Ausbildungsnachweis - Handwerkskammer Dortmund
Ausbildungsnachweis - Handwerkskammer Dortmund
Ausbildungsnachweis - Handwerkskammer Dortmund
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Lehrlingswartebrief 2/2010<br />
Aktuelles<br />
Begeistern auch Sie Ihre Lehrlinge für ein<br />
Auslandspraktikum!<br />
Immer mehr handwerkliche Betriebe nutzen mittlerweile<br />
Auslandsaufenthalte zur Verbesserung der eigenen<br />
Personalentwicklung. Das Angebot von Auslandspraktika<br />
während der Ausbildung sichert ihnen<br />
leistungsstarken Nachwuchs und verbessert ihr<br />
Image als attraktiver Arbeitgeber in der Region. Dieses<br />
zusätzliche »Bonbon« in der Ausbildung steigert<br />
zudem die Motivation und Einsatzbereitschaft der<br />
Jugendlichen. Ein Aufenthalt im Ausland dient nicht<br />
nur der persönlichen Bereicherung, sondern kann<br />
auch in beruflicher Hinsicht viele Vorteile bringen.<br />
Gefragt sind Offenheit, Neugier, Flexibilität und Kreativität.<br />
Das Auslandspraktikum bringt Nutzen für den<br />
Betrieb und für den Lehrling – auch und gerade im<br />
Handwerk!<br />
Weitere Informationen finden Sie unter<br />
www.letsgo-handwerk.de und über unsere Ausbildungsberaterin<br />
:<br />
Gabriele Robrecht<br />
Tel.: 0231 5493-302<br />
E-Mail: gabriele.robrecht@hwk-do.de<br />
Lehrlingswartebrief 2/2010<br />
Inhalt<br />
• Schwerpunktthema: <strong>Ausbildungsnachweis</strong>e<br />
• Aktuelles: Begeistern auch Sie Ihre Lehrlinge für ein Auslandspraktikum!<br />
• Ansprechpartner rund um die Ausbildung<br />
Ihre Ansprechpartner bei der <strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Dortmund</strong><br />
Fragen zur Ausbildung<br />
Volker Rückert<br />
Tel.: 0231 5493-246<br />
E-Mail: volker.rueckert@hwk-do.de<br />
Nahrungsmittelhandwerke, Installateure und<br />
Heizungsbauer, Gebäudereiniger<br />
Martin Kulig<br />
Tel.: 0231 5493-129<br />
E-Mail: martin.kulig@hwk-do.de<br />
Bau- und Metallberufe, Schornsteinfeger,<br />
Ofen- und Luftheizungsbauer<br />
Kai Thomaschewski<br />
Tel.: 0231 5493-316<br />
E-Mail: kai.thomaschewski@hwk-do.de<br />
Elektro-, Holzhandwerke, Schilder- und<br />
Lichtreklamehersteller, Rolladen- und<br />
Sonnenschutzmechatroniker<br />
Klaus Engelhardt<br />
Tel.: 0231 5493-172<br />
E-Mail: klaus.engelhardt@hwk-do.de<br />
Fahrzeugtechnische Berufe, Maler und<br />
Lackierer, Automobilkaufmann, Vulkaniseure<br />
Fragen zur Lehrlingsrolle<br />
Barbara Schrinner<br />
Tel.: 0231 5493-124<br />
E-Mail: barbara.schrinner@hwk-do.de<br />
Bochum, Hagen, Hellweg-Lippe (Hamm), Herne<br />
Marion Kunzenbacher<br />
Tel.: 0231 5493-123<br />
E-Mail: marion.kunzenbacher@hwk-do.de<br />
<strong>Dortmund</strong> und Lünen, Ennepe-Ruhr<br />
Liebe Lehrlingswarte,<br />
zu den umstrittenen Themen in der Berufbildung gehört das ordnungsgemäße Führen der <strong>Ausbildungsnachweis</strong>e.<br />
In den Betrieben gibt es regelmäßig Ärger und Streit zwischen Lehrlingen und Meistern um den früher<br />
als Berichtsheft bezeichneten schriftlichen Nachweis der Ausbildungstätigkeiten. Das fängt bei der schwer lesbaren<br />
Schrift der Auszubildenden an und hört bei der Forderung von Fachberichten durch den Betrieb nicht<br />
auf. Auch die Prüfungsausschüsse sind bei dieser Thematik mit im Boot, da die schriftlichen <strong>Ausbildungsnachweis</strong>e<br />
