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abteilung4/ Dezernat_47_Personalangelegenheiten/ Informationen

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Bezirksregierung Münster<br />

Bezirksregierung Münster 48128 Münster<br />

Leitungen der<br />

Berufskollegs, Gymnasien,<br />

Realschulen, Gesamtschulen,<br />

Hauptschulen, Förderschulen,<br />

Weiterbildungskollegs,<br />

Gemeinschaftsschulen,<br />

Sekundarschulen<br />

des Bezirks<br />

Schulwanderungen und Schulfahrten;<br />

Reisekostenvergütungen für Schulwanderungen und Schulfahrten für<br />

das Haushaltsjahr 2013 und vertragliche Verpflichtungen für Schulfahrten<br />

in 2014<br />

Anlagen:<br />

- Jeweilige Kontingentliste (nur per E-Mail)<br />

- Reisekostenvordruck Schulwanderfahrt 2013<br />

- Vordruck Mittelbedarf<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-<br />

Westfalen hat mit Erlass vom 3. Juni 2013 – Az.: 222.6.08.01.18.02 –<br />

112683/13 – die Schlüssel für die Abrechnung von Reisekosten der<br />

Lehrerinnen und Lehrer bei Schulwanderungen und Schulfahrten bekanntgegeben.<br />

Um eine gleichmäßige Bewirtschaftung sicherzustellen, werden Haushaltsmittel<br />

für alle Schulformen auf Basis der Lehrerstellen (gerundeter<br />

Grundstellenbedarf, Quelle SCHIPS 5.2.2013) unter Berücksichtigung<br />

des in den Schulstufen bei der Durchführung von Schulfahrten entstehenden<br />

Reisekostenaufwands auf die Schulen aufgeteilt.<br />

Die Verteilung der Mittel erfolgt damit abweichend von der Zuweisung<br />

der Reisekostenmittel im Haushaltsjahr 2012, die noch auf der Zahl der<br />

Schülerinnen und Schüler (ASD des Vorjahres) basierte.<br />

I. Schulkontingent 2013 und vertragliche Verpflichtungen für 2014<br />

Hauptschule, Realschule, Förderschule, Gesamtschule, Sekundar-/Gemeinschaftsschule:<br />

~ 128,37 €<br />

Gymnasium: ~ 134,79 €<br />

Weiterbildungskolleg, Berufskolleg: ~ 64,18 €<br />

17.Juni 2013<br />

Seite 1 von 3<br />

Aktenzeichen:<br />

12.03.02 mi<br />

Auskunft erteilt:<br />

Frau Middel<br />

Herr Eienbröker<br />

Durchwahl:<br />

411-1151 / 1126?<br />

Telefax: 411-81126<br />

Raum: 17 / 14?<br />

E-Mail:<br />

rosemarie.middel<br />

@brms.nrw.de<br />

Dienstgebäude und<br />

Lieferanschrift:<br />

Domplatz 1-3<br />

48143 Münster<br />

Telefon: 0251 411-0<br />

Telefax: 0251 411-2525<br />

Poststelle@brms.nrw.de<br />

www.brms.nrw.de<br />

ÖPNV - Haltestellen:<br />

Prinzipalmarkt:<br />

Linien 11, 22<br />

Bezirksregierung II:<br />

(Albrecht-Thaer-Str. 9)<br />

Linie 17<br />

Bürgertelefon:<br />

0251 411 – 4444<br />

Schultelefon:<br />

0251 411 - 4113<br />

Grünes Umweltschutztelefon:<br />

0251 411 – 3300<br />

Konto der Landeskasse:<br />

Landesbank Hessen-<br />

Thüringen (Helaba)<br />

BLZ: 300 500 00<br />

Konto: 61 820<br />

IBAN : DE24 3005 0000 0000<br />

0618 20<br />

BIC : WELADEDD


Bezirksregierung Münster<br />

Die Beträge, die für 2013 auf die einzelnen Schulen entfallen, können<br />

ebenso wie die Höhe der (anteiligen) Verpflichtungsermächtigungen für<br />

2014 den beigefügten Schullisten entnommen werden. Die Verpflichtungsermächtigung<br />

