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2011_Ulm, Beschreibung der Weiterbildungsmaßnahme

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Berufsbegleitende Weiterbildung<br />

„Hebamme/Entbindungspfleger<br />

für die pflegerische Leitung<br />

einer Station o<strong>der</strong> Einheit“<br />

4.2 Anfor<strong>der</strong>ungen an das Praktikum<br />

• Die Teilnehmerinnen <strong>der</strong> Weiterbildung haben die Möglichkeit bei Leitenden Hebammen,<br />

Stationsleitungen o<strong>der</strong> Pflegedienstleitungen bzw. Pflegedirektoren/-innen zu hospitieren.<br />

• Die Leitende Hebamme bzw. Stationsleitung sollte eine Weiterbildung zur Stationsleitung<br />

absolviert haben o<strong>der</strong> zur Mentorin o<strong>der</strong> Praxisanleiter/-in weitergebildet sein (300 Stunden<br />

Mentorenkurs).<br />

4.2.1 Dauer und Zeitraum<br />

• 144 Stunden Hospitation<br />

• Das Praktikum sollte in den ersten zehn Monaten <strong>der</strong> Weiterbildungsmaßnahme absolviert<br />

werden.<br />

• Terminliche Planung kann von den Teilnehmerinnen und <strong>der</strong> jeweiligen Praktikumsstelle in<br />

Absprache mit <strong>der</strong> Projektleitung <strong>der</strong> Weiterbildung gestaltet werden.<br />

4.2.2 Regelungen<br />

• Es wird eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Träger <strong>der</strong> Weiterbildungsmaßnahme<br />

(Deutscher Hebammenverband e.V. ) und dem Krankenhaus, das ein Praktikum ermöglicht,<br />

geschlossen.<br />

• Dem beteiligten Krankenhaus entstehen keine Kosten.<br />

• Die Praktikantin (Teilnehmerin <strong>der</strong> Weiterbildung) soll nicht in <strong>der</strong> originären<br />

Hebammenarbeit (Betreuung von Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen, Geburtshilfe)<br />

eingesetzt werden.<br />

4.2.3 Praxisbericht<br />

• Erstellung eines Praxisberichts durch die Teilnehmerin.<br />

• Bearbeitung eines praxisrelevanten Themas leiten<strong>der</strong> Hebammen.<br />

© Deutscher Hebammenverband e.V., Karlsruhe, 2010 9

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