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Fürsorgepflichten der Städte und Gemeinden als „Unternehmer“ der ...

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Fürsorgepflichten <strong>der</strong> Städte <strong>und</strong> <strong>Gemeinden</strong> <strong>als</strong> „Unternehmer“ <strong>der</strong> Feuerwehr<br />

Michael Thomalla, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städte- <strong>und</strong> Gemeindetages<br />

M-V e.V. am 25. Oktober 2010 anlässlich des 2. HFUK-Kommunalforums in Travemünde<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />

zunächst lassen Sie mich einige Worte <strong>der</strong> Würdigung <strong>und</strong> des Dankes an die Feuerwehren<br />

richten. Die Bevölkerung in Deutschland vertraut <strong>der</strong> Feuerwehr. Dieses Vertrauen gilt nicht<br />

<strong>der</strong> Einrichtung <strong>der</strong> Gemeinde, son<strong>der</strong>n in erste Linie den Verantwortlichen in den Städten<br />

<strong>und</strong> <strong>Gemeinden</strong>, die diese wichtige Tätigkeit ausüben. Mit r<strong>und</strong> 1,2 Millionen Angehörigen in<br />

Freiwilligen, Jugend-, Berufs- <strong>und</strong> Werkfeuerwehren an b<strong>und</strong>esweit 34 000 Feuerwachen<br />

<strong>und</strong> Gerätehäusern sind die Feuerwehren eine starke Gemeinschaft <strong>und</strong> ein verlässlicher<br />

Partner für Sicherheit im Bereich des Brand- <strong>und</strong> Katastropenschutzes. Wir haben allen<br />

Gr<strong>und</strong>, stolz auf unsere Feuerwehren zu sein. Daher möchten wir es an Dank <strong>und</strong><br />

Anerkennung für die Feuerwehrangehörigen nicht fehlen lassen.<br />

Auch angesichts des zunehmend feststellbaren Rückgangs <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Freiwilligen<br />

Feuerwehrangehörigen benötigen wir alle viel Phantasie, Verantwortungsbewusstsein <strong>und</strong><br />

einen guten Kooperationsgeist, um das Ehrenamt in <strong>der</strong> Gefahrenabwehr für die Zukunft<br />

besser abzusichern. So würde ich es begrüßen, wenn möglichst frühzeitig bei Kin<strong>der</strong>n über<br />

aktive Wertevermittlung die Bewusstseinsbildung in Richtung auf Bedeutung <strong>und</strong><br />

Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements geför<strong>der</strong>t wird.<br />

Die Städte- <strong>und</strong> Gemeindebünde <strong>und</strong> –tage Deutschlands tragen durch ihre Fach- <strong>und</strong><br />

Öffentlichkeitsarbeit ihren Teil dazu bei, dass die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt im<br />

Brand- <strong>und</strong> Katastrophenschutz bewahrt o<strong>der</strong> verbessert werden. Sie arbeiten intensiv mit<br />

den Feuerwehrverbänden zusammen, um dieses Ziel auch im Sinne <strong>der</strong><br />

Feuerwehrangehörigen zu erreichen.<br />

Dies ist beson<strong>der</strong>s wichtig, damit den freiwilligen Feuerwehren ein guter Rahmen zur<br />

Verfügung steht <strong>und</strong> sie die nötige Unterstützung bekommen, um den Herausfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> Zukunft gewappnet zu sein.<br />

Mit den guten Rahmenbedingungen ist auch das Schutzniveau für Feuerwehrangehörige<br />

angesprochen <strong>und</strong> damit sind wir gleich bei dem Thema Fürsorgepflichten <strong>der</strong> Städte <strong>und</strong><br />

<strong>Gemeinden</strong> <strong>als</strong> die „Unternehmer“ <strong>der</strong> Feuerwehr.