zu den gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen gehören, die vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses<br />
überprüft werden müssen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Feststellung, dass der Ausbildungsbetrieb<br />
vom Anfang an die Bedeutung des <strong>Ausbildungsnachweis</strong>es auch durch die Ernsthaftigkeit der<br />
wöchentlichen Durchsicht dokumentiert. Der <strong>Ausbildungsnachweis</strong> ist – und das vergessen leider einzelne<br />
Ausbildende – ein unbestechlicher, Spiegel’ der Ausbildung: Es spiegelt sich nicht nur die ungenügende Ausbildungsleistung<br />
des Lehrlings, sondern auch die des Betriebes wieder!<br />
Freundliche Grüße<br />
Gabriele Robrecht<br />
Tel.: 0231 5493-302<br />
E-Mail: gabriele.robrecht@hwk-do.de<br />
Gesundheitsberufe<br />
Beate Gasch<br />
Tel.: 0231 5493-301<br />
E-Mail: beate.gasch@hwk-do.de<br />
Hellweg-Lippe (Soest, Unna)<br />
Martina Schmidt<br />
Abteilungsleiterin Berufsbildung<br />
Impressum<br />
<strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Dortmund</strong> Reinoldistraße 7-9 Tel.: 0231 5439-132 E-Mail: martina.schmidt@hwk-do.de<br />
Martina Schmidt 44135 <strong>Dortmund</strong> Fax: 0231 5493-247 www.hwk-do.de
Lehrlingswartebrief 2/2010<br />
Lehrlingswartebrief 2/2010<br />
<strong>Ausbildungsnachweis</strong><br />
1. Bedeutung des <strong>Ausbildungsnachweis</strong>es<br />
Das Führen des <strong>Ausbildungsnachweis</strong>es während der<br />
und regelmäßig vorzulegen. “Schließlich finden sich<br />
Der Nachweis bezieht sich dabei nicht nur auf die<br />
für Lehrlingsstreitigkeiten Einblick in den Nachweis<br />
Berufsausbildung ist in diversen Gesetzen und Ver-<br />
in allen neueren Ausbildungsordnungen in § 5<br />
betrieblichen, sondern auch auf die berufsschuli-<br />
nehmen, um beispielsweise festzustellen, ob in gra-<br />
ordnungen geregelt, so im Berufsbildungsgesetz, in<br />
Durchführungen der Berufsausbildung die Vorgabe:<br />
schen und überbetrieblichen Ausbildungsphasen.<br />
vierender Weise Inhalte des Ausbildungsrahmenpla-<br />
der Handwerksordnung, in den verschiedenen Ausbil-<br />
„Die Auszubildenden haben einen schriftlichen Ausbil-<br />
Es werden tagesbezogene Nachweise verlangt. Die<br />
nes nicht vermittelt wurden. Hier wendet sich der<br />
dungsordnungen und nicht zuletzt im Ausbildungsver-<br />
dungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu<br />
ausgeführten Ausbildungstätigkeiten hat der Lehrling<br />
Nachweis gegen den Betrieb, dem - bei groben Ver-<br />
trag.<br />
geben, den schriftlichen <strong>Ausbildungsnachweis</strong> wäh-<br />
während der Ausbildungszeit in kurzen, lesbaren<br />
stößen gegen die Pflichten aus dem Lehrvertrag - von<br />
rend der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden<br />
Worten zu schildern. Dies kann stichwortartig unter<br />
der <strong>Handwerkskammer</strong> die Ausbildungsberechtigung<br />
Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) heißt es in § 14<br />
haben den <strong>Ausbildungsnachweis</strong> regelmäßig durch-<br />
Einbeziehung der berufsspezifischen Fachbegriffe<br />
entzogen werden.<br />
Abs. 1 Ziff. 4: „Ausbildende haben Auszubildende …<br />
zusehen.“<br />
geschehen. Am Ende jeder Ausbildungswoche sollte<br />
zum Führen von schriftlichen <strong>Ausbildungsnachweis</strong>en<br />
