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51. Deutscher Verkehrsgerichtstag 23. bis 25. Januar 2013 in Goslar ...

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<strong>51.</strong> <strong>Deutscher</strong> <strong>Verkehrsgerichtstag</strong> <strong>23.</strong> <strong>bis</strong> <strong>25.</strong> <strong>Januar</strong> <strong>2013</strong> <strong>in</strong> <strong>Goslar</strong><br />

Presse - Information<br />

Arbeitskreis VI:<br />

Schadenmanagement der Rechtsschutzversicherer im Verkehrsrecht<br />

- Neutralität der Rechtsschutzversicherung?<br />

- Unabhängigkeit des Rechtsanwalts?<br />

Leitung:<br />

Referent:<br />

Referent:<br />

Referent:<br />

Prof. Dr. Karl Maier, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, Institut für<br />

Versicherungswesen, Fachhochschule Köln<br />

Joachim Cornelius-W<strong>in</strong>kler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für<br />

Versicherungsrecht, Anwaltskooperation Jurakontor, Berl<strong>in</strong><br />

Dr. Ulrich Eberhardt, Mitglied des Vorstands, HUK-COBURG-<br />

Rechtsschutzversicherung AG, Coburg<br />

Dr. Michael Stumpf, M<strong>in</strong>isterialdirigent, Leiter der Abteilung Zivilrecht und<br />

Verbraucherrecht, Bayerisches Staatsm<strong>in</strong>isterium der Justiz und für<br />

Verbraucherschutz, München<br />

Das Recht auf die freie Wahl des Rechtsanwalts wird durch § 127 VVG garantiert. Das aktuelle<br />

Schadenmanagement der Rechtsschutzversicherungen sieht demgegenüber Schadenfreiheitsklassen<br />

vor. Dabei wird der Versicherungsnehmer besser gestellt, wenn er den vom Versicherer empfohlenen<br />

Rechtsanwalt beauftragt. In diesem Fall unterbleibt e<strong>in</strong>e Rückstufung. Die Rechtsanwaltskammer<br />

München hat Klage gegen diese Praxis erhoben und war damit vor dem OLG Bamberg erfolgreich (OLG<br />

vom 20. Juni 2012 – U 236/11). Das Revisionsverfahren ist beim BGH derzeit anhängig.<br />

Ebenfalls umstritten ist die E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es vorgeschalteten oder obligatorischen Mediationsverfahrens.<br />

Wird durch die aktuelle Praxis des Schadenmanagements zulasten der Versicherungsnehmer<br />

unzulässig <strong>in</strong> das Recht auf freie Anwaltswahl e<strong>in</strong>gegriffen – oder führen Anwaltsempfehlungen zur<br />

qualifizierten und sachgerechten Beratung des Versicherungsnehmers?<br />

Mit ihren Empfehlungen bestimmter Rechtsanwälte – meist mit Kooperationsvere<strong>in</strong>barungen, die feste<br />

Gebührensätze be<strong>in</strong>halten - nehmen die Rechtsschutzversicherungen E<strong>in</strong>fluss auf den Anwaltsmarkt.<br />

Entstehen hierdurch – berufsrechtlich relevante – Abhängigkeiten der empfohlenen Anwälte?<br />

Die Referenten werden aus Sicht des Versicherers, Verbrauchers und Rechtsanwalts die aufgeworfenen<br />

Fragen kontrovers diskutieren.<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Verkehrsgerichtstag</strong> www.deutscher-verkehrsgerichtstag.de Postbank Hamburg<br />

- Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft - e.V. service@deutscher-verkehrsgerichtstag.de Konto 295 795 208 | BLZ 200 100 20<br />

Baron-Voght-Str. 106 a | 22607 Hamburg organisation@deutscher-verkehrsgerichtstag.de BIC/SWIFT: PBNKDEFF<br />

Telefon: (040) 89 38 89 | Fax: (040) 89 32 92 Steuer-Nummer; 17/411/01528 IBAN: DE06 2001 0020 0295 7952 08

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