Protokoll vom 17. April 2013 - Herrieden
Protokoll vom 17. April 2013 - Herrieden
Protokoll vom 17. April 2013 - Herrieden
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S T A D T HERRIEDEN<br />
N I E D E R S C H R I F T<br />
über die 77. Sitzung des Stadtrates am Mittwoch, <strong>17.</strong> <strong>April</strong> <strong>2013</strong><br />
BEGINN: 19:00 Uhr<br />
ENDE: 21:50 Uhr<br />
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses, Herrnhof 10, 91567 <strong>Herrieden</strong><br />
ANWESEND<br />
Mitglieder<br />
Name Funktion Bemerkung zur Anwesenheit<br />
Alfons Brandl<br />
Erster Bürgermeister<br />
Manfred Niederauer<br />
Zweiter Bürgermeister<br />
Robert Goth<br />
Dritter Bürgermeister<br />
Hermann Abel<br />
Stadtrat<br />
Curt Bauer<br />
Stadtrat<br />
Ludwig Bengel<br />
Stadtrat<br />
Robert Buckel<br />
Stadtrat<br />
Dieter Bunsen<br />
Stadtrat<br />
Michael Engelhardt Stadtrat ab TOP 3<br />
Johann Heller<br />
Stadtrat<br />
Stefan Horndasch<br />
Stadtrat<br />
Armin Jechnerer<br />
Stadtrat<br />
Claudia Lorentzen<br />
Stadträtin<br />
Manuela Mayer<br />
Stadträtin<br />
Aurelia Pelka<br />
Stadträtin<br />
Leonhard Popp<br />
Stadtrat<br />
Gaby Rauch<br />
Stadträtin<br />
Klaus Rupprecht<br />
Stadtrat<br />
Michael Weis<br />
Stadtrat<br />
Horst Winkler<br />
Stadtrat<br />
Ortssprecher<br />
Johann Christ<br />
Josef Goth<br />
Siegfried Heller<br />
Walter Weckerlein<br />
Ortssprecher<br />
Ortssprecher<br />
Ortssprecher<br />
Ortssprecher<br />
Gäste<br />
Wilhelm Heller<br />
Dirk Rademacher<br />
Pia Regner<br />
Entschuldigt sind
Werner Herzog<br />
Stadtrat<br />
Schriftführerin<br />
Manuela Gümpelein<br />
TAGESORDNUNG<br />
Öffentliche Sitzung<br />
1. Begrüßung<br />
2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift <strong>vom</strong> 20.03.<strong>2013</strong><br />
3. Bekanntgaben<br />
3.1 Preissteigerungen bei der Sanierung der Grund- und Mittelschule<br />
3.2 Partnerschaftsjubiläen mit der Bundeswehr Ellwangen und der US - Armee<br />
3.3 Bürgerstiftung<br />
3.4 Erweiterung des Standortes <strong>Herrieden</strong>-Stadt 51 - NY1389 um LTE-Technologie<br />
4. Breitbandnetz <strong>Herrieden</strong> - Vorstellung der Ausschreibung des Leerrohrnetzes<br />
5. Bauantrag - Neubau eines Logistikzentrums - Bauabschnitt 1<br />
6. Stadtschloss <strong>Herrieden</strong> - Bildung einer Arbeitsgruppe<br />
7. Neubau einer Lagerhalle sowie Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen zu<br />
einer gewerblichen Lagerfläche für Flst. 410, Gemarkung Hohenberg<br />
8. Anwohnerantrag Hohenberger Straße Tempolimit 30 km/h<br />
9. Kindergarten St. Deocar - Vergleich Sanierung und Neubau des bestehenden<br />
Kindergartens<br />
10. Schöffenwahl <strong>2013</strong>; Genehmigung Vorschlagsliste<br />
11. Erneuerung des Fuß- und Radweges im OT Rauenzell, Vergabe-<br />
12. Neubau Schützenhaus in Heuberg - Ergänzung des Stadtratsbeschlusses <strong>vom</strong><br />
25.07.2012<br />
13. Gründung eines Deutsch-Amerikanischen Freundschaftsclubs<br />
14. Richtlinien der Stadt <strong>Herrieden</strong> über Ehrungen im sportlichen und ehrenamtlichen<br />
Bereich<br />
15. Neugewählte Feuerwehrkommandanten - Bestätigung durch den Stadtrat<br />
16. Anfragen<br />
16.1 Breitband <strong>Herrieden</strong><br />
16.2 Verkehrsberuhigung Kneippanlage Lattenbuch<br />
16.3 Schwimmhalle <strong>Herrieden</strong><br />
16.4 Generationenfitnessparcour Wehrgraben beim Altenheim St. Marien<br />
<strong>17.</strong> Bürgeranfragen
Öffentliche Sitzung <strong>vom</strong> <strong>17.</strong>04.<strong>2013</strong><br />
1. Begrüßung<br />
Sachverhalt:<br />
Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßte die Mitglieder des Stadtrates, Herrn<br />
Sennfelder von der Fränkischen Landeszeitung sowie 27 Zuhörer. Er stellte fest, dass<br />
zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.<br />
2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift <strong>vom</strong> 20.03.<strong>2013</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Das <strong>Protokoll</strong> der öffentlichen Sitzung <strong>vom</strong> 20.03.<strong>2013</strong> wurde ordnungsgemäß<br />
zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden,<br />
ist das <strong>Protokoll</strong> genehmigt.<br />
3. Bekanntgaben<br />
3.1 Preissteigerungen bei der Sanierung der Grund- und Mittelschule<br />
Sachverhalt:<br />
Frau Regner <strong>vom</strong> Büro ING+ARCH und Projektleiter Herr Rademacher erläuterten dem<br />
Stadtrat die Preissteigerungen bei der Sanierung der Grund- und Mittelschule. Die<br />
Präsentation wird den Mitgliedern des Gremiums per Mail zugesandt. Herr Meyer,<br />
Kämmerer der Stadt <strong>Herrieden</strong> erklärt, dass die Förderung für die Grund- und<br />
Mittelschule in Bezug auf die Kosten ebenfalls gestiegen sei. Die Kosten für<br />
Bauabschnitt I beliefen sich auf 843.000,00 €. Die Kosten für den Bauabschnitt II<br />
932.000,00 €. Frau Regner stellte fest, dass nach Durchsicht der Submission die Kosten<br />
leicht nach unten tendieren. Der Kostenansatz wird <strong>vom</strong> Projektleiter und der Architektin<br />
bis zur nächsten Mittelschulverbandssitzung vorbereitet. Herr Bgm Brandl erläutert,<br />
dass in der nächsten Schulverbandssitzung die Geschäftsordnung geändert werden<br />
soll, damit ein Umlaufverfahren stattfinden kann.<br />
3.2 Partnerschaftsjubiläen mit der Bundeswehr Ellwangen und der US - Armee<br />
Sachverhalt:<br />
In der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Kultur, Sport, Partnerschaften und<br />
Tourismus <strong>vom</strong> 09.04.<strong>2013</strong> wurde über die in diesem Jahr anstehenden Jubiläen (35<br />
Jahre mit der Bundeswehr Ellwangen und 25 Jahre mit der US - Armee) gesprochen. Es<br />
wurde verabredet, eine gemeinsame Veranstaltung für beide Jubiläen durchzuführen.<br />
Es gibt bereits einen Terminvorschlag. Die Veranstaltung sollte am 01.09.<strong>2013</strong><br />
stattfinden. Wobei der Termin noch mit der Bundeswehr Ellwangen abgestimmt werden<br />
muss.
