2011_Ulm, Beschreibung der WeiterbildungsmaÃnahme
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Berufsbegleitende Weiterbildung<br />
„Hebamme/Entbindungspfleger<br />
für die pflegerische Leitung<br />
einer Station o<strong>der</strong> Einheit“<br />
4.2 Anfor<strong>der</strong>ungen an das Praktikum<br />
• Die Teilnehmerinnen <strong>der</strong> Weiterbildung haben die Möglichkeit bei Leitenden Hebammen,<br />
Stationsleitungen o<strong>der</strong> Pflegedienstleitungen bzw. Pflegedirektoren/-innen zu hospitieren.<br />
• Die Leitende Hebamme bzw. Stationsleitung sollte eine Weiterbildung zur Stationsleitung<br />
absolviert haben o<strong>der</strong> zur Mentorin o<strong>der</strong> Praxisanleiter/-in weitergebildet sein (300 Stunden<br />
Mentorenkurs).<br />
4.2.1 Dauer und Zeitraum<br />
• 144 Stunden Hospitation<br />
• Das Praktikum sollte in den ersten zehn Monaten <strong>der</strong> Weiterbildungsmaßnahme absolviert<br />
werden.<br />
• Terminliche Planung kann von den Teilnehmerinnen und <strong>der</strong> jeweiligen Praktikumsstelle in<br />
Absprache mit <strong>der</strong> Projektleitung <strong>der</strong> Weiterbildung gestaltet werden.<br />
4.2.2 Regelungen<br />
• Es wird eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Träger <strong>der</strong> Weiterbildungsmaßnahme<br />
(Deutscher Hebammenverband e.V. ) und dem Krankenhaus, das ein Praktikum ermöglicht,<br />
geschlossen.<br />
• Dem beteiligten Krankenhaus entstehen keine Kosten.<br />
• Die Praktikantin (Teilnehmerin <strong>der</strong> Weiterbildung) soll nicht in <strong>der</strong> originären<br />
Hebammenarbeit (Betreuung von Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen, Geburtshilfe)<br />
eingesetzt werden.<br />
4.2.3 Praxisbericht<br />
• Erstellung eines Praxisberichts durch die Teilnehmerin.<br />
• Bearbeitung eines praxisrelevanten Themas leiten<strong>der</strong> Hebammen.<br />
© Deutscher Hebammenverband e.V., Karlsruhe, 2010 9