Da es sich bei <strong>der</strong> Feuerwehr um eine beson<strong>der</strong>s wichtige Aufgabe <strong>der</strong> Daseinsvorsoge<br />

handelt, sollte das Bereitstellen <strong>der</strong> notwendigen finanziellen Mittel ja gr<strong>und</strong>sätzlich möglich<br />

sein. Die Vorhaltung einer einsatzbereiten Feuerwehr ist eine Pflichtaufgabe <strong>der</strong> Gemeinde,<br />

die sie nicht vernachlässigen darf. Die Einsatzfähigkeit muss unabhängig von <strong>der</strong><br />

Haushaltslage gewährleistet werden. Diese Priorität hat <strong>der</strong> Gesetzgeber vorgegeben. Im<br />

Brandschutz- <strong>und</strong> Hilfeleistungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern heißt es<br />

hierzu beispielsweise in § 2, dass die <strong>Gemeinden</strong> den abwehrenden Brandschutz <strong>und</strong> die<br />

Technische Hilfeleistung in ihrem Gebiet <strong>als</strong> Aufgabe des eigenen Wirkungskreises<br />

sicherzustellen haben. Der sich anschließende „Insbeson<strong>der</strong>e-Katalog“ umschreibt die<br />

einzelnen Anfor<strong>der</strong>ungen an die <strong>Gemeinden</strong> <strong>und</strong> lässt keinen Zweifel mehr an <strong>der</strong><br />

gr<strong>und</strong>sätzlichen Gesamtverantwortung <strong>der</strong> Städte <strong>und</strong> <strong>Gemeinden</strong> auf dem Gebiet des<br />

Brandschutzes.<br />

Ich sehe aber gerade in Zeiten, in denen die Sparzwänge jedes kommunalpolitische Thema<br />

begleiten bzw. überlagern, die Notwendigkeit, dass man sich <strong>als</strong> Bürgermeister <strong>und</strong> <strong>als</strong><br />

Stadt- o<strong>der</strong> Gemeindevertreter dieser Gesamtverantwortung bewusst ist. Die Feuerwehr<br />

muss übrigens auch dann funktionieren, wenn <strong>der</strong> Gesetzgeber <strong>der</strong> Auffassung ist, die<br />

Verwaltungsstrukturen müssen dringend verbessert werden.<br />

Damit die Feuerwehr funktioniert, muss die Gemeinde bestimmte Gr<strong>und</strong>regeln einhalten <strong>und</strong><br />

diese möchte ich Ihnen nun näher bringen.<br />

Zunächst ist das gr<strong>und</strong>sätzliche Verständnis entscheidend, welchen Platz die Feuerwehr im<br />

inneren Gefüge <strong>der</strong> Gemeinde einnimmt.<br />

(1) Die Feuerwehr ist kein Verein, son<strong>der</strong>n ein Teil <strong>der</strong> politischen Gemeinde!<br />

Die Fürsorgepflichten <strong>der</strong> Städte <strong>und</strong> <strong>Gemeinden</strong> leiten sich wie bereits erwähnt direkt aus<br />

dem jeweiligen Landesgesetz ab. Der abwehrende Brandschutz ist eine gesetzliche<br />

Pflichtaufgabe <strong>und</strong> steht nicht zur Disposition <strong>der</strong> politischen Gemeinde. Die Gemeinde tritt<br />

hier <strong>als</strong> Gewährleistungsträgerin auf. Das bedeutet, dass die Gemeindevertreter zwar nur<br />

dann zum Einsatz müssen, wenn sie gleichzeitig Mitglie<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Gemeinde- bzw. Ortswehr<br />

sind, sie müssen aber stets die organisatorischen Voraussetzungen schaffen, dass die<br />

Feuerwehrangehörigen eine einsatzfähige Feuerwehr zur Verfügung haben. Aus diesem<br />

Gr<strong>und</strong> sollte die politische Gemeinde die Feuerwehr nicht <strong>als</strong> etwas Eigenständiges<br />

betrachten, son<strong>der</strong>n <strong>als</strong> einen Teil von ihr. Kurz gesagt: Die Freiwillige Feuerwehr ist<br />

ehrenamtliche Treuhän<strong>der</strong>in des gemeindeeigenen Gerätes <strong>und</strong> <strong>der</strong> gemeindeeigenen<br />

Einrichtungen.