Es ist angedacht, die Hauptveranstaltung an der Grund- und Mittelschule<br />
durchzuführen. Die Bundeswehr und die US - Armee werden gebeten, einen offiziellen<br />
Einmarsch zu planen. Weiter wurde überlegt, ob wir nicht ein Rennen mit den Booten<br />
auf der Altmühl durchführen. Der Ausschuss übernimmt die weitere Planung und wird<br />
dafür voraussichtlich eine zusätzliche Sitzung terminieren.<br />
3.3 Bürgerstiftung<br />
Sachverhalt:<br />
Die Verwaltung ist im Gespräch mit der Sparkasse Ansbach wegen der Einrichtung<br />
einer Bürgerstiftung. Der zuständige Bearbeiter stellt aussagekräftige Unterlagen<br />
zusammen. In einer der nächsten Sitzungen wird die Verwaltung einen entsprechenden<br />
Vorschlag unterbreiten.<br />
3.4 Erweiterung des Standortes <strong>Herrieden</strong>-Stadt 51 - NY1389 um LTE-Technologie<br />
4. Breitbandnetz <strong>Herrieden</strong> - Vorstellung der Ausschreibung des Leerrohrnetzes<br />
Sachverhalt:<br />
In der Sitzung stellt Herr Heller <strong>vom</strong> Ing. – Büro Heller die Planung und Ausschreibung<br />
für den Bau des Leerrohrsystems zur Breitbandversorgung schwerpunktmäßig für das<br />
Kumulationsgebiet Neunstetten vor. Herr Bgm Brandl erläutert den Ablauf des<br />
Dokumentationsverfahrens. Die Verwaltung wird beauftragt die Kostenaufstellung des<br />
Ing. – Büro Heller an die Mitglieder des Gremiums weiterzuleiten.<br />
Beschluss<br />
Der Stadtrat nimmt den Vorschlag zur Kenntniss.<br />
Abstimmungsergebnis: 20 : 0<br />
5. Bauantrag - Neubau eines Logistikzentrums - Bauabschnitt 1<br />
Sachverhalt:<br />
Neubau eines Logistikzentrums – Bauabschnitt 1 von Geobra Brandstätter GmbH & Co<br />
KG, vertreten durch Herrn Robert Benker, auf Flst. Nrn. 847/1, 847, 848, 851, 849 und<br />
852 alle Gemarkung Neunstetten, Am Hopfengarten, im Bereich des Bebauungsplanes<br />
Nr. 16.1 „Esbach“.<br />
Der Bauantrag liegt bis 03.05.<strong>2013</strong> im Rathaus zur Einsichtnahme aus. Der Hinweis der<br />
Auslegung erfolgte in der FLZ am 03.04.<strong>2013</strong>.
Beschluss<br />
Der Bauantrag wird zur Kenntnis genommen. Die gemeindliche Einvernahme wird<br />
erteilt.<br />
Abstimmungsergebnis: 20 : 0<br />
6. Stadtschloss <strong>Herrieden</strong> - Bildung einer Arbeitsgruppe<br />
Sachverhalt:<br />
Für den weiteren Verlauf des Projekts „Stadtschloss <strong>Herrieden</strong>“, speziell für die nun<br />
anstehende Prüfung und Sondierung hinsichtlich einer Eigenrealisierung durch die<br />
Stadt, soll eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gebildet werden.<br />
Hierzu sollen die Fraktionen in der heutigen Sitzung jeweils einen Vertreter benennen.<br />
Auch aus dem „Initiativkreis Stadtschloss <strong>Herrieden</strong>“ soll ein Mitglied in die<br />
Arbeitsgruppe entsandt werden. Hier hat das Büro von Herrn Abgeordneten Josef<br />
Göppel, der dem Initiativkreis vorsteht, mitgeteilt, dass Herr Johann Buckel als Vertreter<br />
des Initiativkreises in der Arbeitsgruppe mitarbeiten wird.<br />
Darüber hinaus sollen der neuen Arbeitsgruppe weitere Mitglieder angehören:<br />
• Herr Jechnerer/Herr Ruppert, Architekturbüro Jechnerer<br />
(als Stadt-/Sanierungsplaner)<br />
aus der Verwaltung:<br />
• Frau Schwander, Geschäftsleitende Beamtin<br />
• Herr Ludwig, Leiter Abteilung Bautechnik<br />
• Herr Korbacher, Leiter Abteilung Baurecht und Projektleiter Stadtschloss.<br />
Beschluss<br />
Der Stadtrat begrüßt die Bildung der neuen „Arbeitsgruppe Stadtschloss“. Es soll eine<br />
Auftaktveranstaltung geplant werden zu der das Gremium des Stadtrates, der<br />
Initiativkreis Stadtschloss, das Architekturbüro Jechnerer und die Verwaltung eingeladen<br />
wird. Die Verwaltung soll über eine Bekanntmachung im Amtsblatt <strong>Herrieden</strong> den<br />
interessierten Bürgern die Möglichkeit geben sich ebenfalls zu beteiligen.<br />
Abstimmungsergebnis: 20 : 0<br />
7. Neubau einer Lagerhalle sowie Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen<br />
zu einer gewerblichen Lagerfläche für Flst. 410, Gemarkung Hohenberg<br />
Sachverhalt:<br />
Neubau einer Lagerhalle sowie Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen zu einer<br />
gewerblichen Lagerfläche für Flst. 410, Gemarkung Hohenberg der Roland Wagner<br />
GbR, auf Flst.Nrn. 410 und 411, Gemarkung Hohenberg, Nähe Seebronn. Das geplante<br />
Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich. Der Entwässerungsplan wird <strong>vom</strong> Ing.-<br />
Büro Heller derzeit angefertigt und noch vorgelegt.
