KVV-Magazin Nr. 71, April 2013 - KVV - Karlsruher Verkehrsverbund
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<strong>KVV</strong> <strong>Magazin</strong> <strong>71</strong> | 7<br />
Direkt. Persönlich. Aktuell.<br />
Bestens informiert mit dem <strong>KVV</strong> Newsletter<br />
Wer will, ist künftig auf ganz neue Art bestens im Bilde, was sich beim <strong>Karlsruher</strong><br />
<strong>Verkehrsverbund</strong> tut. Egal, ob es sich um Ausflugstipps, besondere Tarifangebote<br />
oder große anstehende Baumaßnahmen handelt, eine Anmeldung für den neuen<br />
<strong>KVV</strong> Newsletter genügt und Neuigkeiten flattern künftig bequem per E-Mail ins virtuelle<br />
Postfach.<br />
Als logische Konsequenz bezeichnet Geschäftsführer Dr. Walter Casazza das neue Angebot.<br />
„Der Newsletter erweitert unsere Kommunikationspalette. Neben unserer Pressearbeit,<br />
der Kundenzeitschrift <strong>KVV</strong> <strong>Magazin</strong>, unseren Präsenzen bei Facebook und Twitter sowie letztendlich<br />
der firmeneigenen Homepage bieten wir dem Kunden eine weitere Möglichkeit der<br />
Informationsbeschaffung rund um den <strong>Karlsruher</strong> <strong>Verkehrsverbund</strong>.“ Denn publiziert werden<br />
auch wichtige Nachrichten der Verbundpartner.<br />
Der Vorteil des Newsletters ist, dass nur derjenige die elektronische Nachricht erhält, der<br />
sie auch erhalten will. Somit ist ein beiderseitiges Interesse, das des Adressaten und das des<br />
Empfängers, von vornherein gewährleistet. Ob daheim vor dem Computer oder unterwegs mit<br />
dem Smartphone, die abonnierten Neuigkeiten sind überall abrufbar.<br />
Wer den Newsletter abonnieren möchte, muss sich einmalig dafür anmelden. „Wir gehen<br />
mit den Daten absolut vertrauenswürdig um. Als öffentlicher Dienstleister sind wir verpflichtet,<br />
die Vorschriften des Datenschutzes sowie die entsprechenden Persönlichkeitsrechte zu<br />
gewährleisten.“ Unter dem Link www.kvv.de/newsletter geht die Anmeldung unkompliziert<br />
vonstatten.<br />
Und: Sollte jemand die Dienste des Newsletters nicht mehr in Anspruch nehmen wollen,<br />
kann er sich auch ganz einfach abmelden. Denn laut Deutschem Gesetz sind die Versender<br />
dazu verpflichtet, einen Abmeldelink in den Newsletter einzubauen, sodass der Empfänger so<br />
das Abo auch ganz einfach wieder deaktivieren kann.<br />
Ausprobieren lohnt sich: Auf der Newsletter-Startseite können Interessierte sich die letzte<br />
Ausgabe anschauen. Nach der Anmeldung wird der nächste erscheinende Newsletter dann<br />
automatisch per E-Mail zugesandt. Viel Spaß beim Informieren!<br />
(R&P)<br />
www.kvv.de/newsletter