(2) Dabei hat <strong>der</strong> Bürgermeister auch für das Vorhandensein einer „funktionierenden“<br />

Feuerwehr eine gesteigerte Verantwortung. Aus <strong>der</strong> Verantwortung des Vorhaltens einer<br />

öffentlichen Einrichtung „Feuerwehr“ leiten sich auch die Fürsorgepflichten ab, die <strong>der</strong><br />

Bürgermeister wahrzunehmen hat. Dabei geht es nicht nur um die technische Ausrüstung,<br />

son<strong>der</strong>n um das Vorhandensein motivierter Einsatzkräfte. Der Bürgermeister muss dafür<br />

Sorge tragen, dass ausreichend Einsatzkräfte auch tagsüber zur Verfügung stehen<br />

(Stichwort: Berufspendler). Ist dies nicht gewährleistet, kann in Einzelfällen sicherlich um<br />

Amtshilfe einer Nachbargemeinde gebeten werden. Ist die Einsatzstärke dauerhaft nicht<br />

vorhanden, besteht faktisch eine Pflicht zur Zusammenarbeit, damit die Einsatzbereitschaft<br />

wie<strong>der</strong> sichergestellt werden kann.<br />

Der Bürgermeister ist außerdem oberster Dienstvorgesetzter <strong>und</strong> muss diese Funktion auch<br />

wahrnehmen. Auch wenn <strong>der</strong> Bürgermeister kein Weisungsrecht bei Einsätzen <strong>der</strong><br />

Feuerwehr hat, so ist er bei auftretenden Missständen verpflichtet, <strong>der</strong>en Beseitigung<br />

gegenüber dem Wehrführer einzufor<strong>der</strong>n. Dieses gr<strong>und</strong>sätzliche Weisungsrecht des<br />

Bürgermeisters leitet sich aus <strong>der</strong> Stellung des Wehrführers ab, <strong>der</strong> <strong>als</strong> Ehrenbeamter <strong>der</strong><br />

Gemeinde wie je<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Angestellte o<strong>der</strong> Beamte <strong>der</strong> Gemeinde an die Weisungen des<br />

Bürgermeisters geb<strong>und</strong>en ist. Die Pflicht zur Beseitigung von Missständen gilt jedoch auch<br />

an<strong>der</strong>s herum: Weist <strong>der</strong> „beamtete Wehrführer“ den Bürgermeister auf Lücken in <strong>der</strong><br />

persönlichen o<strong>der</strong> sächlichen Ausstattung hin, ist auch <strong>der</strong> Bürgermeister angehalten zu<br />

handeln.<br />

(3) Zu den Aufgaben <strong>der</strong> Gemeinde gehört es auch, dass sie dafür Sorge trägt, dass die<br />

Feuerwehrleute von Aufgaben, die nicht in die Zuständigkeit <strong>der</strong> Feuerwehr fallen, entlastet<br />

werden. „Fremde“ Tätigkeiten demotivieren die Feuerwehrangehörigen <strong>und</strong> vor allem <strong>der</strong>en<br />

Arbeitgeber.<br />

Wenn die Feuerwehr beispielsweise häufig im Wege <strong>der</strong> Amtshilfe bei Ölspurbeseitigungen<br />

herangezogen wird, kann dies den einen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Arbeitgeber schon verärgern. In<br />

letzter Konsequenz fällt dies dann wie<strong>der</strong> auf die Gemeinde zurück. Auch wenn gesetzlich<br />

geregelt ist, dass dem Feuerwehrmann keine Nachteile im Arbeitsverhältnis entstehen<br />

dürfen, so ist die Bereitschaft des Arbeitgebers zur Unterstützung <strong>der</strong> Feuerwehr doch von<br />

entscheiden<strong>der</strong> Bedeutung.<br />

(4) Darum sollten jegliche Spannungen zwischen den Einsatzkräften <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong>en Arbeitgebern vermieden werden. Die Gemeinde kann hierzu Entscheidendes


eitragen. Wichtig sind hier die Erstattung des Arbeitskräfteausfalls nach Einsätzen <strong>und</strong> die<br />

