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Kosten der Unterkunft (pdf, 692.7 KB) - Die Senatorin für Soziales ...

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7<br />

• Schwangere haben bereits ab <strong>der</strong> 12. Schwangerschaftswoche einen Anspruch auf<br />

eine angemessen große Wohnung, wenn die bisherige Wohnung zu klein ist. Zwar<br />

war dies auch schon nach den bisherigen Regelungen nicht ausgeschlossen. <strong>Die</strong><br />

neuen Regelungen stellen dies aber noch deutlicher heraus (Nr. 5. 2 und Nr. 9.1 <strong>der</strong><br />

Weisung).<br />

Des Weiteren enthält die Verwaltungsanweisung unter Nr. 7 eindeutige verfahrenslenkende<br />

Vorgaben, mit denen die Handhabung <strong>der</strong> Einzelfallprüfung bei einer Überschreitung<br />

des Richtwertes erheblich erleichtert wird.<br />

C. Alternativen<br />

Keine.<br />

D. Finanzielle / Personalwirtschaftliche Auswirkungen / Gen<strong>der</strong> Prüfung<br />

Genaue Berechnungen zu den <strong>Kosten</strong>wirkungen sind nicht möglich. Schätzungen zu<br />

den <strong>Kosten</strong>wirkungen könnten vielmehr nur unter sehr weit reichenden Vorbehalten<br />

angestellt werden.<br />

<strong>Die</strong> Neugestaltung <strong>der</strong> Richtwerte (Mietobergrenze) hat grundsätzlich <strong>Kosten</strong>folgen in<br />

zweierlei Hinsicht:<br />

• Es ist durch die Erhöhung <strong>der</strong> Grenzen zu erwarten, dass Vermieter ihre Mieten<br />

auch bei einigen Leistungsempfängern erhöhen, die <strong>der</strong>zeit die Angemessenheitsgrenzen<br />

nicht überschreiten. Außerdem können künftig Leistungsempfänger, die<br />

umziehen, eine teurere Wohnung anmieten, neu in den Leistungsbezug kommende<br />

Haushalte können in teureren Wohnungen als bisher verbleiben. <strong>Die</strong>ser Effekt wird<br />

jedoch nicht sofort, son<strong>der</strong>n zeitverzögert und nur in einem Teil des Wohnungsmarktes<br />

erfolgen.<br />

• Mit <strong>der</strong> Neufestlegung <strong>der</strong> Richtwerte (Mietobergrenze) werden sozialgerichtliche<br />

und verwaltungsrechtliche Streitigkeiten in nicht unerheblichem Umfang vermieden,<br />

die häufig zu Gunsten <strong>der</strong> Kläger ausgingen.<br />

Eine Quantifizierung <strong>der</strong> finanziellen Ausgaben ist vor diesem Hintergrund <strong>der</strong>zeit nicht<br />

möglich.<br />

Personalwirtschaftliche Auswirkungen gibt es nicht. <strong>Die</strong> Gen<strong>der</strong>-Aspekte wurden geprüft.<br />

Frauen und Männer sind in gleicher Weise berücksichtigt, so dass keine beson<strong>der</strong>en<br />

geschlechterspezifischen Auswirkungen zu erwarten sind.

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