Beschluss<br />
Dem Bauantrag wird zugestimmt. Die gemeindliche Einvernahme wird unter der<br />
Maßgabe erteilt, dass der Entwässerungsplan mit den Bauunterlagen eingereicht wird.<br />
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Eine evtl. notwendige Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes (Beurteilung des Landratsamtes) ist <strong>vom</strong> Antragsteller auf<br />
eigene Kosten durchzuführen.<br />
Abstimmungsergebnis: 20 : 0<br />
8. Anwohnerantrag Hohenberger Straße Tempolimit 30 km/h<br />
Sachverhalt:<br />
9 Anwohner der Hohenberger Straße stellen den Antrag auf ein Tempolimit zwischen<br />
den beiden Kreisverkehren mit der Begründung, dass, bedingt durch die in den letzten<br />
Jahren eingetretene gute Entwicklung der Industriebetriebe und Siedlungsgebiete, auch<br />
das Verkehrsaufkommen und die Lärmbelastung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge,<br />
LKW, Motorräder etc., stetig gestiegen sind. Folgen sind lt. Antragsteller u.a. nicht mehr<br />
ausreichend gewährleistete Sicherheit für querende Fußgänger, mit der unerträglichen<br />
Lärmbelästigung einhergehender Verlust von Wohnqualität und Wertminderung der<br />
Wohngrundstücke.<br />
In den letzten Monaten mittels städtischen Geschwindigkeitsmessgeräts durchgeführte<br />
Zählungen ergaben, dass auf der Straße zwischen den beiden Kreisverkehren täglich in<br />
beiden Richtungen insgesamt ca. 2.600 Fahrzeuge (Hauptverkehrszeit ist der<br />
Feierabendverkehr ab 16.00 Uhr) mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 49 km/h<br />
fahren. Bei einer einstündigen, durch die PI Feuchtwangen durchgeführten<br />
Lasermessung des <strong>vom</strong> KV Schüller kommenden Verkehrs wurden 3 Fahrzeugführer<br />
gemessen (1 x 68 km/h und 2 x 64 km/h) und verwarnt. Die Vermutung, dass wegen der<br />
Vollsperrung in Elpersdorf vermehrt Umleitungsverkehr über die Hohenberger Straße<br />
stattfindet, hat sich nicht bewahrheitet, d.h., eine Verringerung des<br />
Verkehrsaufkommens während der Wintermonate, in denen der Verkehr durch<br />
Elpersdorf möglich war, konnte nicht festgestellt werden.<br />
Die Unfallsituation in diesem Abschnitt ist unauffällig. Im gesamten Straßenzug der<br />
Hohenberger Straße ereigneten sich <strong>vom</strong> 01.01.2011 bis 30.10.2012 fünf<br />
Verkehrsunfälle, davon keiner zwischen den Kreisverkehren.<br />
Bei Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung ließe sich in der Hohenberger<br />
Straße eine Pegelminderung von 1 bis 2 dB(A) erzielen. Da das menschliche Gehör<br />
Pegelminderungen aber erst ab etwa 3 dB(A) wahrnimmt, eignen sich<br />
Geschwindigkeitsbeschränkungen zur Lärmbekämpfung nur sehr bedingt (s. auch<br />
Rechtliche Würdigung). Hinzu kommt aus Sicht der Verwaltung die Tatsache, dass bei<br />
einer Geschwindigkeitsbeschränkung die Dauer der Lärmbelästigung an einer Stelle<br />
länger anhält, weil sich die Fahrzeuge langsamer fortbewegen.<br />
Unter Abwägung aller dargestellten Gesichtspunkte<br />
1. Interessen von wenigen gegen die Interessen von vielen Teilnehmern am<br />
Straßenverkehr<br />
2. Reduzierung der Lärmbelästigung bzw. nichtwahrnehmbare Reduzierung der<br />
Lärmbelästigung<br />
3. keine Unfallvorkommnisse – also kein erhöhtes Gefahrenpotential
kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass eine Reduzierung der Geschwindigkeit<br />
nicht zweckmäßig erscheint. Hinzu kommt, dass die Geschwindigkeitsreduzierung den<br />
gewünschten Erfolg der Lärmreduzierung nicht erzielt.<br />
Rechtliche Würdigung:<br />
Der Straßenverkehr ist die dominierende Quelle des Verkehrslärms. Zwei Drittel der<br />
Bevölkerung fühlt sich nach repräsentativen Meinungsumfragen davon belästigt, ein<br />
Viertel sogar stark.<br />
Ermächtigungsgrundlage für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz vor<br />
Lärm ist die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die Grenze des billigerweise<br />
zumutbaren Verkehrslärms ist nicht durch gesetzlich bestimmte Grenzwerte festgelegt.<br />
Maßgeblich ist, ob die Lärmbeeinträchtigung jenseits dessen liegt, was unter<br />
Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich<br />
hingenommen werden muss. Vor Anordnung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen ist<br />
der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, d.h., die Vor- und Nachteile solcher<br />
Maßnahmen sind gegeneinander abzuwägen. Außerdem sind über die Belange der<br />
betroffenen Anlieger hinaus sowohl diejenigen des Straßenverkehrs und der<br />
Verkehrsteilnehmer zu würdigen, als auch die Interessen anderer Anlieger in Rechnung<br />
zu stellen, ihrerseits von übermäßigem Lärm verschont zu bleiben, der als Folge<br />
verkehrsberuhigender Maßnahmen durch Verlagerung des Verkehrs eintreten kann<br />
(wenn z.B. ein Teil der Verkehrsteilnehmer wegen der Geschwindigkeitsbeschränkung<br />