Entgeltfortzahlung nach Unfällen. Aber auch die För<strong>der</strong>ung des Verständnisses für<br />

ehrenamtliche Tätigkeiten bei den Arbeitgebern durch öffentliche Anerkennung, egal in<br />

welcher Form.<br />

(5) Jetzt komme ich zu den eigentlichen Fürsorgepflichten, die sich überwiegend aus dem<br />

klassischen Arbeitsschutzrecht ergeben.<br />

Die Städte <strong>und</strong> <strong>Gemeinden</strong> sind sich <strong>der</strong> Bedeutung des Arbeitsschutzes in ihrem<br />

Verantwortungsbereich durchaus bewusst. Denen, die einem beson<strong>der</strong>s lieb sind, gewährt<br />

man auch selbstverständlich den Arbeitsschutz. Das Ziel, Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit <strong>der</strong><br />

Beschäftigten bei <strong>der</strong> Arbeit zu gewährleisten, muss über die Verhütung von Arbeitsunfällen,<br />

Berufskrankheiten <strong>und</strong> arbeitsbedingten Ges<strong>und</strong>heitsgefahren sowie über eine<br />

menschengerechte Gestaltung <strong>der</strong> Arbeit erreicht werden.<br />

Hierzu gibt es umfangreiche Rechtsmaterien, die aufzuzählen den Rahmen dieses Vortrages<br />

sprengen würde. Unter an<strong>der</strong>em ist das deutsche Arbeitsschutzrecht maßgeblich<br />

europäischen <strong>und</strong> internationalen Einflüssen unterworfen.<br />

Der technische Arbeitsschutz sucht mögliche ges<strong>und</strong>heitsbeeinträchtigende Folgen <strong>der</strong> in<br />

einem Arbeitsprozess angewandten Verfahren zu vermeiden <strong>und</strong> hält den Arbeitgeber zu<br />

entsprechenden Schutzmaßnahmen an.<br />

Der medizinische Arbeitsschutz legt seinen Fokus auf die Themen, die speziell die<br />

Arbeitsmedizin für die Prävention arbeitsbedingter Ges<strong>und</strong>heitsgefahren leisten kann, z.B.<br />

durch die arbeitsmedizinische Vorsorge.<br />

Der soziale Arbeitsschutz trifft Regelungen, die sich in erster Linie am Zweck <strong>der</strong> Erhaltung<br />

<strong>der</strong> individuellen Arbeitskraft <strong>der</strong> Beschäftigten orientieren bzw. dem Schutz beson<strong>der</strong>er<br />

Personengruppen bilden, z.B. dem Schutz von Jugendlichen sowie dem Mutterschutz.<br />

Der Arbeitsschutz findet seine Gr<strong>und</strong>lage schon in den verfassungsrechtlich geschützten<br />

Gr<strong>und</strong>rechten des Artikel 1 Absatz 1 (Schutz <strong>der</strong> Menschenwürde) <strong>und</strong> des Artikel 2 Absatz<br />

2 Satz 1 (Recht auf Leben <strong>und</strong> körperliche Unversehrtheit) des Gr<strong>und</strong>gesetzes. Der Staat<br />

hat die Aufgabe, die Durchsetzung dieser Gr<strong>und</strong>rechte bestmöglich zu unterstützen <strong>und</strong><br />

muss zu diesem Zweck die zentralen materiell-rechtlichen Elemente des Arbeitsschutzes<br />

vorgeben. Die Erfüllung dieses Auftrages aus dem Gr<strong>und</strong>rechtskatalog ist ferner ein Gebot<br />

des mit Verfassungsrang ausgestatteten Sozi<strong>als</strong>taatsprinzips (Artikel 20 Abs. 1 GG).


