zur Bachelor-Thesis - Hochschule Furtwangen
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Ausführungsbestimmungen der Fakultät Digitale Medien (DM)<br />
<strong>zur</strong> <strong>Bachelor</strong>-<strong>Thesis</strong><br />
1. Präambel<br />
Diese Ausführungsbestimmungen sollen die jeweils gültige allgemeine Prüfungsordnung der <strong>Hochschule</strong> <strong>Furtwangen</strong><br />
erläutern und für die Studierenden der Fakultät Digitale Medien konkretisieren. Bei konkurrierenden Vorschriften hat die<br />
Allgemeine Prüfungsordnung der <strong>Hochschule</strong> <strong>Furtwangen</strong> für Abschlussarbeiten in jedem Falle Vorrang.<br />
2. Themen-Anmeldung<br />
Die Themen für ihre Thesen müssen von den jeweiligen Kandidaten im vorangehenden Semester mit einem Professor der<br />
Fakultät DM abgestimmt worden sein. Studierende können den Professoren/innen eigene oder Firmen-Themen für die<br />
<strong>Thesis</strong> vorschlagen. Dies erfordert i.d.R. einen Abstimmungsprozess von mehreren Wochen. Die Anmeldung eines Themas<br />
und des gefundenen Erstbetreuers (ggf. auch schon des Zweitbetreuers) beim Prüfungsausschuss der Fakultät Digitale<br />
Medien/FPA-DM erfolgt durch den Kandidaten über das Intranet spätestens zum Ende der vorletzten Vorlesungswoche des<br />
- der <strong>Thesis</strong> vorangehenden - Semesters.<br />
3. <strong>Thesis</strong>-Zuordnung und –Vergabe<br />
Der Prüfungsausschuss der Fakultät Digitale Medien/FPA-DM beschließt über die Annahme/Ablehnung der angemeldeten<br />
Themen des nächsten Semesters sowie die Zuordnung der Kandidaten/innen zu den Themen. Nach einem positiven<br />
Bescheid des Fakultätsprüfungsausschusses kann der/die Kandidat/in die formale Anmeldung im Dekanat vornehmen<br />
(Formular zum Download im Intranet „Anmeldung der <strong>Thesis</strong>“). Dieses Formular ist mit allen Unterschriften spätestens einen<br />
Werktag vor <strong>Thesis</strong>-Bearbeitungsbeginn im Dekanat der Fakultät abzugeben. Eine frühere Abgabe wird dringend<br />
empfohlen.<br />
Für jede <strong>Thesis</strong> wird vom FPA-DM ein/e Erstbetreuer/in bestätigt, der/die die Arbeit betreut und bewertet, und der/die in der<br />
Regel der Fakultät DM angehört. Auf schriftlichen Antrag kann der FPA-DM einen ordentlichen Professor außerhalb der<br />
Fakultät Digitale Medien zum Erstbetreuer berufen. Als Zweitkorrektor/in, der/die die <strong>Thesis</strong> ebenfalls gleichrangig bewertet,<br />
wird in der Regel ein weiteres Mitglied der Fakultät DM benannt. Auf schriftlichen Antrag kann der FPA-DM im Ausnahmefall<br />
eine ausgewiesene Fachperson außerhalb der Fakultät Digitale Medien zum Zweitbetreuer berufen (Formular externe<br />
Zweitbetreuung). Einer der beiden Betreuer muss jedoch Professor an der Fakultät Digitale Medien sein. Der jeweilige<br />
Erstbetreuer prüft und bestätigt die formale und fachliche Eignung des externen Zweitbetreuers. Schriftliche Anträge auf<br />
externe <strong>Thesis</strong>-Betreuung müssen mit dem entsprechenden Formblatt (zum Download im Intranet) zeitgleich <strong>zur</strong><br />
Themenanmeldung im Intranet beim DM-Sekretariat eingegangen sein. Erst- und Zweitbetreuer werden vom FPA-DM<br />
mehrheitlich beschlossen.<br />
Eine vollständige Änderung des Themas während der Bearbeitung bedarf der Zustimmung der Betreuer und des<br />
Studiendekans.<br />
In Einzelfällen kann eine Abschlussarbeit extern im Status „vertraulich“ durchgeführt werden. Ist dies geplant, so ist<br />
zeitgleich mit der Themenanmeldung im Intranet das Formular „Vertraulichkeitsvereinbarung“ mit allen Unterschriften im<br />
Sekretariat DM ein<strong>zur</strong>eichen. Die Entscheidung über die Vergabe des Status „vertraulich“ fällt der FPA-DM in Abstimmung<br />
mit dem Erstbetreuer. Zeichnungsberechtigt für die HFU ist der Dekan. Es werden nur fristgerecht eingereichte Anträge<br />
akzeptiert. Die prüfungsrechtlichen Konsequenzen einer vertraulichen Abschlussarbeit sollten unbedingt im<br />
Informationsblatt „Vertraulichkeit/Sperrvermerk“ im Intranet nachgelesen werden.<br />
Eine <strong>Thesis</strong> kann (zu zweit) als Doppelarbeit erbracht werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag<br />
des/der einzelnen Kandidaten/in aus der abgegebenen Arbeit eindeutig zuzuordnen ist. Dies geschieht durch Benennung<br />
des Verfassers von Abschnitten oder Kapiteln der Arbeit im Inhaltsverzeichnis. Eine farbige Kennzeichnung ist erwünscht.<br />
Die offizielle Anmeldung der <strong>Thesis</strong> geschieht durch das Prüfungsamt der HFU, wenn alle erforderlichen<br />
prüfungsrechtlichen Voraussetzungen durch den Kandidaten/die Kandidatin erfüllt sind (Formular „Anmeldung der <strong>Thesis</strong>).
