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Ausbildungsnachweis - Handwerkskammer Dortmund

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Lehrlingswartebrief 2/2010<br />

Aktuelles<br />

Begeistern auch Sie Ihre Lehrlinge für ein<br />

Auslandspraktikum!<br />

Immer mehr handwerkliche Betriebe nutzen mittlerweile<br />

Auslandsaufenthalte zur Verbesserung der eigenen<br />

Personalentwicklung. Das Angebot von Auslandspraktika<br />

während der Ausbildung sichert ihnen<br />

leistungsstarken Nachwuchs und verbessert ihr<br />

Image als attraktiver Arbeitgeber in der Region. Dieses<br />

zusätzliche »Bonbon« in der Ausbildung steigert<br />

zudem die Motivation und Einsatzbereitschaft der<br />

Jugendlichen. Ein Aufenthalt im Ausland dient nicht<br />

nur der persönlichen Bereicherung, sondern kann<br />

auch in beruflicher Hinsicht viele Vorteile bringen.<br />

Gefragt sind Offenheit, Neugier, Flexibilität und Kreativität.<br />

Das Auslandspraktikum bringt Nutzen für den<br />

Betrieb und für den Lehrling – auch und gerade im<br />

Handwerk!<br />

Weitere Informationen finden Sie unter<br />

www.letsgo-handwerk.de und über unsere Ausbildungsberaterin<br />

:<br />

Gabriele Robrecht<br />

Tel.: 0231 5493-302<br />

E-Mail: gabriele.robrecht@hwk-do.de<br />

Lehrlingswartebrief 2/2010<br />

Inhalt<br />

• Schwerpunktthema: <strong>Ausbildungsnachweis</strong>e<br />

• Aktuelles: Begeistern auch Sie Ihre Lehrlinge für ein Auslandspraktikum!<br />

• Ansprechpartner rund um die Ausbildung<br />

Ihre Ansprechpartner bei der <strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Dortmund</strong><br />

Fragen zur Ausbildung<br />

Volker Rückert<br />

Tel.: 0231 5493-246<br />

E-Mail: volker.rueckert@hwk-do.de<br />

Nahrungsmittelhandwerke, Installateure und<br />

Heizungsbauer, Gebäudereiniger<br />

Martin Kulig<br />

Tel.: 0231 5493-129<br />

E-Mail: martin.kulig@hwk-do.de<br />

Bau- und Metallberufe, Schornsteinfeger,<br />

Ofen- und Luftheizungsbauer<br />

Kai Thomaschewski<br />

Tel.: 0231 5493-316<br />

E-Mail: kai.thomaschewski@hwk-do.de<br />

Elektro-, Holzhandwerke, Schilder- und<br />

Lichtreklamehersteller, Rolladen- und<br />

Sonnenschutzmechatroniker<br />

Klaus Engelhardt<br />

Tel.: 0231 5493-172<br />

E-Mail: klaus.engelhardt@hwk-do.de<br />

Fahrzeugtechnische Berufe, Maler und<br />

Lackierer, Automobilkaufmann, Vulkaniseure<br />

Fragen zur Lehrlingsrolle<br />

Barbara Schrinner<br />

Tel.: 0231 5493-124<br />

E-Mail: barbara.schrinner@hwk-do.de<br />

Bochum, Hagen, Hellweg-Lippe (Hamm), Herne<br />

Marion Kunzenbacher<br />

Tel.: 0231 5493-123<br />

E-Mail: marion.kunzenbacher@hwk-do.de<br />

<strong>Dortmund</strong> und Lünen, Ennepe-Ruhr<br />

Liebe Lehrlingswarte,<br />

zu den umstrittenen Themen in der Berufbildung gehört das ordnungsgemäße Führen der <strong>Ausbildungsnachweis</strong>e.<br />

In den Betrieben gibt es regelmäßig Ärger und Streit zwischen Lehrlingen und Meistern um den früher<br />

als Berichtsheft bezeichneten schriftlichen Nachweis der Ausbildungstätigkeiten. Das fängt bei der schwer lesbaren<br />

Schrift der Auszubildenden an und hört bei der Forderung von Fachberichten durch den Betrieb nicht<br />

auf. Auch die Prüfungsausschüsse sind bei dieser Thematik mit im Boot, da die schriftlichen <strong>Ausbildungsnachweis</strong>e<br />

zu den gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen gehören, die vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses<br />