Pflichten <strong>und</strong> Rechte zum Arbeitsschutz sind zudem im siebten Buch des<br />

Sozialgesetzbuches verankert. Konkretisierung erfahren diese Regeln vielfach durch die<br />

Unfallverhütungsvorschriften, die die gesetzlichen Unfallversicherungsträger für Ihren<br />

Mitgliedsbereich erlassen. Diese überwachen auch die Einhaltung des Arbeitsschutzes in<br />

diesen Bereichen.<br />

Die Aufsichtspersonen <strong>der</strong> Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord – <strong>und</strong> ich habe mir<br />

sagen lassen, sogar <strong>der</strong> Geschäftsführer – arbeiten in <strong>der</strong> Fachgruppe „Feuerwehren-<br />

Hilfeleistung“ <strong>der</strong> Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) aktiv mit. Diese<br />

Fachgruppe hat für die Feuerwehren einige sachbezogene Vorschriften- <strong>und</strong> Regelwerke<br />

erstellt bzw. sachbezogene Präventionskonzepte <strong>und</strong> Unterrichtsmaterialien entwickelt.<br />

Darüber hinaus berät <strong>und</strong> informiert die Fachgruppe mit Fachr<strong>und</strong>schreiben, Publikationen<br />

über neue Erkenntnisse, Unfallereignisse <strong>und</strong> aktuelle Schwerpunkte <strong>der</strong> Präventionsarbeit.<br />

Zur Erfüllung dieser gr<strong>und</strong>gesetzlich abgesicherten Ansprüche ist die Feuerwehr auch mit<br />

<strong>der</strong> notwendigen Ausrüstung auszustatten. Um diesem Schutzniveau gerecht zu werden,<br />

bedarf es einer qualitativ hochwertigen Ausrüstung. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e für die<br />

persönliche Schutzausrüstung. Auch hierfür ist die Gemeinde verantwortlich.<br />

Natürlich müssen Städte <strong>und</strong> <strong>Gemeinden</strong> gerade jetzt beson<strong>der</strong>s mit <strong>der</strong> Leere in den<br />

öffentlichen Kassen umgehen <strong>und</strong> können den von ihnen erwarteten Haushaltsausgleich nur<br />

durch eine Sparpolitik erreichen.<br />

So wollen wir auch nicht verschweigen: Arbeitsschutzmaßnahmen kosten Geld <strong>und</strong> stehen<br />

wie alle Ausgaben unter ständiger Kontrolle, damit sich hierbei keine Verschwendung<br />

einschleicht. Der betriebliche Ges<strong>und</strong>heitsschutz <strong>und</strong> die Ges<strong>und</strong>heitsför<strong>der</strong>ung können auf<br />

<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite wesentlich zum Erhalt <strong>der</strong> Einsatzfähigkeit <strong>der</strong> Feuerwehrangehörigen<br />

beitragen. Dies ist insbeson<strong>der</strong>e vor dem Hintergr<strong>und</strong> des demografischen Wandels, <strong>der</strong><br />

Verlängerung <strong>der</strong> Lebensarbeitszeit <strong>und</strong> dem zunehmend schwerer zu deckenden Bedarf an<br />

Feuerwehrleuten unerlässlich.<br />

(6) Die Sicherstellung <strong>der</strong> Aus- <strong>und</strong> Fortbildung ist eine ebenso wichtige Aufgabe <strong>der</strong><br />

Gemeinde.<br />

Schließlich muss eine Kultur <strong>der</strong> Fürsorgepflicht auf allen Ebenen konsequent gelebt<br />

werden, <strong>und</strong> dass kann nur mit <strong>der</strong> entsprechenden Ausbildung gelingen. Auch


Führungskräfte im Bereich <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr haben eine Fürsorgepflicht gegenüber<br />

den ihnen unterstellten Einsatzkräften. Ein Gruppenführer hat die Fürsorgepflicht für seine<br />

Löschgruppe; ein Zugführer für den Zug; ein Ortswehrführer für die Feuerwehr. Aus diesem<br />

Gr<strong>und</strong> wird nach Feuerwehrdienstvorschrift 2 „Ausbildung <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr“<br />

beson<strong>der</strong>er Wert auf den Führungsvorgang <strong>und</strong> das Erkennen von Gefahren an <strong>der</strong><br />

