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Finanzierungsmöglichkeiten beruflicher Weiterbildung im Überblick

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12 <strong>Finanzierungsmöglichkeiten</strong> <strong>Finanzierungsmöglichkeiten</strong> 13<br />

<strong>Finanzierungsmöglichkeiten</strong><br />

<strong>beruflicher</strong> <strong>Weiterbildung</strong> <strong>im</strong> <strong>Überblick</strong><br />

Bildungsscheck NRW<br />

Zielgruppe: Erwerbstätige, Berufsrückkehrer,<br />

Selbst ständige in den ersten fünf Jahren.<br />

Voraussetzung: Um Anspruch auf einen Bildungsscheck<br />

zu haben, müssen in jedem Fall<br />

folgende Fördervoraussetzungen erfüllt sein:<br />

ó Sie wohnen oder arbeiten in NRW.<br />

ó Ihr Unternehmen gehört nicht dem öffentlichen<br />

Dienst an.<br />

ó Die <strong>Weiterbildung</strong> umfasst mindestens<br />

6 Stunden.<br />

ó Sie sind noch nicht zur <strong>Weiterbildung</strong> angemeldet.<br />

Möchten Sie Ihre individuellen Voraussetzungen<br />

prüfen lassen, dann vereinbaren Sie mit<br />

uns ein Beratungsgespräch, damit Sie schnell<br />

mit Ihrer <strong>Weiterbildung</strong> starten können.<br />

Förderung: 50 Prozent der Kurskosten, max<strong>im</strong>al<br />

500 €.<br />

Weitere Informationen finden Sie auf Seite 14.<br />

Kontakt:<br />

Annett Renk<br />

0231 5493-407<br />

annett.renk@hwk-do.de<br />

Doreen Wandelt<br />

0231 5493-432<br />

doreen.wandelt@hwk-do.de<br />

Diana Noelle<br />

0231 5493-432<br />

diana.noelle@hwk-do.de<br />

Meister-BAföG<br />

Zielgruppe: Erwerbstätige mit Berufsabschluss,<br />

die sich aufstiegsorientiert weiterbilden, z. B.<br />

zum Meister oder zum Betriebswirt (HWK).<br />

Förderung: Bis zu 10.226 € Lehrgangs- und Prüfungsgebühren,<br />

davon 30,5 Prozent als Zuschuss.<br />

Für den Rest kann ein zinsgünstiges Darlehen in<br />

Anspruch genommen werden. Bei Bestehen der<br />

Prüfung wird ein Erlass von 25 Prozent auf das<br />

auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallende<br />

Restdarlehen gewährt. Bei Vollzeitmaßnahmen<br />

wird einkommens- und vermögensabhängig<br />

ein Unterhaltsbeitrag gezahlt. Weitere<br />

Informationen finden Sie auf Seite 15.<br />

Wir beantworten Ihnen alle wichtigen Fragen<br />

rund um Ihr Meister-BAföG und begleiten Sie<br />

bei der Antragstellung.<br />

Kontakt:<br />

Stephan Czarnetzki<br />

0231 5493-602<br />

stephan.czarnetzki@hwk-do.de<br />

Marco Kowolik<br />

0231 5493-604<br />

marco.kowolik@hwk-do.de<br />

Annett Renk<br />

0231 5493-407<br />

annett.renk@hwk-do.de<br />

Bildungsprämie<br />

Zielgruppe: Arbeitsuchende und Erwerbstätige,<br />

deren zu versteuerndes Jahreseinkommen<br />

20.000 € bzw. 40.000 € (bei gemeinsamer Veranlagung)<br />

nicht überschreitet und die mindestens<br />

15 Stunden wöchentlich berufstätig sind.<br />

Förderung: Die Hälfte der Kurskosten, max<strong>im</strong>al<br />

500,00 €.<br />

Weitere Informationen finden Sie auf Seite 16.<br />

Kontakt:<br />

Annett Renk<br />

0231 5493-407<br />

annett.renk@hwk-do.de<br />

Doreen Wandelt<br />

0231 5493-432<br />

doreen.wandelt@hwk-do.de<br />

Diana Noelle<br />

0231 5493-432<br />

diana.noelle@hwk-do.de<br />

Begabtenförderung<br />

Zielgruppe: Erwerbstätige mit überdurchschnittlich<br />

gutem Ausbildungsabschluss, die<br />

jünger als 25 Jahre sind (Abschlussprüfung<br />

mindestens Notendurchschnitt von 1,9 bzw. 87<br />

Punkte oder besonders erfolgreich be<strong>im</strong> Leistungswettbewerb).<br />

