PDF-Datei - Landkreis Dahme-Spreewald
PDF-Datei - Landkreis Dahme-Spreewald
PDF-Datei - Landkreis Dahme-Spreewald
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
(3) Der Verbandsvorstand bereitet die Beschlüsse der Verbandsversammlung<br />
vor, soweit es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt.<br />
Ihm obliegen ferner:<br />
a. die Entscheidung über die Übernahme von Bürgschaften, den<br />
Abschluss von Gewährverträgen und die Bestellung anderer<br />
Sicherheiten für Dritte sowie Rechtsgeschäfte, die dem wirtschaftlich<br />
gleichkommen, soweit der Wert des Rechtsgeschäfts 150 TEUR<br />
übersteigt und die Entscheidung nicht in die Zuständigkeit der<br />
Verbandsversammlung fällt,<br />
b. den Abschluss, die Änderung und die Aufhebung von<br />
Grundstücksgeschäften und Vermögensgeschäften, soweit der Wert<br />
des Rechtsgeschäfts 20 TEUR übersteigt und der Abschluss, die<br />
Änderung und die Aufhebung nicht in die Zuständigkeit der<br />
Verbandsversammlung fallen,<br />
c. die Genehmigung von Verträgen des Zweckverbandes oder seiner<br />
Gesellschaften mit Mitgliedern der Verbandsversammlung oder<br />
Bediensteten des Zweckverbandes, soweit der Wert des<br />
Rechtsgeschäftes 10 TEUR übersteigt und die Genehmigung nicht in<br />
die Zuständigkeit der Verbandsversammlung fällt,<br />
d. die Vereinbarung von Ratenzahlung, Stundung und Erlass von<br />
Geldforderungen, deren Wert 50 TEUR übersteigt, soweit die<br />
Vereinbarung nicht in die Zuständigkeit der Verbandsversammlung fällt,<br />
e. die Vorbereitung von Vorschlägen zur Änderung der Satzung<br />
einschließlich der Änderung der Verbandsaufgaben,<br />
f. die Prüfung und Vorbereitung einer Vergrößerung des<br />
Verbandsgebietes durch Aufnahme weiterer Mitglieder.<br />
§ 8<br />
Verbandsvorsteher/Stellvertreter des Verbandsvorstehers<br />
(1) Der Verbandsvorsteher ist hauptamtlich tätig und wird für die Dauer von 8<br />
Jahren von der Verbandsversammlung gewählt. Der Vertreter des<br />
Verbandsvorstehers ist ehrenamtlich tätig und wird ebenfalls für die Dauer<br />
von 8 Jahren von der Verbandsversammlung gewählt. Die Wiederwahl ist<br />
möglich. Die Eingruppierung des Verbandsvorstehers erfolgt auf der<br />
Grundlage der Regelungen des TVöD.<br />
(2) Der Verbandsvorsteher muss in Bezug auf Eignung, Befähigung und fachliche<br />
Leistung die nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften<br />
bestimmten Voraussetzungen erfüllen. Das Auswahlverfahren und die<br />
Stellenbesetzung bestimmen sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen<br />
Bestimmungen.<br />
(3) Der Anstellungsvertrag des von der Verbandsversammlung gewählten<br />
Verbandsvorstehers wird von dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung<br />
im Namen des Zweckverbandes abgeschlossen.<br />
10