überprüft werden müssen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Feststellung, dass der Ausbildungsbetrieb<br />

vom Anfang an die Bedeutung des <strong>Ausbildungsnachweis</strong>es auch durch die Ernsthaftigkeit der<br />

wöchentlichen Durchsicht dokumentiert. Der <strong>Ausbildungsnachweis</strong> ist – und das vergessen leider einzelne<br />

Ausbildende – ein unbestechlicher, Spiegel’ der Ausbildung: Es spiegelt sich nicht nur die ungenügende Ausbildungsleistung<br />

des Lehrlings, sondern auch die des Betriebes wieder!<br />

Freundliche Grüße<br />

Gabriele Robrecht<br />

Tel.: 0231 5493-302<br />

E-Mail: gabriele.robrecht@hwk-do.de<br />

Gesundheitsberufe<br />

Beate Gasch<br />

Tel.: 0231 5493-301<br />

E-Mail: beate.gasch@hwk-do.de<br />

Hellweg-Lippe (Soest, Unna)<br />

Martina Schmidt<br />

Abteilungsleiterin Berufsbildung<br />

Impressum<br />

<strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Dortmund</strong> Reinoldistraße 7-9 Tel.: 0231 5439-132 E-Mail: martina.schmidt@hwk-do.de<br />

Martina Schmidt 44135 <strong>Dortmund</strong> Fax: 0231 5493-247 www.hwk-do.de


Lehrlingswartebrief 2/2010<br />

Lehrlingswartebrief 2/2010<br />

<strong>Ausbildungsnachweis</strong><br />

1. Bedeutung des <strong>Ausbildungsnachweis</strong>es<br />

Das Führen des <strong>Ausbildungsnachweis</strong>es während der<br />

und regelmäßig vorzulegen. “Schließlich finden sich<br />

Der Nachweis bezieht sich dabei nicht nur auf die<br />

für Lehrlingsstreitigkeiten Einblick in den Nachweis<br />

Berufsausbildung ist in diversen Gesetzen und Ver-<br />

in allen neueren Ausbildungsordnungen in § 5<br />

betrieblichen, sondern auch auf die berufsschuli-<br />

nehmen, um beispielsweise festzustellen, ob in gra-<br />

ordnungen geregelt, so im Berufsbildungsgesetz, in<br />

Durchführungen der Berufsausbildung die Vorgabe:<br />

schen und überbetrieblichen Ausbildungsphasen.<br />

vierender Weise Inhalte des Ausbildungsrahmenpla-<br />

der Handwerksordnung, in den verschiedenen Ausbil-<br />

„Die Auszubildenden haben einen schriftlichen Ausbil-<br />

Es werden tagesbezogene Nachweise verlangt. Die<br />

nes nicht vermittelt wurden. Hier wendet sich der<br />

dungsordnungen und nicht zuletzt im Ausbildungsver-<br />

dungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu<br />

ausgeführten Ausbildungstätigkeiten hat der Lehrling<br />

Nachweis gegen den Betrieb, dem - bei groben Ver-<br />

trag.<br />

geben, den schriftlichen <strong>Ausbildungsnachweis</strong> wäh-<br />

während der Ausbildungszeit in kurzen, lesbaren<br />

stößen gegen die Pflichten aus dem Lehrvertrag - von<br />

rend der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden<br />

Worten zu schildern. Dies kann stichwortartig unter<br />

der <strong>Handwerkskammer</strong> die Ausbildungsberechtigung<br />

Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) heißt es in § 14<br />

haben den <strong>Ausbildungsnachweis</strong> regelmäßig durch-<br />

Einbeziehung der berufsspezifischen Fachbegriffe<br />

entzogen werden.<br />

Abs. 1 Ziff. 4: „Ausbildende haben Auszubildende …<br />

zusehen.“<br />

geschehen. Am Ende jeder Ausbildungswoche sollte<br />

zum Führen von schriftlichen <strong>Ausbildungsnachweis</strong>en<br />

der Ausbildende den <strong>Ausbildungsnachweis</strong> durchle-<br />

anzuhalten … und diese durchzusehen.“<br />

