Freitag, 24.05.2013 Ausgabe 21/2013 - Verbandsgemeinde ...
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Guntersblum - 4 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>21</strong>/<strong>2013</strong><br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
Guntersblum<br />
Amtlicher Teil<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Sitzung des<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>rates Guntersblum<br />
Am Montag, 27. Mai <strong>2013</strong>, findet um 19:00 Uhr eine Sitzung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates<br />
Guntersblum im Rathaus Guntersblum - Ratssaal<br />
im Obergeschoss statt.<br />
Tagesordnung<br />
Öffentliche Sitzung<br />
1 Nachwahl zum Schulträgerausschuss<br />
2 Auftragsvergabe Wartungsvertrag Grundschule Guntersblum<br />
3 Auftragsvergaben Sanierung Grundschule Guntersblum <strong>2013</strong><br />
4 Installation einer Frischwasserstation Schulturnhalle Guntersblum<br />
Installation einer Frischwasserstation<br />
5 Installation einer Frischwasserstation Schulturnhalle Guntersblum<br />
Wasserschaden Heizzentrale infolge der Sanierungsmaßnahmen<br />
6 Anbau Grundschule Dolgesheim - Vergabe Statik<br />
7 Ersatzbeschaffung von Mobiliar für die Carl-Küstner-Grundschule<br />
Guntersblum<br />
8 Sachstandsbericht zur Verwaltungsreform<br />
9 Mitteilungen der Verwaltung<br />
10 Anfragen von Ratsmitgliedern<br />
Nichtöffentliche Sitzung<br />
11 Mitteilungen der Verwaltung<br />
12 Anfragen von Ratsmitgliedern<br />
Guntersblum, den 17.05.<strong>2013</strong><br />
gez.: Stork, Bürgermeister<br />
Sonstige amtliche Mitteilungen<br />
Vorverlegung des<br />
Annahmeschlusses<br />
für das Amtsblatt der KW 22<br />
Wegen Fronleichnam muss eine Vorverlegung<br />
des Annahmeschlusses erfolgen.<br />
Bitte senden Sie Ihre Manuskripte für die<br />
<strong>Ausgabe</strong> der KW 22<br />
bis <strong>Freitag</strong>, den <strong>24.05.<strong>2013</strong></strong>,<br />
11.00 Uhr.<br />
Zu spät eingegangene Manuskripte<br />
können nicht mehr bearbeitet werden.<br />
Der Hund gehört an die Leine<br />
In der letzten Zeit erhält das Ordnungsamt vermehrt Beschwerden<br />
darüber, dass immer noch einige Hundehalter ihren Vierbeiner ohne<br />
Leine ausführen.<br />
Wir möchten daran erinnern, dass die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
Guntersblum eine Verordnung über das Halten von Hunden zur Aufrechterhaltung<br />
der Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen,<br />
in öffentlichen Anlagen und auf Feld-, Forst- und Wirtschaftswegen<br />
erlassen hat. Diese Verordnung besagt, dass alle Hunde grundsätzlich<br />
anzuleinen sind.<br />
Außerhalb der Bebauung dürfen Sie Ihren Hund von der Leine nehmen.<br />
Sie müssen jedoch Ihren Hund sofort und unaufgefordert anleinen,<br />
sollten sich Passanten nähern.<br />
Außerdem ist in der Verordnung festgelegt, dass der Hundehalter,<br />
sofern sein Hund öffentliche Anlagen, Plätze und Gehflächen von<br />
öffentlichen Straßen verunreinigt, diese sofort und unaufgefordert<br />
zu entfernen hat.<br />
Zuwiderhandlungen sind eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit<br />
einer Geldbuße bis zu 5.000,00 EUR (fünftausend Euro) geahndet<br />
werden.<br />
Wir bitten dies zu beachten, da in künftigen Fällen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren<br />
eingeleitet werden muß.<br />
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Gefahrenabwehrverordnung<br />