eine andere Strecke durch <strong>Herrieden</strong> fährt). Bei der Hohenberger Straße handelt es sich<br />
um eine Hauptstraße, auf welcher sich der weiträumige und der innerörtliche Verkehr<br />
bündeln, einer Geschwindigkeitsbeschränkung steht auf solchen Straßen in der Regel<br />
deren besondere Verkehrsfunktion entgegen.<br />
Lärmpegelmessungen sind wegen ihrer starken Zufallsabhängigkeit von<br />
Witterungsbedingungen, Verkehrsschwankungen, Hintergrundgeräuschen usw. nicht<br />
geeignet, objektiv unumstrittene und allgemein vergleichbare Daten der Lärmbelastung<br />
zu liefern und wurden deshalb nicht in Erwägung gezogen. Unbestritten ist die<br />
Hauptquelle des Lärms- das hohe Verkehrsaufkommen, gefolgt von der gefahrenen<br />
Geschwindigkeit. Die Verringerung der Verkehrsbelastung in der Zukunft ist nicht zu<br />
erwarten, lt. Verkehrskonzept Kernstadt 2009 ist u.U. mit einem Anstieg der täglichen<br />
Verkehrsbelastung auf bis ca. 4500 Fahrzeuge bis zum Jahr 2025 zu rechnen. Eine<br />
Verringerung der Verkehrsbelastung durch Verlagerung ist wegen fehlender<br />
Umleitungsstrecke (Umgehungsstraße) auf absehbare Zeit ebenfalls nicht möglich.<br />
Die Lärmschutz-Richtlinien-StV (Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen<br />
zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und<br />
Stadtentwicklung) räumt den Straßenverkehrsbehörden einen Beurteilungsspielraum im<br />
Einzelfall ein. Dabei hat aktiver Lärmschutz Vorrang vor passivem Lärmschutz und der<br />
Schutz der Nachtruhe Vorrang vor dem Schutz der Tageszeit. Bei Anordnung einer<br />
Geschwindigkeitsbeschränkung ließe sich in der Hohenberger Straße eine<br />
Pegelminderung von 1 bis 2 dB(A) erzielen. Da das menschliche Gehör<br />
Pegelminderungen aber erst ab etwa 3 dB(A) wahrnimmt, eignen sich<br />
Geschwindigkeitsbeschränkungen zur Lärmbekämpfung nur sehr bedingt.
Beschluss<br />
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird auf 30 km/h reduziert.<br />
Abstimmungsergebnis: 10 : 10<br />
Abstimmungsbemerkung: Somit ist der Antrag abgelehnt.<br />
9. Kindergarten St. Deocar - Vergleich Sanierung und Neubau des bestehenden<br />
Kindergartens<br />
Sachverhalt:<br />
1. Neubau des Deocarkindergartens mit zwei regulären Gruppen und einer<br />
zusätzlichen Kinderkrippengruppe<br />
Auf Basis der analysierten Zahlen der Anmeldungen, dem Gespräch mit<br />
Stadtpfarrer Wenzel und vorbehaltlich der Entscheidung in der<br />
Kirchenverwaltung schlagen die FOB Fraktion und die CSU Fraktion vor, den<br />
Kindergarten Deocar neu zu bauen und um eine Kinderkrippengruppe zu<br />
ergänzen. Für die Bauphase wird vorgeschlagen, den Kindergarten Deocar in<br />
den Kindergarten St. Vitus Alt zu verlagern und um die noch fehlenden<br />
Kinderkrippenplätze nach Anmeldung zu ergänzen. Die Gruppe im Gebäude der<br />
Musikschule wird beibehalten. Der Bau des neuen Kindergartens soll so<br />
konzipiert werden, dass er problemlos für die Betreuung von Senioren<br />
(Aktivseniorenwohnbereiche, Tagesbetreuungsbereiche, Tagespflegebereiche...)<br />
anderweitig genutzt werden kann. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der<br />
Kirchenverwaltung und dem Kindergartenreferat in Eichstätt eine 8/9 tel<br />
Finanzierung zu erreichen.<br />
Die Verwaltung hat unverbindlich auf Basis der Kostenschätzung für einen<br />
Neubau eines Kindergartens und der möglichen Förderungen eine<br />
Alternativenberechnung vorgenommen, die zwar im Ergebnis die Variante<br />
Sanierung leicht kostengünstiger ausweist, die Vorteile eines Neubaus liegen<br />
jedoch auf der Hand, in dem Raumorganisation und technische Ausstattung viel<br />
angepasster geplant und realisiert werden kann.<br />
Die beiliegende Kostenschätzung zeigt eine Finanzierungsmöglichkeit bei 8/9 tel<br />
Beteiligung der Kirche. Diese Berechnung ist noch nicht mit Stadtpfarrer Wenzel<br />
abgestimmt und hat nicht den Anspruch daran gemessen werden zu können,<br />
weil die Schätzungen grob sind und die endgültige Förderung noch zu prüfen ist.<br />
Die Kostenvergleichsrechnung kann aus der Anlage ersehen werden.<br />
1. Möglichkeit:<br />
Sanierung der zwei Regelgruppen á 25 Plätze mit Neubau einer Krippe á 12 Plätze<br />
2. Möglichkeit:<br />
Abriss St. Deocar, Neubau zwei Regelgruppen á 25 Plätze mit einer Krippe á 12 Plätze am selben Platz
1. Möglichkeit 2. Möglichkeit<br />
Geschätzte Gesamtkosten (Kindergarten inkl. Krippe) 1.900.000,00 € 2.000.000,00 €<br />
Kosten Krippe 500.000,00 € 500.000,00 €<br />
Anteil Stadt <strong>Herrieden</strong> 8/9 aus Krippenkosten 444.444,44 € -<br />
Förderung Krippe Sanierung (Kostenanteil Stadt x 67% Fördersatz) 297.777,78 € -<br />
Förderung Krippe Neubau (12 Plätze x 10 m² x 3.663 € Kostenrichtwert<br />
x 67 % Fördersatz) - 294.505,20 €<br />
Kosten Kindergarten 1.400.000,00 € 1.500.000,00 €<br />