Damit ist der <strong>Ausbildungsnachweis</strong> eines der wich-<br />

sen und abzeichnen.<br />

6. <strong>Ausbildungsnachweis</strong> als Zulassungsvoraus-<br />

tigsten Dokumente im Ausbildungsgeschehen! Führt<br />

setzung für die Ablegung der Prüfung<br />

Des Weiteren gibt es in § 36 Abs. 1 der Handwerks-<br />

der Lehrling bewusst keinen Nachweis, stellt dies ei-<br />

ordnung (analog zu § 43 Abs. 2 BBiG) folgenden<br />

ne (Ausbildungs-) Vertragsverletzung dar und der<br />

4. Können auch Fachberichte vom Lehrling ver-<br />

Im Zulassungsverfahren zur Gesellen– bzw. Ab-<br />

Passus: „Zur Gesellenprüfung ist zuzulassen, wer …<br />

Betrieb kann den Auszubildenden abmahnen; im Wie-<br />

langt werden?<br />

schlussprüfung müssen auch die Ausbildungsnach-<br />

vorgeschriebene schriftliche <strong>Ausbildungsnachweis</strong>e<br />

derholungsfall droht die Kündigung! Voraussetzung<br />

weise dem Prüfungsausschuss vorgelegt werden.<br />

geführt hat.“ Das Führen des <strong>Ausbildungsnachweis</strong>es<br />

ist aber, dass der Ausbildende den Lehrling zum Füh-<br />

Auf Anweisung des Ausbildenden können vom Lehr-<br />

Unvollständige oder fehlende Nachweise können eine<br />

ist zudem Bestandteil des Ausbildungsvertrages.<br />

ren des schriftlichen Nachweises angehalten hat.<br />

ling auch Fachberichte verlangt werden. Hier sollte<br />

Nichtzulassung zur Folge haben.<br />

eine klare Anweisung über Anzahl, Form und Inhalt<br />

In § 2 Abs. 6 liest man: „Schriftliches Ausbildungs-<br />

an den Auszubildenden erfolgen. Da die Auszubilden-<br />

Aber: Fehlende Unterschriften spielen für die Zulas-<br />

nachweis (Berichtsheft): Dem Auszubildenden ist vor<br />

2. Kann der <strong>Ausbildungsnachweis</strong> vom Lehrling<br />

den weisungsgebunden sind, wird bei einer entspre-<br />

sung zur Abschlussprüfung keine Rolle!<br />

Ausbildungsbeginn und später der schriftliche Ausbil-<br />

auch am Computer ausgefüllt werden?<br />

chenden Anweisung der Fachbericht zur Pflicht.<br />

dungsnachweis, der für die Berufausbildung verlangt<br />

Fachberichte ersetzen nicht die ordnungsgemäßen<br />

wird, kostenfrei auszuhändigen und die ordnungsge-<br />

Ja!<br />

<strong>Ausbildungsnachweis</strong>e! Und: Fachberichte sind keine<br />

7. Wem gehört der <strong>Ausbildungsnachweis</strong>?<br />

mäße Führung durch regelmäßiges Abzeichnen zu<br />

Voraussetzung zur Prüfungszulassung.<br />

überwachen.“<br />

Mit dem Führen des Nachweises erwirbt der Lehrling<br />

3. Was heißt ,ordnungsgemäßes Führen‘?<br />

Eigentum an diesem Dokument.<br />

Das Gegenstück auf Lehrlingsseite findet sich in § 3<br />

5. Der <strong>Ausbildungsnachweis</strong> als Beweismittel in<br />

Abs. 7: „Schriftlicher <strong>Ausbildungsnachweis</strong><br />

Im <strong>Ausbildungsnachweis</strong> wird der zeitliche und sachli-<br />

juristischen Streitigkeiten<br />

(Berichtsheft): Der Auszubildende verpflichtet sich,<br />

che Ablauf der Ausbildung durch den Lehrling nach-<br />

einen vorgeschriebenen schriftlichen Ausbildungs-<br />

weisbar gemacht und stellt somit eine grundlegende<br />

Auch in juristischen Streitfällen spielt der Ausbil-<br />

nachweis ordnungsgemäß zu führen<br />

Dokumentation über die Ausbildung dar.<br />

dungsnachweis eine Rolle. So kann der Ausschuss

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