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51. Deutscher Verkehrsgerichtstag 23. bis 25. Januar 2013 in Goslar ...

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<strong>51.</strong> <strong>Deutscher</strong> <strong>Verkehrsgerichtstag</strong> <strong>23.</strong> <strong>bis</strong> <strong>25.</strong> <strong>Januar</strong> <strong>2013</strong> <strong>in</strong> <strong>Goslar</strong><br />

Presse - Information<br />

Arbeitskreis V:<br />

Reform des Punktsystems<br />

- Bewertung, E<strong>in</strong>tragung, Tilgung<br />

Leitung:<br />

Referent:<br />

Referent:<br />

Referent<strong>in</strong>:<br />

Referent:<br />

Prof. Dr. em. Klaus Geppert, Berl<strong>in</strong><br />

Dr. Frank Albrecht, Regierungsdirektor, Referatsleiter LA 23, Bundesm<strong>in</strong>isterium<br />

für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Berl<strong>in</strong><br />

Dr. Peter Dauer, Leitender Regierungsdirektor, Leiter der Abteilung<br />

Grundsatzangelegenheiten des Straßenverkehrs, Freie und Hansestadt Hamburg,<br />

Behörde für Inneres und Sport, Hamburg<br />

Dr. Daniela Mielchen, Rechtsanwält<strong>in</strong>, Hamburg<br />

Dietmar Zwerger, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht München,<br />

5. Kammer, München<br />

Der Bundesm<strong>in</strong>ister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat am 28. Februar 2012 Eckpunkte se<strong>in</strong>es Konzepts<br />

für e<strong>in</strong> neues Fahreignungsregister und e<strong>in</strong> damit verbundenes völlig neues Fahreignungs-Bewertungssystem<br />

vorgestellt, mit dem das mittlerweile mehr als 50 Jahre alte Flensburger Zentralregister und das <strong>bis</strong>herige<br />

Punktsystem abgelöst werden sollen. Er hat damit bewusst e<strong>in</strong>e Diskussion <strong>in</strong> der Öffentlichkeit und unter<br />

Fachleuten e<strong>in</strong>geleitet. Er hat angekündigt, nach Abschluss der Erörterungen e<strong>in</strong>en Gesetzentwurf vorzulegen, der<br />

das <strong>bis</strong>herige Mehrfachtäter-Punktsystem „e<strong>in</strong>facher, gerechter und transparenter“ machen und außerdem zur<br />

Verbesserung der allgeme<strong>in</strong>en Verkehrssicherheit beitragen soll.<br />

Der Arbeitskreis erhofft sich, durch die breite Diskussion im Plenum Erkenntnisse zu gew<strong>in</strong>nen, welche die<br />

Akzeptanz des geplanten Regelwerkes erhöhen und zugleich e<strong>in</strong>en Beitrag für mehr Sicherheit im Straßenverkehr<br />

leisten.<br />

Der Deutsche <strong>Verkehrsgerichtstag</strong> hat sich bereits 2009 für e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>fachung der e<strong>in</strong>schlägigen Vorschriften<br />

e<strong>in</strong>gesetzt. Er greift deshalb die m<strong>in</strong>isterielle Anregung auf. Der Arbeitskreis wird zunächst diskutieren, ob es der<br />

Verkehrssicherheit dient oder ob es zu e<strong>in</strong>er unangemessenen Verschärfung vor allem für Berufskraft- und<br />

Vielfahrer führt, wenn die Bewertung der Ordnungswidrigkeiten von <strong>bis</strong>her e<strong>in</strong>em <strong>bis</strong> sieben Punkte auf e<strong>in</strong> neues<br />

Zwei- oder Drei-Punkte-Bewertungssystem reduziert und die Schwelle zur obligatorischen Entziehung der<br />

Fahrerlaubnis von <strong>bis</strong>her 18 auf 8 Punkte herabgesetzt wird. Ferner wird zu diskutieren se<strong>in</strong>, ob bei der Bewertung<br />

zwischen leichteren und „schweren“ oder „besonders schweren“ Straftaten zu differenzieren ist und welche<br />

Kriterien dafür <strong>in</strong> Betracht kommen.<br />

Der Arbeitskreis wird auch erörtern, ob es verkehrspolitisch h<strong>in</strong>nehmbar ist, im Interesse der Transparenz, d.h. der<br />

Abrufbarkeit des aktuellen Punktestandes durch die Betroffenen h<strong>in</strong>sichtlich der Berechnung des Punktestandes<br />

wieder an den Tag der Rechtskraft der Entscheidung anzuknüpfen. E<strong>in</strong> Abweichen vom <strong>bis</strong>herigen Tattag-Pr<strong>in</strong>zip<br />

lässt e<strong>in</strong>e Mehrbelastung der Justiz durch taktische Rechtsmittel befürchten.<br />

Schließlich wird zu diskutieren se<strong>in</strong>, ob feste und je nach Gewicht der Anlasstat unterschiedlich hohe<br />

Tilgungsfristen und der Verzicht auf die geltende e<strong>in</strong>jährige Überliegefrist nach Ablauf der Tilgungsfrist, vertretbar<br />

s<strong>in</strong>d. Damit würde jede E<strong>in</strong>tragung nach Ablauf ihrer Tilgungsfrist gelöscht werden, so dass und e<strong>in</strong> neuer Verstoß<br />

während dieser Zeit nicht mehr zu e<strong>in</strong>er verlängerten Speicherung führen kann.<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Verkehrsgerichtstag</strong> www.deutscher-verkehrsgerichtstag.de Postbank Hamburg<br />

- Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft - e.V. service@deutscher-verkehrsgerichtstag.de Konto 295 795 208 | BLZ 200 100 20<br />

Baron-Voght-Str. 106 a | 22607 Hamburg organisation@deutscher-verkehrsgerichtstag.de BIC/SWIFT: PBNKDEFF<br />

Telefon: (040) 89 38 89 | Fax: (040) 89 32 92 Steuer-Nummer; 17/411/01528 IBAN: DE06 2001 0020 0295 7952 08

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