Anteil Stadt <strong>Herrieden</strong> 8/9 aus Kindergartenkosten 1.244.444,44 € 1.333.333,33 €<br />
Förderung Generalsanierung 30% aus Kostenanteil Stadt 373.333,33 € -<br />
Förderung Kindergarten (267m² ZHNF x 3.663 € Kostenrichtwert x 30%<br />
Fördersatz) 0,00 € 293.406,30 €<br />
Gesamtförderung 671.111,11 € 587.911,50 €<br />
Rückzahlung Förderung von 1990: 7/30 aus 250.000 DM gerundet 30.000,00 € 30.000,00 €<br />
Aufwand Stadt (Gesamtkosten - Anteil Kirche - Zuschüsse +<br />
Rückzahlung Zuwendung aus 1990 von ca. 30.000 €) 1.047.777,78 € 1.219.866,28 €<br />
Aufwand Kirche 211.111,11 € 222.222,22 €<br />
Ergänzung:<br />
Als Ergänzung zum TOP wurden dem Gremium zwei Schriftstücke als Sitzungsvorlage<br />
gereicht.<br />
Der Elternbeirat der Kindertagesstätte St. Vitus bemängelt, dass die Anlage des Gartens<br />
nicht vorgenommen werden könne, da das alte Gebäude einen großen Teil des Gartens<br />
belegt. Es können keine Spielgeräte angebracht werden und auch der Raum ist von<br />
elementarer Bedeutung. Desweiteren bittet der Elternbeirat das Gremium die<br />
Sicherheitsaspekte insbesondere auch die Belange des Brandschutzes der Bayerischen<br />
Bauordnung im Bezug auf Abstände zu benachbarten Gebäuden zu prüfen.<br />
In einem weiteren Schriftstück führt die evangelische Christuskirchengemeinde aus,<br />
dass bei einem Neubau mit Erweiterung von St. Deocar die Kindertagesstätte „Unter´m<br />
Regenbogen“ die einzige Einrichtung ohne Krippenangebot in <strong>Herrieden</strong> ist. Um dem<br />
Mangel an Krippen- und Regelgruppenplätzen zu begegnen und das ansonsten<br />
entstehende Ungleichgeweicht zwischen den einzelnen Kindertagesstätten zu beheben,<br />
wird ein Neubau als Erweiterung der Kita „Unter´m Regenbogen“ neben dem evang.<br />
Pfarrhaus angeregt. Die Bereitschaft zur Übernahme einer weiteren Trägerschaft<br />
seitens der evang. Christuskirchengemeinde ist vorhanden.
Das Gremium nimmt den Vorschlag zur Kenntnis. Weitere Gespräche diesbezüglich<br />
seien bereits geplant.<br />
Beschluss<br />
Der Stadtrat stimmt dieser Vorgehensweise vorbehaltlich der Zustimmung der<br />
Kirchenstiftung zu. Der Deocar Kindergarten soll an der bisherigen Stelle neu<br />
gebaut werden. Bis dahin ist die Verlagerung in den Kindergarten Vitus „Alt“<br />
vorgesehen.<br />
Abstimmungsergebnis: 20 : 0<br />
10. Schöffenwahl <strong>2013</strong>; Genehmigung Vorschlagsliste<br />
Sachverhalt:<br />
Der Präsident des Landgerichts Ansbach hat mitgeteilt, dass gem. Nr. 1.5 der<br />
gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und für<br />
Verbraucherschutz und des Innern zur Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte<br />
und Strafkammern (Schöffenbekanntmachung) dem Amtsgericht Ansbach für die Wahl<br />
der Schöffen mindestens 5 Personen aus dem Bereich <strong>Herrieden</strong> vorgeschlagen<br />
werden müssen.<br />
Folgende Personen haben sich nach Bekanntmachung im Amtsblatt <strong>vom</strong> 07.03.<strong>2013</strong><br />
gemeldet:<br />
1. Brinschwitz, Bernhard, 91567 <strong>Herrieden</strong>, ST Rauenzell, Schutzfeld 12<br />
2. Däubler, geb. Meischner, Brigitte Elisabeth, 91567 <strong>Herrieden</strong>, ST Elbersroth,<br />
Am Kräuterlehrgarten 6<br />
3. Fischer, geb. Weiß, Anja, 91567 <strong>Herrieden</strong>, ST Hohenberg, An den Gärten 15<br />
4. Ganster, Wolfgang Karl-Heinz, 91567 <strong>Herrieden</strong>, Vordere Gasse 30<br />
5. Gelroth, Jürgen Lothar, 91567 <strong>Herrieden</strong>, Tauberzeller Weg 13<br />
6. Goth, Jürgen, 91567 <strong>Herrieden</strong>, ST Neunstetten, Burgerwaldstr. 26<br />
7. Kiefer, Michael, 91567 <strong>Herrieden</strong>, Egenhausener 14<br />
8. Mägerlein, Friedrich Karl, 91567 <strong>Herrieden</strong>, Am Martinsberg 14<br />
9. Schönhöfer, Markus, 91567 <strong>Herrieden</strong>, Münchener Str. 6<br />
10. Seiß, Anton, 91567 <strong>Herrieden</strong>, Lehrberger Str. 7<br />
11. Strauß, geb. Orwitz, Brigitte, 91567 <strong>Herrieden</strong>, Steinweg 16<br />
12. Wallerer, Gabriela, 91567 <strong>Herrieden</strong>, Am Kienberg 2<br />
Beschluss<br />
Der Stadtrat stimmt der Vorschlagsliste zu.<br />
Abstimmungsergebnis: 20 : 0<br />
11. Erneuerung des Fuß- und Radweges im OT Rauenzell, Vergabe-<br />
Sachverhalt:
Für die Erneuerung des Fuß- und Radweges im Ortsteil Rauenzell („Zum<br />
Steinbachwald“ an der St. 2249 von <strong>Herrieden</strong> kommend) wurde eine beschränkte<br />
Ausschreibung durchgeführt. Bei der Submission am 09.04.<strong>2013</strong> gingen 6 Angebote<br />
ein. Das wirtschaftlichste Angebot hat die<br />
Fa. Thannhauser + Ulbricht, Femdingen, mit einem Angebotspreis von 80.387,67 €<br />
brutto abgegeben.<br />
Die Kostenschätzung lt. Bauentwurf <strong>vom</strong> 31.05.2012 lag bei 90.000 € brutto.<br />
Finanzielle Auswirkungen:<br />
Nach Kostenschätzung 90.000 € brutto<br />
Beschluss<br />
