16.01.2014 Aufrufe

Schiedsrichterordnung (SrO) - HVW

Schiedsrichterordnung (SrO) - HVW

Schiedsrichterordnung (SrO) - HVW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Schiedsrichterordnung</strong> des <strong>HVW</strong><br />

Bei Nichtbeachtung dieser Frist beantragt der Verbandsausschuss Schiedsrichter bei der<br />

zuständigen Rechtsinstanz des <strong>HVW</strong>, die Herausgabe des Schiedsrichterausweises<br />

anzuordnen.<br />

5. Von der Schiedsrichterliste gestrichene Schiedsrichter können ihre Wiederaufnahme erst nach<br />

Ablauf eines Jahres über die zuständige Bezirkskommission Schiedsrichter bei dem<br />

Verbandsausschuss Schiedsrichter beantragen.<br />

<strong>Schiedsrichterordnung</strong> des <strong>HVW</strong> – Fassung vom 10.07.2011 Seite 5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!