2011_Ulm, Beschreibung der WeiterbildungsmaÃnahme
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Berufsbegleitende Weiterbildung<br />
„Hebamme/Entbindungspfleger<br />
für die pflegerische Leitung<br />
einer Station o<strong>der</strong> Einheit“<br />
2.7 Leistungsnachweise<br />
Während des Weiterbildungslehrganges werden schriftliche und mündliche Leistungskontrollen<br />
durchgeführt.<br />
Anzahl, Form und Inhalt werden von <strong>der</strong> Leitung <strong>der</strong> Weiterbildung und den Dozentinnen<br />
bestimmt. Die Leistungsnachweise (Hausarbeiten, Referate, Projektarbeiten) können<br />
auch als Gruppenarbeiten erbracht werden, dabei sollen die individuellen Leistungen erkennbar<br />
sein.<br />
2.8 Teilnahmevoraussetzungen<br />
Die Weiterbildungsmaßnahme richtet sich an Hebammen/Entbindungspfleger, die über<br />
eine einschlägige berufliche Tätigkeit nach Beendigung <strong>der</strong> Ausbildung, die mindestens<br />
zwei Jahre betragen soll, verfügen.<br />
2.9 Aufnahmeantrag<br />
Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen:<br />
• Lebenslauf in tabellarischer Form mit Passfoto und Angaben über den bisherigen Bildungsweg<br />
und die ausgeübte Berufstätigkeit.<br />
• Zeugnis <strong>der</strong> Hebammenausbildung.<br />
• Erlaubnis zur Führung <strong>der</strong> Berufsbezeichnung nach § 1 Abs. 1 HebG.<br />
• Zeugnis zum Nachweis über eine einschlägige berufliche Tätigkeit nach Beendigung<br />
<strong>der</strong> Ausbildung, die zwei Jahre betragen soll.<br />
2.10 Unterbrechungen, versäumte Ausbildungszeiten<br />
Entschuldigt versäumte Ausbildungszeiten im theoretischen Bereich können bis zu<br />
höchstens 10 von Hun<strong>der</strong>t (10%) angerechnet werden, wenn das Maßnahmeziel nicht gefährdet<br />
ist. Bei mehr als 10% Fehlzeiten von <strong>der</strong> Gesamtstundenzahl ist das Ziel <strong>der</strong><br />
Maßnahme nicht erreicht.<br />
Versäumte Ausbildungszeiten in den begleitenden Praxisanteilen sind nachzuholen.<br />
© Deutscher Hebammenverband e.V., Karlsruhe, 2010 6