Der Auftragsvergabe für die Erneuerung des Fuß- und Radweges im OT Rauenzell an<br />
die<br />
Fa. Thannhauser + Ulbricht, Hauptstraße 32, 86742 Fremdingen mit einem<br />
Angebotspreis von 80.387,67 € brutto wird zugestimmt.<br />
Baubeginn: 13.05.<strong>2013</strong>, Fertigstellung: 12.07.<strong>2013</strong>,<br />
Abstimmungsergebnis: 20 : 0<br />
12. Neubau Schützenhaus in Heuberg - Ergänzung des Stadtratsbeschlusses <strong>vom</strong><br />
25.07.2012<br />
Sachverhalt:<br />
In der Stadtratssitzung <strong>vom</strong> 25.07.2012 wurde über den Zuschussantrag zum Neubau<br />
des Schützenhauses in Heuberg des Schützenvereins Frankental e.V. Leibelbach<br />
entschieden.<br />
Aufgrund von Preiserhöhungen in der Baubranche und nach genaueren<br />
Preisnachfragen des Schützenvereins stellte sich nun heraus, dass sich die<br />
Materialkosten von ca. 120.000,00 € auf geschätzte 150.000,00 € erhöhen. Der<br />
Schützenverein bittet um Bezuschussung der Mehrkosten von 30.000 € in üblicher<br />
Höhe, d. h. 10 % aus den Mehrkosten.<br />
Der Schützenverein Frankental e.V. Leibelbach wird das Schützenhaus mit einer<br />
geschätzten Eigenleistung von 10.000 Eigenleistungsstunden errichten. Der<br />
Schützenverein bittet die Eigenleistungsstunden in üblicher Höhe zu bezuschussen.<br />
Dabei wird für jede Eigenleistungsstunde der aktuelle Stundensatz für Hand- und<br />
Spanndienste, derzeit 9,10 €, angesetzt und der berechnete Gesamtbetrag (10.000<br />
Stunden x 9,10 €) mit 10 % bezuschusst, d. h. es berechnet sich ein Zuschuss für die<br />
Eigenleistungsstunden von ca. 9.100,00 €.<br />
Herr Georg Schimmel bedankt sich nach Beschluss beim Stadtratsgremium für die<br />
Unterstützung.<br />
Finanzielle Auswirkungen:<br />
10 % aus den Mehrkosten von 30.000,00 € = 3.000 €<br />
10 % aus den 10.000 Eigenleistungsstunden (je 9,10 €) = 9.100,00 €
Beschluss<br />
Der Stadtrat stimmt den beantragten Zuschüssen für den Neubau des Schützenhauses<br />
in Heuberg in Höhe der aktuellen BLSV – Sätze wie oben angegeben zu.<br />
Abstimmungsergebnis: 19 : 0<br />
Abstimmungsbemerkung: ohne SR Horndasch<br />
13. Gründung eines Deutsch-Amerikanischen Freundschaftsclubs<br />
Sachverhalt:<br />
In der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Kultur, Sport, Partnerschaften und<br />
Tourismus <strong>vom</strong> 09.04.<strong>2013</strong> hat Frau Sowders von der US - Armee in Ansbach die Idee<br />
zur Gründung eines Deutsch-Amerikanischen Freundschaftsclubs vorgestellt. Der<br />
Freundschaftsclub firmiert unter „Outreach-KONTAKT Ansbach-<strong>Herrieden</strong>“. KONTAKT<br />
ist eine seit vielen Jahren existierende und von der US - Armee unterstützte<br />
Organisationsform zur Förderung und Vertiefung der Deutsch-Amerikanischen<br />
Beziehungen. Die Ausschussmitglieder waren einstimmig der Meinung, dass die Stadt<br />
<strong>Herrieden</strong> als förderndes Mitglied diesem Freundschaftsclub beitreten soll. Nicht zuletzt<br />
begründet die seit 25 Jahren bestehende Partnerschaft zur US -Armee in Ansbach die<br />
Notwendigkeit, dass die Stadt <strong>Herrieden</strong> bei der Gründungsversammlung am<br />
23.04.<strong>2013</strong> im Landgasthof Bergwirt vertreten sein soll.<br />
Diskussionsverlauf:<br />
Herr Stadtrat Buckel merkt an, dass in Rauenzell bereits eine sehr aktive Gruppe<br />
besteht. Herr Buckel nimmt Kontakt auf und lädt diese zur Veranstaltung ein.<br />
Beschluss<br />
Der Stadtrat gibt seine Absicht zum Beitritt als förderndes Mitglied im Deutsch-<br />
Amerikanischen Freundschaftsclub „Outreach-KONTAKT Ansbach-<strong>Herrieden</strong>“ bekannt.<br />
Abstimmungsergebnis: 19 : 0<br />
Abstimmungsbemerkung: ohne SR Abel<br />
14. Richtlinien der Stadt <strong>Herrieden</strong> über Ehrungen im sportlichen und<br />
ehrenamtlichen Bereich<br />
Sachverhalt:<br />
In seiner Sitzung am 09.04.<strong>2013</strong> hat der Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport,<br />
Tourismus und Partnerschaften sich noch einmal mit den Inhalten der Ehrungsrichtlinien<br />
für die Sportlerehrung und die Ehrung von ehrenamtlich tätigen Personen beschäftigt.<br />
Folgende Ehrungsrichtlinien werden dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung<br />
vorgeschlagen:<br />
Richtlinien der Stadt <strong>Herrieden</strong> über Ehrungen im sportlichen und<br />
ehrenamtlichen Bereich
Die Richtlinie unterscheidet Ehrungen in folgenden Bereichen:<br />
"Sportliche Leistungen für Einzelsportler und Mannschaften",<br />
"Ehrenamtliche Leistungen im Verein“,<br />
"Ehrenamtliche Leistungen außerhalb eines Vereines".<br />
1. Ehrungen im sportlichen Bereich:<br />
Die Stadt <strong>Herrieden</strong> würdigt sportliche Leistungen durch die Verleihung von<br />
Sportmedaillen und Ehrenurkunden.<br />
Die Sportmedaillen haben eine runde Form mit einem Durchmesser von 50 mm und<br />
