2011_Ulm, Beschreibung der WeiterbildungsmaÃnahme
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Berufsbegleitende Weiterbildung<br />
„Hebamme/Entbindungspfleger<br />
für die pflegerische Leitung<br />
einer Station o<strong>der</strong> Einheit“<br />
Berufsbegleitende Weiterbildung<br />
„Hebamme/Entbindungspfleger für die pflegerische Leitung einer Station o<strong>der</strong> Einheit“<br />
Übersicht<br />
1 Weiterbildungsmaßnahme<br />
2 Verlauf <strong>der</strong> Weiterbildungsmaßnahme<br />
3 Konzeption <strong>der</strong> Weiterbildungsmaßnahme<br />
4 Praxis<br />
1 Weiterbildungsmaßnahme<br />
1.1 Einführung<br />
Laut einer Untersuchung 1 , die vom Bund Deutscher Hebammen in Auftrag gegeben wurde,<br />
haben nur knapp die Hälfte <strong>der</strong> leitenden Hebammen in Deutschland an einem Leitungskurs<br />
teilgenommen. Für circa 40% <strong>der</strong> Hebammen liegt dieser Kurs länger als 10<br />
Jahre zurück. Die Dauer <strong>der</strong> absolvierten Leitungskurse schwankt zwischen 3 und 12<br />
Monaten.<br />
Bisher mussten Hebammen, die sich zur Leitung qualifizieren wollten, eine Weiterbildung<br />
absolvieren, die nicht explizit auf die spezifischen Bedürfnisse und Themen <strong>der</strong> leitenden<br />
Hebammen eingehen konnte.<br />
1.2 Rechtliche Grundlagen<br />
Die Weiterbildung ist staatlich anerkannt. 2<br />
• Baden-Württemberg: Verordnung des Sozialministeriums über die Weiterbildung in<br />
den Pflegeberufen für die pflegerische Leitung einer Station o<strong>der</strong> Einheit (Weiterbildungsverordnung<br />
- Stationsleitung, 19.12.2000)<br />
(Gem. 1. § 19 Abs. 1 des Landespflegegesetzes (LPflG) vom 11. September 1995 (GBl. S. 665), geän<strong>der</strong>t<br />
durch das Gesetz vom 12. April 1999 (GBl. S. 149), im Einvernehmen mit dem Kultusministerium;<br />
2. § 5 Abs. 3 des Landesverwaltungsgesetzes in <strong>der</strong> Fassung vom 2. Januar 1984 (GBl. S. 101))<br />
1<br />
Vgl. HSFG - Hamburger Sozialforschungsgesellschaft e.V. „Bestandsaufnahme <strong>der</strong> Situation von Geburtshilfeabteilungen in den Kliniken“, Juli<br />
2001<br />
2<br />
In <strong>der</strong> Anerkennungsphase<br />
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Berufsbegleitende Weiterbildung<br />
„Hebamme/Entbindungspfleger<br />
für die pflegerische Leitung<br />
einer Station o<strong>der</strong> Einheit“<br />
• Empfehlungen <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)<br />
• Empfehlungen Deutscher Bildungsrat für Pflegeberufe<br />
1.3 <strong>Beschreibung</strong> <strong>der</strong> Maßnahme<br />
Die Geburtshilfe und die professionelle Hebammenarbeit werden zukünftig von verschiedenen<br />
wichtigen Faktoren nachhaltig beeinflusst. Das sind u.a. verän<strong>der</strong>te gesetzliche<br />
und institutionelle Rahmenbedingungen, die Einführung des Fallpauschalensystems<br />
(DRGs), eine verstärkte Ökonomisierung <strong>der</strong> Hebammenarbeit und die Notwendigkeit<br />
eines ganzheitlichen Qualitätsmanagements. Das bedeutet, dass sich das Aufgabenspektrum<br />
und auch die Arbeitsbereiche <strong>der</strong> leitenden Hebammen stark erweitern und verän<strong>der</strong>n<br />
werden.<br />
Geburtshilfliche Abteilungen sind auch in an<strong>der</strong>er Hinsicht Verän<strong>der</strong>ungen unterworfen:<br />
Es herrscht z.T. ein Wettbewerb zwischen den Kliniken, verän<strong>der</strong>te Wünsche und Ansprüche<br />
<strong>der</strong> Frauen/Kundinnen bedingen Verän<strong>der</strong>ungen in den Angeboten <strong>der</strong> Einrichtungen<br />
(Schwangerenbetreuung in <strong>der</strong> Klinik durch Hebammen, Integrative Wochenbettstationen,<br />
