D. Kowalski
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chung gewährleistet werden müssen. Hierfür muss bei allen notwendigen Organisationsoptimierungen<br />
auch weiter ausreichend fachlich kompetentes Personal zur Verfügung stehen.<br />
Meine sehr geehrten Damen und Herren,<br />
Welche weiteren Unwägbarkeiten weg von der Abfallbeseitigung auf dem Weg zu mehr<br />
Wertstoffwirtschaft liegen vor uns? Am 01.06.2008 beginnt die Vorregistrierungsphase gemäß<br />
der REACH-Verordnung. Es ist zu erwarten, dass die vielfache Verunsicherung über die<br />
Auswirkungen der Verordnung in der Recyclingbranche und insbesondere bei den<br />
Kunststoffrecyclern noch eine Weile anhalten wird.<br />
Das SMUL empfiehlt allen Unternehmen zunächst zu prüfen, ob sie grundsätzlich in den Anwendungsbereich<br />
der Verordnung fallen, da sie Stoffe im Sinne der Verordnung in Verkehr<br />
bringen. Solange wie nur mit Abfällen umgegangen wird, die in dafür zugelassenen Anlagen<br />
behandelt oder dafür zugelassenen Anlagen zugeführt werden, gilt die Ausnahme von der<br />
REACH-Verordnung. Werden Stoffe Anlagen nicht als Abfälle zugeführt und durch die Anlagentechnik<br />
stofflich umgewandelt, spricht vieles für die Anwendung von REACH. Insofern<br />
sollte von der Vorregistrierung Gebrauch gemacht werden. Die Vorregistrierung soll bis zum<br />
01.12.2008 dauern.<br />
Es ist zu erwarten, dass danach die heiße Phase von REACH beginnt, in der sich insbesondere<br />
für Hersteller von Sekundärrohstoffen klären wird oder klären muss, für welche Stoffe von<br />
den Hauptherstellern eines Stoffes die Arbeiten zur Erfüllung der Pflichten nach REACH<br />
durchgeführt werden und für welche Stoffe, die z. B. als Bestandteil eines Kunststoffrecyclates<br />
bekannt sind, die notwendigen Daten fehlen.<br />
Da eher von einem defensiven Verhalten mittelständisch organisierter Kunststoffrecyclingbetriebe<br />
auszugehen ist, ist durch REACH für einen gewissen Zeitraum wohl mit einem Rückgang<br />
bestenfalls mit einem Stagnieren des Kunststoffrecyclings zu rechnen. Hinsichtlich der<br />
Vorgänge und der weiteren Entwicklung werden insbesondere die Homepages des Umweltbundesamtes<br />
und der Chemikalienbehörden der Bundesländer aufmerksam zu beobachten<br />
sein. Für Sachsen gibt es Hinweise über die Homepage des Freistaates.<br />
Weiterhin prägend für die Abfallwirtschaft wird die voraussichtlich im Sommer verabschiedete<br />
Abfallrahmenrichtlinie der EU sein. Derzeit befasst sich die Kommission mit den Änderungsvorschlägen<br />
des Parlamentes aus der 1.Lesung. Die noch erfolgenden Änderungen werden<br />
aber nicht zu Entwicklungen zugunsten ursprünglicher Positionen der Bundesländer und<br />
des BMU führen. Ausgehend von den deutlichen Wünschen des Parlamentes z.B. nach verbindlichen<br />
Vermeidungszielen bezüglich des gesamten Abfallaufkommens und von Recyclingquoten<br />
für Siedlungs-, Bau-, und Abbruchabfälle, von der Ausgestaltung der „5-Stufen-<br />
Hierarchie“ als allgemeine Regel mit erschwerter Abweichungsmöglichkeit sowie starker