Schiedsrichterordnung (SrO) - HVW
Schiedsrichterordnung (SrO) - HVW
Schiedsrichterordnung (SrO) - HVW
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Schiedsrichterordnung</strong> des <strong>HVW</strong><br />
Bei Nichtbeachtung dieser Frist beantragt der Verbandsausschuss Schiedsrichter bei der<br />
zuständigen Rechtsinstanz des <strong>HVW</strong>, die Herausgabe des Schiedsrichterausweises<br />
anzuordnen.<br />
5. Von der Schiedsrichterliste gestrichene Schiedsrichter können ihre Wiederaufnahme erst nach<br />
Ablauf eines Jahres über die zuständige Bezirkskommission Schiedsrichter bei dem<br />
Verbandsausschuss Schiedsrichter beantragen.<br />
<strong>Schiedsrichterordnung</strong> des <strong>HVW</strong> – Fassung vom 10.07.2011 Seite 5