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GVNB-Wettspielbedingungen 2013 - Golf-Verband Niedersachsen ...

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Nichtbeachtung dieser Regelung eine schw erw iegende Störung des Spielbetriebs fest, so kann sie<br />

den Verursacher sofort des Platzes verw eisen. Ein Spieler seiner Mannschaft darf ersatzw eise die<br />

Kapitänsfunktion übernehmen.<br />

c) Ein Spieler darf sich über Entfernungen informieren, indem er ein Gerät verw endet, das<br />

ausschließlich Entfernungen misst. Benutzt ein Spieler w ährend der festgesetzten Runde ein Gerät,<br />

mit dem andere Umstände geschätzt oder gemessen w erden können, die sein Spiel beeinflussen<br />

können (z. B. Steigung, Windgeschw indigkeit, Temperatur usw .), so verstößt der Spieler gegen Regel<br />

14-3, w ofür die Strafe Disqualifikation ist, ungeachtet ob die zusätzliche Funktion tatsächlich benutzt<br />

w urde.<br />

8. Belehrungen durch den Kapitän in Mannschaftswettspielen<br />

Bei Mannschaftsw ettspielen darf zusätzlich zu Regel 8-1 auch durch den benannten<br />

Mannschaftskapitän (DGV-Ligastatut Ziffer 7.2) Belehrung erteilt w erden. Ein selbst spielender<br />

Kapitän darf w ährend seines eigenen Spiels nur seinem Partner Belehrung erteilen (Regel 8,<br />

Anmerkung).<br />

Strafe für Verstoß:<br />

Lochspiel: Lochverlust<br />

Zählspiel: 2 Schläge<br />

9. Fahren / Mitfahren in <strong>Golf</strong>wagen o. ä. Fahrzeugen (vgl. Decision 33-1/8)<br />

Spieler oder Caddies dürfen w ährend der festgesetzten Runde keinerlei Beförderungsmittel nutzen,<br />

außer das kurzfristige Fahren/Mitfahren w ird von der Spielleitung/den Referees ausdrücklich<br />

genehmigt. Gleiches gilt in Mannschaftsw ettspielen w ährend des Spiels seiner Mannschaft für den<br />

Mannschaftskapitän.<br />

Strafe für Verstoß durch Spieler:<br />

Lochspiel: Lochverlust für jedes Loch, bei dem ein Verstoß begangen w urde, höchstens jedoch 2<br />

Löcher<br />

Zählspiel: 2 Schläge an jedem Loch, an dem der Verstoß festgestellt w ird, höchstens jedoch 4<br />

Schläge pro Runde<br />

Im Falle eines Verstoßes zwischen demSpiel zw eier Löcher w irkt sich der Verstoß am nächsten Loch<br />

aus; handelt es sich um das letzte Loch der Runde, an diesem. Der Spieler muss sofort nach<br />

Feststellen des Verstoßes die Benutzung des Fahrzeuges einstellen, andernfalls<br />

ist er sow ohl im Loch- als auch im Zählspiel disqualifiziert.<br />

Strafe bei Verstoß durch einen Mannschaftskapitän: Disqualifikation als Mannschaftskapitän für den<br />

Rest des Wettspieltages. Ein Spieler seiner Mannschaft darf ersatzw eise die Kapitänsfunktion<br />

übernehmen.<br />

10. Metall- bzw. Alternativspikes / <strong>Golf</strong>schuhe (vgl. Decision 33-1/14)<br />

Es gilt die am Wettspieltag gültige Regelung des Austragungsortes.<br />

11. Beendigung von Wettspielen (vgl. Regel 34-1)<br />

Zählspiele gelten mit der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse als beendet.<br />

Lochspiele gelten mit der Meldung des Ergebnisses an die Spielleitung als beendet oder – falls nicht<br />

geschehen – mit offizieller Bekanntgabe oder Aushang der betreffenden Spielpaarung für die nächste<br />

Runde. Bei einer Zählspielqualifikation mit nachfolgenden Lochspielen gilt die Zählspielqualifikation<br />

als beendet, w enn der Spieler (bei Mannschaften der 1. Spieler) in seinem ersten Lochspiel<br />

abgeschlagen hat.<br />

12. Änderungsvorbehalte der <strong>GVNB</strong>-Spielleitungen<br />

<strong>GVNB</strong>-Spielleitungen haben in begründeten Fällen bis zum 1. Start der jew eiligen Runde das Recht,<br />

– die jew eiligen Platzregeln abzuändern,<br />

– die festgelegten Startzeiten zu verändern,<br />

– die Ausschreibungsbedingungen abzuändern oder zusätzliche Bedingungen herauszugeben.<br />

Nach dem 1. Start sind Änderungen nur bei Vorliegen sehr außergew öhnlicher Umstände zulässig.<br />

13. Doping<br />

Es besteht Dopingverbot. Das Nähere, insbesondere den Dopingbegriff und mögliche Sanktionen im Falle<br />

eines Verstoßes, regeln die Satzung und die Anti-Doping-Ordnung des DGV.

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