HERZOG ERNST GYMNASIUM - HEG-Portal
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H E R Z O G<br />
E R N S T G Y M N A S I U M<br />
29525 Uelzen im Mai 2013<br />
Albertstraße 41<br />
Telefon: 0581/97651-00<br />
Fax: 0581/97651-23<br />
E-Mail: lermittel@heg-portal.de<br />
Informationen über die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln<br />
(für die Jahrgänge 5-10)<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
in Niedersachsen gibt es seit dem 1. August 2004 keine Lernmittelfreiheit mehr. An unserer Schule<br />
können aber die meisten Lernmittel gegen Zahlung eines Entgelts ausgeliehen werden. Die<br />
Ausgestaltung des Ausleihverfahrens richtet sich nach den Beschlüssen des Schulvorstandes. Die<br />
Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden<br />
werden.<br />
Welche Lernmittel Sie im neuen Schuljahr ausleihen können, wird erst in Kürze auf der Homepage<br />
des Herzog-Ernst-Gymnasiums veröffentlicht, da noch nicht alle Fachschaften über die Bücher für<br />
das neue Schuljahr entschieden haben. Die Listen werden so schnell wie möglich auf der Homepage<br />
unter Service → Downloads als PDF zur Verfügung gestellt: http://heg-portal.de/hp<br />
Es werden, wie bisher, schon benutzte, aber auch neue Lernmittel ausgeliehen. Das von unserer<br />
Schule erhobene Entgelt beträgt ab diesem Jahr einheitlich 50,- €. Sobald die Listen auf der<br />
Homepage verfügbar sind, können Sie in Ruhe mit den Ladenpreisen vergleichen und dann<br />
entscheiden, ob Sie von dem Angebot Gebrauch machen wollen. Die Schulbücher werden nicht<br />
einzeln, sondern nur „im Stapel“ verliehen.<br />
Geben Sie bitte das beiliegende Formular „Rückmeldung zur Teilnahme am Lernmittel-<br />
Leihverfahren“ auf jeden Fall, d. h. auch, wenn Sie nicht am Ausleihverfahren teilnehmen wollen,<br />
bis zum 31.05.2013 unterschrieben an den Klassenlehrer zurück. Das Entgelt für die Ausleihe muss<br />
bis zum 31.05.2013 entrichtet werden. Wer diese Fristen nicht einhält, entscheidet sich damit, alle<br />
Lernmittel rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Die Zahlung ist wie folgt vorzunehmen:<br />
Schulkonto <strong>HEG</strong>: Konto Nr. 29579 bei der Sparkasse Uelzen [BLZ 258 501 10]<br />
Bitte unbedingt angeben: - Nachname, Vorname des Schülers<br />
- jetztige Klasse mit Zahl und Buchstabe (z.B. 7F)<br />
Leistungsberechtigte nach dem Bundessolzialhilfegesetz und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz<br />
sowie nach dem Sozialgesetzbuch, achtes Buch – Heim- und Pflegekinder – , sind<br />
im Schuljahr 2013/2014 von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe befreit. Falls Sie zu diesem<br />
Personenkreis gehören und an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, müssen Sie sich zu dem<br />
Verfahren anmelden und Ihre Berechtigung durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch<br />
Bescheinigung des Leistungsträgers per 31.05.2013 nachweisen. Falls Sie dies nicht tun,<br />
entscheiden Sie sich damit, alle Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen. Familien mit drei und<br />
mehr schulpflichtigen Kindern zahlen nur 80% des Entgelts, also 40,- €.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Ursula Schreiter-Antonius, Oberstudiendirektorin
Rückmeldung Zur Teilnahme am Lernmittel Leihverfahren 2013/2014 am<br />
Herzog – Ernst – Gymnasium Uelzen<br />
Zutreffendes bitte sorgfältig ankreuzen und unbedingt wieder abgeben<br />
Bitte den Antrag sorgfältig lesen und in Druckbuchstaben ausfüllen<br />
Name und Vorname der Schülerin/des Schülers (in Druckbuchstaben) zur Zeit in Klasse zukünftige Klassenstufe<br />
Als Erziehungsberechtigte oder Erziehungsberechtigter der o. g. Schülerin bzw. des o. g. Schülers<br />
<br />
<br />
nehme ich am entgeltlichen Leihverfahren nicht teil<br />
und beschaffe alle Lehrmittel auf eigene Kosten.<br />
melde ich mich hiermit verbindlich zur entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln im<br />
Schuljahr 2013/2014 an.<br />
Verbindliche Erklärung zur Zahlungsweise<br />
Ich zahle die volle Leihgebühr von 50,- €.<br />
<br />
Ich zahle nur 80% der jeweiligen Leihgebühr, also 40,- €.<br />
Begründung: Ich bin erziehungsberechtigt drei oder mehr schulpflichtige Kinder und<br />
beantrage hiermit eine Ermäßigung des Entgelts für die Ausleihe. Ein<br />
Nachweis muss nicht erbracht werden.<br />
Namen der Kinder Schule Klasse<br />
<br />
Ich bin im Schuljahr 2013/2014 von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe befreit.<br />
Begründung: Ich bin leistungsberechtigt nach dem Bundessozialhilfegesetz, dem<br />
Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Sozialgesetzbuch, Achtes<br />
Buch – Heim- und Pflegekinder.<br />
Erklärung: Den Nachweis erbringe ich bis zum 31.05.2013<br />
(durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch eine Bescheinigung<br />
des Leistungsträgers im Sekretariat, die zum Zeitpunkt der Antragstellung<br />
gültig ist).<br />
Der Leihvertrag kommt mit der fristgerechten Zahlung des Entgelts zustande.<br />
Das Entgelt muss bis zum 31.05.2013 entrichtet werden. Wer diese Frist nicht einhält, entscheidet sich<br />
damit, alle Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen.<br />
Name der oder des Erziehungsberechtigten Telefonnummer Datum Unterschrift<br />
(in Druckbuchstaben)<br />
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