Elternschulen bzw. Kursangebote, Wassergeburten,...).<br />
Ethisch-juristische Fragestellungen zu verschiedenen Themen wie z.B. Abbrüche bzw.<br />
Fetozid nach Pränataldiagnostik, anonyme Geburten, etc. nehmen an Bedeutung und Brisanz<br />
zu.<br />
Auch die Bedürfnisse und die Ansprüche <strong>der</strong> angestellten Hebammen an ihren „Arbeitsplatz“<br />
haben sich gewandelt (Teamarbeit, interdisziplinäre Zusammenarbeit, Rotation in<br />
den verschiedenen Tätigkeitsbereichen, neue Arbeitszeitmodelle,...).<br />
Die Weiterbildung soll Hebammen mit ihren komplexen Leitungsaufgaben in den verschiedenen<br />
Bereichen ihres Arbeitsspektrums vertraut machen, zur Wahrnehmung mitarbeiterbezogener,<br />
hebammenspezifischer und betriebsbezogener Leitungsaufgaben befähigen<br />
und ihnen die zur Erfüllung dieser Aufgaben erfor<strong>der</strong>lichen speziellen Kenntnisse,<br />
Fertigkeiten und Verhaltensweisen vermitteln.<br />
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Berufsbegleitende Weiterbildung<br />
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einer Station o<strong>der</strong> Einheit“<br />
1.4 Ziele <strong>der</strong> Weiterbildung<br />
Mit dieser Weiterbildung erhalten Hebammen die Möglichkeit<br />
• die eigene Führungspraxis zu reflektieren,<br />
• ihr Wissen zu erweitern und<br />
• Kompetenzen zur Leitung einer geburtshilflichen Station o<strong>der</strong> Einheit zu entwickeln<br />
(erwerben).<br />
Die Weiterbildung soll insbeson<strong>der</strong>e zur Übernahme folgen<strong>der</strong> Aufgaben befähigen:<br />
- fachgerechte und patientengerechte Pflege zu ermöglichen und den organisatorischen<br />
Rahmen zur Realisierung dieser Aufgaben vorzugeben,<br />
- unter Berücksichtigung berufspädagogischer und arbeitspädagogischer Grundsätze<br />
sowie <strong>der</strong> Arbeitsorganisation, fachpraktische und fachtheoretische<br />
Kenntnisse weiter zu vermitteln,<br />
- Personalplanung und Einsatzplanung für die Station o<strong>der</strong> Einheit vorzunehmen,<br />
- durch adäquate Mitarbeiterführung Arbeitszufriedenheit zu ermöglichen und<br />
Kommunikationsfähigkeiten und Konfliktlösungsfähigkeiten zu erwerben,<br />
- Zusammenarbeit mit an<strong>der</strong>en Berufsgruppen sicherzustellen sowie betriebswirtschaftliche<br />
Zusammenhänge zu erkennen und unter Berücksichtigung<br />
fachlicher Gegebenheiten in die Praxis umzusetzen.<br />
Die Befähigung zur Übernahme <strong>der</strong> genannten Aufgaben soll durch theoretischen Unterricht<br />
und begleitende Praxisanteile, insbeson<strong>der</strong>e auch durch Vermittlung patientenorientierter<br />
Verhaltensweisen erzielt werden.<br />
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2 Verlauf <strong>der</strong> Weiterbildungsmaßnahme<br />
2.1 Veranstaltungsort<br />
Tagungszentrum Blaubeuren – in <strong>der</strong> Nähe von <strong>Ulm</strong> (Baden-Württemberg)<br />
2.2 Dauer<br />
Die Weiterbildung erfolgt als Teilzeitlehrgang berufsbegleitend über einen Zeitraum von<br />
18 Monaten. Es finden dreizehn Seminarwochen, jeweils von Montag Mittag bis Freitag<br />
Nachmittag, statt.<br />
2.3 Maßnahmezeitraum<br />
1. Lehrgang Blaubeuren/<strong>Ulm</strong>: September <strong>2011</strong> bis März 2013<br />
2.4 Glie<strong>der</strong>ung<br />
Die Weiterbildungsmaßnahme umfasst insgesamt<br />
• theoretischen Unterricht von 576 Stunden (á 45 Minuten),<br />
• unterrichtsbegleitende Praxisanteile in Form von Praktika im Umfang von 144 Stunden<br />
und<br />
• die Abschlussprüfung.<br />
2.5 Organisation<br />
Der Träger <strong>der</strong> Weiterbildungsmaßnahme ist <strong>der</strong> Deutsche Hebammenverband e.V.<br />
