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D. Kowalski

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chung gewährleistet werden müssen. Hierfür muss bei allen notwendigen Organisationsoptimierungen<br />

auch weiter ausreichend fachlich kompetentes Personal zur Verfügung stehen.<br />

Meine sehr geehrten Damen und Herren,<br />

Welche weiteren Unwägbarkeiten weg von der Abfallbeseitigung auf dem Weg zu mehr<br />

Wertstoffwirtschaft liegen vor uns? Am 01.06.2008 beginnt die Vorregistrierungsphase gemäß<br />

der REACH-Verordnung. Es ist zu erwarten, dass die vielfache Verunsicherung über die<br />

Auswirkungen der Verordnung in der Recyclingbranche und insbesondere bei den<br />

Kunststoffrecyclern noch eine Weile anhalten wird.<br />

Das SMUL empfiehlt allen Unternehmen zunächst zu prüfen, ob sie grundsätzlich in den Anwendungsbereich<br />

der Verordnung fallen, da sie Stoffe im Sinne der Verordnung in Verkehr<br />

bringen. Solange wie nur mit Abfällen umgegangen wird, die in dafür zugelassenen Anlagen<br />

behandelt oder dafür zugelassenen Anlagen zugeführt werden, gilt die Ausnahme von der<br />

REACH-Verordnung. Werden Stoffe Anlagen nicht als Abfälle zugeführt und durch die Anlagentechnik<br />

stofflich umgewandelt, spricht vieles für die Anwendung von REACH. Insofern<br />

sollte von der Vorregistrierung Gebrauch gemacht werden. Die Vorregistrierung soll bis zum<br />

01.12.2008 dauern.<br />

Es ist zu erwarten, dass danach die heiße Phase von REACH beginnt, in der sich insbesondere<br />

für Hersteller von Sekundärrohstoffen klären wird oder klären muss, für welche Stoffe von<br />

den Hauptherstellern eines Stoffes die Arbeiten zur Erfüllung der Pflichten nach REACH<br />

durchgeführt werden und für welche Stoffe, die z. B. als Bestandteil eines Kunststoffrecyclates<br />

bekannt sind, die notwendigen Daten fehlen.<br />

Da eher von einem defensiven Verhalten mittelständisch organisierter Kunststoffrecyclingbetriebe<br />

auszugehen ist, ist durch REACH für einen gewissen Zeitraum wohl mit einem Rückgang<br />

bestenfalls mit einem Stagnieren des Kunststoffrecyclings zu rechnen. Hinsichtlich der<br />

Vorgänge und der weiteren Entwicklung werden insbesondere die Homepages des Umweltbundesamtes<br />

und der Chemikalienbehörden der Bundesländer aufmerksam zu beobachten<br />

sein. Für Sachsen gibt es Hinweise über die Homepage des Freistaates.<br />

Weiterhin prägend für die Abfallwirtschaft wird die voraussichtlich im Sommer verabschiedete<br />

Abfallrahmenrichtlinie der EU sein. Derzeit befasst sich die Kommission mit den Änderungsvorschlägen<br />

des Parlamentes aus der 1.Lesung. Die noch erfolgenden Änderungen werden<br />

aber nicht zu Entwicklungen zugunsten ursprünglicher Positionen der Bundesländer und<br />

des BMU führen. Ausgehend von den deutlichen Wünschen des Parlamentes z.B. nach verbindlichen<br />

Vermeidungszielen bezüglich des gesamten Abfallaufkommens und von Recyclingquoten<br />

für Siedlungs-, Bau-, und Abbruchabfälle, von der Ausgestaltung der „5-Stufen-<br />

Hierarchie“ als allgemeine Regel mit erschwerter Abweichungsmöglichkeit sowie starker

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