abteilung4/ Dezernat_47_Personalangelegenheiten/ Informationen
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Bezirksregierung Münster<br />
Bezirksregierung Münster 48128 Münster<br />
Leitungen der<br />
Berufskollegs, Gymnasien,<br />
Realschulen, Gesamtschulen,<br />
Hauptschulen, Förderschulen,<br />
Weiterbildungskollegs,<br />
Gemeinschaftsschulen,<br />
Sekundarschulen<br />
des Bezirks<br />
Schulwanderungen und Schulfahrten;<br />
Reisekostenvergütungen für Schulwanderungen und Schulfahrten für<br />
das Haushaltsjahr 2013 und vertragliche Verpflichtungen für Schulfahrten<br />
in 2014<br />
Anlagen:<br />
- Jeweilige Kontingentliste (nur per E-Mail)<br />
- Reisekostenvordruck Schulwanderfahrt 2013<br />
- Vordruck Mittelbedarf<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-<br />
Westfalen hat mit Erlass vom 3. Juni 2013 – Az.: 222.6.08.01.18.02 –<br />
112683/13 – die Schlüssel für die Abrechnung von Reisekosten der<br />
Lehrerinnen und Lehrer bei Schulwanderungen und Schulfahrten bekanntgegeben.<br />
Um eine gleichmäßige Bewirtschaftung sicherzustellen, werden Haushaltsmittel<br />
für alle Schulformen auf Basis der Lehrerstellen (gerundeter<br />
Grundstellenbedarf, Quelle SCHIPS 5.2.2013) unter Berücksichtigung<br />
des in den Schulstufen bei der Durchführung von Schulfahrten entstehenden<br />
Reisekostenaufwands auf die Schulen aufgeteilt.<br />
Die Verteilung der Mittel erfolgt damit abweichend von der Zuweisung<br />
der Reisekostenmittel im Haushaltsjahr 2012, die noch auf der Zahl der<br />
Schülerinnen und Schüler (ASD des Vorjahres) basierte.<br />
I. Schulkontingent 2013 und vertragliche Verpflichtungen für 2014<br />
Hauptschule, Realschule, Förderschule, Gesamtschule, Sekundar-/Gemeinschaftsschule:<br />
~ 128,37 €<br />
Gymnasium: ~ 134,79 €<br />
Weiterbildungskolleg, Berufskolleg: ~ 64,18 €<br />
17.Juni 2013<br />
Seite 1 von 3<br />
Aktenzeichen:<br />
12.03.02 mi<br />
Auskunft erteilt:<br />
Frau Middel<br />
Herr Eienbröker<br />
Durchwahl:<br />
411-1151 / 1126?<br />
Telefax: 411-81126<br />
Raum: 17 / 14?<br />
E-Mail:<br />
rosemarie.middel<br />
@brms.nrw.de<br />
Dienstgebäude und<br />
Lieferanschrift:<br />
Domplatz 1-3<br />
48143 Münster<br />
Telefon: 0251 411-0<br />
Telefax: 0251 411-2525<br />
Poststelle@brms.nrw.de<br />
www.brms.nrw.de<br />
ÖPNV - Haltestellen:<br />
Prinzipalmarkt:<br />
Linien 11, 22<br />
Bezirksregierung II:<br />
(Albrecht-Thaer-Str. 9)<br />
Linie 17<br />
Bürgertelefon:<br />
0251 411 – 4444<br />
Schultelefon:<br />
0251 411 - 4113<br />
Grünes Umweltschutztelefon:<br />
0251 411 – 3300<br />
Konto der Landeskasse:<br />
Landesbank Hessen-<br />
Thüringen (Helaba)<br />
BLZ: 300 500 00<br />
Konto: 61 820<br />
IBAN : DE24 3005 0000 0000<br />
0618 20<br />
BIC : WELADEDD
Bezirksregierung Münster<br />
Die Beträge, die für 2013 auf die einzelnen Schulen entfallen, können<br />
ebenso wie die Höhe der (anteiligen) Verpflichtungsermächtigungen für<br />
2014 den beigefügten Schullisten entnommen werden. Die Verpflichtungsermächtigung<br />
beschreibt den Rahmen, innerhalb dessen in 2013<br />
vertragliche Verpflichtungen zum jetzigen Zeitpunkt für Schulfahrten in<br />
2014 eingegangen werden können. Über diesen Betrag (50 % von<br />
2013) hinaus dürfen in 2013 keine vertraglichen Verpflichtungen für das<br />
Jahr 2014 eingegangen werden.<br />
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Aufgrund der Schulmail vom 25.02.2013 ergibt sich für die Bewirtschaftung<br />
der Reisekostenmittel in 2013 eine Sondersituation. Ausnahmsweise<br />
werden auf der Grundlage der Entscheidung der Landesregierung<br />