Förderung: Bis zu 6.000 €, verteilt auf drei Jahre.<br />

Kontakt:<br />

Cornelia Teipel<br />

0231 5493-121<br />

cornelia.teipel@hwk-do.de<br />

Tipp:<br />

Fördermöglichkeiten schnell finden<br />

Förderfähige <strong>Weiterbildung</strong>sangebote sind <strong>im</strong><br />

Seminarprogramm mit diesen Symbolen gekennzeichnet:<br />

bedeutet, dass Sie 50 % der angegebenen<br />

Kurskosten erstattet bekommen können.<br />

bedeutet, dass Sie 500 € der angegebenen<br />

Kurskosten erstattet bekommen können.<br />

bedeutet, dass diese Kurse nach dem<br />

Meister-BAföG gefördert werden können.


14 <strong>Finanzierungsmöglichkeiten</strong> <strong>Finanzierungsmöglichkeiten</strong> 15<br />

Ihr <strong>Weiterbildung</strong>s-<br />

Geschenk vom Staat: der<br />

Meister-BAföG<br />

(Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)<br />

Seit nunmehr sieben Jahren gibt es in Nordrhein-Westfalen<br />

den Bildungsscheck als Fördermittel<br />

zur beruflichen <strong>Weiterbildung</strong> – und<br />

zwar direkt bei der Handwerkskammer Dortmund<br />

als autorisierter Beratungsstelle!<br />

Mit diesem <strong>Weiterbildung</strong>s-Geschenk will die<br />

nordrhein-westfälische Landesregierung die<br />

berufliche <strong>Weiterbildung</strong> für Mitarbeiter in<br />

Unternehmen, Berufsrückkehrern oder Selbstständigen<br />

in den ersten fünf Jahren unterstützen.<br />

Wenn sich diese Personengruppen weiterbilden,<br />

übern<strong>im</strong>mt das Land Nordrhein-Westfalen<br />

unter best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen die<br />

Hälfte der Kursgebühren – max<strong>im</strong>al 500 € pro<br />

Bildungsscheck.<br />

Dieser Bildungsscheck kann für die unterschiedlichsten<br />

Bildungsangebote genutzt werden. Der<br />

Besuch berufsspezifischer Kurse, wie z. B. CNC-<br />

Technik oder Befestigungstechnik, ist ebenso<br />

möglich wie die Anmeldung zu Computer-, Rhetorik-<br />

oder Managementkursen. Jedoch muss<br />

beachtet werden, dass arbeitsplatzbezogene<br />

Anpassungsqualifizierungen, wie Maschinenbedienschulungen<br />

oder Kurse, die der reinen Erholung<br />

dienen, nicht gefördert werden.<br />

So geht’s: Sie suchen eine der autorisierten Bildungsberatungsstellen<br />

in Ihrer Nähe auf. Die Beratungsstelle<br />

informiert und berät Sie über geeignete<br />

Angebote und händigt Ihnen den Bildungsscheck<br />

aus, den Sie bei Ihrem Bildungsträger einlösen.<br />

Nun müssen Sie sich nur noch weiterbilden.<br />

Kontakt:<br />

Annett Renk<br />

0231 5493-407<br />

Doreen Wandelt<br />

0231 5493-432<br />

Diana Noelle<br />

0231 5493-432<br />

Rufen Sie doch einfach an und vereinbaren<br />

einen persönlichen Beratungstermin!<br />

Weitere Informationen finden<br />

Sie <strong>im</strong> Internet unter:<br />

www.bildungsscheck.nrw.de<br />