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4. Dauer und Termine<br />
Die Bearbeitungsdauer einer <strong>Bachelor</strong>-<strong>Thesis</strong> beträgt vier Monate. Bearbeitungsbeginn ist jeweils der 1.3 und 1.9 eines<br />
Jahres. Bei verspäteter Anmeldung bzw. unvollständig eingereichten Unterlagen besteht kein Anspruch auf Verschiebung<br />
des Abgabetermins. Beantragt und vom Prüfungsamt bearbeitet können nur die vom FPA-DM genehmigten und den<br />
Kandidaten/innen zugeordneten Themen werden.<br />
5. Verlängerung<br />
Die Bearbeitungsdauer einer <strong>Bachelor</strong>-<strong>Thesis</strong> kann in begründeten Fällen einmal um maximal zwei Monate verlängert<br />
werden.<br />
Der/Die Kandidat/in legt dem/der Erstbetreuer/in dazu den Verlängerungsantrag mit Begründung sowie ggf. Belegen (z.B.<br />
ärztl. Attest) vor. Befürwortet der/die Betreuer/in den Verlängerungsantrag, reicht der/die Kandidat/in den Antrag mit<br />
Anlagen beim Dekanat der Fakultät DM unter Einhaltung der Fristen ein. Letzter Termin für die Einreichung ist 2 Wochen<br />
vor Ablauf der offiziellen Bearbeitungszeit.<br />
Der zuständige Studiendekan entscheidet über die Genehmigung der Verlängerung.<br />
6. Abgabe der <strong>Thesis</strong><br />
Die <strong>Thesis</strong> ist fristgerecht in drei gedruckten Exemplaren mit Abstract im Dekanat der Fakultät sowie in elektronischer Form<br />
beim Erstbetreuer abzugeben. Das elektronische Format ist mit dem Erstbetreuer vorab abzustimmen.<br />
Der späteste reguläre Abgabetermin ist der 30.6. (Bearbeitung im Sommersemester) bzw. 31.12. (Bearbeitung im<br />
Wintersemester). Fällt der letzte Abgabetag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, kann die <strong>Thesis</strong> noch am darauf<br />
folgenden Werktag abgegeben werden. Die Öffnungszeiten des Dekanats sind zu berücksichtigen. Bei genehmigtem<br />
Verlängerungsantrag verschiebt sich der Abgabetermin entsprechend.<br />
7. Form und Umfang der <strong>Thesis</strong><br />
Die <strong>Thesis</strong> kann auf Deutsch oder Englisch verfasst werden. Die allgemein anerkannten Konventionen für die Anfertigung<br />
wissenschaftlicher Arbeiten sind zu beachten (siehe etwa „DUDEN, die schriftliche Arbeit“ sowie „Leitfaden <strong>zur</strong><br />
wissenschaftlichen Vorgehensweise bei <strong>Thesis</strong>- und Hausarbeiten“ im Intranet).<br />
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass bei wörtlicher oder sinngemäßer Übernahme fremden geistigen Eigentums aus<br />
Medien jeglicher Art – dazu gehören auch Internet und Online-Medien – Verfasser und Fundort angegeben werden müssen.<br />
Ein Nichtbefolgen dieser Kennzeichnungs- und Zitierpflicht hat eine Benotung der <strong>Thesis</strong> mit ‚nicht ausreichend‘ <strong>zur</strong> Folge.<br />
Die Schriftart muss gut lesbar sein, die Schriftgröße darf nicht kleiner als 11 Punkte sein.<br />
Die <strong>Thesis</strong> ist in gebundener Form und zweiseitig bedruckt abzuliefern. Ebenfalls Bestandteil sind im Rahmen der <strong>Thesis</strong><br />
erstellte Hard- und Software, Medien sowie Dokumentationen, die ggf. als Kopie ein<strong>zur</strong>eichen sind.<br />
