusz PhD, Associate Professor,<br />
Department of Biopharmaceutical Sciences, MIC 865,<br />
College of Pharmacy, University of Illinois at Chicago,<br />
833 S Wood Street, Chicago, IL 60612<br />
SoHT Members: Must be paid by credit card (Visa, Mastercard only)<br />
FAX: MICHAEL UHL + 49-89-1212-3223<br />
Credit card number: …………………………………….Total Amount: € …………………<br />
Expiration Date: ………………………………………….Name on Card …………………<br />
Signature: ………………………………………………………………………………………<br />
Type: Visa MasterCard<br />
HOTEL:<br />
Make reservations directly with the Sheraton Northwest, Arlington Heights, IL<br />
at 1-888-627-8093. You must identify yourself as attending the MATT/SoHT Conference<br />
OR regisfer on-line www.sheraton.com Go to "Meeting Sites" then "Attend a meeting"<br />
Use the meeting code 2285 to obtain rates of $109 per night for Double/Double or King<br />
(single or double) in Arlington Heights, Illinois
T + K (2003) 70 (3): 199<br />
Workshop der <strong>GTFCh</strong> am 7./8. Oktober 2004 in Hamburg<br />
Gemeinsame Veranstaltung<br />
am Institut für Rechtsmedizin (IfR) und beim Landeskriminalamt (LKA)<br />
Information zum vorläufigen Programm<br />
Begrüßung im IRM<br />
- Aufteilung in 2 Gruppen auf beide Veranstaltungsorte,<br />
- Wechsel der Gruppen am 2. Tag<br />
Beim LKA behandelte Themen:<br />
- Substanzvergleiche<br />
- Rasterelektronenmikroskopie<br />
- FTIR : Tabletten-, Drogen- Identifikation<br />
- Tochterionenspektroskopie( Roesner)<br />
IfR-Themen:<br />
- GC-MS-TOF<br />
- LCMS ( z. B. Straßenheroin)<br />
- Heroinprojekt (Vorl. Ergebnisse)/ o. Tierische Gifte<br />
- Industrieausstellung<br />
Abschlussbesprechung im IfR<br />
Prof. Dr. A. Schmoldt<br />
Dr. J. Wasilewski
T + K (2003) 70 (3): 200<br />
IN MEMORIAM<br />
PROFESSOR SABIN GOENECHEA<br />
(1932-2003)<br />
Wir trauern um ein Gründungsmitglied der <strong>GTFCh</strong>.<br />
Am 7. September 2003 verstarb Herr Prof. Dr. rer.<br />
nat. Sabin Goenechea, zwei Monate vor seinem 71.<br />
Geburtstag.<br />
Sabin Goenechea wurde am 5. November 1932 in<br />
Spanien, in Bilbao, geboren. Hier besuchte er auch<br />
die Schule. Er studierte in Madrid (1950-56) und<br />
anschliessend in Bonn (1959-61) Chemie. 1964<br />
erfolgte in Bonn die Promotion, 1969 die<br />
Habilitation.<br />
Von 1963-1996 war Herr Goenechea am Institut für Gerichtliche Medizin der Universität<br />
Bonn tätig, zunächst als Verwalter einer Assistentenstelle. 1973 wurde er zum<br />
Wissenschaftlichen Rat und Professor ernannt und wurde Leiter der Abteilung für<br />
Forensische Toxikologie. Seine Vorliebe bei den analytischen Methoden galten der<br />
Dünnschichtchromatographie und der Infrarotspektroskopie. Seine Forschungsarbeit war der<br />
Isolierung und Strukturaufklärung der damals noch nicht bekannten Arzneistoff-Metaboliten<br />
gewidmet, später insbesondere den Glukuroniden. Prof. Goenechea baute hierzu eine<br />
intensive Zusammenarbeit mit dem Chemischen Institut der Universität Bonn auf, das über<br />
weitere moderne Analysengeräte verfügte.<br />
