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Finanzierungsmöglichkeiten beruflicher Weiterbildung im Überblick

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14 <strong>Finanzierungsmöglichkeiten</strong> <strong>Finanzierungsmöglichkeiten</strong> 15<br />

Ihr <strong>Weiterbildung</strong>s-<br />

Geschenk vom Staat: der<br />

Meister-BAföG<br />

(Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)<br />

Seit nunmehr sieben Jahren gibt es in Nordrhein-Westfalen<br />

den Bildungsscheck als Fördermittel<br />

zur beruflichen <strong>Weiterbildung</strong> – und<br />

zwar direkt bei der Handwerkskammer Dortmund<br />

als autorisierter Beratungsstelle!<br />

Mit diesem <strong>Weiterbildung</strong>s-Geschenk will die<br />

nordrhein-westfälische Landesregierung die<br />

berufliche <strong>Weiterbildung</strong> für Mitarbeiter in<br />

Unternehmen, Berufsrückkehrern oder Selbstständigen<br />

in den ersten fünf Jahren unterstützen.<br />

Wenn sich diese Personengruppen weiterbilden,<br />

übern<strong>im</strong>mt das Land Nordrhein-Westfalen<br />

unter best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen die<br />

Hälfte der Kursgebühren – max<strong>im</strong>al 500 € pro<br />

Bildungsscheck.<br />

Dieser Bildungsscheck kann für die unterschiedlichsten<br />

Bildungsangebote genutzt werden. Der<br />

Besuch berufsspezifischer Kurse, wie z. B. CNC-<br />

Technik oder Befestigungstechnik, ist ebenso<br />

möglich wie die Anmeldung zu Computer-, Rhetorik-<br />

oder Managementkursen. Jedoch muss<br />

beachtet werden, dass arbeitsplatzbezogene<br />

Anpassungsqualifizierungen, wie Maschinenbedienschulungen<br />

oder Kurse, die der reinen Erholung<br />

dienen, nicht gefördert werden.<br />

So geht’s: Sie suchen eine der autorisierten Bildungsberatungsstellen<br />

in Ihrer Nähe auf. Die Beratungsstelle<br />

informiert und berät Sie über geeignete<br />

Angebote und händigt Ihnen den Bildungsscheck<br />

aus, den Sie bei Ihrem Bildungsträger einlösen.<br />

Nun müssen Sie sich nur noch weiterbilden.<br />

Kontakt:<br />

Annett Renk<br />

0231 5493-407<br />

Doreen Wandelt<br />

0231 5493-432<br />

Diana Noelle<br />

0231 5493-432<br />

Rufen Sie doch einfach an und vereinbaren<br />

einen persönlichen Beratungstermin!<br />

Weitere Informationen finden<br />

Sie <strong>im</strong> Internet unter:<br />

www.bildungsscheck.nrw.de<br />

oder bei CallNRW, dem Bürger- und Service-<br />

Center der Landesregierung<br />

unter 0180 3100118<br />

(Gebühr: 9 Cent pro Minute aus dem dt. Festnetz).<br />

Mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union und des<br />

Landes Nordrhein-Westfalen.<br />

Das „Meister-BAföG“ unterstützt die Erweiterung<br />

und den Ausbau einer beruflichen Qualifizierung<br />

und stärkt damit die Fortbildungsmotivation<br />

des Fachkräftenachwuchses. Über die<br />

Darlehensteilerlasse hinaus werden Anreize<br />

zum erfolgreichen Abschluss und den Schritt<br />

in die Selbstständigkeit geschaffen.<br />

Personenkreis:<br />

Sowohl Handwerker/-innen, die an Meistervorbereitungslehrgängen<br />

als auch Handwerksmeister/-innen,<br />

die an den Lehrgängen<br />

zum/zur Betriebswirt/-in (HWK) teilnehmen,<br />

können nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz<br />

(AFBG) staatliche Fördermittel<br />

beantragen.<br />

Förderleistungen:<br />

Gefördert werden die <strong>im</strong> Rahmen einer Vollzeit-<br />

oder Teilzeitmaßnahme anfallenden Lehrgangs-<br />

und Prüfungsgebühren in Form eines<br />

kostenfreien Zuschusses und eines Bankdarlehens.<br />

Darüber hinaus kann bei Vollzeitmaßnahmen<br />

ein einkommens- und vermögensabhängiger<br />

Beitrag zum Lebensunterhalt gewährt werden,<br />

der ebenfalls aus einer Zuschuss- und<br />

einer Darlehenskomponente besteht. Die Darlehen<br />

können, aber müssen nicht in Anspruch<br />

genommen werden.<br />

Personen, die ihre Fortbildung bestanden haben,<br />

bekommen für Maßnahmen bzw. Maßnahmeabschnitte,<br />

die nach dem 01.07.2009<br />

begonnen haben, 25 Prozent des auf die Prüfungs-<br />

und Lehrgangsgebühren entfallenden<br />

Restdarlehens erlassen.<br />

Rückzahlungsmodalitäten:<br />

Die Darlehen sind während der Fortbildung<br />

und während einer anschließenden Karenzzeit<br />

von zwei Jahren – längstens jedoch sechs Jahre<br />

– zins- und tilgungsfrei.<br />

Danach sind diese innerhalb von zehn Jahren<br />

mit monatlichen Raten von mindestens 128 €<br />

zu tilgen.<br />

Beantragung:<br />

Antragsformulare sind bei der Handwerkskammer<br />

Dortmund erhältlich. Wir unterstützen<br />

Sie bei der Beantragung und leiten Ihre<br />

Anträge an die Bezirksregierung Köln weiter,<br />

die über die Bewilligung der Fördergelder entscheidet.<br />

Für detaillierte Informationen und weitere Fragen<br />

stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/-innen<br />

gerne zur Verfügung.<br />

Kontakt:<br />

Stephan Czarnetzki<br />

0231 5493-602<br />

Annett Renk<br />

0231 5493-407<br />

Marco Kowolik<br />

0231 5493-604

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