sind aus eloxiertem Metall in den Farben Gold, Silber oder Bronze. Die Sportmedaillen<br />
tragen auf der Vorderseite das Stadtwappen mit der Inschrift "Stadt <strong>Herrieden</strong>" und auf<br />
der Rückseite den Text "Sportmedaille".<br />
Die Ehrenurkunden werden im Format DIN A 4 erstellt.<br />
1.a) Es werden Einzelsportler sowie Mannschaften geehrt.<br />
Die Sportmedaille wird in den einzelnen Stufen an die zu ehrenden Einzelsportlerinnen<br />
und Sportler nur einmal verliehen.<br />
Mannschaften können für den Aufstieg in die nächsthöhere Spiel- bzw. Leistungsklasse<br />
geehrt werden, der Aufstieg in dieselbe Klasse kann frühestens nach 5 Jahren wieder<br />
geehrt werden.<br />
Die einzelnen Spieler sowie die Trainer und Betreuer erhalten eine Urkunde.<br />
1.b) Die Sportmedaillen werden verliehen in:<br />
Bronze<br />
für Siege bei Kreis- und Bezirksmeisterschaften oder vergleichbaren<br />
Wettbewerben sowie den Reiteraufstieg in die LK 4.<br />
Silber<br />
für Siege bei nordbayerischen oder bayerischen Meisterschaften oder<br />
vergleichbaren Wettbewerben,<br />
für wiederholte sportliche Erfolge bei Kreis- und Bezirksmeisterschaften, wenn<br />
bereits die Sportmedaille in Bronze verliehen wurde sowie den Reiteraufstieg in<br />
die LK 3.<br />
Gold<br />
für das Erreichen der Plätze eins bis drei bei deutschen Meisterschaften bzw.<br />
vergleichbaren Wettbewerben,<br />
für die Teilnahme an olympischen Spielen, Welt- oder Europameisterschaften<br />
sowie den Reiteraufstieg in die LK 2,<br />
für Berufungen in Nationalmannschaften der einzelnen Verbände<br />
für Erfolge auf internationaler Ebene,<br />
für wiederholte sportliche Erfolge auf nordbayerischer bzw. bayerischer Ebene,<br />
wenn hierfür bereits die Sportmedaille in Silber verliehen wurde.<br />
1.c) Vorschlagsrecht für die Ehrungen von Sportlerinnen, Sportlern und Mannschaften<br />
haben<br />
die örtlichen Sportvereine,<br />
die Schulen,<br />
der Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften<br />
der Stadtrat bzw. der Erste Bürgermeister<br />
1.d) Für andere Sportarten gelten analoge Regelungen in Abstimmung mit dem<br />
Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften.<br />
2. Ehrungen für ehrenamtliche Leistungen in einem Verein:
Die Stadt <strong>Herrieden</strong> würdigt ehrenamtliche Leistungen in einem Verein durch die<br />
Verleihung von Ehrenamtsplaketten und Ehrenurkunden.<br />
Ehrenamtlich tätig ist, wer im Verein ohne Entgelt als Vorstandsmitglied, in der<br />
Abteilungsleitung, als Übungsleiter oder Mannschaftsbetreuer oder als beauftragtes<br />
Vereinsmitglied Aufgaben und Funktionen wahrnimmt.<br />
Gleiches gilt für die ehrenamtliche Berufung in Verbandsgremien.<br />
Die Ehrenamtsplakette ist eine eckige Medaille und trägt neben dem Stadtwappen oder<br />
Logo die Inschrift "Ehrenamtsplakette der Stadt <strong>Herrieden</strong>".<br />
Die Ehrenurkunde wird in DIN A 4 erstellt.<br />
Die Ehrenamtsplakette wird in den einzelnen Stufen an die zu ehrende Person jeweils<br />
nur einmal vergeben.<br />
Die Ehrenamtsplakette für Leistungen im Verein wird verliehen in<br />
Bronze<br />
für ehrenamtliche Tätigkeit im Verein von mehr als 10 Jahren,<br />
Silber<br />
für ehrenamtliche Tätigkeit im Verein von mehr als 20 Jahren,<br />
Gold<br />
für ehrenamtliche Tätigkeit im Verein von mehr als 25 Jahren.<br />
2.a) Vorschlagsrecht für die Ehrungen von ehrenamtlicher Tätigkeit im Verein haben<br />
die örtlichen Sportvereine,<br />
die Schulen,<br />
der Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften,<br />
der Stadtrat bzw. der Erste Bürgermeister.<br />
2.b) Für andere Sportarten gelten analoge Regelungen in Abstimmung mit dem<br />
Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften.<br />
3.) Ehrungen für ehrenamtliche Leistungen ohne Vereinsbeteiligung im sozialen,<br />
kulturellen und öffentlichen Bereich:<br />
Die Stadt <strong>Herrieden</strong> würdigt ehrenamtliche Leistungen im sozialen, kulturellen und<br />
öffentlichen Bereich durch die Verleihung von Ehrenamtsplaketten und Ehrenurkunden.<br />
Die Ehrenamtsplakette ist eine eckige Medaille und trägt neben dem Stadtwappen oder<br />
Logo die Inschrift "Ehrenamtsplakette der Stadt <strong>Herrieden</strong>".<br />
Die Ehrenurkunde wird in DIN A 4 erstellt.<br />
Die Ehrenamtsplakette wird in den einzelnen Stufen an die zu ehrende Person jeweils<br />
nur einmal vergeben.<br />
Die Ehrenamtsplakette für Leistungen im sozialen, kulturellen und öffentlichen Bereich<br />
wird verliehen in<br />
Bronze<br />
für ehrenamtliche Tätigkeit im sozialen, kulturellen und öffentlichen Bereich von<br />
mehr als<br />
10 Jahren,<br />
Silber<br />
für ehrenamtliche Tätigkeit im sozialen, kulturellen und öffentlichen Bereich von<br />
mehr als<br />
20 Jahren,<br />
Gold<br />
für ehrenamtliche Tätigkeit im sozialen, kulturellen und öffentlichen Bereich von<br />
mehr als<br />