für das Halten von gefährlichen Hunden<br />
folgendes regelt:<br />
Gefährliche Hunde im Sinne der Verordnung sind Hunde, die der<br />
Rasse Pit Bull Terrier, American-Staffordshire-Terrier und Staffordshire<br />
Bullterrier angehören.<br />
Aber auch ein Hund,<br />
- der sich als bissig erwiesen hat oder<br />
- Vieh hetzt oder reißt,<br />
- der in aggressiver Weise Menschen anspringt,<br />
- der über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft,<br />
Angriffslust, Schärfe oder andere Wirkung vergleichbar Eigenschaften<br />
entwickelt ist ein gefährlicher Hund, im Sinne der<br />
Gefahrenabwehrverordnung, gleich welcher Rasse er angehört.<br />
Diese Hunde sind beim Ordnungsamt anzuzeigen, Formulare hält das<br />
Ordnungsamt bereit.<br />
Der Hundehalter erhält eine Erlaubnis zum Halten eines solchen Hundes<br />
unter der Voraussetzung, dass der Hundehalter die persönliche<br />
Voraussetzung besitzt, mit dem Hund einen entsprechenden Sachkundennachweis<br />
vorlegt und belegt, warum er einen Hund im Sinne<br />
der Verordnung hält. Des Weiteren ist der Hund mit einem<br />
elektronisch lesbaren Chip dauerhaft und unverwechselbar zu kennzeichnen.<br />
Das Ordnungsamt - Frau Belzer - gibt hierzu gerne nähere Auskünfte<br />
unter der Tel.: 06249/902 106.<br />
Behördengänge schnell<br />
und sicher online erledigen<br />
Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum startet Online-<br />
Bürgerdienste mit dem neuen Personalausweis<br />
Der Startschuss für die Bereitstellung der Online-Bürgerdienste mit<br />
dem neuen Personalausweis in Rheinland-Pfalz ist am <strong>21</strong>. November<br />
2012 gefallen. Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum bietet Ihren<br />
Bürgerinnen und Bürgern mit neuem Personalausweis bzw. elektronischem<br />
Aufenthaltstitel nunmehr vielfältige Anwendungsmöglichkeiten<br />
für die Online-Ausweisfunktion.<br />
Behördenleistungen können ohne Gang zum Amt vollständig elektronisch<br />
abgerufen werden. Hinzu kommt, dass die Bearbeitung durch die<br />
medienbruchfreie Weiterleitung an die Fachämter beschleunigt wird.<br />
Zur bequemen Abwicklung von Verwaltungsleistungen können über<br />
www.vg-guntersblum.de sowie über das landesweite kommunale<br />
Behördenportal rlpDirekt (www.rlpdirekt.de) die folgenden Dienste<br />
online genutzt werden:<br />
- Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses - vorerst nur<br />
der Belegart „N“ (für private Zwecke) - ,<br />
- Antrag auf Übermittlung einer Meldebescheinigung,<br />
- Antrag auf Übermittlung einer Aufenthaltsbescheinigung,<br />
- Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,<br />
- Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre,<br />
- Antrag auf Ausstellung einer Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts-<br />
und Sterbeurkunde,<br />
- Voranmeldung der Eheschließung beim Standesamt.<br />
Sofern die Antragsteller im Besitz eines neuen Personalausweises mit<br />
„eID-Funktionalität“ sind und über die technischen Voraussetzungen<br />
(Kartenlesegerät) verfügen, können im Rahmen des Online-Antragsverfahrens<br />
die zur Identitätsprüfung erforderlichen Daten aus dem<br />
Personalausweis ausgelesen und in die Antragsmasken übernommen<br />
werden.<br />
Die Bürgerinnen und Bürger sparen Zeit und Geld und können sich<br />
darauf verlassen, dass ihre persönlichen Daten auch im Internet sicher<br />
sind.