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Freitag, 24.05.2013 Ausgabe 21/2013 - Verbandsgemeinde ...

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Guntersblum - 4 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>21</strong>/<strong>2013</strong><br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Guntersblum<br />

Amtlicher Teil<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Sitzung des<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>rates Guntersblum<br />

Am Montag, 27. Mai <strong>2013</strong>, findet um 19:00 Uhr eine Sitzung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates<br />

Guntersblum im Rathaus Guntersblum - Ratssaal<br />

im Obergeschoss statt.<br />

Tagesordnung<br />

Öffentliche Sitzung<br />

1 Nachwahl zum Schulträgerausschuss<br />

2 Auftragsvergabe Wartungsvertrag Grundschule Guntersblum<br />

3 Auftragsvergaben Sanierung Grundschule Guntersblum <strong>2013</strong><br />

4 Installation einer Frischwasserstation Schulturnhalle Guntersblum<br />

Installation einer Frischwasserstation<br />

5 Installation einer Frischwasserstation Schulturnhalle Guntersblum<br />

Wasserschaden Heizzentrale infolge der Sanierungsmaßnahmen<br />

6 Anbau Grundschule Dolgesheim - Vergabe Statik<br />

7 Ersatzbeschaffung von Mobiliar für die Carl-Küstner-Grundschule<br />

Guntersblum<br />

8 Sachstandsbericht zur Verwaltungsreform<br />

9 Mitteilungen der Verwaltung<br />

10 Anfragen von Ratsmitgliedern<br />

Nichtöffentliche Sitzung<br />

11 Mitteilungen der Verwaltung<br />

12 Anfragen von Ratsmitgliedern<br />

Guntersblum, den 17.05.<strong>2013</strong><br />

gez.: Stork, Bürgermeister<br />

Sonstige amtliche Mitteilungen<br />

Vorverlegung des<br />

Annahmeschlusses<br />

für das Amtsblatt der KW 22<br />

Wegen Fronleichnam muss eine Vorverlegung<br />

des Annahmeschlusses erfolgen.<br />

Bitte senden Sie Ihre Manuskripte für die<br />

<strong>Ausgabe</strong> der KW 22<br />

bis <strong>Freitag</strong>, den <strong>24.05.<strong>2013</strong></strong>,<br />

11.00 Uhr.<br />

Zu spät eingegangene Manuskripte<br />

können nicht mehr bearbeitet werden.<br />

Der Hund gehört an die Leine<br />

In der letzten Zeit erhält das Ordnungsamt vermehrt Beschwerden<br />

darüber, dass immer noch einige Hundehalter ihren Vierbeiner ohne<br />

Leine ausführen.<br />

Wir möchten daran erinnern, dass die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

Guntersblum eine Verordnung über das Halten von Hunden zur Aufrechterhaltung<br />

der Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen,<br />

in öffentlichen Anlagen und auf Feld-, Forst- und Wirtschaftswegen<br />

erlassen hat. Diese Verordnung besagt, dass alle Hunde grundsätzlich<br />

anzuleinen sind.<br />

Außerhalb der Bebauung dürfen Sie Ihren Hund von der Leine nehmen.<br />

Sie müssen jedoch Ihren Hund sofort und unaufgefordert anleinen,<br />

sollten sich Passanten nähern.<br />

Außerdem ist in der Verordnung festgelegt, dass der Hundehalter,<br />

sofern sein Hund öffentliche Anlagen, Plätze und Gehflächen von<br />

öffentlichen Straßen verunreinigt, diese sofort und unaufgefordert<br />

zu entfernen hat.<br />

Zuwiderhandlungen sind eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit<br />

einer Geldbuße bis zu 5.000,00 EUR (fünftausend Euro) geahndet<br />

werden.<br />

Wir bitten dies zu beachten, da in künftigen Fällen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren<br />

eingeleitet werden muß.<br />

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Gefahrenabwehrverordnung<br />