über das Reisekostenkontingent der einzelnen Schule hinausgehende<br />
Reisekostenmittel bereitgestellt, sofern die Fahrten unter den in der<br />
Schulmail genannten Voraussetzungen durchgeführt worden sind.<br />
II. Antragstellung<br />
Das Schulkontingent 2013 wird demnach nicht mehr von der Schule beantragt<br />
und von der Bezirksregierung an die Schule ausgezahlt. Die<br />
Festsetzung und Auszahlung der Reisekostenvergütungen für Schulfahrten<br />
in 2013 an die Lehrkräfte obliegt den Bezirksregierungen. Auf<br />
die Schulmail des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom<br />
25.02.2013 wird Bezug genommen.<br />
Ich bitte Sie, die Lehrkräfte zu informieren, Reisekostenanträge von<br />
Lehrkräften, die eine Erstattung wünschen, möglichst umgehend nach<br />
der Schulfahrt zur Erstattung hier vorzulegen, damit die Ansprüche mit<br />
den bereiten Mitteln erfüllt werden können und um zu vermeiden, dass<br />
Reisekostenmittel am Ende des Haushaltsjahres der Jährlichkeit unterfallen<br />
und bestehende Ansprüche das nächstjährige Reisekostenbudget<br />
belasten.<br />
Reisekostenanträge sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten<br />
nach Beendigung der jeweiligen Dienstreise gem. § 3 Abs. 8 Landesreisekostengesetz<br />
bei der für Reisekosten zuständigen Festsetzungsstelle<br />
(in 2013 bei der Bezirksregierung - <strong>Dezernat</strong> 12 -) zu beantragen (Posteingangsstempel).<br />
Anträge, die später eingehen, können nicht berücksichtigt<br />
werden. Die Ausschlussfrist bewirkt, dass mit deren Ablauf der<br />
Anspruch auf Gewährung einer Reisekostenvergütung gesetzlich erlischt.<br />
Ich bitte Sie, den neuen Vordruck zur Genehmigung von Schulfahrten<br />
und zur Dienstreisegenehmigung bzw. Beauftragung zu beachten. Im<br />
Übrigen verweise ich auf den Beitrag Schule NRW und die Richtlinien
Bezirksregierung Münster<br />
für Schulfahrten, die mit der Schulmail vom 07.05.2013 durch das Ministerium<br />
für Schule und Weiterbildung NRW übersandt wurden.<br />
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III. Mittelbedarf<br />
Das Schulministerium hat mich ermächtigt, Mittel, die von einzelnen<br />
Schulen wegen geringerer Reiseaktivitäten nicht abgerufen werden, zur<br />
Deckung weiteren Bedarfs anderer Schulen auch schulformübergreifend<br />
zu verwenden.<br />
Sofern ein zusätzlicher Mittelbedarf bei Schulen entsteht, die sich noch<br />
im Aufbau befinden oder auslaufen und die mit ihnen auf der Grundlage<br />
der Grundstellen errechneten Reisekostenkontingente übliche Schulfahrten<br />
wie z.B. Kennenlernfahrten zu Beginn der Sekundarstufe I oder<br />
Abschlussfahrten nachweislich nicht durchführen können, ist dem <strong>Dezernat</strong><br />
12 ein entsprechender Antrag von der betroffenen Schule vorzulegen.<br />
In Zusammenarbeit mit den schulfachlichen <strong>Dezernat</strong>en wird das<br />
<strong>Dezernat</strong> 12 entscheiden, in welchem Maße über das Schulkontingent<br />
hinaus Reisekostenmittel zur Verfügung gestellt werden können.<br />
In diesem Zusammenhang benötige ich von jeder Schule bis spätestens<br />
zum 15.10.2013 eine Meldung über einen etwaigen Mehr- / Minderbedarf.<br />
Diesen Termin bitte ich unbedingt einzuhalten. Ein entsprechendes<br />
Formular habe ich beigefügt. <strong>Informationen</strong> über den Ausgabenstand<br />
Ihres Kontingents können bei mir ab 01.09.2013 bei Bedarf per Mail<br />
monatlich abgerufen werden.<br />
Diese Verfügung finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung<br />
Münster (www.bezreg-muenster.nrw.de) unter dem Stichwort Schulwanderungen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Im Auftrag<br />
Wimber