Einsatzstelle gelegt. So müssen die zukünftigen Gruppenführer während <strong>der</strong> Ausbildung<br />

lernen, die Gefahren, die sich für Menschen, Tiere, Sachwerte <strong>und</strong> Umwelt ergeben können,<br />

zu erkennen <strong>und</strong> richtig zu beurteilen. Sie müssen daraus erfor<strong>der</strong>liche Einsatzmaßnahmen<br />

ableiten, befehlen <strong>und</strong> durchführen können. Hier erzähle ich zumindest den anwesenden<br />

Feuerwehrführern nichts Neues.<br />

Dennoch: Informationsschriften helfen dabei, dass ein guter Umgang mit Gefährdungen <strong>und</strong><br />

Belastungen trainiert werden kann. Entscheidungen im Sek<strong>und</strong>enbereich sind gefragt. Es ist<br />

sicher nicht einfach, im Einsatz je<strong>der</strong>zeit sämtlichen Anfor<strong>der</strong>ungen gerecht werden zu<br />

können.<br />

Die Fortbildungen <strong>und</strong> Schulungen müssen den Kameraden auch tatsächlich angeboten<br />

werden <strong>und</strong> das auch zu zumutbaren Bedingungen; selbstverständlich auch für die<br />

betroffenen Arbeitgeber. Die Gemeinde kann auch unterstützend wirken, wenn es um die<br />

Freistellungen zur Aus- <strong>und</strong> Fortbildung durch den Arbeitgeber geht. Ich könnte mir auch z.B.<br />

einwöchige Kurse inklusive Wochenende an unserer Landesfeuerwehrschule vorstellen,<br />

damit die Kameraden nur eine Woche ihren Arbeitsplätzen fernbleiben müssen. Dies setzt<br />

natürlich auch die Bereitschaft voraus, die Landesfeuerwehrschulen mit entsprechendem<br />

Personal auszustatten <strong>und</strong> dafür auch tiefer in die Taschen zu greifen. Wir alle wissen, dass<br />

Wochenendarbeit unbeliebt <strong>und</strong> teuer ist. Wenn wir allerdings von den ehrenamtlichen<br />

Feuerwehrangehörigen verlangen, sich auch noch an Wochenenden fortbilden zu lassen,<br />

muss hier ein Äquivalent geschaffen werden.<br />

Eine wichtige Rolle spielt auch die körperliche Fitness. Die Gemeinde kann hier ihre<br />

sportlichen Einrichtungen zur Verfügung stellen. Ich bin aber <strong>der</strong> Auffassung, dass <strong>der</strong><br />

einzelne Kamerad eine hohe Eigenverantwortung in Bezug auf seine körperliche Fitness hat.<br />

Daher sollten die sportlichen Aktivitäten möglichst in Kooperation mit den Sportvereinen<br />

stattfinden.<br />

(7) Ein wichtiger Beitrag kann vor dem Hintergr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Abwan<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> des<br />

Arbeitskräftemangels auch die bevorzugte Einstellung ehrenamtlich engagierter Kameraden


in <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung <strong>und</strong> ihren öffentlichen Einrichtungen sein. Auch dies ist ein<br />

Beitrag zur Sicherung einer einsatzfähigen Feuerwehr im Gemeindegebiet. Zum einen wird<br />

dadurch das ehrenamtliche Engagement geför<strong>der</strong>t, zum an<strong>der</strong>en sind die Arbeitsplätze in<br />

<strong>der</strong> Gemeinde vor Ort <strong>und</strong> können daher auch die Einsatzbereitschaft <strong>der</strong> Feuerwehr<br />

absichern. Selbstverständlich kann eine bevorzugte Einstellung nur bei ansonsten gleicher<br />

Eignung des Bewerbers erfolgen, <strong>und</strong> meine Damen <strong>und</strong> Herren, liebe Kollegen, es gibt<br />

keine Garantie für die nächsten zehn o<strong>der</strong> zwanzig Jahre.<br />

(8) Garantiert erinnert die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord die Städte <strong>und</strong><br />

