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Sommersemester 2013 - Goethe-Universität

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12. Allgemeine und besondere Nutzungs-Auflagen:<br />

11<br />

• Den Anweisungen des Lehr-, Aufsichts-, u. technischen Personals ist Folge zu<br />

leisten. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von Veranstaltungen führen,<br />

bzw. mit Hausverbot belegt werden.<br />

• Der Zugang zum Hallenbereich erfolgt grundsätzlich über den Haupteingang<br />

(Foyer), der Zutritt durch die Fluchttüren ist nicht gestattet.<br />

• Bitte den Aushang HALLENSCHUHREGELUNG beachten!<br />

• In den Gebäuden des ZfH ist das Rauchen verboten!<br />

In den Schulen gilt absolutes Rauchverbot (auch für das ganze Gelände!).<br />

• Die Nachweispflicht für die ZUGANGSBERECHTIGUNG liegt grundsätzlich bei<br />

den Teilnehmern.<br />

• Im Fitnessraum (Halle 5) gilt eine spezielle KRAFTRAUMORDNUNG (siehe<br />

Aushang!):<br />

Aus hygienischen Gründen ist der direkte Hautkontakt mit Sitz-, Liege- und Anlehnflächen<br />

zu vermeiden (angemessene Trainingskleidung).<br />

Als Unterlage muss immer ein ausreichend großes Handtuch benutzt werden.<br />

Der Verzehr von Speisen ist nicht erlaubt.<br />

• Inlineskating, Rollhockey, Einradfahren: AUFLAGEN HALLE 1<br />

Schutzausrüstung ist Pflicht! Nur einwandfreies Gerät mit sauberen Rollen ist<br />

zugelassen. Keine schwarzen Rollen, keine abfärbenden Stopper. Holz- u. Fiberglasschläger<br />

müssen umwickelt sein.

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