Kosten der Unterkunft (pdf, 692.7 KB) - Die Senatorin für Soziales ...
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7<br />
• Schwangere haben bereits ab <strong>der</strong> 12. Schwangerschaftswoche einen Anspruch auf<br />
eine angemessen große Wohnung, wenn die bisherige Wohnung zu klein ist. Zwar<br />
war dies auch schon nach den bisherigen Regelungen nicht ausgeschlossen. <strong>Die</strong><br />
neuen Regelungen stellen dies aber noch deutlicher heraus (Nr. 5. 2 und Nr. 9.1 <strong>der</strong><br />
Weisung).<br />
Des Weiteren enthält die Verwaltungsanweisung unter Nr. 7 eindeutige verfahrenslenkende<br />
Vorgaben, mit denen die Handhabung <strong>der</strong> Einzelfallprüfung bei einer Überschreitung<br />
des Richtwertes erheblich erleichtert wird.<br />
C. Alternativen<br />
Keine.<br />
D. Finanzielle / Personalwirtschaftliche Auswirkungen / Gen<strong>der</strong> Prüfung<br />
Genaue Berechnungen zu den <strong>Kosten</strong>wirkungen sind nicht möglich. Schätzungen zu<br />
den <strong>Kosten</strong>wirkungen könnten vielmehr nur unter sehr weit reichenden Vorbehalten<br />
angestellt werden.<br />
<strong>Die</strong> Neugestaltung <strong>der</strong> Richtwerte (Mietobergrenze) hat grundsätzlich <strong>Kosten</strong>folgen in<br />
zweierlei Hinsicht:<br />
• Es ist durch die Erhöhung <strong>der</strong> Grenzen zu erwarten, dass Vermieter ihre Mieten<br />
auch bei einigen Leistungsempfängern erhöhen, die <strong>der</strong>zeit die Angemessenheitsgrenzen<br />
nicht überschreiten. Außerdem können künftig Leistungsempfänger, die<br />
umziehen, eine teurere Wohnung anmieten, neu in den Leistungsbezug kommende<br />
Haushalte können in teureren Wohnungen als bisher verbleiben. <strong>Die</strong>ser Effekt wird<br />
jedoch nicht sofort, son<strong>der</strong>n zeitverzögert und nur in einem Teil des Wohnungsmarktes<br />
erfolgen.<br />
• Mit <strong>der</strong> Neufestlegung <strong>der</strong> Richtwerte (Mietobergrenze) werden sozialgerichtliche<br />
und verwaltungsrechtliche Streitigkeiten in nicht unerheblichem Umfang vermieden,<br />
die häufig zu Gunsten <strong>der</strong> Kläger ausgingen.<br />
Eine Quantifizierung <strong>der</strong> finanziellen Ausgaben ist vor diesem Hintergrund <strong>der</strong>zeit nicht<br />
möglich.<br />
Personalwirtschaftliche Auswirkungen gibt es nicht. <strong>Die</strong> Gen<strong>der</strong>-Aspekte wurden geprüft.<br />
Frauen und Männer sind in gleicher Weise berücksichtigt, so dass keine beson<strong>der</strong>en<br />
geschlechterspezifischen Auswirkungen zu erwarten sind.