Beschlussvorlage 2013/0226 zum Bebauungsplan Nr 94 j der ... - Marl
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SV Satzungsbeschluss des bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. <strong>94</strong> j Seite 4 von 24<br />
Beschlussvorschlag<br />
I. Kenntnisnahme des Ergebnisses <strong>der</strong> frühzeitigen Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit gemäß § 3<br />
Abs. 1 BauGB<br />
Es gab keine Anregungen und Hinweise. Das Ergebnis <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit,<br />
die in <strong>der</strong> Zeit vom 28.03.2011 bis 11.04.2011 durchgeführt wurde, wird zur Kenntnis genommen.<br />
II. Prüfung <strong>der</strong> vorgebrachten Anregungen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und gemäß § 2<br />
Abs. 4 BauGB <strong>zum</strong> Umfang <strong>der</strong> Umweltprüfung<br />
Infracor Site Services - Logistik Ruhr Nord, Fernleitungsbetrieb – Schreiben vom<br />
17.03. 2011 und 24. 03. 2011 Anlage 1<br />
Die Anregung, den Fernleitungsverlauf 36 DN 150, DN 300 und 27 im <strong>Bebauungsplan</strong><br />
entsprechend dem beigefügten Lageplan darzustellen und das in dem 10 m breiten Leitungsschutzstreifen<br />
keine Anpflanzungen vorgenommen werden dürfen, wird berücksichtigt.<br />
Die Leitungsverläufe werden im <strong>Bebauungsplan</strong> nachrichtlich dargestellt. Die Schutzstreifen<br />
werden gehölzfrei gehalten und als gehölzfreie Saumzone entwickelt. Eine Ausweisung<br />
des Schutzstreifens als Ansiedlungsfläche für geschützte Tierarten ist nicht mehr<br />
vorgesehen. Im Grünordnungsplan wird in <strong>der</strong> Maßnahmenbeschreibung eine entsprechende<br />
textliche Ergänzung vorgenommen. Die Gehölzeingrünung wird nach Norden (vgl.<br />
Maßnahme <strong>Nr</strong>. 9 im Grünordnungsplan) verschoben, um weiterhin eine Gehölzeingrünung<br />
zu gewährleisten. In <strong>der</strong> Eingriffsbilanz ergibt sich keine Verän<strong>der</strong>ung.<br />
Bezirksregierung Arnsberg , Abt. 6 Bergbau und Energie – Schreiben vom<br />
28.03.2011 Anlage 2<br />
Die Hinweise zu den erteilten Erlaubnisfel<strong>der</strong>n und zu angrenzenden Bergbaualtlastenverdachtflächen<br />
im Umfeld sowie die Hinweise zur Klärung zukünftiger bergbaulicher Tätigkeiten<br />
und mögliche Beeinträchtigungen durch Altstandorte (Kreis Recklinghausen), werden<br />
zur Kenntnis genommen.<br />
Die Hinweise werden berücksichtigt. Der Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es ist als<br />
Bereich unter dem <strong>der</strong> Bergbau umgeht gekennzeichnet. Der in <strong>der</strong> Stellungnahme genannte<br />
Sachverhalt über die erteilten Bergrechte wird in die Begründung <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong><br />
aufgenommen.<br />
In einer ergänzenden Stellungnahme des Kreises vom 15.09.2011 wird festgestellt, dass<br />
aus Sicht <strong>der</strong> „Unteren Bodenschutzbehörde“ keine Bedenken bestehen.<br />
Amprion GmbH – Schreiben vom 22.03.2011 Anlage 3<br />
Das innerhalb bzw. in unmittelbarer Nähe <strong>der</strong> externen Kompensationsflächen Hochspannungsfreileitungen<br />
<strong>der</strong> Amprion GmbH verlaufen und somit Hinweise <strong>zum</strong> Schutz zu beachten<br />
sind, wird zur Kenntnis genommen.<br />
Externe Kompensationsmaßnahme <strong>Nr</strong>. 2 (Waldaufforstung):<br />
Die Fläche befindet sich außerhalb des Schutzstreifens <strong>der</strong> 380 KV - Hochspannungsleitung.<br />
Externe Kompensationsmaßnahme <strong>Nr</strong>. 3 (Waldaufforstung):<br />
Im Grünordnungsplan wird in <strong>der</strong> Maßnahmenbeschreibung eine textliche Ergänzung vorgenommen,<br />
dass im Schutzstreifenbereich nur eine maximale Wuchshöhe von 15 m und<br />
in <strong>der</strong> kreisförmigen Mastfreihaltefläche nur eine Einsaat von Wildrasen zulässig ist. Es<br />
wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen <strong>der</strong> Ausführungsplanung eine Abstimmung <strong>der</strong><br />
konkreten Maßnahmen erfolgt.