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Checkliste/FAQ Stand: September 2013 Hallo ... - Fachbereich 12

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Informationen und ein Informationsblatt findest du hier:<br />

http://www.uni-bremen.de/zfl/praktikumsanmeldung/studienbeginn-abwise-2011<strong>12</strong>/orientierungspraktikum.html<br />

7. Kann ich das Orientierungspraktikum außerhalb von Bremen absolvieren?<br />

Nein, das Orientierungspraktikum kann im Normalfall nur in Bremen absolviert werden.<br />

Denkbar ist eine Sonderregelung mitunter nur in Härtefällen. Für Studierende der Fachrichtung<br />

Romanistik gibt es aufgrund von möglichen Schwierigkeiten durch einen Auslandsaufenthalt<br />

eine Sonderregelung:<br />

http://www.fb10.uni-bremen.de/romanistik/pdf/Vereinbarkeit%20Praktikum-<br />

Auslandssemester.pdf<br />

8. An wen wende ich mich, wenn ich nach dem 4. Semester dem Studentenwerk 90<br />

CPs nachweisen muss, um weiterhin BAföG zu erhalten?<br />

Nach dem 4. Semester benötigt das BAföG-Amt einen Nachweis, dass der/die Studierende<br />

bereits mindestens im Umfang von 90CPs studiert hat. Diesen Nachweis kannst du erbringen,<br />

indem du dir einen Ausdruck über deine Prüfungsleistungen beim ZPA geben lässt und diesen<br />

beim BAföG-Amt einreichst.<br />

Um diesen Ausdruck zu bekommen, musst du den Antrag für die Bestätigung der<br />

Prüfungsleistungen ausdrucken, ausfüllen und hiermit zur Servicestelle des ZPA gehen. Diese<br />

händigt dir daraufhin einen Nachweis der erbrachten Leistungen aus. Den Antrag für die<br />

Bestätigung deiner Prüfungsleistungen findest du auf der PABO-Website deines Studienganges.<br />

In einigen Studiengängen muss die Übersicht mit den erbrachten Prüfungsleistungen<br />

selbstständig ausgedruckt werden, ein entsprechender Antrag entfällt dann. Dieses ist der Fall,<br />

wenn du die Formulierung „Amtliche Bescheinigung erbrachter Prüfungsleistungen online<br />

abrufbar“ unter dem Punkt „Aktuelles“ auf der PABO-Seite deines Studiengangs findest.<br />

Sollten noch nicht alle erbachten Leistungen von mindestens 90CPs bei PABO eingetragen sein,<br />

kann man wie folgt vorgehen: Man lässt sich die bislang erreichten CPs ebenfalls vom ZPA<br />

bestätigen. Mit diesem Nachweis, dem rosa Formblatt 5 (dieses bekommt man zusammen mit<br />

seinem BAföG-Antrag) und den Scheinen, deren CPs noch nicht bei PABO eingetragen sind, die<br />

aber zusammen mit dem Ausdruck des ZPA mindestens 90CPs ergeben, geht man zum BAföG-<br />

Beauftragen des Studienganges. Dieser bescheinigt dann auf dem Formblatt 5 die erbrachten<br />

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