11-30 1-6 - Happy People GmbH & Co. KG
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Wir stehen für mehr Sicherheit und Qualität!<br />
Wir sorgen dafür, dass die Produkte für die Verwender und Verbraucher immer<br />
sicherer und langlebiger werden. So wurden die Investitionen in die Produktsicherheit<br />
gegenüber den Vorjahren erheblich gesteigert.<br />
Dabei geht unser Unternehmen bei der Prüfung seiner Produkte freiwillig weit<br />
über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.<br />
Relevante Artikel werden einer aufwändigen Prüfung nach dem umfangreichen<br />
Kriterienkatalog des TÜV Rheinland unterworfen. Die Erfüllung dieser Kriterien<br />
führt zur Verleihung besonderer Prüfzeichen.<br />
1<br />
GS-Zeichen<br />
Gesetzliche Grundlage für die GS-Prüfung<br />
ist das Geräteproduktsicherheitsgesetz<br />
(GPSG), dem die Verordnung über die<br />
Sicherheit von Spielzeug untergeordnet<br />
ist. Die Prüfung erfolgt daher auf der gleichen<br />
Basis wie die CE-Prüfung, jedoch<br />
sind darüber hinaus Beschlüsse der Zentralstelle der Länder für Sicherheit (ZLS)<br />
bzw. des Erfahrungsaustauschkreis der zertifizierenden Prüfstellen bindend.<br />
Den akkreditierten Prüfstellen kommt eine Aufsichtspflicht der qualitätssichernden<br />
Maßnahmen in den Fertigungsstätten zu. Deshalb werden im Rahmen<br />
der GS-Zertifizierung eine Erstbesichtigung, sowie wiederkehrende Prüfungen der<br />
Fertigungsstätte durchgeführt. Hierbei wird besonderer Augenmerk auf die produktbezogenen<br />
qualitätssichernden Maßnahmen gelegt.<br />
TÜV-PROOF<br />
Die Grundlage zur Vergabe des Prüfzeichens ist die Erfüllung<br />
der Anforderungen des TÜV PROOF Kriterienkataloges.<br />
Dieser Kriterienkatalog deckt die grundsätzlichen Sicherheitsanforderungen<br />
des Anhang II der EG-Spielzeugrichtlinie<br />
88/378/EWG hinsichtlich mechanisch/physikalischer und<br />
chemisch/hygienischer Eigenschaften ab, sodass eine CE-<br />
Konformitätsbeurteilung abgedeckt ist. Selbstverständlich werden Mindestanforderungen<br />
an Funktionalität und Verarbeitungsqualität berücksichtigt. Grundlage<br />
der Prüfzeichenvergabe ist ein Prüfantrag und der Abschluss eines Zeichennutzungsvertrages.<br />
Die Genehmigung zum Führen des Prüfzeichens kann für den<br />
Zeitraum von einem Jahr erteilt oder unbefristet vergeben werden. Im letzteren<br />
Fall wird durch regelmäßige Marktüberwachung an den zertifizierten Produkten<br />
geprüft, ob die Berechtigung zur Prüfzeichennutzung weiterhin gegeben ist.<br />
TÜVdotCOM<br />
Das TÜVdotCOM Prüfsiegel attestiert eine über das normale<br />
Maß hinausgehende Sorgfalt bei der Herstellung der<br />
Produkte. Alle Produkte werden vom TÜV Rheinland über<br />
die gesetzlichen Richtlinien hinaus getestet und einem aufwändigen<br />
Gebrauchstest unterzogen. Die Ergebnisse der<br />
aufwändigen Tests zu diesem Prüfzeichen sind unter der<br />
Web-Anschrift www.tuv.com bei Angabe der sogenannten ID<br />
jedermann zugänglich.<br />
4<br />
Produkte mit den o.a. Prüfzeichen stehen für eine über das<br />
normale Maß hinausgehende Sorgfalt bei der Herstellung. Und sie signalisieren<br />
dem Verbraucher als auch dem Handel, dass sie nach dem heutigen Stand der<br />
Erkenntnis und Technik ein Höchstmaß an Qualität und Sicherheit gewährleisten.<br />
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