PDF 2.1 MB - Gundlach
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<strong>Gundlach</strong> Nachbarn | Heft 21 | Sommer 2010<br />
Einige Fakten: Von jedem Euro<br />
Miete fließt etwa die Hälfte<br />
in Instandhaltung, Modernisierung<br />
und Sanierung. In-<br />
bis an die »Kappungsgrenze«<br />
gegangen. Nach den gesetzlichen<br />
Regelungen darf die<br />
Kaltmiete innerhalb von drei<br />
Mieter-Tipp<br />
Bei frei finanzierten Wohnungen regeln<br />
die Paragrafen 557 bis 561 des Bürgerlichen<br />
Gesetzbuches (BGB) Möglichkeit,<br />
Art und Höhe einer Mieterhöhung.<br />
vestitionen garantieren den<br />
Jahren um bis zu 20 Prozent<br />
verlässlichen technischen und<br />
erhöht werden«, so Gund-<br />
kaufmännischen Service, der<br />
von gut ausgebildeten Mitarbeitern<br />
erledigt wird. Die<br />
<strong>Gundlach</strong>-Notfalldienste sind<br />
lachs kaufmännische Leiterin<br />
Nadine Otto.<br />
Übrigens: Im Bundesdurch-<br />
Die Mieterhöhung<br />
■ Eine beabsichtigte Mieterhöhung muss durch den Ver-<br />
5<br />
durchgängig zu erreichen,<br />
schnitt empfinden 22 Prozent<br />
mieter schriftlich zugestellt werden.<br />
der Vermietungs-Service ist<br />
der Mieter (siehe Grafik unten)<br />
häufig auch am Wochenende<br />
ihre Miete als zu hoch. Unter<br />
■ Der Vermieter darf frühestens ein Jahr nach Einzug<br />
unterwegs.<br />
den <strong>Gundlach</strong>-Mietern sind<br />
oder der letzten Mieterhöhung eine neue Mieterhöhungs-<br />
es nur knapp 10 Prozent. Dies<br />
absicht ankündigen (Jahressperrfrist).<br />
»Obwohl die Gesetzgebung<br />
geht aus der Mieterbefragung<br />
höhere Steigerungen zulässt,<br />
hervor, die im Jahr 2009 vom<br />
■ Mieter haben eine Überlegungsfrist. Sie läuft ab dem<br />
sind wir bei nur einem Pro-<br />
unabhängigen imug-Institut<br />
Moment, in welchem sie über die Miet erhöhungsabsicht<br />
zent der Mieterhöhungen<br />
durchgeführt wurde. |<br />
informiert werden und geht bis zu dem Termin, ab dem<br />
die Erhöhung gelten soll.<br />
Im Bundesdurchschnitt halten<br />
Mieter ihre Miete für:<br />
■ Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um höchstens<br />
20 Prozent, aber nie über die ortsübliche Vergleichsmiete<br />
steigen (Kappungsgrenze).<br />
Viel zu hoch<br />
Etwas zu hoch<br />
■ Eine Mieterhöhung bis auf die Höhe der ortsüblichen<br />
Vergleichsmiete muss mit dem Mietspiegel oder drei vergleichbaren<br />
Wohnungen oder einem Gutachten begründet<br />
sein.<br />
Angemessen<br />
Günstig<br />
Sehr günstig<br />
0 5 10 15 20 25 30 35 40 45<br />
Bundesweite Befragung | statista | 2010<br />
■ Mieterhöhungen nach Modernisierungsmaßnahmen<br />
sind von diesen Regelungen ausgenommen. Hier bestimmt<br />
die Investition die Höhe der neuen Miete, denn<br />
Teile davon können als Erhöhungsbetrag geltend gemacht<br />
werden.<br />
■ Betriebskostenvorauszahlungen können immer erhöht<br />
werden, wenn diese die anfallenden Kosten nicht<br />
decken. Die Anpassung erfolgt im Rahmen der jährlichen<br />
Betriebskostenabrechnung.