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Gemeindevertretung vom 24.10.2013 - Gemeinde Ostseebad Binz ...

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Gewerbe – Ladenöffnung<br />

Mit dem letzten Sonntag im Oktober endet der jährliche Geltungszeitraum der<br />

Bäderverkaufsverordnung. Danach ist der gewerbliche Verkauf an Sonntagen<br />

ab November bis März 2014 nicht mehr zulässig.<br />

Aus besonderem Anlass besteht jedoch an jährlich bis zu 4 Sonntagen nach<br />

Ladenöffnungsgesetz M-V die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung,<br />

sofern diese keine gesetzlichen Feiertage sind und nicht die Sonntage des<br />

2. bis 4. Advent betreffen. Bei Bedarf reichen Sie Ihre Anträge rechtzeitig<br />

(14 Tage vorher) an das Gewerbeamt.<br />

Entsprechende Formulare sind auf der Homepage der <strong>Gemeinde</strong> (Ämter /<br />

Amt allg.OA / Gewerbe) hinterlegt.<br />

Ansprechpartner: Frau Wienke 038393 / 374 32<br />

BdB – Amt für allgemeine Ordnungsangelegenheiten

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