Magazin 196401
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marken für Kinder<br />
Ein Gesetzentwurf<br />
Don Reg.-Dir. Bönsdl<br />
Erkennungsmarken für KInder. Diese NotwendigkeIl ergIbt<br />
sich aus den traurigen Erfahrungen des letzten Krieges<br />
und vergangener Katastrophen. Doch auch In Friedens·<br />
zelten können sie der Identifizierung von Kindern dienen.<br />
Mit dem 3m 27. November 1963 vom Bundeskabinett verabschiedeten<br />
Entwurf eines Gesetzes über Erkennungsmarken (Erkennungsmarkengesetz)<br />
soll vor allem eine Verpflichtung erfüllt werden, 7.U<br />
der sich die Bundesrepublik durch ihren Beitritt zum IV. Genfer<br />
Abkommen vom 12. August 1949 bekennt. Nach Artikel 24 Abs. 3<br />
dieses dem Schutz der Zivilbevölkerung dienenden Abkommens sollen<br />
sich die an einem Konflikt beteiligten Staaten bemühen, die<br />
notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. damit alle Kinder unter<br />
zwölf Jahren durch Erkennungsmarken oder auI irgendeine andere<br />
Weise identifiziert werden können.<br />
Die Bundesrepublik ist nicht das erste Land, das an die Einlösung<br />
dieser Verpflichtung geht. Schon im Jahre 1955 hat Belgien durch<br />
eine Königliche Verordnung Erkennungsmarken eingeführt. Sie<br />
werden obligatorisch für alle Kinder unter zwölf Jahren ausgegeben<br />
und sind auf Anordnung des Innenministers von den Sorgeberechtigten<br />
den Kindern anzulegen. In Schweden, das wie auf den<br />
meisten Gebieten der Vorsorge für den Schutz der Zivilbevölkerung<br />
.wch hier beispielhaft ist, werden in diesen Wochen die ersten<br />
Erkennungsmarken an kleine Kinder ausgegeben. Dort begnügt<br />
man sich mit einer Verpflichtung zum Empfang der Marken tur<br />
aUe nach dem 1. Januar 1960 gehorenen Kinder, während Ältere sie<br />
freiwillig erwerben können. Auch andere Staaten beschäftigen<br />
sich seit längerem mit den Problemen der Einführung VOn Erkennungsmarken<br />
für kleine Kinder.<br />
Die Notwendigkeit für diese humanitäre Vorsorge ergibt sich für<br />
die Bundesrepublik in besonderem Maße aus den traurigen Erft;thrungen<br />
des zweiten Weltkriegs. In den damaligen Kriegswirren<br />
gingen viele Tausende von kleinen Kindern der verschiedensten<br />
Nationalität ihren Eltern verloren und konnten ihnen zum großen<br />
Teil erst nach Jahren banger Sorge und Ungewißheit und mit<br />
großen Bemühungen der Kindersuchdienste wieder zurückgegeben<br />
werden.<br />
Darüber hinaus lehren die Erfahrungen bei großen Friedens·<br />
katastrophen, von denen leider auch die Bundesrepublik nicht<br />
verschont bleibt, wie die kürzliche Flutkatastrophe im Nordsee·<br />
küstengebiet zeigt, den Wert der sofortigen Möglichkeit, die Person<br />
eines hilflos aufgefundenen kleinen Kindes festzustellen und es<br />
möglichst umgehend zu seinen Angehörigen zurückzubringen. Die<br />
Erkennungsmarke soll also in allen Nolfäll n, in denen nach den<br />
Umständen eine ungewollte Trennung kleiner Kinder von ihren<br />
nächsten Angehörigen zu befürchten ist, getragen werden. Dcr Entwurf<br />
macht das Anlegen der Marke nicht von einer besonderen<br />
behördlichen Anordnung abhängig. deren Nichtberolgen mit Strafe<br />
oder Geldbuße bedroht wäre. Gleichwohl wird anzunehmen sein,<br />
daß eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen würde. wenn die<br />
Umstände das Tragen der Erkennungsmarken zu erford rn scheinen.<br />
Die für die Bundesrepublik vorgesehenen Erkennungsmarken sollen<br />
nach dem derzeitigen Stand der technischen Untersuchungen<br />
aus einer kleinen Platte bestehen, die aus einem besonders widerstandsfähigen<br />
Stahl hergestellt wird und an einem Kettchen aus<br />
dem gleichen Material um den Hals getragen wird. Dabei ist die<br />
Länge des Kettchens so zu bemessen. daß Unglücksfälle durch das<br />
Tragen der Marke vor allem bei Säuglingen und Kleinkindern<br />
unbedingt vermieden werden.<br />
Die zur Feststel1ung der Person des Kindes erforderlichen Angaben<br />
(Name, Geburtstag und Geburtsort) sowie Name und Anschrift<br />
eines Sorgeberechtigten sollen auf photogrDphischem Wege auf ein<br />
besonders vorbereitetes Aluminiumplättchen übertragen und dieses<br />
auf die Marke aufgeklebt werden. Dabei müssen sowohl das<br />
Aluminiumplättchen als auch. die Angaben Duf ihm und der verwendete<br />
Klebstoff von entsprechender Widerstandsfähigkeit gegen<br />
Hitze, Korrosion und mechanische Abnutzung sein wie die Marke<br />
selbst.<br />
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