<strong>Gemeinden</strong> an ihre Pflichten <strong>und</strong> zwar <strong>als</strong> „Unternehmer“ im Sinne <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Unfallversicherung. Und dieses Erinnern ist nicht eine reine Pflichtübung, weil es das<br />

Sozialgesetzbuch so vorsieht, son<strong>der</strong>n – wie wir seit Jahren feststellen - eine Kür, weil es<br />

zum Wohle <strong>der</strong> Versicherten ist <strong>und</strong> tatsächlich auch den Nutzen für die Städte <strong>und</strong><br />

<strong>Gemeinden</strong> <strong>als</strong> Kostenträger in <strong>der</strong> Solidargemeinschaft mehrt. Denn die Feuerwehr-<br />

Unfallkasse ist im Gr<strong>und</strong>e quasi eine Haftpflichtversicherung, die für die (vermuteten)<br />

Versäumnisse <strong>der</strong> Kommunen einzustehen hat.<br />

Keine Gemeinde <strong>und</strong> keine Stadt konnte sich die Mitgliedschaft in <strong>der</strong> HFUK Nord<br />

aussuchen. So ist es eben bei gesetzlichen Unfallversicherungsträgern. In Hamburg gab es<br />

die ersten Bestimmungen über die Entschädigung von Löschhelfern bereits 1676, in<br />

Schleswig-Holstein wurde eine Feuerwehr-Unterstützungskasse 1882 errichtet <strong>und</strong> nach <strong>der</strong><br />

Wende gibt es in Mecklenburg-Vorpommern seit fast 20 Jahren eine Feuerwehr-Unfallkasse.<br />

Mit diesem drei Län<strong>der</strong> übergreifenden beson<strong>der</strong>en Unfallversicherungsträger für die<br />

Feuerwehren sind die Städte <strong>und</strong> <strong>Gemeinden</strong> aus meiner Sicht immer gut gefahren. Und<br />

wenn die Aufsicht <strong>und</strong> Beratung manchmal intensiver ist <strong>als</strong> bei an<strong>der</strong>en<br />

Versicherungsträgern dann mag es zwar im Moment unbequem, letztlich aber von Vorteil für<br />

alle Kommunen sein; denn sie bilden die Solidargemeinschaft, die für Arzt- <strong>und</strong><br />

Krankenhauskosten, Verletztengel<strong>der</strong>, Renten <strong>und</strong> Mehrleistungen aufzukommen hat.<br />

Der Dienst in <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr zählt zu den gefahrvollsten im Bereich des<br />

öffentlichen Dienstes. Bei den Arbeitsunfällen mit Todesfolge sind die Feuerwehren lei<strong>der</strong><br />

Spitzenreiter. Wer an <strong>der</strong> Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> dem Leben <strong>der</strong> ehrenamtlich Tätigen<br />

Feuerwehrangehörigen interessiert ist, hat keine an<strong>der</strong>e Wahl <strong>als</strong> in Prävention zu<br />

investieren. Wir alle wissen, dass die Kosten <strong>der</strong> persönlichen Schutzausrüstung ständig<br />

steigen, weil sie auch unablässig verbessert wird. Aber, je<strong>der</strong> in die Prävention investierte<br />

Euro – so die DGUV – rentiert sich mit dem Faktor 1,6 auch betriebswirtschaftlich.