1970 heiratete Prof. Goenechea. Seine Frau Hiltrud und er haben drei Kinder. Herr<br />
Goenechea befasste sich gerne mit Politik, er liebte die Musik, das Reisen und das Lesen.<br />
Kleine Höhepunkte im Laborleben waren Feste mit einer Feuerzangenbowle.<br />
Beim <strong>GTFCh</strong>-Symposium in Mosbach 2003 konnten wir Prof. Goenchea und seine Frau noch<br />
einmal treffen. Alle die ihn gekannt und geschätzt haben, werden ihn in würdiger Erinnerung<br />
behalten.<br />
Cornelia Brehmer (Zürich)
T + K (2003) 70 (3): 201<br />
IN MEMORIAM<br />
Dr. med. Klaus Wehr<br />
Am 15. Oktober 2003 ist Dr. med. Klaus Wehr, Akademischer Direktor i.R., nach kurzer,<br />
Krankheit unerwartet gestorben. Wir trauern um ein Mitglied unserer Gesellschaft und den<br />
langjährigen Kollegen im Toxikologischen Labor des ehemaligen Instituts für Rechtsmedizin<br />
der RWTH Aachen.<br />
Klaus Wehr wurde am 24.06.1925 in Wiebelskirchen<br />
/Saar geboren. Nach der Schulzeit in Moers legte er<br />
1943 das Abitur an dem dortigen staatlichen<br />
Gymnasium „Adolfinum“ ab. Es folgte die<br />
Einberufung in den Wehrdienst und er erlebte das<br />
Ende des Krieges in amerikanischer und englischer<br />
Kriegsgefangenschaft, aus der er Ende Juni 1945<br />
entlassen wurde.<br />
Nach der Famulatur am St. Joseph Krankenhaus in<br />
Moers begann Klaus Wehr im Sommersemester<br />
1946 an der Universität Mainz mit dem<br />
Medizinstudium. Die ärztliche Vorprüfung<br />
absolvierte er im April 1949, wechselte sodann an<br />
die Medizinische Akademie in Düsseldorf und<br />
absolvierte das Medizinische Staatsexamen im Sommer 1951. Im Dezember des gleichen<br />
Jahres promovierte er mit der Arbeit: „Experimentelle Untersuchung der Abhängigkeit des<br />
PAS-Blutspiegels vom Volumen der Flüssigkeitszugabe nach oraler Verabreichung“ zum Dr.<br />
med..<br />
Während seiner Assistentenzeit in verschiedenen Kliniken der Medizinischen Akademie Düsseldorf<br />
und danach arbeitete Klaus Wehr im Laboratorium der Arbeitsgemeinschaft für Chemotherapie<br />
an der Medizinischen Akademie Düsseldorf. Die dort durchgeführten Untersuchungen<br />
erfolgten unter dem Gesichtspunkt der Aufklärung der Beziehung zwischen chemischer<br />
Konstitution und pharmakologischer Wirkung. So wurden in den folgenden Jahren in<br />
wechselseitiger Zusammenarbeit mit der Firma Cilag AG/Schaffhausen synthetisierte Verbindungen<br />
auf ihre Brauchbarkeit als Lokalanaesthetika in der Humanmedizin untersucht. Diese<br />
Substanzen wurden auch auf ihre Hemmwirkung gegenüber pathogenen Bakterien und Pilzen<br />
überprüft.<br />
1958 verließ Klaus Wehr den universitären Bereich und war für die nächsten 10 Jahre als<br />
geschäftsführender Prokurist der Deutschen Calypsol-Gesellschaft Nickel Kom.G. in Düsseldorf<br />
tätig. Von 1963 bis 1968 war er ferner Mitglied und zeitweiliger Vorsitzender des Technischen<br />
Sachverständigenausschusses des Verbandes Schmierfett-Industrie, Hamburg. Von<br />
1964 bis Ende 1968 ist Klaus Wehr ferner als Arbeitsrichter am Arbeitsgericht Düsseldorf<br />
tätig gewesen.