oder bei CallNRW, dem Bürger- und Service-<br />

Center der Landesregierung<br />

unter 0180 3100118<br />

(Gebühr: 9 Cent pro Minute aus dem dt. Festnetz).<br />

Mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union und des<br />

Landes Nordrhein-Westfalen.<br />

Das „Meister-BAföG“ unterstützt die Erweiterung<br />

und den Ausbau einer beruflichen Qualifizierung<br />

und stärkt damit die Fortbildungsmotivation<br />

des Fachkräftenachwuchses. Über die<br />

Darlehensteilerlasse hinaus werden Anreize<br />

zum erfolgreichen Abschluss und den Schritt<br />

in die Selbstständigkeit geschaffen.<br />

Personenkreis:<br />

Sowohl Handwerker/-innen, die an Meistervorbereitungslehrgängen<br />

als auch Handwerksmeister/-innen,<br />

die an den Lehrgängen<br />

zum/zur Betriebswirt/-in (HWK) teilnehmen,<br />

können nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz<br />

(AFBG) staatliche Fördermittel<br />

beantragen.<br />

Förderleistungen:<br />

Gefördert werden die <strong>im</strong> Rahmen einer Vollzeit-<br />

oder Teilzeitmaßnahme anfallenden Lehrgangs-<br />

und Prüfungsgebühren in Form eines<br />

kostenfreien Zuschusses und eines Bankdarlehens.<br />

Darüber hinaus kann bei Vollzeitmaßnahmen<br />

ein einkommens- und vermögensabhängiger<br />

Beitrag zum Lebensunterhalt gewährt werden,<br />

der ebenfalls aus einer Zuschuss- und<br />

einer Darlehenskomponente besteht. Die Darlehen<br />

können, aber müssen nicht in Anspruch<br />

genommen werden.<br />

Personen, die ihre Fortbildung bestanden haben,<br />

bekommen für Maßnahmen bzw. Maßnahmeabschnitte,<br />

die nach dem 01.07.2009<br />

begonnen haben, 25 Prozent des auf die Prüfungs-<br />

und Lehrgangsgebühren entfallenden<br />

Restdarlehens erlassen.<br />

Rückzahlungsmodalitäten:<br />

Die Darlehen sind während der Fortbildung<br />

und während einer anschließenden Karenzzeit<br />

von zwei Jahren – längstens jedoch sechs Jahre<br />

– zins- und tilgungsfrei.<br />

Danach sind diese innerhalb von zehn Jahren<br />

mit monatlichen Raten von mindestens 128 €<br />

zu tilgen.<br />

Beantragung:<br />

Antragsformulare sind bei der Handwerkskammer<br />

Dortmund erhältlich. Wir unterstützen<br />

Sie bei der Beantragung und leiten Ihre<br />

Anträge an die Bezirksregierung Köln weiter,<br />

die über die Bewilligung der Fördergelder entscheidet.<br />

Für detaillierte Informationen und weitere Fragen<br />

stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/-innen<br />

gerne zur Verfügung.<br />

Kontakt:<br />

Stephan Czarnetzki<br />

0231 5493-602<br />

Annett Renk<br />

0231 5493-407<br />

Marco Kowolik<br />

0231 5493-604


16 <strong>Finanzierungsmöglichkeiten</strong> <strong>Finanzierungsmöglichkeiten</strong> 17<br />

Bildungsprämie <strong>Weiterbildung</strong>ssparen Über folgende Fördermöglichkeiten<br />