der Ausbildende den <strong>Ausbildungsnachweis</strong> durchle-<br />
anzuhalten … und diese durchzusehen.“<br />
Damit ist der <strong>Ausbildungsnachweis</strong> eines der wich-<br />
sen und abzeichnen.<br />
6. <strong>Ausbildungsnachweis</strong> als Zulassungsvoraus-<br />
tigsten Dokumente im Ausbildungsgeschehen! Führt<br />
setzung für die Ablegung der Prüfung<br />
Des Weiteren gibt es in § 36 Abs. 1 der Handwerks-<br />
der Lehrling bewusst keinen Nachweis, stellt dies ei-<br />
ordnung (analog zu § 43 Abs. 2 BBiG) folgenden<br />
ne (Ausbildungs-) Vertragsverletzung dar und der<br />
4. Können auch Fachberichte vom Lehrling ver-<br />
Im Zulassungsverfahren zur Gesellen– bzw. Ab-<br />
Passus: „Zur Gesellenprüfung ist zuzulassen, wer …<br />
Betrieb kann den Auszubildenden abmahnen; im Wie-<br />
langt werden?<br />
schlussprüfung müssen auch die Ausbildungsnach-<br />
vorgeschriebene schriftliche <strong>Ausbildungsnachweis</strong>e<br />
derholungsfall droht die Kündigung! Voraussetzung<br />
weise dem Prüfungsausschuss vorgelegt werden.<br />
geführt hat.“ Das Führen des <strong>Ausbildungsnachweis</strong>es<br />
ist aber, dass der Ausbildende den Lehrling zum Füh-<br />
Auf Anweisung des Ausbildenden können vom Lehr-<br />
Unvollständige oder fehlende Nachweise können eine<br />
ist zudem Bestandteil des Ausbildungsvertrages.<br />
ren des schriftlichen Nachweises angehalten hat.<br />
ling auch Fachberichte verlangt werden. Hier sollte<br />
Nichtzulassung zur Folge haben.<br />
eine klare Anweisung über Anzahl, Form und Inhalt<br />
In § 2 Abs. 6 liest man: „Schriftliches Ausbildungs-<br />
an den Auszubildenden erfolgen. Da die Auszubilden-<br />
Aber: Fehlende Unterschriften spielen für die Zulas-<br />
nachweis (Berichtsheft): Dem Auszubildenden ist vor<br />
2. Kann der <strong>Ausbildungsnachweis</strong> vom Lehrling<br />
den weisungsgebunden sind, wird bei einer entspre-<br />
sung zur Abschlussprüfung keine Rolle!<br />
Ausbildungsbeginn und später der schriftliche Ausbil-<br />
auch am Computer ausgefüllt werden?<br />
chenden Anweisung der Fachbericht zur Pflicht.<br />
dungsnachweis, der für die Berufausbildung verlangt<br />
Fachberichte ersetzen nicht die ordnungsgemäßen<br />
wird, kostenfrei auszuhändigen und die ordnungsge-<br />
Ja!<br />
<strong>Ausbildungsnachweis</strong>e! Und: Fachberichte sind keine<br />
7. Wem gehört der <strong>Ausbildungsnachweis</strong>?<br />
mäße Führung durch regelmäßiges Abzeichnen zu<br />
Voraussetzung zur Prüfungszulassung.<br />
überwachen.“<br />
Mit dem Führen des Nachweises erwirbt der Lehrling<br />
3. Was heißt ,ordnungsgemäßes Führen‘?<br />
Eigentum an diesem Dokument.<br />
Das Gegenstück auf Lehrlingsseite findet sich in § 3<br />
5. Der <strong>Ausbildungsnachweis</strong> als Beweismittel in<br />
Abs. 7: „Schriftlicher <strong>Ausbildungsnachweis</strong><br />
Im <strong>Ausbildungsnachweis</strong> wird der zeitliche und sachli-<br />
juristischen Streitigkeiten<br />
(Berichtsheft): Der Auszubildende verpflichtet sich,<br />
che Ablauf der Ausbildung durch den Lehrling nach-<br />
einen vorgeschriebenen schriftlichen Ausbildungs-<br />
weisbar gemacht und stellt somit eine grundlegende<br />
Auch in juristischen Streitfällen spielt der Ausbil-<br />
nachweis ordnungsgemäß zu führen<br />
Dokumentation über die Ausbildung dar.<br />
dungsnachweis eine Rolle. So kann der Ausschuss