T + K (2003) 70 (3): 202<br />
Als im Dezember 1968 in Aachen der Lehrstuhl für gerichtliche Medizin neu eingerichtet<br />
wurde, kam Klaus Wehr als wissenschaftlicher Assistent zu Prof. Schweitzer. Hier begann er<br />
mit dem Aufbau eines chemisch-toxikologischen Labors, das wie das gesamte Institut in den<br />
Räumen einer ehemaligen Kleiderfabrik untergebracht war. Dieser Aufbau erforderte umfangreiche<br />
Planungen der räumlichen, instrumentellen und personellen Ausstattung. Viele für<br />
die Analytik erforderliche Methoden steckten sozusagen noch in den Kinderschuhen. So befassten<br />
sich die ersten von ihm betreuten medizinischen Dissertationen mit der Thematik der<br />
UV-spektrophotometrischen Identifizierung von Arzneimittel-Inhaltsstoffen nach Extraktion<br />
aus biologischem Material.<br />
1970 wurde Klaus Wehr zum Akademischen Rat und ein Jahr später zum Akademischen<br />
Oberrat ernannt. 1987 erfolgte die Ernennung zum Akademischen Direktor. Er bearbeitete<br />
wissenschaftlich unterschiedliche Bereiche der Forensischen Toxikologie. Bedingt durch die<br />
grenznahe Lage Aachens wurde mehr und mehr die Betäubungsmittel-Analytik sowie<br />
Untersuchungen zur Epidemiologie der Betäubungsmittel-Kriminalität zum Schwerpunkt<br />
seiner<br />
Arbeit.<br />
Klaus Wehr zeigte insbesondere außerhalb des Instituts ein großes Engagement für die Forensische<br />
Toxikologie wie auch die Forensische Psychiatrie und erwarb sich in der gesamten<br />
Grenzregion Aachens bei Justiz, Ermittlungs- und Zollbehörden hohe Anerkennung und<br />
Wertschätzung als Sachverständiger. Auch nach seiner Pensionierung im Jahre 1990 stand er<br />
zahlreichen Land- und Amtsgerichten als gern gesehener Sachverständiger zur Verfügung.<br />
Seinem schon während seiner beruflichen Tätigkeit gepflegten Hobby, dem Reisen in ferne<br />
Länder, insbesondere Süd-Ost-Asien und Südamerika – den Ursprungsländern der von ihm<br />
oft begutachteten Drogen – ging er auch im Ruhestand regelmäßig nach.<br />
Durch seine ruhige, aber auch heitere Art hat sich Klaus Wehr viele Freunde erworben. Die<br />
Rechtsmedizin und die <strong>GTFCh</strong> verlieren mit Klaus Wehr eine markante Persönlichkeit. Wir<br />
und viele Kollegen trauern um einen Freund.<br />
Manfred Erkens<br />
Rolf-Dieter Maier
T + K (2003) 70 (3): 203<br />
Personalia<br />
1. Auszeichnungen und Ehrungen<br />
Bundesverdienstkreuz für Prof. Dr. R. Klaus Müller<br />
Prof. Dr. R. Klaus Müller wurde für seine verdienstvollen<br />
Aktivitäten im Kampf gegen Doping sowie für seinen<br />
Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung vom Bundespräsidenten<br />
mit dem Bundesverdienstkreuz am Band<br />
geehrt. Die Verleihung fand am 2. September 2003 im<br />
Bundesinnenministerium Berlin statt.<br />
Prof. Müller ist neben seiner Tätigkeit als Hochschullehrer<br />
am Institut für Rechtsmedizin der Universität Leipzig seit<br />
1996 Bundesbeauftragter für Dopinganalytik und seit 2000<br />
Mitglied der Kommission für die Dopingliste der WADA.<br />
Er übernahm 1992 die Leitung des Instituts für Dopinganalytik<br />
in Kreischa (bei Dresden). Besonders hervorzuheben<br />
ist auch sein Einsatz bei der Leitung des berufsbegleitenden<br />
Studienganges "Toxikologie und Umweltschutz"<br />
(s. S. 179).<br />
Alan Curry-Award für Prof. Dr. Hans H. Maurer<br />
Anläßlich des diesjährigen TIAFT-Kongresses in Melbourne erhielt Prof. Hans H. Maurer,<br />
Homburg/Saar, aus der Hand der Präsidentin Dr. Marilyn Huestis den Alan-Curry-Award for<br />
Oustanding Contributions to Forensic Toxicology. Hiermit wurde Maurers bisheriges wissenschaftliches<br />
Lebenswerk, insbesondere seine grundlegenden Arbeiten zur Anwendung der<br />
Massenspektrometrie in der toxikologischen Analyse, gewürdigt werden. In der Laudatio<br />
betonte Huestis aber auch, dass Maurers Arbeitsgruppe auf höchstem Niveau publiziere und<br />
damit dazu beigetragen hat, das wissenschaftliche Niveau der TIAFT zu heben. Auch seine<br />
