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in Lübbecke - Stadtgespraech Luebbecke

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Seite 14<br />

Rechtsfragen des Alltags / Klarstellung durch BAG<br />

Bestimmtheit e<strong>in</strong>er<br />

ordentlichen Kündigung<br />

E<strong>in</strong>e Kündigung muss bestimmt<br />

und unmissverständlich erklärt<br />

werden. Der Empfänger e<strong>in</strong>er<br />

ordentlichen Kündigungserklärung<br />

muss erkennen können,<br />

wann das Arbeitsverhältnis<br />

enden soll. Regelmäßig genügt<br />

hierfür die Angabe des<br />

Kündigungsterm<strong>in</strong>s oder der<br />

Kündigungsfrist. Ausreichend<br />

ist aber auch e<strong>in</strong> H<strong>in</strong>weis auf<br />

die maßgeblichen gesetzlichen<br />

Fristenregelungen, wenn der<br />

Erklärungsempfänger hierdurch<br />

unschwer ermitteln kann, zu<br />

welchem Term<strong>in</strong> das Arbeitsverhältnis<br />

enden soll.<br />

Diese Klarstellung traf das Bundesarbeitsgericht<br />

(BAG) im Fall<br />

e<strong>in</strong>er Industriekauffrau. Als über<br />

das Vermögen ihres Arbeitgebers<br />

das Insolvenzverfahren eröffnet<br />

wurde, kündigte ihr der<br />

Insolvenzverwalter am 3. Mai<br />

2013 das Arbeitsverhältnis ordentlich<br />

„zum nächstmöglichen<br />

Zeitpunkt“. Das Kündigungsschreiben<br />

führte im Weiteren<br />

aus, welche Kündigungsfristen<br />

sich aus § 622 BGB ergeben und<br />

dass § 113 InsO e<strong>in</strong>e Begrenzung<br />

der gesetzlichen, tariflichen<br />

oder arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist<br />

auf drei Monate<br />

bewirke, sofern sich e<strong>in</strong>e längere<br />

Frist ergebe. Mit ihrer Klage<br />

wendet sich die Arbeitnehmer<strong>in</strong><br />

gegen die Kündigung.<br />

Die Vor<strong>in</strong>stanzen haben der<br />

Klage stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht<br />

hat angenommen,<br />

die Kündigungserklärung<br />

sei bereits unbestimmt. Die<br />

Revision des Insolvenzverwalters<br />

hatte vor dem BAG Erfolg.<br />

Die Klage ist unbegründet. Das<br />

Arbeitsverhältnis hat mit Ablauf<br />

des 31. August 2010 geendet.<br />

Die Kündigungserklärung<br />

ist ausreichend bestimmt. Die<br />

Arbeitnehmer<strong>in</strong> konnte dem<br />

Kündigungsschreiben unter Berücksichtigung<br />

ihrer Betriebszugehörigkeit<br />

entnehmen, dass<br />

§ 113 InsO zu e<strong>in</strong>er Begrenzung<br />

der Kündigungsfrist auf drei<br />

Monate führt, ihr Arbeitsverhältnis<br />

also zum 31. August 2010<br />

enden sollte. Die Kündigung ist<br />

auch nicht aus anderen Gründen<br />

unwirksam (BAG, Urteil vom<br />

20.06.2013 - 6 AZR 805/11).<br />

Daniel Hartmann,<br />

Rechtsanwalt<br />

<strong>in</strong> der Anwalts- und<br />

Steuerberaterkanzlei<br />

ARNING SCHRÖDER HUCKE,<br />

<strong>Lübbecke</strong><br />

Ensemble Espelkamp: „Me<strong>in</strong> Freund Harvey“<br />

Weißen Hasen gesehen?<br />

Haben Sie schon e<strong>in</strong>mal e<strong>in</strong>en<br />

über zwei Meter großen weißen<br />

Hasen gesehen? Viktoria Siemon<br />

und ihre Tochter Mirja auch<br />

nicht. Die beiden s<strong>in</strong>d verzweifelt,<br />

hat doch dieser Hase den<br />

Namen Harvey und ist der beste<br />

Freund von Elmar P. Dauks, Viktorias<br />

Bruder. Harvey und Elmar<br />

s<strong>in</strong>d unzertrennlich.. Das Problem<br />

– Viktoria und Mirja wohnen<br />

bei Elmar und müssen daher auch<br />

mit dem Hasen leben...<br />

Die Komödie von Mary Chase<br />

wird im Theater Espelkamp am<br />

8., 9., 10. November und Silvester,<br />

am 31. Dezember 2013, aufgeführt.<br />

E<strong>in</strong>trittskarten gibt es im Kulturbüro<br />

Espelkamp (Bürgerhaus<br />

am Wilhelm-Kern-Platz 14), unter<br />

05772 / 562-185 oder onl<strong>in</strong>e<br />

über www.theater-espelkamp.<br />

de.

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