Jedem Exemplar der <strong>Thesis</strong> ist ein Abstract beizufügen. Das Abstract ist zusätzlich auf der entsprechenden Formularseite<br />
im Intranet als Text einzutragen. Ein Hochladen und Veröffentlichen der gesamten <strong>Thesis</strong> im DM-Intra- und Extranet ist<br />
erwünscht.<br />
Der <strong>Thesis</strong> ist eine eidesstattliche Erklärung beizufügen (bei mehreren Autoren von jedem einzeln) mit folgendem Wortlaut:<br />
„Ich erkläre hiermit an Eides statt, dass ich die vorliegende <strong>Thesis</strong> selbständig und ohne<br />
unzulässige fremde Hilfe angefertigt habe. Alle verwendeten Quellen und Hilfsmittel, sind<br />
angegeben.<br />
<strong>Furtwangen</strong>, den...“<br />
Abstract und eidesstattliche Erklärung sind jeweils mit der <strong>Thesis</strong> zu binden (keine losen Blätter).
- 3 -<br />
8. Präsentation<br />
<strong>Thesis</strong>-Ergebnisse sind von dem/der Kandidaten/in in einer hochschulöffentlichen Präsentation vorzustellen. Pro Jahr<br />
werden vom Dekanat der Fakultät DM zwei Präsentationstermine bestimmt (in der Regel Montag der letzten<br />
Vorlesungswoche im Semester). Die Teilnahme am festgelegten Präsentationstermin ist für die Kandidaten Pflicht.<br />
Die Genehmigung eines Verlängerungsantrages entbindet nicht von der Verpflichtung <strong>zur</strong> Präsentation der (Zwischen-)<br />
Ergebnisse sowie der Teilnahme am Präsentationstermin.<br />
Näheres <strong>zur</strong> Disputation regeln die Ausführungsbestimmungen „Master-<strong>Thesis</strong>-Disputation“<br />
9. Korrektur<br />
Regelungen <strong>zur</strong> Korrektur und Benotung der Abschlussarbeit sind der Allgemeinen Prüfungsordnung der <strong>Hochschule</strong> zu<br />
entnehmen. Wurde ein externer Korrektor vom Prüfungsausschuss benannt, so hat dieser spätestens acht Wochen nach<br />
Abgabe der Arbeit sein Gutachten und seine Note ein<strong>zur</strong>eichen. Die Überwachung dieser Frist obliegt dem Erstbetreuer.<br />
Sollte diese Frist verstreichen so wird dies vom Erstbetreuer dem Fakultätsprüfungsausschuss angezeigt. Dieser bestimmt<br />
auf Vorschlag des Erstbetreuers kurzfristig einen alternativen Zweitkorrektor aus der Fakultät.<br />
10. Schriftverkehr<br />
Schriftverkehr mit Dritten, der in Zusammenhang mit der <strong>Thesis</strong> steht, muss vor Versendung auf Verlangen dem/der<br />
Erstbetreuer/in vorgelegt werden.<br />
11. Kosten<br />
Eine Kostenerstattung an die Kandidaten/Kandidatinnen für Aufwendungen im Zusammenhang mit der <strong>Thesis</strong> kann nicht<br />
gewährt werden. Durch Dritte verursachte Aufwendungen sind von diesen zu erstatten. Bei der Inanspruchnahme von<br />
<strong>Hochschule</strong>inrichtungen zum Vorteil Dritter sind die geltenden Vorschriften anzuwenden.<br />
12. Gültigkeit<br />
Diese Ausführungsbestimmungen treten mit Beschluss des SPA-DMM und des Fakultätsrates DM in Kraft, ergänzt und<br />
angepasst am 29.03.06, am 02.07.2008 (Vertraulichkeit) und am 06.05.2009 (Korrektur) und am 23.03.2011 (Abgabe der<br />
Anmeldung und der <strong>Thesis</strong> im Dekanat)<br />
Prof. Dr. Dirk Eisenbiegler<br />
Dekan Fakultät DM