Die Seminarleitung, Organisation und Koordinierung <strong>der</strong> Weiterbildungsmaßnahme erfolgt<br />
vor Ort durch die Projektleitung und die Seminarbegleitung.<br />
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2.6 Übersicht Lehrfächer und Übungsbereiche<br />
1 Beruf und berufliches Selbstverständnis (150 Stunden)<br />
1.1 Grundlagen zum Pflegeverständnis<br />
1.2 Qualitätssicherung<br />
1.3 Berufskunde<br />
2 Führen und Leiten in Einrichtungen des Gesundheitswesens (160 Stunden)<br />
2.1 Führungsmodelle<br />
2.2 Auseinan<strong>der</strong>setzung mit <strong>der</strong> eigenen Person hinsichtlich des Führungsverhaltens<br />
2.3 Führen und Leiten als prozesshaftes Geschehen<br />
2.4 Anleitung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Instrument <strong>der</strong> Personalentwicklung<br />
2.5 Kommunikation als Mittel zur Gestaltung von Führung und Leitung<br />
3 Das Unternehmen Krankenhaus (220 Stunden)<br />
3.1 Krankenpflege im Betrieb Krankenhaus<br />
3.2 Stellung und Aufgabengebiet des Pflegedienstes<br />
3.3 Planen und Organisieren/Grundsätzliche rechtliche Rahmenbedingungen<br />
3.4 Organisatorische Hilfsmittel<br />
3.5 Krankenhauspolitik und Krankenhausfinanzierung<br />
3.6 Überblick über Aufgaben und Aufbauorganisation an<strong>der</strong>er Unternehmen (Pflegebetriebe,<br />
wie Sozialstationen und Pflegeheime)<br />
4 Gesundheit und Krankheit im gesellschaftlichen Kontext (46 Stunden)<br />
4.1 Soziologische Aussagen bezüglich Gesundheit und Krankheit<br />
4.2 Organisation gesellschaftlicher Aufgaben am Beispiel des Krankenhauses<br />
4.3 Pflegemodelle<br />
4.4 Rollenverständnis im beruflichen Kontext<br />
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2.7 Leistungsnachweise<br />
Während des Weiterbildungslehrganges werden schriftliche und mündliche Leistungskontrollen<br />
durchgeführt.<br />
Anzahl, Form und Inhalt werden von <strong>der</strong> Leitung <strong>der</strong> Weiterbildung und den Dozentinnen<br />
bestimmt. Die Leistungsnachweise (Hausarbeiten, Referate, Projektarbeiten) können<br />
auch als Gruppenarbeiten erbracht werden, dabei sollen die individuellen Leistungen erkennbar<br />
sein.<br />
2.8 Teilnahmevoraussetzungen<br />
Die Weiterbildungsmaßnahme richtet sich an Hebammen/Entbindungspfleger, die über<br />
eine einschlägige berufliche Tätigkeit nach Beendigung <strong>der</strong> Ausbildung, die mindestens<br />
zwei Jahre betragen soll, verfügen.<br />
2.9 Aufnahmeantrag<br />
Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen:<br />
• Lebenslauf in tabellarischer Form mit Passfoto und Angaben über den bisherigen Bildungsweg<br />
und die ausgeübte Berufstätigkeit.<br />
• Zeugnis <strong>der</strong> Hebammenausbildung.<br />
• Erlaubnis zur Führung <strong>der</strong> Berufsbezeichnung nach § 1 Abs. 1 HebG.<br />
• Zeugnis zum Nachweis über eine einschlägige berufliche Tätigkeit nach Beendigung<br />
<strong>der</strong> Ausbildung, die zwei Jahre betragen soll.<br />
2.10 Unterbrechungen, versäumte Ausbildungszeiten<br />
Entschuldigt versäumte Ausbildungszeiten im theoretischen Bereich können bis zu<br />
höchstens 10 von Hun<strong>der</strong>t (10%) angerechnet werden, wenn das Maßnahmeziel nicht gefährdet<br />
ist. Bei mehr als 10% Fehlzeiten von <strong>der</strong> Gesamtstundenzahl ist das Ziel <strong>der</strong><br />
Maßnahme nicht erreicht.<br />
Versäumte Ausbildungszeiten in den begleitenden Praxisanteilen sind nachzuholen.<br />
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2.11 Voraussetzung für die Zulassung zum Abschluss<br />