gefürchteten Diskussionsbeiträge gäben diesbezüglich immer wieder Ansporn.<br />
Gleichzeitig erhielt sein wissenschaftlicher<br />
Mitarbeiter Dr.<br />
Frank Peters den Best-Paper-<br />
Award für den richtungsweisenden<br />
Review-Artikel: Bioanalytical<br />
method validation<br />
and its implications for forensic<br />
and clinical toxicology - A<br />
review (Accred Qual Assur<br />
2002;7:441-44).<br />
Abb. 1. H. H. Maurer und sein Mitarbeiter<br />
F. Peters bei der Preisverleihung<br />
während der Abschlussveranstaltung<br />
der TIAFT-Konferenz am<br />
20. November 2003 in Melbourne.
T + K (2003) 70 (3): 204<br />
2. Runde Geburtstage im Jahre 2004<br />
Folgende Mitglieder der <strong>GTFCh</strong> feiern im Jahre 2004 runde Geburtstage mit 60 Jahren oder<br />
darüber:<br />
Herr Ltd. Kr. Chem. Dir a. D. Hans Kummer, Umwelt- und Gewässerschutz,<br />
Taubenweg 9, 33102 Paderborn, wird am 9. Oktober 80 Jahre alt.<br />
Herr Dr. rer. nat. Dipl. Chem. Karl-Friedrich Ahrend, Erich-Mühsamstr. 20,<br />
18069 Rostock wird am 14. März 70 Jahre alt.<br />
Herr Dir. Dr. pharm. Bent Kaempe, Institute of Forensic Chemistry University of<br />
Copenhagen 11 Frederik V`s Vej 11, DK 2100 Kopenhagen, wird am 14. April 70 Jahre alt<br />
Herr PD Dr. Wolfgang Dünges, Institut für Kernchemie der Universität,<br />
Fritz Strassmannweg 2, 55099 Mainz, wird am am 24. April 70 Jahre alt.<br />
Herr Dr. rer. nat. Hans-Jürgen Wehran, Ernst-Barlach-Str. 3, 04425 Taucha,<br />
wird am 04. Mai 70 Jahre alt.<br />
Herr Dr. Ido C. Dijkhuis, Mozartlaan 15, NL 2253 HV Voorschoten,<br />
wird am 11. Mai 70 Jahre alt.<br />
Herr Ltd. Chem. Dir. Prof. Dr. Reinhold Barchet, Rilkeweg 71, 70437 Stuttgart,<br />
wird am 14. Juli 70 Jahre alt.<br />
Herr Dr. Ulrich Wollentin, Amtsgericht Mosbach Hauptstr.110, 74819 Mosbach, wird am<br />
26. Oktober 70 Jahre alt.<br />
Frau Dr.Chem. Zofia Chlobowska, Institut für Gerichtliche Expertisen Westerplatte 9,<br />
PL 31033 Krakow, wird am 27. Oktober 70 Jahre alt.<br />
Frau OA. Dr. rer. nat. Agota Lang, Institut für Gerichtliche Medizin ,Toxikologie,<br />
Szigeti ut.12, H 7643 Pecs, Ungarn, wird am 65 Jahre alt.<br />
Herr Dr. rer. nat. Dipl. Chem. Uwe Käding, August-Bebel-Str. 58a, 18055 Rostock,<br />
wird am 27. Januar 65 Jahre alt.<br />
Frau Dipl. Chem. Rita Kley, Pritchardstr.5, 14169 Berlin,<br />
wird am 28. März 65 Jahre alt.<br />
Herr Dr. rer. nat. Werner Backe, Niedersächsisches Ministerium für Frauen, Arbeit und<br />
Soziales, Fichtenweg 5, 26203 Tungeln, wird am 19. Mai 65 Jahre alt.<br />
Herr Ass. Prof. Dr. phil. Dr. med. Hans-Jürgen Battista, Unterbergerstr. 14-5,<br />
A 6020 Innsbruck, wird am 21. Mai 65 Jahre alt.<br />
Herr Dr. rer. nat. Siegfried Nagel, Neustädter Str. 44, 16816 Neuruppin,<br />
wird am 25. September 65 Jahre alt.<br />
Herr Dr. Dipl. Chem. Dieter Helm, Zwengerstr. 12, 64646 Heppenheim,<br />
wird am 4. Oktober 65 Jahre alt.<br />
Herr Prof. Dr. rer. nat. Manfred R. Möller, Institut für Rechtsmedizin<br />
Universitätsklinikum, Geb.42, 66421 Homburg/Saar, wird am 4. November 65 Jahre alt.<br />
Herr Karl Schmidt, Zentrum der Rechtsmedizin Institut für Forensische Toxikologie,<br />
Kennedyallee 104, 60596 Franfurt/Main, wird am 27. November 65 Jahre alt.
