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11-30 1-6 - Happy People GmbH & Co. KG

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Wir stehen für mehr Sicherheit und Qualität!<br />

Wir sorgen dafür, dass die Produkte für die Verwender und Verbraucher immer<br />

sicherer und langlebiger werden. So wurden die Investitionen in die Produktsicherheit<br />

gegenüber den Vorjahren erheblich gesteigert.<br />

Dabei geht unser Unternehmen bei der Prüfung seiner Produkte freiwillig weit<br />

über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.<br />

Relevante Artikel werden einer aufwändigen Prüfung nach dem umfangreichen<br />

Kriterienkatalog des TÜV Rheinland unterworfen. Die Erfüllung dieser Kriterien<br />

führt zur Verleihung besonderer Prüfzeichen.<br />

1<br />

GS-Zeichen<br />

Gesetzliche Grundlage für die GS-Prüfung<br />

ist das Geräteproduktsicherheitsgesetz<br />

(GPSG), dem die Verordnung über die<br />

Sicherheit von Spielzeug untergeordnet<br />

ist. Die Prüfung erfolgt daher auf der gleichen<br />

Basis wie die CE-Prüfung, jedoch<br />

sind darüber hinaus Beschlüsse der Zentralstelle der Länder für Sicherheit (ZLS)<br />

bzw. des Erfahrungsaustauschkreis der zertifizierenden Prüfstellen bindend.<br />

Den akkreditierten Prüfstellen kommt eine Aufsichtspflicht der qualitätssichernden<br />

Maßnahmen in den Fertigungsstätten zu. Deshalb werden im Rahmen<br />

der GS-Zertifizierung eine Erstbesichtigung, sowie wiederkehrende Prüfungen der<br />

Fertigungsstätte durchgeführt. Hierbei wird besonderer Augenmerk auf die produktbezogenen<br />

qualitätssichernden Maßnahmen gelegt.<br />

TÜV-PROOF<br />

Die Grundlage zur Vergabe des Prüfzeichens ist die Erfüllung<br />

der Anforderungen des TÜV PROOF Kriterienkataloges.<br />

Dieser Kriterienkatalog deckt die grundsätzlichen Sicherheitsanforderungen<br />

des Anhang II der EG-Spielzeugrichtlinie<br />

88/378/EWG hinsichtlich mechanisch/physikalischer und<br />

chemisch/hygienischer Eigenschaften ab, sodass eine CE-<br />

Konformitätsbeurteilung abgedeckt ist. Selbstverständlich werden Mindestanforderungen<br />

an Funktionalität und Verarbeitungsqualität berücksichtigt. Grundlage<br />

der Prüfzeichenvergabe ist ein Prüfantrag und der Abschluss eines Zeichennutzungsvertrages.<br />

Die Genehmigung zum Führen des Prüfzeichens kann für den<br />

Zeitraum von einem Jahr erteilt oder unbefristet vergeben werden. Im letzteren<br />

Fall wird durch regelmäßige Marktüberwachung an den zertifizierten Produkten<br />

geprüft, ob die Berechtigung zur Prüfzeichennutzung weiterhin gegeben ist.<br />

TÜVdotCOM<br />

Das TÜVdotCOM Prüfsiegel attestiert eine über das normale<br />

Maß hinausgehende Sorgfalt bei der Herstellung der<br />

Produkte. Alle Produkte werden vom TÜV Rheinland über<br />

die gesetzlichen Richtlinien hinaus getestet und einem aufwändigen<br />

Gebrauchstest unterzogen. Die Ergebnisse der<br />

aufwändigen Tests zu diesem Prüfzeichen sind unter der<br />

Web-Anschrift www.tuv.com bei Angabe der sogenannten ID<br />

jedermann zugänglich.<br />

4<br />

Produkte mit den o.a. Prüfzeichen stehen für eine über das<br />

normale Maß hinausgehende Sorgfalt bei der Herstellung. Und sie signalisieren<br />

dem Verbraucher als auch dem Handel, dass sie nach dem heutigen Stand der<br />

Erkenntnis und Technik ein Höchstmaß an Qualität und Sicherheit gewährleisten.<br />

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