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2011_Ulm, Beschreibung der Weiterbildungsmaßnahme

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Berufsbegleitende Weiterbildung<br />

„Hebamme/Entbindungspfleger<br />

für die pflegerische Leitung<br />

einer Station o<strong>der</strong> Einheit“<br />

2.7 Leistungsnachweise<br />

Während des Weiterbildungslehrganges werden schriftliche und mündliche Leistungskontrollen<br />

durchgeführt.<br />

Anzahl, Form und Inhalt werden von <strong>der</strong> Leitung <strong>der</strong> Weiterbildung und den Dozentinnen<br />

bestimmt. Die Leistungsnachweise (Hausarbeiten, Referate, Projektarbeiten) können<br />

auch als Gruppenarbeiten erbracht werden, dabei sollen die individuellen Leistungen erkennbar<br />

sein.<br />

2.8 Teilnahmevoraussetzungen<br />

Die Weiterbildungsmaßnahme richtet sich an Hebammen/Entbindungspfleger, die über<br />

eine einschlägige berufliche Tätigkeit nach Beendigung <strong>der</strong> Ausbildung, die mindestens<br />

zwei Jahre betragen soll, verfügen.<br />

2.9 Aufnahmeantrag<br />

Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen:<br />

• Lebenslauf in tabellarischer Form mit Passfoto und Angaben über den bisherigen Bildungsweg<br />

und die ausgeübte Berufstätigkeit.<br />

• Zeugnis <strong>der</strong> Hebammenausbildung.<br />

• Erlaubnis zur Führung <strong>der</strong> Berufsbezeichnung nach § 1 Abs. 1 HebG.<br />

• Zeugnis zum Nachweis über eine einschlägige berufliche Tätigkeit nach Beendigung<br />

<strong>der</strong> Ausbildung, die zwei Jahre betragen soll.<br />

2.10 Unterbrechungen, versäumte Ausbildungszeiten<br />

Entschuldigt versäumte Ausbildungszeiten im theoretischen Bereich können bis zu<br />

höchstens 10 von Hun<strong>der</strong>t (10%) angerechnet werden, wenn das Maßnahmeziel nicht gefährdet<br />

ist. Bei mehr als 10% Fehlzeiten von <strong>der</strong> Gesamtstundenzahl ist das Ziel <strong>der</strong><br />

Maßnahme nicht erreicht.<br />

Versäumte Ausbildungszeiten in den begleitenden Praxisanteilen sind nachzuholen.<br />

© Deutscher Hebammenverband e.V., Karlsruhe, 2010 6

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