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GVNB-Wettspielbedingungen 2013 - Golf-Verband Niedersachsen ...

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Heimatclubregelung erfüllt) erfolgt als Strafe die Disqualifikation der Mannschaft für den Rest der<br />

Meisterschaft, ansonsten die in der jew eiligen Ausschreibung vorgesehene Strafe.<br />

Nach Beendigung des Wettspiels kann der <strong>GVNB</strong>-Sportausschuss rückw irkend die vorgenannten<br />

Strafen verhängen. (Für Strafen vor Beendigung des Wettspiels vergleiche Abschnitt A. 1.) Die<br />

Folgen der Disqualifikation w erden durch Ziffer 10 der <strong>GVNB</strong>-Wettspielordnung geregelt.<br />

7. Unsportliches Verhalten / Verstoß gegendie Etikette<br />

Verhält sich ein Spieler oder eine Mannschaft unsportlich oder grob unsportlich, so kann der <strong>GVNB</strong>-<br />

Sportausschuss gegen den Spieler oder die Mannschaft folgende Sanktionen verhängen:<br />

a) Verw arnung<br />

b) Auflagen<br />

c) Befristete oder dauernde Wettspielsperre für <strong>GVNB</strong>-Wettspiele<br />

Der <strong>GVNB</strong>-Sportausschuss entscheidet endgültig.<br />

Grob unsportliches Verhalten liegt vor, w enn gegen traditionell herausgebildete und allgemein<br />

anerkannte Verhaltensregeln beim <strong>Golf</strong>sport nachhaltig verstoßen w ird (z. B. vorsätzliche<br />

Regelverstöße, unentschuldigtes Nichtantreten bei einem Wettspiel, vorsätzlicher Verstoß gegen die<br />

Etikette sow ie Manipulation eines Wettspielergebnisses) oder der Sportbetrieb bzw . andere Clubs,<br />

Mannschaften oder Spieler nicht hinnehmbare Nachteile oder Beeinträchtigungen erleiden.<br />

Ist ein Spieler oder eine Mannschaft aufgrund unsportlichen Verhaltens durch den <strong>GVNB</strong> gesperrt<br />

w orden, so kann der <strong>GVNB</strong> beim DGV beantragen, diesen Spieler oder diese Mannschaft auch für<br />

DGV-Wettspiele zu sperren. Bis zur Bestätigung dieser Sperre durch den DGV ist der Spieler oder<br />

diese Mannschaft für DGV-Wettspiele nicht gesperrt. Für Mannschaftsw ettspiele vergleiche auch<br />

Ziffer 15.5 und 17 der <strong>GVNB</strong>-Wettspielordnung.<br />

Anmerkung:<br />

Im Falle eines schw erw iegenden Verstoßes gegen die Etikette kann die Spielleitung den Spieler<br />

ungeachtet der vorgenannten Regelung nach Regel 33-7 disqualifizieren.<br />

8. Meldegebühren<br />

a) Bei allen Mannschaftsw ettbew erben muss im Rahmen der Onlineanmeldung über die<br />

w w w .gvnb.de/Wettspiel/Meldeportal Club eine Einzugsermächtigung erteilt w erden. Die Meldegebühr<br />

w ird unmittelbar vor der jew eiligen Wettspielaustragung eingezogen.<br />

b) Bei allen Einzelw ettbew erben muss im Rahmen der Onlineanmeldung bei Mygolf oder über die<br />

w w w .gvnb.de/Wettspiele <strong>2013</strong>/Anmeldung eine Einzugsermächtigung erteilt w erden. Die<br />

Meldegebühr w ird unmittelbar vor der jew eiligen Wettspielaustragung eingezogen.<br />

(Für Abmeldung von Wettspielen vergleiche B4)<br />

Der <strong>GVNB</strong> ist berechtigt, die Teilnahme an Wettspielen zu verw eigern, sofern die<br />

Einzugsermächtigung nicht erteilt w urde, die Meldegebühr für das Wettspiel oder ein zurückliegendes<br />

Wettspiel nicht vollständig entrichtet w urde.<br />

9. Abschläge<br />

Sofern nicht durch die Ausschreibung festgelegt, gilt bei DGV- und <strong>GVNB</strong>-Wettspielen: Die Abschläge<br />

w erden am Vortag eines Turniers von der jew eiligen <strong>GVNB</strong>-Spielleitung festgelegt und w erden bei<br />

mehrtägigen Wettspielen täglich geändert. Bei allen Ranglistenw ettspielen bzw . der Damen- und<br />

Herrenmeisterschaft spielen die Herren von den w eißen Abschlägen und die Damen von den<br />

schw arzen/gelben Abschlägen, sofern diese zur Verfügung stehen, ansonsten von den<br />

Standardabschlägen (gelbe bzw . rote Abschläge). In Einzelfällen kann die jew eilige Spielleitung nach<br />

Ermessen eine abw eichende Regelung treffen. Bei allen Jugend-Ranglistenw ettspielen bzw . der<br />

Jugendaltersklassenmeisterschaft sow ie den Deutschen Mannschaftsmeisterschaften der Jugend<br />

spielen die Jungen von den gelben Abschlägen, die Mädchen von den roten Abschlägen.<br />

10. Preise<br />

<strong>GVNB</strong>-Wanderpreise gehen nicht in den zeitw eiligen Besitz der Gew inner über, sondern verbleiben in<br />

der <strong>GVNB</strong>-Geschäftsstelle.<br />

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