beschreibt den Rahmen, innerhalb dessen in 2013<br />

vertragliche Verpflichtungen zum jetzigen Zeitpunkt für Schulfahrten in<br />

2014 eingegangen werden können. Über diesen Betrag (50 % von<br />

2013) hinaus dürfen in 2013 keine vertraglichen Verpflichtungen für das<br />

Jahr 2014 eingegangen werden.<br />

Seite 2 von 3<br />

Aufgrund der Schulmail vom 25.02.2013 ergibt sich für die Bewirtschaftung<br />

der Reisekostenmittel in 2013 eine Sondersituation. Ausnahmsweise<br />

werden auf der Grundlage der Entscheidung der Landesregierung<br />

über das Reisekostenkontingent der einzelnen Schule hinausgehende<br />

Reisekostenmittel bereitgestellt, sofern die Fahrten unter den in der<br />

Schulmail genannten Voraussetzungen durchgeführt worden sind.<br />

II. Antragstellung<br />

Das Schulkontingent 2013 wird demnach nicht mehr von der Schule beantragt<br />

und von der Bezirksregierung an die Schule ausgezahlt. Die<br />

Festsetzung und Auszahlung der Reisekostenvergütungen für Schulfahrten<br />

in 2013 an die Lehrkräfte obliegt den Bezirksregierungen. Auf<br />

die Schulmail des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom<br />

25.02.2013 wird Bezug genommen.<br />

Ich bitte Sie, die Lehrkräfte zu informieren, Reisekostenanträge von<br />

Lehrkräften, die eine Erstattung wünschen, möglichst umgehend nach<br />

der Schulfahrt zur Erstattung hier vorzulegen, damit die Ansprüche mit<br />

den bereiten Mitteln erfüllt werden können und um zu vermeiden, dass<br />

Reisekostenmittel am Ende des Haushaltsjahres der Jährlichkeit unterfallen<br />

und bestehende Ansprüche das nächstjährige Reisekostenbudget<br />

belasten.<br />

Reisekostenanträge sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten<br />

nach Beendigung der jeweiligen Dienstreise gem. § 3 Abs. 8 Landesreisekostengesetz<br />

bei der für Reisekosten zuständigen Festsetzungsstelle<br />

(in 2013 bei der Bezirksregierung - <strong>Dezernat</strong> 12 -) zu beantragen (Posteingangsstempel).<br />

Anträge, die später eingehen, können nicht berücksichtigt<br />

werden. Die Ausschlussfrist bewirkt, dass mit deren Ablauf der<br />

Anspruch auf Gewährung einer Reisekostenvergütung gesetzlich erlischt.<br />

Ich bitte Sie, den neuen Vordruck zur Genehmigung von Schulfahrten<br />

und zur Dienstreisegenehmigung bzw. Beauftragung zu beachten. Im<br />

Übrigen verweise ich auf den Beitrag Schule NRW und die Richtlinien


Bezirksregierung Münster<br />

für Schulfahrten, die mit der Schulmail vom 07.05.2013 durch das Ministerium<br />

für Schule und Weiterbildung NRW übersandt wurden.<br />

Seite 3 von 3<br />

III. Mittelbedarf<br />

Das Schulministerium hat mich ermächtigt, Mittel, die von einzelnen<br />

Schulen wegen geringerer Reiseaktivitäten nicht abgerufen werden, zur<br />

Deckung weiteren Bedarfs anderer Schulen auch schulformübergreifend<br />

zu verwenden.<br />

Sofern ein zusätzlicher Mittelbedarf bei Schulen entsteht, die sich noch<br />

im Aufbau befinden oder auslaufen und die mit ihnen auf der Grundlage<br />

der Grundstellen errechneten Reisekostenkontingente übliche Schulfahrten<br />

wie z.B. Kennenlernfahrten zu Beginn der Sekundarstufe I oder<br />

Abschlussfahrten nachweislich nicht durchführen können, ist dem <strong>Dezernat</strong><br />

12 ein entsprechender Antrag von der betroffenen Schule vorzulegen.<br />

In Zusammenarbeit mit den schulfachlichen <strong>Dezernat</strong>en wird das<br />

<strong>Dezernat</strong> 12 entscheiden, in welchem Maße über das Schulkontingent<br />

hinaus Reisekostenmittel zur Verfügung gestellt werden können.<br />

In diesem Zusammenhang benötige ich von jeder Schule bis spätestens<br />

zum 15.10.2013 eine Meldung über einen etwaigen Mehr- / Minderbedarf.<br />

Diesen Termin bitte ich unbedingt einzuhalten. Ein entsprechendes<br />

Formular habe ich beigefügt. <strong>Informationen</strong> über den Ausgabenstand<br />

Ihres Kontingents können bei mir ab 01.09.2013 bei Bedarf per Mail<br />

monatlich abgerufen werden.<br />

Diese Verfügung finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung<br />

Münster (www.bezreg-muenster.nrw.de) unter dem Stichwort Schulwanderungen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Im Auftrag<br />

Wimber

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