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„GG – aktuell“ Schuljahr 2013 – 2014 - Gutenberg Gymnasium Mainz

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14. Information über den Leistungsstand Ihres Kindes<br />

28<br />

Im Sinne des gemeinsamen Erziehungsauftrags von Schule und Elternhaus bitten wir Sie<br />

eindringlich, sich rechtzeitig, regelmäßig und genau über den Leistungsstand Ihrer Kinder zu<br />

informieren und uns Gelegenheit zu geben, Sie zum richtigen Zeitpunkt zu beraten.<br />

Über die regelmäßigen wöchentlichen Lehrersprechstunden werden Sie demnächst über den<br />

„newsletter“ informiert, da sich der Stundenplan erst konsolidieren muss. Bis dahin können Sie<br />

jederzeit über das Sekretariat oder noch direkter über Ihr Kind einen Sprechtermin mit dem<br />

Lehrer vereinbaren.<br />

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass jeweils vier Wochen vor Ausgabe der Zeugnisse keine<br />

Auskünfte über Zeugnisnoten mehr erteilt werden dürfen. Dafür haben Sie sonst wöchentlich<br />

die Möglichkeit, den Klassenleiter und alle Fachlehrer Ihrer Kinder in Sprechstunden nach<br />

Vorabsprache zu besuchen.<br />

Sollten sich nach dem Halbjahreszeugnis und den darin gegebenen Bemerkungen weitere<br />

Leistungsverschlechterungen ergeben, die zu einer Versetzungsgefährdung führen, werden<br />

Sie darüber eine schriftliche Mahnung erhalten. Darin werden Sie mit Ihrem Kind gebeten,<br />

umgehend Kontakt zu dem Fachlehrer aufzunehmen. Gleichzeitig weisen wir in dem<br />

Mahnschreiben auf §71 ÜSchO (Versetzung in besonderen Fällen) hin.<br />

Weitere Hilfen: Verlangen Sie von Ihren Kindern nicht nur regelmäßig Auskunft über die<br />

Ergebnisse der schriftlichen Klassenarbeiten, sondern lassen Sie sich auch über mündliche<br />

Noten, die allen Schülern zeitnah bekannt gegeben werden, unterrichten. Basis dafür ist<br />

generell ein enges Vertrauensverhältnis zu Ihrem Kind, um jederzeit über erzielte Leistungen<br />

unterrichtet zu sein. In den unteren Klassen ist es übliche Praxis, dass Klassenarbeiten<br />

generell zu unterschreiben sind, so dass die Fachlehrer eine Gewähr haben, dass Ihnen die<br />

Noten bekannt sind. Bitte sprechen Sie in den Elternabenden offen darüber, bis in welche<br />

Klassenstufen Sie dieses Vorgehen in Absprache mit den jeweiligen Fachlehrern durchführen<br />

wollen.<br />

Wodurch, wie und wann kann ich als Eltern regelmäßigen Einblick in den<br />

Leistungsstand und das Verhalten meines Kindes im Laufe eines<br />

<strong>Schuljahr</strong>es erhalten ?<br />

Regelmäßiger Einblick in den schriftlichen Leistungsstand<br />

Kenntnisnahme der Ergebnisse der Klassenarbeiten für Eltern<br />

durch Ausgabe der Arbeit an den Schüler nach Hause / durch Kommentare zur Notenbegründung / durch<br />

Notenspiegel der Klasse als Vergleichsgröße / durch verbindliche Verbesserungen im Arbeitsheft<br />

(Anzahl der schriftlichen Leistungsnachweise pro Fach zu <strong>Schuljahr</strong>esbeginn in <strong>„GG</strong> <strong>aktuell“</strong> veröffentlicht)<br />

Unterschriften der Erziehungsberechtigten als Kontrolle einer Kenntnisnahme im Sinne des<br />

gemeinsamen Erziehungsauftrags (Absprachen je nach Altersstufe/Fachkollege: in Elternversammlung / mit<br />

Fachkollegen)<br />

oft unter der Note auch schriftliche Info über mündliche Epochalnote<br />

oft dort auch Gesprächsangebot des Lehrers notiert<br />

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