Regelmäßige Teilnahme an <strong>der</strong> Weiterbildungsmaßnahme und die Erbringung <strong>der</strong> vorgeschriebenen<br />
Leistungsnachweise.<br />
2.12 Abschluss und Zertifikat<br />
Der Abschluss <strong>der</strong> Weiterbildungsmaßnahme besteht aus zwei Teilen:<br />
• einer leistungsbezogenen schriftlichen Abschlussarbeit und<br />
• einem mündlichen Teil in Form eines Abschlusskolloquiums.<br />
Nach erfolgreichem Abschluss <strong>der</strong> Weiterbildungsmaßnahme erhalten die Teilnehmerinnen<br />
ein Zertifikat, das die Lehrinhalte, den Stundenumfang und die Bewertung <strong>der</strong> Leistungsnachweise<br />
sowie <strong>der</strong> Abschlussprüfung enthält sowie die Berechtigung zur Führung<br />
<strong>der</strong> Weiterbildungsbezeichnung „Hebamme bzw. Entbindungspfleger für die pflegerische<br />
Leitung einer Station o<strong>der</strong> Einheit“.<br />
3 Konzeption <strong>der</strong> Weiterbildungsmaßnahme<br />
3.1 Inhaltliche und methodische Gestaltung<br />
In <strong>der</strong> Weiterbildungsmaßnahme werden zeitgemäße Prinzipien und Methoden <strong>der</strong> professionellen<br />
Erwachsenenbildung angewandt. Der Lernprozess wird abwechslungsreich<br />
gestaltet, u.a. werden Einzel- und Gruppenarbeiten, Vorträge, Informationseinheiten,<br />
Trainingsphasen, Rollenspiele, Gruppendiskussionen und Projektarbeiten angeboten.<br />
Eingesetzt werden verschiedene Medien und Mo<strong>der</strong>ations- und Präsentationstechniken.<br />
Die berufsbegleitende Form <strong>der</strong> Weiterbildung bietet sich an um Theorie- und Praxiselemente<br />
miteinan<strong>der</strong> zu verbinden. So wird den Hebammen ermöglicht neben <strong>der</strong> Erweiterung<br />
ihres Theoriewissens ihr eigenes Leitungshandeln zu überprüfen und gegebenenfalls<br />
zu verän<strong>der</strong>n.<br />
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Berufsbegleitende Weiterbildung<br />
„Hebamme/Entbindungspfleger<br />
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Die (leitenden) Hebammen können schon während <strong>der</strong> Weiterbildung in ihrer praktischen<br />
Arbeit unterstützt werden. Die Inhalte <strong>der</strong> Maßnahme sollen auf ihre Erfahrungsgrundlage<br />
abgestimmt werden, ihr Wissen, ihre Kompetenzen und Ideen miteinbezogen<br />
und weiterentwickelt werden.<br />
Um die Verknüpfung von Theorie und Praxis darüber hinaus sicherzustellen, werden<br />
nach den einzelnen Unterrichtsblöcken Praxisaufträge durchgeführt, analysiert und recherchiert<br />
(Selbststudium).<br />
3.2 Supervision<br />
Während <strong>der</strong> Weiterbildung ist eine begleitende Supervision für die Gruppe vorgesehen.<br />
Sie soll den Teilnehmerinnen die Möglichkeit <strong>der</strong> Reflexion zur eigenen Person und Verhaltensweisen<br />
bieten. Zusätzlich können ihnen somit Instrumente für die eigene Leitungstätigkeit<br />
an die Hand gegeben werden.<br />
3.4 Evaluation<br />
Am Ende je<strong>der</strong> Kurswoche wird den Teilnehmerinnen die Möglichkeit zur Reflexion und<br />
zum Feedback durch die Projektleitung und die Dozentinnen angeboten.<br />
Es wird großen Wert auf die Evaluation durch die teilnehmenden Hebammen gelegt um<br />
die Weiterbildungskonzeption und die Inhalte kontinuierlich zu überprüfen und weiterzuentwickeln.<br />
4 Praxis<br />
4.1 Unterrichtsbegleitende Praxisanteile<br />
Die Teilnehmerinnen absolvieren ein Praktikum von 144 Stunden in einer Klinik o<strong>der</strong><br />
mehreren Kliniken.<br />
Zusätzlich wird ein Praxisbericht darüber erstellt. Darin soll als Schwerpunkt ein praxisrelevantes<br />
Thema leiten<strong>der</strong> Hebammen bearbeitet werden.<br />