informiert Sie Ihre örtliche Arbeitsagentur<br />

Lebenslanges Lernen ist für den Einzelnen<br />

wichtig, um beruflich und gesellschaftlich auf<br />

dem aktuellen Stand zu sein und zu bleiben.<br />

Die Bundesregierung unterstützt Sie mit der<br />

„Bildungsprämie“ bei Ihrer <strong>Weiterbildung</strong>sinvestition.<br />

Durch finanzielle Anreize sollen<br />

mehr Menschen zur individuellen <strong>Weiterbildung</strong><br />

motiviert und befähigt werden. Ein Prämiengutschein<br />

ermöglicht eine Ermäßigung<br />

der Kurs- und Prüfungsgebühren um 50 %,<br />

höchstens jedoch um 500 €. Erwerbstätige<br />

können einen Prämiengutschein erhalten,<br />

wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen<br />

20.000 € (oder 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten)<br />

nicht übersteigt. Voraussetzung für<br />

einen Prämiengutschein ist außerdem, dass<br />

ein persönliches Beratungsgespräch in einer<br />

der autorisierten Beratungsstellen, z. B. bei der<br />

Handwerkskammer Dortmund, stattfindet.<br />

Prämiengutscheine können nicht elektronisch<br />

oder telefonisch beantragt werden. Vom Erhalt<br />

eines Prämiengutscheins ausgeschlossen sind<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes<br />

sowie seiner nachgeordneten Behörden.<br />

Eine zweite Komponente der Bildungsprämie<br />

ist das „<strong>Weiterbildung</strong>ssparen“.<br />

Mit dem „<strong>Weiterbildung</strong>ssparen“ wird <strong>im</strong> Vermögensbildungsgesetz<br />

zur Finanzierung von<br />

<strong>Weiterbildung</strong> eine Entnahme aus dem Guthaben<br />

erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch<br />

nicht abgelaufen ist. Durch eine Änderung <strong>im</strong><br />

Vermögensbildungsgesetz ist es trotz der bestehenden<br />

siebenjährigen Ansparfrist möglich,<br />

für eine <strong>Weiterbildung</strong> die entsprechende<br />

Summe zu entnehmen.<br />

Der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage<br />

bleibt dabei in voller Höhe erhalten.<br />

WeGebAU<br />

Zielgruppe: Geringqualifizierte oder mindestens 45 Jahre alte Arbeitnehmer in Betrieben mit bis<br />

zu 250 Beschäftigten. Gefördert werden aber auch qualifizierte Beschäftigte unabhängig von Alter<br />

und Betriebsgröße, wenn der Erwerb des Berufsabschlusses oder die Teilnahme an einer aus öffentlichen<br />

Mitteln geförderten <strong>Weiterbildung</strong> mindestens vier Jahre zurückliegt.<br />

Förderung: Erstattung der <strong>Weiterbildung</strong>skosten, bei Geringqualifizierten auch Zuschüsse zum<br />

Arbeitsentgelt für die aufgrund der <strong>Weiterbildung</strong> ausgefallenen Arbeitsstunden.<br />

Kurzarbeiterförderung<br />

Zielgruppe: Kurzarbeiter.<br />

Förderung: Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Qualifizierungsmaßnahme, der<br />

Unternehmensgröße und dem geförderten Personenkreis. Die Grundförderung beträgt für allgemeine<br />

Qualifizierungsmaßnahmen 60 Prozent (bis max<strong>im</strong>al 80 Prozent), für spezifische Qualifizierungsmaßnahmen<br />

25 Prozent (bis max<strong>im</strong>al 55 Prozent). Betrieben, die ihre Beschäftigten während<br />

der Kurzarbeit weiterbilden lassen, werden die Sozialversicherungsbeiträge schon ab dem<br />

ersten Monat Kurzarbeit voll erstattet.<br />

Bildungsgutschein<br />

Zielgruppe: Arbeitslose und Arbeitssuchende nach Beratung durch die Arbeitsagentur.<br />

Förderung: Kostenübernahme durch die Agentur (AZWV-zertifizierte Maßnahmen!).<br />

So geht’s:<br />

Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin<br />

bei einer ausgewählten Beratungsstelle, z. B. der<br />

Handwerkskammer Dortmund.<br />

Kontakt:<br />

AZWV-zertifizierte Maßnahmen sind <strong>im</strong><br />

Seminarprogramm mit diesem Symbol gekennzeichnet:<br />

Doreen Wandelt<br />

0231 5493-432<br />

Annett Renk<br />

0231 5493-407<br />

Marco Kowolik<br />

0231 5493-604<br />

Diana Noelle<br />

0231 5493-432

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