T + K (2003) 70 (3): 205<br />
Herr Dr. rer. nat. Walter Mennicke, Landeskriminalamt Baden-Württemberg,<br />
Taubenheimstr. 85, 70372 Stuttgart, wird am 24. Dezember 65 Jahre alt.<br />
Frau PD Dr. med. Dagmar Lampe, BBGes Inst. f. Umweltanalytik u. Humantoxikologie,<br />
K. Bonhoeffer Nervenklinik Oranienburgerstr. 285, 13437 Berlin,<br />
wird am 16. Januar 60 Jahre alt.<br />
Herr Dr. Dipl. Chem. Rolf Kühnle, Landeskriminalamt Niedersachsen, Schützenstr. 25,<br />
30161 Hannover, wird am 28. Januar 60 Jahre alt.<br />
Herr Dr. med. Stefan Kapp, Bahnhofplatz 2, 55116 Mainz,<br />
wird am 24. Februar 60 Jahre alt.<br />
Herr Dr. Giselher Fritschi, Hessisches Landeskriminalamt Abt.IV21, Hölderlinstr.5,<br />
65187 Wiesbaden, wird am 23. März 60 Jahre alt.<br />
Herr Dr. Alexander Kraatz, Bayerisches Landeskriminalamt Maillingerstr.15,<br />
80636 München, wird am 24 März 60 Jahre alt.<br />
Herr Prof. Dr. rer. nat. Gustav Drasch, Institut für Rechtsmedizin, Frauenlobstr.7a,<br />
80337 München, wird am 11. April 60 Jahre alt.<br />
Herr Joachim Tenczer, Landesinstitut für gerichtl. und soziale Medizin Berlin, Toxikologie,<br />
Invalidenstr. 60, 10557 Berlin wird 26. April am 60 Jahre alt.<br />
Herr Dr. rer. nat. Wolfgang Römhild, Institut für Rechtsmedizin MAM Leipzigerstr.44,<br />
39120 Magdeburg, wird am 2. Juni 60 Jahre alt.<br />
Herr Dr. Peter X. Iten, Institut für Rechtsmedizin Winterthurerstr.190, CH 8057 Zürich,<br />
wird am 22. Juli 60 Jahre alt.<br />
Herr Dr. Peter Rösner, Landeskriminalamt Schleswig/Holstein Mühlenweg 166,<br />
24116 Kiel, wird am 31. Juli 60 Jahre alt.<br />
Herr Prof. Dr. rer. nat. Herbert Käferstein, Institut für Rechtsmedizin, Melatengürtel 60,<br />
50823 Köln, wird 6. August am 60 Jahre alt.<br />
Herr Dr. rer. nat. Dipl. Chem. Hans-Joachim Birkhahn, BBGes Inst.f.Umweltanalytik u.<br />
Humantoxikologie, K. Bonhoeffer Nervenklinik, Oranienburgerstr.285, 13437 Berlin,<br />
wird am 10. Oktober 60 Jahre alt<br />
Herr Prof. Dr. rer. nat. Rolf Aderjan, Institut für Rechtsmedizin und Verkehrsmedizin,<br />
Vosstr.2, 69115 Heidelberg, wird am 16. Oktober 60 Jahre alt.<br />
Frau Dr. chem. Ewa Pufal, Katedra i Zakkad Medycyny Sadowej Akademii Medycznej,<br />
M. Skkodowskiej-Curie 9, PL 85-094, Bydgoszcz, wird am 8. November 60 Jahre alt.<br />
Herr Dr. chem. Dir. Uwe Pommerenk, Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz,<br />
Valenciaplatz 1-7, 55118 Mainz, wird am 20. November 60 Jahre alt.<br />
Herr Prof. Dr. med. Jochen Wilske, Institut für Rechtsmedizin Universitätsklinikum,<br />
Geb.42, 66421 Homburg/Saar, wird am 02. Dezember 60 Jahre alt.<br />
Frau Dr. Marianne Lappenberg-Pelzer, BBGes Inst.f.Umweltanalytik u.<br />
Humantoxikologie, K. Bonhoeffer Nervenklinik, Oranienburgerstr.285, 13437 Berlin,<br />
wird am 11. Dezember 60 Jahre alt.<br />
Herr Dr. Andre Scholer, Kantonsspital-Zentrallabor Universität Basel,Spitalstr.21,<br />
CH 4031 Basel, wird am 25. Dezember 60 Jahre alt.