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4.2 Anfor<strong>der</strong>ungen an das Praktikum<br />
• Die Teilnehmerinnen <strong>der</strong> Weiterbildung haben die Möglichkeit bei Leitenden Hebammen,<br />
Stationsleitungen o<strong>der</strong> Pflegedienstleitungen bzw. Pflegedirektoren/-innen zu hospitieren.<br />
• Die Leitende Hebamme bzw. Stationsleitung sollte eine Weiterbildung zur Stationsleitung<br />
absolviert haben o<strong>der</strong> zur Mentorin o<strong>der</strong> Praxisanleiter/-in weitergebildet sein (300 Stunden<br />
Mentorenkurs).<br />
4.2.1 Dauer und Zeitraum<br />
• 144 Stunden Hospitation<br />
• Das Praktikum sollte in den ersten zehn Monaten <strong>der</strong> Weiterbildungsmaßnahme absolviert<br />
werden.<br />
• Terminliche Planung kann von den Teilnehmerinnen und <strong>der</strong> jeweiligen Praktikumsstelle in<br />
Absprache mit <strong>der</strong> Projektleitung <strong>der</strong> Weiterbildung gestaltet werden.<br />
4.2.2 Regelungen<br />
• Es wird eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Träger <strong>der</strong> Weiterbildungsmaßnahme<br />
(Deutscher Hebammenverband e.V. ) und dem Krankenhaus, das ein Praktikum ermöglicht,<br />
geschlossen.<br />
• Dem beteiligten Krankenhaus entstehen keine Kosten.<br />
• Die Praktikantin (Teilnehmerin <strong>der</strong> Weiterbildung) soll nicht in <strong>der</strong> originären<br />
Hebammenarbeit (Betreuung von Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen, Geburtshilfe)<br />
eingesetzt werden.<br />
4.2.3 Praxisbericht<br />
• Erstellung eines Praxisberichts durch die Teilnehmerin.<br />
• Bearbeitung eines praxisrelevanten Themas leiten<strong>der</strong> Hebammen.<br />
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4.3 Inhalte des Praktikums<br />
Einblick in Leitungstätigkeiten und Managementaufgaben<br />
Die aufgeführten Bereiche und Themen sind als Vorschläge zu verstehen. Verständlicherweise kann die Praktikantin<br />
in <strong>der</strong> Kürze <strong>der</strong> Zeit nicht Einblick in alle Themengebiete erhalten. Zudem deckt nicht jede Klinik alle<br />
aufgeführten Bereiche ab.<br />
• Aufgabengebiete und Verantwortlichkeiten <strong>der</strong> Leitenden Hebamme bzw. <strong>der</strong> Pflegedienstleitung<br />
bzw. Pflegedirektor/-in<br />
• Organisation und Zeitmanagement<br />
• Strukturen Krankenhausbetrieb (Organisation, Aufbauorganisation, Hierarchien, Verwaltungsstrukturen,<br />
Entscheidungsstrukturen,...)<br />
• Sitzungen bzw. Besprechungen Leitungsgremien<br />
• Zusammenarbeit mit an<strong>der</strong>en Stationen und Abteilungen im Haus<br />
• Interdisziplinäre Besprechungen (Hebammen, Krankenschwestern, Ärzte/-innen,...)<br />
• Organisationsmittel (Stellenplan, Dienstplangestaltung, Urlaubsplangestaltung,...)<br />
• Organisatorische Aufgaben (Wartung, Bestellungen, Neuanschaffungen,...)<br />
• Hebammenteam (Informationsvermittlung, Organisation und Leitung von Teamsitzungen,...)<br />
• Zusammenarbeit mit Beleghebammen (Organisation, Einarbeitung, Absprachen,...)<br />
• Mitarbeiterführung (Delegation, Motivation, Mitarbeitergespräche,...)<br />
• Neue Mitarbeiterinnen (Planung, Durchführung und Beurteilung <strong>der</strong> Einarbeitung,...)<br />
• Anleiten von Schülerinnen o<strong>der</strong> Praktikantinnen (Planung, Durchführung, Beurteilung,...)<br />
• Qualitätssicherung und -management (Dokumentation, Qualitätszirkel, Qualitätshandbuch,<br />
Erarbeitung von Leitlinien,...)<br />
• Außendarstellung <strong>der</strong> Station bzw. Abteilung (Leitbild, Informationsveranstaltungen,...)<br />
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