„GG – aktuell“ Schuljahr 2013 – 2014 - Gutenberg Gymnasium Mainz
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14. Information über den Leistungsstand Ihres Kindes<br />
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Im Sinne des gemeinsamen Erziehungsauftrags von Schule und Elternhaus bitten wir Sie<br />
eindringlich, sich rechtzeitig, regelmäßig und genau über den Leistungsstand Ihrer Kinder zu<br />
informieren und uns Gelegenheit zu geben, Sie zum richtigen Zeitpunkt zu beraten.<br />
Über die regelmäßigen wöchentlichen Lehrersprechstunden werden Sie demnächst über den<br />
„newsletter“ informiert, da sich der Stundenplan erst konsolidieren muss. Bis dahin können Sie<br />
jederzeit über das Sekretariat oder noch direkter über Ihr Kind einen Sprechtermin mit dem<br />
Lehrer vereinbaren.<br />
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass jeweils vier Wochen vor Ausgabe der Zeugnisse keine<br />
Auskünfte über Zeugnisnoten mehr erteilt werden dürfen. Dafür haben Sie sonst wöchentlich<br />
die Möglichkeit, den Klassenleiter und alle Fachlehrer Ihrer Kinder in Sprechstunden nach<br />
Vorabsprache zu besuchen.<br />
Sollten sich nach dem Halbjahreszeugnis und den darin gegebenen Bemerkungen weitere<br />
Leistungsverschlechterungen ergeben, die zu einer Versetzungsgefährdung führen, werden<br />
Sie darüber eine schriftliche Mahnung erhalten. Darin werden Sie mit Ihrem Kind gebeten,<br />
umgehend Kontakt zu dem Fachlehrer aufzunehmen. Gleichzeitig weisen wir in dem<br />
Mahnschreiben auf §71 ÜSchO (Versetzung in besonderen Fällen) hin.<br />
Weitere Hilfen: Verlangen Sie von Ihren Kindern nicht nur regelmäßig Auskunft über die<br />
Ergebnisse der schriftlichen Klassenarbeiten, sondern lassen Sie sich auch über mündliche<br />
Noten, die allen Schülern zeitnah bekannt gegeben werden, unterrichten. Basis dafür ist<br />
generell ein enges Vertrauensverhältnis zu Ihrem Kind, um jederzeit über erzielte Leistungen<br />
unterrichtet zu sein. In den unteren Klassen ist es übliche Praxis, dass Klassenarbeiten<br />
generell zu unterschreiben sind, so dass die Fachlehrer eine Gewähr haben, dass Ihnen die<br />
Noten bekannt sind. Bitte sprechen Sie in den Elternabenden offen darüber, bis in welche<br />
Klassenstufen Sie dieses Vorgehen in Absprache mit den jeweiligen Fachlehrern durchführen<br />
wollen.<br />
Wodurch, wie und wann kann ich als Eltern regelmäßigen Einblick in den<br />
Leistungsstand und das Verhalten meines Kindes im Laufe eines<br />
<strong>Schuljahr</strong>es erhalten ?<br />
Regelmäßiger Einblick in den schriftlichen Leistungsstand<br />
Kenntnisnahme der Ergebnisse der Klassenarbeiten für Eltern<br />
durch Ausgabe der Arbeit an den Schüler nach Hause / durch Kommentare zur Notenbegründung / durch<br />
Notenspiegel der Klasse als Vergleichsgröße / durch verbindliche Verbesserungen im Arbeitsheft<br />
(Anzahl der schriftlichen Leistungsnachweise pro Fach zu <strong>Schuljahr</strong>esbeginn in <strong>„GG</strong> <strong>aktuell“</strong> veröffentlicht)<br />
Unterschriften der Erziehungsberechtigten als Kontrolle einer Kenntnisnahme im Sinne des<br />
gemeinsamen Erziehungsauftrags (Absprachen je nach Altersstufe/Fachkollege: in Elternversammlung / mit<br />
Fachkollegen)<br />
oft unter der Note auch schriftliche Info über mündliche Epochalnote<br />
oft dort auch Gesprächsangebot des Lehrers notiert<br />
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