25 Jahren
3.a) Vorschlagsrecht für die Ehrungen von ehrenamtlicher Tätigkeit ohne<br />
Vereinsbeteiligung haben<br />
soziale, kulturelle und öffentliche Einrichtungen,<br />
Einzelpersonen,<br />
der Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften,<br />
der Stadtrat bzw. der Erste Bürgermeister<br />
3.b) Die Vorschläge müssen jeweils im Einzelfall begründet und die ehrenamtliche<br />
Tätigkeit beschrieben werden.<br />
4. Allgemeines<br />
4.1 Die Ehrung in den einzelnen Bereichen soll jährlich in der ersten Jahreshälfte im<br />
Rahmen eines festlichen Empfanges stattfinden. Hierzu ist es notwendig, dass die<br />
Meldungen bis zum Ende des ersten Quartals erfolgen.<br />
4.2 Neben den zu ehrenden Personen sollen Vertreter der meldenden Vereine und<br />
Institutionen sowie Angehörige der zu ehrenden Personen und der Stadtrat eingeladen<br />
werden.<br />
4.3 Die Entscheidung über die zu verleihenden Ehrenzeichen trifft der Erste<br />
Bürgermeister in Abstimmung mit dem Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport, Tourismus<br />
und Partnerschaften.<br />
4.4 Im Bedarfsfall kann der Stadtrat für herausragende sportliche und ehrenamtliche<br />
Bereiche eine über diese Richtlinien hinausgehende Ehrung beschließen.<br />
4.5 Bei Härtefällen kann <strong>vom</strong> Stadtrat eine besondere Einzelentscheidung getroffen<br />
werden.<br />
Der Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften schlägt dem<br />
Stadtrat vor, die Richtlinien der Stadt <strong>Herrieden</strong> über Ehrungen im sportlichen und<br />
ehrenamtlichen Bereich<br />
zu beschließen. Die Regeln gelten ab dem 01.01.2014. Schon zu Beginn eines Jahres<br />
sollen die Vereine und Bürger über das Amtsblatt aufgefordert werden, Ehrungen zu<br />
melden. Danach sollen alle eingereichten Vorschläge dem Ausschuss vorgelegt werden.<br />
Dieser wählt dann aus allen Vorschlägen den Sportler und ggf. die Mannschaft des<br />
Jahres sowie die zu ehrenden ehrenamtlich tätigen Personen.<br />
Die Bezeichnung in oben genannter Richtlinie erstreckt sich ausschließlich auf die<br />
männliche Form. Selbstverständlich gelten die Ausführungen ebenso für die jeweils<br />
weibliche Form.<br />
Beschluss<br />
Der Stadtrat stimmt dem Vorschlag des Ausschusses für Jugend, Kultur, Sport,<br />
Tourismus und Partnerschaften zu und beschließt die Ehrungsrichtlinien wie dargestellt.<br />
Abstimmungsergebnis: 19 : 0<br />
Abstimmungsbemerkung: ohne SR Abel
15. Neugewählte Feuerwehrkommandanten - Bestätigung durch den Stadtrat<br />
Sachverhalt:<br />
Bei neugewählten Kommandanten unserer Freiwilligen Feuerwehren bedarf es laut<br />
Bayer. Feuerwehrgesetz der Zustimmung bzw. Bestätigung des Stadtrates.<br />
Bei den letzten Jahreshauptversammlungen wurden folgende Kommandanten neu<br />
gewählt:<br />
FFW <strong>Herrieden</strong>: 1. Kommandant, Herr Stefan Beckenbauer aus Rauenzell<br />
(Neuwahl)<br />
FFW Heuberg:<br />
FFW Hohenberg:<br />
(Wiederwahl)<br />
FFW Rauenzell:<br />
2. Kommandant, Herr Markus Christ aus Stegbruck (Neuwahl)<br />
2. Kommandant, Herr Michael Ziesel aus Regmannsdorf<br />
1. Kommandant, Herr Elmar Weis aus Rauenzell (Wiederwahl)<br />
2. Kommandant, Herr Robert Weis aus Rauenzell (Wiederwahl)<br />
Beschluss<br />
Der Stadtrat stimmt den oben genannten Neuwahlen der Kommandanten der<br />
Freiwilligen Feuerwehren <strong>Herrieden</strong> zu.<br />
Abstimmungsergebnis: 20 : 0<br />
16. Anfragen<br />
16.1 Breitband <strong>Herrieden</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Herr Ortssprecher Weckerlein fragt nach, wie der Zeitplan für den Ausbau des<br />
Breitbandes in den übrigen Stadtteilen der Stadt <strong>Herrieden</strong> aussieht.<br />
Herr Brandl erklärt, dass die übrigen Stadtteile nach der Ausschreibung innerhalb von<br />
12 Monaten ihren Breitbandanschluss erhalten werden. Also Ende 2014.<br />
16.2 Verkehrsberuhigung Kneippanlage Lattenbuch<br />
Sachverhalt:<br />
Stadträtin Frau Dr. Lorentzen fragt an, wann die Schilder 30km/h an der Kneippanlage<br />
in Lattenbuch aufgestellt werden.<br />
Die Verwaltung teilt mit, dass die Schilder demnächst montiert werden.
16.3 Schwimmhalle <strong>Herrieden</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Stadtrat Bunsen bemerkt, dass die Eltern zum Schwimmtraining aus Bequemlichkeit<br />
ihre Kinder bis an den Pfosten der Schwimmhalle fahren.<br />
Der Bauausschuss soll eine Lösung ausarbeiten.<br />
16.4 Generationenfitnessparcour Wehrgraben beim Altenheim St. Marien<br />
Sachverhalt:<br />
Stadtrat Bauer fragt an, wann der Generationenfitnessparcour fertiggestellt wird.<br />
Herr Denzinger aus der Verwaltung teilt mit, dass die Geräte für den Parcour geliefert<br />
wurden und demnächst montiert werden können.<br />
<strong>17.</strong> Bürgeranfragen<br />
Alfons Brandl<br />
Erster Bürgermeister<br />
Manuela Gümpelein<br />
Schriftführerin