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Bulletin Nr. 2vom 11.04.2013 zur genehmigten Ausschreibung 41 ...

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<strong>Bulletin</strong> <strong>Nr</strong>. 2 vom <strong>11.04.2013</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>genehmigten</strong> <strong>Ausschreibung</strong> <strong>41</strong>. ADAC Zurich 24h Rennen<br />

17. bis 20. Mai 2013 DMSB-Reg.-<strong>Nr</strong>. 1/2013 vom 08.11.2012<br />

Kapitel I – Sportliches Reglement<br />

Artikel 6. Organisation<br />

6.2 Sportorganisation<br />

ergänze:<br />

Stellv. Leiter der Streckensicherung<br />

Andreas Mühlenbernd, Bochum<br />

6.4 Technische Kommissare<br />

Das Kollegium der Technischen Kommissare setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Karl-Heinz Loibl (Obmann)<br />

Paul Altevers Gerd Baroth Dr. Axel Bieling<br />

Peter Friederichs Rolf Guhlemann René Guthe<br />

Armin Kolmsee Manfred Malberg Gerd Trappmann<br />

Klaus von Barby Wolf von Barby Hendrik Westerhoff<br />

Thomas Windhövel<br />

Artikel 13.2 Klasseneinteilung<br />

Artikel 13.2.1<br />

Division 1 ergänzen:<br />

Klasse Cup 1 - Opel Astra OPC Cup Fahrzeuge gemäß den technischen Bestimmungen des Opel<br />

Astra OPC Cups, mit DMSB-Genehmigungsnummer 625/13 vom 22.02.2013<br />

Kapitel II – Allgemeine Technische Bestimmungen<br />

Artikel 2 Fahrzeuge mit seriennahen Motoren<br />

streiche letzten Absatz<br />

Grundsätzlich behält sich der Veranstalter das Recht vor, für Fahrzeuge mit seriennahen Motoren<br />

Handicapregelungen in Form von z.B. Zusatzgewichte, Ladedruckbegrenzung und / oder<br />

Luftbegrenzer festzulegen. Ferner können die zulässige an Bord mitgeführte Kraftstoffmenge und<br />

Kraftstoff-Durchflussmengen, sowie Aerodynamik angepasst werden.<br />

Entgegen Artikel 2.6, Anlage 1, gilt die Möglichkeit <strong>zur</strong> Zulassung als Fahrzeug mit seriennahem<br />

Motor ausschließlich für Serienfahrzeuge, welche mit diesem Motor in mindestens 200 identischen<br />

Einheiten gebaut wurden.<br />

Über Ausnahmen entscheidet der Rennleiter in Abstimmung mit dem Technikausschuss<br />

abschließend.<br />

Artikel 2 Fahrzeuge mit seriennahen Motoren<br />

setze neu letzten Absatz<br />

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, für Fahrzeuge mit seriennahen Motoren<br />

Handicapregelungen in Form von z.B. Zusatzgewichte, Ladedruckbegrenzung und / oder<br />

Luftbegrenzer festzulegen. Ferner können die zulässige an Bord mitgeführte Kraftstoffmenge und<br />

Kraftstoff-Durchflussmengen, sowie Aerodynamik angepasst werden.<br />

Des Weiteren können Anträge auf Anerkennung als Fahrzeug mit seriennahem Motor die die oben<br />

aufgelisteten Richtlinien <strong>zur</strong> Zulassung als Fahrzeug mit seriennahem Motor erfüllen durch den<br />

Veranstalter abgelehnt werden. Gleichzeitig hat der Veranstalter das Recht Fahrzeuge als Fahrzeug<br />

mit seriennahem Motor zuzulassen die die oben gelisteten Richtlinien nur teilweise erfüllen.<br />

SPO/BA<br />

LaufwerkU: 24h_Rennen_2013_BA_<strong>Bulletin</strong>_2_D


Seite 2 zum <strong>Bulletin</strong> <strong>Nr</strong>. 2 vom 11. April 2013<br />

Entgegen Artikel 2.6, Anlage 1, gilt die Möglichkeit <strong>zur</strong> Zulassung als Fahrzeug mit seriennahem<br />

Motor ausschließlich für Serienfahrzeuge, welche mit diesem Motor in mindestens 200 identischen<br />

Einheiten gebaut wurden, dies beinhaltet ebenso alle zum Motor gehörenden Anbauteile. Der Motor<br />

wird definiert über Artikel 4.1., Anlage 1 der <strong>Ausschreibung</strong>, technische Bestimmungen der Gruppe<br />

24h-Spezial:<br />

Über Ausnahmen entscheidet der Rennleiter in Abstimmung mit dem Technikausschuss<br />

abschließend.<br />

Anlage 1 der <strong>Ausschreibung</strong><br />

Technische Bestimmungen für die Gruppe 24h-Spezial<br />

Artikel 4 Motor<br />

Artikel 4.1<br />

ergänzen:<br />

Für Fahrzeuge mit seriennaher Einstufung gelten die besonderen Bestimmungen gemäß Kapitel II<br />

Allgemeine Technische Bestimmungen, Artikel 2.<br />

Artikel 4.7<br />

ergänze 1. Satz<br />

Für Fahrzeuge mit seriennaher Einstufung gelten die besonderen Bestimmungen gemäß Kapitel II<br />

Allgemeine Technische Bestimmungen, Artikel 2.<br />

ergänze:<br />

Artikel 15 Karosserie<br />

Artikel 15.1<br />

Die Gesamtbreite der Karosserie darf max. 200 cm (ohne Spiegel) betragen. Für Fahrzeuge mit einer<br />

gültigen FIA GT2, ACO GT2 bzw. ACO GTE Homologation, kann beim ADAC Nordrhein e.V. ein<br />

Antrag auf Ausnahmeregelung gestellt werden.<br />

Anlage 5 der <strong>Ausschreibung</strong> - Einstufungen<br />

Turbomotoren: bis 2600 cm³<br />

2.) Luft Restriktoren für den Motor, Ladedruckbegrenzung<br />

ergänzen:<br />

Klarstellung:<br />

Der in der Tabelle festgelegte maximale Ladedruck gilt nicht für Fahrzeuge mit einer Zulassung mit<br />

seriennahem Motor. Bei einer Einstufung mit seriennahem Motor ist der Ladedruck grundsätzlich<br />

freigestellt. Der Ladedruck kann aber über die Handicapregelung individuell begrenzt werden.<br />

Köln, den 11. April 2013<br />

Gez.<br />

Walter Hornung<br />

Rennleiter<br />

Genehmigt vom DMSB am:<br />

_<strong>11.04.2013</strong>____________________<br />

D. Fürst______________________<br />

Stempel, Unterschrift<br />

SPO/BA<br />

LaufwerkU: 24h_Rennen_2013_BA_<strong>Bulletin</strong>_2_D

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