für das Halten von gefährlichen Hunden<br />

folgendes regelt:<br />

Gefährliche Hunde im Sinne der Verordnung sind Hunde, die der<br />

Rasse Pit Bull Terrier, American-Staffordshire-Terrier und Staffordshire<br />

Bullterrier angehören.<br />

Aber auch ein Hund,<br />

- der sich als bissig erwiesen hat oder<br />

- Vieh hetzt oder reißt,<br />

- der in aggressiver Weise Menschen anspringt,<br />

- der über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft,<br />

Angriffslust, Schärfe oder andere Wirkung vergleichbar Eigenschaften<br />

entwickelt ist ein gefährlicher Hund, im Sinne der<br />

Gefahrenabwehrverordnung, gleich welcher Rasse er angehört.<br />

Diese Hunde sind beim Ordnungsamt anzuzeigen, Formulare hält das<br />

Ordnungsamt bereit.<br />

Der Hundehalter erhält eine Erlaubnis zum Halten eines solchen Hundes<br />

unter der Voraussetzung, dass der Hundehalter die persönliche<br />

Voraussetzung besitzt, mit dem Hund einen entsprechenden Sachkundennachweis<br />

vorlegt und belegt, warum er einen Hund im Sinne<br />

der Verordnung hält. Des Weiteren ist der Hund mit einem<br />

elektronisch lesbaren Chip dauerhaft und unverwechselbar zu kennzeichnen.<br />

Das Ordnungsamt - Frau Belzer - gibt hierzu gerne nähere Auskünfte<br />

unter der Tel.: 06249/902 106.<br />

Behördengänge schnell<br />

und sicher online erledigen<br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum startet Online-<br />

Bürgerdienste mit dem neuen Personalausweis<br />

Der Startschuss für die Bereitstellung der Online-Bürgerdienste mit<br />

dem neuen Personalausweis in Rheinland-Pfalz ist am <strong>21</strong>. November<br />

2012 gefallen. Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum bietet Ihren<br />

Bürgerinnen und Bürgern mit neuem Personalausweis bzw. elektronischem<br />

Aufenthaltstitel nunmehr vielfältige Anwendungsmöglichkeiten<br />

für die Online-Ausweisfunktion.<br />

Behördenleistungen können ohne Gang zum Amt vollständig elektronisch<br />

abgerufen werden. Hinzu kommt, dass die Bearbeitung durch die<br />

medienbruchfreie Weiterleitung an die Fachämter beschleunigt wird.<br />

Zur bequemen Abwicklung von Verwaltungsleistungen können über<br />

www.vg-guntersblum.de sowie über das landesweite kommunale<br />

Behördenportal rlpDirekt (www.rlpdirekt.de) die folgenden Dienste<br />

online genutzt werden:<br />

- Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses - vorerst nur<br />

der Belegart „N“ (für private Zwecke) - ,<br />

- Antrag auf Übermittlung einer Meldebescheinigung,<br />

- Antrag auf Übermittlung einer Aufenthaltsbescheinigung,<br />

- Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,<br />

- Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre,<br />

- Antrag auf Ausstellung einer Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts-<br />

und Sterbeurkunde,<br />

- Voranmeldung der Eheschließung beim Standesamt.<br />

Sofern die Antragsteller im Besitz eines neuen Personalausweises mit<br />

„eID-Funktionalität“ sind und über die technischen Voraussetzungen<br />

(Kartenlesegerät) verfügen, können im Rahmen des Online-Antragsverfahrens<br />

die zur Identitätsprüfung erforderlichen Daten aus dem<br />

Personalausweis ausgelesen und in die Antragsmasken übernommen<br />

werden.<br />

Die Bürgerinnen und Bürger sparen Zeit und Geld und können sich<br />

darauf verlassen, dass ihre persönlichen Daten auch im Internet sicher<br />

sind.

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