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Merkblatt - Psychiatrische Dienste Aargau AG

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<strong>Merkblatt</strong><br />

für Schulen zur Behandlung im KJPD<br />

1. Auftrag KJPD<br />

Der KJPD ist im Rahmen des Leistungsvertrages mit dem Departement Gesundheit und Soziales DGS zur<br />

Untersuchung, Behandlung und Betreuung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher beauftragt.<br />

Der KJPD arbeitet im Rahmen dieses Auftrages mit anderen Institutionen des Gesundheitswesens, den<br />

Justizbehörden und, wenn erforderlich, mit den Gemeinden sowie den Organen des Erziehungswesens<br />

zusammen.<br />

Bei Kindern und Jugendlichen, die im schulischen Kontext psychische Verhaltensauffälligkeiten zeigen,<br />

muss immer zuerst das Vorliegen von schulischen Ursachen (z.B. schulische Ueberforderung oder Unterforderung,<br />

Teilleistungsstörungen, schulisches Mobbing, Klassen- oder Schulhauskonflikte) sowie soziale<br />

Gründe für das Vorliegen der Auffälligkeiten ausgeschlossen werden. Konnten schulische Ursachen oder<br />

soziale Gründe als Ursachen nicht sicher ausgeschlossen werden, muss bei schulischen Ursachen der<br />

zuständige schulpsychologische Dienst, bei sozialen Gründen lokale Angebote der Jugendsozialarbeit<br />

vorgängig zu einer Anmeldungsempfehlung im KJPD kontaktiert werden, da beide Aufgabengebiete nicht<br />

in die Zuständigkeit des KJPD gehören.<br />

Besteht eine fragliche oder festgestellte Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen, auf welche die Sorgeberechtigten<br />

nicht angemessen reagieren, kann die Schule die Unterstützung der Kinderschutzgruppe<br />

einholen oder mit einer Gefährdungsmeldung direkt an die bezirksweise organisierten Familiengerichte<br />

gelangen.<br />

2. Reguläres Anmeldeprocedere und Bedingungen der Schweigepflicht<br />

Die Anmeldung erfolgt telefonisch oder schriftlich durch die sorgeberechtigten Eltern, in Ausnahmefällen<br />

durch die Jugendlichen selbst, durch medizinische Fachpersonen oder andere Fachstellen<br />

im Einverständnis der Eltern/Jugendlichen.<br />

Auftraggeber im rechtlichen Sinn gegenüber dem KJPD sind die Inhaber der elterlichen Sorge, zusammen<br />

mit ihren urteilsfähigen Jugendlichen.<br />

Schweigepflicht des KJPD als medizinische Fachstelle:<br />

Sämtliche Mitarbeitenden des KJPD unterstehen der ärztlichen Schweigepflicht und sind gegenüber Schulen<br />

nur dann auskunftsberechtigt, wenn eine gültige Schweigepflichtsentbindung der Sorgeberechtigten<br />

und urteilsfähigen Jugendlichen (in der Regel ab 14 Jahren) gegenüber der Schule resp. namentlich<br />

genannter Personen/Schulleitungsmitglieder vorliegt. Die Schweigepflicht bezieht sich nicht nur<br />

auf Auskünfte über Abklärungsergebnisse resp. geplante oder durchgeführte Behandlungen, sondern auch<br />

auf die erfolgte Anmeldung resp. Abmeldung eines Kindes durch die Eltern im KJPD.<br />

<strong>Psychiatrische</strong> <strong>Dienste</strong> <strong>Aargau</strong> <strong>AG</strong><br />

Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst | Direktion KJPD<br />

Postfach 432 | 5201 Brugg | T 056 461 90 50 | F 056 461 90 51 | kjpd.leitung@pdag.ch | www.pdag.ch<br />

Autor: Dr. med. Jürg Unger-Köppel | Freigabe durch: | Dokumentname:<br />

Status: | Version: | gültig ab: | gültig bis:


Auskunft aus der Schule während Abklärung/Behandlung eines Kindes im KJPD:<br />

Wenn sich während der Abklärung/Behandlung eines Kindes der Bedarf nach Kontaktaufnahme und Informationsaustausch<br />

mit der Schule ergibt, holt die fallführende klinische Fachperson des KJPD die<br />

Schweigepflichtsentbindung gegenüber der Schule ein.<br />

Kostenträger:<br />

In der Regel Krankenkasse des angemeldeten Kindes/Jugendlichen, gemäss vereinbartem Modell.<br />

Anmeldung an:<br />

Zentrales Ambulatorium für Kinder & Jugendliche ZAKJ, Postfach 432, 5201 Brugg, Tel. 056 462 21 20,<br />

Fax 056 462 20 11.<br />

Dr. med. Jürg Unger-Köppel<br />

Chefarzt KJPD<br />

Mitglied Geschäftsleitung PD<strong>AG</strong><br />

Autor: Jürg Unger-Köppel | Freigabe durch: | Dokumentname:<br />

Status: | Version: | gültig ab: | gültig bis: 2/2

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