Das Credo <strong>der</strong> gastgebenden Feuerwehr-Unfallkasse heißt: „Die Feuerwehr in guten<br />

Händen“. Ich meine, schlicht, ehrlich, zutreffend – <strong>und</strong> mal kein englisches Wort dazwischen.<br />

Wie alle an<strong>der</strong>en gesetzlichen Unfallversicherungsträger hat die „FUK“ den gesetzlichen<br />

Auftrag, „mit allen geeigneten Mitteln“ für die Prävention im Feuerwehrdienst <strong>und</strong> für die<br />

Rehabilitation unserer verletzten Feuerwehrangehörige einzustehen. Die Feuerwehr-<br />

Unfallkasse hat den Vorteil, dass sie sich in ihrer Arbeit auf einen speziellen Personenkreis<br />

konzentrieren kann. Dies ist zwar auch in Zeiten <strong>der</strong> Globalisierung von<br />

Verwaltungseinheiten eher eine Seltenheit, manche sprechen sogar von Anacronismus, aber<br />

in diesem Fall zielführend.<br />

Mit ihren gut zwanzig Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern ist die Hanseatische Feuerwehr-<br />

Unfallkasse an vier Standorten in drei Län<strong>der</strong>n ansprechbar. Sie verfügt über fachlich<br />

hervorragendes Personal <strong>und</strong> stellt den <strong>Gemeinden</strong> <strong>und</strong> den Feuerwehren ein „R<strong>und</strong>um-<br />

Sorglos-Paket“ zur Verfügung, was innerhalb <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esrepublik zu den Spitzenleistungen<br />

zählt.<br />

Natürlich geht dies alles nicht ohne eine funktionierende Selbstverwaltung. Doch dies ist ein<br />

an<strong>der</strong>es Kapitel.<br />

Fazit<br />

Aus unseren Kontakten, die wir über unsere Gremien, Veranstaltungen <strong>und</strong> Korrespondenz<br />

hierzu pflegen, können wir sagen, dass von Seiten <strong>der</strong> Bürgermeister die eigene Feuerwehr<br />

mit hoher Achtung, in <strong>der</strong> Regel auch mit Stolz, betrachtet wird.<br />

Daher glaube ich auch im Namen <strong>der</strong> Bürgermeister zu sprechen, wenn ich sage, dass wir<br />

die die sog. „Leipziger Botschaft“ des 28. Deutsche Feuerwehrtags vom Juni 2010 mit großer<br />

Aufmerksamkeit vernommen haben, die unter an<strong>der</strong>em zum Schutz <strong>der</strong><br />

Feuerwehrangehörigen ausführt:<br />

„Der Deutsche Feuerwehrverband appelliert an Gesetzgeber <strong>und</strong><br />

Versicherungsträger, das Schutzniveau für Feuerwehrangehörige aufrecht<br />

zu erhalten <strong>und</strong> die Qualität weiter zu steigern. Dem ehrenamtlichen


Engagement im Brandschutz ist beson<strong>der</strong>s Rechnung zu tragen.<br />

Einsatzkräfte gehen bewusst Risiken ein, denen sie sich aus<br />

Verantwortung vor den Hilfesuchenden <strong>und</strong> dem Gr<strong>und</strong>gesetz nicht<br />

entziehen können. Deshalb ist auch <strong>der</strong> Schutz gegen gewalttätige<br />

Übergriffe auf Feuerwehrangehörige zu verbessern. Die Feuerwehren<br />

wünschen sich couragierte Unterstützung aus Politik, durch<br />

Strafverfolgungsbehörden <strong>und</strong> Zivilbevölkerung.“<br />

Aber wir können in Deutschland mit Stolz darauf verweisen, dass wir über ein im weltweiten<br />

Maßstab außerordentlich hohes Niveau an Ausbildung <strong>und</strong> Schutzregelungen im Bereich<br />

des Feuerwehrwesens haben. Dies sollte auch einmal gesagt werden, wenn gleich es<br />

verständlich ist, dass an jedem System zu je<strong>der</strong> Zeit weiter gearbeitet wird, um es noch<br />

weiter zu verbessern.<br />

In diesem Sinne wird die heutige Tagung sicherlich sehr bedenkenswerte Impulse<br />

hervorbringen. Solche Gedanken werden auch die Städte <strong>und</strong> Gemeindebünde <strong>und</strong> -tage in<br />

Deutschland gern mit berücksichtigen, wenn sie sich für gute Rahmenbedingungen für die<br />

Feuerwehren auch künftig mit großem Engagement einsetzten werden.<br />

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

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