Sommersemester 2013 - Goethe-Universität
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12. Allgemeine und besondere Nutzungs-Auflagen:<br />
11<br />
• Den Anweisungen des Lehr-, Aufsichts-, u. technischen Personals ist Folge zu<br />
leisten. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von Veranstaltungen führen,<br />
bzw. mit Hausverbot belegt werden.<br />
• Der Zugang zum Hallenbereich erfolgt grundsätzlich über den Haupteingang<br />
(Foyer), der Zutritt durch die Fluchttüren ist nicht gestattet.<br />
• Bitte den Aushang HALLENSCHUHREGELUNG beachten!<br />
• In den Gebäuden des ZfH ist das Rauchen verboten!<br />
In den Schulen gilt absolutes Rauchverbot (auch für das ganze Gelände!).<br />
• Die Nachweispflicht für die ZUGANGSBERECHTIGUNG liegt grundsätzlich bei<br />
den Teilnehmern.<br />
• Im Fitnessraum (Halle 5) gilt eine spezielle KRAFTRAUMORDNUNG (siehe<br />
Aushang!):<br />
Aus hygienischen Gründen ist der direkte Hautkontakt mit Sitz-, Liege- und Anlehnflächen<br />
zu vermeiden (angemessene Trainingskleidung).<br />
Als Unterlage muss immer ein ausreichend großes Handtuch benutzt werden.<br />
Der Verzehr von Speisen ist nicht erlaubt.<br />
• Inlineskating, Rollhockey, Einradfahren: AUFLAGEN HALLE 1<br />
Schutzausrüstung ist Pflicht! Nur einwandfreies Gerät mit sauberen Rollen ist<br />
zugelassen. Keine schwarzen Rollen, keine abfärbenden Stopper. Holz- u. Fiberglasschläger<br />
müssen umwickelt sein.