T + K (2003) 70 (3): 206<br />
3. Neue Mitglieder<br />
Frau Dr. rer. Nat. Hilke Andresen, Institut für Rechtsmedizin, Butenfeld 34,<br />
D 22529 Hamburg, Tel.: (+49)-040-42803-2134 ; Fax: (+49)-040-42803-8660 ;<br />
e-mail: h.andresen@uke.uni-hamburg.de<br />
Herr Dr. Brice Appenzeller, CRP-Sante, 162 A rue de la Faiencerie, L 1511 Luxembourg<br />
Tel.: (+352)-466644-482 ; Fax: (+352)-221331 ; e-mail: appenzel@cu.lu 25-Sep-03<br />
Herr Jochen Beyer, Abt. Experimentelle und Klinische Toxikologie, Universitätskliniken<br />
Geb. 46, D 66421 Homburg/Saar, Tel.: (+49) -16-26432;<br />
Fax: (+49)-06841-16-26415; e-mail: jochen.beyer@uniklinik-saarland.de<br />
Herr Dr. rer. nat. Rainer Fritsch, Zolltechnische Prüfungs- und Lehranstalt München<br />
Landsbergerstr.122, D 80339 München, Tel.: (+49)-089-5109-2370;<br />
Fax: (+49)-089-5109-2342; e-mail: rainer.fritsch@zplam.bfinv.de<br />
Frau PhD Isabelle Kolber, LNS-Toxicologie CRP-Sante, 162 A rue de la Faiencerie,<br />
L 1511 Luxembourg, Tel.: (+352)-466644-482; Fax: (+352)-221331; e-mail: kolber@cu.lu<br />
Frau Lebensmittelchemikerin Katrin Lachenmeier, Institut für Rechtsmedizin,<br />
Stiftsplatz 12, D 53111 Bonn, Tel.: (+49)-0228-738361; e-mail: k.lachenmeier@uni-bonn.de<br />
Herr Dr. rer. nat. Lars Lindemann, Landeskriminalamt, Tramper Chaussee 1, D<br />
16225 Eberswalde Tel.: (+49)-030-6399242462; Fax: (+49)-030-6399242409;<br />
e-mail: lka_bb_kt@t-online.de; lars.lindemann@bbextrapol.de<br />
Herr Dipl. Chem. Thomas Nadulski, Institut für Rechtsmedizin, Hannoverschestr.6,<br />
D 10115 Berlin, Tel.: (+49)-030-450525035; Fax: (+49)-030-450-525904;<br />
e-mail: thomas.nadulski@charite.de 14-Dez-03<br />
Herr Dr. Olivier Plaut, Institut de Medecine Legale, av.de Champel 9, CH 1211 Genf 4,<br />
Tel.: (+41)-22-379-5609; Fax: (+41)-22-372-9653; e-mail: olivier.plaut@medecine.unige.ch<br />
Herr Denis Theobald, Abt. Experimentelle und Klinische Toxikologie, Universitätskliniken<br />
Geb.46, D 66421 Homburg/Saar, Tel.: (+49) 06841-16-26433; Fax: (+49) 06841-16-26415;<br />
e-mail: denis.theobald@uniklinik-saarland.de